Die Frage nach der Haftung deutscher Muttergesellschaften multinationaler Konzerne für Menschenrechtsverletzungen ausländischer Töchter wird hierzulande immer bedeutsamer. Denn obgleich es letztlich der Konzern als solcher ist, der von Menschenrechtsverletzungen profitiert, ist seine Inanspruchnahme –zumindest in der deutschen Rechtsordnung – bisher nicht vorgesehen. Unter den Schlagworten „Human Rights Litigation“, „Human Rights due Diligence“oder „Corporate Social Responsibility“ wird dennoch versucht, eine rechtliche Verantwortung von Konzernmüttern für Menschenrechtsverletzungen ihrer Töchter herzuleiten.
Erst vor kurzem wurden zu diesem Zweck mehrere denkbare zivilrechtliche Haftungsmodelle vorgestellt, welche sich darum bemühen, einen Außenhaftungsanspruch der Opfer zu begründen.Die vorliegende Abhandlung macht es sich zur Aufgabe, die Praktikabilität dieser Modelle und ihre Vereinbarkeit mit den Prinzipien des deutschen Konzernrechts zu überprüfen. Im Mittelpunkt steht dabei die Analyse der generellen zivilrechtlichen Außenhaftung von Konzernmüttern für ihre Tochtergesellschaften nach deutschem Recht und ihre Bedeutung für die Haftung wegen Menschenrechtsverletzungen. Ein weiteres Augenmerk liegt auf der Herausarbeitung möglicher weiterer Ansatzpunkten, die eine Haftung der Konzernmuttergesellschaften auch nach deutschem Recht rechtfertigen können.
Inhaltsverzeichnis
A. Einführung
B. Aktueller Diskussionsstand der Konzernhaftung für Menschenrechtsverletzungen
I. Völkerrechtliche, nationale und private Initiativen
II. Deutsches Haftungssystem
1. Gerichtsstand und kollisionsrechtliche Einordnung
2. Sachrecht
a. Universelle Menschenrechte?
b. Haftungsmodelle
III. Zwischenergebnis
C. Inanspruchnahme der Konzernmutter für Menschenrechtsverletzungen einer ausländischen Tochtergesellschaft
I. Haftung nach dem Recht verbundener Unternehmen
1. Grundsatz: Konzernrechtliches Trennungsprinzip
a. Begriff
b. Sinn und Zweck der Regelung
2. Außenhaftung im Vertragskonzern und im faktischen Konzern
3. Zwischenergebnis
II. Grenzen der Selbstständigkeit und ihre Systematisierung
1. Besonderer Verpflichtungsgrund
a. Schuld- und Gesellschaftsrecht
b. Deliktsrecht
aa. Täterschaft und Teilnahme
bb. Haftung für Verrichtungsgehilfen
cc. Konzernweite Unternehmensorganisationspflichten
dd. Spezialgesetzlich angeordnete Haftung
c. Zwischenergebnis
2. Durchgriffshaftung
3. Konzernvertrauens- oder Konzernlegalitätshaftung?
III. Bedeutung für die Haftung wegen Menschenrechtsverletzungen
1. Praktikabilität der entwickelten Konzernhaftungsmodelle
2. Alternative Anknüpfungspunkte
IV. Zwischenergebnis
D. Rechtspolitische Perspektive
E. Schlussbetrachtung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die rechtliche Möglichkeit und Praktikabilität, deutsche Konzernmütter für Menschenrechtsverletzungen ihrer ausländischen Tochtergesellschaften zivilrechtlich in die Haftung zu nehmen, unter Berücksichtigung der geltenden Grundsätze des deutschen Konzernrechts.
- Analyse der konzernrechtlichen Haftungssystematik (Trennungsprinzip vs. Außenhaftung).
- Bewertung der Anwendbarkeit verschiedener Haftungsmodelle bei Menschenrechtsverletzungen.
- Untersuchung der deliktsrechtlichen Zurechnung und der Bedeutung von Unternehmensorganisationspflichten.
- Diskussion rechtspolitischer Aspekte und der Notwendigkeit internationaler Lösungsansätze.
Auszug aus dem Buch
1. Grundsatz: Konzernrechtliches Trennungsprinzip
Obgleich Konzerne wirtschaftlich oft als Einheit betrachtet werden, bleiben die einzelnen Unternehmen nach §§ 15, 17 I iVm § 18 rechtlich selbstständig. Ausgangspunkt der Haftung im Konzern ist damit das konzernrechtliche Trennungsprinzip, welches zum Teil auch als konzernrechtliches Rechtsträgerprinzip bezeichnet wird.
Das konzernrechtliche Trennungs- bzw. Rechtsträgerprinzip verbindet das gesellschaftsrechtliche Trennungsprinzip mit der kapitalgesellschaftsrechtlichen Haftungsprivilegierung. Unter gesellschaftsrechtlichem Trennungsprinzip ist die haftungs- und vollstreckungsrechtliche Selbstständigkeit des Vermögens von Gesellschaft und Gesellschaftern zu verstehen, mit der Folge, dass die juristische Person bzw. Personengesellschaft ein von ihren Gesellschaftern unabhängiges Zurechnungssubjekt darstellt. Die gesetzliche Haftungsprivilegierung der Kapitalgesellschaften hingegen bezeichnet die Beschränkung der Haftung auf das Gesellschaftsvermögen. Resultat der Verknüpfung beider Maximen im Konzernrecht ist, dass grundsätzlich keine gemeinsame Haftung der Konzernunternehmen besteht und die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen des jeweiligen Rechtsträgers beschränkt ist. Folglich kann die Eigenschaft als Muttergesellschaft an sich keine Haftung für Tochtergesellschaften begründen. Dies gilt auch dann, wenn die Konzernmutter Gesellschafterin ihrer Tochter ist.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Einführung: Es wird die Relevanz der Haftung deutscher Muttergesellschaften für Menschenrechtsverletzungen ihrer ausländischen Töchter aufgezeigt und die Aufgabenstellung der Arbeit definiert.
B. Aktueller Diskussionsstand der Konzernhaftung für Menschenrechtsverletzungen: Die völkerrechtlichen, nationalen und privaten Aspekte des aktuellen Diskurses sowie der Stand im deutschen Recht werden dargestellt.
C. Inanspruchnahme der Konzernmutter für Menschenrechtsverletzungen einer ausländischen Tochtergesellschaft: Eine detaillierte Analyse der konzernrechtlichen Außenhaftung unter Berücksichtigung verschiedener Haftungsmodelle und ihrer Praktikabilität für Menschenrechtsfälle.
D. Rechtspolitische Perspektive: Eine überblicksartige Würdigung der rechtspolitischen Argumente für und gegen eine Ausweitung der Konzernmutterhaftung.
E. Schlussbetrachtung: Das Fazit fasst zusammen, dass eine unmittelbare Haftung bei Menschenrechtsverletzungen de lege lata kaum mit dem deutschen Konzernrecht vereinbar ist und internationale Standards wünschenswert wären.
Schlüsselwörter
Konzernhaftung, Menschenrechtsverletzungen, Außenhaftung, Trennungsprinzip, deliktische Haftung, Konzernmutter, Tochtergesellschaft, Unternehmensverantwortung, Human Rights Due Diligence, Konzernrecht, Rechtsträgerprinzip, Deliktsorganisationshaftung, Compliance, Risikomanagement, Haftungsmodell.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der Frage, ob und wie deutsche Muttergesellschaften für Menschenrechtsverletzungen zivilrechtlich haftbar gemacht werden können, die in ihren ausländischen Tochtergesellschaften auftreten.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Die zentralen Felder sind das Konzernrecht, das deutsche Deliktsrecht, die Konzernhaftung sowie die internationale Diskussion über die menschenrechtliche Verantwortung von Unternehmen.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist die Prüfung der Praktikabilität neuer zivilrechtlicher Haftungsmodelle und deren Vereinbarkeit mit den bestehenden Prinzipien des deutschen Konzernrechts.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Es handelt sich um eine juristische Untersuchung, die auf der Analyse bestehender Gesetze, Rechtsgrundsätze und der aktuellen wissenschaftlichen Literatur sowie einschlägiger Rechtsprechung basiert.
Welche Aspekte werden im Hauptteil beleuchtet?
Der Hauptteil analysiert das konzernrechtliche Trennungsprinzip, die Grenzen der rechtlichen Selbstständigkeit der Unternehmen sowie spezifische Haftungsmodelle wie die Deliktsorganisationshaftung oder die Durchgriffshaftung.
Welche Schlüsselwörter beschreiben die Arbeit am besten?
Konzernhaftung, Menschenrechtsverletzungen, Trennungsprinzip, Deliktsrecht, Außenhaftung und Konzernmutter.
Warum ist eine direkte Haftung der Konzernmutter nach aktuellem Recht schwierig?
Dies liegt vor allem am konzernrechtlichen Trennungsprinzip, welches die Haftung auf das jeweilige Gesellschaftsvermögen der Tochter beschränkt, sowie am deliktsrechtlichen Verursacherprinzip, das eine persönliche Verantwortlichkeit erfordert.
Welches Haftungsmodell wird im Text als „Aussicht auf Erfolg“ bewertet?
Einzig die Haftung der Konzernmutter aufgrund der Delegation einer selbstgeschaffenen Gefahrenquelle an ihre Tochtergesellschaft wird als Ansatz mit Aussicht auf Erfolg identifiziert.
Welche Rolle spielt das „Soft Law“ bei der Menschenrechtsverantwortung?
Instrumente wie die UN-Leitprinzipien dienen dazu, Unternehmen freiwillig zur Wahrung von Menschenrechten anzuhalten, mangeln jedoch an verbindlichen materiell-rechtlichen Ersatzansprüchen für Opfer.
Warum lehnt die Autorin eine fundamentale Abkehr vom geltenden Konzernhaftungssystem ab?
Dies würde zu ökonomischen Nachteilen führen, die Konkurrenzfähigkeit hiesiger Unternehmen schwächen und das bewährte System der Risikoexternalisierung sowie des Gläubigerschutzes destabilisieren.
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- Larissa Richter (Autor), 2017, Menschenrechtsverletzungen und Konzernhaftung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/448673