Existenzgründung / Startup als Pferdetrainer*in. Welche Rechtsform ist die richtige?


Hausarbeit, 2017

22 Seiten, Note: 1,7

Andreas K. (Autor:in)


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitang

2 Voraussetzungen für den Beruf des „Pferdetrainers“

3 Entscheidungskriterien für die Rechtsformwahl

4 In Betracht kommende Rechtsformen
4.1 Kapitalgesell schaften
4.1.1 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
4.1.2 บntemehmergesellschaft (UG)
4.2 Einzeluntemehmung
4.2.1 Kleingewerbetreibende und Freiberufler
4.2.2 Eingetragener Kaufmann (e.K.)

5 Kritische Reflexion

6 Fazit

Literaturverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprob nicht enthalten

1 Einleitung

Durch einen lang ersehnten Traum oder die Liebe zu Pferden, möchten viele Menschen ihre Leidenschaft zum Beruf machen und entscheiden sich daher für den Beruf als Pferdetrainer*in. Eine selbstständige Tätigkeit in diesem Berufsfeld ist für viele Menschen von großer Bedeutung und ebenfalls ein lang ersehnter Traum.1

Die Entscheidung zur Existenzgründung als Pferdetrainer*in erfolgt meist aufgrund einer Geschäftsidee und durch Liebe zu Pferden. Diese oder aber auch andere Existenzgründungen bringt viele Fragen, Chancen und Risiken mit sich. Diese Fragen, Chancen und Risiken sollten zuvor gründlich überlegt und analysiert werden, denn die meisten Start-up' S scheitern nicht an ihrer Geschäftsidee, sondern an mangelnden Kenntnissen der unterschiedlichen Rechtsformen, Management und Kostenaufstellungen. „Wie kann und möchte man seine Geschäftsidee finanzieren?“ „Was genau sollte und möchte man als Pferdetrainer anbieten?“ „Wie sollte der Einstieg in die Selbstständigkeit erfolgen?“ „Welche Rechtsformen könnte man wählen und welche Unterschiede machen sie?“ Dies sind nur einige von vielen Fragen, die man sich als werdender Selbstständiger stellen sollte, wenn man eine erfolgreiche Existenzgründung als Pferdetrainer*in anstrebt. Ein gut erstellter Businessplan soll dabei helfen, eine optimale Entscheidung treffen zu können, denn er dient nicht nur zu Finanzierungszwecken, sondern soll Chancen und Risiken möglicher Entscheidungen aufzeigen. Die optimale Wahl der Rechtsform ist für viele Start-up's besonders schwierig, da ihnen die Unterschiede und Möglichkeiten nicht geläufig sind und sie kein fundiertes Wissen über die rechtlichen Organisationsformen besitzen. Die letztendliche Entscheidung der Rechtsform ist abhängig von den Marktgegebenheiten und der Geschäftsidee des Stat-up's. Es hängt also davon ab, was und wie der zukünftige Selbstständige anbieten möchte und welche Voraussetzungen er für seine Unternehmung mitbringt. In der nachfolgenden Arbeit soll die optimale Rechtsform eines existenzgründenden Pferdetrainers untersucht werden. Es wird dabei vorausgesetzt, dass es sich um einen Pferdetrainer*in handelt, der die nötigen Voraussetzungen und Lizenzen besitzt, um diesen Beruf auszuüben. Zu den Voraussetzungen zählt auch ein angemessenes Reitequipment. Da es sich um eine Existenzgründung des Pferdetrainers handelt, wird davon ausgegangen, dass der Start in die Selbstständigkeit alleine und mit geringem Eigenkapital erfolgt.

Die wissenschaftliche Arbeit gliedert sich in sechs Kapitel. Nachdem im ersten Kapitel die Problemstellung und Zielsetzung der Arbeit beschrieben wurden, werden im zweiten Kapitel die Voraussetzungen für den Beruf des Pferdetrainers dargestellt. Im dritten Kapitel werden einige Entscheidungskriterien für die Rechtsformwahl erläutert. Anschließend werden in Kapitel vier die in Betracht kommenden Rechtsformen, in Bezug auf die Entscheidungskriterien und die zuvor genannten Voraussetzungen, analysiert. Anschließend werden in Kapitel fünf die in Betracht kommenden Rechtsformen kritisch reflektiert, um in Kapitel sechs eine Aussage über die optimale Rechtsformwahl eines Pferdetrainers geben zu können.

Aus leserlichen Gründen wurde in dieser wissenschaftlichen Arbeit nur die männliche Form des Pferdetrainers verwendet. Ich bitte dies nachzusehen.

2 Voraussetzungen für den Beruf des „Pferdetrainers“

Der Begriff „Pferdetrainer“ ist nicht geschützt und es gibt auch keinen anerkannten Ausbildungsberuf zum Pferdetrainer. Dadurch ist nicht klar definiert, was ein solcher Trainer macht und welche Voraussetzungen er für diesen Beruf mit sich bringen muss. Die deutsche reiterliche Vereinigung und die Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Pferdesport in Deutschland geben einen guten differenzierten Einblick in die Pferdesport-Branche.2

Als werdender Pferdetrainer ist es ausreichend, verschiedene Qualifizierungen im mehrstufigen Lizenzsystem des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) zu erlernen. Es gibt aber auch private Ausbilder, die Weiterbildungen für Pferdetrainer anbieten. Diese Ausbildungsmöglichkeiten sind aber nicht mit einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf zu vergleichen. Die Qualifizierungen bzw. Weiterbildungsmöglichkeiten dienen zur persönlichen Kompetenzerweiterung im Pferdesport. Das mehrstufige Lizenzsystem des DOSB ist in drei Stufen aufgeteilt und kann von der ersten Stufe „C“ bis „A“ angeeignet werden. Es handelt sich aber bei den Qualifizierungen und privaten Ausbildungen nicht um akademische Ausbildungen.3

Ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf ist der eines Pferdewirts. Dieser ist im Berufsbildungsgesetz geregelt und wird in fünf weiteren Fachrichtungen angeboten. Dazu zählen bspw. die klassische Reitausbildung, die Pferdehaltung oder die Pferdezucht. Wer einen solchen Berufswunsch anstrebt, sollte ein entsprechendes Engagement und Gefühl für den Elmgang mit Pferden und Menschen mit sich bringen. Zu den vielseitigen und anspruchsvollen Aufgaben eines Pferdewirts zählt die tägliche Pflege, Fürsorge und Versorgung der Pferde. Das Bewegen der Pferde und die Instandhaltung des gesamten Equipments zählen ebenfalls zu den Aufgaben des Pferdewirts.4

Die eben genannten Qualifizierungen und Weiterbildungen sowie die anerkannte Berufsausbildung zum Pferdewirt, wären eine gute Voraussetzung für ein qualitatives Angebot eines Pferdetrainers. Die Berufsausbildung und die zusätzliche Trainerausbildung aus verschiedenen Lizenzstufen und Weiterbildungen verschaffen dem Pferdetrainer ein kompetentes und fundiertes Wissen über den Umgang mit Pferden und Menschen. Genau diese Kompetenzen und dieses Wissen benötigt er für die verschiedenen und vielseitigen Aufgaben des Pferdetrainers, bei denen es um Reitausbildung, Pferdehaltung, Pferdezucht, Spezialreitweisen, Pferderennen, Fürsorge uvm. geht. Wie bereits erwähnt ist ein Pferdetrainer nicht dazu verpflichtet eine Berufsausbildung als Pferdewirt durchzuführen. Um seine Leistungen als Pferdetrainer anzubieten, benötigt der Pferdetrainer eine Trainerausbildung nach den Lizenzstufen des DOSB oder andere private Ausbildungen bzw. Lizenzen.5

3 Entscheidungskriterien für die Rechtsformwahl

Für den Pferdetrainer als auch für andere Unternehmensgründer gibt es kein Rezept für die Wahl der passenden Rechtsform, denn jedes Start-up hat ihre individuellen Präferenzen, Voraussetzungen, Stärken und Schwächen. Jedoch kann man nach gewissen Kriterien Vorgehen, um eine Entscheidung über die passende Rechtsform treffen zu können. Wie bereits in Kapitel eins erwähnt, wird davon ausgegangen, dass es sich beim Start in die Selbstständigkeit um eine alleinige Gründung mit geringem Eigenkapital handelt, denn nur sehr selten schließen sich Pferdetrainer nach ihrer Ausbildung zusammen, um gemeinsam eine Personengesellschaft oder eine Mischform aus Personen- und Kapitalgesellschaft zu gründen. Es wird ebenfalls vorausgesetzt, dass der Pferdetrainer die benötigten Lizenzen oder Qualifikationen besitzt, um seine Leistungen anbieten zu können.6

Zunächst einmal ist die berufliche Situation oder derzeitige Tätigkeit, in der sich der werdende Selbstständige befindet zu klären. Der Start zur Existenzgründung als Pferdetrainer kann bspw. aus der Arbeitslosigkeit oder aus dem Angestelltenverhältnis erfolgen. Je nach Situation sind andere Voraussetzungen vorhanden, die sich auf die Finanzierungsmöglichkeiten auswirken können. Benötigt der Pferdetrainer bspw. ein Darlehn für seine Unternehmung und ist zurzeit arbeitslos, dann wird eine Fremdfinanzierung eher nicht in Frage kommen.7

Die Gründeranzahl des Start-up's ist als nächstes zu analysieren, denn sowohl für die alleinige Gründung als auch für eine Gründung mit mehreren Gesellschaftern sprechen viele Vor- und Nachteile. So kann bspw. das Mitbestimmungsrecht aller Gesellschafter bzw. Geschäftsführer zu einem Durchsetzungsproblem werden. Andernfalls ist die Kapitalbeschaffung, Problemlösefähigkeit und mehr Know-how durch mehrere Gründer von Vorteil. Aus den bereits erwähnten Gründen, wird der Pferdetrainer alleiniger Gründer seiner Unternehmung.8

Als nächstes muss der Pferdetrainer das finanzielle Risiko abwägen. Die persönliche Haftung ist gegenüber der Haftungsbeschränkung, bei der nur mit Gesellschaftsvermögen gehaftet wird, mit mehr Risiko verbunden. Mit einem Versicherungsschutz kann der persönlichen Haftung entgegengewirkt werden, deshalb sollte der Pferdetrainer einige Versicherungen abschließen, um sich, dritte und die Pferde abzusichern. Der Pferdesport ist mit vielen Risiken und hohen Unfallkosten gekennzeichnet, daher ist eine Absicherung durch eine Haftpflichtversicherung bzw. Reitlehrerhaftpflichtversicherung von Vorteil.9

Neben der Haftung spielen der Gewinn bzw. der Verlust eine große Rolle bei der Rechtsform wähl. Der Gewinn aus einer Unternehmung ergibt sich aus der Differenz der betrieblichen Einnahmen (Umsatz) und Ausgaben (Aufwendungen). Sind die Einnahmen höher als die Ausgaben, so wird ein Gewinn realisiert. Bei einem Verlust ist das Gegenteil der Fall. Je nach Branche ist die Differenz zwischen Gewinn und Umsatz unterschiedlich. Würde der Pferdetrainer sich bspw. für eine freiberufliche Tätigkeit entscheiden, so wäre sein Gewinn nah dem Umsatz anzusiedeln. Dies liegt daran, dass der Freiberufler im Gegensatz zum Gewerbetreibenden geistige Arbeit verkauft und keine Ware einkaufen bzw. vorfinanzieren muss. Der Pferdetrainer hat aufgrund seiner Tätigkeiten nur geringe Aufwendungen und somit die Möglichkeit, sich am Umsatz zu orientieren.10

Das Thema Steuern ist für jeden Existenzgründer und vor allem bei der Rechtsformwahl sehr wichtig, denn die zu zahlende Steuer hängt von der Rechtsform ab. Kapitalgesellschaften wie die GmbH, UG oder AG sind zur Körperschaftssteuer zzgl. Solidaritätszuschlag, Vor- und Umsatzsteuer sowie Gewerbesteuer verpflichtet. Zahlt der Pferdetrainer sich selber Gehalt und Gewinne aus, so muss auf den Gewinn eine Kapitalertragssteuer zzgl. Solidaritätszuschlag einbehalten werden. Auf das Gehalt und den Gewinn muss der Pferdetrainer seine private Einkommensteuer zahlen. Sollte sich der Pferdetrainer für eine Einzeluntemehmung entscheiden, so kann er seine Selbstständigkeit als Gewerbetreibender oder als Freiberufler vollziehen. Als Gewerbetreibender müsste der Pferdetrainer die Gewerbesteuer, Einkommensteuer, den Solidaritätszuschlag, Lohnsteuer und Elmsatzsteuer zahlen. Als Freiberufler entfällt die Gewerbesteuer für den Pferdetrainer, da er nicht gewerbetreibender wäre.11

Die bilanziellen Vor- und Nachteile der zur Auswahl stehenden Rechtsformen sind ebenfalls ein wichtiges Entscheidungskriterium, denn der zu betreibende Aufwand einer Buchführung und Bilanz sollte nicht unterschätzt werden. Alle gewerbetreibenden Elnternehmen, die im Handelsregister eingetragen sind, unterliegen der Buchführungspflicht. Diese besteht aus der doppelten Buchführung und einer Jahresbilanz. Die Verletzung oder Versäumung dieser Pflicht ist strafbar. Sollte sich der Pferdetrainer für eine Rechtsform entscheiden, die diese Buchführungspflicht beinhaltet, müsste er entscheiden, ob er seine Bücher selber führt oder diese Arbeit einem Steuerberater überlässt. Bei Einzelunternehmen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind (Freiberufler oder Kleingewerbetreibende), genügt eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Kaufleute dagegen sind im HR eingetragen und unterliegen somit der Buchführungspflicht. Der Pferdetrainer sollte sich somit gut überlegen, ob er einen solchen Aufwand betreiben möchte.12

Nachdem sich der Pferdetrainer Gedanken über die Gründeranzahl, Haftung, Gewinne, Steuern und Bilanzen gemacht hat, sollte er den zukünftigen Kapitalbedarf abschätzen. Das ist in der Gründungsphase oftmals sehr schwierig zu ermitteln, jedoch ist eine genaue Kosten - und Kapitalbedarfsplanung von großer Bedeutung. Wie viel Kapital der Pferdetrainer für seine Selbstständigkeit benötigt, hängt zum einen von der Rechtsform ab und zum anderen vom Equipment, das der Pferdetrainer benötigt, um seinen Beruf ausüben zu können. Für einige Rechtsformen benötigt man ein Mindeststammkapital und für andere fallen lediglich die geringen Kosten für die Gewerbe- und oder Handelsregistereintragung an. Auf die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Rechtsformen mit und ohne Stammkapital wird später noch eingegangen. Für die zukünftige Unternehmung sollte der Pferdetrainer eine umfassende Bestandsaufnahme des benötigten Equipments durchführen, um das benötigte Kapital genauer zu ermitteln. Nach der Ermittlung des benötigten Kapitals sollte der Pferdetrainer sich Gedanken über die Finanzierungsmöglichkeiten machen. Da bereits davon ausgegangen wird, dass der Pferdetrainer alle nötigen Qualifikationen und Voraussetzungen besitzt, um den Beruf auszuüben, ist das benötigte Kapital des Pferdetrainers eher gering. Zudem muss er keine Waren im Vorfeld finanzieren, da er eine Dienstleistung anbietet. Die Höhe des benötigten Kapitals und die vorhandenen finanziellen Mittel des Pferdetrainers sind abhängig davon, ob er auf Außenfinanzierungen angewiesen ist.13

Bei all diesen Entscheidungskriterien sollte der Pferdetrainer berücksichtigen, dass er kein Produkt anbietet, sondern eine Dienstleistung. Sein Einkommen richtet sich also nicht nach dem Nutzen des Produkts, sondern nach der Nachfrage seiner persönlichen und individuellen Kompetenz. Das Image spielt also eine wichtige Rolle bei seiner Unternehmung.14

4 In Betracht kommende Rechtsformen

Unter Rechtsformen versteht man die rechtlichen Organisationsformen, die Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten des Unternehmens sowie auf alle Beteiligten haben. Bei jeder Existenzgründung ist eine entsprechende Rechtsform notwendig, da sich die zukünftigen Selbstständigen bzw. Unternehmer nicht mehr in einem Angestelltenverhältnis befinden und nun auf eigene Rechnungen arbeiten. Die möglichen Rechtsformen in Deutschland sind die Kapitalgesellschaften, Einzeluntemehmungen, Personengesellschaften und Mischformen aus Personen- und Kapitalgesellschaften. Nachdem die wichtigsten Entscheidungskriterien die Gründerzahl, Haftung, Gewinn bzw. Verlust, Steuern, Bilanz und das benötigte Kapital im dritten Kapitel erläutert wurden und zusätzlich im ersten Kapitel einige Voraussetzungen des Pferdetrainers beschrieben wurden, kann eine Auswahl der in Betracht kommenden Rechtsformen getroffen werden. Die in Betracht kommenden

Rechtsformen eines existenzgründenden Pferdetrainers, der alleine und mit geringem Kapital eine selbstständige Tätigkeit anstrebt, wären die GmbH (Ein­Person-GmbH) und UG der Kapitalgesellschaften. Zudem würde eine Einzeluntemehmung in Form eines Kleingewerbetreibenden oder Freiberuflers in Frage kommen. Aber auch der eingetragene Kaufmann (e.K.) der Einzeluntemehmung wird in der nachfolgenden Ausführung nicht ausgeschlossen. Aus den zuvor genannten Gründen kommt eine AG der Kapitalgesellschaft nicht in Frage, weil sie für größere Unternehmen besser geeignet ist. Ebenfalls kommen die Personengesellschaften für die Existenzgründung des Pferdetrainers nicht in Frage, da man bei der Gründung mindestens 2 Gründer benötigt und dies am Anfang ausgeschlossen wurde. Da die Personengesellschaften vollkommen ausgeschlossen wurden, werden die Mischformen aus Personen- und Kapitalgesellschaft ebenfalls ausgeschlossen und in der nachfolgenden Ausführung nicht erläutert.15

Die in Betracht kommenden Rechtsformen werden nun unter Berücksichtigung der Entscheidungskriterien untersucht und erläutert, um am Ende eine Empfehlung über die optimale Rechtsformwahl eines Pferdetrainers geben zu können. Die nachfolgende Grafik veranschaulicht die möglichen Rechtsformen in Deutschland.16

Mögliche Rechtsformen bei einem Start-up

Abbildung in dieser Leseprob nicht enthalten

Abb. 2: Mögliche Rechtsformen des Start-up's

4.1 Kapitalgesellschaften

Kapitalgesellschaften oder aber auch Körperschaften genannt, handeln als juristischen Personen und sind im Gegensatz zum Einzeluntemehmen durch mehrere Personen im Unternehmen gekennzeichnet, denn der gesetzgeberische Leitgedanke gibt den Untemehmensformen die Möglichkeit mit einer Vielzahl von Personen bzw. Gesellschaftern ein Unternehmen leiten zu können. Dies ist aber nicht zwingend erforderlich, denn die Kapitalgesellschaften können auch von einem Gesellschafter gegründet werden. Die Vielzahl der Gesellschafter ist nicht der einzige Vorteil von Kapitalgesellschaften, denn die Körperschaften erwecken den Eindruck einer großen Firma, die einen Fantasienamen erhalten kann und in der Haftung begrenzt ist. Zu den rechtlichen Organisationsformen von Kapitalgesellschaften zählt der eingetragene Verein (e.v.), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Unternehmergesellschaft (UG), die Aktiengesellschaft (AG) sowie die eingetragene Genossenschaft (e.G.).17

4.1.1 Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung hat eine eigene Rechtspersönlichkeit, ist eine juristische Person und besteht aus Geschäftsführer und Gesellschafter. Die Gesellschaft tritt selbst als Kaufmann im Geschäftsverkehr auf und der Geschäftsführer ist bei ihr angestellt. Eine GmbH kann durch mehrere oder eine Person gegründet werden. Das heißt, dass der Gesellschafter auch Geschäftsführer seiner Ein-Person-GmbH sein kann. Somit wäre ein Pferdetrainer bei einer alleinigen Gründung Gesellschafter und Geschäftsführer. Es sei denn er beauftragt jemand anderen mit der Geschäftsführung. Ein notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag hält alle notwendigen Gesellschaftsinformationen fest und muss von allen Gesellschaftern unterzeichnet werden. Der Pferdetrainer bzw. mehrere Gesellschafter sind mit ihren Einlagen (Stammeinlagen) am Vermögen der GmbH beteiligt und haften mit diesen Einlagen. Das bedeutet, dass die Gesellschaft für Verbindlichkeiten der Gesellschaft mit ihrem Betriebsvermögen haftet. Diese Haftungsbeschränkung schütz den Pferdetrainer und viele andere Unternehmensgründer vor Existenzängsten, denn das Privatvermögen des Gesellschafters bleibt davon unberührt. Besonders bei einem Start-up bzw. einer

[...]


1 Vgl. http://www.pferdetrainer-ausbildung.de; http://andreakutschakademie.com/warum-aka/

2 Vgl. https://www.fnverlag.de/pferdebuecher-reitbuecher-fuer-kinder-und- erwachsene/regelwerke-im-pferdesport/ausbildungs-pruefungs-ordnung-2014— apo—isbn-978- 3-88542-784-l_pl 022.html?refID-pa

3 Vgl. https : //www.pferd-aktuell. de/trainerportal/trainerausbildung/trainerausbildung

4 Vgl. https://www.pferd-aktuell.de/trainerportal/berufsausbildung/berufsausbildung

5 Vgl. https : //www.pferd-aktuell. de/trainerportal/trainerausbildung/trainerausbildung

6 Vgl. http://andreakutschakademie.com

7 Vgl. Hofert, S. (2012): S. 264 ff.

8 Vgl. http://andreakutschakademie.com

9 Vgl. https://www.pferd-aktuell.de/trainerportal/informationen-fuer-trainer/haftung-und- versicherung/haftung-und-versicherung

10 Vgl. Hofert, S. (2012): S. 23

11 Vgl. Janson, S. (2008): S. 105 ff.; Vgl. Hofert, S. (2012): S. 161 ff.

12 Vgl. Hofert, S. (2012): S. 152 ff.

13 Vgl. Janson, S. (2008): S. 35 ff.

14 Vgl. Pott, A&o. (2012): S. 588 ff.

15 Vgl. Hahn, C. (2014): S. 223 ff.

16 Vgl. Hahn, C. (2014): S. 223-226

17 Vgl. Pott, A&o. (2012): S. 333-340

Ende der Leseprobe aus 22 Seiten

Details

Titel
Existenzgründung / Startup als Pferdetrainer*in. Welche Rechtsform ist die richtige?
Hochschule
Leuphana Universität Lüneburg
Veranstaltung
Start-up Management
Note
1,7
Autor
Jahr
2017
Seiten
22
Katalognummer
V448885
ISBN (eBook)
9783668832831
ISBN (Buch)
9783668832848
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Startup, Start Up Management, Pferdetrainer, Rechtsformwahl, Pferdetrainerin, Existenzgründung
Arbeit zitieren
Andreas K. (Autor:in), 2017, Existenzgründung / Startup als Pferdetrainer*in. Welche Rechtsform ist die richtige?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/448885

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