Das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung wurde am 30. Juni 2017 in einer Sitzung des Bundestages mit 393 „Ja“- und 226 „Nein“ Stimmen beschlossen. Knapp einen Monat später wurde das „Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ (EheöffnungsG) im Bundesgesetzblatt (BGBI. I S. 2787) veröffentlicht.
Dieses ist Anfang Oktober 2017 in Kraft getreten und beruht auf dem Gesetzesentwurf des Bundesrates von November 2015. Mit diesem Gesetz wurde das Lebenspartnerschaftsgesetz abgelöst, welches im August 2001 in Kraft getreten ist und homosexuellen Paaren ermöglichte, eine Eheähnliche Gemeinschaft zu begründen. Damit war es Menschen gleichen Geschlechts zum ersten Mal in Deutschland rechtlich organisiert möglich, füreinander Verantwortung zu übernehmen.
Seid dem Inkrafttreten des Gesetztes zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare, können keine Lebenspartnerschaften mehr begründet werden, dies geht aus Art. 3 Abs. 3 EheöffnungsG hervor.
Der Paragraph 1353 I 1 BGB Eheliche Lebensgemeinschaft lautete ursprünglich: „Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen.“
Der erste Satz wurde geändert und lautet seit dem 01.10.2017: „Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.“
Nun durch die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ist es homosexuellen Paaren endlich auch möglich, genau wie heterosexuelle Paare Kinder zu adoptieren. Vorher gab es bei gleichgeschlechtlichen Paaren erhebliche Schwierigkeiten bei der Adoption. Es war dem Lebenspartner nur möglich ein Kind im Wege der Stiefkindadoption anzunehmen.
Somit bedeutet die Ehe für alle jetzt, Familie für alle. Aber ist die Adoption der letzte Schritt für homosexuelle Paare? Nach der Ehe für alle bleibt nun offen, was sich im Bezug auf das Abstammungsrecht ändern muss.
Inhaltsverzeichnis
- A. Einleitung
- B. Die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare
- I. Definition der Ehe
- 1. Die Entstehung des Ehebegriffs in Art. 6 Abs. 1 GG ...
- 2. Die historische Entwicklung der Ehe.
- II. Die eingetragene Lebenspartnerschaft
- III. Die Familie.....
- 1. Die Definition von Familie
- 2. Die Bedeutung von Familie ......
- I. Definition der Ehe
- C. Abstammungsrecht und Kindschaftsrecht....
- I. Das Kindschaftsrecht ein kurzer Überblick.
- II. Das Abstammungsrecht.……………………………
- 1. Verfassungsrechtlicher Elternbegriff .....
- 2. Mutterschaft.
- D. Der Kinderwunsch gleichgeschlechtlicher Paare ….\n
- I. Möglichkeiten der Elternschaft...
- 1. Das kleine Sorgerecht
- 2. Sukzessivadoption.………………………….
- 3. Die Stiefkindadoption
- 4. Die gemeinschaftliche Adoption...
- 5. Co-Mutterschaft ..
- 6. Elternschaft von schwulen Paaren
- II. Mehrelternfamilien …………………..\n
- I. Möglichkeiten der Elternschaft...
- E. Trans- und Intersexuelle Menschen......
- I. Unterschiede
- 1. Transsexuelle Personen.
- 2. Intersexuelle Personen
- II. Ehe….……………………
- 1) Transsexuelle.
- 3) Intersexuelle.......
- I. Unterschiede
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit analysiert die Rechtsentwicklung für gleichgeschlechtliche Paare und untersucht die Ehe für alle als vorläufigen Endpunkt dieser Entwicklung. Der Fokus liegt auf der Definition der Ehe, der rechtlichen Stellung gleichgeschlechtlicher Paare und deren Kinder sowie der Herausforderungen und Chancen, die mit der Gleichstellung verbunden sind.
- Die Definition der Ehe im Wandel
- Die rechtliche Stellung von gleichgeschlechtlichen Paaren
- Rechtliche Herausforderungen im Abstammungs- und Kindschaftsrecht
- Der Kinderwunsch gleichgeschlechtlicher Paare und die Möglichkeiten der Elternschaft
- Die Bedeutung der Eheöffnung für trans- und intersexuelle Menschen
Zusammenfassung der Kapitel
- Einleitung: Diese Einleitung stellt den historischen und gesellschaftlichen Kontext der Entwicklung der Rechte von gleichgeschlechtlichen Paaren dar. Sie beleuchtet die Bedeutung des „Outings“ von Klaus Wowereit für die Homosexuellenbewegung in Deutschland und das Engagement des Lesben- und Schwulenverbands (LSVD) für die rechtliche Gleichstellung.
- Die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare: Dieses Kapitel definiert den Begriff der Ehe und analysiert die historische Entwicklung des Eheinstituts. Es beleuchtet die Bedeutung der eingetragenen Lebenspartnerschaft und die Herausforderungen bei der Definition von Familie.
- Abstammungsrecht und Kindschaftsrecht: Dieses Kapitel bietet einen Überblick über das Kindschaftsrecht und analysiert die verfassungsrechtlichen Grundlagen des Elternbegriffs. Es untersucht die rechtliche Situation im Bereich der Mutterschaft und des Abstammungsrechts.
- Der Kinderwunsch gleichgeschlechtlicher Paare: Dieses Kapitel beleuchtet die Möglichkeiten der Elternschaft für gleichgeschlechtliche Paare, einschließlich des kleinen Sorgerechts, der Sukzessivadoption, der Stiefkindadoption, der gemeinschaftlichen Adoption, der Co-Mutterschaft und der Elternschaft von schwulen Paaren. Es diskutiert zudem die Herausforderungen von Mehrelternfamilien.
- Trans- und Intersexuelle Menschen: Dieses Kapitel unterscheidet zwischen transsexuellen und intersexuellen Personen und analysiert die Besonderheiten der Ehe für diese Gruppen. Es betrachtet die rechtlichen Herausforderungen im Bereich des Familienrechts und der Gleichstellung.
Schlüsselwörter
Die Arbeit beleuchtet die folgenden Schlüsselthemen: Ehe für alle, gleichgeschlechtliche Paare, Familie, Abstammungsrecht, Kindschaftsrecht, Adoption, Co-Mutterschaft, Elternschaft, Transgender, Intersexuelle, Gleichstellung, Bürgerrechte.
- Arbeit zitieren
- Charis-Maria Kruppa (Autor:in), 2018, Die Ehe für alle als vorläufiger Endpunkt der Rechtsentwicklung für gleichgeschlechtliche Paare, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/450207