Kein Kodex – keine Ethik? Wie ethische Werte in journalistischen Fernsehmagazin-Redaktionen etabliert und gesichert werden


Tesis de Máster, 2018

316 Páginas, Calificación: 1,7


Extracto


Inhaltsverzeichnis

I. Einführung..

II. Theoretische Grundlagen

1. Journalismusethik – wieso?.
1.1 Erhalt der Pressefreiheit durch verantwortungsvollen Journalismus
1.2 Die Komplexität journalistischen Handelns..
1.3 Qualitätsverlust? .
1.3.1 Der Zusammenhang von Ethik und Qualität
1.4 Reflexion, Steuerung und Orientierung

2. Besonderheiten der Journalismusethik...
2.1 Anforderungen
2.2 Bedeutung der Redaktion
2.3 Spannungsfeld Journalismusethik...
2.4 Sicherung von Ethik
2.5 Problematik .

3. Institutionalisierung von Ethik...
3.1 Regelwerke.
3.2 Ombudsleute ..
3.3 Presserat und Pressekodex als Exempel
3.3.1 Geschichte
3.3.2 Inhalt und Funktionsweise des Pressekodex
3.3.3 Der Pressekodex in der Diskussion ..
3.3.4 Akzeptanz des Pressekodex bei Journalisten
3.3.5 Ein allgemeiner Kodex auch fürs Fernsehen? ..

4. Regulierung beim Fernsehen..
4.1 Privat-kommerzielles Fernsehen .
4.2 Öffentlich-rechtliches Fernsehen.
4.3 Problematik .

5. Besondere Relevanz der Ethik beim Fernsehen
5.1 Fernsehen als Leitmedium ..
5.2 Wirkung und Glaubwürdigkeit .
5.3 Komplexität .

6. Besonderheiten des fernsehjournalistischen Alltags und Auswirkungen auf die Ethik
6.1 Produktionsschritte .
6.2 Aktuelle Entwicklungen
6.2.1 Zunehmende Dominanz der Bilder
6.2.2 Ressourcenknappheit

7. Wie kann Fernseh-Journalismusethik erfolgreich etabliert werden?
7.1 Verantwortungsverteilung
7.2 Regelwerke.
7.3 Kontrolle .
7.4 Chancen des Internets nutzen
7.5 Sensibilisierung...

III. Positionierung des Themas in der Forschungslandschaft

1. Einordnung
1.1 Forschungsprojekt zu Arbeitsabläufen und -bedingungen in Redaktionen von Blöbaum, Kutscha, Bonk und Karthaus (2011) .
1.2 MediaAcT-Studie zur journalistischen Perspektive auf die Media Accountability (2012)

2. Forschungslücke..

IV. Methode und Forschungsdesign...

1. Forschungsfragen .

2. Methoden..
2.1 Qualitative Leitfadeninterviews
2.1.1 Design des Leitfadens ..
2.1.2 Auswahl der Experten ..
2.2 Qualitative Inhaltsanalyse der Ethik-Kodizes...

3. Gegenstand der Untersuchung .
3.1 Hallo Niedersachen (NDR)..
3.2 RTL Nord (Niedersachsen und Bremen) .
3.3 Leute heute (ZDF)...
3.4 Sat.1 Frühstücksfernsehen .
3.5 Report Mainz (SWR)

4. Durchführung

5. Auswertungsstrategie ..
5.1 Auswertung der Leitfadeninterviews
5.2 Inhaltsanalyse der Kodizes .

V. Ergebnisse

1. Gegenüberstellung der für die Redaktionen gültigen Kodizes ..
1.1 Hallo Niedersachsen
1.2 RTL Nord
1.3 Leute heute.
1.4 Sat.1 Frühstücksfernsehen .
1.5 Report Mainz ..
1.6 Zwischenfazit ..

2. Beantwortung der Forschungsfragen .
2.1 Welche Rolle spielt der Pressekodex des Deutschen Presserats innerhalb
Fernsehredaktionen?
2.2 Welche Rolle spielt der Medienkodex des Netzwerks Recherche innerhalb
Fernsehredaktionen? ..
2.3 Welche Rolle spielen redaktionseigene beziehungsweise unternehmenseigene
Kodizes? .
2.4 Wie werden ethische Normen in der Redaktion etabliert? .
2.5 Wer diskutiert wann und wie über journalistische Ethik?
2.6 Wer überprüft die Einhaltung ethischer Vorgaben und wie geschieht das?
2.7 Welche Sanktionsmittel gibt es bei Verstößen gegen die ethischen Normen? ..
2.8 Was passiert, wenn falsche Informationen gesendet wurden? ..
2.9 Ist die Verantwortung in der Redaktion angemessen verteilt?
2.10 Gibt es Unterschiede hinsichtlich der Etablierung und Sicherung von ethischen Standards zwischen Redaktionen von öffentlich-rechtlichen und privat-kommerziellen Sendern?
2.11 Gibt es Unterschiede hinsichtlich der Etablierung und Sicherung von ethischen Standards zwischen Redaktionen von nachrichtlichen, boulevardesken und investigativen Sendungen?
2.12 Braucht die Fernsehberichterstattung einen eigenen, allgemeinen Fernsehkodex?
2.13 Sonstige Erkenntnisse

3. Fazit.

VI. Kritische Reflexion der Arbeit und Ausblick.

Literaturverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Tabellenverzeichnis

Anhang

Eigenständigkeitserklärung

Ich versichere, dass ich die vorliegende Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel verwendet habe.

Außerdem versichere ich, dass diese Arbeit - auch nicht in Teilen - an dieser oder einer anderen Hochschule als Prüfungsleistung vorgelegen hat.

Ort, Datum Unterschrift

Gender-Erklärung

Zur besseren Lesbarkeit werden in dieser Arbeit personenbezogene Bezeichnungen, die sich auf alle Geschlechter beziehen, generell nur in der im Deutschen üblichen männlichen Form angeführt, also zum Beispiel Journalisten anstatt Journalist*Innen .

Dies soll jedoch keinesfalls eine Geschlechterdiskriminierung oder eine Verletzung Gleichheitsgrundsatzes zum Ausdruck bringen.

Danksagung

Mit diesen Zeilen möchte ich zunächst allen Personen danken, die es mir ermöglicht haben, diese Arbeit fertigzustellen.

Mein Dank gilt insbesondere Joachim Grimm, Jürgen Meschede, Adrian Peter, Elliott Usifo und Peter Zock, die so freundlich waren, sich für Interviews zur Verfügung zu stellen. Sie lieferten mir damit die Basis meiner Untersuchung.

Dankeschön auch an meinen Betreuer Prof. Wilfried Köpke, der mir stets hilfreiche Ratschläge erteilt und Orientierung gegeben hat, wenn ich den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr gesehen habe.

Und zuletzt: Danke an meine Eltern. Für unermüdliches Korrekturlesen und ihre immer währende Unterstützung – bei allem, was ich tue.

Abstract

Vor dem Hintergrund, dass es für den Fernsehjournalismus kein Äquivalent zu den Publizistischen Grundsätzen des Deutschen Presserats – kurz: Pressekodex – gibt, wird im Rahmen dieser Arbeit untersucht, auf welcher Basis deutsche Fernsehmagazin-Redaktionen ethische Entscheidungen bei der Berichterstattung treffen und wie die Einhaltung dieser Normen gesichert wird

Dazu wurden fünf Leitfadeninterviews mit Redakteuren in verantwortlichen Positionen verschiedener Fernsehmagazin-Redaktionen geführt und überwiegend qualitativ ausgewertet. Als Grundlage dafür wurden außerdem die vorliegenden redaktions- und unternehmenseigenen Kodizes auf ihre Genauigkeit im Vergleich zum Pressekodex und dem Medienkodex des Netzwerks Recherche inhaltlich analysiert.

Das Ergebnis dieser Analyse war, dass die redaktions- und unternehmenseigenen Kodizes weitaus unkonkreter sind als der Pressekodex. Viele reichen, was die Präzision angeht, nicht einmal an den nur einseitigen, stichpunktartigen Medienkodex heran. Die Auswertung der Leitfadeninterviews ergab, dass diese Kodizes trotzdem einen hohen Stellenwert als Basis für redaktionelle, ethische Entscheidungen haben. Der Pressekodex ist für alle untersuchten Redaktionen ebenfalls von Bedeutung – wenn auch nicht in sehr großem Umfang. Der Medienkodex spielt hingegen nahezu keine Rolle im redaktionellen Alltag. Wichtigstes Instrument zur Etablierung und Sicherung von Ethik im Fernsehmagazin-Journalismus scheint der Dialog zwischen den Mitarbeitern zu sein. Darüber hinaus gibt es verschiedene Formen von Institutionen, die als Kontrollinstanzen auftreten können, meist aber andere Hauptaufgaben und kaum Sanktionierungsmöglichkeiten haben. Die Etablierung eines allgemeingültigen Fernsehkodex nach dem Vorbild des Pressekodex wäre grundsätzlich eine sinnvolle Möglichkeit, Ethik zu stärken und die fernsehjournalistische Berichterstattung gegenüber dem Publikum zu legitimieren. Allerdings stieß diese Idee bei den Befragten eher nicht auf Anklang, da diese mit der derzeitigen Lage der Ethiksicherung überaus zufrieden sind.Against the backdrop that there is no equivalent for television journalism to the Journalistic Principles of the German Press Council – in short: Pressekodex. (The Press Code) – this thesis examines the basis on which German TV magazine newsrooms make ethical decisions on reporting and how they ensure compliance with these standards.

For this purpose, five guideline-based interviews were conducted with editors in responsible positions of various TV magazines. Subsequently the results of those interviews were evaluated mainly qualitatively. As a basis for this, the available editorial and company codes were analyzed in terms of their accuracy in comparison to the pssekodex and the Medienkodex (Media Code) of the Netzwerk Recherch (Investigation Network).

The result of this analysis was that the editorial and company codes are far less tangible than the Pressekodex and that many, as far as precision is concerned, cannot even compare to the Medienkodex which is only unilateral. The analysis of the guideline-based interviews showed that these codes still have a high value as a basis for ethical decisions within the newsrooms. The Pessekodex is also important for all the newsrooms investigated – albeit not so much. The Medienkodex , on the other hand, plays almost no role in everyday editorial work. The most important instrument for establishing and securing ethics in TV magazine journalism seems to be the dialogue between employees. In addition, there are several forms of institutions that can act as supervisory bodies, but they usually have other main tasks and little sanctioning possibilities.The establishment of a universal television code on the model of the Pessekodex would, in principle, be a sensible way of strengthening ethics and legitimising the coverage of television journalism towards the public. However, this idea seemed rather unappealing to the respondents, as they are extremely satisfied with the current situation of ethics protection.

I. Einführung

Wahrhaftigkeit, Achtung der Menschenwürde und Sorgfalt. Diese drei Tugenden sind nur ein Ausschnitt dessen, was die journalistische Berufsehre ausmacht. Auch wenn die Massenmedien in den vergangenen Jahren – und genau genommen schon seit dem 19. Jahrhundert1 – oft pauschal als Lügenpresse beschimpft wurden, nehmen Werte wie diese eine wichtige Rolle im Selbstverständnis der Journalisten ein. Als Vierte Gewalt sollen diese Politik und Justiz kontrollieren. Die daraus resultierende Macht bringt eine große Verantwortung mit sich, mit der es ethisch umzugehen gilt.

Darum gibt es im Laufe einer qualifizierten journalistischen Ausbildung wohl niemanden, der darum herumkommt, sich im Bereich der Medienethik mit dem sogenannten Pressekodex – also den Publizistischen Grundsätzen des Deutschen Presserats – auseinanderzusetzen, an dessen Anfang die drei eben genannten Werte stehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der angehende Journalist einmal bei der Presse, im Online-Bereich oder beim Rundfunk arbeiten möchte. Der Pressekodex wird in der Lehre als beispielhaftes Regelwerk für alle Journalismusbereiche eingesetzt – und das obwohl er genau genommen ausschließlich für Print und Online gilt. Nur bei derartigen Medienakteuren hat der Deutsche Presserat tatsächlich eine Kontrollfunktion: Beschwerden über Veröffentlichungen werden von einem entsprechenden Ausschuss anhand des Pressekodex überprüft.2 Kommt der Ausschuss zu dem Schluss, dass ein Verstoß gegen den Kodex vorliegt, kann der Presserat auf diverse Sanktionsmöglichkeiten zurückgreifen – jedoch nicht gegenüber dem Rundfunk.

Weil der Pressekodex aber auch in der Ausbildung von Fernsehj ournalisten einen festen Platz hat, stellt sich die Frage nach dem Warum . Spielt der Pressekodex auch im Alltag von Fernsehredaktionen eine Rolle? Falls ja, wieso? Gibt es im TV-Bereich etwa keine vergleichbaren Regulierungen auf einer ethisch-moralischen Ebene?

Sicher gibt es hier den Rundfunkstaatsvertrag und weitere Verträge, die auch ethische Aspekte beinhalten. Vergleichbar mit dem Pressekodex sind diese jedoch nicht, weil sie viel länger, unübersichtlicher und bezüglich ethischer Maßstäbe dennoch unkonkreter sind. Bei ethischen Fragestellungen im Berufsalltag nimmt wohl niemand diese Verträge in die Hand. Sie bieten nur einen ethisch-rechtlichen Rahmen.

Der Pressekodex ist da weitaus praktischer angelegt, aber – wie der Name schon sagt – eigentlich nur für die Presse bestimmt. Das Fernsehen hat jedoch andere Anforderungen. Gerade im gestalterischen Bereich gibt es hier weit mehr Möglichkeiten. Somit kann der

Pressekodex zwar grundsätzlich eine praktische Hilfe für Fernsehredaktionen sein, ist jedoch als alleiniges Mittel zur Gewährleistung von ethischem Fernsehjournalismus nicht ausreichend – auch weil es keine Instanz gibt, die die Einhaltung des Kodex beim Fernsehen kontrolliert.

Weil es keinen allgemeingültigen Ethikkodex speziell für Fernsehjournalisten gibt, müssen die Redaktionen auf anderen Wegen für eine ethisch korrekte Berichterstattung sorgen. Diese Arbeit befasst sich damit, wie das bei einzelnen Fernsehredaktionen im Alltag konkret geschieht – also mit den Strukturen der Etablierung und Sicherung von Ethik bei der fernsehjournalistischen Berichterstattung.

Dabei geht es – genau wie beim Pressekodex – stets um von Fernsehjournalisten ausgeübte Handlungen gegenüber ihren Quellen, ihren Berichterstattungsobjekten, ihrem Publikum und der Öffentlichkeit. Indirekt wird dabei auch die Verantwortung von Journalisten gegenüber ihren Kollegen abgedeckt, den Ruf der gemeinsamen Profession nicht zu schädigen. Darüber hinausgehende Ethik bezüglich des Handelns von Fernsehjournalisten gegenüber ihren Peers wird nicht untersucht. Ethik in Bezug auf K unden der Medienunternehmen wie Werbekunden oder Zahler der Rundfunkbeiträge wird ebenfalls nicht berücksichtigt.

Um das zuvor genannte Ziel der Arbeit zu erreichen, sollen mehrere Fernsehredakteure in verantwortlichen Positionen anhand von Leitfadeninterviews befragt werden. Die Gespräche werden dann vorwiegend qualitativ ausgewertet. Um eine bessere Vergleichbarkeit zu erreichen, wird die Untersuchung auf den Fernsehmagazinbereich beschränkt. Zudem sollen sämtliche für die entsprechenden Redaktionen relevanten ethische Kodizes ermittelt und inhaltsanalytisch auf ihre Genauigkeit – und damit ihre Praxistauglichkeit – untersucht werden.

Zunächst widmet sich diese Arbeit aber einigen theoretischen Grundlagen. Als erstes wird die Relevanz von Journalismusethik dargelegt (Kap. II.1), anschließend wird auf deren spezifische Besonderheiten eingegangen (Kap. II.2) und mögliche Formen der Institutionalisierung von Ethik beschrieben (Kap. II.3). Danach werden verschiedene Formen der (ethischen) Regulierung speziell beim Fernsehen beschrieben und diesbezügliche Probleme erläutert (Kap. II.4). Nachfolgend wird erklärt, warum Ethik beim Fernsehen eine besonders große Rolle spielen sollte (Kap. II.5) und wie sich die Besonderheiten des fernsehjournalistischen Alltags auf die Ethik auswirken (Kap. II.6). Anschließend wird dargestellt, wie Fernseh-Journalismusethik erfolgreich etabliert werden kann (Kap. II.7).

Es folgt eine Einordnung des Themas in die Forschungslandschaft (Kap. III.1) sowie eine Darlegung der Forschungslücke, die diese Arbeit schließen oder zumindest etwas füllen soll (Kap. III.2).

Danach werden die Forschungsfragen (Kap. IV.1), Methoden (IV.2) und der Gegenstand der Untersuchung (Kap. IV.3) näher erläutert. Im Anschluss daran werden außerdem die Durchführung der Untersuchung (Kap. IV.4) sowie die Auswertungsstrategien erklärt (Kap. IV.5).

Daraufhin werden die Ergebnisse dargestellt. Zunächst die der Inhaltsanalyse der ethischen Kodizes (Kap. V.1), dann die der Auswertung der Leitfadeninterviews – wobei hier die Ergebnisse aus der vorhergehenden Analyse bereits einfließen und die Forschungsfragen beantwortet werden sollen (Kap. V.2). Zuletzt wird die forschungsleitende Frage anhand der vorliegenden Erkenntnisse zusammenfassend beantwortet (V.3), eine kritische Reflexion der Arbeit sowie ein Ausblick auf mögliche Anknüpfungspunkte für weitere Forschung gegeben (VI).

II. Theoretische Grundlagen

1. Journalismusethik – wieso?

1.1 Erhalt der Pressefreiheit durch verantwortungsvollen Journalismus

Seit 1949 sind die Meinungs- und Pressefreiheit sowie die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film fest im Artikel 5 des deutschen Grundgesetzes verankert.3 Sie zählen damit zu den elementaren Grundrechten, die aufgrund der Erfahrungen während der Zeit des Nationalsozialismus besonderen Schutz genießen. Der fünfte Artikel schützt die Medien vor Zensur und soll unabhängige sowie unparteiische Berichterstattung ermöglichen.

Eingeschränkt wird die Pressefreiheit – und damit ist im Folgenden immer auch die Freiheit des Rundfunks und der Berichterstattung im Internet gemeint – durch die allgemeinen Gesetze , insbesondere durch das Jugendschutzgesetz sowie das Recht der persönlichen Ehre. Da aber der Staat – und damit die Gesetze – den Journalismus nicht zu sehr regulieren sollen, wird ihm insgesamt viel Handlungsspielraum zugestanden.

Dieser entsteht zusätzlich durch außergewöhnliche Begünstigungen für Journalisten: Die Presse- und Mediengesetze der Bundesländer erlauben es ihnen, Aussagen über Informanten zu verweigern. Dieses Zeugnisverweigerungsrecht schützt Redaktionen auch vor Durchsuchungen durch Strafverfolgungsbehörden. Zudem besitzen Redaktionen ein Auskunftsrecht gegenüber Behörden. Damit sind nicht nur die Bedingungen für Pressefreiheit erbracht, sondern Journalisten müssen diese Möglichkeiten geradezu entsprechend nutzen. Einer Ausrede für mangelnde, einseitige oder fehlerhafte Berichterstattung wird damit vorgebeugt. 4

Der zuvor genannte Handlungsspielraum und die Öffentlichkeit der Medien führen zu einer großen moralischen, journalistischen Verantwortung. Laut Ingrid Stapf wurde Ethik früher auch als Freiheitslehre definiert. Denn die Freiheit ist die Bedingung für Verantwortung. Weil der Begriff der Verantwortung sich sowohl auf Individuen als auch auf die Gesellschaft bezieht, eignet er sich besonders „für die Auseinandersetzung mit Ideal und Praxis ethischer Phänomene.“ 5 Somit definiert Stapf die Verantwortung als „Scharnier zwischen Ideal und Praxis“ 6

Zu dieser Verantwortung gehört insbesondere, dass Journalisten dafür Sorge tragen müssen, dass „Gerechtigkeit, Fairness, Vielfalt und Transparenz“ 7 in der Berichtserstattung Anwendung finden. „Unterdrückung oder Exklusion“ 8 muss vermieden, „Schutz für besonders verletzbare Akteure (voran Kinder)“ 9 muss garantiert werden. Diese Punkte sind entscheidend dafür, dass letztlich die „verantwortete Freiheit“ und die kommunikativen Rechte aller Bürger gewahrt werden. 10

Barbara Thomaß definiert in ihren „fünf ethischen Prinzipien journalistischer Praxis“ 11 (vgl. Abb. 1) noch genauer, wem gegenüber und warum Journalisten Verantwortung tragen:

Erstens schulden Journalisten ihren Informanten besonderen Schutz. Das Vertrauen von Quellen ist wichtig, um nachhaltig Informationen zu erhalten und die Recherchefähigkeit aufrecht zu erhalten. 12

Zweitens ist der Persönlichkeitsschutz von Berichterstattungsobjekten zu achten. Dieser wird als so wichtig eingestuft, dass er auch rechtlich festgeschrieben ist. Er ist die Grundlage für das Vertrauen potenzieller Berichterstattungsobjekte und sichert somit ebenfalls die Recherchegrundlage. 13

Drittens gelten gegenüber dem Rezipienten die Prinzipien von Fairness und Sorgfalt. Das Publikum erwartet faktisch korrekte und umfassende Berichterstattung. Wird die Glaubwürdigkeit verspielt, verliert der Journalismus seine Legitimation. 14

Viertens tragen Journalisten Verantwortung gegenüber ihren Kollegen . Um nicht die gesamte Profession in Verruf zu bringen, gilt es, Interessenskonflikte zu vermeiden.

Und fünftens besteht eine Pflicht gegenüber der Öffentlichkeit , angemessene Recherchemethoden anzuwenden. Durch moralisches Verhalten von Journalisten soll die öffentliche Meinung über die Profession hochgehalten werden 15 .

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Beziehungsgefüge journalistischer Arbeit und seine Prinzipien 16

Diese Verantwortung geht nach Achim Baum „über das, was juristisch möglich wäre und in den Mediengesetzen formuliert ist, an manchen Stellen weit hinaus.“ 17 Oft ist es nötig, Formulierungen der Gesetze genauer zu hinterfragen. Ein Beispiel hierfür sind die Paragraphen 22 und 23 des Kunsturheberrechts. Zusammengefasst steht darin, dass Abbildungen von Personen der Zeitgeschichte auch ohne vorherige Einwilligung veröffentlicht werden dürfen. Normalerweise ist hierfür das Einverständnis der betroffenen Personen nötig. 18 Hierbei gilt es also abzuwägen, ob und inwiefern jemand das Zeitgeschehen beeinflusst oder ob die Persönlichkeitsrechte zu priorisieren sind und die Person nicht gezeigt werden darf.

Solche Fragen gilt es immer wieder zu diskutieren. Dabei müssen Abwägungen unter einem moralischen Blickwinkel getroffen werden. Selbst, wenn rechtlich einwandfrei gehandelt wird, ist noch kein ethisches Handeln garantiert. Entscheidend ist nicht nur, was im Hinblick auf das Recht und damit den Staat korrekt ist, sondern vor allem was in der Öffentlichkeit gerecht erscheint. Laut Wetzel weist der Artikel 5 des Grundgesetzes darauf hin, „in diesem Sinne journalistisch zu handeln“ 19 Ein verantwortungsvoller Umgang mit der Pressefreiheit ist also elementar, um diese zu garantieren 20 .

Nach Baum trifft diese Verantwortung jeden, der die „Lust hat, sich Journalist zu nennen.“ 21 Denn das Publizieren verpflichtet, darüber nachzudenken, nach welchen Richtlinien alle handeln könnten, die journalistisch tätig sind. Pressefreiheit kann nämlich nur stellvertretend beansprucht werden – im Namen aller Journalisten. Somit ist es irrelevant, ob jemand mit seiner publizistischen Tätigkeit ein Karriereziel oder eine persönliche Leidenschaft verfolgt – oder ob jemand bereits Medien-Profi oder nur Praktikant ist. Sobald ein journalistisches Produkt veröffentlicht wird, vertritt der Autor „die Normen einer ganzen Gesellschaft.“ 22 Sich an diese zu halten, hat laut Baum dann nichts mehr mit Lust zu tun. 23

Damit die Medien ihre Macht also nicht missbrauchen, benötigen wir Normen und Regulierungen, die nicht nur durch das Recht, sondern eben auch durch angewandte Ethik gestaltet werden. Denn während das Recht nur „die äußeren Handlungen von Menschen“ 24 regelt und unabhängig von Anerkennung oder Einsicht Sanktionierungsmittel auferlegt, verfügen moralische Normen nicht unbedingt über Zwangsmittel, sondern bedürfen der inneren Akzeptanz der Menschen. Aufgrund des appellierenden und orientierungsstiftenden Charakters solcher Normen, unterliegt die journalistische Berufsmoral also primär der Selbstbindung. Daher stellt sich die Frage, wie diese Verantwortung gegenüber den Betroffenen eingefordert werden kann. 25

Die Beantwortung dieser Frage ist auch im Interesse der Journalisten, da ihnen das Gesetz keine Handlungssicherheit bieten kann. „Der Ausgang der meisten Prozesse ist ungefähr so sicher wie russisches Roulette.“ 26 So formulierte der Jurist Uwe Wolf seinen Eindruck von Gerichtsverfahren im Bereich der Satire und Karikaturen. Damit stehen aber nicht nur die Autoren, sondern auch der Rechtsstaat vor einer Herausforderung. Laut Wetzel müssen „die Grenzen der Meinungsfreiheit […] feststehen, fallunabhängig und verbindlich.“ 27

Ob diese Grenzen so klar und deutlich zu ziehen sind, ist fraglich. Dennoch erscheint ein moralischer Umgang mit der auferlegten Verantwortung unerlässlich, um das Ansehen

Medien zu wahren und „für die Freiheit der Presse einzustehen“ 28 wie es in der Präambel des Pressekodex formuliert ist. Baum bezeichnet letzteres Ziel als „Dreh- und Angelpunkt“ 39 der praktischen Journalismusethik.

Gerade wegen des Internets und der voranschreitenden Digitalisierung wird das journalistische Monopol immer häufiger in Frage gestellt. Aufgrund des üppigen Informationsangebots nimmt die Bindung an journalistische Marken heutzutage ab. Um als Medienkonzern im digitalen Zeitalter aus der Nachrichtenflut herauszustechen, müssen die angebotenen Informationen verlässlich sein. Verantwortlich hierfür sind die Redaktionen. Sie müssen für eine Werteorientierung sorgen und diese auch dem Publikum kommunizieren 30 .

1.2 Die Komplexität journalistischen Handelns

Die Schwierigkeit dieser Werteorientierung liegt darin, dass sich journalistisches Handeln oft nicht nur in richtig oder falsch unterteilen lässt. Stattdessen führen unterschiedliche – und damit womöglich widersprüchliche – Normen zu Spannungsfeldern. Nach Michael Haller gibt es im Journalismus sechs Werte- und Normensysteme, die nicht deckungsgleich sind, mit denen aber zeitgleich umgegangen werden muss: 31

1.) Die Art der Kommunikation
Entscheidend dabei sind die Öffentlichkeit der Kommunikation, die Dispersität des 32 Publikums sowie (technische) Spezifika der Mediengattungen und -typen.
2.) Die Funktionen des Journalismus
Dazu zählen einerseits Funktionen der Demokratietheorie wie Information und Meinungsbildung, andererseits aber auch gesellschaftspolitische Aufgaben wie Integration, Mobilisierung und Nutzwert. Es handelt sich also um sogenannte meritorische Funktionen: Sie sind ökonomisch zwar nicht rentabel, haben aber eine Bedeutung als allgemeines Gut. 33
3.) Ökonomische Gesichtspunkte
Darunter fallen der Medienwettbewerb, das Streben nach Wachstum und Profit, sowie nach Macht. 34
4.) Die Bedürfnisse des Publikums
Dazu gehören Information, Unterhaltung, Partizipation, Sozialität und die geistige sowie emotionale Verbindung mit der Welt. 35
5.) Die Berufsrolle
Sie ist bestimmt durch Tradition, Berufsorganisation, Ausbildung und Selbstkontrolle der Profession. 36
6.) Individuelle Merkmale der Journalisten
Dazu zählen die Sozialisation, das Selbstverständnis, die Persönlichkeitsstruktur sowie Berufsperspektiven des jeweiligen Medienschaffenden. 37

Aus den daraus erfolgenden Spannungsfeldern ergibt sich die Frage, wie Journalisten Handlungssicherheit gewinnen können. Haller spricht dabei einerseits von einem „Basiskonsens“ 38 der auf Schnittmengen der verschiedenen Wertesysteme beruht. Er zählt dazu „gesicherte Normen“ 49 wie Wahrhaftigkeit und Gleichbehandlung. Andererseits weist er auf „Normenkonfikte“ 40 hin, die sich teils auf, vor allem aber zwischen den sechs Ebenen abspielen. Hier gilt es zu klären, wie man diese Konflikte lösen kann 41 .

Carsten Brosda zufolge steht ein „ethisch handelnder Journalist […] in der Pflicht, diese zum Teil dissonanten Werte und Normen miteinander zu synchronisieren bzw. sich zwischen ihnen bewusst und begründet zu entscheiden.“ 42 Dazu ist jedoch ein hoher Grad der Professionalität nötig, der es ermöglicht, die Ebenen in Relation zu setzen und gegeneinander abzuwägen. 43

1.3 Qualitätsverlust?

Auch wenn der pauschalisierende Begriff der Lügenpresse nicht zutrifft, gelingt eine erfolgreiche Abwägung nicht immer. Konkrete Zahlen, die einen Qualitätsverlust bei deutschen Medien bestätigen, gibt es zwar nicht. Lutz Hagen stellt jedoch heraus, dass „die zunehmende Kritik am Journalismus […] zumindest teilweise durch journalistische Qualitätsverluste verursacht [wird]“ 44 .

Zwar betont er auch, dass es in Deutschland so viele hochwertige Medien gibt wie noch nie. Dennoch sieht er Gefahren – beispielsweise darin, dass der Einfluss von PR und weiteren externen Faktoren steigt. 45 Außerdem wird – zumindest in der Schweiz – aufgrund einer stärkeren Orientierung an Kollegen eine größere Einigkeit von Journalisten verzeichnet 46 .

Auch die Boulevardisierung, die zu einer übermäßigen Betonung von „Oberflächlichkeiten, Dramen, Skandalisierungen und Negative[m]“ 47 führt, kritisiert Hagen. Diese Entwicklung führt er vor allem auf die Einführung des privat-kommerziellen Rundfunks zurück. 48 Ein nicht unwesentlicher Teil der Kritik, der unter dem Schimpfwort der Lügenpresse vereint wird, bezieht sich laut Hagen auf die Relevanz der Berichterstattung. Die „Umgewichtung der Nachrichtenfaktoren“ 59 der vergangenen Jahrzehnte hin zu mehr Drama, Negativismus und Personalisierung sprechen tatsächlich eher für Boulevard- als Qualitätsjournalismus 50 - wobei sich diese zwei Kategorien natürlich nicht grundsätzlich ausschließen.

Generell meint Hagen, dass das Streben nach Schnelligkeit, das vor allem wegen des Internets aufkam, dazu führt, dass „Relevanz oder Wahrheit […] zugunsten der Schnelligkeit tendenziell häufiger auf der Strecke [bleiben]“ 51 Was die Wahrheit anbelangt, belegen verschiedene Studien einen leichten Zuwachs der Fehlerquote. 52 Horst Pöttker zufolge sind Fehler „unvermeidlich im Journalismus, weil Journalisten unter Aktualitätsdruck stehen und deshalb Sachverhalte, anders als Wissenschaftler, nicht beliebig lange prüfen können, bevor sie Informationen darüber verbreiten.“ 53

Fehler wurden in Deutschland auch schon in der Berichterstattung im Jahr 2015 über den Ukraine-Krieg gemacht. Hier wurden laut Benjamin Bidder mitunter Panzer und Personen, die verantwortlich für Tötungen waren, der falschen Gruppierung zugeordnet. 54 Ob die.

Berichterstattung hierbei jedoch schlechter war als in früheren Zeiten und ob die falschen Informationen aus ideologischen Gründen gegeben wurden, lässt sich derzeit nicht sagen. 55

Fest steht, dass zum Lügen mehr gehört, als einen Fehler zu begehen: nämlich das bewusste Verbreiten von Unwahrheiten. Es finden sich keine empirischen Beweise dafür, dass dies in deutschen Redaktionen geschieht. In der Kommunikationswissenschaft gibt es jedoch auch kaum Untersuchungen zum Wahrheitsgehalt von Nachrichten. Denn diese sind entweder sehr aufwändig oder grundsätzlich schwer zu realisieren. 66

1.3.1 Der Zusammenhang von Ethik und Qualität

Das Stichwort Qualitätsjournalismus wird mit Werteorientierung gerne in Verbindung gebracht. Der Qualitätsbegriff ist dabei nicht klar festgelegt.

Gerade die Frage nach der Fernseh qualität ist noch relativ jung. Laut Bernd Seidl werden hierzu „handwerklich-pragmatische, ästhetische und ethische Kriterien herangezogen.“ 57 Es gibt jedoch keine Systematik der Debatte. Das liegt einerseits an einem Theoriedefizit, andererseits aber auch an der komplexen Struktur des Fernsehjournalismus. Fernsehqualität theoretisch zu erfassen, erscheint nahezu unmöglich. 58

Ingrid Stapf definiert Qualität aus medienethischer Sicht als eine Verbindung„professionell-handwerklicher“ 69 und „ökonomischer Qualität“. 60 Für die Medienethik sind vor allem professionell-handwerkliche Aspekte von Bedeutung.

Günther Rager beschreibt den Zusammenhang zwischen Ethik und journalistischer Qualität mit einem „Qualitätsraster“ – bestehend aus fünf Dimensionen, die eben diese professionell- handwerklichen Aspekte widerspiegeln:

1.) Aktualität – die Schnelligkeit, mit der eine Redaktion auf ein Ereignis reagiert
2.) Relevanz – die Qualität der nachrichtlichen Selektion
3.) Richtigkeit – die objektive Überprüfbarkeit der Fakten
4.) Vermittlung – der Bezug der Kommunikatoren zum Publikum
5.) Ethik – die Anwendung ethischer Standards im gesamten journalistischen Prozess 61

Eine Erfüllung der ersten vier Dimensionen alleine kann keinen moralisch einwandfreien Journalismus garantieren. Darum führt Rager die Ethik als einen separaten Punkt auf. Trotzdem stellen sich ethische Fragen in allen der genannten Bereiche 62 weshalb auch„strukturelle Qualitätssicherung und -förderung“ 63 als ein Auftrag der Medienregulierung verstanden werden könnte.

Während Qualität jedoch anhand eines vollendeten Produktes bewertet wird, geht es im Ethikdiskurs um „das richtige journalistische Handeln64 - also darum, wie gehandelt werden muss, um diese Qualität zu erreichen. Die Erschaffung und das Endprodukt selbst sind zwar trotzdem eng miteinander verbunden. Jedoch beziehen sich Diskussionen um die Qualität nicht auf das Handeln oder die Leistung eines einzelnen Journalisten, sondern meist auf Organisationen und deren Formen 65 Hauptverantwortlich für die Qualitätssicherung ist also die Redaktion 67 die die größte Sanktionsmacht innehat, um auf Verbesserung hinzuwirken. 68

Im Gegensatz dazu kann die Ethik dennoch nicht vollständig von Individuen getrennt werden. Das Prinzip der persönlichen Verantwortung ist hierbei zentral. Allerdings ist die Einhaltung von Ethik auch eine der grundlegenden Voraussetzungen für ein gutes – also qualitativ hochwertiges – Endprodukt. Zwar spielen ökonomische Aspekte und die Vorlieben des Publikums im Qualitätsdiskurs eine größere Rolle als im Ethikdiskurs, trotzdem muss Qualitätsjournalismus mehr Ansprüchen als nur diesen beiden genügen – beispielsweise ethischen Gesichtspunkten, die einer demokratischen und pluralistischen Gesellschaft dienen. Andererseits ist es aber sehr wohl möglich, dass Journalismus moralisch zwar einwandfrei ist, aber dennoch aus qualitativer Sicht zu wünschen übriglässt. Denn auch der ethischste Journalismus hat keinen Wert, wenn das Angebot nicht genutzt wird. 79

In Anbetracht des digitalen Wandels ist Qualität laut Stapf in Zukunft immer mehr als User Quality zu verstehen. Diese darf aber nicht darauf beschränkt sein, dem Publikum um jeden Preis zu gefallen, sondern muss „im Sinne des verfassungsrechtlichen Medienauftrags für die Demokratie“ 70 journalistisch-handwerklichen und inhaltlichen Standards genügen. 71

Durch neue Angebote im Internet, die teils von Nutzern kreiert, oft individuell auf den Konsumenten zugeschnitten sind und meist kostenlos zur Verfügung stehen, wird befürchtet, dass sogenannte Qualitätsmedien zunehmend verdrängt werden. Eine entsprechende Medienregulierung sollte deshalb „qualitätsstiftend und qualitätssichernd“ 72 wirken und dafür sorgen, dass qualitative Angebote nachhaltig gesichert werden können. 73

1.4 Reflexion, Steuerung und Orientierung

Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass ethische Grundsätze aus verschiedensten Gründen nützlich sind. Bärbel Röben teilt diese Funktionen von Ethik in drei Kategorien, die den Nutzen von Medienethik noch einmal veranschaulichen:

1.) Reflexionsfunktion
Angewandte Ethik führt Berechenbarkeit des Verhaltens von Individuen einer Gruppe, weil sich diese verpflichten, ihr Handeln zu reflektieren.
2.) Steuerungsfunktion
Die Individuen verpflichten sich, nach Normen zu agieren und Verantwortung
Tun zu übernehmen.
3.) Orientierungsfunktion
Ethische Richtlinien bieten Argumente, um begründete Entscheidungen vor anderen verteidigen zu können. 74

Ingrid Stapf nimmt eine sehr ähnliche Einteilung vor: Sie spricht von Normierungs-, Steuerungs- und Orientierungsfunktion. Der obigen Definition nach Bärbel Röben zufolge, entspräche Stapfs Normierungs- wohl Röbens Steuerungsfunktion. Damit deckt sich Stapfs Steuerungs- wohl eher Röbens Reflexionsfunktion. Inhaltlich sind die beiden Erläuterungen der Funktionen von ethischer Regulierung aber deckungsgleich. 75

2. Besonderheiten der Journalismusethik

Medienethik – und insbesondere Journalismusethik – liegt im Trend. Ursachen dafür liegen„in der Beschleunigung der medialen Informationsflüsse, im schwindenden Vertrauen in die Glaubwürdigkeit und Verbindlichkeit der angebotenen Informationen und im rasanten Komplexitätszuwachs des Mediensystems“ 76 Medienethik soll in dieser unübersichtlichen Lage Orientierung bieten – sowohl für Journalisten, als auch für das Publikum. 77

2.1 Anforderungen

Kommt man nun darüber überein, dass Journalisten ethisch angemessen – also verantwortungsvoll – handeln müssen, stellt sich die Frage, was dazu nötig ist.

Laut Bernhard Debatin besteht Verantwortung aus mehreren Elementen, die sich mit sechs W-Fragen ermitteln lassen:

„Ein Handlungssubjekt (Wer?) verantwortet sich für eine Handlung (Was?) und deren Folgen (Wofür?) gegenüber davon Betroffenen (Wem?) vor einer Instanz (Wovor?) und aufgrund von bestimmten Werten oder Normen (Weswegen?).“ 78

Die Handlungssubjekte sind für diese Arbeit sowohl einzelne Autoren, als auch die Redaktion als Ganzes. Ihre verantworteten Handlungen sind die Erstellung von Fernsehbeiträgen und deren Veröffentlichung. Dabei muss aber nicht nur der Produktionsprozess, sondern auch der Inhalt von Beiträgen unter ethischen Gesichtspunkten reflektiert werden. 79 Betrachtet werden sämtliche möglichen, negativen Folgen für alle möglichen Betroffenen. Zu ihnen zählen insbesondere Informanten, Objekte der Berichterstattungsobjekte, Rezipienten, andere Journalisten und die allgemeine Öffentlichkeit. 80 Die Instanzen, vor denen es sich zu verantworten gilt, sind – kurz gesagt – das Recht, Selbstregulierungseinrichtungen und das eigene Gewissen. (In Bezug auf das Fernsehen wird darauf wird in Kapitel II.4 genauer eingegangen.) Werte und Normen, wegen derer Journalisten Verantwortung tragen, sind – die zuvor genannten – „Gerechtigkeit,

Fairness, Vielfalt und Transparenz“ 81 sowie die Vermeidung von „Unterdrückung oder Exklusion“ 82 und der „Schutz für besonders verletzbare Akteure (voran Kinder)“ 83 .

Dass die letzten beiden W-Fragen „Wovor?“ und „Weswegen?“ von jedem Journalisten klar beantwortet werden können, ist entscheidend dafür, dass die Medienschaffenden bei ihrem Tun moralisch begründet abwägen können. 84

Wichtig dafür ist außerdem Handlungsfreiheit. Sie liegt nur vor, wenn der Handelnde die Chance hat, einen Schritt entweder auszuführen oder aber darauf zu verzichten. Es muss also eine Wahl geben. Die Dimension der Handlungsfreiheit wächst mit der Zahl und Qualität von Handlungsalternativen, die in einer bestimmten Situation real wählbar sind. Selbst wenn diese Alternativen objektiv vorliegen, können sie dem Einzelnen unter Umständen subjektiv jedoch nicht erkennbar sein. 85

Eine weitere Einschränkung der Verantwortung liegt darin, dass Folgen einer Handlung nicht immer vorhersehbar sind. Es gilt, zwischen beabsichtigten Zwecken und unwillkürlichen Nebenfolgen zu unterscheiden. Letztere müssen unter dem Kosten/Nutzen-Aspekt sowie unter Betrachtung des Risikos abgeschätzt werden. Die Vorhersehbarkeit der Nebenfolgen stellt sich als Kriterium der Verantwortungszuschreibung dar. Normalerweise wird dem Handelnden die Verantwortung für seine Handlungen und deren Folgen jedoch grundsätzlich zugeschrieben 86 Daher sollten Redaktionen dafür sorgen, dass mögliche ungewünschte Nebenfolgen möglichst frühzeitig erkannt und vermieden werden.

Die Verantwortung für Handlungsfreiräume sowie für das Erkennen von ungewollten Folgen liegt tatsächlich nicht nur bei den einzelnen Journalisten, sondern beim gesamten Redaktionssystem. Die Redaktion ist die charakteristische Organisationsform, in der wesentliche journalistische Vorgänge erfolgen. Dort werden Nachrichten und Themen selektiert, Darstellungsformen gewählt und Beiträge fertiggestellt. 87 Durch das kollektive Handeln, das durch – teilweise standardisierte – Redaktionsabläufe entsteht, ergibt sich auch eine korporative Pflicht (dazu mehr in Kapitel II.7.1). 88

2.2 Bedeutung der Redaktion

Im technisierten Mediensystem tritt die Problematik des „systemischen Handelns, seiner Nebenfolgen und der Verantwortungszuschreibung besonders drastisch zu Tage. 89 Dadurch können sich Individuen einerseits voreilig aus der Verantwortung ziehen und bei ethischen Konflikten auf die Korporation weisen. Zugleich kann der Institution aber nur bedingt moralische Verantwortung zugeschrieben werden, da es sich dabei um kein Handlungssubjekt im eigentlichen Sinne handelt. 90 Laut Christoph Hubig wird Korporationen zwar „nicht ein Wille wie beim natürlichen Subjekt unterstellt und tribunalisiert, sehr wohl werden ihnen aber Begriffe wie 'Schuld', 'Versäumnis' oder 'gelingendes Handeln' zugeschrieben. 91 Bernhard Debatin zufolge liegt das daran, dass Redaktionen „aus Freiwilligkeit, Wissen um Folgen und Kausalität“ handeln. 92 Darum werden sie durchaus als schuldfähig erachtet und unter Umständen belangt. 93

Bei ethischen Fehlentscheidungen leidet die Redaktion besonders – in Form von Kredibilitätsverlust. Dabei ist die Glaubwürdigkeit – die zwar schnell verspielt, aber nur langsam aufgebaut ist – langfristig gesehen das wichtigste Kapital einer Redaktion 94 Nicht ohne Grund steht im Zentrum der Öffentlichkeitsarbeit vieler Unternehmen das Streben nach Ansehen und Glaubwürdigkeit 95 .

2.3 Spannungsfeld Journalismusethik

Der Verlust von Glaubwürdigkeit und Vertrauen resultiert oft aus Interessenskonflikten. Eine Gefahr liegt zum Beispiel im Angebot von Vergünstigungen für Journalisten. Mit Geschenken und Einladungen wird womöglich versucht, Einfluss auf die Richtung der Berichterstattung zu nehmen. 96 Ein weiterer Aspekt, der Auswirkungen auf die Glaubwürdigkeit von Redaktionen haben kann, ist die Betätigung von Journalisten in sozialen Netzwerken. Hierbei besteht die Gefahr, dass die Meinung eines Individuums fälschlicherweise als Redaktionsmeinung interpretiert wird. Zuletzt stellen auch Nebentätigkeiten von Journalisten eine Gefährdungslage dar. Politisches, gesellschaftliches oder wirtschaftliches Engagement kann sich womöglich negativ auf die Objektivität der Publizisten auswirken. 97

Generell lässt sich sagen, dass an Journalisten ständig verschiedenste Akteure zerren: Haller nennt dazu den Ausbildungshintergrund, die Organisation der Redaktion sowie des Mediums, den Wettbewerbsdruck zu anderen Medien, Partei- sowie Interessengruppen und weitere Faktoren, die zu „Maxime[n], Zwänge[n] und Routinen“ 98 führen, „die individuelle journalistischen [sic!] Handlungsnormen überformen“.

2.4 Sicherung von Ethik

Redaktionen sollten sich vor den zuvor genannten Gefahren schützen und Risiken vorbeugen. Carl-Eugen Eberle empfiehlt dazu zwei Arten von Maßnahmen:

Einerseits „[e]in Regelwerk , das Journalisten zu wahrheitsgemäßer und interessenungebundener Arbeit und alle Mitarbeiter des Unternehmens zur Einhaltung der für sie geltenden Rechtsvorschriften verpflichtet.“ 100 und andererseits „ organisatorische und verfahrensmäßige Vorkehrungen , um die Einhaltung dieser Regeln – auch im Interesse und zum Schutz der Mitarbeiter selbst – zu überwachen und zu sichern.“ 101 Die Summe dieser Maßnahmen bezeichnet Eberle als „Compliance 102 – zu Deutsch: Regelüberwachung.

Damit die festgeschriebenen Regeln nicht nur auf dem Papier bestehen, sondern tatsächlich Anwendung finden, fordert Eberle, dass schriftliche Ethikkodizes in Arbeitsverträge einbezogen werden 103 und als Teil eines gesamthaften „Compliance-Management- System“ 104 eingebettet werden. Dazu können beispielsweise das Etablieren von Kontrollmechanismen und Compliance-Einheiten im Unternehmen, aber auch Schulungsmaßnahmen gezählt werden. 105

2.5 Problematik

Klaus Arnold kritisiert jedoch, dass die Frage nach der Implementierung solcher oben genannter Compliance-Maßnahmen – also wie moralisch korrektes Handeln in Redaktionen systematisch durchgesetzt werden kann – zu kurz kommt. Obwohl Medienethik in der Ausbildung keine unwichtige Rolle spielt und Medienjournalismus die Chance bietet, auf Ethik im Journalismus zu drängen, ist die Verbindung des Ethikdiskurses Berufspraxis – seinen Aussagen zufolge – nie wirklich gelungen. Als Grund nennt Arnold,dass die Vorteile ethischen Verhaltens für die handelnden Akteure nicht immer erkennbar sind. 106

Für die Karriere eines einzelnen Journalisten kann moralisch gutes Verhalten hinderlich sein, beziehungsweise andersherum kann unmoralisches Verhalten unter Umständen karrierefördernd wirken. Für die Medienorganisation hingegen treffen ethische Maximen auf Marktanforderungen. Da ethisches Handeln über gesetzliche Grundlagen hinaus nicht unbedingt einen finanziellen Vorteil verschafft, erscheint es für Unternehmen nur bedingt attraktiv. 107 Somit können ethische Leitlinien auch dazu dienen, Journalisten davor zu bewahren, entgegen ihrem eigenen Gewissen handeln zu müssen. 108

3. Institutionalisierung von Ethik

Um Qualität – und damit ethisch-moralischen Journalismus – zu sichern, muss sich diese für Medienunternehmen rentieren. Sie muss deshalb sowohl im Interesse der Öffentlichkeit als auch im Unternehmensinteresse liegen. Dafür bedarf es auch laut Ingrid Stapf einer Institutionalisierung der Ethik, die dafür sorgt, dass die Zufriedenheit der Kunden und ein positives Image in der Gesellschaft als Motivation für Unternehmen wirken. Ziel der Institutionalisierung ist es, Verantwortung und Transparenz zu schaffen – sowohl auf der Ebene der Profession, also auch auf der Unternehmensebene. Somit wird die Öffentlichkeit zur Sanktions- aber auch zur Rechtfertigungsmacht. Stapf zufolge sind für die Vereinbarung von ethischen und wirtschaftlichen Aspekten auch Medienrecht und Medienpolitik von Bedeutung. 109 Sie müssen „angemessene Rahmenbedingungen […] schaffen Institutionalisierung von Ethik unter Wahrung der Medienfreiheit.“ 110

Ulrich Saxer schreibt deshalb moralischen Standards im Vergleich zum Markt oder dem Recht weniger Steuerungskraft im journalistischen Alltag zu. 111 Wirksam sind diese laut Arnold am ehesten, wenn sie einen gesetzlichen Charakter aufweisen. Regelwerke sind ihm zufolge normalerweise aber eher (zu) weit gefasst. 112

Auch Eberle fordert, dass journalistisch-ethische Regelwerke Pflichten nicht nur allgemein definieren und insbesondere Handlungsanweisungen für das Lösen kritischer Situationen bieten. 113 Hans Lenk sieht das ebenso. Zudem betont er in Hinblick auf die Formulierung von Ethikleitfäden die Relevanz einer „sinnvolle[n] Abwägung zwischen Verantwortungslosigkeit und Totalverantwortung“ 114 Dem Journalisten soll also ein gewisser Handlungsspielraum verantwortet werden, der jedoch nicht endlos groß sein darf. Dieser Spielraum muss dann diskutiert werden, da ethische Kodizes häufig unterschiedlich interpretiert und somit anders angewendet werden. Außerdem erreichen die Maximen die betroffenen Journalisten erst durch eine intensive Auseinandersetzung mit den Regularien. Stapf schließt daraus, dass die Diskussion für den journalistischen Alltag relevanter ist als die konkrete Ausarbeitung eines Kodex. 115

Die ethische Verantwortung der Journalisten wird im Allgemeinen nicht nur durch ihr eigenes Gewissen und redaktionsinterne Regularien eingefordert. Kontrolle wird auch extern ausgeübt – und das nicht nur im rechtlichen Rahmen. Diese sogenannte Medienselbstkontrolle basiert auf dem Prinzip der Staatsferne und der in Artikel 5 GG garantierten Medienfreiheit. Zu ihr können zwar auch die internen Steuerungsmechanismen gezählt werden, ihre Gesamtheit geht jedoch darüber hinaus. 116

Selbstkontrolle bedeutet, dass – anders als bei der Fremdkontrolle – die Anerkennung der zu Kontrollierenden und eben die Freiheit eine bedeutende Rolle spielen. Ingrid Stapf zufolge handelt es sich also primär um eine symbolische Kontrolle, die dennoch dafür Sorge tragen soll, dass die Medien ihre Macht im gesellschaftlichen Sinne verantwortlich einsetzen. Hierbei stellen sich natürlich die Fragen, wie das effektiv geschehen und unter welchen Umständen Medienselbstkontrolle wirksam sein kann, da die Selbstkontrolle stets im Spannungsfeld von Freiheit und Verantwortung steht. 117 Stapf beschreibt sie deshalb einen „ongoing process“ 118 der von Krisen angetrieben wird und in dem Professionalisierung zentral ist 119 .

3.1 Regelwerke

Wie in Kapitel II.2.4 beschrieben, ist es für die Sicherung ethischer Maßstäbe Bedeutung, diese schriftlich festzuhalten.

Als „allgemein anerkanntes Regelwerk“ 120 der Medienselbstkontrolle nennt Arnold die Publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserats – kurz Pressekodex. Die Einhaltung der darin aufgestellten Regeln wird durch den Presserat sichergestellt, der ausschließlich Print-Medien und deren Online-Angebote kontrolliert.

Ethische Ziele können aber auch auf andere Weise festgehalten werden. Es gibt sowohl redaktionseigene Ethik-Kodizes als auch redaktionelle Leitbilder, Statute, Styleguides und Qualitätsbücher. All diese Formen der schriftlichen Festlegung von Normen, Zielen und Handlungsregeln einer Redaktion sind schwer unterscheidbar. 121 Gemein haben die für diese Arbeit relevanten Regelwerke, dass sie sich mit ethisch-moralischen Fragen befassen.sie sollen der „Sozialisierung von Journalisten in den Beruf“ 122 dienen, Orientierung bieten sowie die moralische Urteilskraft stärken. 123

3.2 Ombudsleute

Eine weitere Form der Selbstkontrolle können sogenannte Ombudsleute sein, „die auf lokaler Ebene Beschwerden über journalistische Fehlleistungen - oder das, was dafür gehalten wird- rasch, konkret und öffentlich beantworten“ 124 Dabei sollen sie bei ihren Urteilen einerseits den Journalisten den Blickwinkel des Publikums näherbringen und andererseits aber auch dem Publikum die journalistische Perspektive verdeutlichen. 125 Zu ihren Aufgaben können auch das Beaufsichtigen von Berichtigungen und das Verfassen interner Newsletter oder öffentlicher Kolumnen zu ethischen Themen gehören. 126

Das Vorhandensein eines Ansprechpartners soll – laut der Vereinigung der Medien- Ombudsleute – dazu beitragen, dass die gesellschaftliche Vorstellung, „die Medien seien abgehoben, arrogant oder unsensibel für die Sorgen der Öffentlichkeit und für Durchschnittsbürger generell unerreichbar“ 127 überwunden werden kann. Weil für die Aufgabe eines Medien-Ombudsmannes eine große journalistische Kompetenz von Nöten ist, wird die Position zumeist von (ehemaligen) Journalisten übernommen. Dennoch ist eines der wichtigsten Merkmale eines Ombudsmannes die Neutralität bei der Vermittlung.

Während Medien-Ombudsleute in den USA schon lange erfolgreich etabliert sind 128 , gibt es laut Horst Pöttker in ganz Deutschland allerdings „nur eine Handvoll“ 129 Medien- Ombudsleute. Anton Sahlender war der erste deutsche Medien-Ombudsmann. Er bemüht sich – bislang eher erfolglos – die Zahl seiner Kollegen zu erhöhen. 130

Die Vereinigung der Medien-Ombudsleute e.V. (VDMO) hat am 27. April 2018 dennoch ihre Vereinsgründung vollzogen. Im Entwurf der Satzung steht unter anderem:

Zweck des Vereins ist die Stärkung der Presse- und Meinungsfreiheit in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft im Sinne von Artikel 5 des Grundgesetzes. Gefördert werden freiwillige Selbstkontrolle, Qualität, Transparenz und Fairness in der Berichterstattung. Dazu gehört die Stärkung der Rechte von Personen, die von Berichterstattung betroffen sind. Angestrebt wird ein fairer Diskurs von Journalisten mit Lesern und Mediennutzern.“ 131

Die VDMO möchte nicht nur vermehrt Medien-Ombudsleute etablieren und diese unterstützen, sondern zum Beispiel auch Selbstkontrolle und -reflexion in Redaktionen fördern, die Formulierung und Einführung von Medienkodizes unterstützen und den Austausch von Redaktionen mit ihren Zeitungslesern und Onlinenutzern fördern. Außerdem empfiehlt die Vereinigung eine Orientierung am Pressekodex. 132 An den letzten beiden Punkten lässt sich der Haken an dieser sehr gut gemeinten Satzung ablesen: Auch sie bezieht sich nur auf Print- und Onlinemedien.

3.3 Presserat und Pressekodex als Exempel

Wie in Kapitel 2.4 ausgeführt, gelten Ethikkodizes als wichtige Hilfe für die begründete Abwägung verschiedener Werte. Auf der ganzen Welt gibt es hunderte solcher Leitfäden. Die Publizistischen Grundsätze des Deutschen Presserats – also der Pressekodex – ist in Deutschland am bekanntesten und bedeutendsten. 133 Laut Ernst Fricke geben seine Regeln„die gesellschaftliche Stimmung und Wertschätzung wieder. 134 Darum wird im Folgenden auf dieses exemplarische Werkzeug der Medienselbstkontrolle genauer eingegangen.

3.3.1 Geschichte

Der Deutsche Presserat wurde 1956 als Reaktion auf die geplante Einführung eines repressiven Bundespressegesetzes gegründet. Fünf Zeitungsverleger und fünf Journalisten errichteten damit eine freiwillige Instanz der journalistischen Selbstkontrolle 135 Grundlage für den Pressekodex waren die „Richtlinien für die publizistische Arbeit nach Empfehlungen des Deutschen Presserats“. Diese bestanden seit der Gründung des Presserats, waren jedoch nicht allgemein formuliert, sondern entstanden jeweils aus der Beschwerdebehandlung einzelner Fälle. Da sich die Arten der Beschwerden nach und nach wiederholten, sollten die Regeln schließlich allgemeingültiger formuliert werden. 136

Der Verleger Johannes Binkowski schlug 1967 einen "Leitfaden für gutes journalistisches Verhalten" vor. Damit war der heutige Pressekodex – in seiner ursprünglichen Form –geboren. Er sollte nicht nur als Grundlage zur Bewertung von Beschwerdefällen dienen,sondern auch „das Ansehen der deutschen Presse wahren und die Berufsethik der Journalisten widerspiegeln.“ 137 Bei der Erarbeitung des Kodex orientierte sich der Presserat an bestehenden Ethikkodizes aus dem Ausland 138 .

Im September 1973 trat das Regelwerk in Kraft. Seitdem wird der Kodex regelmäßig ergänzt und bearbeitet, „wenn aktuelle Entwicklungen innerhalb der Presse dies erfordern.“ 139 Dabei geht der Presserat die Formulierung der Ziffern praktisch an. Dorothee Bölke schreibt:

In 16 Kodex-Ziffern und angefügten Richtlinien trägt der Deutsche Presserat - kunterbunt - seit 1973 alles zusammen, was ihm im Journalistenalltag regelungsbedürftig erscheint.“ 140

Weiterhin führt sie jedoch aus, dass vor jeder geplanten Änderung genau untersucht wird, ob die zu regelnde Problematik nicht durch bereits bestehende Gebote geklärt werden kann und neue Reglements wirklich notwendig sind. Das soll zur Übersichtlichkeit und Praktikabilität des Kodex beitragen. 141

Zuletzt wurden Entwicklungen im digitalen Bereich berücksichtigt. Der Pressekodex beachtet nun auch journalistische Beiträge in Online-Medien mit ihren Besonderheiten, wie zum Beispiel Kommentarfunktionen und user generated content – also Nutzerbeiträge. 142

Der Deutsche Presserat ist heute ein eingetragener Verein, der sich aus zwei Journalisten- und zwei Verlegerorganisationen zusammensetzt: dem Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV), dem Deutschen Journalisten-Verband (DJV), der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in Verdi und dem Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ). 143

3.3.2 Inhalt und Funktionsweise des Pressekodex

Der Pressekodex besteht gegenwärtig aus 16 Ziffern, „die Maßstäbe hinsichtlich der Berichterstattung und des journalistischen Verhaltens festlegen.“ 144 Dorothee Bölke macht neben der Moral noch zwei weitere Kategorien aus, die der Kodex – zumindest zum Teil –regelt: das Recht und das Handwerk." 145 Nach Achim Baum beinhalten die Publizistischen 146

Grundsätze neun Fallgruppen:

1.) "oberste Gebote der Presse" 147 (Präambel, Ziffer 1)
2.) Sorgfaltspflicht (Ziffern 2+3)
3.) Grundsätze der Recherche (Ziffern 4+5)
4.) Untersagung unangemessener sensationeller Berichterstattung (Ziffern
11+14)
5.) Trennung von publizistischen und wirtschaftlichen Interessen (Ziffern 7+15)
6.) Schutz der Persönlichkeit (Ziffer 8)
7.) Diskriminierungsverbot und Schutz vor Diskriminierung (Ziffern 10+12)
8.) Schutz der persönlichen Ehre und gegen Vorverurteilung (Ziffern 9+13)
9.) Schutz der Presseprivilegien (Ziffern 6+16)

Der Deutsche Presserat ist Dorothee Bölke zufolge „das einzige organisierte Gremium, das den Versuch unternehmen darf, „Anstand“ und „Fairness“ institutionalisiert einzufordern. 148 “Dieses Einfordern geschieht vor allem durch das Rügen von Medien, die entgegen des Pressekodex handeln. Jeder aufmerksame Bürger kann beim Presserat Beschwerde einreichen. Drei Beschwerdeausschüsse beschäftigen sich dann mit den Fällen und bewerten diese anhand des Kodex. 149 Kommt ein Ausschuss zu dem Schluss, dass ein Regelverstoß vorlag, kann er auf verschiedene Sanktionsmaßnahmen zurückgreifen. Diese reichen von einem Hinweis über eine Missbilligung bis hin zu einer nicht öffentlichen beziehungsweise öffentlichen Rüge. 150 Letztere sollen – gemäß Ziffer 16 des Pressekodex 151

– im Medium selbst veröffentlicht werden.

Zusätzlich zum Pressekodex gibt es außerdem einen ergänzenden Leitfaden zu Ziffer 7 (Trennung von Werbung und Redaktion) 152 sowie Praxis-Leitsätze zu Punkt 12.1 (Diskriminierung bei der Berichterstattung über Straftaten). 153 Des Weiteren erschien eine Broschüre zum Rügenabdruck mit sogenannten Best-Practice-Beispielen. 154

Bleibt ein veranlasster Rügenabdruck jedoch aus, hat der Presserat keine weiteren Sanktionsmöglichkeiten, da er keine Berechtigung zur Justiz innehat. Regelbrüche des Pressekodex bedeuten nicht automatisch einen Gesetzesverstoß. Denn nicht alles,rechtlich erlaubt ist, muss auch ethisch korrekt sein (vgl. Kapitel II.1.1). Genau diese Lücke versucht der Pressekodex zu schließen. Somit schreitet er in die publizistische Arbeit ein und stellt Handlungsleitsätze auf. Mittlerweile berufen sich auch Gerichte in ihrer Urteilsfindung zunehmend auf den Kodex – auch wenn die Publizistischen Grundsätze eigentlich keine rechtliche Verbindlichkeit aufweisen. 155

Außerdem verdienen die Ziffern des Pressekodex laut Dorothee Bölke zwar eine„verallgemeinernde Hervorhebung, weil sie wichtige Fragestellungen der täglichen Berufspraxis beantworten“ 156 allerdings sind sie ihr zufolge keine endgültigen Regeln. Stattdessen ist auch hier stetiges Nachdenken über die Regularien gefordert. Auf dieses Nachdenken pocht auch der Deutsche Presserat selbst mit seinen Aktivitäten: Dazu zählen neben den Beschwerdeverfahren auch Veranstaltungen und öffentliche Stellungnahmen. 157

Die Medienselbstregulierung besitzt laut Ingrid Stapf sowohl eine Außenfunktion als auch eine Innenfunktion, die durch die Funktionen des Presserats deutlich werden. Die Außenfunktion beschreibt sie als „die Verteidigung von Medienfreiheit gegenüber dem Staat, einer Lobbyfunktion und den Schutz der Öffentlichkeit“ 158 die Innenfunktion als „die Wahrung der professionellen Berufsethik“ 159 . In Anbetracht der beiden zuvor genannten Spannungsfelder (fehlende Verbindlichkeit und Entwicklungsbedarf des Pressekodex) liegt es laut Ingrid Stapf in der Verantwortung der Medienselbstregulierung – also in diesem Fall in der Pflicht des Deutschen Presserats –, „die Reflexion und Einhaltung ethischer Normen durch die Herstellung von Öffentlichkeit als primär symbolische Sanktionsmaßnahme anzuregen, Fehlverhalten zu thematisieren und auf seine nachhaltige Überwindung hinzuarbeiten.“ 160

3.3.3 Der Pressekodex in der Diskussion

3.3.3.1 Aktuell

Die in Kapitel II.3.3.2 genannten Praxis-Leitsätze zu Punkt 12.1 erschienen im Zusammenhang mit einer Änderung des Pressekodex. Seit der Kölner Silvesternacht 2015, in der zahlreiche sexuelle Übergriffe – unter anderem von Männern nordafrikanischer Herkunft – ausgeübt wurden, ist die damalige Ziffer immer wieder kritisiert worden.besagte, dass die Herkunft eines Täters unwichtig sei und nur dann erwähnt werden solle„wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht.“ 161

Nachdem sich der Presserat über ein Jahr lang weigerte, die Richtlinie zu liberalisieren, wurde im März 2017 schließlich der Zusatz des begründeten öffentlichen Interesses eingefügt. Die Ziffer 12.1 lautet seitdem:

Richtlinie 12.1 – Berichterstattung über Straftaten (gültig seit 22.03.2017)

In der Berichterstattung über Straftaten ist darauf zu achten, dass die Erwähnung der Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu ethnischen, religiösen oder anderen Minderheiten nicht zu einer diskriminierenden Verallgemeinerung individuellen Fehlverhaltens führt. Die Zugehörigkeit soll in der Regel nicht erwähnt werden, es sei denn, es besteht ein begründetes öffentliches Interesse. Besonders ist zu beachten, dass die Erwähnung Vorurteile gegenüber Minderheiten schüren könnte.“ 162

Einigen Journalisten und Kommunikationswissenschaftlern erscheint diese Neuregelung jedoch zu liberal. Weil sie befürchten, dass die Medien aufgrund der Richtlinie Vorurteile fördern könnten, wandten sich einige in einem offenen Brief an den Deutschen Presserat und forderten eine Rückgängigmachung der Änderung. Sie begründeten dies auch damit, dass nicht klar formuliert sei, wann ein ausreichendes öffentliches Interesse besteht. 163

Insgesamt führte die neue Regelung zu einer größeren Vielfalt der Auslegung der Ziffer. Die Sächsische Zeitung hat sich beispielsweise dazu entschieden, die Herkunft eines Täters immer zu nennen, wenn sie bekannt ist. Also grundsätzlich auch, wenn jemand deutsch ist. Laut Lutz Tillmann – Mitglied des Presserats – sei diese Vielfalt an Vorgehensweisen kein Problem, sondern sogar erstrebenswert. Ihm zufolge solle jede Redaktion selbstständig entscheiden, wie sie mit einzelnen Fällen umgeht. 164

3.3.3.2 Allgemein

Das Sanktionspotenzial durch den von öffentlichen Rügen hervorgerufenen

Glaubwürdigkeitsverlust sowie der öffentliche Diskurs über publizistische Fehlleistungen werden von einigen Wissenschaftlern als Chance betont. 165 Dem gegenüber steht jedoch Kritik, dass der Pressekodex nur eine „verbale Verdoppelung des Rechts“ sei. 166

Es stimmt in der Tat, dass einige Punkte aufgegriffen wurden, die bereits im Gesetz verankert sind – beispielsweise die Achtung der Menschenwürde und Aspekte des Persönlichkeitsrechts. Dennoch haben diese Aspekte ja einen moralisch-ethischen Charakter, weshalb man sie in einem umfassenden Ethikkodex nicht einfach vernachlässigen könnte.

Eine allzu starke Anpassung der Ethik an das Recht wäre Dorothee Bölke zufolge aber auch gar nicht mit dem Selbstbild des Deutschen Presserats in Einklang zu bringen. Journalisten sollen schließlich nicht mit Maximen überschüttet und in ein Schema gedrängt werden, das nicht mehr praxisnah ist. 167

Gerade unter dem Aspekt, dass die Publizistischen Grundsätze nicht gerichtsbar sind, wird der Deutsche Presserat gerne als „zahnloser Tiger“ 168 bezeichnet. Ein Beispiel für diese scheinbare Machtlosigkeit ist, dass der Pressekodex in Ziffer 3 die unverzügliche Richtigstellung von Berichterstattungsfehlern fordert, sobald sich das betroffene Medium dieser bewusst wird 169 Laut Klaus Arnold gibt es aber „vermutlich keine andere berufsethische Regel, die so wenig beachtet wird wie diese Korrekturpflicht.“ 170

Das Bild des zahnlosen Tigers ist laut Dorothee Bölke jedoch irreführend. Würde man den Deutschen Presserat mit einer größeren Sanktionsmacht ausstatten – ihn also beispielsweise dazu befähigen, Führerscheine und Lizenzen zu entziehen oder Bußgelder, Berufsverbote sowie Freiheitsstrafen zu verhängen –, würde das „das Gewaltmonopol des Rechtsstaats“ [verletzen]“. 171 Auch der Artikel 5 des Grundgesetzes zur Pressefreiheit und freien Meinungsäußerung erlaubt keinen Gedanken an solche Methoden. Bölke sieht die Chance einer verbesserten Arbeits- und Wirkungsweise des Presserats in einer Steigerung der Öffentlichkeit seiner Arbeit. 172

Dieter Birnbacher hält der Bezeichnung des Presserats als zahnlosen Tiger außerdem entgegen, „dass berufsethische Normen nicht mit berufsrechtlichen Normen verwechselt werden dürfen und dass man von moralischen Rollennormen nicht dieselbe Durchschlagkraft erwarten darf wie von Rechtsnormen.“ 173 Der Pressekodex soll „bewusstseinsbildend“ 174 wirken und zu einem "wachen Gewissen"175 führen. Durch diese Sensibilisierung für ethische Problematiken kann die Inklusion moralischer Konzepte dann zur Gewohnheit in alltäglichen Arbeitsabläufen werden. 175

Des Weiteren findet Birnbacher den Pressekodex an manchen Stellen zu unkonkret:

Wenn es etwa im Pressekodex heißt, dass bei der Beschaffung von Nachrichten keine "unlauteren Methoden" angewandt werden dürfen, so sollten diese Methoden genauer benannt werden." 177

Zudem sollte seiner Meinung nach geklärt werden, wer oder was genau die „Öffentlichkeit“ist, auf die sich der Pressekodex bezieht. 178

Generell gibt es laut Carsten Brosda und Christian Schicha beim Pressekodex – und in der journalistischen Ethik allgemein – ein Spannungsfeld zwischen „Ideal- und Praxisnormen auf der Begründungsebene“ 179 . Weil der Kodex laut Brosda und Schicha ideale Standards einfordert, also idealethisch fungiert, fordern die beiden Wissenschaftler eine Stärkung der Di skursethik , die auf dem einzelfallbezogenen Abwägen und Diskutieren beruht. Sie soll zu einer stärkeren Teilhabe der Bevölkerung beitragen und Journalismus für die Rezipienten transparenter machen. 180 Die Anwendung des Pressekodex ist jedoch immer vom Diskurs über einzelne Fälle geprägt (vgl. Kapitel II.3.3.3.1). Die Kritik erscheint also nicht völlig gerechtfertigt, wobei der Hinweis auf das ständige Aufrechterhalten eines medienethischen Diskurses durchaus von Bedeutung ist, um medienethische Normen ständig zu überprüfen und weiterzuentwickeln.

Eine weitere Kritik stammt von Klaus Arnold. Seinen Aussagen nach richten sich die Forderungen des Pressekodex „im Endeffekt immer an die einzelne Person“ 181 . Diese sei damit jedoch aufgrund verschiedener Abhängigkeiten überfordert 182 Weil ethisches Handeln aber letztlich immer auf Individuen zurückgeht, lässt sich die Ansprache dieser nicht vermeiden. Es gilt, das Umfeld der Journalisten und damit die Abhängigkeiten so zu gestalten, dass individuelles, ethisches Handeln möglich wird. Laut Klaus Meier sollten Redaktionen im Idealfall „kollegiale Diskurse über ethische Grundlinien und Konflikte“ 183 bündeln. Schließlich richten sich die Sanktionen des Presserats an die Redaktion, nicht an den einzelnen Mitarbeiter. Sie sind der Ort, an dem sich Ethik entfalten muss. 184

3.3.4 Akzeptanz des Pressekodex bei Journalisten

Eine repräsentative Befragung von Carsten Reinemann aus den Jahren 2007 und 2008 hat sich mit der Akzeptanz des Pressekodex in Redaktionen von deutschen Tageszeitungen und Publikumszeitschriften beschäftigt. Die Journalisten dieser Einrichtungen bildeten die Grundgesamtheit, aus der mittels Quotenverfahren eine Stichprobe ermittelt wurde. Dabei wurden verschiedene Mediengattungen, Positionen sowie Ressorts der Journalisten berücksichtigt. 185

Die meisten der befragten Journalisten – über Dreiviertel – hielten den Pressekodex„relevant für die eigene Arbeit und zeitgemäß.“ 186 Eine eindeutige Mehrheit, nämlich Prozent der Studienteilnehmer gaben an, dass der Pressekodex einen optimalen Umfang habe. Zugleich gibt die Hälfte an, der Kodex sei zu unkonkret. Einige Journalisten wünschen sich also eine noch genauere Orientierungshilfe. 187

Immerhin ein Viertel der Befragten ist sogar der Ansicht, „der Pressekodex sei ein reines Feigenblatt 188 Genauso viele glauben, dass er zu stark auf aktuelle Medien zugeschnitten ist, ein Drittel glaubt, dass er zu sehr auf Tageszeitungen ausgelegt ist. 189

Insgesamt kommt der Pressekodex der Studie zufolge trotzdem „sehr gut weg“ 190 Im Allgemeinen wird er von Journalisten geschätzt.

3.3.5 Ein allgemeiner Kodex auch fürs Fernsehen?

Wie zuvor ausgeführt, richtet sich der Pressekodex genau genommen nur an Print- und Onlineredaktionen. In der Ausbildung wird er dennoch auch Fernsehjournalisten nahegebracht, da sich die Ziffern im Großen und Ganzen allgemein auf den Journalismus beziehen. Im Wesentlichen enthalten Fernsehbeiträge grundsätzliche Elemente, wie sie auch im Printjournalismus zu finden sind: Text (in diesem Fall meist in auditiver Form) und Bild (allerdings überwiegend Bewegtbild). Was redaktionelle Online -Angebote angeht, finden sich hier sogar Videos. Trotzdem werden einige Aspekte und Möglichkeiten von audiovisuellen Inhalten nicht im Pressekodex berücksichtigt. Dazu gehören insbesondere Umgang mit Kameraführung, Montage, Audio-Bestandteilen und Animation.

Aufgrund der zunehmenden Medienkonvergenz gilt es – laut Ingrid Stapf – ohnehin zu klären, ob eine Trennung von Ethikkodizes überhaupt noch sinnvoll ist oder ob es übergreifende Leitlinien geben sollte: Einen Medienkodex also. Dieser könnte durch„vertiefende Richtlinien für bestimmte Anwendungsbereiche oder Einzelmedien“ 191 ergänzt 192 werden.

Einen Versuch, einen solchen Medienkodex zu formulieren, startete das Netzwerk Recherche im Jahr 2006 193 Das Netzwerk Recherche e.V. ist ein gemeinnütziger, eingetragener Verein, der es sich zum Ziel gemacht hat, „die journalistische Recherche und den Qualitätsjournalismus in Deutschland zu stärken 194 Eine Neufassung des Medienkodex veröffentlichte die Mitgliederversammlung des Netzwerks am 8.Juli 2016. 195

Im Gegensatz zum Pressekodex, der sich über 38 Seiten erstreckt, umfassen die zehn Punkte des Medienkodex nur etwa eine Din A4-Seite. Die Formulierungen darin sind sehr knapp und allgemein gehalten. Eine mangelnde Praxisnähe wirft Stephan Ruß-Mohl dem Medienkodex auch aufgrund des fünften Punktes: „Journalisten machen keine PR.“ 196 vor. Er stellt fest, dass freie Journalisten ohne Zuverdienst aus der PR-Branche finanziell oft nicht über die Runden kommen. Auch Punkt sechs („Journalisten verzichten auf jegliche Vorteilsnahme und Vergünstigung.“ 197 ) kritisiert er. Dieses Prinzip scheint ihm „zu sehr aus der Perspektive öffentlich-rechtlicher Redaktionsbeamter zu Papier gebracht, die finanziell abgesichert und nahezu unkündbar sind.“ 198 Alles in allem kommt Ruß-Mohl zu dem Schluss, dass der Medienkodex des Netzwerks Recherche „nicht alltagstauglich“ 199 ist.

Auch Carsten Brosda verzeichnet hier eine Leerstelle:

…es gibt keinen umfassenden "Journalismuskodex", der in Form einer journalismusethischen Selbstverpflichtung und eines generellen Leitbildes das Gewicht des genuin Journalistischen in den Massenmedien quer über alle Sparten hinweg stärken könne.“ 200

Ein solcher Kodex könnte Brosdas Ansicht nach die Vermittlung von ethischen Handlungsnormen unterstützen – beispielsweise innerhalb der hochschulgestützten

Ausbildung, im Volontariat, aber ebenso durch best practice -Beispiele. Er wäre „ein wirksamer Kristallisationspunkt journalismusethischer Selbstverständigungsdebatten.“ 201

Dabei sollten jedoch – die von Stapf geforderten – medienspezifischen Vertiefungen nicht vernachlässigt werden. Denn es gilt auch, ausschließlich fernseh-ethische Fragen zu berücksichtigen. Ein konkretes Beispiel hierfür wäre folgende Frage: „Wann ist es gerechtfertigt, mit versteckter Kamera und/oder verstecktem Ton-Equipment aufzuzeichnen?“ Das ist nämlich nur im Ausnahmefall erlaubt. Wann dieser vorliegt – und andere fernsehspezifische Angelegenheiten – gilt es ebenfalls zu diskutieren. 203

4. Regulierung beim Fernsehen

Wenn es nun also keinen Fernsehkodex gibt: Wiewirddas Fernsehen – was die Ethik anbelangt – reguliert?

Ingrid Stapf unterteilt die Medienregulierung grundsätzlich in drei Teile:

1.) Die freiwillige Selbstkontrolle
Dabei handelt es sich um eine überwiegend symbolische Kontrolle. Institutionen überwachen die Einhaltung ethischer Maximen anhand von Kodizes und rücken Normverstöße in die Öffentlichkeit. Beispiele hierfür sind der Deutsche Presserat und der Deutsche Werberat. 203 Wie zuvor erläutert, existiert für das Fernsehen keine senderübergreifende freiwillige Selbstkontrolle .
2.) Regulierte Selbstkontrolle bzw. Ko-Regulierung
Diese findet unter staatlicher Aufsicht statt und betrifft vor allem den Jugendschutz. Die Freiwilligkeit ist dabei nur bedingt, da eine Veröffentlichung der Werke nur mit Freigabe erlaubt ist. Beispielhaft hierfür ist dieFreiwillige Selbstkontrolle Fernsehen (FSF) . 204 Aber auch die Aufsicht des privaten Rundfunks, die Landesmedienanstalten , können wohl hierzu gezählt werden.
3.) Gesellschaftskontrolle
Sie existiert nur für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Vertreter diverser gesellschaftlicher Gruppen – die Rundfunkräte , beziehungsweise beim ZDF die Fernsehräte – kontrollieren den Rundfunk organisationsintern, dadurch dass sie über Programmangelegenheiten beraten. 205

4.1 Privat-kommerzielles Fernsehen

Die Kontrolle durch Rundfunkräte besteht ausschließlich beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Bei privat-kommerziellen Anstalten übernehmen die Landesmedienanstalten diese Kontrollfunktion. Sie sind selbstverwaltete „staatsferne Einrichtungen und als rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts organisiert.“ 206 Die Landesmedienanstalten besitzen meist ein Gremium, das „mit den maßgeblichen gesellschaftlichen Kräften des jeweiligen Landes 207 besetzt ist sowie einen Präsidenten oder Direktor, der als Exekutivorgan fungiert. 208 Um finanziell unabhängig zu sein, erhalten die Anstalten außer Einnahmen aus Verwaltungsgebühren einen Anteil von knapp zwei Prozent der Rundfunkbeiträge. 209

Neben der „Programmaufsicht“ 210 gehören unter anderem auch die „Sicherung der Meinungsvielfalt“ 211 der „Jugendschutz“ 212 sowie die „Förderung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im privaten Rundfunkbereich“ 213 zu den Aufgaben der Medienanstalten. Sie beaufsichtigen dabei neben der Einhaltung des Rundfunkstaatsvertrags auch die Erfüllung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags und der jeweiligen Landesmediengesetzen. 214 Der Rundfunk ist grundsätzlich stärker durch gesetzliche Vorschriften reglementiert als die Presse, was an technischen Besonderheiten wie der größeren Reichweite liegt 215 .

Die Medienanstalten verfügen zudem über Beschwerdestellen und beraten sowohl Medienschaffende als auch Zuschauer. Sie können Verstöße nicht nur beanstanden, sondern auch auf Sanktionierungsmittel wie Bußgeldbescheide zurückgreifen. Sie können außerdem einzelne Sendungen verbieten oder ganze Sendeerlaubnisse entziehen. 216

4.2 Öffentlich-rechtliches Fernsehen

Bei den öffentlich-rechtlichen Sendern übernehmen die Rundfunkräte ähnliche Aufgaben. Sie bestehen auf Basis der Rundfunkstaatsverträge. Genauer werden die Aufgaben und Pflichten der Sendeanstalten durch den ARD- sowie den ZDF-Staatsvertrag und auch durch den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag konkretisiert. Gesetze zu den einzelnen Sendeanstalten, wie beispielsweise das WDR-Gesetz, präzisieren die rechtliche Lage:

[...]


1 „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.

2 Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

3

4 Baum, Achim: »Was sollen Journalisten tun? Zur Notwendigkeit journalistischer Ethik«. In: Ethik im Redaktionsalltag, hrsg. von Institut zur Förderung publizistischen Nachwuchses, Deutscher Presserat. Konstanz2005, S. 22–30, hier: S. 23–24.

5 Stapf, Ingrid: Medien-Selbstkontrolle. Ethik und Institutionalisierung. Konstanz 2006, S. 147.

6 Stapf, Medien-Selbstkontrolle [wie Anm. 5], S. 147.

7 Stapf, Ingrid: »Freiwillige Medienregulierung«. In: Handbuch Medien- und Informationsethik, hrsg. von Jessica Heesen. Stuttgart 2016, S. 96–104, hier: S.

8 Ebd.

9 Ebd.

10 Ebd.

11 Barbara Thomaß: »Fünf ethische Prinzipien journalistischer Praxis«. In: Kommunikations- und Medienethik ; [Tagung "Begründungen und Argumentationen der Medienethik"], hrsg. von Bernhard Debatin. Konstanz 2003, S. 159–168, hier: S. 159–168.

12 Ebd., S. 161–162.

13 Ebd., S. 163–164.

14 Ebd., S. 164–165.

15 Ebd., S. 165–166.

16 Ebd., S. 167–168.

17 Thomaß, Fünf ethische Prinzipien journalistischer Praxis [wie Anm. 11], S. 160.

18 Baum, Was sollen Journalisten tun? [wie Anm. 4], S.

19 KunstUrhG, § 22 f.

20 Baum, Was sollen Journalisten tun? [wie Anm. 4], S.

21 Ebd.

22 Ebd., S.

23 Ebd.

24 Ebd.

25 Stapf, Ingrid: »Institutionen der Medienethik - Selbstkontrolle«. In: Handbuch Medienethik, hrsg. von Christian Schicha und Carsten Brosda. Wiesbaden 2010, S. 164–185, hier: 165.

26 Ebd.

27 Wolf, Uwe: Spötter vor Gericht. Eine vergleichende Studie zur Behandlung von Satire und Karikatur im Recht der Bundesrepublik, Frankreichs, Englands und der USA. Frankfurt am Main 1996, S. 29 nach Wetzel, Jakob:Satire - das unbekannte Stilprinzip. Wesen und Grenzen im Journalismus. In: Communicatio Socialis 45 (2012), S. 276–291, hier: S. 276.

28 Wetzel, Satire - das unbekannte Stilprinzip [wie Anm. 27], S. 276.

29 Anonym: Der Pressekodex. Berlin.

30 Baum, Was sollen Journalisten tun? [wie Anm. 4], S.

31 Meier, Klaus: »Institutionen der Medienethik - Redaktion«. In: Handbuch Medienethik, hrsg. von Christian Schicha und Carsten Brosda. Wiesbaden 2010, S. 149–163, hier: S. 153–154.

32 Haller, Michael: Journalistisches Handeln unter ethischen Maximen. Theorie und Praxis. Skript zur 1. und 2. Vorlesungsstunde 2007, S. 20–28.

33 Ebd., S.

34 Ebd., S.

35 Ebd., S.

36 Haller, Journalistisches Handeln unter ethischen Maximen [wie Anm. 32], S.

37 Ebd., S.

38 Ebd., S.

39 Ebd., S.

40 Ebd.

41 Ebd.

42 Ebd.

43 Brosda, Carsten: »Anwendungsfelder der Medienethik - Journalismus«. In: Handbuch Medienethik, hrsg.Christian Schicha und Carsten Brosda. Wiesbaden 2010, S. 257–277, hier: S. 272.

44 Ebd.

45 Hagen, Lutz: Nachrichtenjournalismus in der Vertrauenskrise. "Lügenpresse" wissenschaftlich betrachtet: Journalismus zwischen Ressourcenkrise und entfesseltem Publikum. In: Communicatio Socialis 48 (2015), S. 152–163, hier: S. 160–161.

46 Schnedler, Thomas: Eine Minute für den Quellencheck. Recherche kommt im journalistischen Alltag zu kurz (http://journalistik-journal.lookingintomedia.com/?p=397, zuletzt aufgerufen am 28.05.2018). nach Hagen, Nachrichtenjournalismus in der Vertrauenskrise [wie Anm. 45], S. 154–155.

47 Gesellschaft, fög-Forschungsinstitut Öffentlichkeit und: Jahrbuch Qualität der Medien 2014. Schweiz - Suisse -Svizzera. Luzern 2014. nach Hagen, Nachrichtenjournalismus in der Vertrauenskrise [wie Anm. 45], S. 154–

48 Hagen, Nachrichtenjournalismus in der Vertrauenskrise [wie Anm. 45], S. 154.

49 Ebd.

50 Ebd., S. 153.

51 Ebd., S. 154.

52 Ebd.

53 Maier, Scott R.: »Accuracy Matters. A Cross-Market Assessment of Newspaper Error and Credibility«. In: Journalism and Mass Communication Quarterly, 82. Jg. H.3. 2008, S. 533-551 nach Hagen,Nachrichtenjournalismus in der Vertrauenskrise [wie Anm. 45], S. 154–155.

54 Pöttker, Horst: »Die Aufgabe Öffentlichkeit respektieren. Warum der Journalismus zu wenig geschätzt wird - und was er dagegen tun kann«. In: "Lügenpresse". Anatomie eines politischen Kampfbegriffs, hrsg. von Volker Lilienthal und Irene Neverla. Köln 2017, S. 211–227, hier: S. 218.

55 Bidder, Benjamin: Ukraine-Berichte: Internetaktivisten werfen ARD und ZDF antirussische Propaganda (http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/ukraine-internet-aktivisten-werfen-ard-und-zdf- antirussischepropaganda-vor-a-994067.html, zuletzt aufgerufen am 04.05.2018).

56 Hagen, Nachrichtenjournalismus in der Vertrauenskrise [wie Anm. 45], S. 153.

57 Ebd.

58 Seidl, Bernd: »Problemsichtung: Orientierung, Identität und Muße. Strukturen des Fernsehens und ihre ethische Qualität«. In: Medienethik. Ein Arbeitsbuch, hrsg. von Andreas Greis, Gerfried W. Hunold und Klaus Koziol. Tübingen op. 2003, S. 39–56, hier: S.

59 Ebd.

60 Stapf, Ingrid: »Überlegungen zur Neuvermessung der Medienregulierung - 10 Thesen«. In: Neuvermessung der Medienethik. Bilanz, Themen und Herausforderungen seit 2000, hrsg. von Marlis Prinzing. Weinheim [u.a.]2015, S. 273–299, hier: S. 293.

61 Ebd.

62 Rager, Günther: »Ethik - eine Dimension von Qualität?«. In: Medienethik zwischen Theorie und Praxis. Normen für die Kommunikationsgesellschaft, hrsg. von Christian Schicha und Carsten Brosda. Münster 2000, S. 76–89 nach Stapf, Medien-Selbstkontrolle [wie Anm. 5], S. 172.

63 Stapf, Medien-Selbstkontrolle [wie Anm. 5], S. 172.

64 Stapf, Freiwillige Medienregulierung [wie Anm. 7], S. 102.

65 Ebd.

66 Arnold, Klaus: Kann guter Journalismus unmoralisch sein? Zum Verhältnis von Qualität und Ethik in Medien. In: Communicatio Socialis 41 (2008), S. 254–275, hier: S. 270–271.

67 Arnold, Kann guter Journalismus unmoralisch sein? [wie Anm. 66], S. 270–271.

68 Kaiser-Rumstadt, Martina; Ruß-Mohl, Stephan: »Qualität und Ethik«. In: Qualität durch Kommunikation sichern. Vom Qualitätsmanagement zur Qualitätskultur - Erfahrungsberichte aus Industrie, Dienstleistung Medienwirtschaft, hrsg. Von Held, Barbara; Ruß-Mohl, Stephan. Frankfurt a.M. 2000, S. 243-261, hier: S. 243f.nach Arnold, Kann guter Journalismus unmoralisch sein? [wie Anm. 66], S. 270.

69 Schimank, Uwe: »Differenzierung und Integration der modernen Gesellschaft. Beiträge zur akteurzentrierten

Differenzierungstheorie«. Wiesbaden 2005 nach Arnold, Kann guter Journalismus unmoralisch sein? [wie Anm. 66], S. 270.

70 Arnold, Kann guter Journalismus unmoralisch sein? [wie Anm. 66], S. 270–271.

71 Stapf, Überlegungen zur Neuvermessung der Medienregulierung - 10 Thesen [wie Anm. 60], S. 294.

72 Ebd.

73 Ebd.

74 Ebd.

75 Röben, Bärbel: Medienethik und die "Anderen". Multiperspektivität als neue Schlüsselkompetenz. Wiesbaden 2013, S.

76 Stapf, Freiwillige Medienregulierung [wie Anm. 7], S.97

77 Debatin, Bernhard: »Medienethik als Steuerungsinstrument? Zum Verhältnis von individueller und korporativer Verantwortung in der Massenkommunikation«. In: Perspektiven der Medienkritik. Die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit öffentlicher Kommunikation in der Mediengesellschaft. Dieter Roß zum 60. Geburtstag, hrsg. von Hartmut Weßler, Uwe Hasebrink, Otfried Jarren und Christiane Matzen. Wiesbaden 1997, S. 287–303, hier: S. 287.

78 Ebd.

79 Debatin, Bernhard: »Verantwortung im Medienhandeln. Medienethische und handlungstheoretische Überlegungen zum Verhältnis von Freiheit und Verantwortung in der Massenkommunikation«. In: Freiheit Medien, hrsg. von Wolfgang Wunden. Frankfurt am Main 1998, S. 113–130, hier: S. 117.

80 Seidl, Problemsichtung: Orientierung, Identität und Muße [wie Anm. 58], S.

81 Brosda, Anwendungsfelder der Medienethik - Journalismus [wie Anm. 43], S. 270–271.

82 Stapf, Freiwillige Medienregulierung [wie Anm. 7], S.

83 Stapf, Freiwillige Medienregulierung [wie Anm. 7], S.

84 Ebd.

85 Debatin, Verantwortung im Medienhandeln [wie Anm. 79], S. 115–116.

86 Debatin, Medienethik als Steuerungsinstrument? [wie Anm. 77], S. 290.

87 Blöbaum, Bernd/Kutscha, Annika/Bonk, Sophie/Karthaus, Anne: »Immer mehr und immer schneller. Journalistische Handlungen in innovativen Redaktionsstrukturen«. In: Medieninnovationen.Medienentwicklungen die Kommunikation in der Gesellschaft verändern, hrsg. von Jens Wolling, Andreas Will und Christina Schumann. Konstanz 2011, S. 43–60, hier: S.

88 Meier, Institutionen der Medienethik - Redaktion [wie Anm. 31], S. 151.

89 Debatin, Medienethik als Steuerungsinstrument? [wie Anm. 77], S. 288.

90 Debatin, Medienethik als Steuerungsinstrument? [wie Anm. 77], S. 288.

91 Hubig, Christoph: Technik- und Wissenschaftsethik. Berlin, Heidelberg, New York 1993 nach Debatin, Medienethik als Steuerungsinstrument? [wie Anm. 77], S. 293.

92 Stapf, Medien-Selbstkontrolle [wie Anm. 5], S. 154.

93 Saxer, Ulrich: »Strukturelle Möglichkeiten und Grenzen von Medien- und Journalismusethik«. In: Medien-Ethik, hrsg. von Michael Haller und Helmut Holzhey 1992, S. 104–128, hier: S. 115. nach Meier, Institutionen

Medienethik - Redaktion [wie Anm. 31],

94 Meier, Institutionen der Medienethik - Redaktion [wie Anm. 31],

95 Debatin, Medienethik als Steuerungsinstrument? [wie Anm. 77], S. 294.

96 Eberle, Carl-Eugen: Compliance in Medienunternehmen. Vom Pressekodex zum Compliance-Management- System. In: Multimedia und Recht (MMR): Zeitschrift für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht(2016), S. 446–450, hier: S. 446.

97 Ebd., S. 447.

98 Haller, Michael: »Die Journalisten und der Ethikbedarf«. In: Medien-Ethik, hrsg. von Michael Haller und Helmut Holzhey 1992, S. 196–211, hier: S. 209–210. nach Brosda, Anwendungsfelder der Medienethik - Journalismus [wie Anm. 43], S. 270.

99 Ebd.

100 Eberle, Compliance in Medienunternehmen [wie Anm. 96],

101 Ebd.

102 Ebd.

103 Ebd.

104 Ebd.

105 Ebd.

106 Arnold, Kann guter Journalismus unmoralisch sein? [wie Anm. 66], S. 260.

107 Arnold, Kann guter Journalismus unmoralisch sein? [wie Anm. 66], S. 260.

108 Jones, G. Clement: »Mass Media Codes of Ethics and Councils. A Comparative International Study on Professional Standards«. Paris 1980 nach Stapf, Medien-Selbstkontrolle [wie Anm. 5], S. 204.

109 Stapf, Institutionen der Medienethik - Selbstkontrolle [wie Anm. 25], S. 180–181.

110 Ebd.

111 Saxer, Ulrich: »Journalistische Ethik im elektronischen Zeitalter – eine Chimäre?«. In: Medien ohne Moral. Variationen über Journalismus und Ethik, hrsg. von Lutz Erbring. Berlin 1988, S.267-283, hier: S. 269-270 nach Arnold, Kann guter Journalismus unmoralisch sein? [wie Anm. 66], S. 260.

112 Arnold, Kann guter Journalismus unmoralisch sein? [wie Anm. 66], S. 260.

113 Eberle, Compliance in Medienunternehmen [wie Anm. 96], S. 446.

114 Lenk, Hans: »Was leistet ein Ethikkodex?«. In: Macht und Machbarkeit der Technik, hrsg. von Hans Lenk. Stuttgart 1994, S. 85–112, hier: S. 111.

115 Stapf, Medien-Selbstkontrolle [wie Anm. 5], S. 206–207.

116 Stapf, Institutionen der Medienethik - Selbstkontrolle [wie Anm. 25], S. 164–165.

117 Ebd.

118 Ebd., S. 181.

119 Ebd.

120 Arnold, Kann guter Journalismus unmoralisch sein? [wie Anm. 66], S. 260.

121 Hermes, Sandra: Qualitätsmanagement in Nachrichtenredaktionen. Zugl.: Hamburg, Univ., FB Philosophie, Diss., 2006. Köln 2006, S. 166.

122 Johannesen, Richard L.: »What Should We Teach About Formal Codes of Communication Ethics?«. In: Journal of Mass Media Ethics, Vol. 3, No.1. 1998. S. 59-64 nach Stapf, Medien-Selbstkontrolle [wie Anm. 5], S.

205 .

123 Stapf, Medien-Selbstkontrolle [wie Anm. 5], S. 205.

124 Pöttker, Die Aufgabe Öffentlichkeit respektieren [wie Anm. 54], S. 216.

125 Ebd.

126 Anonym: Was ist ein Ombudsmann? (https://www.vdmo.de/informationen/, zuletzt aufgerufen am 11.05.2018).

127 Ebd.

128 Stapf, Überlegungen zur Neuvermessung der Medienregulierung - 10 Thesen [wie Anm. 60], S. 289.

129 Pöttker, Die Aufgabe Öffentlichkeit respektieren [wie Anm. 54],

130 Ebd.

131 Anonym: Blog. Vereinsgründung der Medien-Ombudslute (https://www.vdmo.de/blog, zuletzt aufgerufen am

05 .05.2018).

132 Anonym, Blog [wie Anm. 131].

133 Brosda, Anwendungsfelder der Medienethik - Journalismus [wie Anm. 43],

134 Fricke, Ernst: Das Dilemma der Medien. Ein verfassungsrechtlicher Auftrag. In: Communicatio Socialis 49 (2016), S. 51–56, hier: S.

135 Anonym: Chronik des Presserats (http://www.presserat.de/presserat/chronik/, zuletzt aufgerufen am

20 .03.2018).

136 Anonym: Die Chronik des Pressekodex (http://www.presserat.de/pressekodex/chronik/#panel-die_grundlage, zuletzt aufgerufen am 20.03.2018).

137 Ebd.

138 Ebd.

139 Anonym, Die Chronik des Pressekodex [wie Anm. 136].

140 Bölke, Dorothee: »"Das Gesetz allein kann nicht für Anstand sorgen". Der Presserat an der Schnittstelle von Ethik und Recht«. In: Wer die Medien bewacht. Medienfreiheit und ihre Grenzen im internationalen Vergleich, hrsg. von Rudolf Gerhardt. Frankfurt am Main 2000, S. 43–51, hier: S.

141 Ebd., S.

142 Anonym, Die Chronik des Pressekodex [wie Anm. 136].

143 Anonym, Presserat - Aufgaben & Organisation [wie Anm.

144 Anonym, Der Pressekodex [wie Anm. 29].

145 Bölke, "Das Gesetz allein kann nicht für Anstand sorgen" [wie Anm. 140],

146 Baum, Achim: »Institutionen der Medienethik - Deutscher Presserat«. In: Handbuch Medienethik, hrsg.

Christian Schicha und Carsten Brosda. Wiesbaden 2010, S. 186–216, hier: S. 200–201.

147 Ebd.

148 Bölke, "Das Gesetz allein kann nicht für Anstand sorgen" [wie Anm. 140], S.

149 Anonym, Presserat - Aufgaben & Organisation [wie Anm.

150 Anonym: Ein Fall für den Presserat (http://www.presserat.de/pressekodex/ein-fall-fuer-den-presserat/#panel- oeffentliche_ruege, zuletzt aufgerufen am 14.05.2018).

151 Anonym, Der Pressekodex [wie Anm. 29].

152 Anonym: Praxis-Leitfaden. Ziffer 7 Pressekodex. Berlin.

153 Anonym: Praxis-Leitsätze. Richtlinie 12.1 des Pressekodex.

154 Anonym: Rügenabdruck. Best Practice.

155 Baum, Institutionen der Medienethik - Deutscher Presserat [wie Anm. 146], S. 201.

156 Bölke, "Das Gesetz allein kann nicht für Anstand sorgen" [wie Anm. 140], S.

157 Ebd.

158 Stapf, Institutionen der Medienethik - Selbstkontrolle [wie Anm. 25], S. 171. nach Stapf, Freiwillige

Medienregulierung [wie Anm.

159 Ebd.

160 Ebd.

161 Ballweg, Silke: Pressekodex in der Kritik. Berichterstattung über Straftaten (http://www.deutschlandfunk.de/berichterstattung-ueber-straftaten-pressekodex-in-der- kritik.2907.de.html?dram:article_id=409994, zuletzt aufgerufen am 09.06.2018).

162 Anonym: Publizistische Grundsätze (Pressekodex). Richtlinien für die publizistische Arbeit nach

Empfehlungen des Deutschen Presserates. Beschwerdeordnung (http://www.presserat.de/fileadmin/user_upload/Downloads_Dateien/Pressekodex2017_web.pdf, zuletzt aufgerufen am 23.05.2018), S.

163 Filipovic, Alexander: Offener Brief an den Presserat zur neuen Richtlinie 12.1. des Pressekodex

(http://www.netzwerk-medienethik.de/2018/01/26/offener-brief-an-den-presserat-zur-neuen-richtlinie-12-1-des- pressekodex/, zuletzt aufgerufen am 18.06.2018).

164 Ballweg, Pressekodex in der Kritik [wie Anm. 161].

165 Brosda, Anwendungsfelder der Medienethik - Journalismus [wie Anm. 43], S. 272.

166 Rühl, Manfred/Saxer, Ulrich: »25 Jahre Deutscher Presserat. Ein Anlaß für Überlegungen zu einer kommunikationswissenschaftlich fundierten Ethik des Journalismus und der Massenkommunikation«.Publizistik vom 1981, S. 471–507, hier S. 499.

167 Bölke, "Das Gesetz allein kann nicht für Anstand sorgen" [wie Anm. 140], S.

168 Pöttker, Die Aufgabe Öffentlichkeit respektieren [wie Anm. 54], S. 216–217.

169 Anonym, Der Pressekodex [wie Anm. 29], S.

170 Pöttker, Die Aufgabe Öffentlichkeit respektieren [wie Anm. 54], S. 218.

171 Ebd., S. 216–217.

172 Ebd., S. 216–

173 Birnbacher, Dieter: »Medienethik - ideale Forderungen oder praktische Verhaltensregeln?«. In: Medienethik zwischen Theorie und Praxis. Normen für die Kommunikationsgesellschaft, hrsg. von Christian Schicha und Carsten Brosda. Münster 2000, S. 33–42, hier: S.

174 Ebd.

175 Ebd.

176 Ebd.

177 Ebd., S.

178 Birnbacher, Medienethik - ideale Forderungen oder praktische Verhaltensregeln? [wie Anm. 173],

179 Brosda, Carsten/Schicha, Christian: »Medienethik im Spannungsfeld zwischen Ideal- und Praxisnormen. Eine Einführung«. In: Medienethik zwischen Theorie und Praxis. Normen für die Kommunikationsgesellschaft, hrsg. von Christian Schicha und Carsten Brosda. Münster 2000, S. 7–32, hier: S.

180 Ebd.

181 Arnold, Kann guter Journalismus unmoralisch sein? [wie Anm. 66], S. 260.

182 Ebd.

183 Meier, Institutionen der Medienethik - Redaktion [wie Anm. 31], 149.

184 Ebd.

185 Reinemann, Carsten: Vom Papier- zum Säbelzahntiger! In: Message (2008), S. 76–81, hier: S.

186 Reinemann, Carsten: Vom Papier- zum Säbelzahntiger! In: Message (2008), S. 76–81, hier: S.

187 Reinemann, Vom Papier- zum Säbelzahntiger! [wie Anm. 185], S.

188 Ebd.

189 Ebd.

190 Ebd.

191 Stapf, Überlegungen zur Neuvermessung der Medienregulierung - 10 Thesen [wie Anm. 60], S. 291.

192 Ebd.

193 Ebd.

194 Anonym: Das Netzwerk Recherche (https://netzwerkrecherche.org/ueber-uns/kurzportrait/, zuletzt aufgerufen am 16.05.2018).

195 Anonym: Medienkodex. Medienkodex des netzwerks recherche (https://netzwerkrecherche.org/ziele/zentrale- forderungen/medienkodex/, zuletzt aufgerufen am 27.03.2018).

196 Ebd.

197 Ebd.

198 Ruß-Mohl, Stephan: Schafft Transparenz - und viele Kodizes! In: Message (2006), S. 81, hier: S.

199 Ebd.

200 Brosda, Anwendungsfelder der Medienethik - Journalismus [wie Anm. 43], S. 272.

201 Ebd.

202 Eberle, Compliance in Medienunternehmen [wie Anm. 96], S. 448–449.

203 Stapf, Freiwillige Medienregulierung [wie Anm. 7], S.

204 Ebd.

205 Ebd.

206 Anonym: Jahrbuch 17. Berlin 2018, S.

207 Ebd.

208 Ebd.

209 Anonym, Jahrbuch 17 [wie Anm. 206], S.

210 Ebd., S.

211 Ebd.

212 Ebd.

213 Ebd.

214 Ebd., S.

215 Klose, Ulrich: Selbstkontrollorgane der Medien: "Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen" und Deutscher

Presserat. Hausarbeit. Münster 2001, S. 5.

216 Anonym, Jahrbuch 17 [wie Anm. 206], S.

Final del extracto de 316 páginas

Detalles

Título
Kein Kodex – keine Ethik? Wie ethische Werte in journalistischen Fernsehmagazin-Redaktionen etabliert und gesichert werden
Universidad
University of Applied Sciences Hanover  (Information und Kommunikation)
Calificación
1,7
Autor
Año
2018
Páginas
316
No. de catálogo
V449025
ISBN (Ebook)
9783668870512
ISBN (Libro)
9783668870529
Idioma
Alemán
Palabras clave
Medienethik, Fernsehethik, Ethik, Fernsehjournalismus, Journalismus, Journalismusethik, Franziska Ehrenfeld, Ehrenfeld, Fernsehen, Pressekodex, Ethikkodex, Glaubwürdigkeit, Qualitätssicherung, Masterarbeit, Hochschule Hannover, Hannover, Wilfried Köpke, Köpke
Citar trabajo
Franziska Ehrenfeld (Autor), 2018, Kein Kodex – keine Ethik? Wie ethische Werte in journalistischen Fernsehmagazin-Redaktionen etabliert und gesichert werden, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/449025

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