Diese Seminararbeit beschäftigt sich mit dem Anfechten von Willenserklärungen im Sinne der §§ 119 ff. BGB. Sie soll einen weitreichenden Überblick über die verschiedenen Anfechtungsgründe, sowie deren Rechtsfolgen geben.
Um diesen grundlegenden Abschnitt im Bereich der Rechtsgeschäfte nachvollziehbar darzustellen, soll zunächst auf das Wesen der Anfechtung an sich eingegangen werden. Die Anfechtung ist eine einseitige Willenserklärung, die durch formfreie Erklärung, bei Täuschung oder Drohung, bei falscher Übermittlung oder bei Irrtum, im Sinne des § 143 BGB der gegenseitigen Partei entgegengebracht werden kann.
Wenn einer der oben erwähnten Anfechtungsgründe vorliegt, so handelt es sich automatisch um ein anfechtbares Rechtsgeschäft, welches bei Anfechtung von vornherein als nichtig anzusehen ist. Es wird sozusagen im Sinne des § 142 BGB rückwirkend vernichtet. Besonderes Augenmerk ist auf den § 119 BGB zu richten, da man hier nochmal zwischen drei verschiedenen Anfechtungsgründen unterscheiden muss. Hier spricht man vom Inhaltsirrtum, Erklärungsirrtum sowie dem Eigenschaftsirrtum. Bei diesen Anfechtungsgründen gilt es wiederum wichtige Unterscheidungen zu machen, die in den entsprechenden Kapiteln noch genauer erläutert werden.
Außerdem soll in Verbindung der berechtigten Anfechtungsgründe auch der Motivirrtum behandelt werden, welcher keinen berechtigten Anfechtungsgrund darstellt.
So unterscheidet man, nimmt man zum § 119 BGB noch die §§ 142, 143 BGB hinzu, also insgesamt zwischen fünf Anfechtungsgründen, welche in dieser Seminararbeit abgehandelt und mit entsprechenden Beispielen veranschaulicht werden. Ebenso werden zu einigen Beispielen, Rechtsprechungen vorgestellt und damit verschiedene Problemstellungen aufgezeigt.
Außerdem wird in dieser Seminararbeit das Zustandekommen von solchen Anfechtungen erläutert. Zu nennen sind hier die Anfechtungserklärung nach § 143 BGB und die Anfechtungsfristen nach §§ 1215, 124 BGB6. Abschließend soll auf die Rechtsfolgen der Anfechtung eingegangen werden.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Anfechtbarkeit wegen Irrtums, § 119 BGB
2.1 Inhaltsirrtum, § 119 I 1. Alternative BGB
2.1.1 Verlautbarungsirrtum
2.1.2 Identitätsirrtum
2.1.3 Rechtsfolgenirrtum
2.1.4 Kalkulationsirrtum
2.2 Erklärungsirrtum, § 119 2. Alternative BGB
2.3 Eigenschaftsirrtum, § 119 II BGB
2.3.1 Verkehrswesentliche Eigenschaften
2.3.2 Verkehrswesentliche Eigenschaften einer Person
2.3.3 Verkehrswesentliche Eigenschaften einer Sache
2.4 Motivirrtum
3 Anfechtbarkeit wegen falscher Übermittlung, § 120 BGB
3.1 Willenserklärung
3.2 Übermittlungsperson oder -einrichtung
3.3 Unbewusst unrichtige Übermittlung
3.4 Unkenntnis des Empfängers
4 Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung, § 123 BGB
4.1 Arglistige Täuschung
4.1.1 Täuschung
4.1.2 Arglist
4.2 Widerrechtliche Drohung
4.2.1 Drohung
4.2.2 Widerrechtlichkeit
5 Anfechtungsfristen
5.1 Anfechtungsfrist nach § 121 BGB
5.2 Anfechtungsfrist nach § 124 BGB
6 Anfechtungserklärung, § 143 BGB
7 Rechtsfolgen
7.1 Schadensersatzpflicht des Anfechtenden, § 122 BGB
7.2 Wirkung der Anfechtung, § 142 BGB
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Seminararbeit verfolgt das Ziel, einen umfassenden Überblick über das Rechtsinstitut der Anfechtung von Willenserklärungen im BGB zu geben, die verschiedenen Anfechtungsgründe zu erläutern und deren Rechtsfolgen darzustellen.
- Grundlagen der Anfechtung und Anfechtungsgründe (Irrtum, falsche Übermittlung, Täuschung/Drohung)
- Abgrenzung der verschiedenen Irrtumsarten (Inhalts-, Erklärungs-, Eigenschafts- und Motivirrtum)
- Voraussetzungen und Anfechtungsfristen gem. BGB
- Rechtsfolgen der erfolgreichen Anfechtung inkl. Schadensersatzpflicht
Auszug aus dem Buch
2.1.2 Identitätsirrtum
Anhand des Begriffs "Identitätsirrtum" wird schon deutlich, dass es sich hierbei um einen Irrtum in Bezug auf die Identität einer Person oder einer Sache handelt. Dies kann der Fall sein, wenn sich der Erklärende mit seinem Geäußerten an eine andere Person wenden wollte, welche zum Beispiel, zufälligerweise den gleichen Namen trägt, wie jene Person, welche in der Erklärung tatsächlich gemeint war. Jedoch haben diese beiden Personen völlig unterschiedliche Qualitäten und können daher nicht einfach gleichgestellt werden.14
Dasselbe gilt auch für Gegenstände. Ein Beispiel hierzu wäre ein Rechtsgeschäft über den Erwerb eines Eimers Gummibärchen. Das subjektiv Gewollte des Erklärenden ist in diesem Falle ein Eimer, gefüllt mit Fruchtgummi, geeignet für den Verzehr. Von der Gegenseite bekommt er allerdings einen Eimer, gefüllt mit Spielfiguren aus Kautschuk, in Bärenform. Im Prinzip hat der Erklärende in diesem Falle seinen objektiv gewollten Eimer mit Gummibärchen erhalten, kann sie jedoch nicht nach seinem Wunsch gebrauchen. Es handelt sich somit um einen Erklärungsirrtum.
Dieses Beispiel ist frei erfunden. In einem solchen Fall könnte man problemlos anfechten, da der Begriff "Gummibärchen" derart gängig für eine Süßspeise ist, dass eine Verwechslung mit anderen Dingen kaum noch in Frage käme.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Diese Einleitung führt in die Thematik der Anfechtung von Willenserklärungen ein und gibt einen Überblick über die behandelten Anfechtungsgründe sowie die Struktur der Arbeit.
2 Anfechtbarkeit wegen Irrtums, § 119 BGB: Dieses Kapitel erläutert die verschiedenen Arten von Irrtümern, die zur Anfechtung berechtigen, sowie die Abgrenzung zum beachtlichen Motivirrtum.
3 Anfechtbarkeit wegen falscher Übermittlung, § 120 BGB: Hier werden die Voraussetzungen für eine Anfechtung bei fehlerhafter Übermittlung durch eine Mittelsperson oder Einrichtung dargestellt.
4 Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung, § 123 BGB: Dieses Kapitel behandelt die Anfechtbarkeit bei arglistiger Täuschung oder widerrechtlicher Drohung zur Wahrung der Privatautonomie.
5 Anfechtungsfristen: Hier werden die unterschiedlichen Anfechtungsfristen für Irrtümer und falsche Übermittlung einerseits sowie für Täuschung und Drohung andererseits erläutert.
6 Anfechtungserklärung, § 143 BGB: Dieses Kapitel definiert die Anforderungen an das Zustandekommen und die Wirksamkeit einer Anfechtungserklärung.
7 Rechtsfolgen: Das abschließende Kapitel beschreibt die rechtlichen Konsequenzen der Anfechtung, insbesondere die Schadensersatzpflicht des Anfechtenden und die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts.
Schlüsselwörter
Anfechtung, Willenserklärung, BGB, Inhaltsirrtum, Erklärungsirrtum, Eigenschaftsirrtum, Motivirrtum, Übermittlungsirrtum, Arglistige Täuschung, Widerrechtliche Drohung, Anfechtungsfrist, Anfechtungserklärung, Nichtigkeit, Schadensersatz, Rechtsgeschäft
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit behandelt die rechtlichen Grundlagen und Voraussetzungen für die Anfechtung von Willenserklärungen im Bereich des BGB AT.
Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?
Die Arbeit konzentriert sich auf die fünf Hauptgründe der Anfechtung: Irrtum, falsche Übermittlung, arglistige Täuschung sowie widerrechtliche Drohung, unter Einbeziehung der jeweiligen Fristen und Rechtsfolgen.
Was ist das primäre Ziel der Arbeit?
Das primäre Ziel ist es, einen weitreichenden und nachvollziehbaren Überblick über die komplexen Anfechtungsgründe und die daraus resultierenden Rechtsfolgen zu geben.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse, bei der relevante Paragrafen des BGB mit Fachliteratur, Kommentaren und einschlägiger Rechtsprechung erläutert werden.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden detailliert die Tatbestandsmerkmale für Inhalts-, Erklärungs- und Eigenschaftsirrtum, die Regeln zur falschen Übermittlung sowie die Kriterien für Täuschung und Drohung analysiert.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Schlagworte sind Anfechtung, Willenserklärung, Irrtumslehre, Täuschung, Drohung, Anfechtungsfrist und Nichtigkeit.
Welche Bedeutung hat der "Rubelfall" in dieser Arbeit?
Der Rubelfall dient als klassisches Fallbeispiel des Reichsgerichts, um die Problematik des Kalkulationsirrtums und dessen Abgrenzung als beachtlichen oder unbeachtlichen Irrtum zu verdeutlichen.
Wie wird das Fragerecht des Arbeitgebers im Kontext des Eigenschaftsirrtums bewertet?
Das Kapitel erläutert, dass falsche Antworten des Arbeitnehmers auf ein berechtigtes Fragerecht des Arbeitgebers zu einer Anfechtung berechtigen können, da es sich um verkehrswesentliche Eigenschaften handelt.
Welche Rolle spielt die Widerrechtlichkeit bei der Drohung?
Die Arbeit verdeutlicht, dass eine Drohung nur dann zur Anfechtung berechtigt, wenn die angewandten Mittel oder der verfolgte Zweck im Verhältnis zueinander unangemessen oder rechtswidrig sind.
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- Florian Krüger (Author), 2018, Die Anfechtung laut §§ 119 ff. BGB, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/449041