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Die Ehe für alle als vorläufiger Endpunkt der Rechtsentwicklung für gleichgeschlechtliche Paare

Titre: Die Ehe für alle als vorläufiger Endpunkt der Rechtsentwicklung für gleichgeschlechtliche Paare

Thèse de Bachelor , 2018 , 54 Pages , Note: 2,6

Autor:in: Charis-Maria Kruppa (Auteur)

Droit - Droit civil / Droit de la famille / Droit des successions
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Das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung wurde am 30. Juni 2017 in einer Sitzung des Bundestages mit 393 „Ja“- und 226 „Nein“ Stimmen beschlossen. Knapp einen Monat später wurde das „Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ (EheöffnungsG) im Bundesgesetzblatt (BGBI. I S. 2787) veröffentlicht.

Dieses ist Anfang Oktober 2017 in Kraft getreten und beruht auf dem Gesetzesentwurf des Bundesrates von November 2015. Mit diesem Gesetz wurde das Lebenspartnerschaftsgesetz abgelöst, welches im August 2001 in Kraft getreten ist und homosexuellen Paaren ermöglichte, eine Eheähnliche Gemeinschaft zu begründen. Damit war es Menschen gleichen Geschlechts zum ersten Mal in Deutschland rechtlich organisiert möglich, füreinander Verantwortung zu übernehmen.

Seid dem Inkrafttreten des Gesetztes zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare, können keine Lebenspartnerschaften mehr begründet werden, dies geht aus Art. 3 Abs. 3 EheöffnungsG hervor.
Der Paragraph 1353 I 1 BGB Eheliche Lebensgemeinschaft lautete ursprünglich: „Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen.“
Der erste Satz wurde geändert und lautet seit dem 01.10.2017: „Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.“

Nun durch die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ist es homosexuellen Paaren endlich auch möglich, genau wie heterosexuelle Paare Kinder zu adoptieren. Vorher gab es bei gleichgeschlechtlichen Paaren erhebliche Schwierigkeiten bei der Adoption. Es war dem Lebenspartner nur möglich ein Kind im Wege der Stiefkindadoption anzunehmen.

Somit bedeutet die Ehe für alle jetzt, Familie für alle. Aber ist die Adoption der letzte Schritt für homosexuelle Paare? Nach der Ehe für alle bleibt nun offen, was sich im Bezug auf das Abstammungsrecht ändern muss.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare

I. Definition der Ehe

1. Die Entstehung des Ehebegriffs in Art. 6 Abs. 1 GG

2. Die historische Entwicklung der Ehe

II. Die eingetragene Lebenspartnerschaft

III. Die Familie

1. Die Definition von Familie

2. Die Bedeutung von Familie

C. Abstammungsrecht und Kindschaftsrecht

I. Das Kindschaftsrecht ein kurzer Überblick

II. Das Abstammungsrecht

1. Verfassungsrechtlicher Elternbegriff

2. Mutterschaft

D. Der Kinderwunsch gleichgeschlechtlicher Paare

I. Möglichkeiten der Elternschaft

1. Das kleine Sorgerecht

2. Sukzessivadoption

3. Die Stiefkindadoption

4. Die gemeinschaftliche Adoption

5. Co-Mutterschaft

6. Elternschaft von schwulen Paaren

II. Mehrelternfamilien

E. Trans- und Intersexuelle Menschen

I. Unterschiede

1. Transsexuelle Personen

2. Intersexuelle Personen

II. Ehe

1) Transsexuelle

3) Intersexuelle

F. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht die rechtliche Entwicklung der Ehe und Familie in Bezug auf gleichgeschlechtliche Paare in Deutschland. Das primäre Ziel ist es, die verbleibenden rechtlichen Hürden aufzuzeigen, die homosexuellen Paaren den Weg zur Elternschaft erschweren, wobei ein besonderer Fokus auf dem Abstammungsrecht liegt.

  • Rechtliche Analyse der Eheöffnung für gleichgeschlechtliche Paare
  • Familienbegriff im Wandel und bei Regenbogenfamilien
  • Herausforderungen im Abstammungs- und Kindschaftsrecht
  • Möglichkeiten und Hürden bei Adoption und Insemination
  • Rechtliche Situation von Trans- und Intersexuellen Menschen

Auszug aus dem Buch

B. Die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare

Der deutsche Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts vom 20.07.2017 die traditionelle Form der Ehe, zwischen Mann und Frau aufgegeben. Nunmehr haben auch Personen gleichen Geschlechts die Möglichkeit eine Ehe einzugehen, mit den gleichen Rechten und Pflichten des Eherechts, welches vorher nur heterosexuellen Paaren zustand. Seit dem 01.10.2017 steht das Institut der Ehe nun allen Menschen offen, egal ob homo- oder heterosexuell.

I. Definition der Ehe

Der Begriff der Ehe wird im Grundgesetz nicht näher definiert. Die Ehe wurde nach christlich-abendländischer Tradition und der herrschenden Meinung, als eine Verbindung zwischen Mann und Frau angesehen, welche eine auf Dauer angelegte gemeinsame Lebensgemeinschaft voraussetzte. Diese beruhte zudem auf einem freiwilligen Entschluss. Auch sollte sie durch die Mitwirkung des Staates zusammen kommen. Wichtig war es, dass die Ehe nur zwischen Personen verschiedenen Geschlechts zustande kam. Denn zu einer Ehe gehörte dies als Strukturprinzip. Die Ehe ist als Institutsgarantie gemäß Art. 6 Abs. 1 GG unantastbar. Aus einer Ehe soll naturgemäß eine Familie hervorgehen. Aus biologischen Gründen können sich nur verschiedengeschlechtliche Paare fortpflanzen. Nach diesem Eheverständnis wäre eine Eheschließung zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren schier unmöglich, denn sie können naturgemäß keine Kinder Zeugen. Dafür würden sie eine Frau zum gebären oder aber einen Mann zum Zeugen benötigen. Würde man also dem Verständnis der Ehe folgen sich fortpflanzen zu müssen, dürften auch Zeugungsunfähige verschiedengeschlechtliche Paare nicht heiraten.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Diese Einleitung beleuchtet den gesellschaftlichen Wandel und den Weg zur Ehe für alle in Deutschland, inklusive der historischen Bedeutung von Outings und der Rolle des LSVD.

B. Die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare: Das Kapitel analysiert die gesetzliche Öffnung der Ehe, das traditionelle Eheverständnis und die historische Entwicklung hin zur modernen Liebesehe.

C. Abstammungsrecht und Kindschaftsrecht: Hier werden die Grundlagen des Kindschafts- und Abstammungsrechts sowie der verfassungsrechtliche Elternbegriff und die Mutterschaft erläutert.

D. Der Kinderwunsch gleichgeschlechtlicher Paare: Dieses Kapitel behandelt die rechtlichen Möglichkeiten zur Elternschaft, von Adoption über Co-Mutterschaft bis hin zur Mehrelternschaft.

E. Trans- und Intersexuelle Menschen: Diese Untersuchung widmet sich den rechtlichen Aspekten und Unterschieden für Trans- und Intersexuelle Menschen im Kontext des Ehe- und Familienrechts.

F. Fazit: Das Fazit fasst die Meilensteine der Rechtsentwicklung zusammen und kritisiert das Fehlen abschließender Regelungen im Abstammungsrecht trotz der Eheöffnung.

Schlüsselwörter

Ehe für alle, gleichgeschlechtliche Paare, Abstammungsrecht, Kindschaftsrecht, Regenbogenfamilie, Adoption, Sukzessivadoption, Stiefkindadoption, Co-Mutterschaft, Mehrelternfamilie, Transsexualität, Intersexualität, Lebenspartnerschaft, Familienrecht, Elternschaft

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Bachelorarbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert die rechtliche Entwicklung in Deutschland, die schließlich zur Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geführt hat, und untersucht die damit einhergehenden rechtlichen Konsequenzen.

Was sind die zentralen Themenfelder der Arbeit?

Die zentralen Themen umfassen das Eherecht, das Kindschafts- und Abstammungsrecht, verschiedene Formen der Elternschaft bei gleichgeschlechtlichen Paaren sowie die rechtliche Situation von Trans- und Intersexuellen Personen.

Welches primäre Ziel verfolgt die Autorin?

Das Ziel ist die Darstellung der Rechtsentwicklung von Ehe und Familie in Bezug auf gleichgeschlechtliche Paare sowie die Identifikation rechtlicher Hürden, um den Weg zur Elternschaft für diese Paare zu erleichtern.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse, die insbesondere Gesetze, aktuelle Urteile des Bundesverfassungsgerichts sowie relevante fachwissenschaftliche Literatur und Positionspapiere auswertet.

Welche Schwerpunkte werden im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung des Eheverständnisses, des Abstammungs- und Kindschaftsrechts, die verschiedenen Wege zur Elternschaft (Adoption, Insemination) und die spezifische Lage von Trans- und Intersexuellen Menschen.

Welche Begriffe charakterisieren die Arbeit am besten?

Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Ehe für alle, Regenbogenfamilie, Abstammungsrecht, Mehrelternschaft und elterliche Sorge charakterisiert.

Inwieweit wird das Konzept der Mehrelternschaft in der Arbeit bewertet?

Die Autorin diskutiert die Mehrelternschaft als notwendige Ergänzung für komplexe Familienkonstellationen, weist jedoch auf das derzeitige Zwei-Eltern-Prinzip im deutschen Recht als rechtliches Hindernis hin.

Wie bewertet die Autorin die Leihmutterschaft in Deutschland?

Die Autorin spricht sich für ein Verbot der Leihmutterschaft aus, um wirtschaftliche Interessen zu vermeiden und die Kommerzialisierung von Geburten zu verhindern.

Welche Rolle spielt die Eizellspende in der Argumentation der Autorin?

Sie kritisiert die Forderungen nach einer allgemeinen Freigabe der Eizellspende in Deutschland, da diese ihrer Auffassung nach nicht zwangsläufig zur Gleichstellung beiträgt, sondern spezifische medizinische und ethische Fragen aufwirft.

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Résumé des informations

Titre
Die Ehe für alle als vorläufiger Endpunkt der Rechtsentwicklung für gleichgeschlechtliche Paare
Université
Berlin School of Economics and Law
Note
2,6
Auteur
Charis-Maria Kruppa (Auteur)
Année de publication
2018
Pages
54
N° de catalogue
V450207
ISBN (ebook)
9783668855328
ISBN (Livre)
9783668855335
Langue
allemand
mots-clé
Ehe für alle gleichgeschlechtliche Paare Adoption Leihmutterschaft Rechtsentwicklung Ehe und Familie Mutterschaft Eheöffnungsgesetz Art.6
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Charis-Maria Kruppa (Auteur), 2018, Die Ehe für alle als vorläufiger Endpunkt der Rechtsentwicklung für gleichgeschlechtliche Paare, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/450207
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Extrait de  54  pages
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