Theatrum Poenarum. Hinrichtungen im Strafsystem der Frühen Neuzeit


Hausarbeit, 2017

31 Seiten, Note: 1,0


Leseprobe


Inhalt

1. Einleitung ... 3

2. Strafordnungen im Alten Reich ... 6

3. Mediale Konfiguration des Theatri Poenarum ... 7
3.1. Bedeutung der Theatrum-Metapher ... 7
3.2 Verbreitung durch Flugblätter ... 8

4. Vergleich von zwei exemplarischen Exekutionsfällen ... 9
4.1 Vorfeld der Hinrichtung ... 9
4.2 Bestrafung der Delinquenten ... 12
4.3 Spektrum an Teilnehmern ... 16
4.4 Prozesse des historischen Wandels ... 17

5. Fazit ... 19

Quellen- und Literaturverzeichnis ... 22
Primärliteratur ... 22
Sekundärliteratur ... 22

1. Einleitung

Auff gleiche Thatten man da pflegt/ Ein gleychen Lohn ertheilen. Der andere mit dem Spitz erlegt/ Muß in den Spitzen heylen. [1]

Im dem Auszug aus der Kompilation Theatrum Mortis Humanae Tripartitum des Historikers und Ethnographen Johann Weichard von Valvasor (1641 – 1693) aus dem Jahr 1682 kommt zum Ausdruck, dass die Vergeltung von delinquenten Handlungen in Form von spiegelnden Körperstrafen zu erfolgen hat. Ferner wird in Jacob Döplers Theatri Poenarum [2] von 1697 ein weites Spektrum an Bestrafungen bei bestimmten Delikten dargelegt. Auf der theatralischen Strafbühne spielt jedes Mitglied der frühneuzeitlichen Ständegesellschaft eine eigene soziale Rolle. Der Theatrum [3] -Topos fand vor allem seit Mitte des 17. Jahrhunderts Einzug in mannigfaltige Wissensdisziplinen, so auch in die Beschreibung des Strafrechts und der Strafpraxis im Alten Reich.

An diesem Punkt lassen sich die Fragen stellen, welche Methoden der körperlichen Bestrafung im Theatri Poenarum existierten und inwiefern sie einem historischen Wandel unterlagen? Wie sollten öffentliche Inszenierungen von Leibesstrafen zur Aufrechterhaltung der „guten Ordnung“ beitragen? Es bleibt zu fragen, welchen Stellenwert die Abwendung von Gefahrenpotential durch Hinrichtungen im zeitgenössischen Sicherheitsdiskurs einnahm.

Ziel dieser Arbeit soll es sein, herauszufinden, wie die Bestrafung von Delinquenz mittels zeitgenössisch zur Verfügung stehender Wahrnehmungs-, Deutungs- und Handlungsmuster erschlossen und diskursiv formiert wurde. Hierbei soll explizit dargelegt werden, welche Bedeutung eine öffentliche Exekution im alltäglichen Leben der Menschen in der Frühen Neuzeit besaß und welche theatralischen Elemente sie beinhaltete.

Übergeordnet lassen sich die Thesen aufstellen, dass das Theatrum Poenarum eine Bühne für die Inszenierung von körperlichen Bestrafungen bereitstellte, auf der öffentlichkeitswirksam sozial deviantes Verhalten geahndet und die beschädigte gesellschaftliche Ordnung wiederhergestellt werden konnte. Der theatralische Schauplatz war für die Zeitgenossen historische Wirklichkeit und keineswegs nur fiktionale Aufführung. Die Akteure einer öffentlichen Hinrichtung konnten innerhalb eines festgesteckten Handlungsspielraums in ihren sozialen Rollen dynamisch agieren. Dem zeitgenössischen Sicherheitsempfinden entsprechend waren eine repressive und eine präventive Wirkung der Hinrichtung intendiert. Die Zurschaustellung der physischen und psychischen Qualen des Delinquenten [4] sollte dazu führen, dass jeder Einzelne der sozialen Gemeinschaft ex negativo eine normgerechte Lebensweise internalisierte und zur Aufrechterhaltung der bestehenden Herrschaftsstrukturen beitrug.

Zur Untersuchung der aufgeworfenen Fragestellungen und Thesen beschränkt sich diese Arbeit auf drei Quellen. Zum Einen soll Jacob Döplers Kompilation Theatri Poenarum aus dem Jahr 1697 als eine Hintergrundfolie dienen, die über die Erfassung und Systematisierung von Strafvollzugsnormen und -praktiken in der Frühen Neuzeit Auskunft gibt. Zum Anderen wird der Blick auf zwei illustrierte Flugblätter aus den Jahren 1613 [5] und 1771 [6] gerichtet, die über aufsehenerregende Exekutionen von zwei Räuberhauptmännern im süddeutschen Raum des Alten Reichs berichten, die wegen Diebstählen und Mordtaten verurteilt worden waren. Es bleibt zu erwähnen, dass die Quellenlage zur Thematik umfangreich ist [7] . Die vorliegenden Dokumente wurden ausgewählt, um exemplarisch anhand verschiedener zeitlicher Dimensionen der Quellen historische Entwicklungsprozesse nachvollziehen zu können. Zusätzlich diente ein weites Spektrum an Sekundärliteratur der Beschäftigung mit der Problematik. Hierbei ist vor allem auf Peter Schusters Monographie „Verbrecher, Opfer, Heilige. Eine Geschichte des Tötens 1200 – 1700“ [8] sowie auf Richards Evans „Rituale der Vergeltung“ [9] aufmerksam zu machen. Ersterer liefert einen Überblick über den Vollzug von Hinrichtungen in rund 500 Jahren europäischer Geschichte und geht dezidiert auf die religiöse Komponente dieser Veranstaltungen ein. Ferner unterstreicht er konfessionsbedingte Unterschiede in der Ausführung von Exekutionen. Evans gibt eine kulturgeschichtliche Übersicht von der Frühen Neuzeit bis zur Neuzeit und untersucht historische Wandlungsprozesse im Bereich der Strafgerichtsbarkeit und des Strafvollzugs. Mit Rekurs auf theoretische Ansätze von Foucault, Elias und Ariès zeichnet er die Entwicklungsstränge vom vormodernen Vollzug von Todesstrafen bis hin zu Hinrichtungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit in der Neueren Geschichte nach.

Die Schwerpunktsetzung der Ausarbeitung ergibt sich aus dem Interesse an dem frühneuzeitlichen Strafsystem im Alten Reich. Die Ehren- und Körperstrafen bildeten als Akte der symbolischen Kommunikation einen essentiellen Bestandteil in der Lebenswelt der zeitgenössischen Menschen. Die Forschung beschäftigt sich unter kulturgeschichtlicher Perspektive eingehend mit der Thematik [10] , demnach ist auch die vorliegende Arbeit dezidiert unter diesem Blickwinkel gestaltet. Für die Untersuchung der aufgeworfenen Fragestellungen und Thesen soll als heuristischer Schlüssel ein historisch-praxeologischer Ansatz [11] gewählt werden. In den Fokus der Betrachtung rücken demnach soziale Praktiken, die nach Füssel als „als situierter Vollzug von Sprechakten und Handlungen im Zusammenspiel von Dingen und körperlichen Routinen von Akteuren“ [12] definiert werden können.

Im Verlauf der Arbeit werden zuerst die normativen Voraussetzungen des frühneuzeitlichen Strafsystems grob skizziert. Hauptpunkt der Ausführungen stellt der Vergleich von zwei Hinrichtungen von Räuberhauptmännern in den Jahren 1613 und 1771 dar, um mit Hilfe des heuristischen Instrumentariums aus der historischen Praxeologie auf ein fundiertes Ergebnis bezüglich der Thesen zu gelangen.

2. Strafordnungen im Alten Reich

Seit dem späten Mittelalter versuchten weltliche Fürsten den Strafvollzug in ihren Territorien zu zentralisieren und vermehrt dem Rechtsinstitut der Fehde, eine Art der Selbstjustiz zwischen Geschädigtem und Schädigenden ohne übergeordnete Instanz, entgegenzuwirken. [13] Ab 1400 setzte sich in der Gerichtsbarkeit die Verhängung der Todesstrafe als Generalprävention [14] vor Delinquenz durch, während zuvor auch schwere Delikte mit Geldzahlungen abgegolten werden konnten [15] .

Im 16. Jahrhundert wurde in Regimentstraktaten der Fokus auf die Position der weltlichen Obrigkeit im Bereich des Strafsystems gelegt: Der Fürst habe nicht nur das Recht, sondern die Pflicht zur Ahndung von Verbrechen. [16] Hinzu traten in diesem Zeitraum zunehmend normative, „policeyliche“ Texte, die das Gemeinwohl der Gesellschaft in den Mittelpunkt stellten und Verstöße gegen die „gute Ordnung“ mit Strafen belegten. [17]

In der Peinlichen Halsgerichtsordnung Karls V. (Constitutio Criminalis Carolina) [18] von 1532 wird vielfach die Todesstrafe bei Verletzung von bestimmten Rechtsnormen beschrieben. Die Carolina gehörte zu den leges fundamentales, den Reichsgrundgesetzen, und stellte einen Handlungsrahmen zur strafrechtlichen Sanktion dar. In ihr sind die Arten von Verbrechen und die Möglichkeiten ihrer Bestrafung aufgeführt. Ferner wird das Ermittlungsverfahren zur Überführung der Täter dargelegt. Die Folter, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit ablief, diente dabei als Wahrheitsfindungsmittel. [19] Des Weiteren regelte sie die gerichtliche Verfahrensweise im Straffall. [20] Die Carolina fand nur teilweise in der Strafgerichtsbarkeit der Territorien des Alten Reichs Anwendung, da diese sich unter anderem auf das Partikularrecht stützten. [21] Es existierte ein breites Spektrum an peinlichen Strafen, die durch die Regelmäßigkeit ihres Vollzugs legitimiert wurden. [22] Im Verlauf der Untersuchung soll herausgestellt werden, inwiefern die strafrechtlichen Ordnungen ihre Wirkmächtigkeit entfalteten.

3. Mediale Konfiguration des Theatri Poenarum

3.1. Bedeutung der Theatrum-Metapher

Schon in der Antike war die Vorstellung von der Welt als Theater ( theatrum mundi) und von dem Leben als ein Schauspiel bekannt. [23] Der Theatrum-Topos beziehungsweise das Schauplatz- oder Schaubühnen-Motiv ist Ausfluss der Vorstellung von einem ubiquitären Blick auf gesellschaftlich relevante Prozesse und fungierte in der Zeit zwischen 1650 – 1750 in zahlreichen europäischen Publikationen als Ordnungssystem von Wissensformationen. In diesem Sinn kann „Theatralität“ als kulturelle Handlungsweise verstanden werden, wodurch komplexe Sachverhalte dargelegt, reduziert und somit verständlich wie auch erfahrbar wurden. [24]

Im Titel von Jacob Döplers Kompilation Theatri Poenarum von 1697 ist das Theater-Motiv evident: Es meint erstens metonymisch die Bühne der Aufführung, also den Ort der Strafaktionen [25] ; zweitens steht es für das normative Strafsystem mit seinen mannigfaltigen Formen der Vergeltung und drittens für die Strafpraxis, demnach für die Bestrafung in actu. Der Theatrum-Topos impliziert ferner die Vorstellung von „Sein und Schein“. In einem ambivalenten Verhältnis fungiert das Theater auf der einen Seite als Raum fiktionaler Verhaltens- und Handlungsweisen; auf der anderen Seite ist es realiter wirkmächtig. Die frühneuzeitliche Strafbühne war historische Wirklichkeit, auf der innerhalb perpetuierter Denk- und Handlungsmuster gemäß der sozialen Rollenverteilung dynamisch agiert werden konnte. [26]

3.2 Verbreitung durch Flugblätter

Die Präsentation von Körperstrafen in der Öffentlichkeit ist konstitutives Element des Theatri Poenarum. Medien, wie beispielsweise Flugblätter, trugen zur Verbreitung des Geschehens auch unter Abwesenden bei. Die Form des Flugblattes gestattete es, durch den kostengünstigen Erwerb und die hohen Auflagezahlen viele Menschen unterschiedlicher Schichten zu erreichen. Vor allem dienten die illustrierten Einblattdrucke durch die Kombination von Bild und Sprache sowie durch die Kürze der Darstellung zum besseren Erschließen und Memorieren der angegebenen Sachverhalte. Die vorliegenden Dokumente sind dieser Quellengattung zuzuordnen. Ferner lassen sie sich der Unterkategorie der „Criminalbildergeschichten“ zurechnen, die die peinlichen Bestrafungsprozesse spektakulär darstellten und das Ziel verfolgten, paränetisch und präventiv gegen Delinquenz zu wirken. Nach Karl Härter sind „Criminalbildergschichten“ „eine charakteristische Mischung aus a) Sensationellem und Sonderbaren, b) authentischen Nachrichten und Information, c) appellativ-mahnenden Textformen wie Gedicht, Predigt und Gebet und d) sozialen Kontexten und Praktiken, die ,alltäglichen‘ Erfahrungen mit Verbrechen und Strafen entsprechen“ [27] . Sie sind komplexitätsreduzierende Darstellungen, in denen die Illustrationen und Textpassagen auf spezifische Praktiken der Strafgerichtsbarkeit und des Strafvollzugs Bezug nehmen. Dem Theater-Motiv entsprechend legen sie den Wissensbestand des ordnungsgemäßen Strafens synoptisch offen.

[...]


[1] Weichard, Johann: Theatrum Mortis Humanae Tripartitum […] Das ist: Schau-Bühne Deß Menschlichen Todts in drey Theil, Herzog August Bibliothek Wolfenbüttel, Sign. M:Th 2951, Salzburg 1682, S. 202.

[2] Döpler, Jacob: Theatri Poenarum, Suppliciorum et Executionum Criminalium, Oder Schauplatz Derer Leibes und Lebens-Straffen [...], Bayerische Staatsbibliothek München, Sign. 4 Crim. 45 I-2, Sondershausen 1697 [Erstdruck 1693]. Jacob Döpler († 1693) war als Amtmann im Bereich der Justiz am Gräflich Schwarzburgischen Hof in Sondershausen tätig. Dieses Werk besteht aus zwei Bänden mit über 1000 Seiten. Döpler beschäftigt sich darin ausführlich mit historischen und zeitgenössischen Ehren- und Körperstrafen, siehe auch Rößler, Hole, Theatrum poenarum, o.O. o.J., S. 1 – 21, URL:www.theatra.de/epertorium/ed0000 62.pdf (eingesehen am 18.08.2017).

[3] Im Verlauf der Arbeit werden Bezeichnungen und Zitate aus den historischen Quellen in kursive Schrift gesetzt.

[4] Aus Gründen der Lesbarkeit wird im Folgenden darauf verzichtet, genderspezifische Formulierungen zu verwenden.

[5] Schultes, Johann: Warhaffte Newe Zeitung. Erzehlung/ waßmassen Ulrich Oettinger von Ellingen/ seiner vielfältigen mißhandlung halber/ […]den 2. Tag Merzen Alten Calenders/ in dem 1613 Jahr […] vom Leben zum Tode hingerichtet worden ., Nürnberg 1613, URL: http://www.zeno.org/nid/20 004290798 (eingesehen am 12.08.2017).

[6] Will, Johann Martin: Accurate Vorstellung der Execution des Matthias Klostermeyers oder sogenannten Bayrischen Hiesel , o.O. 1771, URL: http://www.studienbibliothek-dillingen.de/fileadmin/ inhalte/bilder/gra_dlg_006.jpg (eingesehen am 13.07.2017).

[7] Siehe zu weiteren Quellenarten bezüglich der Thematik Schwerhoff, Gerd, Kriminalitätsgeschichte im deutschen Sprachraum. Zum Profil eines „verspäteten“ Forschungszweiges, in: Blauert, Andreas/ Schwerhoff, Gerd (Hrsg.), Kriminalitätsgeschichte. Beiträge zur Sozial- und Kulturgeschichte der Vormoderne, Konstanz 2000, S. 21.

[8] Schuster, Peter: Verbrecher, Opfer, Heilige. Eine Geschichte des Tötens 1200 – 1700, Stuttgart 2015.

[9] Evans, Richard J.: Rituale der Vergeltung. Die Todesstrafe in der deutschen Geschichte 1532 – 1987, Berlin 2001.

[10] Beispielsweise fand vom 27. – 29.06.2016 die Tagung „Körper in der Frühen Neuzeit: Praktiken - Rituale - Performanz“ des Wolfenbüttler Arbeitskreises für Barockforschung statt, auf der u.a. Leibesstrafen und ihr Inszenierungscharakter diskutiert wurden. Dieses Beispiel sowie mehrere Publikationen zeigen skizzenhaft die Aktualität der Thematik in der deutschsprachigen Forschung auf.

[11] Siehe dazu z.B. Freist, Dagmar (Hrsg.): Diskurse – Körper –Artefakte. Historische Praxeologie in der Frühneuzeitforschung, Bielefeld 2015.

[12] Füssel, Marian, Praxeologische Perspektiven in der Frühneuzeitforschung, in: Brendecke, Arndt (Hrsg.), Praktiken der Frühen Neuzeit, Köln 2015, S. 26.

[13] Vgl. Evans, Rituale der Vergeltung 2001, S. 66 sowie dazu Reinle, Christine, Fehdeführung und Fehdebekämpfung am Ende des Mittelalters, in: Emig, Joachim (Hrsg.u.a.), Der Altenburger Prinzenraub 1455. Strukturen und Mentalitäten eines spätmittelalterlichen Konflikts, 2.Aufl., Beucha 2008, S. 83 – 124.

[14] Schwerhoff, Gerd, Todesstrafe, in: Jäger, Friedrich (Hrsg.), Enzyklopädie der Neuzeit, 16 Bde., Bd. 13, Stuttgart 2011, Sp. 610, siehe auch zur Blutgerichtsbarkeit: Willoweit, Dietmar, Die Territorialsierung der Blutgerichtsbarkeit im späten Mittelalter, in: Baum, Hans-Peter (Hrsg.u.a.), Wirtschaft -Gesellschaft - Mentalitäten im Mittelalter, Stuttgart 2006, S. 247 – 270.

[15] Dülmen, Richard van: Theater des Schreckens. Gerichtspraxis und Strafrituale in der frühen Neuzeit, 4. Aufl., München 1988, S. 8.

[16] Simon, Thomas: „Gute Policey“. Ordnungsleitbilder und Zielvorstellungen politischen Handelns in der Frühen Neuzeit, Frankfurt a. M. 2004, S.109, bspw. Ferrarius, Von dem Gemeinen Nutzen, 1553.

[17] Härter, Karl, Polizei, in: Jäger, Friedrich (Hrsg.), Enzyklopädie der Neuzeit, 16 Bde., Bd. 10, Stuttgart 2009, Sp. 171.

[18] Peinliche Halsgerichtsordnung Kaiser Karls V.(Constitutio Criminalis Carolina) von 1532, URL: https://login.gmg.biz/earchivmanagement/projektdaten/earchiv/Media/1532_peinliche_halsgerichts ordnung.pdf (eingesehen am 17.07.2017).

[19] Siehe Burschel, Peter (u.a.), Eine historische Anthropologie der Folter. Thesen, Perspektiven, Be-funde, in: Dies. (Hrsg.), Das Quälen des Körpers, Köln 2000, v.a. S. 3 – 4.

[20] Es konnte aufgrund eines Geständnisses (auch unter Folter) (Art. 60) und/oder aufgrund der Aussage zweier gut beleumundeter Zeugen (Art. 67) zu einem Urteil kommen, siehe dazu Schwerhoff, Gerd, Kriminalität, in: Jäger, Friedrich (Hrsg.), Enzyklopädie der Neuzeit, 16 Bde., Bd. 7, Stuttgart 2008, Sp. 213. Siehe zur Entwicklung des gerichtlichen Verfahrens in der Frühen Neuzeit Härter, Karl, Strafverfahren im frühneuzeitlichen Territorialstaat. Inquisition, Entscheidungs-Findung, Supplikation, in: Blauert, Andreas/ Schwerhoff, Gerd (Hrsg.), Kriminalitätsgeschichte. Beiträge zur Sozial- und Kulturgeschichte der Vormoderne, Konstanz 2000, S. 459 – 480.

[21] Härter, Karl, Das Heilige Römische Reich deutscher Nation als mehrschichtiges Rechtssystem 1495 – 1806, in: Wendehorst, Stephan (Hrsg.), Die Anatomie frühneuzeitlicher Imperien. Herrschaftsmanagement jenseits von Staat und Nation: Institutionen, Personal und Techniken, Oldenburg 2015, S. 338.

[22] Schuster, Verbrecher 2015, S. 151.

[23] Rusterholz, Peter, Theatrum mundi, in: Jäger, Friedrich (Hrsg.), Enzyklopädie der Neuzeit, 16 Bde., Bd. 13, Stuttgart 2011, Sp. 452, bspw. bei Seneca und Platon.

[24] Rode-Breymann, Susanne, Theater, in: Jäger, Friedrich (Hrsg.), Enzyklopädie der Neuzeit, 16 Bde., Bd. 13, Stuttgart 2011, Sp. 418.

[25] Neumeister, Sebastian, Theatralität des Wissens als Raum und als Text, in: Schock, Flemming (Hrsg.), Dimensionen der Theatrum-Metapher in der Frühen Neuzeit. Ordnung und Repräsentation von Wissen, Hannover 2008, S. 90.

[26] Siehe dazu auch Schock, Flemming, Einführung: Theater- und Wissenswelten in der Frühen Neu-zeit, in: Ders. (Hrsg.), Dimensionen der Theatrum-Metapher in der Frühen Neuzeit. Ordnung und Repräsentation von Wissen, Hannover 2008, S. 12.

[27] Härter, Karl, Criminalbildergeschichten. Verbrechen, Justiz und Strafe in illustrierten Einblattdru-cken der Frühen Neuzeit, in: Ders./ Sälter, Gerhard/ Wiebel, Eva (Hrsg.), Repräsentationen von Kriminalität und öffentlicher Sicherheit. Bilder, Vorstellungen und Diskurse vom 16. bis zum 20. Jahr- hundert, Frankfurt a.M. 2010, S. 42.

Ende der Leseprobe aus 31 Seiten

Details

Titel
Theatrum Poenarum. Hinrichtungen im Strafsystem der Frühen Neuzeit
Hochschule
Georg-August-Universität Göttingen  (Seminar für Mittlere und Neuere Geschichte)
Note
1,0
Autor
Jahr
2017
Seiten
31
Katalognummer
V450013
ISBN (eBook)
9783668838802
ISBN (Buch)
9783668838819
Sprache
Deutsch
Schlagworte
praktiken, inszenierung, theatri, poenarum, hinrichtungen, strafsystem, alten, reichs
Arbeit zitieren
Franziska Völkel (Autor:in), 2017, Theatrum Poenarum. Hinrichtungen im Strafsystem der Frühen Neuzeit, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/450013

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Theatrum Poenarum. Hinrichtungen im Strafsystem der Frühen Neuzeit



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden