Polizeiarbeit im 19. Jahrhundert. Verbrecherprofile, Ermittlungsstrategien und Sicherheitsdiskurse


Livre Spécialisé, 2019

106 Pages


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Abstract ... IV

Abbildungsverzeichnis ... V

1 Einleitung ... 1
1.1 Untersuchungsgegenstand, Fragestellungen und Thesen ... 1
1.2 Quellenmaterial ... 4
1.3 Theorien und Methoden ... 6
1.4 Forschungsstand ... 8
1.5 Aufbau ... 10

2 Die „Polizei“? Konfigurationen von Polizei im frühen 19. Jahrhundert ... 12
2.1 Von der Policey zur Polizei ... 12
2.2 Polizeiliches Personal: Spektrum lokaler Ordnungskräfte ... 14
2.3 Fremd- und Selbstverständnisse von Polizeibediensteten ... 19

3 Polizeiliche Ermittlungen ... 24
3.1 Rekonstruktion der Tatabläufe: Zeugenvernehmung und Beweissicherung ... 24
3.2 Prozesse der Administration ... 30
3.3 „Profiling“ – Erstellung von Verbrecherprofilen ... 32
3.4 Operative Maßnahmen ... 47

4 Diskurse um (Un-) Sicherheit ... 61
4.1 Öffentlichkeit und Delinquenz ... 61
4.2 Topos „Im Wald da sind die Räuber…“: Der Naturraum Wald als Unort ... 66
4.3 Abwesenheit von Polizei – Praktiken des Selbstschutzes ... 70

5 Fazit und Ausblick ... 75

Quellen- und Literaturverzeichnis ... 80
Primärliteratur ... 80
Sekundärliteratur ... 81

Anhang ... 93

Abstract

In dieser Masterarbeit wird die Polizeiarbeit in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts am Beispiel der preußischen Stadt Mühlhausen (Thüringen) untersucht, um der Frage nach den Möglichkeiten und Grenzen lokaler Ordnungsgewalt nachzugehen. Ziel der Arbeit ist es, herauszufinden, welche polizeilichen Ermittlungsstrategien zur Aufklärung von Kriminalfällen im Untersuchungszeitraum angewandt wurden, welche Personengruppen als „Verbrecher“ in Betracht kamen und wie der Diskurs um (Un-) Sicherheit gestaltet war.

Die Arbeit versteht sich als eine historisch-anthropologische Studie, die sich konzeptuell in der Kriminalitätsgeschichte verortet. Grundlage der Studie bilden zehn Polizeihandbücher aus dem Zeitraum von 1818 – 1837 sowie eine umfangreiche Akte über eine Mühlhäuser Räuberbande aus dem Jahr 1834, die mit Hilfe texthermeneutischer Verfahren interpretiert werden. Es wird gezeigt, dass im Untersuchungszeitraum verschiedene staatliche, kommunale sowie zivile Ordnungskräfte an der Polizeiarbeit beteiligt waren. Sie verwendeten ein Spektrum an Ermittlungsmethoden, um den Delinquenten habhaft zu werden. In das Visier der Ermittler gerieten bestimmte soziale Gruppen, wie die Vaganten, die als prädestiniert für kriminelle Handlungen galten und eine spezifische Tätergruppe darstellten. Ferner wird am Beispiel der Überfälle der Mühlhäuser Räuberbande Rekurs auf den Agitationsort Wald genommen. Tradierte Vorstellungswelten, realweltiche Erfahrungen sowie die mediale Berichterstattung evozierten Unsicherheit und generierten damit den sicherheitsempfindlichen Raum „Wald“.

Die Arbeit legt dar, dass die Polizeiarbeit in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts durch die Verbindung von hergebrachten Formen des Polizierens und dem progressiven Ausbau der Verwaltungsstrukturen charakterisiert war. Ferner wird anhand des Vergleichs zwischen den Polizeihandbüchern und den Berichten aus der Akte die Verwobenheit zwischen Theorie und Praxis in der polizeilichen Arbeit herausgestellt.

1 Einleitung

1.1 Untersuchungsgegenstand, Fragestellungen und Thesen

Der Gendarm war kaum einige hundert Schritte wieder rückwärts durch den Wald gekehrt, als er schon das Hülfegeschrei der Unglücklichen vernahm, die er nun leider, selbst nach dem eiligsten Zurückkehren schon ermordet fand. Mit dem Mordmesser, welches dem armen Mädchen noch im Halse stack, entdeckte der Gendarm auf eine sehr kluge Weise den verruchten Mörder. [1]

Dieser Auszug aus einer regionalen Zeitung aus dem Jahr 1833 steht exemplarisch für die mediale Berichterstattung über Kriminalität [2] und Polizeiarbeit in der ersten Hälfte des 19. Jahrhundert, die die Frage nach der Praxis lokaler Ordnungsgewalt und den Diskurs um Sicherheit in diesem Zeitraum aufwirft. Welche gesellschaftliche Bedeutung nahm die Polizei in der Verbrechensbekämpfung und -prävention ein? [3] Wer waren ihre Akteure und welche Selbst- und Fremdzuschreibungen prägten deren Verständnis?

Ferner sind die polizeilichen Strategien der Ermittlung von Interesse: Welche polizeilichen Methoden wurden in der sozialen Praxis angewandt, um Verbrechen vorzubeugen beziehungsweise entgegenzuwirken? Es stellt sich die Frage, inwieweit dabei von der Ausprägung eines spezifischen „polizeilichen Blicks“[4] ausgegangen werden kann. Zudem ist zu untersuchen, wie eine Person zu einem „Verbrecher“ wurde.[5] Welche Rolle spielten dabei gesellschaftlichen Wahrnehmungs- und Deutungsmuster von Delinquenz und inwiefern wurden sie von den lokalen Ordnungskräften angeeignet, produziert oder modifiziert?

Des Weiteren ist es von Interesse, zu eruieren, welche Aussageformationen im Diskurs um Sicherheit zu Beginn des 19. Jahrhunderts dominierten. Wie wurde Delinquenz in der Öffentlichkeit wahrgenommen? Welchen Stellenwert nahmen kriminelle Organisationsformen, wie die Räuberbanden, im Diskurs ein? Ferner ist es interessant, auszuloten, welche Räume als sicherheitsempfindlich galten. Es bleibt außerdem zu erfragen, welche Möglichkeiten der präventiven und repressiven Abwendung von Gefahrenpotential bei Abwesenheit von Polizei vorliegen konnten.

Ziel der Masterarbeit ist es, multiperspektivisch zu untersuchen, was Polizei nach dem Ende des Alten Reiches bedeutete sowie welche Möglichkeiten und Grenzen die Vertreter der lokalen Ordnungsgewalt besaßen. Dabei ist von Relevanz, herauszufinden, welche Akteure an der Herstellung und Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung [6] beteiligt waren und welche Praktiken angewandt wurden, um Rechtsbrechern habhaft zu werden. Es ist festzustellen, wann eine Handlung als „kriminell“ eingestuft und wie eine Person zum „Verbrecher“ wurde beziehungsweise gemacht wurde. Ferner soll dargelegt werden, wie der Topos Kriminalität mittels der zeitgenössisch zur Verfügung stehenden Erkenntnissysteme erschlossen und diskursiv formierte wurde. Hierbei ist auf Erklärungsmuster und Motivkomplexe einzugehen, die in Polizeiakten und -handbüchern verwendet wurden, um Delinquenz fassbar zu machen.

Die Schwerpunktsetzung der Arbeit ergibt sich aus dem Interesse an dem gesellschaftlichen Umgang mit Kriminalität im deutschsprachigen Raum in der sogenannten „Sattelzeit“[7]. In dieser Zeit des Übergangs von der Vormoderne zur Moderne von circa 1750 bis 1850 fanden tiefgreifende politische und soziale Veränderungsprozesse statt, wie beispielsweise der Wandel von der ständischen hin zur bürgerlichen Gesellschaft. Die Polizeiarbeit rückt in den Fokus der Betrachtung, um zu untersuchen, wie Kriminalität im Alltag mittels der Etablierung von Sicherheitsinstitutionen vorgebeugt und bekämpft wurde oder werden sollte. Es wird sich exemplarisch auf die Polizeiarbeit in der thüringischen Stadt Mühlhausen [8] fokussiert, die der preußischen Provinz Sachsen und dem Regierungsbezirk Erfurt zugeordnet war. Nach der Vereinnahmung durch Preußen im Jahr 1815 [9] wurde die Polizeiverwaltung Mühlhausens nach preußischem Vorbild strukturiert und neue administrative Vorgaben in den behördlichen Alltag integriert. Es bleibt zu fragen, wie innerhalb der Stadt Mühlhausen polizeiliche Ermittlungen von Statten gingen, welche Akteure in der Bearbeitung von Kriminalfällen involviert waren und welchen Grad an Professionalisierung die lokalen Ordnungskräfte aufwiesen.

Übergeordnet lassen sich die Thesen aufstellen, (1.) dass die Polizeiarbeit in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts durch die Beteiligung staatlicher, kommunaler wie auch ziviler Ordnungskräfte gekennzeichnet war, die durch gemeinsame Techniken der Ermittlung von delinquenten Personen ein polizeiliches Netzwerk etablierten und einen Bestandteil der Sicherheitsarchitektur[10] bildeten. Aufgrund von Aushandlungsprozessen verschiedener Akteure, die unterschiedliche Handlungs­spielräume besaßen und ihre eigenen Positionen im sozialen Gefüge immer wieder neu bestätigen mussten, wurde performativ (Un-) Sicherheit[11] generiert.

(2.) Die polizeiliche Ermittlung von Delinquenten war durch „Social Profiling“ charakterisiert, womit die Erstellung eines sozialen Profils bezeichnet werden soll, bei der am Rande der Gesellschaft stehende Personen als genuine „Verbrechertypen“ in den Fokus rückten. Die Einteilung in spezifische Tätergruppen rekurrierte auf gesellschaftlichen Wahrnehmungs- und Deutungsmustern, den wissenschaftlichen Erkenntnissen der sich etablierenden kriminologischen Forschungen sowie auf den alltäglichen Erfahrungshorizonten der Polizeipraktiker.

(3.) Der Diskurs um Sicherheit war zu Beginn des 19. Jahrhunderts von dem Narrativ der potentiellen Bedrohung durch „Vaganten“ und „Räuber“ sowie dem Schutz der bürgerlichen Gesellschaft vor diesen als sozial deviant eingestuften Personengruppen geprägt. Die Präsenz der polizeilichen Ordnungskräfte im öffentlichen Raum sollte einerseits dazu führen, die Angst der Bevölkerung vor Delinquenz zu reduzieren; andererseits generierte ihre Anwesenheit in einem reziproken Verhältnis Vorstellungswelten von Unsicherheit.

1.2 Quellenmaterial

Zur Untersuchung der aufgeworfenen Fragestellungen und Thesen beschränkt sich diese Arbeit auf ausgewählte Quellenmaterialien. [12] Im Mittelpunkt dieser Arbeit stehen zehn Polizeihandbücher, die im Zeitraum von 1818 bis 1837 publiziert wurden[13], sowie eine umfangreich Polizeiakte aus dem Stadtarchiv Mühlhausen über Angriffe einer Räuberbande aus dem Jahr 1834 [14]. Die vorliegenden Materialien wurden ausgewählt, um anhand von zeitgenössischen Auseinandersetzungen mit dem Topos Delinquenz die Praktiken lokaler Ordnungsgewalt in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts exemplarisch untersuchen zu können. Die Auswahl der Polizeihandbücher sowie der Polizeiakte gewährt es, mehrere perspektivische Zugänge zur Thematik zu erhalten. Es wird darauf gezielt, das Verhältnis von Norm und Praxis der Polizeiarbeit herauszuarbeiten. Die Polizeihandbücher können nach Lüdtke definiert werden als „jene Handbücher und Kompendien, die Beamte oder administrationskundige Juristen zum ,praktischen Gebrauch‘ ihrer Kollegen verfassten“[15]. Die Form des Polizeihandbuches gestattete es, die Ordnungskräfte über ,,Elemente der polizeilichen Handlungsorientierung im administrativen Alltag“ [16] zu informieren. Die Druckschriften enthielten Anleitungen über die polizeiliche Vorgehensweise bei Vergehen oder Verbrechen. Zudem gab sie Hinweise, auf welche verdächtigen Personen besonders geachtet werden müsste. Die Veröffentlichungen der Handbücher deuten daraufhin, dass sie neben einem verwaltungsinternen Gebrauch auch für ein interessiertes Publikum bestimmt waren.

Ferner steht die Polizeiakte aus dem Jahr 1834 über eine Mühlhäuser Räuberbande und die durch sie verübten Überfälle, insbesondere der Raubmord an den Mühlhäuser Kaufmann Johann Heinrich Habbicht [17], im Mittelpunkt der Betrachtung. Die Akte wurde von der Mühlhäuser Polizeiverwaltung angelegt und enthält

über 100 Seiten, die präzise über das Vorgehen der polizeilichen Ordnungskräfte in dem Kriminalfall Aufschluss geben. Sie besteht aus diversen handschriftlichen Berichten über die polizeilichen Ermittlungstätigkeiten sowie aus Korrespondenzen mit Behörden aus der Region um Mühlhausen. Eine Akte war für den verwaltungsinternen Gebrauch bestimmt und beinhaltete einzelne Dokumente zu einem Sachthema Die Form der Akte ermöglichte es, die Beteiligten über das unmittelbare Geschehen zu informieren, Arbeitsprozesse nachvollziehbar zu machen und die Ermittlungsergebnisse für potentielle weitere Nachforschungen zu dokumentieren.

Die Arbeit rekurriert auf weitere Quellenmaterialien: Es werden Gesetztestexte, die im Untersuchungszeitraum einschlägig waren, hinsichtlich der Aufgaben und Befugnisse der polizeilichen Kräfte untersucht. Ferner geben regionale und überregionale Zeitungen Auskunft über die Straftaten der Mühlhäuser Räuberbande, die polizeilichen Ermittlungsmethoden und den zeitgenössischen Sicherheitsdiskurs. Die Quellen werden ergänzt durch Kartenmaterialien zum Mühlhäuser Kreis und zu den städtischen Waldungen bei Mühlhausen, um die Hauptagitationspunkte der Delinquenten wie auch der Polizei skizzieren zu können.

1.3 Theorien und Methoden

Die vorliegende Arbeit ist dezidiert unter dem Blickwinkel der Kriminalitätsgeschichte gestaltet. Seit den 1980er und verstärkt in den 1990er Jahren ist im deutschsprachigen Raum eine kulturgeschichtliche Orientierung der kriminalitätshistorischen Forschung zu verzeichnen. [18] Anders als in der quantitativ arbeitenden Sozialgeschichte und der auf normative Regelwerke fokussierten Rechtsgeschichte war diese Forschung akteurszentriert ausgerichtet.[19] Zunächst lag der Schwerpunkt kriminalitätshistorischer Studien in der Frühen Neuzeit. Gegenwärtig wird angestrebt, die theoretischen und methodischen Verbindungslinien zwischen frühneuzeitlicher sowie neuzeitlicher Forschung zu betonen und für weitere Studien nutzbar zu machen. [20]

Die Kriminalitätsgeschichte kann nach Habermas als ein „Laboratorium“ [21] angesehen werden, indem Konzepte wie die Sozialdisziplinierung gemäß Oestreich [22], die Zivilisationstheorie nach Elias [23] oder der aus der Kriminologie stammende „Labeling Approach“ [24] angeeignet und als heuristisches Instrumentarium weiter entwickelt werden können. Als aktuell sehr fruchtbar für kriminalitätshistorische Untersuchungen erscheint die Idee des „Doing Recht“ von Rebekka Habermas: Dieser Ansatz bezeichnet dynamische, konfliktträchtige Aushandlungsprozesse, bei denen diverse Akteure mit unterschiedlichen Machtverhältnissen auf verschiedenen Ebenen „Recht“ performativ generieren. [25] Auf die Thematik der vorliegenden Arbeit angewandt, kann Polizeiarbeit als ein Aushandlungsprozess von vielen Beteiligten, wie dem Exekutivpersonal, den politischen Obrigkeiten, den Delinquenten und den Stadtbürgern angesehen werden. Sie waren mit unterschiedlicher Macht ausgestattet, besaßen verschiedene Handlungsspielräume, trugen Konflikte aus und generierten performativ (Un-) Sicherheit.

Die vorliegende Arbeit verortet sich in der Kriminalitätsgeschichte und der Historischen Anthropologie. Für die Untersuchung der aufgeworfenen Fragestellungen und Thesen wird als heuristischer Schlüssel ein historisch-praxeologischer Ansatz [26] gewählt. Im Mittelpunkt der Betrachtung stehen symbolische Kommunikationen und soziale Praktiken mittels derer Menschen ihr gesellschaftliches Miteinander organisieren.[27] Soziale Praktiken können nach Füssel „als situierter Vollzug von Sprechakten und Handlungen im Zusammenspiel von Dingen und körperlichen Routinen von Akteuren“[28] definiert werden. Zudem sollen in dieser Arbeit soziale Praktiken und diskursive Formationen nicht scharf getrennt, sondern ihre Verwobenheit und Reziprozität akzentuiert werden. [29]

1.4 Forschungsstand

Die Forschung befasst sich unter kriminalitätsgeschichtlicher Perspektive eingehend mit der Thematik von Diskontinuitäten und Kontinuitäten im gesellschaftlichen Umgang mit Delinquenz in der „Sattelzeit“. Beispielsweise fand vom 14.09.2017 – 16.09.2017 das fünfte „Kolloquium für Kriminalität und Strafjustiz in der Neuzeit“ in München statt, welches unter anderem durch den Rechtshistoriker Karl Härter (Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte) initiiert wurde. [30] Zum Beispiel diskutierten die Teilnehmer historische Wandlungsprozesse des Verbrecherbildes vom 18. – 20. Jahrhundert. Dabei gingen sie unter anderem auf die soziale und ethnische Diversität gesellschaftlicher Randgruppen ein und zeigten auf, wie nach zeitgenössischem Empfinden „Andersheit“ zu kriminellen Handlungen prädestinierte. Ferner fand vom 03.07.2014 – 05.07.2014 das 25. „Internationale Kolloquium zur Polizeigeschichte“ in Münster statt.[31] Die Tagungsteilnehmer gingen mitunter der Frage nach, wie Polizei zu Beginn der Neuzeit „erzählt“ wurde. Die Beiträge fokussieren auf Selbstinszenierungen und Fremdwahrnehmungen von Polizei im Kontext von medialer Konstruktion, wissenschaftlicher Kontemplation und bürokratischem Anspruch.

Ein weites Spektrum an Publikationen beschäftigt sich ebenfalls mit der Problematik. Hierbei ist vor allem auf den Sammelband „Verbrechen im Blick. Perspektiven der neuzeitlichen Kriminalitätsgeschichte“ [32], herausgegeben von Rebekka Habermas und Gerd Schwerhoff, aufmerksam zu machen. Aufsätze wie beispielsweise von der Herausgeberin über eine „Rechts- und Kriminalitätsgeschichte revisited – ein Plädoyer“ [33] sowie von Achim Landwehr „Jenseits von Diskursen und Praktiken. Perspektiven kriminalitätshistorischer Forschung“ [34] verweisen auf neue theo­retische und methodische Impulse sowie auf Verbindungslinien in der Erforschung frühneuzeitlicher und neuzeitlicher Kriminalitätskonzeptionen.

Die Monographie von Philipp Müller „Auf der Suche nach dem Täter. Die öffentliche Dramatisierung von Verbrechen im Berlin des Kaiserreichs“ [35] beschäftigt sich mit der medialen Darstellung und öffentlichen Perzeption von kriminellen Handlungen in Berlin zu Zeiten des Kaiserreichs. Dabei wird der Fokus vor allem auf das relationale Gefüge zwischen verschiedenen Akteuren, wie der Polizei, den Medienvertretern, den Delinquenten und der Leserschaft, gelegt. Die Teilhabe der „Vielen“ [36] in Form von Rezeption und Umsetzung der polizeilichen Fahndungsaufrufe liefert einen heuristischen Ansatz für diese Arbeit, um Mechanismen der Wahrnehmung und Deutung von Verbrechen in der Öffentlichkeit eruieren und nachvollziehen zu können.

Des Weiteren ist Peter Beckers Habilitationsschrift „Verderbnis und Entartung“[37] ins Blickfeld zu rücken. Becker zeichnet die Konstituierung des kriminellen „Anderen“ und die Distinktion von dem „Bösen“ durch die bürgerliche Gesellschaft des 19. Jahrhunderts nach. Er legt den Fokus auf Veränderungsprozesse im kriminologischen Diskurs und geht dem Wandel der Erzählmuster vom „gefallen“ zum „verhinderten“ Menschen nach. Hierbei zeigt er Entwicklungsstränge von gesellschaftlichen Bildern der „Kriminellen“ auf, die sich von der moralisch-sittlichen Betrachtung hin zur biologistischen Untersuchung der Delinquenten wandelten.

Zudem ist auf Stefan Haas‘ Habilitation „Die Kultur der Verwaltung“ [38] zu verweisen. Haas legt den Fokus auf die Etablierung einer neuen Art von behördlicher Verwaltungsstruktur und administrativen Kommunikationsprozessen auf der Grundlage der Preußischen Reformen zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Dabei zeigt er auf, dass die Implementierung der Neuerungen unter anderem durch sprachliche und symbolische Akte wie auch durch körperliche Praktiken vollzogen wurden. Für diese Arbeit kann die Hinzuziehung der Habilitation fruchtbar sein, um verwaltungs­technische Abläufe zu rekonstruieren und das Selbst- und Fremdverständnis von Polizeibediensteten nachzuzeichnen.

Hinsichtlich der Thematik von Räuberbanden ist auf Martin Langes Monographie „Räuber und Gauner ganz privat“ [39] zu verweisen. Lange skizziert gesellschaftliche Ansichten von Räubern und geht dem Ursachenkomplex des Niedergangs der meisten Räuberbanden in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts nach. Hierbei zeigt er auf, dass vor allem der politische Wandel nach dem Ende des Alten Reiches, die allmähliche Aufhebung der territorialen Zersplitterung deutscher Staaten wie auch Institutionalisierungsprozesse des modernen Justiz- und Polizeiapparats die Veränderungen von kriminellen Organisationsformen bedingten. Die Arbeit bleibt meines Erachtens zu sehr in großen Narrativen stecken; es mangelt ihr teilweise an konkret nachvollziehbaren Fallbeispielen. Sie liefert gleichwohl ein umfassendes Grundlagenwissen zur Thematik der Räuberbanden.

Diese ausgewählten Beispiele sowie weitere Publikationen, auf die im Verlauf der Arbeit näher eingegangen wird, zeigen skizzenhaft die Aktualität der Thematik in der deutschsprachigen Forschung auf. Viele Arbeiten, die sich mit der Polizeiarbeit in Preußen beschäftigen, untersuchen vor allem den Zeitraum der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts [40]. Forschungen zu den Ermittlungstechniken der polizeilichen Ordnungskräften von 1800 – 1850 werden darin lediglich rudimentär behandelt. Die vorliegende Untersuchung zielt darauf, dieses Desiderat mittels der lokalen Fallstudie ansatzweise zu schließen.

1.5 Aufbau

Im Verlauf der Arbeit sollen zuerst die verschiedenen Konfigurationen des Polizei-Begriffs erörtert werden (2.). Dabei wird auf Entwicklungslinien von der Idee der „guten Policey“ hin zu institutionalisierten Formen der Polizei Rekurs genommen (2.1) und gezeigt, welche Akteure die Polizeihoheit innehatten und wie das Personal der Polizei organisatorisch sowie sozial strukturiert war (2.2). Zudem rücken Prozesse der Selbst- und Fremdzuschreibung in die Betrachtung, die zu einem spezifischen Verständnis von Polizei respektive Polizeibediensteten führten (2.3).

Im Mittelpunkt der Arbeit stehen die polizeilichen Ermittlungsstrategien (3.). Zunächst sollen die ersten administrativen und sicherheitstaktischen Schritte der Polizeibediensteten nach Bekanntwerden eines Kriminalfalls dargelegt werden (3.1). Daraufhin richtet sich der Fokus auf Kommunikationstechniken in und zwischen den Sicherheitsbehörden [41] (3.2). Ferner wird die Konstituierung von „Verbrecherprofilen“ durch die Sicherheitskräfte untersucht (3.3). Dabei liegt das Augenmerk auf kriminologischen und kriminalistischen Diskursen und ihren Auswirkungen für die Praxis der Polizeiarbeit im frühen 19. Jahrhundert. Die Arbeit skizziert die zeitgenössischen Einteilungen in „Verbrechertypen“ und zeigt auf, welchen Distinktionsprozessen bestimmte Personengruppen unterworfen waren. Hierbei wird das „Social Profiling“ hinsichtlich spezifischer Tätergruppen beleuchtet. Ein weiterer Punkt nimmt die operativen Tätigkeiten in Form von Steckbriefen, Patrouillen und Visitationen in den Blick, um Auskunft über die Möglichkeiten und Grenzen polizeilichen Handelns zur Verfolgung von Straftätern zu erhalten (3.4).

Das letzte Kapitel bezieht sich auf den Diskurs um (Un-)Sicherheit sowie das Verhältnis von Öffentlichkeit und Delinquenz (4.1). Die Frage nach der Ahndung von Verstößen gegen die soziale Ordnung soll anhand des Straftatbestandes Raubmord analysiert werden. Ferner stellt die Arbeit heraus, welche Orte und Räume als sicherheitsempfindlich galten. Hierbei rückt der Wald als Agitationsraum der Räuber in den Fokus (4.2). Zuletzt werden verschiedene Praktiken des Selbstschutzes vor Kriminalität untersucht, um herauszufinden, wie Menschen mit (potentiellen) Gefahrensituationen und der Abwesenheit von Polizei umgingen (4.3). Das Fazit (5.) fasst die Ergebnisse bezüglich der Thesen zusammen und gibt einen Ausblick auf weiterführende Forschungsfragen.

2 Die „Polizei“? Konfigurationen von Polizei im frühen 19. Jahrhundert

2.1 Von der Policey zur Polizei

Der Begriff der „Policey“ leitet sich etymologisch vom griechischen Wort „politeia“ ab, was in der Antike die Bedeutung von „Staatwesen“ besaß. Im deutschsprachigen Raum ist das Wort „Policey“ erstmals in einer Handwerksordnung aus dem Jahr 1451 von Kaiser Friedrich III. zu finden. [42] Die Begrifflichkeit trat ab dem 15. Jahrhundert sukzessive in obrigkeitlichen Verordnungen und Gesetzen auf, die das Gemeinwohl in den Mittelpunkt stellten und Verstöße gegen die „gute Ordnung“ mit Strafen belegten. Die frühneuzeitliche „gute Policey“ bezeichnete die Gesetze, den Zustand sowie die instrumentellen Möglichkeiten zur Realisierung der „guten Ordnung“. [43] Die Policeyordnungen regelten verschiedenste Bereiche des gesellschaftlichen Lebens. Beispielsweise erließen die Obrigkeiten Kleiderordnungen, um die Distinktion der unterschiedlichen sozialen Gruppen mittels Bekleidungsrichtlinien zu wahren und somit die ständische Gesellschaft zu stabilisieren.

Ab Mitte des 17. Jahrhundert entstanden in vielen Staaten Europas zunehmend „sicherheitspoliceyliche“ Verordnungen, die den Zweck der Policey in der Gefahrenabwehr verorteten. [44] Staatswissenschaftliche Überlegungen, wie unter anderem von den Johann Heinrich Gottlob von Justi (1717 – 1771), unterstrichen die Gewährung der Wohlfahrt, die Abwendung von Gefahrenpotential und die Herstellung von Sicherheit als genuine Aufgaben der Polizei. [45]

Im Allgemeinen Landrecht für die Preußischen Staaten (ALR) von 1794 kamen diese Ideen zum Vorschein: Die nöthigen Anstalten zur Erhaltung der öffentlichen Ruhe, Sicherheit, und Ordnung, und zur Abwendung der dem Publico, oder einzelnen Mitgliedern desselben, bevorstehenden Gefahr zu treffen, ist das Amt der Polizey. [46] Die Idee von der Gefahrenabwehr war ein unverzichtbarer Bestandteil von Polizeiarbeit in Preußen zum Ende des 18. Jahrhunderts geworden. Der Wohlfahrtsgedanke ist in dem Auszug aus dem Gesetzestext nicht expressis verbis formuliert, gleichwohl stellte er ein immanentes Element der zeitgenössischen staatlichen Regierungstätigkeit dar. [47] Sukzessive entwickelte sich durch Institutionalisierungs- und Verrechtlichungsprozesse die Policey zur Polizei[48]. Sie war charakterisiert als die bereiteste Macht im Staate, deren Aufgabe es ist, alle der inneren Sicherheit und Wohlfahrt drohende Gefahr abzuwenden oder zu vermindern.[49]

Die Aufgaben der preußischen Polizei wurden in der „Verordnung für die Provinzregierungen“ aus dem Jahr 1815 festgelegt und zwei Jahre später durch die „Instruktion zur Geschäftsführung der Regierungen“ von 1817 präzisiert[50]. Das Aufgabenspektrum erstreckte sich unter anderem über die Sicherheits-, Medizinal- sowie Gewerbepolizei. Im Verlauf des 19. Jahrhunderts gliedern sich die einzelnen Tätigkeitsfelder in selbstständige Verwaltungs- und Rechtsbereiche aus.[51] Ab den 1880er Jahren ging die Rechtsprechung von einem eng definierten Polizei-Begriff des Allgemeinen Preußischen Landrechts aus und beschränkte die Aufgabe der Polizeiarbeit ausschließlich auf den Bereich der Gefahrenabwehr.[52]

2.2 Polizeiliches Personal: Spektrum lokaler Ordnungskräfte

„Le métier de commissaire n' est évidemment pas une invention du XIX e siècle“[53], konstatiert Kalifa über die Entstehung des polizeilichen Personalwesens in Frankreich. Beispielsweise richtete Ludwig XIV. im 17. Jahrhundert das Amt des „lieutenant général de police de la ville“ [54] ein. In den Territorien des Alten Reichs gab es verschiedene Ordnungskräfte, wie die sogenannten „Bütteln“ und „Schergen“, die als Gerichtsdiener, Wächter oder Boten im Namen der Obrigkeit policeyliche Tätigkeiten ausführten. Im 18. Jahrhundert wurden vielerorts Polizeibehörden geschaffen und Posten von staatlich oder kommunal angestellten „Polizei-Kommissaren“ und „Polizei-Dienern“ etabliert. [55] Ferner entstand in Preußen im Jahr 1811 eine der ersten deutschen Kriminalpolizeibehörden, die sich ausschließlich mit der Ermittlung von Kriminalfällen beschäftigte. [56]

Mit der Städteordnung von 1808 wurde den kleineren und mittleren Städten der preußischen Provinzen die Polizeigewalt übertragen; sie übten im Namen der Regierung polizeiliche Tätigkeiten aus. [57] Das Aufgabenspektrum erstreckte sich auf verschiedene Bereiche, wie unter anderem auf die Sitten-, Markt-, Bau-, Medizinal- und Sicherheitspolizei. In der revidierten Städteordnung von 1831 wurde die Polizeihoheit für die Städte erneut festgelegt:

In sofern Wir es nicht für nöthig erachten, besondere Polizei-Behörden zu bestellen, ist der Magistrat, und insbesondere der Bürgermeister oder Ober-Bürgermeister, oder dasjenige andere Magistratsmitglied, welches damit etwa speciell beauftragt werden möchte, verbunden, auch die Polizeiverwaltung in dem Stadtbezirke zu übernehmen. Er handelt dabei aber blos im Auftrage der vorgesetzen Regierung, unabhängig von seinem Verhältnisse als Gemeinevorsteher. [58]

Die revidierte Städteordnung galt ab 1832 auch in Mühlhausen, da diese Stadt mit circa 11 500 Einwohnern unter die Rubrik der mittleren Stadt fiel.[59] Der Magistrat der Stadt Mühlhausen, der von der Stadtverordnetenversammlung gewählt wurde und aus dem Bürgermeister und den Stadträten bestand, hatte gemäß dem Gesetzestext die Polizeihoheit inne. Er besaß die Leitung und Aufsicht in Polizeiangelegenheiten und war gleichwohl an die Vorgaben der Provinzregierung disziplinarisch gebunden. [60] In dem Polizeihandbuch des Polizeibeamten Zeller kommt polemisch zum Ausdruck, dass Personen, denen die Kenntnis der Polizeiwissenschaft fehlt, die Stellen der Polizeibürgermeister besetzen würden.[61] Es wird deutlich, dass die Führungspersonen in der Polizeiverwaltung nicht über eine auf diesen Beruf zugeschnittene Ausbildung verfügten.

In Mühlhausen organisierte der Bürgermeister Karl Theodor Gier [62] die polizeilichen Ermittlungen. Zudem schaltete sich der Landrat Carl von Hagen [63] aufgrund der Brisanz des Kriminalfalls in die Polizeiarbeit ein. Der Landrat besaß die administrative Hoheit über die im Landkreis befindlichen Ortschaften: Gegenstände, sofern sie den ganzen Kreis betreffen, werden in der Regel von den Landräthen in erster Instanz verwaltet, wogegen die Verwaltung der bloß örtlichen Polizei und der Gemeindegüter von Magisträten, Schulzenämtern und Domainen, jedoch unter landräthlicher Oberaufsicht, zusteht [64] . Das Amt war disziplinarisch der jeweiligen Provinzregierung untergeordnet. Die nächst höhere Instanz war für den Landrat des Mühlhäuser Kreises die Regierung in Erfurt. [65].

In der Akte über die Mühlhäuser Räuberbande werden des Weiteren dieSchulzen[66] als lokale Ordnungskräfte benannt. Sie waren ortsansässige Personen, die soziale Anerkennung genossen und für den Schutz und die Sicherheit der dörflichen Gemeinschaft verantwortlich waren.

Die Polizeiverwaltung setzte sich des Weiteren aus Polizeibediensteten zusammen, die entweder Beamte oder Angestellte waren. [67] Die sogenannten Offizianten übten verwaltungstechnische Aufgaben aus und waren teilweise am Schreibtische wie gefesselt [68]. Zudem waren sie im Außendienst tätig. Die Polizei-Offizianten waren Exekutivkräfte und wurden als Polizei-Sergeanten oder Polizeidiener aus versorgungsberechtigten und brauchbaren Invaliden und mit Wachtmeistern, Feldwebeln und Unteroffizieren [69] rekrutiert. Sie besaßen zumeist eine geringe Schulbildung und einen niedrigen Alphabetisierungsgrad, sodass das Anfertigen von Schriftstücken oftmals eine schwierige Angelegenheit darstellte. [70] Durch ihre körperlichen Gebrechen konnten sie nur bedingt einsatzfähig sein. Zudem gab es im Untersuchungszeitraum keine ausschließlich auf diesen Beruf zugeschnittene Ausbildung. Die Polizei-Offizianten verfügten über Wissen aus der militärischen Laufbahn oder über sonstige vorherige Berufserfahrungen. Der Schwerpunkt ihrer Arbeit lag im Vollzug der ihnen erteilten Aufträge, in der Benachrichtigung der disziplinarisch höher gestellten Beamten sowie in der Abwendung unmittelbar drohender Gefahren.

Als Unter-Offizianten galten die Nachtwächter. Ihr genuines Aufgabenfeld war die Überwachung der nächtlichen Ruhe in der Gemeinde. In der Personalauswahl war zu beachten, dass nur anerkannt sittliche, dem Trunke nicht ergebene, gesunde und rüstige Personen [71] als Nachtwächter arbeiteten. Aufgrund der nächtlichen Dunkelheit und der teilweise nur spärlichen Beleuchtung der Straßen waren die öffentliche Sicherheit und Ordnung besonders gefährdet. Die Nacht war die Zeit, in der die Bürger unter anderem vor lärmenden Betrunkenen aus den Wirtshäusern oder vor herumziehenden Delinquenten geschützt werden sollten. Die Nachtwächter demonstrierten durch ihre Anwesenheit die obrigkeitliche Gewalt im städtischen Raum und sollten damit zur Herstellung von Sicherheit beitragen.

Die Gendarmen waren offiziell in staatlichen Ministerien angestellt und gemäß der „Verordnung über die anderweitige Organisation der Gendarmerie“ von 1820 dazu bestimmt, die Policeybehörden in Erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Innern des Staats (…) zu unterstützen .[72] Die Gendarmerie war eine militärisch organisierte Einheit, die dem preußischen Kriegsministerium disziplinarisch unterstand; gleichzeitig war sie bezüglich ihres Einsatzes und der Aufgabenerfüllung dem Innenministerium untergeordnet.[73] Die Gendarmen unterlagen sozusagen einer doppelten Weisungsbefugnis, nämlich hinsichtlich des Materiellen seiner Dienstleistungen unter den bürgerlichen Behörden, (…) dann aber in Beziehung auf die Form seiner Erscheinung und Würksamkeit unter seinen militärischen Obern .[74] Die Gendarmen wurden von derjenigen Behörde liquidiert, die die Kommittirung des Gendarmen veranlaßt hat, oder in deren Angelegenheiten sie verdient worden sind .[75] Jede Provinz Preußens besaß eine Gendarmeriebrigade, deren quantitative Zusammenstellung von der jeweiligen Bevölkerungs- und Flächenzahl abhing. [76] Ein Gendarm war für einen bestimmten Patrouillenbezirk zuständig, der mehrere Orte umfassen konnte.[77]

Die revidierte Städteordnung von 1831 regelte nicht dezidiert die quantitative und qualitative Ausgestaltung der Polizei. In größeren Städten Preußens war die Polizeidichte gemessen an der jeweiligen Gesamtbevölkerung relativ gering: In Städten von über 100 000 Einwohnern waren nur zwischen 25 und 50 Polizisten angestellt (Verhältnis 1: 4000 beziehungsweise 1: 2000).[78]

Zur Aufspürung der Mühlhäuser Räuberbande wurde ein heterogenes Spektrum an Ordnungskräften hinzugezogen: Das Forstpersonal, das aus Förstern, Holzhauern und Flurdienern [79] bestand, agierte im Rahmen der polizeilichen Ermittlung als Patrouillen und Wachposten. [80] Den Förstern oblagen genuin waldpoliceyliche Aufgaben [81], wie beispielsweise der Schutz des Waldes vor Holz- oder Wilddiebstählen. Die Forstverwaltung besaß eigene Verordnungen und konnte Verstöße ahnden. [82] Die Rekrutierung dieser Ordnungskräfte für die Entdeckung der Räuberbande leitete sich aus deren primären Zuständigkeitsbereich für ordnungswidrige Vorfälle im Wald, ihrem spezifischen Wissen um die naturräumlichen Gegebenheiten sowie durch die mangelnde Personalstärke der Polizeiverwaltung ab.

Zudem halfen Einwohner der Stadt und der umliegenden Dörfer bei dem polizeilichen Ermittlungen mit. Ferner unterstützte die Schützenkompagnie [83] die Polizeibediensteten bei ihrer Arbeit. An der Aufklärung des Raubmordes und der Überfallserie in den städtischen Waldungen beteiligte sich ein Geflecht aus vielfältigen Akteuren; für die Teilnahme an der polizeilichen Ermittlungstätigkeit bedurfte es keines dezidiert kriminalpolizeilichen Vorwissens oder Erfahrungshorizontes. Laut Aktenlage waren die Hilfeleister ausschließlich männliche Personen. Sie waren gemäß der zeitgenössischen Meinung für die Wahrung der öffentlichen Sicherheit verantwortlich. Die Dominanz der männlichen Ordnungskräfte verfestigte die gesellschaftlichen Leitbilder von Frauen und Männer und stabilisierte das soziale Rollenverständnis der Geschlechter. [84]

[...]


[1] Bericht über den Raubmord an einem jungen Mädchen im Wald, in: Der Bayerische Volksfreund, 07.03.1833, Sp. 305 – 306. Im Verlauf der Arbeit werden Bezeichnungen und Zitate aus den historischen Quellen in kursive Schrift gesetzt.

[2] Im Folgenden wird Kriminalität als „Gesamtheit der Verhaltensweisen, die von den sozialen und rechtlichen Kontrollinstanzen der jeweiligen Gesellschaft als schwere Normverstöße verfolgt und sanktioniert werden“, verstanden, siehe Schwerhoff, Gerd, Art. Kriminalität, in: Jäger, Friedrich (Hrsg.), Enzyklopädie der Neuzeit, 16 Bde., Bd. 7, Stuttgart 2008, Sp. 206.

[3] Der Begriff des „Verbrechens“ umfasst „jedes menschliche Verhalten, das Unrechtsgehalt aufweist und von der Rechtsordnung mit Kriminalstrafe bedroht wird“, Meurer, Dieter, Art. Verbrechen, in: Ders./ Erler, Adalbert/ Stammler, Wolfgang Friedrich (Hrsg.), Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, 5 Bde., Bd. 5, Berlin 1998, Sp. 668.

[4] Nachfolgend wird der Begriff des „polizeilichen Blicks“ in Anlehnung an Habermas, Rebekka: Diebe vor Gericht. Die Entstehung der modernen Rechtsordnung im 19. Jahrhundert, Frankfurt am Main 2008, S. 79, verwendet, um damit die spezifischen Wahrnehmungs-, Deutungs- und Handlungsweisen von Polizeibediensteten zu beschreiben.

[5] Aus Gründen der Lesbarkeit wird im Verlauf auf genderspezifische Formulierungen verzichtet.

[6] Die politischen Termini „öffentliche Sicherheit und Ordnung“ werden im Folgenden verwendet, um den Schutzbereich der Bürger, des Staates sowie der gesellschaftlich relevanten Werte und Normen zu bezeichnen. Zum Begriff der Sicherheit siehe Kampmann, Christoph/ Niggemann, Ulrich, Sicherheit in der Frühen Neuzeit. Zur Einführung, in: Dies. (Hrsg.), Sicherheit in der Frühen Neuzeit. Norm- Praxis- Repräsentation, Köln 2013, S. 12ff. Siehe auch die Verwendung im Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten (1794), Zweiter Teil, 17. Titel, Erster Abschnitt, § 10, URL: https://opinioiuris.de/quelle/1623 (12.04.2018).

[7] Koselleck prägte den Begriff der „Sattelzeit“, vgl. Koselleck, Reinhard: Preußen zwischen Reform und Revolution. Allgemeines Landrecht, Verwaltung und soziale Bewegung 1791 – 1848, Stuttgart 1967 [zugl. Diss., Univ. Heidelberg, 1965]. Zur Erweiterung des Terminus siehe Dipper, Christof, Die „Geschichtlichen Grundbegriffe“. Von der Begriffsgeschichte der historischen Zeiten, in: Historische Zeitschrift 270 (2000), S. 293: Gemäß Dipper könne der Begriff „Sattelzeit“ als „Bild des Wandels, der freilich Verdichtungszonen und Beschleunigungsvorgänge enthält“ auch auf andere Zeiträume angewandt werden.

[8] Stadtansichten von Mühlhausen, siehe Anhang, Abbildung 1, S. 92.

[9] Mit dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 und der damit beschlossenen Mediatisierung wurde die ehemalige freie Reichsstadt Mühlhausen dem preußischen Staat zugesprochen. Nach den Niederlagen gegen Frankreich bei den Schlachten von Jena und Auerstedt (1806) musste Preußen im Vertrag von Tilsit 1807 einen großen Teil seiner Gebiete abtreten, unter anderem auch Mühlhausen. Napoléon gliederte Mühlhausen daraufhin dem Königreich Westphalen an. Nach den erfolgreichen Befreiungskriegen gegen Napoléon und der Neuordnung der europäischen Territorien auf dem Wiener Kongress fiel Mühlhausen im Jahr 1815 wieder an Preußen zurück, vgl. eine Übersicht zur Geschichte Mühlhausens in Lösche, Dietrich/ Günther, Gerhard: Das Stadtarchiv Mühlhausen und seine Bestände, Mühlhausen 1965.

[10] „Sicherheitsarchitektur“ ist eine Begriff der gegenwärtigen Sicherheitspolitik, siehe Pary Baban, Constance: Der innenpolitische Sicherheitsdiskurs in Deutschland. Zur diskursiven Konstruktion des politischen Wandels 2001 – 2009, Wiesbaden 2013, S. 186. Auf die historische Realität angewandt, verwende ich den Terminus für die Bezeichnung eines Konglomerats aus diversen Akteuren und Institutionen, die für die Wahrung und Herstellung der öffentlichen Ordnung zuständig waren und im Sinne einer „Architektur“ Sicherheit konstruieren und gestalten sollten.

[11] Unsicherheit und Sicherheit stehen in einem interdependenten Verhältnis, was durch die Schreibweise in den Klammern ausgedrückt werden soll.

[12] Es bleibt zu erwähnen, dass die Quellenlage zur Thematik umfangreich ist. Beispielsweise sind im Stadtarchiv Mühlhausen historische Dokumente über verschiedene Delikte von mehreren Jahrzehnten in Akten zusammengefasst, vgl. Polizeiverwaltung, Allgemeines Bd. 1 (1815 – 1821), Stadtarchiv Mühlhausen, Sign. 11/210/1 Bd. 1 sowie Polizeiverwaltung, Allgemeines Bd. 2 (1822 – 1847), Stadtarchiv Mühlhausen, Sign. 11/210/1 Bd. 2. Zu weiteren Quellenarten für die kriminalitätshistorische Forschung, siehe Schwerhoff, Gerd, Kriminalitätsgeschichte im deutschen Sprachraum. Zum Profil eines „verspäteten“ Forschungszweiges, in: Ders./ Blauert, Andreas (Hrsg.), Kriminalitätsgeschichte. Beiträge zur Sozial- und Kulturgeschichte der Vormoderne, Konstanz 2000, S. 21.

[13] Die Auswahl der Polizeihandbücher erfolgte nach dem Aussagegehalt und dem Grad an Systematik der Schriften.

[14] Akte über eine Mühlhäuser Räuberbande im Jahr 1834, Acta den in Eigenrieder Flur an dem hiesigen Kaufmanne Joh. Heinrich Habbicht verübten Raubmord und andere auf das Vorhandensein einer Räuberbande in der Umgegend hinweisende Tatsachen wie auch die dem zufolge ergriffenen polizeilichen Maassregeln , Stadtarchiv Mühlhausen, Sign. 11/242/5, fol. 1r – 82v, siehe Anhang (digital).

[15] Lüdtke, Alf, Polizeiverständnis preußischer Polizeihandbücher im 19. Jahrhundert. Zur Folgenlosigkeit akademischer Diskurse, in: von Heyen, Erk (Hrsg.), Wissenschaft und Recht der Verwaltung seit dem Ancien Régime. Europäische Ansichten, Frankfurt am Main 1984, S. 313.

[16] Ebenda, S. 307.

[17] Johann Heinrich Habbicht (1792 – 1834) war Bürger der Stadt Mühlhausen und als Kaufmann tätig, siehe dazu Strehlau, Helmut: Deutsches Geschlechterbuch, Bd. 177, Limburg an der Lahn 1978, S. 157.

[18] In 1990er entstanden erste Arbeitskreise, wie unter anderem 1990 von Andreas Blauert und Gerd Schwerhoff der „Arbeitskreis zur Historischen Kriminalitätsforschung in der Vormoderne“, siehe dazu Schwerhoff, Kriminalitätsgeschichte im deutschen Sprachraum 2000, S. 23 – 24.

[19] Habermas, Rebekka/ Schwerhoff, Gerd, Vorbemerkung, in: Dies. (Hrsg.): Verbrechen im Blick. Perspektiven der neuzeitlichen Kriminalitätsgeschichte, Frankfurt am Main 2009, S. 9.

[20] Ebenda, S. 10ff.

[21] Ebenda, S. 10.

[22] Vgl. Krüger, Kersten, Policey zwischen Sozialregulierung und Sozialdisziplinierung, Reaktion und Aktion. Begriffsbildung durch Gerhard Oestreich 1972 – 1974, in: Härter, Karl (Hrsg.), Policey und frühneuzeitliche Gesellschaft, Frankfurt am Main 2000, S. 107 – 119.

[23] Vgl. Anders, Kenneth: Die unvermeidliche Universalgeschichte. Studien über Norbert Elias und das Teleologieproblem, Opladen 2000.

[24] Der „Labeling-Approach“ erfasst normabweichendes Verhalten als Resultat von gesellschaftlichen Zuschreibungsprozessen, vgl. Kunz, Karl-Ludwig: Kriminologie. Eine Grundlegung, 2. Aufl., Bern 1998, S. 176 – 192. Im Laufe der Arbeit wird neben diesem Ansatz auf die kriminologische Routine-Aktivitäten-Theorie von Cohen und Felson eingegangen, siehe S. 60, FN 313.

[25] Habermas, Diebe vor Gericht, 2008, S. 19ff.

[26] Vgl. Freist, Dagmar (Hrsg.): Diskurse – Körper –Artefakte. Historische Praxeologie in der Frühneuzeitforschung, Bielefeld 2015.

[27] Tanner, Jakob: Historische Anthropologie zur Einführung, Hamburg 2004, S. 21.

[28] Füssel, Marian, Praxeologische Perspektiven in der Frühneuzeitforschung, in: Brendecke, Arndt (Hrsg.), Praktiken der Frühen Neuzeit, Köln 2015, S. 26.

[29] Achim Landwehr konstatiert, dass „Praktiken notwendig durch Diskurse geprägt sind und ihrerseits Diskurse reproduzieren und transformieren“, Landwehr, Achim, Jenseits von Diskursen und Praktiken. Perspektiven kriminalitätshistorischer Forschung, in: Habermas, Rebekka/ Schwerhoff, Gerd (Hrsg.), Verbrechen im Blick. Perspektiven der neuzeitlichen Kriminalitätsgeschichte, Frankfurt am Main 2009, S. 58.

[30] Frenzel, Sebastian/ Härter, Karl/ Zabel, Benno/ Zimmernann, Volker, 5. Kolloquium für Kriminalität und Strafjustiz in der Neuzeit. Themenschwerpunkt: Kulturelle und ethnische Diversität in der Geschichte von Kriminalität und Strafjustiz, URL: https://www.hsozkult.de/event/id/termine-32723 (02.03.2018).

[31] Köhler, Thomas, Internationales 25. Kolloquium zur Polizeigeschichte, URL: https://www.hsozkult.de/event/id/termine-24907 (02.03.2018).

[32] Habermas, Rebekka/ Schwerhoff, Gerd (Hrsg.): Verbrechen im Blick. Perspektiven der neuzeitlichen Kriminalitätsgeschichte, Frankfurt am Main 2009.

[33] Ebenda, S. 19 – 41.

[34] Ebenda, S. 42 – 67.

[35] Müller, Philipp: Auf der Suche nach dem Täter. Die öffentliche Dramatisierung von Verbrechen im Berlin des Kaiserreichs, Frankfurt am Main 2005 [= Campus Historische Studien 40].

[36] Zum Begriff der „Vielen“, ebenda, S. 24.

[37] Becker, Peter: Verderbnis und Entartung. Eine Geschichte der Kriminologie des 19. Jahrhunderts, Göttingen 2002 [zugl. Habil., Univ. Göttingen, 2000].

[38] Haas, Stefan: Kultur der Verwaltung. Die Umsetzung der preußischen Reformen 1800 – 1848, Frankfurt am Main 2005 [zugl. Habil., Univ. Münster, 2002].

[39] Lange, Martin: Räuber und Gauner ganz privat. Räuberbanden und die Justiz im 18. und frühen 19. Jahrhundert, Marburg 2007.

[40] Hier zu erwähnen sind beispielsweise Knöbl, Wolfgang: Polizei und Herrschaft im Modernisierungsprozeß. Staatsbildung und innere Sicherheit in Preußen, England und Amerika 1700 – 1914, Frankfurt am Main 1998; Liang, Hsi-Huey: The rise of modern police and the European state system from Metternich to the Second World War, Cambridge 1992; Schmidt, Jürgen W.: Polizei in Preußen im 19. Jahrhundert, Ludwigsfelde 2011.

[41] Unter Sicherheitsbehörden sollen in dieser Arbeit alle Verwaltungsinstanzen bezeichnet werden, die für die Herstellung und Erhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zuständig waren.

[42] Härter, Karl, Art. Polizei, in: Jäger, Friedrich (Hrsg.), Enzyklopädie der Neuzeit, 16 Bde., Bd. 10, Stuttgart 2009, Sp. 171.

[43] Nitschke, Peter, Die Polizierung aller Lebensbereiche. Sozialdisziplinierung und ihre polizeilichen Implikationen in der Prämoderne, in: Ders. (Hrsg.), Die deutsche Polizei und ihre Geschichte. Beiträge zu einem distanzierten Verhältnis, Hilden 1996, S. 31.

[44] Härter, Polizei 2009, Sp. 175 – 176.

[45] Nitschke, Peter, Von der Politeia zur Polizei. Ein Beitrag zur Entwicklungsgeschichte des Polizei-Begriffs und seiner herrschaftspolitischen Dimensionen von der Antike bis ins 19. Jahrhundert, in: Zeitschrift für Historische Forschung 19 (1992) 1/4, S. 18. Zur Policeywissenschaft als Lehre von der „guten Ordnung“ des Gemeinwesens vgl. Stolleis, Michael: Geschichte des öffentlichen Rechts in Deutschland. Reichspublizistik und Policeywissenschaft 1600 – 1800, 4 Bde., Bd. 1, München 2017.

[46] Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten (1794), Zweiter Teil, 17. Titel, Erster Abschnitt, § 10.

[47] Nitschke, Von der Politeia zur Polizei 1992, S. 20.

[48] Vgl. Vortrag des Rechtshistorikers Michael Stolleis „Von der guten Ordnung zur Gefahrenabwehr. Policey und Polizei“ im Rahmen des Exzellenzclusters „Die Herausbildung normativer Ordnungen“ am 19. Juni 2013 in Frankfurt am Main, URL: http://www.muk.uni-frank furt.de/ 468457 85/129 (14.04.2018).

[49] Merker, Johann Friedrich Karl: Handbuch für Polizey-Beamte im ausübenden Dienst, Erfurt 1818, S. 3. Merker (1772 – 1842) war Polizeirat und veröffentliche mehrere Werke, unter anderem über den Kriminalfall Caspar Hauser, siehe N.N., Art. Merker, Johann Friedrich Karl, in: Deutsche Digitale Bibliothek, URL: https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/entity/104226315 (15 .02. 2018).

[50] Krabbe, Wolfgang R., Von der „guten Policey“ zur gegliederten Lokalverwaltung. Die Verwaltung deutscher Städte seit dem 18. Jahrhundert, in: Reinke, Herbert (Hrsg.), „…nur für die Sicherheit da…“? Zur Geschichte der Polizei im 19. und 20. Jahrhundert, Frankfurt am Main 1993, S. 160.

[51] Ebenda, 1993, S. 161.

[52] Siehe das sogenannte Kreuzberg-Urteil vom 14. Juni 1882, Nitschke, Von der Politeia zur Polizei 1992, S. 23.

[53] Kalifa, Dominique/ Karila-Cohen, Pierre, L’homme de l’entre-deux. L’identité brouillée du commissaire de police au XIXe siècle, in: Dies. (Hrsg.), Le commissaire de police au XIX e siècle, Paris 2008, S. 7.

[54] Härter, Polizei 2009, Sp. 178.

[55] Ebenda.

[56] Glorius, Dominik: Im Kampf mit dem Verbrechertum. Die Entwicklung der Berliner Kriminalpolizei von 1811 bis 1925. Eine rechtshistorische Betrachtung, Berlin 2016, S. 9.

[57] Schmidt, Polizei in Preußen 2011, S. 14.

[58] N.N. Gesetz- Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten No. 1 bis 19, Berlin 1831. S. 26, § 109.

[59] Hoffmann, J.G.: Neueste Übersicht der Bodenfläche, der Bevölkerung und des Viehstandes der einzelnen Kreise des preussischen Staats, Berlin 1833, S. 71.

[60] Lösche/ Günther, Stadtarchiv Mühlhausen 1965, S. 31.

[61] Zeller, Philipp: Systematisches Lehrbuch der Polizeiwissenschaft […],12 Bde., Bd. 1, Quedlinburg/ Leipzig 1828, S. V. Zeller war nach eigener Bezeichnung gleichzeitig Polizeibeamter und Richter, siehe Lüdtke, Polizeihandbücher 1984, S. 319.

[62] Gier, Karl Theoder (1796 – 1856) war von 1829 bis 1856 Bürgermeister von Mühlhausen. Er setzte sich in der Zeit des Vormärzes für liberale Umstrukturierungen im preußischen Staatswesen ein, siehe dazu Henning, Roswitha, Die Mühlhäuser Bürgermeister und Oberbürgermeister von 1803 bis 2012, in: Mühlhäuser Beiträge, Sonderheft (2013), S. 27 – 32.

[63] Hagen, Carl von (1780 – 1837) war preußischer Offizier und von 1816 bis 1837 Landrat des Mühlhäuser Kreises, siehe dazu Fechner, Dieter, Carl von Hagen, URL: https://www.hainichland .de/2007/11/26/carl-von-hagen-1780-1837/ (12.01.2018).

[64] Rumpf, Johann Daniel Friedrich: Handbuch für preußische Landräthe in ihrem amtlichen Wirkungskreise, ingleichem für Kreisdeputirte, Gutsherrn, Kreisphysiker, Bürgermeister und Dorfschulzen , Berlin 1835, S. 101. Rumpf (1766 – 1838) war preußischer Beamter und veröffentlichte mehrere Werke zu Themen der Verwaltung, siehe N.N., Art. Rumpf, Johann Daniel Friedrich, in: Deutsche Biographie (online), URL: https://www.deutsche-biographie.de/pnd122539095.html (01 . 05.2018).

[65] Haas, Kultur der Verwaltung 2005, S. 112.

[66] Acta Räuberbande 1834, fol. 11r, siehe Anhang (digital), S. 14.

[67] Vgl. zum Beamtentum Allgemeines Landrecht für die Preußischen Staaten (1794), Zweiter Teil, Zehnter Titel „Von den Rechten und Pflichten der Diener des Staates“; vgl. Henning, Hansjoachim: Die deutsche Beamtenschaft im 19. Jahrhundert. Zwischen Stand und Beruf, Wiesbaden 1984.

[68] Ostermann, Heinrich: Die gesammte Polizei-, Militair-, Steuer- und Gemeindeverwaltung in den Königl. Preuss. Staaten. Ein Handbuch […] , Coesfeld 1836, S. 35. Ostermann war nach eigener Angabe „Premier-Lieutenant“ der Armee sowie preußischer Kreissekretär.

[69] Ebenda, S. 47.

[70] Eibach, Joachim, Konflikt und Arrangement. Lokalverwaltung in Bayern, Württemberg und Ba-den zwischen Reformära und 48er Revolution, in: Laux, Eberhard (Hrsg.), Der neuzeitliche Staat und seine Verwaltung. Beiträge zur Entwicklungsgeschichte seit 1700, Stuttgart 1998, S. 155.

[71] Ostermann, Polizeiverwaltung 1836, S. 57.

[72] Ebenda, S. 36.

[73] Schmidt, Polizei in Preußen 2011, S. 9.

[74] Mohl, Robert: Die Polizei-Wissenschaft nach den Grundsätzen des Rechtsstaates , 3 Bde., Bd. 3, Tübingen 1834, S. 457. Mohl (1799 – 1875) war Professor für Staatswissenschaft in Tübingen, siehe Angermann, Erich, Art. Mohl, Robert von, in: Neue Deutsche Biographie (NDB), 26 Bde., Bd. 17, Berlin 1994, S. 692 – 694.

[75] Ostermann, Polizeiverwaltung 1836, S. 41.

[76] Schmidt, Polizei in Preußen 2011, S. 9.

[77] Ebenda, S. 10.

[78] Siehe Knöbl, Polizei und Herrschaft 1998, S. 213. Eine genaue zahlenmäßige Angabe der Polizeibediensten in Mühlhausen im Jahr 1834 ließ sich aus den Akten nicht eruieren. Es liegen lediglich für das Jahr 1853 Angaben vor: In Mühlhausen waren insgesamt zwei Polizei-Sergeanten, vier Polizeidiener, ein Polizei-Schreiber sowie ein Polizei-Kommissar[78] der Polizeiverwaltung zugeordnet. Pabst/ Löbenstein (Hrsg.): Erstes Adressbuch für die Stadt Mühlhausen auf das Jahr 1853, Mühlhausen im Juni 1853, Stadtarchiv Mühlhausen, Sign. 796/ 1,1, S. 123.

[79] Flurdiener waren Personen, die von einer Kommune oder einem Gutsbesitzer für die Bewachung der Felder angestellt wurden. Sie konnten die Stellung eines Polizei-Offizianten einnehmen, siehe N.N., Art. Feldhüter, in: Meyers Konversations-Lexikon, 4. Aufl., 17 Bde., Bd. 6, Leipzig 1890, S. 113.

[80] Acta Räuberbande 1834, fol. 16v, siehe Anhang (digital), S. 21.

[81] Ebenda, fol. 44v, siehe Anhang (digital), S. 64.

[82] Ellwein, Thomas: Der Staat als Zufall und als Notwendigkeit. Die jüngere Verwaltungsentwicklung in Deutschland am Beispiel Ostwestfalen-Lippe, 2 Bde., Bd. 1, Opladen 1993, S. 173.

[83] Ausführlich zur Schützenkompagnie, siehe Kap. 4.3, S. 71ff.

[84] Siehe dazu Schulz, Andreas: Lebenswelt und Kultur des Bürgertums im 19. und 20. Jahrhundert, Berlin/ Bosten 2014, hier Kap. II. 2.2.3 Geschlechtergeschichte.

Fin de l'extrait de 106 pages

Résumé des informations

Titre
Polizeiarbeit im 19. Jahrhundert. Verbrecherprofile, Ermittlungsstrategien und Sicherheitsdiskurse
Auteur
Année
2019
Pages
106
N° de catalogue
V450012
ISBN (ebook)
9783960954965
ISBN (Livre)
9783960954972
Langue
allemand
Mots clés
Diskurs, Zeugenvernehmung, Beweissicherung, Kriminalistik, Kriminalitätsgeschichte
Citation du texte
Franziska Völkel (Auteur), 2019, Polizeiarbeit im 19. Jahrhundert. Verbrecherprofile, Ermittlungsstrategien und Sicherheitsdiskurse, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/450012

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