Gegenstand dieser Arbeit ist die Bedeutung der Schwerbehindertenvertretung, sowohl für Arbeitgeber, als auch für betroffene Arbeitnehmer. Diese soll anhand der Rechtslage des Schwerbehindertenrechts, den Tätigkeitsfeldern der Schwerbehindertenvertretung, der Entwicklung schwerbehinderter Erwerbspersonen am Arbeitsmarkt und aktuellen Thematiken beleuchtet werden. Zur Veranschaulichung der theoretischen Ansätze und Gesetzestexte, werden im Folgenden praxisnahe Beispiele und Gerichtsurteile angeführt.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Aktuelle Rechtslage
3 Definition und Begriffsabgrenzug
4 Aufgaben und die damit einhergehenden Rechte der SBV
4.1 Kontroll- und Überwachungsaufgaben/-rechte
4.2 Beratungsaufgaben
4.2.1 Beratung schwerbehinderter- und ihnen gleichgestellter Personen
4.2.2 Beratung des Arbeitgebers
4.3 Abschluss einer Inklusionsvereinbarung
4.4 Vermittlung bei innerbetrieblichen Konflikten
4.5 Mitwirkung beim Kündigungsschutzverfahren
5 Persönliche Rechte der Schwerbehindertenvertretung
6 Kooperationspartner
7 Entwicklung schwerbehinderter Erwerbstätiger auf dem Arbeitsmarkt
8 Fazit
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die zentrale Rolle der Schwerbehindertenvertretung (SBV) in Deutschland und analysiert deren Bedeutung für Arbeitgeber sowie betroffene Arbeitnehmer vor dem Hintergrund aktueller rechtlicher Rahmenbedingungen und Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt.
- Rechtliche Grundlagen und Definitionen im Schwerbehindertenrecht
- Aufgabenkatalog und spezifische Rechte der SBV
- Beratungs- und Vermittlungsfunktionen im innerbetrieblichen Kontext
- Kooperationen zwischen SBV und anderen betrieblichen Akteuren
- Statistische Analyse der Erwerbssituation schwerbehinderter Menschen
Auszug aus dem Buch
4 Aufgaben und die damit einhergehenden Rechte der SBV
Mitglieder der SBV bekleiden ein betriebliches Ehrenamt und haben die Aufgabe, die Interessen schwerbehinderter Arbeitnehmer und ihnen gleichgestellte behinderte Arbeitnehmer (gemäß § 5 Abs. 3 BetrVG) in Betrieben und Dienststellen zu vertreten und die tatsächliche Eingliederung schwerbehinderter Beschäftigter in den Betrieb (gemäß § 154 SGB IX) zu fördern. Ebenso fungiert sie aber auch als Interessenvertretung für arbeitssuchende und arbeitslose Schwerbehinderte zur erfolgreichen Eingliederung. Die SBV ist kein Gremium des Betriebsrats, darf als Vertrauensperson mit einem oder mehreren gewählten Stellvertretern jedoch an allen Betriebsratssitzungen und Ausschüssen des Betriebsrates teilnehmen und haben dort auch ein Rederecht. Alle Aufgaben und Rechte der Schwerbehindertenvertretung sind gesetzlich in § 178 SGB IX und § 167 SGB IX genauestens geregelt.
Zudem hat die SBV gemäß dieser Paragraphen Unterrichtungs-, Anhörungs-, Überwachungs- und Initiativrechte im betrieblichen Eingliederungsmanagement (kurz: BEM). Hierbei handelt es sich jedoch lediglich um Mitwirkungsrechte, nicht aber um Mitbestimmungsrechte.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die Herausforderungen schwerbehinderter Menschen am Arbeitsmarkt und führt in die Bedeutung der Schwerbehindertenvertretung als Interessenorgan ein.
2 Aktuelle Rechtslage: Dieses Kapitel erläutert die gesetzlichen Neugestaltungen des SGB IX zum 01.01.2018 sowie die damit verbundenen rechtlichen Rahmenbedingungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
3 Definition und Begriffsabgrenzug: Hier werden die juristischen Definitionen von Behinderung, Schwerbehinderung und Gleichstellung sowie deren Abgrenzung zueinander dargelegt.
4 Aufgaben und die damit einhergehenden Rechte der SBV: Das Kapitel detailliert die gesetzlichen Aufgaben der SBV, von der Überwachung betrieblicher Pflichten bis hin zur Beratung und Mitwirkung in Kündigungsverfahren.
5 Persönliche Rechte der Schwerbehindertenvertretung: Es werden die persönlichen Schutz- und Unterstützungsrechte der Vertrauenspersonen sowie der Stellvertreter im Rahmen ihres Ehrenamts beschrieben.
6 Kooperationspartner: Das Kapitel beschreibt die Zusammenarbeit der SBV mit innerbetrieblichen Akteuren sowie externen Stellen wie Integrationsamt und Agentur für Arbeit.
7 Entwicklung schwerbehinderter Erwerbstätiger auf dem Arbeitsmarkt: Eine Analyse der statistischen Daten zur Arbeitslosenquote und Erwerbssituation schwerbehinderter Menschen in Deutschland zwischen 2007 und 2016.
8 Fazit: Das Fazit fasst die Bedeutung der SBV als unverzichtbares Bindeglied in der Arbeitswelt zusammen und betont die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit zur Verbesserung der Inklusion.
Schlüsselwörter
Schwerbehindertenvertretung, SBV, SGB IX, Inklusion, Arbeitsmarkt, Kündigungsschutz, Schwerbehinderung, Gleichstellung, Teilhabe, Betriebliches Eingliederungsmanagement, Ehrenamt, Arbeitsrecht, Integrationsamt, Erwerbstätigkeit, Behindertenquote.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Hausarbeit befasst sich mit der Rolle und Bedeutung der Schwerbehindertenvertretung (SBV) in deutschen Betrieben sowie deren rechtlicher Stellung und Aufgaben.
Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?
Zu den Schwerpunkten gehören das Schwerbehindertenrecht, die Aufgaben und Rechte der SBV, deren Beratungsfunktion sowie die aktuelle Arbeitsmarktsituation für Menschen mit Behinderung.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, die Bedeutung der SBV für Arbeitgeber und Arbeitnehmer unter Berücksichtigung aktueller Gesetze und praktischer Beispiele zu verdeutlichen.
Welche wissenschaftliche Methode wurde angewandt?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literatur- und Rechtsanalyse unter Einbeziehung aktueller Gesetze, Verordnungen, statistischer Berichte und Gerichtsurteile.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Bereiche Rechtsgrundlagen, Aufgabenkatalog der SBV, persönliche Rechte der Vertrauenspersonen, Netzwerkarbeit mit Kooperationspartnern und eine Analyse statistischer Marktdaten.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Zentrale Begriffe sind Schwerbehindertenvertretung, Teilhabe, SGB IX, Inklusionsvereinbarung, Kündigungsschutz und Arbeitsmarktintegration.
Wie unterscheidet sich die Rechtsberatung durch die SBV vom Rechtsdienstleistungsgesetz?
Die Beratung der SBV erfolgt zulässigerweise im Innenverhältnis zum Beschäftigten und stellt somit keinen Konflikt mit dem Rechtsdienstleistungsgesetz dar, sofern sie sich auf arbeitsrechtliche Angelegenheiten innerhalb des Betriebs bezieht.
Was bedeutet das "Rederecht" der SBV in Betriebsratssitzungen?
Als Vertrauensperson ist die SBV berechtigt, an allen Sitzungen des Betriebsrats teilzunehmen und dort aktiv mitzureden, auch wenn sie kein offizielles Gremiumsmitglied des Betriebsrats ist.
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- Fabian Leismann (Autor), 2018, Die Bedeutung der Schwerbehindertenvertretung in Deutschland, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/448670