Die Bußgeldhaftung des Rechtsnachfolgers war im deutschen Kartellrecht lange Zeit nicht gesetzlich geregelt. Im Zuge der immer höher steigenden Bußgeldsummen wurde es für Unternehmen zunehmend lukrativ die Regelungslücke durch Umstrukturierung des betroffenen Unternehmens zur Umgehung der Bußgeldpflicht auszunutzen.
Dieses Verhalten der Unternehmen zwang den BGH zu mehreren Entscheidungen, in denen er aber aufgrund der damaligen Rechtslage nur in Einzelfällen und unter strengen Voraussetzungen diesem rechtspolitisch äußerst problematischen Verhalten der Unternehmen entgegentreten konnte. Mit dem Inkrafttreten der 8. GWB-Novelle am 30.06.2013 hat der Gesetzgeber versucht die Regelungslücken zu schließen. Hierfür wurden erstmalig Regelungen zur Bußgeldhaftung des Rechtsnachfolgers kodifiziert. Der vorgelegte Beitrag möchte zunächst die Regelungslücken und die damit einhergehenden Probleme vor der Novelle darstellen. Anschließend sollen die erfolgten Änderungen vorgestellt, und zugleich einer kritischen Würdigung, insb. im Hinblick auf die Schließung der Regelungslücken, unterzogen werden. Dabei müssen sich die Neuregelungen an rechtlichen und praktischen Vorgaben messen lassen. Ferner soll geklärt werden, ob auch de lege lata noch Regelungslücken bestehen und inwiefern diese durch bestehende Regelungen geschlossen werden können. Abschließend soll die neue Rechtslage im Kontext des Europarechts und der Rechtsprechungspraxis bewertet werden. Ein besonderes Augenmerk liegt hier auf den beiden gegeneinander abzuwägenden Positionen der deutschen Gesetzessystematik und den europarechtlichen Vorgaben.
Inhaltsverzeichnis
Literaturverzeichnis
A. Einleitung
B. Ausgangslage vor der 8. GWB-Novelle
I. Grundzüge der Bußgeldhaftung
II. Die Rechtsprechung des BGH
III. Problemstellung vor der Novelle
C. Gesetzgebungsverfahren
D. Vorgenommene Änderungen
I. Zeitlicher Anwendungsbereich
1. Rückwirkung möglich wegen Vorhersehbarkeit?
2. Die Reichweite des Art. 103 II GG
II. Bewertung der Neuregelung
1. Festsetzung gg. den Gesamtrechtsnachfolger § 30 IIa
a) Verfassungsmäßigkeit
b) Begrenzung des Tatbestands?
2. Verantwortlichkeit bei mehreren Rechtsnachfolgern
3. Beschränkung der Geldbuße
4. Geldbuße gem. § 30 IV gg. den Rechtsnachfolger?
5. Verfahrensstellung
6. Mehrere Rechtsnachfolgen
7. Dinglicher Arrest gem. § 30
a) Arrestgrund
b) Verhältnismäßigkeit
c) Verfassungsmäßigkeit
E. Bestehende Regelungslücken?
I. Gesamtrechtsnachfolgen außerhalb des UmwG
II. Natürliche Personen
III. Einzelrechtsnachfolge
IV. Abspaltung und Ausgliederung, § 123 II, III UmwG
V. Fortführung der Rechtsprechung des BGH?
F. Schließung der Lücken möglich?
I. Abschöpfung gem. § 29a II
II. Abschöpfung gem. § 34 GWB
III. Weitere Vorschriften
IV. Art. 5 VO 1/2003 (VerfVO)
1. Ermächtigungsgrundlage
2. Rahmensetzende Norm
V. Zwischenergebnis
G. Europarechtliche Dimension
H. Fazit
- Quote paper
- Ulrich Beisel (Author), 2014, Die Bußgeldhaftung des Rechtsnachfolgers nach deutschem Kartellrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/450732
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