Eine Untersuchung anhand der Beispielprozesse der Anna Maria Schwägelin und der Maria Holl, sowie Entwicklungen der Hexenverfolgung heute in Kenia


Pre-University Paper, 2018

22 Pages, Grade: 10


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Vergleich zweier Prozesse aus dem 16. und 18. Jahrhundert
2.1 Biographien der Angeklagten
2.2 Untersuchung der historischen Grundvoraussetzungen
2.3 Analyse und Vergleich der beiden Prozesse
2.4. Schlussfolgerung

3. Allgemeiner Vergleich zur Hexenverfolgung heute
3.1 Grundvoraussetzungen - der allgemeine Hexenbegriff in Kenia heute sowie politische, wirtschaftliche und religiöse Faktoren
3.2 Ablauf eines „typischen“ Prozesses in Kenia heute

4. Allgemeines Fazit

Bibliographie

Interview

1. Einleitung

Bei meinem Kenia Aufenthalt 2016 wurde ich in den Randgebieten von Nairobi neben den teils desaströsen sozialen Verhältnissen unter anderem mit dem dort noch praktizierten magischen Hexenglauben konfrontiert. Auch wenn dieser Aberglaube rational schwer zugänglich ist, ist er dort, wie im Europa der frühen Neuzeit, alltäglich und auch die Hexenverfolgung ist noch weit verbreitet. Im Sinne meines Referates in 11.1. habe ich mich auch schon mit dem Thema „Hexenverfolgung heute“ auseinandergesetzt und bin auf die Tatsache gestoßen, dass es in Kenia in speziellen Fällen möglich ist, einer Anklage als Hexe lebend zu entkommen. Nun stellte sich für mich die Frage: War dies auch in der dunklen Zeit der Hexenverfolgung in Europa möglich? Und wenn ja, welche Faktoren beeinflussten so einen glücklichen Ausgang eines Prozesses? War es alles nur Willkür oder gab es einen Weg einer Anklage zu entkommen? Diese Arbeit soll versuchen die Faktoren herauszufiltern, die den Ausgang eines Hexenprozesses in der europäischen Verfolgungsperiode zwischen dem 16. und dem 18. Jahrhundert beeinflussten und eventuell zu einem Freispruch verhelfen konnten. Um dies zu erkennen, sollen zwei ausgewählte Hexenprozesse verglichen werden: Der Prozess der Maria Holl im Jahr 1593 mit dem Prozess der Anna Maria Schwägelin im Jahr 1775. Eine dieser beiden Frauen wurde verurteilt, die andere freigesprochen, weswegen sich diese Fälle ideal für die Untersuchung dieser Fragestellung eignen. Abschließend soll noch ein Bezug zur heutigen Hexenverfolgung in Kenia hergestellt werden.

2. Vergleich zweier Prozesse aus dem 16. und 18. Jahrhundert

2.1 Biographien der Angeklagten

2.1.1 Die „Hexe“ Maria Holl

Die vermeintliche Hexe Maria Holl wurde im Jahre 1549 als Tochter des Ulmer Beamten Jerg Löhlin in Geislingen geboren. Die junge Frau siedelte sich, nachdem sie 1586 den Kellner Micheal Holl ehelichte, mit ihm gemeinsam in Nördlingen an. Ihr Gatte betrieb dort in den folgenden Jahren eine Wirtschaft namens “Zur Goldenen Krone” direkt am Nördlinger Weinmarkt, die sehr profitabel war, wie an den Steuerlisten aus den Nördlinger Stadtarchiven zu erkennen ist. Ab 1590 wurde die Wirtin von den ersten „Neidern“ der Hexerei bezichtigt. Sie wurde von insgesamt 6 Personen als Hexe verdächtigt und beim Nördlinger Rat angegeben. In Folge dieser Anschuldigungen wurde sie am 1. November 1593 inhaftiert und ins „Klösterle“, ein ehemaliges Barfüßerkloster, das aber als Gefängnis genutzt wurde, überführt. Das erste Verhör der Maria Holl fand vier Tage darauf, am 5. November, statt. Bei allen Verhören bekannte sich Maria stets zu Gott und beteuerte ihre Unschuld.[1] Am 11. Oktober 1594 wurde Maria Holl freigesprochen[2] und verstarb vermutlich an der Pest am 22. September 1634 nach der Schlacht bei Nördlingen[3]

2.1.2 Die „Hexe“ Anna Maria Schwägelin

Der Prozess gegen die des Teufelpaktes angeklagte Anna Maria Schwägelin im Jahre 1775 war der letzte deutsche Hexenprozess. Da sich die originalen Prozessakten seit vielen Jahrhunderten in Privatbesitz befinden, sind alle Informationen, die heute über diesen Fall bekannt sind, auf die Fakten die aus den Abschriften jener Akten, die in den Kemptener Stadtarchiven für Fachpersonal einzusehen sind, gestützt. Das Herzstück der Akte sind vor allem die Verhörprotokolle, in denen die Angeklagte viel über ihr Leben Preis gibt. Jedoch sind diese Informationen stark mit Vorbehalt zu betrachten, da die Aussagen der Betroffenen sicher aus einer emotionalen Perspektive geschildert wurden. Anna Maria Schwägelin wurde im Jahr 1729 in Lachen bei Memmingen katholisch getauft. Dort wuchs sie bei ihrer Familie in der untersten Schicht der Bevölkerung, die in diesem Teil Schwabens „Huber“ genannt wurden, auf.[4] Typische Merkmale der Huber waren, dass sie weder über Haus- noch Grundbesitz verfügten und ihren Lebensunterhalt durch Tagelöhnerarbeit und Mitarbeit auf Höfen verdienten. Nach dem frühzeitigen Ableben ihrer Eltern, hatte die junge Schwägelin eigenen Aussagen zufolge oftmals wechselnde Dienstmagdstellen in und um Memmingen inne, bei denen sie vermehrt auch sexuellem und gewalttätigem Missbrauch durch ihre Dienstherren ausgesetzt war.[5] Während der Arbeit in Memmingen lernt sie den evangelischen Kutscher Martin Linck kennen, welcher ihr die Heirat versprach, falls sie die Konfession wechseln würde, was sie auch in der protestantischen St. Martinskirche in Memmingen tat.[6] Wenig später jedoch hat „des Künners sein Gutscher des Würths Tochter zu Berkheim geheiratet, und sie dagegen sitzen gelassen“.[7] Im Jahr 1774 ist sie bereits seit längerer Zeit Insassin des Zuchthaus Langeneggs bei Martinzell. Nachdem sie wegen starker Mangelernährung und einer schweren Erkrankung der Beine arbeitsunfähig war, zog sie als Landstreicherin über die Dörfer, um durch Betteln und Tagelöhneraufträge ihr Überleben zu sichern. In jenem Zuchthaus wird die Schwägelin aufgrund mehrerer Vorfälle auffällig und von einer Mitinsassin angeklagt.[8] Sie wird daraufhin in das „Stockhaus Gefängnis“ geliefert. In den zwischen dem 6. und 21. März 1775 geführten Verhören gestand Anna Maria Schwägelin den Teufelspakt und Geschlechtsverkehr mit dem Teufel gehabt zu haben, streitet jedoch jegliche Schadenszauber ab. Trotzdem wird sie am 8. April 1775 zum Tode verurteilt.[9]

2.2 Untersuchung der historischen Grundvoraussetzungen

2.2.1 Der allgemeine Hexenbegriff im Nördlingen des 16. Jahrhunderts sowie Untersuchung der politischen, wirtschaftlichen und religiösen Faktoren

Um die beiden Prozesse vergleichen zu können, dürfen auch die historischen Grundvorrausetzungen nicht außer Acht gelassen werden. In geistlichen als auch in weltlichen Herrschaften erlebte der Hexenglaube zum Ende des 16. Jahrhunderts seinen grausamen Höhepunkt in ganz Europa.[10] Dies lässt sich wohl auch auf die Übersetzung der Bibel durch Martin Luther im Jahr 1534 zurückführen. Durch die Ausbreitung der Reformation, bekommt eine wachsende Zahl von Menschen Zugang zur Bibel und kann diese nun auch lesen. So auch die Stellen in denen von Hexerei die Rede ist. Die größte Bedeutung wird hierbei Exodus 22.17 zugesprochen:[11] „Eine Hexe sollst du nicht am Leben lassen.” (Ex 22,17) Dieser Vers ist für viele Bürger in diesem sehr frommen Jahrhundert eine Rechtfertigung dafür, dass die grausame Welle der Hexenverfolgung gottgewollt und richtig sei. Der Reformator Martin Luther glaubt selbst fest an die Existenz von magischen Wesen und Dämonen.[12] Auch die Verbreitung der päpstlichen Hexenbulle sowie des Hexenhammers verschaffen dem Hexenglauben Auftrieb, so dass in dieser Zeit des Umbruchs der geistigen, religiösen, sozialen und politischen Verhältnisse sowie auch der Gegenreformation viele Unsicherheiten in der Gesellschaft aufkamen. Unerklärbare Ereignisse, wie Naturkatastrophen etc., wurden von beiden Kirchen sowie auch von den weltlichen Obrigkeiten mit Teufelsherrschaft und der erwarteten Endzeit erklärt. Noch erschwerend kam im Kreise Nördlingen die Ausbreitung des Römischen Rechts hinzu, das die Verurteilung nur durch Geständnis eines Angeklagten ermöglichte. Ein Geständnis wurde meist durch Folter erzwungen.[13] So wurde die kirchliche Gerichtshoheit über Hexerei allmählich eingeschränkt und die weltliche Hoheit hingegen ausgedehnt.[14] Nördlingen, der Schauort des Hexenprozesses der Maria Holl, war zwischen 1589 und 1598 Szenarium von 35 Hexenprozessen, wie die im Stadtarchiv verwahrten Prozessakten belegen. Frauen wurden, obwohl der Standesunterschied zu diesen Zeiten sehr hoch bewertet wurde, unabhängig von ihrem jeweiligen Stand angeklagt. Anschuldigung war dabei meist, dass sich die angeklagten Frauen vom Teufel in Gestalt eines schönen, jungen Mannes verführen hätten lassen.[15] Jedoch wurden auch des Öfteren Ketzerei, also der Abfall vom rechtmäßigen katholischen Glauben, Schadenszauber und Flug durch die Luft sowie Verwandlung in Tiere als Anklagepunkte vorgebracht.[16] Außerdem war man der festen Überzeugung, dass Hexen sich auf einem „Hexentanz“ oder „Hexensabbat“ untereinander trafen. Ein weiterer Faktor, der diese extreme Hexenverfolgungswelle in Nördlingen vorantrieb, war die Einsetzung des Amtsbürgermeisters Johannes Pferinger am 1. November 1589, der als erbitterter und fanatischer Verfolger und „Richter“ der Hexen auftrat.[17]

2.2.2 Der allgemeine Hexenbegriff im Kempten des 18. Jahrhunderts sowie Untersuchung der politischen, wirtschaftlichen und religiösen Faktoren

Da zur Zeit des letzten Hexenprozesses der Anna Maria Schwägelin die Bewegung der Aufklärung im 18. Jahrhundert bereits in Deutschland wirkte, nahm die Bedeutung der Bibel ab und der Hexenglaube galt in intellektuellen Kreisen längst als überholt. Einige französische Aufklärer beschuldigten die Kirche sogar, die Menschen bewusst dumm zu halten und forderten religiöse Erklärungsmuster für Naturereignisse, wie Hexen für Stürme und Unwetter verantwortlich zu machen, durch wissenschaftliche Erklärungen zu ersetzen.[18] So schreibt auch Immanuel Kant 1790 in seinem Werk „Kritik an der Urteilskraft“: „Befreiung vom Aberglauben heißt Aufklärung“[19]. Auch der Fürstabt des Fürststift Kempten im Jahre 1775 Honorius von Schreckenstein, war ein gelehrter Mann. Er studierte Jura und Theologie. Jedoch schritt er im Gegensatz zu anderen Obrigkeiten nicht gegen das magische Denken und die magischen Praktiken ein um schändliche Verhaltensweisen und betrügerische Manipulationen zu verhindern.[20] Obwohl die meisten gebildeten Menschen die Existenz von Hexen und dämonischen Mächten verneinten, gab es immer noch einige gegenteilige Meinungen. So schrieb John Wesley, ein englischer Erweckungsprediger, noch im späten 18. Jahrhundert, dass „der Verzicht auf das Hexenwesen den Verzicht auf die Bibel bedeute“.[21] Auch in Oberschwaben kamen die Gedanken der Aufklärung erst spät an, was eventuell an der Tatsache liegen könnte, dass dort im 18. Jahrhundert noch zwei Drittel der Bevölkerung im Feldbau tätig waren und so wenig Zugang zu Bildung hatten.[22] Durch ungefähre Korrelation lässt sich eine Verbindung zwischen religiösen Spannungen und der Anzahl der Hexenprozesse erkennen.[23] Da Kempten und Memmingen zu Lebzeiten Anna Maria Schwägelins von sowohl Protestanten als auch Katholiken in sehr engem Raum besiedelt wurde, die sich oft feindlich gesinnt waren, ist das auf jeden Fall auch ein Indikator dafür, dass der Hexenglaube in diesem Landstrich sehr verbreitet war[24]. Hexen wurde nachgesagt, sie können Menschen und Tiere „reiten“, böse Träume schicken und Impotenz, Krankheit sowie Missernten verursachen. Beweise für diese Hexenfurcht findet man unter anderem in den Mirakelbüchern über die Wunder an dem Wallfahrtsort Maria Steinbach.

2.3 Analyse und Vergleich der beiden Prozesse

2.3.1 Verdacht und Beschuldigung

Maria Holl wurde mehrfach von Menschen, die sie vermutlich für ihre gut laufende Wirtschaft beneideten, als Hexe verdächtigt. So wurde sie im Jahr 1590 von Maria Marb von Anna Berg, sowie im Jahr 1593 von Jörg und Babara Kürschnauer und Ursula Klein als Hexe angegeben.[25] Letztere war ebenfalls als Hexe angeklagt und wurde, vermutlich unter Folter, gezwungen andere Namen von vermeintlichen Hexen zu nennen. So gab sie an, die „Hollin auf der Trinckhstuben beim dance gesehen“[26] zu haben. Auch fünf andere Personen sind in den historischen Dokumenten zum Fall Maria als Denunzianten aufgelistet: Merbin Folio, Ferder Anna, Straußbader, Straußbaderin sowie die Feulin. Die meisten von ihnen gaben ebenfalls an, Maria Holl beim Hexentanz gesehen zu haben[27], weswegen diese auch am 1. November 1593 inhaftiert wurde.[28]

Anna Maria Schwägelin machte vermutlich schon ihr Konfessionswechsel für ihre Mitmenschen verdächtig, denn der evangelische Glaube wurde von vielen Katholiken im 16. Jahrhundert nur als „eine der weiteren Masken des Teufels“ angesehen und die Zugehörigkeit zum falschen Glauben wurde oft mit dem Teufelspakt gleichgesetzt.[29] [30] Doch die Ereignisse, die später auch als ausschlaggebende Beweise in ihrem Prozess dargelegt wurden, erfolgten erst ab Anna Maria Schwägelins Einzug in das Zuchthaus Lanegg. Dieses besuchte sie aufgrund ihres schlechten Gemütszustandes und ihrer starken gesundheitlichen Probleme.[31] Dort soll Mitinsassin Anna Maria Kühstallerin für ihre Pflege verantwortlich gewesen sein. Ihr gegenüber solle, wie die Kühstallerin bei späteren Verhören erwähnte, die Schwägelin des Öfteren über den Teufel gesprochen haben und auch verschiedene Geräusche und Stimmen, die sie bei Nacht aus der Zelle der Anna Maria Schwägelin gehört habe, hätten ihr Misstrauen geweckt. Ein anderer Zeuge, der für die Anklage der vermeintlichen Hexe mit verantwortlich war, war der Lanegger Zuchtmeister Hans Jörg Klingensteiner. Er schilderte die Schwägelin als durch und durch boshaften Menschen und meinte, dass auch andere Insassinnen des Öfteren über Geräusche aus ihrer Zelle klagten. Die Schwägelin legte bei ihm schon ein hilfesuchendes Geständnis darüber ab, dass sie vom Teufel verfolgt werde. Nachdem ihr durch Androhung von Schlägen durch die Kühstallerin weitere Geständnisse entlockt wurden, erstattet diese am 16. Februar 1775 auch Anzeige.[32]

[...]


[1] vgl. Eschbaumer, Gloria, Nördlingen, 1983,S. 11ff.

[2] vgl. Voges, Dietmar-Henning, München, 1998, S. 73.

[3] vgl. Voges, Dietmar-Henning, München, 1998, S. 82.

[4] Vgl. Petz, Wolfgang, Frankfurt/Main, 2007, S. 65ff.

[5] Vgl. Petz, Wolfgang, Frankfurt/Main, 2007, S. 78f .

[6] vgl. Petz, Wolfgang, Frankfurt/Main. 2007, S. 83f.

[7] Petz, Wolfgang, Frankfurt/Main. 2007, S. 86.

[8] vgl. König, Bruno Emil, Münster, 2017, S.524f.

[9] vgl. Petz, Wolfgang, Frankfurt/Main. 2007, s.136ff.

[10] vgl. Eschbaumer, Gloria, Nördlingen, 1983, S. 9.

[11] vgl. P.Levack, Brain, München, 2009, S. 115.

[12] vgl. Eschbaumer, Gloria, Nördlingen, 1983, S. 2.

[13] vgl. Voges, Dietmar-Henning, München, 1998, S. 60.

[14] vgl. P.Levack, Brain, München, 2009,S. 91.

[15] vgl. Eschbaumer, Gloria, Nördlingen, 1983, S. 9 ff.

[16] vgl. Voges, Dietmar-Henning, München, 1998, S. 51.

[17] vgl. Eschbaumer, Gloria, Nördlingen, 1983, S. 10.

[18] vgl. Schmidt, Georg, München 2009, S. 333ffe.

[19] Kant, Immanuell, Hamburg, 2011, S. 158.

[20] vgl. Petz, Wolfgang, Frankfurt/Main. 2007, s.145.

[21] P.Levack, Brain, München, 2009,S. 115.

[22] vgl. Petz, Wolfgang, Frankfurt/Main. 2007, S.68.

[23] vgl. P.Levack, Brain, München, 2009,S. 115.

[24] vgl.Petz, Wolfgang, Frankfurt/Main, 2007, S. 67.

[25] vgl. Eschbaumer, Gloria, Nördlingen, 1983, S.12.

[26] Eschbaumer, Gloria, Nördlingen, 1983, S. 28.

[27] vgl. Eschbaumer, Gloria, Nördlingen, 1983, S. 28.

[28] vgl. Eschbaumer, Gloria, Nördlingen, 1983, S. 12.

[29] vgl. Petz, Wolfgang, Frankfurt/Main, 2007, S. 99.

[30] vgl. Petz, Wolfgang, Frankfurt/Main, 2007, S. 114.

[31] vgl. Petz, Wolfgang, Frankfurt/Main, 2007, S. 129.

[32] vgl. Petz, Wolfgang, Frankfurt/Main, 2007, S. 131ff.

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Details

Title
Eine Untersuchung anhand der Beispielprozesse der Anna Maria Schwägelin und der Maria Holl, sowie Entwicklungen der Hexenverfolgung heute in Kenia
Grade
10
Author
Year
2018
Pages
22
Catalog Number
V451249
ISBN (eBook)
9783668866904
ISBN (Book)
9783668866911
Language
German
Keywords
Hexenverfolgung, Kenia, Vergleich, Seminararbeit, geschichte, frühe neuzeit, hexe, witch persecution
Quote paper
Antonia Zenker (Author), 2018, Eine Untersuchung anhand der Beispielprozesse der Anna Maria Schwägelin und der Maria Holl, sowie Entwicklungen der Hexenverfolgung heute in Kenia, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/451249

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