Die Würde der Person. Ihre Bestimmung und Wahrung angesichts der Herausforderungen durch die moderne Biomedizin


Epreuve d'examen, 2004

83 Pages, Note: 1


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2 Naturwissenschaftliche Grundlagen der modernen Biomedizin
2.1. Entstehung menschlichen Lebens
2.2. Invitrofertilisation und Präimplantationsdiagnostik
2.3. Reproduktives Klonen
2.4. Therapeutisches Klonen
2.5. Übertrag auf den Begriff der Embryonenforschung

3. Ethisches und moralisches Konfliktpotential der Embryonenforschung

4. Rechtliche Grundlagen der BRD und der Europäischen Union

5. Zum Begriff Würde der Person

6. Verschiedene ethische Argumentationsweisen
6.1. Gesellschaftspolitische Argumentation
6.2.1. Pragmatische Argumentation
6.2.2. Utilitaristische Argumentation
3.3. Kategorische Argumentation
6.3.1. Kantsche Position und Instrumentalisierungsverbot
6.3.2. Kontinuitätsargument
6.3.3. Potenzialitätsargument
6.3.4. Spezies-Argument
6.3.5. Identitäts-Argument

7. Position der christlichen Kirchen zu Embryonenforschung und Biomedizin

8. Eigenständige moralische Position

9. Zusammenfassung und Schlussbemerkung

10. Literaturverzeichnis S.

1. Einleitung

In den vergangenen Jahren ist innerhalb des ethischen Diskurses und der innergesellschaftlichen Diskussion zum Umgang mit der modernen Biomedizin die Argumentation unter Berücksichtigung der Würde der Person zu häufiger Anwendung und einem hohen Stellenwert gelangt.

Zentrale Begriffe wie die der Stammzellenforschung, Embryonenforschung, Gentechnologie, künstlichen Befruchtung, Diagnostik der Erbanlagen und des Klonens haben weites Interesse der Öffentlichkeit erweckt und das über Jahrhunderte in der Menschheitsgeschichte althergebrachte anthropologisch, philosophisch und religiös begründete Selbstverständnis des Menschen in Frage gestellt. War die Genforschung noch vor einigen Jahrzehnten tendenziell von ihrem utopischen Charakter und vagen Zukunftsvisionen bestimmt, wurde durch aktuelle Forschungsergebnisse innerhalb der modernen Medizin, Biologie und Biotechnologie deutlich, dass die Naturwissenschaften und faktisch betrachtet somit der Mensch neuerdings in der Lage sind, durch aktives Handeln die biologischen Grundlagen des Menschen eigenmächtig zu gestalten.

Mittlerweile sind unter anderem das menschliche Genom entschlüsselt, die Präimplantationsdiagnostik erfährt in einigen Ländern bereits in der Praxis eine breite Anwendung und Lebewesen wurden durch Klonierungsprozesse von Wissenschaftlern erschaffen. Selbst die Stammzellenforschung ist soweit vorangeschritten, dass es koreanischen Wissenschaftlern mittlerweile gelungen ist, einen menschlichen Embryo zu klonen, ihm embryonale Stammzellen zu entnehmen, Stammzellenlinien zu kultivieren und somit den Grundstein für das lange Zeit als Utopie belächelte therapeutische Klonen zu legen.

Noch zählen Schlagworte wie die angewandte Gentherapie, Keimbahntherapie, Kultivierung von Stammzellenlinien zur Erzeugung von Organen oder Ersatzgeweben, praktizierte Klonierung von Menschen mit sich anschließender Austragung des Kindes durch eine Frau oder das therapeutisches Klonen zu den Visionen von Teilbereichen der Forschung und Einzelforschern. Allerdings kann jederzeit auch in diesem Bereich ein Durchbruch innerhalb der Forschung gelingen, ebenso wie die Entschlüsselung des menschlichen Genoms, das erfolgreiche Klonen eines lebensfähigen Säugetiere in Gestalt eines Schafes sowie die erste gelungene Klonierung eines menschlichen Embryos recht plötzlich und unerwartet realisiert wurden. Ethisch, philosophisch und theologisch denkende Menschen sind als Folge der naturwissenschaftlichen Entwicklungen angehalten, den Begriff der Würde der Person in Anwendung auf die moderne Biomedizin neu zu bestimmen und auch auf noch nicht geborene und unter Laborbedingungen gezeugte Lebewesen zu beziehen sowie das menschliche Selbstverständnis soweit notwendig aus neuer Sicht zu definieren.

Aus unterschiedlichsten Bereichen der Gesellschaft treffen im Rahmen der Betrachtung der Fragestellung nach dem Umgang mit den bereits realisierten und sich in Zukunft anbahnenden naturwissenschaftlichen Errungenschaften partikulare Interessen einzelner gesellschaftlicher Gruppen und Ideologien zusammen. Mit dem Bereich der Gentechnik vertraute Forscher verfolgen beispielsweise zum Teil das Interesse der Forschungsfreiheit, und Gruppierungen, welche marktwirtschaftliche Bestrebungen innerhalb der Gesellschaft repräsentieren und demzufolge den Grundgedanken kapitalistischer Interessen verfolgen, betrachten die neuartigen Potentiale der menschlichen Gestaltungsmöglichkeiten der Biomedizin primär aus der wirtschaftlichen Perspektive.

Diesen innergesellschaftlichen Interessengruppen stehen teilweise die Würde und das Lebensinteresse des Individuums sowie des gesamtgesellschaftlichen Nutzens entgegen. Hierbei zentriert sich der Fokus der Betrachtung zum einen auf möglicherweise von den wissenschaftlichen Errungenschaften profitierende Menschen wie beispielsweise chronisch Kranke oder Menschen mit genetischen Eigenarten, zum anderen aber auf die Rechte des Embryos dessen Zellen und Erbinformationen einen zentralen Forschungsgegenstand darstellen. Primär bestimmt innerhalb des ethischen und innergesellschaftlichen Diskurses der vergangenen Jahre die Frage nach der Menschenwürde und der Würde der Person des Embryos die Diskussion und fordert die einzelnen Staaten und Staatengemeinschaften in ihrer Fürsorgepflicht für die einzelnen Mitbürger zur Gestaltung von gesetzlichen Richtlinien auf.

Nicht zuletzt sind die Positionen religiöser Gruppierungen innerhalb des ethischen und gesellschaftlichen Diskurses zur Thematik der Menschenwürde und Embryonenforschung zu berücksichtigen, die als einzige Interessengruppen innerhalb der Meinungsbildung fundiert auf die Verantwortung des Menschen gegenüber der transzendentalen Existenz einer Gottheit und somit auf den Rückbezug zu einer höheren Macht als der menschlichen verweisen können. Demzufolge vertreten auch die christlichen Kirchen in Deutschland eine explizite Haltung gegenüber der modernen Biomedizin, die das Individuum aus spiritueller Perspektive unter der Voraussetzung der Existenz eines Gottes betrachtet und in ihrer Meinungsfindung nicht primär an staatlichen, kapitalistischen, stark individualisierten oder auf Wissensvermehrung ausgerichteten Interessen begründet.

In der vorliegenden wissenschaftlichen Hausarbeit im Rahmen der Prüfung zum 1. Staatsexamen für das Lehramt an der Grundschule wird sich der Fokus der Betrachtung im Schwerpunkt auf die Thematik der Embryonenforschung und der damit verbundenen neu erforderlichen Bestimmung der Würde der Person sowie der Bewahrung dieser Errungenschaft des ethischen und philosophischen Diskurses der vergangenen Jahrhunderte richten.. Der Bereich der Embryonenforschung wurde exemplarisch ausgewählt, da sich am Beispiel dieser Thematik die inhaltliche Bandbreite der modernen Biomedizin und der Eingriffsmöglichkeiten des Menschen in die ursprünglich naturgegebene Verfasstheit des Lebens am tiefgreifendsten darstellen lässt. Die Embryonenforschung dient als Ausgangspunkt der Stammzellenforschung sowie des therapeutischen Klonens sowie der Gentherapie, da als Ausgangspunkt für all diese biotechnologischen Verfahrenstechniken im weitesten Sinne Stammzellen dienen, die nach aktuellem Forschungsstand wegen deren besonderen Eigenschaften lediglich aus Embryonen gewonnen werden können. Somit umfasst die Embryonenforschung sowohl den Bereich der Reproduktionsmedizin als auch den der Humangenetik.[1]

Im Folgenden werden die aktuellen naturwissenschaftlichen Grundlagen der wissenschaftlichen Forschung im Bereich der Biomedizin sowie die Begrifflichkeiten und biophysischen Zusammenhänge erläutert. Es ist beabsichtigt, dadurch zu vermeiden, dass die vorliegende Arbeit ausschließlich auf nicht erläuterten Schlagworten basiert, deren Zusammenhänge und Inhalte unbekannt sind, so dass sie innerhalb des Diskurses durch eine primär auf Technologiefeindlichkeit oder durch eine den Fortschritt verherrlichende Sicht auf populistische Weise zweckentfremdet werden können.

Im sich anschließenden Teil werden Problematiken der Embryonenforschung und der aus der Forschung hervorgegangen biotechnologischen Verfahren aus moralischer Sicht erläutert und zentrale Fragestellungen der bioethischen Meinungsbildung unter allgemeinethischen, philosophischen und theologischen Aspekten und unter Berücksichtigung des aktuellen naturwissenschaftlichen Wissensstandes herausgearbeitet. Die Fragestellungen werden im Hinblick auf ihre Beantwortung innerhalb der Richtlinien und gesetzlichen Vorgaben, die in der Bundesrepublik Deutschland unter anderem in Form des Grundgesetzes und des Embryonenschutzgesetzes vorliegen und den Leitlinien der Europäischen Union in der Bioethikkonvention verglichen. Des Weiteren wird herausgearbeitet, inwiefern diese Regelungen durch die Politik einer neutralen ethischen Urteilsfindung gerecht werden und inwiefern weiterer Regelungsbedarf sowohl aus der Sicht des Embryos als auch aus dem Blickwinkel des Einzelbürgers und der Gesamtgesellschaft besteht. Hierbei wird die Fragestellung berücksichtigt, ob es im Zuge der internationalen Globalisierung nicht einer allumfassenden Konvention bedarf und inwieweit die derzeitige Rechtslage als Kompromiss zu betrachten ist, der allen am ethischen Diskurs beteiligten Gruppierungen gerecht werden möchte und ob die Würde der Person in diesen Richtlinien gewahrt wird.

Im nächsten Schritt wird der Begriff der Würde der Person unter Berücksichtigung seiner verschieden akzentuierten Definitionsweisen in seiner Verwendung im Rahmen utilitaristischer, pragmatischer, gesellschaftspolitischer und kategorischer Argumentationsweisen dargestellt..

Das Aufzeigen ethischer Argumentationslinien wird durch die Darstellung der Haltung einer im !christlichen begründeten Position abgeschlossen. Daraufhin wird im Schlussteil der Arbeit unter Berücksichtigung der bisher genannten Argumente und Interpretationsmöglichkeiten eine eigene ethische Urteilsfindung angedacht sowie die Gesamtdarstellung in einer Schlussdarstellung abschließend zusammengefasst.

2. Naturwissenschaftliche Grundlagen der Biomedizin

Der Begriff Embryonenforschung ist innergesellschaftlichen Diskurses der vergangenen Jahre über die Bewertung der neuen Technologien im Bereich der Gentechnik zu einem Schlüsselbegriff avanciert, der vielfach aus dem Kontext der naturwissenschaftlichen Zusammenhänge isoliert wird.

Als Zielsetzungen der modernen Biomedizin sind vor allen Dingen das reproduktive Klonen von Lebewesen, das therapeutische Klonen, die Gentherapie, die Präimplantationsdiagnostik und die Invitrofertilisation zu nennen. Die Stammzellenforschung ist eine Schlüsseldisziplin der Biomedizin, da therapeutisches Klonen laut Einschätzung der Wissenschaftler nur möglich ist, wenn aus einem zuvor geklonten Embryo embryonale Stammzellen gewonnen werden, wobei der Embryo keine weiteren Überlebenschancen hat.[2]

Demzufolge ist in der Regel der Bereich der verbrauchenden Embryonenforschung und der Stammzellenforschung gemeint wenn in der öffentlichen Diskussion der Begriff Embryonenforschung genannt wird, da in diesem Forschungsgebiet Embryonen als Forschungsmaterial benötigt und deren Existenz somit beendet wird. Das biotechnologische Verfahren des reproduktiven Klonens fällt allerdings auch in das Bedeutungsspektrum des Ausdrucks Embryonenforschung ebenso wie die Präimplantationsdiagnostik und die Keimbahntherapie. Beim Vorgang des reproduktiven Klonens werden Embryonen mit den genetischen Erbanlagen eines bestimmten Menschen und im Fall einer Kombination mit der Keimbahntherapie zusätzlich mit einer einhergehenden Veränderung dieser Erbanlagen künstlich gezeugt, wobei es alleine um die optimalen technischen Verfahrensweisen zu entwickeln im Forschungsverlauf notwendig ist, eine Vielzahl an Experimenten durchzuführen.

Im Folgenden werden die biologischen und verfahrenstechnischen Grundlagen der Embryonenforschung aus naturwissenschaftlicher Sicht dargestellt. Basierend auf der Erläuterung der natürlichen Genese eines menschlichen Embryos durch das Verschmelzen von Eizelle und Samenzelle, werden die komplexen Vorgänge der Embryonenforschung unter Berücksichtigung der Stammzellenforschung, des therapeutischen Klonen auf Basis von durch Klonen gewonnenen embryonalen Stammzellen und weitere biomedizinische Techniken erläutert.

2.1 Entstehen menschlichen Lebens-

die natürliche Entwicklung des Embryos

Biologisch betrachtet beginnt das menschliche Leben mit der Verschmelzung des Gameten der weiblichen Eizelle und des Gameten der männlichen Samenzelle zu einem Zellkern.[3] Pschyrembel) Aus diesem Vorgang entsteht der so genannte Embryo (über spätlat. embryo aus gr. émbryon „ungeborene Leibesfrucht, neugeborenes Lamm“)[4], der im Gegensatz zur isolierten Eizelle und Samenzelle das Potenzial besitzt, zu einem Menschen heranzureifen. Unter alleiniger Berücksichtigung der genetischen Verfasstheit der befruchteten Eizelle ist somit die Identität des Menschen gegeben, die die Grundausstattung seiner späteren körperlichen und teilweise auch geistigen sowie psychischen Fähigkeiten bestimmt. .

Aus der befruchteten Eizelle, die auch als Zygote bezeichnet wird, entsteht die Morula, bei der bereits die Zellteilung eingesetzt hat. Aus ihr geht etwa am vierten Tag nach der Befruchtung ein Keimbläschen, das mit dem Begriff Blastozyste bezeichnet wird, hervor.

Die so genannte Blastozyste besteht aus einer äußeren Zellwand, dem Trophoblasten, und einer inneren Zellansammlung, dem Embryoblasten, Ab dem 7. Tag nach der Befruchtung geht die Nidation des Embryoplasten in die Gebärmutter von statten.[5] Anschließend entwickeln sich aus dem Trophoblasten die Plazenta sowie die Eihäute und aus dem Embryoblasten entsteht der Embryo im eigentlichen Sinne.

Der Zeitpunkt ab dem der werdende Mensch als Embryo bezeichnet wird kann unterschiedlich bestimmt werden, und teilweise wird der Begriff bereits nach dem Eisprung auf die sich bildende Morula angewendet, teils aber erst auf die Blastozyste nachdem sich diese in die Gebärmutter eingenistet hat. Ist im Kontext des Klonens, der Stammzellenentnahme und der künstlichen Befruchtung von einem Embryo die Rede, ist jeweils schon der Embryo im frühen Entwicklungsstadium nach nur wenigen Zellteilungen gemeint.

Die weitere Entwicklung des Embryos verläuft im Rahmen der Embryogenese ab dem Zeitpunkt der Befruchtung kontinuierlich vom Entwicklungsstadium der Zygote über die Entwicklung des Fetus innerhalb der Fetalperiode, welche ab der 9. Schwangerschaftswoche beginnt, bis hin zur Geburt des Kindes.[6]

Nach der achten Schwangerschaftswoche ist die so genannte Organogenese abgeschlossen und

es sind bereits Ansätze aller Organe des sich entwickelnden Kindes vorhanden, obgleich sich diese noch ausdifferenzieren und ihre Tätigkeit teilweise erst später aufnehmen werden. Der Herzschlag als weiteres bedeutendes Charakteristikum für die Entwicklung der Eigenständigkeit des sich entwickelnden Kindes setzt in der vierten Woche nach der Befruchtung der Eizelle ein[7] Das Stadium der Empfindsamkeit wird innerhalb der Biologie in etwa auf die zweiundzwanzigste Schwangerschaftswoche datiert.

2.2. In-Vitro-Fertilisation und Präimplantationsdiagnostik

Die In-Vitro-Fertilisation (IVF) und die Präimplantationsdiagnostik (PID)sind zwei medizinische Verfahren, die entgegen der Klonierung und Embryonenforschung bereits eine breite Akzeptanz innerhalb der Medizin erlangt haben. selbst in der Praxis werden beide Techniken bereits zahlreich angewendet und können auf einen erfolgreichen Einsatz verweisen.

Bei der In-Vitro-Feritisation (lat. in vitro = im Glas; lat. fertilis= fruchtbar)[8] wird einer Frau eine Eizelle entnommen, die schließlich im Labor in einer Nährlösung, durch die die Befruchtung der Eizelle begünstigt wird, mit Spermien zusammengeführt wird. Weist die Eizelle zwei Vorkerne auf, gilt es als nachgewiesen, dass die Samenzelle in die Eizelle eingedrungen ist, was das Verschmelzen der Vorkerne der Gameten zur Folge hat, wodurch ein Embryo mit den Erbanlagen der Chromosomen beider an der In-Vitro-Fertilisation beteiligter Menschen entsteht.

Durch den sich anschließenden Embryonentransfer des Embryos am dritten bis vierten Tag nach der Befruchtung in die Gebärmutter der das Kind austragenden Frau, ist eine etwa 40 prozentige Wahrscheinlichkeit für eine Schwangerschaft dieser Frau gegeben.[9]

Eine weitere Möglichkeit der künstlichen Befruchtung durch die In-Vitro-Fertilisation stellt das Einspritzen einer Samenzelle in die weibliche Eizelle unter mikroskopischer Beobachtung des Vorgangs dar, was der Samenzelle die Kraftaufwendung des Weges zur Eizelle und des Eindringen in diese erspart. Es ist hervorzuheben, das der gezeugte Embryo bei der In-Vitro-Fertilisation entgegen des Resultats beim reproduktiven und therapeutischen Klonen die Erbanlagen zweier Menschen besitzt und die künstlich Befruchtung unter Laborbedingungen einzig herbeigeführt wird, um eine aufgrund von Unfruchtbarkeit nicht natürlich vonstatten gehende Befruchtung durchzuführen. Somit ist die übergeordnete Zielsetzung der künstlichen Befruchtung durch die In-Vitro-Fertilisation die Zeugung eines lebensfähigen Menschen, was beinhaltet, dass der Embryo nach seiner Zeugung im Labor auch in die Gebärmutter einer Frau eingesetzt wird. Die In-Vitro-Fertilisation hat sich mittlerweile zu einem medizinischen Routineeingriff entwickelt, so dass im Jahr 2002 in Deutschland bereits über 100000 durch dieses Verfahren gezeugte Menschen lebten.[10]

Ein weiteres Verfahren welches sich großer Bekanntheit erfreut ist die so genannte Präimplantationsdiagnostik. Wie die Bezeichnung besagt, steht die Diagnose der Erbanlagen eines künstlich gezeugten Embryos im Labor, welcher noch nicht in die Gebärmutter eingesetzt wurde, im Zentrum der Präimplantationsdiagnostik. Bis zum heutigen Zeitpunkt wurde die Präimplantationsdiagnostik bereits in großer Anzahl nach einer geglückten künstlichen Befruchtung an noch nicht in die Gebärmutter transferierten Embryonen angewendet, was allerdings im Ausland geschehen ist, da das Verfahren in Deutschland nicht zugelassen ist. Dem Embryo wird eine Zelle entnommen, die auf Erbkrankheiten, Defekten in der Anlage der Chromosomen oder Stoffwechselstörungen hin untersucht wird.[11] Dem Verbot der Präimplantationsdiagnostik in Deutschland steht die liberale Haltung einiger deutscher Nachbarstaaten wie beispielsweise der Niederlande und Belgiens entgegen, so dass im europäischen Ausland schon die erfolgreiche Geburt von über 400 gesunden Menschen nach einer erfolgreichen Anwendung der PID gezählt wird.

Eines der Hauptargumente gegen die die Präimplantationsdiagnostik, welches oftmals gegen eine generelle breitflächige Anwendung der PID bei allen stattfindenden künstlichen Befruchtungen genannt wird, beruht auf deren selektivem Charakter. Die PID könnte demzufolge als Instrumentarium der Diagnostik dazu dienen, das Leben eines Embryos aufgrund der Untersuchung seines Erbgutes in lebenswerte und lebensunwerte Kategorien einzuteilen. Hierbei ist die Frage zu stellen, ob ein Embryo nicht vielmehr ungeachtet seiner genetischen Vorraussetzungen ein Lebensrecht besitzt und ob es moralisch vertretbar ist einen Grad zu bestimmen, der sich auf eine zu erwartenden Behinderung stützend die Entscheidung einen Embryo nicht in die Gebärmutter einzusetzen rechtfertigen würde. Auch das Szenario, die Analyse der Gensequenz eines Menschen und den resultierenden Ausschluss eines werdenden Menschen aufgrund bestimmter genetischer Vorraussetzungen von dessen Lebensrecht, könne zu einer Heranzüchtung von nach bestimmten Maßstäben perfekten Menschen führen, ist eng mit dem Verfahren der Präimplantationsdiagnostik verbunden.

Allerdings ist diesem Szenario der momentane Stand der Biotechnologie entgegenzustellen, da zwar das Genom des Menschen als entschlüsselt gilt, was aber vielmehr die Bedeutung einer Archivierung der Gene hat, da nur wenigen Genen schon deren den Menschen konstituierende Funktion zugeordnet werden konnte.[12]

Außerdem steht der Umgang mit der Präimplantationsdiagnostik in einem nur schwer zu begründenden Gegensatz zur Haltung der Medizin und Gesetzgebung zu Diagnoseverfahren der Pränataldiagnositk, welche beispielsweise nach einer Fruchtwasserentnahme durch Erbgut- oder Chromosomenbestimmung während einer Schwangerschaft durchgeführt werden. Die Pränataldiagnostik ist in Deutschland gesetzlich erlaubt und zählt insbesondere bei Schwangerschaften von Frauen in einem für eine Geburt vergleichsweise hohen Alter mittlerweile als Standart. Die Ultraschalluntersuchung ist ebenfalls ein diagnostischer Eingriff, der bei jeder Schwangerschaft als Routineuntersuchung durchgeführt wird.

Im Fall eines auf eine spätere gravierende Behinderung des im Mutterleib heranwachsenden Kindes hindeutenden Befundes, besteht nach der Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland für die schwangere Frau sogar die Möglichkeit, die Abtreibung praktisch sogar bis kurz vor der Geburt durchführen zu lassen, da dies nicht unter die gesetzliche Regelung zum Schwangerschaftsabbruch fällt.[13] Analog würde der Embryo bei der durch die Präimplantationsdiagnostik nachgewiesenen Folge einer starken Behinderung erst gar nicht in die Gebärmutter eingesetzt, was ähnlich der Abtreibung den unweigerlichen Tod des Embryos zur Folge hätte. Dies würde aber wie die aufgrund ihrer Forschungsergebnisse in der Gentechnik mit dem Medizinnobelpreis ausgezeichnete Christiane Nüsslein-Volhard betont die Konsequenz haben, dass eine erst spät erfolgende Abtreibung des Fötus verhindert würde.[14]

2.3. Reproduktives Klonen

Unter dem Verfahren des reproduktiven Klonens versteht man das Erzeugen eines Lebewesens aus den genetischen Anlagen eines bereits existierenden Lebewesens, was zur Folge hat, dass ähnlich einem Zwilling eine Person mit exakt demselben genetischen Code zweimal existiert.

Beim reproduktiven Klonen wird das gleiche biotechnische Verfahren angewendet wie beim therapeutischen Klonen, nämlich der Zellkerntransfer. Auf den Menschen bezogen wird die Eizelle einer Frau mittels des Zellkerntransfers entkernt, was zur Folge hat, dass sie frei von den spezifischen Erbanlagen der Spenderin der Eizelle ist. Daraufhin wird der das Erbgut enthaltende Zellkern der Körperzelle des Menschen der gemäß seiner eigenen Erbanlagen geklont wird in die entkernte Eizelle eingesetzt.[15]

Im Fall des reproduktiven Klonens wird das erwähnte biotechnische Verfahren jedoch nicht angewandt um Ersatzgewebe zu produzieren, sondern um ein genetisch komplett identisches Lebewesen zu schaffen.

Als Konsequenz ist es notwendig, den Embryo, der sich aus der mit den neuartigen genetischen Informationen bestückten Eizelle entwickelt, in die Gebärmutter einer Frau einzusetzen, damit der heranwachsende Embryo eine natürliche Entwicklungsmöglichkeit bis zur Geburt hat. Es ist vom technischen Fortschritt her betrachtet bei weitem noch nicht möglich, die natürliche Entwicklungsumgebung der Gebärmutter einer Frau unter Laborbedingungen derartig zu simulieren, dass die befruchtete Eizelle im Verlauf der Embryogenese und Organogenese ohne den Körper der Mutter zu einem lebensfähigern Säugling heranwachsen kann.

Eine ungelöste Frage stellt außerdem dar, ob nicht nur der transferierte Zellkern, sondern auch die Mitochondrien im Zellplasma der Eizelle Erbgut enthalten. Deren Funktion ist jedoch nicht bis ins letzte Detail bekannt und kann mitunter eine Ursache dafür sein, dass Lebewesen die in der Praxis geklont wurden im Lebensverlauf häufig nicht selten an schweren Krankheiten leiden, eines vergleichsweise frühen Todes sterben oder das Einsetzen des Embryos in die Gebärmutter der austragenden Frau erst gar nicht gelingt..[16]

Das Verfahren des Zellkerntransfers wurde erstmals im Jahr 1997 von den Forschern des Roslin-Instituts in Schottland mit Erbinformationen aus Körperzellen eines erwachsenen Säugetieres erfolgreich durchgeführt und unter anderem bei der Klonierung des Schafes Dolly, welche in der Öffentlichkeit die bisher größte Resonanz aller Klonierungsexperimente auslöste, angewendet.[17]

Die Klonierung eines Menschen war bis vor kurzem nur die Vision einiger ambitionierter Stammzellenforscher, deren Realisierung durch den Bericht des korianischen Forschers Hwang auf dem Jahreskongress der als seriös geltenden „American Association for the Advancement of Science“ im Februar des Jahres 2004, für Aufsehen unter den Klonierungsexperten sorgte. Erstmals gab ein als seriös eingestufter Forscher bekannt, dass es gelungen sei, einen menschlichen Embryo per Klonierung mittels Zellkerntransfer zu zeugen, den man bis ins 200-zellige Entwicklungsstadium heranwachsen lies und aus welchem schließlich eine embryonale Stammzellenlinie gewonnen wurde . [18] Das Kultivieren von embryonalen Stammzellenlinien ist eine Verfahrensweise, die insbesondere für den Bereich des therapeutischen Klonens von zentraler Bedeutung ist, welcher in einem der nächsten Unterpunkte im zweiten Kapitel noch näher erläutert wird.

Es gilt unter Gentechnikexperten als Fakt, dass es ausgesprochen schwierig ist, aus einer Körperzelle, die in eine entkernte Eizelle transferiert wird, einen lebensfähigen Organismus entstehen zu lassen, da es unter anderem schwierig ist, die Umgebungsbedingungen für das Einsetzen der Zellteilung exakt zu simulieren. Außerdem wird vermutet, dass beim Klonen verwendetes Genmaterial eines erwachsenen Menschen schon derartig stark mutiert ist, es die hochsensiblen Prozesse der einsetzenden Zellteilung erschwert.[19] Dem koreanischen Forscher Hwang ist es gelungen, einen Teilbereich dieser Problematik zu lösen, da er aufgrund der zahlreichen praktischen Versuche an über 240 weiblichen Eizellen den Zeitpunkt des Einleitens der Zellteilung der mit dem Erbgut einer männlichen Körperzelle bestückten Eizelle exakt bestimmen konnte. Mittlerweile liegt die Erfolgswahrscheinlichkeit bei der Klonierung eines Embryos der anschließend potentiell in die Gebärmutter eingesetzt werden kann bei über lange Zeit nicht für möglich gehaltenen 29 Prozent, so dass basierend auf dem Einsatz dieser ausgereiften Verfahrensweise das Einsetzen eines menschlichen Klons in die Gebärmutter einer Frau nur noch eine Frage der Zeit zu sein scheint.[20]

Das reproduktive Klonen kann neben der Möglichkeit des Klonens eines bereits lebenden Menschen noch mit der weiteren Zielsetzung der Vervielfältigung eines Embryos, dessen Erbanlagen nach einer geglückten künstlichen Befruchtung vervielfältigt werden, erfolgen. Als Resultat dieses Vorgangs erhielte man zwei oder mehrere identische Embryonen, die wiederum von einer aber auch von mehreren unterschiedliche Frauen parallel ausgetragen werden könnten Das Anliegen dieser Variante der Klonierung könnte es beispielsweise sein, einen Menschen mit bestimmten vorher exakt definierten Erbanlagen zu erzeugen, der als Zwilling oder Mehrling auf die Welt kommt.

Da die Gendiagnose allerdings noch nicht derartig weit fortgeschritten ist, dass man die Funktionen und Bedeutung der einzelnen genetischen Erbanlagen detailliert bestimmen und vorhersagen kann, ist diese Motivation des reproduktiven Klonens allerdings eine reine Utopie.

Unter medizinischer und biotechnologischer Perspektive können nach dem gegenwärtigen Stand der Forschung als Anwendungsziele für das reproduktive Klonen nach die Replizierung eines lebenden aber bereits verstorbenen Menschen sowie das Zeugen eines Menschen mit vorher definierten Erbanlagen genannt werden.

Bei Kinderwünschen sind jedoch in der Vielzahl der Fälle auch die herkömmlichen Methoden der künstlichen Befruchtung sowie der Leihmutterschaft ausreichend. Allerdings wäre es mittels des reproduktiven Klonens homosexuellen Paaren möglich, Kinder zu bekommen, ohne dass genetische Faktoren anderer nicht der Beziehung angehörender Personen die Gensequenz des Kindes mitprägen würden. Dementsprechend könnte jeweils bloß einer der Partner der gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft sein Erbgut zur Verfügung stellen, wobei Paare die aus zwei Männern bestehen obendrein auf die Eizellenspende einer Frau sowie auf eine das Kind austragende Leihmutter angewiesen wären. Der Fall, dass ein Lebewesen nur ein genetisches Elternteil hat ist in der Natur beispiellos.[21]

Die Beweggründe zur Realisierung eines reproduktiven Klonvorgangs könnten im Falle einer tatsächlichen praktischen Ausführung vielfältig gelagert sein. Sie könnten möglicherweise den Zweck der Vervielfältigung einer bestimmten Person aufgrund derer Eigenschaften erfüllen oder aber eine Kopie eines Menschen schaffen, so dass ein potentieller Spender von Organen oder Knochenmark existiert. Hat eines der potentiellen Elternteile eine Erbkrankheit welche sich potentiell weitervererben könnte, ist es außerdem möglich, aus dem Erbgut des gesunden Elternteils ohne Zuhilfenahme fremder Erbinformationen Nachkommenschaft zu klonen.[22]

Des Weiteren ist es theoretisch denkbar, dass sich eine Person selber austrägt oder dass im Fall einer streng marktwirtschaftlichen Prägung des Gentechniksektors ein Kind mit herausragender oder optimierter Gensequenz in vervielfältigter Form geklont und schließlich zahlungsfähigen Eltern zum Kauf angeboten wird. Das reproduktive Klonen könnte auch dem unmoralischen Streben bestimmter machtambitionierter Personen oder Interessengruppen dienen, perfekte Menschen, die sich durch ihre Fähigkeiten für das Erfüllen bestimmter Funktionen als besonders geeignet erweisen, zu vervielfältigen. Das kann die Utopie des Einsatzes von Klonen im Militär- oder Geheimdienstsektor oder aber dem Bewegrund des Züchtens einer bestimmten Menschenrasse dienlich sein, was wiederum ideologisch mit dem verwerflichen Streben der Nationalsozialisten im Bereich der Eugenik während des Dritten Reich in Verbindung gebracht werden kann.

Wie die Veröffentlichung des koreanischen Forsches Hwang auf dem Jahreskongress der „American Association for the advancement of science“ deutlich macht, wäre vom verfahrenspraktischen Wissensstand jederzeit das Einsetzen eines menschlichen Embryos in den Mutterleib einer Frau möglich, was auch durch die hohe Erfolgsquote des optimierten Verfahrens bei der Klonierung und durch das erfolgreiche Heranwachsenlassen von menschlichen Embryonen ins bis zu 200 zellige Entwicklungsstadium deutlich wird.

Ebenso deutet die gelungene Klonierung eines halbmenschlichen Embryos unter Verwendung der Eizelle eines Hasen der chinesischen Forscherin Sheng Huizhen die ungeahnten Möglichkeiten der Embryonenforschung an, eröffnet aber auch die Spekulation von Experten über Risiken und nicht zu überblickende Folgeschäden und bedroht in extremer Weise die Existenz der menschlichen Spezies in ihrem natürlichen Wesen.[23]

Außerdem ist die Sterblichkeit unter den geborenen Klonen um ein Vielfaches höher als bei natürlich zur Welt gekommenen Lebewesen, wobei die vergleichsweise niedrige Lebenserwartung der Klone zusätzlich des Öfteren von körperlichen Defekten begleitet oder verursacht wird, die ebenfalls weit überdurchschnittlich auftreten. Als Beispiel kann das beinahe zu internationaler Bekanntheit gelangte geklonte Schaf Dolly angeführt werden, dass schon in frühem Lebensalter an Arthritis litt und im Februar 2003 nach einer schweren Lungenerkrankung eingeschläfert werden musste.[24] Auch bei geklonten Mäusen wurde eine gegenüber durch einen natürlichen Zeugungsvorgang entstandenen Artgenossen eine signifikant verkürzte Lebensdauer festgestellt.

Des Weiteren sind die Erfolgsquoten der einzelnen Klonierungsversuche obgleich der Optimierung der Verfahrenstechnik noch immer verbesserungswürdig.

Eine weitere Ursache für die nicht einsetzende Zellteilung nach dem Transfer von Erbgut eines Zellkernes in die weibliche Eizelle ist der exakte Zeitpunkt und die Art der Aktivierung der Zellteilung die zum Teilen der Zellen führt. Bei einer Erfolgsquote von etwa eins zu drei der einsetzenden Zellteilung nach durchgeführtem Zellkerntransfer, einer wahrscheinlichen Annahme des Embryo in die Gebärmutter der austragenden Frau von ebenfalls eins zu drei sowie einer Annahme von etwa eins zu eins, dass das geborenen Kind keine außergewöhnlichen Missbildungen aufweist, liegt die zu erwartende Erfolgsquote einer Klonierung des Menschen bei etwa eins zu zwanzig. Diese niedrige Wahrscheinlichkeit macht den Akt des Klonens extrem aufwendig und dürfte auch eine weite kommerzielle Anwendung verlangsamen, zeigt aber unter der Annahme einiger Fehlversuche und der Notwendigkeit einer großen Anzahl von Eizellenspenden zugleich die derzeitige Machbarkeit auf.

2.3. Das therapeutische Klonen

Beim therapeutischen Klonen spielt der Begriff der embryonalen Stammzellen, welcher auch häufig im Zusammenhang mit der Embryonenforschung erwähnt wird, eine zentrale Rolle.

Eine grundlegende Zielsetzung des therapeutischen Klonens stellt das Heranwachsenlassen von Organen wie beispielsweise Nieren oder Lebern zum Zweck der Transplantation in den Körper eines kranken Menschen dar.[25] Demzufolge könnte es den Embryonen- und Stammzellenforschern gelingen, Organe zum Zweck der Implantation heranzuzüchten und somit zum einen den Mangel an Spenderorganen zu beheben, zum anderen der Gefahr der Abstoßung fremder Organe entgegenzuwirken, oder aber durch eine Injektion von differenzierten Stammzellen die Heilung von krankhaft verändertem Gewebe anzuregen.

Von der Verfahrenstechnik her betrachtet weist die Anwendung des therapeutischen Klonens eine Ähnlichkeit zu dem Vorgang des reproduktiven Klonens auf.[26] Eine Grundannahme des vermuteten Potentials des therapeutischen Klonens stellt die Tatsache dar, dass fremde Zellen vom menschlichen Körper häufig abgestoßen werden, was eine Organtransplantation selbst trotz übereinstimmender Faktoren wie der gleichen Blutgruppe und desselben Geschlechts von Organspender und Organempfänger enorm erschwert. Entsprechend ist es nach Meinung vieler Wissenschaftler auch kaum denkbar, mit dem Zellen eines fremden Menschen das eigene Gewebe- oder Nervenwachstum anzuregen, was die angedachte Heilung von Erkrankungen wie Krebs, Alzheimer, Altersdemenz oder Parkinson und Behinderungen wie Querschnittslähmungen praktisch unmöglich macht. Demzufolge ist es eine Zielsetzung der modernen Biotechnologie das Wachstum von Organen und Zellgeweben anzuregen, die dieselbe genetische Struktur des Patienten besitzen.[27] Um dies zu erreichen ist es notwendig, so genannte Stammzellenlinien aus embryonalen Stammzellen zu kultivieren, die man wiederum einzig aus einem Embryo gewinnen kann, welcher dasselbe Erbgut des Patienten besitzt, wobei es notwendig ist, als ersten Schritt einen Klon mit der gleichen Gensequenz dieses Menschen zu zeugen.

Das Gesamtverfahren der Kultivierung von Stammzellenlinien im Rahmen des therapeutischen Klonens basiert somit anfangs auf dem biotechnologischen Verfahren des reproduktiven Klonens, wobei der durch den Kernzellentransfer in eine gespendete weibliche Eizelle gezeugte Klon allerdings nicht in die Gebärmutter einer diesen austragenden Frau eingesetzt wird. Vielmehr werden dem Embryo im frühen Stadium seiner Entwicklung dessen embryonale Stammzellen entnommen, wobei die Existenz des Embryos zwangsläufig beendet wird.[28]

Von dem Entwicklungsgrad der Embryonenforschung und Stammzellenforschung ist die Verfahrenstechnik mittlerweile derart ausgereift, dass das Heranzüchten einer Stammzellenlinie die aus einem menschlichen Klon entspringt ohne weitere Schwierigkeiten möglich ist. Das Kultivieren von embryonalen Stammzellen aus Klonen stellt eine bedeutende Weiterentwicklung der bisherigen Praxis der Stammzellenkultivierung aus gewöhnlichen Embryonen dar. Erstmals wurden menschliche Stammzellenlinien im Jahr kultiviert, wobei die Forschung an ihnen noch nicht weit gediehen ist.[29]

Die einmalige Eigenschaft der embryonalen Stammzellen besteht aus deren Fähigkeit, sich praktisch unbegrenzt zu vermehren bevor sie eine einsetzende Differenzierung zu unterschiedlichsten Gewebetypen herausprägen lässt.[30] Da innerhalb der Stammzellen, aus denen heraus sich im Verlauf von dessen Genese alle Einzelheiten des menschlichen Körpers entwickeln, sämtliche Anlagen zur Differenzierung verschiedener Gewebetypen vorliegen, ist theoretisch eine Entwicklung der Stammzellen zu vielfältigsten Gewebeformen und Organen möglich. Dieses Potential der embryonalen Stammzellen kann durch die Tatsache erklärt werden, dass in jeder einzelnen ihrer Zellen noch die gesamte Bandbreite der Gensequenz eines bestimmten Menschen vorliegt.

Embryonale Stammzellen können durch drei verschiedene Möglichkeiten gewonnen werden. Zum einen können sie Embryonen, die bei künstlichen Befruchtungen nach einer geglückten Annahme des Embryos in der Gebärmutter keine Verwendung mehr finden, entnommen werden, was aber unweigerlich den Tod des Embryos zur Folge hat. Die Alternativen dazu bestehen in einer Entnahme von Stammzellen aus abgetriebenen Föten der fünften bis neunten Schwangerschaftswoche und in dem erwähnten reproduktiven Klonen.[31] Es ist aber anzumerken, dass in den aus abgetriebenen Föten gewonnen so genannten fetalen Stammzellen nicht dieselben Eigenschaften der Regeneration und Differenzierung vermutet werden.

Des Weiteren existieren neben den embryonalen Stammzellen die so genanten adulten Stammzellen, die laut der Deutschen Forschungsgemeinschaft bereits in über zwanzig Körperstellen des Organismus nachgewiesen wurden, unter anderem im Rückenmark, im Blut, im Gehirn und im Nabelschnurblut von Neugeborenen[32]

Adulte Stammzellen sind nicht unbegrenzt teilbar und im Körper aufgrund von deren vergleichsweise geringem Vorkommen in Relation zu gewöhnlichen Körperzellen nur unter erschwerten Umständen zu gewinnen. Allerdings weisen adulte Stammzellen gegenüber embryonalen Stammzellen den Vorteil auf, dass sie aufgrund der Gewinnung aus dessen Organismus in jedem Fall dem genetischen Code des Patienten entsprechen. Das ist bei den aus abgetriebenen Föten und aus nicht benötigten überschüssigen Embryonen erhaltenen embryonalen Stammzellen keineswegs der Fall, bei denen durch Zellkerntransfer aus eigens für die Stammzellengewinnung geklonten Embryonen allerdings ebenfalls.

Es ist nur begrenzt gelungen, auch adulte Stammzellen dazu anzuregen, sich in spezifische Gewebetypen zu entwickeln, wobei neben deren geringer Fähigkeit zur Vermehrung auch ein weitaus schwächeres Potential zu einer Differenzierung bestätigt wurde.

Den Ambitionen der Embryonenforschung im Bereich des therapeutischen Klonens nach zu urteilen, kann es in nicht absehbarer Zukunft außerdem einmal möglich sein, krankhaftes Gewebe durch die Injektion von embryonalen Stammzellen gesunden zu lassen. Es wird besonderes Augenmerk auf erkranktes Gehirngewebe gelegt, da der Ursprung von Erkrankungen wie Parkinson oder Epilepsien vermutlich in anormalen Veränderungen des Nervensystems und Hirngewebes liegt, aber auch neurologische Erkrankungen stehen im Zentrum der Betrachtung.[33]

Im Organismus des Menschen erfüllen die vorhandenen adulten Stammzellen ebenfalls die Aufgabe, nicht reproduktive, spezialisierte Zellen im Gewebe zu ersetzen.[34] Dieser Vorgang wird durch bisher nur im Ansatz geklärte biochemische Botschaften des Organismus an die Stammzellen eingeleitet, welche den Forschern im Bereich der Embryonenforschung und Stammzellenforschung als Leitbild für eine durch den Menschen eingeleitete differenzierte Entwicklung der Stammzellen zu Eigengewebe dienen. Es ist Stammzellenforschern bereits gelungen, mittels chemischer und elektrischer Impulse bei Stammzellkulturen von Ratten eine Bildung von spezifischem Gewebe einzuleiten. Allerdings sind diese vielversprechenden Befunde auf Experimente mit verschiedenen auslösenden Signalen zurückzuführen, wobei es den Forschern nicht gelungen, die komplexen ausgesendeten elektrischen und chemischen Signale in Relation zu ihrer Funktion zu setzen. Die Frage, ob es jemals gelingen wird entsprechend detaillierte Ausgangsreize zu erzeugen, ist unbeantwortet, da zur Anregung des Zellwachstums unterschiedlichste Faktoren wie der Kontakt zu benachbarten Zellen, das lokale Milieu sowie Wachstums- und Differenzierungsfaktoren aufeinander abgestimmt sein müssen.[35]

Der Begriff des therapeutischen Klonens ist somit in seiner Bedeutung als erweiterter Vorgang des reproduktiven Klonens zwecks Gewinnung von Stammzellen und der Kultivierung von Stammzellenlinien mit anschließender Ausdifferenzierung der Zellen zu Organen oder Eigengeweben zu definieren.

Um den Begriff der Stammzellen weiter zu kategorisieren ist außerdem die Unterscheidung von totipotenten und pluripotenten Stammzellen von Bedeutung. Nur die Stammzellen eines Embryos in sehr frühem Entwicklungsstadium bezeichnet man als totipotent, denn bloß sie können sich zu einem eigenständigen Menschen entwickeln und sind in ihrer Funktion nicht auf spezielle Funktionen wie das Herausbilden von bestimmten Eigengeweben differenziert. Die pluripotenten Stammzellen hingegen besitzen nicht mehr das Potential, einen eigenständigen Organismus zu erzeugen sondern können bloß noch zu einem bestimmten Zellentyp heranwachsen.

Nicht zu unterschätzen ist auch die Möglichkeit, dass adulte Stammzellen eines Erwachsenen doch weitaus größere hilfreiche Eigenschaften besitzen als bisher angenommen.[36] Gelänge es den Forschern, adulte Stammzellen zu kultivieren, gezielt zu vermehren und bei Bedarf zu reprogrammieren, müsste nicht erst ein Embryo gezeugt werden, dessen Existenz nach der Gewinnung von embryonalen Stammzellen wieder beendet würde.

2.5. Eingrenzung des Begriff der Embryonenforschung

Im enger eingegrenzten Bedeutungshorizont sind unter dem Begriff der Embryonenforschung all jene Verfahren zusammenzufassen, bei denen an lebensfähigen eigens für die Anwendung gezeugten oder auf natürliche Weise entstandenen Embryonen geforscht wird. Dies ist unter anderem bei der Klonierung und der Entnahme von Stammzellen aus geklonten und nicht eingesetzten Embryonen sowie abgetriebenen Föten der Fall.

Die technischen Verfahren zur Fortpflanzungsförderung der In-Vitro-Fertilisation lassen sich dagegen ebenso wie diagnostische Verfahren, hierzu zählt beispielsweise die Pränataldiagnostik, nicht in Bereich der Embryonenforschung einordnen.

Laut der vom wissenschaftlichen Beirat der Bundesärztekammer im Jahr 1988 aufgestellten Bestimmungen zählen sowohl die Forschung im Bereich der In-Vitro-Fertilisation und des Embryonentransfers, als auch die Grundlagenforschung und die verbrauchende Forschung zur so genannten Embryonenforschung.[37]

Als Embryonenforschung im wissenschaftlichen Kontext, auf den sich auch ein ethischer Diskurs berufen sollte, kann also sowohl die verbrauchende als auch die nicht-verbrauchende Embryonenforschung betrachtet werden.[38]

Im öffentlichen Diskurs und der Darstellung in den Medien, wo der Begriff der Embryonenforschung ebenfalls als zentraler Ausdruck verwendet wird, ist zumeist die verbrauchende Embryonenforschung in Gestalt des Gewinns von Stammzellen gemeint. Es besteht die Gefahr, dass die Verwendung des Wortes Embryonenforschung im Zusammenspiel mit einer beurteilenden Haltung ihr gegenüber, eine Bewertung gegenüber den weiteren Disziplinen der Biomedizin impliziert.

[...]


[1] Knoepffler, „Forschung an menschl. Embryonen“, 1999, S.8

[2] Campbell, „Biologie“, 2003, S. 276

[3] Pschyrembel, „Klinisches Wörterbuch“, CD-Rom-Ausgabe, Suchbegriff: Befruchtung

[4] Duden, „Gr. Fremdwörterbuch“, 2000, S. 389

[5] Campbell, S. 1186

[6] Pschyrembel, Suchwort: Fetalperiode

[7] Campbell, S. 1187

[8] Duden, S. 647

[9] Campbell, S. 1193

[10] Campbell, S. 1193

[11] Nüsslein-Volhard, „Das Werden des Lebens“, 2004, S. 184

[12] Campbell, S. 276

[13] Schroth,“Rechtsgutachten- Strafrechtl. und rechtsphil. Aspekte zur aktuellen Genmedizin“, S.12

[14] Nüsslein-Volhard, S. 185

[15] Vossenkuhl (Hrsg.) Stammzellenforschung und therap. Klonen“, 2002, S. 57

[16] Spiegel-Artikel, „Da explodiert gerade etwas“, 8/2004, S. 123

[17] Vossenkuhl, S. 55

[18] Spiegel-Artikel, „Da explodiert gerade etwas“, S. 120

[19] Nüsslein-Volhard, „Von Genen und Embryonen“, 2004, S.57

[20] Spiegel-Artikel, „Da explodiert gerade etwas“, S. 122

[21] Eibach, „Gentechnik und Embryonenforschung“, 2002, S. 88

[22] Eibach, S. 90

[23] Spiegel-Artikel, „Da explodiert gerade etwas“, S. 122

[24] Nüsslein-Volhard, „Von Embryonen und Genen“, S.43

[25] Knoepffler, S.14

[26] Eibach, S.85

[27] Spiegel-Artikel, „Da explodiert gerade etwas“, S.121

[28] Vossenkuhl, S.20

[29] Nüsslein-Volhard, „Das Werden des Lebens“, S.187

[30] Vossenkuhl, S.71

[31] Deutsche Forschungsgemeinschaft (Internetauftritt)

[32] Vossenkuhl, S. 81

[33] Vossenkuhl, S. 75

[34] Campbell, S. 478

[35] Vossenkuhl, S. 81

[36] Vossenkuhl, S. 79

[37] Knoepffler, S. 17

[38] Knoepffler, S. 18

Fin de l'extrait de 83 pages

Résumé des informations

Titre
Die Würde der Person. Ihre Bestimmung und Wahrung angesichts der Herausforderungen durch die moderne Biomedizin
Université
Justus-Liebig-University Giessen  (Ev. Theologie Uni Giessen)
Cours
Staatsexamensarbeit
Note
1
Auteur
Année
2004
Pages
83
N° de catalogue
V45012
ISBN (ebook)
9783638424967
ISBN (Livre)
9783656094203
Taille d'un fichier
824 KB
Langue
allemand
Annotations
Die vorliegende Staatsexamensarbeit befasst sich mit der Würde der Person sowohl aus theolog. als auch philosoph. Sicht, angesichts der modernen Biomedizin. Die Arbeit beginnt mit der Darstellung der naturwissenschaftlichen Fakten zu der Invitrofertilisation, Präimplantationsdiagnoistik sowie des therapeutischen und reproduktiven Klonens unter Einbeziehung der Stammzellenforschung. Den rechtlichen Grundlagen und einer ethischen Urteilsfindung folgt eine eigenständige moral. Position.
Mots clés
Würde, Person, Bestimmung, Wahrung, Herausforderungen, Biomedizin, Staatsexamensarbeit, Präimplantationsdiagnostik
Citation du texte
Martin Schranz (Auteur), 2004, Die Würde der Person. Ihre Bestimmung und Wahrung angesichts der Herausforderungen durch die moderne Biomedizin, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/45012

Commentaires

  • Pas encore de commentaires.
Lire l'ebook
Titre: Die Würde der Person. Ihre Bestimmung und Wahrung angesichts der Herausforderungen durch die moderne Biomedizin



Télécharger textes

Votre devoir / mémoire:

- Publication en tant qu'eBook et livre
- Honoraires élevés sur les ventes
- Pour vous complètement gratuit - avec ISBN
- Cela dure que 5 minutes
- Chaque œuvre trouve des lecteurs

Devenir un auteur