Kulturelle und religiöse Migration in Deutschland. Wie ist die Wahrnehmung der Mehrheitsgesellschaft?


Bachelor Thesis, 2015

70 Pages, Grade: 1,3


Excerpt


Inhaltsverzeichnis

Abstract

Einleitung

1 Begriffsbestimmungen

2 Migration
2.1 Definition von Migration
2.2 Migrationsgründe
2.3 Migrationsformen

3 Politischer Umgang mit Migration
3.1 Entwicklung und aktuelle Lage in Deutschland
3.2 Integrationsverständnis
3.3 Integrations- und Migrationspolitik
3.4 Ethnische Segregation
3.5 Polizeiliche Diskriminierung
3.5.1 Rassistische Karikaturen der Deutschen Polizeigewerkschaft
3.5.2 Racial Profiling
3.5.3 Labeling Approach
3.6 Rechtlicher Schutz vor Diskriminierung
3.7 Politische Partizipation von Menschen mit Migrationserfahrung

4 Zur kulturellen und religiösen Vielfalt der Migration in Deutschland
4.1 Zur Vielfältigkeit der Herkunftsländer
4.2 Zur Vielfältigkeit und Bedeutung von Religion
4.3 Vielfältiges Selbstbild von Menschen mit Migrationserfahrung
4.4 Gender und Migration

5 Gesellschaftliche Wahrnehmung von Migration in Deutschland
5.1 Öffentlicher Migrationsdiskurs und Umgang mit Multikulturalismus
5.2 Beschreibung von Wahrnehmung und Stereotypen
5.3 Gesellschaftliche Wahrnehmung der religiösen und kulturellen Vielfalt
5.3.1 Verhältnis der Mehrheitsgesellschaft zur wachsenden religiösen und kulturellen Vielfalt
5.3.2 Wahrnehmungsbeeinflussende Faktoren

6 Zum Ausmaß des Rechtspopulismus in Deutschland

7 Fazit

Anhang

Literaturverzeichnis

Abstract

Diese Bachelorarbeit untersucht die gesellschaftliche Wahrnehmung von Migration. Ziel ist es, herauszustellen wie die Mehrheitsgesellschaft die kulturell und religiös vielfältige Migration in Deutschland wahrnimmt und wodurch sie beeinflusst wird.

Um die Wahrnehmungsprozesse nachvollziehen zu können, bedarf es zunächst einem Verständnis über Migrations- und Integrationstheorien. Zudem soll ein Überblick über die Entwicklung der öffentlichen Einwanderungsdebatte gegeben werden.

Derzeit leben 16,4 Millionen Menschen mit Migrationserfahrung in Deutschland. Die Herkunftsländer sowie Religionen der Menschen sind äußerst heterogen, daher wird die kulturelle und religiöse Vielfalt der in Deutschland Lebenden im Detail dargestellt.

Auf Grundlage der vorangegangenen Kapitel wird dann explizit Bezug auf die Forschungsfrage genommen. Dies wird erreicht, indem die gesellschaftliche Wahrnehmung anhand einer repräsentativen Studie und anderen Forschungsergebnissen dargestellt wird. Außerdem werden haltungsbeeinflussende Faktoren mit Hilfe verschiedener Thesen analysiert.

Das Ergebnis hat gezeigt, dass die zunehmende religiöse und kulturelle Vielfalt eine Herausforderung für einen großen Teil der Gesellschaft darstellt und sie der wachsenden Pluralität kritisch gegenüberstehen. Beeinflusst wird diese Wahrnehmung insbesondere durch Bedrohungsgefühle. Diese können eine Abwehrhaltung gegenüber Fremdgruppen auslösen. Neben diversen sozialen, ökonomischen sowie politischen Faktoren, haben sich die Kontakt- und Deprivationsthese sowie die mediale Beeinflussung als entscheidende wahrnehmungsbeeinflussende Kriterien herausgestellt.

Einleitung

Migration ist ein weltweites Phänomen, welches in Zeiten der fortschreitenden Globalisierung stets an Bedeutung gewinnt. Als Einwanderungsland ist Deutschland in Folge dessen geprägt von kultureller und religiöser Vielfalt. Doch wie nimmt die deutsche Mehrheitsgesellschaft das Zusammenleben in einer multikulturellen Gesellschaft wahr und wodurch wird sie beeinflusst? Ziel dieser Arbeit ist es, diese Frage zu beantworten, indem die komplexen gesellschaftlichen Wahrnehmungsprozesse in Bezug auf Migration aufgeschlüsselt sowie dessen Beeinflussungsfaktoren aufgezeigt werden.

Um die Wahrnehmungsprozesse nachvollziehen zu können, bedarf es zunächst einem Verständnis über Migrationsgründe und -formen. Da Politik die Rahmenbedingungen für das gesellschaftliche Zusammenleben schafft, soll daher ein Überblick über die Entwicklung, den Wandel sowie den derzeitigen Stand der öffentlichen Einwanderungs- und Integrationsdebatte gegeben werden. Es soll erläuert werden, wo politische Fortschritte sowie Nachholbedarfe bzw. Defizite liegen.

Da die Herkunftsländer sowie Religionen der in Deutschland lebenden Menschen mit Migrationserfahrung äußerst heterogen sind, wird aufgezeigt, wie sich die kulturelle und religiöse Vielfalt in Deutschland im Detail darstellt. Außerdem soll die Schnittstelle zwischen Migration und Geschlecht Beachtung finden.

Auf Grundlage der vorangegangenen Kapitel wird dann explizit Bezug auf die Forschungsfrage genommen. Dies wird erreicht, indem die gesellschaftliche Wahrnehmung der kulturellen und religiösen Vielfalt in Deutschland anhand einer repräsentativen Studie und anderen Forschungsergebnissen dargestellt wird. Außerdem werden die haltungsbeeinflussenden Faktoren mit Hilfe verschiedener Thesen analysiert.

Da Rechtspopulismus in Deutschland längst kein Randphänomen mehr ist, soll dies abschließend, insbesondere im Hinblick auf die Zielgruppe und Wählerschaft, untersucht werden.

1 Begriffsbestimmungen

Mehrheitsgesellschaft:

Mehrheitsgesellschaft bezeichnet den zahlenmäßig überlegenen Teil der Bevölkerung, welcher dadurch die kulturellen Norme und Werte einer Gesellschaft definiert. Hier kann auch von einer Art Leitkultur gesprochen werden, welche einen gesellschaftlichen Wertekonsens beschreibt. (vgl. enzyklo.de)

Menschen mit Migrationserfahrung:

Für den Verlauf dieser Arbeit wird der Begriff „Migrationshintergrund“ durch „Migrationserfahrung“ ersetzt, da dies meines Erachtens dem Prozess der Migration und dessen Prägung gerechter wird. Damit sind im Folgenden nicht nur Menschen gemeint, welche im Ausland geboren wurden und später einwanderten. Auch Menschen, welche nicht selbst eine Migration vollzogen haben, werden durch die Migrationserfahrung ihrer Eltern und Familie geprägt. Der kulturelle Einfluss dessen affektiert somit auch die Erfahrungen der nächsten Generation. Es sind Erfahrungen die die Menschen in ihrem Herkunfts- sowie Aufnahmeland machen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie selbst migriert sind oder ihre Eltern. Die Erfahrungen sind allgegenwertig und prägen das weitere Leben.

Flüchtling:

Artikel 1A der Genfer Flüchtlingskonvention

„[…] definiert einen Flüchtling als Person, die sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt oder in dem sie ihren ständigen Wohnsitz hat, und die wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung eine wohlbegründete Furcht vor Verfolgung hat und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Furcht vor Verfolgung nicht dorthin zurückkehren kann.“ (UNHCR.de)

Die Genfer Flüchtlingskonvention regelt das Recht aus Asyl auf internationaler Ebene. Bisher haben 147 Staaten die Konvention unterzeichnet. (vgl. UNHCR.de)

Auf nationaler Ebene ist das Recht auf Asyl zum einen im deutschen Grundgesetz und zum anderen im Asylverfahrensgesetz verankert.

Nach Artikel 16a GG wird Asyl gewährt, wenn eine politische Verfolgung vorliegt. Dies ist gegeben, wenn sie aufgrund der politischen oder religiösen Überzeugungen stattfindet. Zudem wenn sie durch unverfügbare Merkmale ausgelöst wird, welche das Anderssein der betroffenen Person prägen. (vgl. BAMF.de 2012)

In § 3 Abs. 1 AsylVfG sind die Vorgabe der Genfer Flüchtlingskonvention übernommen worden (vgl. BAMF.de 2012).

Wird einem Menschen nicht das Recht auf Asyl nach den genannten Eigenschaften zugesprochen, so hat er weiterhin die Möglichkeit einen Anspruch auf Subsidiären Schutz zu haben. Dies ist gegeben, wenn die entsprechende Person stichhaltige Gründe anbringen kann, dass ihr im Heimatland ernsthafter Schaden droht. Dies kann beispielsweise die Vollstreckung der Todesstrafe, Folter oder willkürliche Gewalt in Folge eines bewaffneten Konflikts sein. (vgl. BAMF.de 2012)

Kultur:

Der allgemeine Begriff Kultur vernachlässigt häufig das Machtverhältnis zwischen Mehrheit und Minderheit, welche kulturelle Gegebenheiten beeinflussen. Da zumeist der dominierende Teil einer Gruppe oder Gesellschaft die kulturellen Werte und Normen vorgibt, ist im Folgenden, wenn von Kultur die Rede ist, die Dominanzkultur gemeint. (vgl. Hamburger 2012: 67)

Illegalisierte Migration:

Anstelle von illegaler oder irregulärer Migration, verwende ich den Begriff illegalisierte Migration. Ich vertrete die Ansicht, dass sich Menschen in der ganzen Welt frei bewegen können sollten. Grenzüberschreitungen sind dementsprechend kein illegaler Akt. Vielmehr sehe ich dies als einen Prozess der Zuschreibung.

2 Migration

Migration ist ein durch die Menschheitsgeschichte geprägtes Phänomen, welches es immer gab und voraussichtlich immer geben wird. Selten bleiben Menschen tatsächlich ein Leben lang dort wo sie geboren wurden, da sie stets auf der Suche nach anderen oder besseren Lebensumständen sind. (vgl. Düvell 2006: 1)

In Zeiten der Globalisierung bekommt der Begriff der Migration einen zunehmenden Stellenwert. Zum einen fordern dies der nationenübergreifende Arbeitsmarkt sowie die prekären Lebensbedingungen in vielen Teilen der Welt. Zum anderen sind durch fortschreitende Technologisierung und Ausbau der Infrastruktur Distanzen immer leichter zu überwinden. (vgl. Düvell 2006: 1)

Im Folgenden soll Migration näher definiert sowie verschiedene Migrationsgründe und –formen dargestellt werden.

2.1 Definition von Migration

Der Begriff Migration stammt von dem lateinischen Wort migrare bzw. migratio und bedeutet wandern bzw. Wanderung oder wegziehen. Der für diese Arbeit interessante Begriff der Migration im Verständnis der Sozialwissenschaften beschäftigt sich mit den Gründen und Folgen der Migration für Menschen mit Migrationserfahrung sowie für die Herkunfts- und Aufnahmeländer. Daraus wird das folglich politische und pädagogische Handeln abgeleitet. (vgl. Geuenich 2013: 1ff)

Für die notwendige Dauer, damit von Migration die Sprache ist, haben die International Organization for Migration (IOM) sowie die United Nations (UN) eine Aufenthaltsdauer in einem anderen Staat als dem ursprünglichen Geburtsland von mindestens einem Jahr festgelegt. Dabei ist irrelevant, ob die Migrationsbewegung freiwillig oder unfreiwillig erfolgte. Die Dauerhaftigkeit ist in Deutschland zumeist gegeben, da die Mehrzahl der Menschen mit Migrationserfahrung vorerst ihren dauerhaften Wohnsitz in der Bundesrepublik hat. (vgl. Geuenich 2013: 1ff)

Diese Definition bezieht somit auch Flüchtlinge ein, jedoch keine Reisenden oder beruflich bedingte Pendler.

Unterschieden wird zudem zwischen innerstaatlicher sowie internationaler Migration. Im Vergleich zu internationaler Migration kann sich innerhalb der staatlichen Grenzen frei bewegt werden. Wird eine Staatsgrenze überschritten, löst dies eine politisch-administrative Reaktion aus und der rechtliche Status der Menschen mit Migrationserfahrung verändert sich. (vgl. Bin 2008: 4)

Unter dem allgemein in Deutschland gebrauchten Begriff Menschen mit Migrationshintergrund versteht man alle nach dem Jahr 1949 nach Deutschland Zugewanderten sowie alle in Deutschland geborenen mit mindestens einem Elternteil mit Migrationserfahrung. Im Jahre 2013 machten Menschen mit Migrationshintergrund 20,51% der Gesamtbevölkerung Deutschlands aus. (vgl. statista.de 2015)

2.2 Migrationsgründe

Migration ist ein zeitlich langfristiger Prozess, welchem viele Ursachen zu Grunde liegen können. Meist lassen sich die Beweggründe nicht eindeutig zugeordnen. Sie sind somit multikausal und nicht isoliert zu betrachten. Daher kann häufig nicht eindeutig festgestellt werden, ob die Migration letztendlich freiwilliger oder unfreiwilliger Motivation war. Meist ist die Entscheidung die Summe aus unzähligen sozialen, ökonomischen, politischen und kulturellen Faktoren. (vgl. Han 2010: 7)

Hinzu kommen historische Aspekte, welche Migrationen aus verschiedenen Teilen der Welt auslösen und enden lassen. Diese vielzähligen Faktoren finden sich im Herkunfts- sowie im Aufnahmeland und können dadurch sowohl den Entschluss des Verlassens eines Landes, aber auch die Auswahl des Ziels der Migration beeinflussen. Die unterschiedlichen Migrationsformen, wie z.B. Arbeits- und Ausbildungswanderung, Heirats- oder Liebeswanderung, Wohlstandswanderung oder Zwangswanderung bzw. Flucht, spiegeln durch ihren Namen die grobe Intention wieder. (vgl. Meier-Braun/Weber 2013: 31f)

Nicht immer beeinflussen die Entscheidung für oder gegen ein Aufnahmeland rein rationale Gründe wie z.B. ökonomische Vorteile. Oft hat die soziale Anbindung einen höheren Stellenwert, sodass es zu einer sogenannten Kettenmigration kommt. Hierbei migrieren zunächst ein oder mehrere Menschen und liefern Familienangehörigen und Bekannten im Laufe der Zeit Informationen über die aktuelle Lage im Zielland, schicken finanzielle Unterstützung sowie bauen u.U. bereits ein soziales Netzwerk vor Ort auf. In Folge dessen migrieren dann weitere Menschen, welche durch die bereits erhaltene Orientierung von einem geringeren Risiko auszugehen haben. (vgl. Han 2010: 10ff)

Auf emotionaler Basis, geht der Migrationsprozess mit ambivalenten Gefühlen einher. Diese sind auf der einen Seite die Neugier, Begeisterung und Hoffnung für das Unbekannte, die damit verbundenen neuen Möglichkeiten und die erhoffte Verbesserung der derzeitigen Situation. Auf der anderen Seite sind Angst, Zweifel und Realismus zu finden. Hinzu kommt der Trennungsschmerz von geliebten Menschen, Orten und kulturellen Gegebenheiten. (vgl. Machleidt 2013:35ff) Es zeigt sich somit ein vielseitiges und individuelles Ursachengefüge für den Migrationsprozess.

Um einen Überblick über verschiedene Migrationstypen zu erhalten, kann man Menschen mit Migrationserfahrung in drei grobe Typen einteilen: Flüchtlinge, HoffnungsträgerInnen und WeltenspielerInnen. (vgl. Vordermayer 2012: 43)

Die Migrationsgründe von Flüchtlingen sind aufgrund von einer lebensbedrohlichen Lage in dessen Herkunftsland durch z.B. Krieg, politische sowie religiöse Verfolgung oder Verfolgung aufgrund ihrer Sexualität gegeben. Sie sind somit gezwungen das Land zu verlassen und sind auf Asyl in einem anderen Land angewiesen. (vgl. Vordermayer 2012: 44f) Da ansonsten Gefahr für Leib und Seele droht, könnte hier von einem unfreiwilligen Kontext ausgegangen werden.

Die Motivation der HoffnungsträgerInnen ist die Verbesserung ihrer Lebenssituation und eventuell zusätzlich die ihrer Familie. Sie verlassen ihr Herkunftsland mit einer gewissen Frustration und erhoffen sich beispielsweise bessere Verdienstmöglichkeiten oder politische Absicherung bzw. Stabilität in einem anderen Land. Sie sind einerseits nicht durch die Bedrohung ihres Lebens gezwungen das Land zu verlassen, doch ihre und die Hoffnungen ihrer Familie stellen einen erheblichen Druck und Verantwortung dar. Dieser Entschluss kann auf freiwilliger und unfreiwilliger sowie auf beider Basis fallen. (vgl. Vordermayer 2012: 45f) Beispielhaft ist dieses Szenario für die Gastarbeiter des Anwerbeabkommens zwischen Deutschland und der Türkei in den 70er Jahren.

Die WeltenspielerInnen hingegen kommen eher aus einer wohlhabenden Gesellschaft und möchten sich selbst Ausprobieren, indem sie sich in einem fremden Umfeld neu erleben und dadurch ihren Horizont erweitern. Sie suchen in der Ferne das Abenteuer oder eine innere Besinnung und nehmen dafür auch häufig die Herabsenkung ihres Lebensstandards in Kauf. (vgl. Vordermayer 2012: 47f) Das Gesuchte entspricht sich hier mehr einem ideellen Wert.

Um den äußerst heterogenen Gruppen von Menschen mit Migrationserfahrung mit teils höchst komplexen Biografien und Beweggründen jedoch gerecht zu werden, sollten im Einzelnen pauschale Aussagen über Gründe und Zweck vermieden werden. Im folgenden Abschnitt wird dazu näher auf die verschiedenen Migrationsformen eingegangen.

2.3 Migrationsformen

Auch wenn die aktuelle Datenlage keine genaue Zahlenangabe zulässt, kristallisiert sich heraus, dass der Familiennachzug von nach nationalem Recht legal im Aufnahmeland lebenden Menschen mit Migrationserfahrung die weltweit größte Wanderungsgruppe ausmacht. (vgl. Angenendt 2009: 1)

Die zweitgrößte Migrationsform ist die Arbeitsmigration. Dies kann sich in Form von saisonaler oder dauerhafter Arbeit darstellen. Die Spanne der Qualifizierungen der Arbeitskräfte reicht dabei von ungelernten Kräften, welche meist Arbeiten ausführen, die der Mehrheitsgesellschaft im Aufnahmeland zu schwer oder zu schlecht bezahlt sind, bis hin zu Hochqualifizierten. (vgl. Angenendt 2009: 1)

Zudem kann die Migration auch zwecks Bildung vollzogen werden. Das Heimatland wird verlassen um im Aufnahmeland eine Aus- oder Weiterbildung oder ein Studium zu absolvieren. Wird nach dem Studium oder der Ausbildung ein Beschäftigungsverhältnis im Aufnahmeland angetreten, wird aus der temporären Migration eine permanente. (vgl. Bin 2008: 12)

Die drittgrößte Gruppe stellt die Fluchtmigration dar. Hierzu zählen Asylbewerber und Flüchtlinge, welche einen Asylantrag nach der Genfer Flüchtlingskonvention gestellt haben, als Flüchtlinge anerkannt wurden oder ein Bleiberecht erhalten haben. Außerdem kommen Binnenflüchtlinge hinzu, welche innerhalb ihres Heimatlandes auf der Flucht vor beispielsweise Bürgerkriegen oder Naturkatastrophen sind. Zwar ist die Gesamtzahl der Asylanträge in Deutschland im Vergleich zu den 1990er Jahren von ca. 400 000 auf ca. 200 000 im Jahr 2014 gesunken, jedoch ist für das Jahr 2015 das Übertreffen des Höchststands der 1990er Jahre erwartet (vgl. mediendienst-integration.de[a]). Zudem ist die Zahl der Binnenflüchtlinge durch die verschärfte Asylpolitik in den Aufnahmeländern weltweit gestiegen. (vgl. Angenendt 2009: 1)

Eine weitere Migrationsform ist die illegalisierte Migration. Diese Migrationsform lässt sich in weitere Unterformen unterscheiden. Dabei wird differenziert, ob die Einreise, der Aufenthalt oder die Beschäftigung illegalisiert ist. Da sich illegalisierte Menschen nicht offiziell im Aufnahmeland aufhalten, kann ihre Anzahl von zwischen einem Achtel und einem Viertel an der weltweiten Gesamtmigration lediglich geschätzt werden. (vgl. Angenendt 2009: 1) Einschlägige Literatur geht von einem stetigen Wachstum der illegalisierten Migration aus, u.a. wegen den verschärften Asylrichtlinien (vgl. Bin 2008: 21).

Durch die Veränderungen zu einer globalisierten Welt sind zu traditionellen Migrationsformen neue und temporäre Formen wie Pendelwanderung oder zirkuläre Migration hinzu gekommen. Es wird hierbei beruflich zwischen verschiedenen Ländern gependelt oder es werden verschiedene Destinationen nacheinander angestrebt um dann wieder zum Heimatland zurückzukehren. (vgl. Angenendt 2009: 1)

Zudem ist die Spätaussiedlermigration eine weitere zahlenmäßig große Migrationsform in Deutschland. Spätaussiedler flohen aufgrund des Zweiten Weltkrieges aus Deutschland meist nach Osteuropa und reisten ab 1950 wieder ein. Dazu zählen Menschen, welche selbst ausgewandert oder geflohen sind sowie deren Nachkommen. Seitdem wanderten über fünf Millionen Menschen zurück nach Deutschland. In den Jahren zwischen 1991 und 1995 zogen über 200 000 Spätaussiedler zurück. Mittlerweile beschränkt sich dies auf wenige Tausend pro Jahr. (vgl. Schneider 2005: 1)

Wie auch bei den Migrationsgründen, stellen sich die Migrationsformen ebenso vielseitig dar.

3 Politischer Umgang mit Migration

Im aktuellen Diskurs über Migration zeigt sich ein Paradigmenwechsel. Lange war Integration kein politisches Thema, da Deutschland sich nicht als Einwanderungsland verstand und den Anteil der sogenannten GastarbeiterInnen nur temporär begrenzt einstufte. Dies änderte sich in den letzten fünfzehn Jahren, indem Debatten über die Einwanderung, Integration, die Staatsangehörigkeit und Multikulturalismus stattfanden und immer noch stattfinden. (vgl. Heckmann 2014: 39ff)

In diesem Kapitel soll zunächst ein Überblick über die Entwicklung der Einwanderungsdebatte sowie die aktuelle politische Lage in Deutschland in Bezug auf Migration skizziert werden. Daraufhin wird der Wandel des Integrationsbegriffes von Assimilation hin zum Streben nach einer Willkommens- und Anerkennungskultur dargestellt, welcher eine gleichberechtigte Teilhabe für alle BürgerInnen schaffen soll. Inwieweit dieses Streben erfolgreich ist, soll geklärt werden. Dazu sollen Themen wie Ethnische Segregation und polizeiliche Diskriminierung anhand von Beispielen Bereiche aufzeigen, in welchen das politische Handeln Ausgrenzung und Diskriminierung möglich macht oder sie sogar bedingt.

Abschließend soll dieses Kapitel darstellen, welche rechtlichen Möglichkeiten zum Schutz vor Diskriminierung bestehen und wie sich die politische Partizipation von Menschen mit Migrationserfahrung gestaltet.

3.1 Entwicklung und aktuelle Lage in Deutschland

Die Einwanderungsdebatte entwickelte sich primär vor dem Hintergrund der Anwerbepolitik in den 1960er und 1970er Jahren. Teil dieser Anwerbepolitik war das sogenannte Anwerbeabkommen. Durch den Arbeitskräftemangel während des deutschen Wirtschaftsaufschwungs wurden in den Jahren von 1955 bis 1968 ausländische ArbeitnehmerInnen zum befristeten Arbeitsaufenthalt in Deutschland angeworben. Diese Verträge wurden zwischen Deutschland und Italien, Spanien, Griechenland, Türkei, Marokko, Südkorea, Portugal, Tunesien sowie Jugoslawien geschlossen. Zu Beginn war ein Rotationsmodell angedacht, bei dem die Verträge mit den ArbeitnehmerInnen auf zwei Jahre befristet wurden um eine Eingewöhnung sowie Einwanderung zu vermeiden. Die ArbeitgeberInnen forderten jedoch eine Änderung dieser Regelung, weil die Rotation und das damit verbundene ständige Einarbeiten zu kostenaufwändig gewesen sei. (vgl. auswaertiges-amt.de)

Da die Einwanderung auch nach den Vertragsverlängerungen seitens der deutschen Politik nicht gewollt war, sollte 1973 der Anwerbestopp die Anzahl der beschäftigten GastarbeiterInnen verringern. Familienzusammenführungen führten jedoch dazu, dass die Zahl der Menschen mit Migrationserfahrung in Deutschland weiter anstieg. Die Politik sah trotzdem keinen Bedarf einer angemessenen Integrationspolitik. Aufgrund von wiederholten wissenschaftlichen Belegen und Studien über die Einwanderungsrealität Deutschlands, erkannte 1998 die rot-grüne Bundesregierung erstmalig die Einwanderungsthese an. Daraus folgte dann im Weiteren eine längst überfällige Integrationspolitik (vgl. Heckmann 2014: 41f). Diese neue Integrationspolitik beinhaltet beispielsweise die politische Forderung nach beidseitiger Öffnung im Integrationsprozess, d.h. auch das Aufnahmeland muss eine entgegenkommende und kulturell geöffnete Haltung einnehmen. Zudem wurden Integrationsangebote und Sprachkurse gesetzlich festgelegt. (vgl. Halm 2014: 55)

Um dem durch den demografischen Wandel bedingten Fachkräftemangel entgegenzuwirken, wird die Zuwanderung vor diesem Hintergrund mittlerweile offiziell nicht mehr als Bedrohung sondern als Chance und sogar auch als zwingend notwendig angesehen. Um diesem Defizit in den folgenden Jahrzehnten entgegenzuarbeiten, wird die Einwanderung durch die Einführung der EU-Blue-Card für hochqualifizierte DrittstaatlerInnen, dem neuen Zuwanderungsgesetz sowie der Arbeitnehmerfreizügigkeit für europäische ArbeitnehmerInnen gefördert. Durch die stabile Geburten- sowie Alterungsrate lässt sich die zukünftige Entwicklung des demografischen Wandels in Deutschland relativ zuverlässig prognostizieren, sodass bis zum Jahr 2050 mit einer Minderung des Arbeitskräftepotenzials von 40% zu rechnen ist. Um dieses Defizit auszugleichen, wäre eine jährliche Zuwanderung von 400 000 Personen notwendig. Da auch in vielen weiteren europäischen Ländern der demografische Wandel einzieht ist jedoch lediglich eine Einwanderungszahl von 100 000 Personen jährlich realistisch. Dies zeigt, die Auswirkungen des Rückgangs des Erwerbspersonenpotentials sind nicht aufzuhalten, sondern lediglich abzuschwächen. (vgl. Brücker 2014: 73-79) Um die Einwanderung jedoch tatsächlich zu fördern, gibt es zusätzliche Aufgaben mit der sich die Arbeitsmarkt- und Integrationspolitik befassen muss. Dies betrifft beispielsweise die gleichwertige Behandlung am Arbeitsmarkt. Derzeit ist zu verzeichnen, dass bei identischer Qualifikation Menschen mit und ohne Migrationserfahrung häufig keine Gleichberechtigung erfahren, sondern Menschen ohne Migrationserfahrung bevorzugt behandelt werden. (vgl. Brücker 2014: 109) Kontrastreich zeigt sich zudem die geförderte Einwanderung von Hochqualifizierten im Verhältnis zur Asylpolitik Deutschlands und der Europäischen Union. Einwanderung soll reguliert und gesteuert werden, sodass meines Erachtens nur die Menschengruppen willkommen sind, die ohne weitere Investitionen helfen die deutsche Wirtschaft aufrecht zu erhalten. Aufgrund der Abschottungspolitik an den Außengrenzen Europas lässt sich vermuten, dass Flüchtlinge für die BRD nicht unter diese Menschengruppe fallen. Da der Fachkräftemangel, wie bereits erläutert, nicht ausschließlich mit Europäern und hochqualifizierten DrittstaatlerInnen zu decken ist, sehe ich eine Notwendigkeit in der generellen Öffnung für DrittstaatlerInnen, welche durch verschiedene Fördermaßnahmen in den deutschen Arbeitsmarkt eingegliedert werden könnten.

In der Einwanderungsdebatte ergab sich zudem die Frage zur Staatsangehörigkeit. Dieser Thematik liegt die entscheidende Frage über das Selbstverständnis Deutschlands zugrunde. Zu entscheiden ist zwischen der Sicht als Abstammungsgemeinschaft, in der sich die Nationalität lediglich über Verwandtschaft überträgt und einer Rechtsgemeinschaft in der geteilte Werte und Normen die Basis für ein nationales Zusammenleben darstellen. (vgl. Heckmann 2014: 42f)

Zur Regelung der Staatsbürgerschaft galt bis 1999 das Abstammungsprinzip (Blutrecht) nach dem 1913 erlassenen Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz. Demnach erhielt jeder die deutsche Staatsbürgerschaft, wer deutsche Eltern hatte. Im Jahr 2000 wurde dies durch das Geburtsortprinzip (Bodenrecht) ergänzt, wonach nun jeder die deutsche Staatsbürgerschaft erhält, dessen mindestens ein Elternteil seit mindestens 8 Jahren rechtmäßig in Deutschland lebt und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht hat. In diesem Fall können auch zwei Staatsbürgerschaften erworben werden. Bis 2014 galt in diesem Kontext jedoch die sogenannte Optionspflicht, bei der sich junge Erwachsene zwischen dem 18. und 23. Lebensjahr zwischen einer der beiden Staatsbürgerschaften entscheiden mussten. Diese Regelung wurde seit 2014 außer Kraft gesetzt, wenn das Kind in Deutschland geboren und aufgewachsen ist. Außerdem haben beispielsweise SchweizerInnen und andere EU-BürgerInnen pauschal das Recht auf zwei Staatsbürgerschaften. Hier entsteht ein gefährliches Zwei-Klassen-System. (vgl. mediendienst-integration.de [b]) Betrachtet man also den heutigen Stand der Regelung zur Staatsangehörigkeit, scheint sich Deutschland auch heute noch eher als Abstammungsgemeinschaft statt als Rechtsgemeinschaft aufzufassen. Dies kann eine glaubhafte Willkommens- und Anerkennungskultur sowie die Förderung von Integrations- und Identifikationsprozessen hemmen.

3.2 Integrationsverständnis

Der Integrationsbegriff hat mit dem Aufkommen der Einwanderungsdebatte ebenso wie die Integrationspolitik einen Wandel erlebt. Bevor sich Deutschland als Einwanderungsland begriff, wurde Integration mit Assimilation gleichgesetzt. Bei der Assimilation wird eine absolute Anpassung der Menschen mit Migrationserfahrung erwartet, bei der ausschließlich Normen und Werte der Mehrheitsgesellschaft des Aufnahmelandes angenommen werden sollen. Eigene kulturell bedingte Werte oder Lebensstile sollten dabei im Laufe der Zeit abgelegt werden. (vgl. Iben 1997: 492f) Jedoch bedeutet das Annehmen von sozialen Normen des Aufnahmelandes nicht gleich die Identifikation mit diesen.

Nachdem die Migration nicht mehr lediglich temporär eingestuft wurde und Deutschland 1998 anerkannte ein Einwanderungsland zu sein, änderte sich die Definition des Integrationsbegriffes. Heutzutage wird darunter ein stetiger wechselseitiger Lernprozess der Aufnahmegesellschaft sowie der Menschen mit Migrationserfahrung verstanden. Positive Elemente beider Kulturen sollen erhalten bleiben, negative hingegen durch den Austausch modifiziert werden. Zum Zusammenleben in einer multikulturellen Gesellschaft gehört somit ebenso wie das Teilen einer gemeinsamen Kultur, das diskriminierungsfreie Tolerieren von Eigenbereichen. (vgl. Iben 1997: 492f)

Integration kann in verschiedenen Teilbereichen unterschiedlich schnell oder erfolgreich verlaufen. So wird zwischen der Systemintegration beispielsweise am Arbeitsmarkt oder im Rechtssystem und der Sozialintegration unterschieden (vgl. Schulte/Treichler 2010: 44f). Ist die Integration beispielsweise am Arbeitsplatz bereits erfolgreich, können auf der privaten sozialräumlichen Ebene noch Defizite festzustellen sein.

Es zeigt sich, dass der Integrationsbegriff viele gesamtgesellschaftliche Fragen aufbringt, welche die Integrationspolitik zu klären versucht. Hierbei bedarf es allgemeinverbindlichen Regeln und Maßnahmen, durch welche die Politik Rahmenbedingungen zur Förderung der Integration schafft. Indem der Staat für Chancengleichheit, aktive Partizipation aller BürgerInnen des Landes, gleiche Rechte und Pflichten sowie den Aufbau interkultureller Kompetenzen einsteht, kann Politik, je nach Interesse, als unterstützendes Instrument arbeiten. Ist dies nicht gegeben, kann sie ebenso als Hindernis von Integration fungieren. (vgl. Schulte/Teichler 2010: 74ff)

Das Ziel einer erfolgreichen Integrationspolitik ist die gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, kulturellen sowie politischen Leben von Menschen mit Migrationserfahrung. Gleichzeitig soll die gesellschaftliche Stabilität beibehalten bzw. gefördert werden. (vgl. Schulte/Treichler 2010: 74ff).

3.3 Integrations- und Migrationspolitik

Integrations- und Migrationspolitik lassen sich nicht als klares Politikfeld abgrenzen, da sie stets auch ein Politikfeld übergreifendes Thema darstellen und als Querschnittsaufgabe gesehen werden sollten. In diesem Abschnitt soll sich auf die Bereiche der Integrations-, Zuwanderungs- und Asylpolitik konzentriert werden.

Das Kernstück der neuen Integrationspolitik in Deutschland ist das Zuwanderungsgesetz. Dieses trat 2005 in Kraft und wurde 2007 noch einmal verschärft. Hier werden sämtliche Bestimmungen zur Migrations- und Integrationspolitik sowie dem Aufenthaltsrecht von Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit geregelt. Der komplette Name dieses Gesetzes lautet: „Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern“. Es vereinfacht die Aufenthaltstitelregelung indem es aus etlichen möglichen Aufenthaltstiteln nur noch in die Aufenthaltserlaubnis sowie Niederlassungserlaubnis unterscheidet. Doch der Titel des Gesetzes lässt darauf schließen, dass dies keine Öffnung bzw. Lockerung der Grenzen oder ein erleichtertes Erhalten eines Aufenthaltstitels, sondern die Regulation und Begrenzung dessen bedeutet. (vgl. Schneider 2007: 1ff)

Die in dem neuen Zuwanderungsgesetz erwähnte Integration unterliegt hier dem Motto Fördern und Fordern, wobei der Fokus auf dem Spracherwerb liegt. Dieser soll in Integrationskursen vermittelt werden. Das gesetzlich verankerte Recht auf die Teilnahme an diesen Kursen gilt nur für Menschen die ihren Aufenthaltstitel nach dem 01.01.2005 erhalten haben und dessen Aufenthaltserlaubnis für mehr als ein Jahr gilt. Für Menschen mit Migrationserfahrung, welche ihren Aufenthaltstitel vor dem 01.01.2005 erhielten, als auch für deutsche Staatsangehörige und EU-Bürger besteht dagegen kein Recht auf einen Integrationskurs. Lediglich bei freien Kapazitäten kann dieser auf Antrag gewährt werden. Die Teilnahme ist solange freiwillig, bis ein Integrationsbedarf bei der Ausstellung des Aufenthaltstitels festgestellt wird oder Arbeitslosengeld II bezogen wird und die Behörde dazu auffordert. Wird die Teilnahme zur Pflicht, kann das Nichteinhalten zu Sanktionen führen. Die Kostenbeteiligung beträgt für einen Kurs 792,00 €. Auf Antrag sowie bei Bezug von ALG II oder Sozialhilfe kann von der Kostenbeteiligung am Integrationskurs abgesehen werden. (vgl. BAMF.de 2013)

Eine weitere Regelung betrifft die Lage von Flüchtlingen und Asylsuchenden. Vor 2005 waren die Regelungen zum Asyl nicht europaeinheitlich geregelt und Deutschland hielt sich nicht an die Genfer Flüchtlingskonvention. Nach der Neuregelung soll nicht nur staatlichen, sondern auch politischen sowie von nichtstaatlichen Akteuren verfolgten Personen Schutz gewährleistet werden. Auch bei prekären Zuständen im Bürgerkrieg und geschlechtsspezifischer Verfolgung kann der Flüchtlingsstatus anerkannt werden. (vgl. Schneider 2007: 1ff)

Weiter sollte nach dem Zuwanderungsgesetz die sogenannte Kettenduldung vermieden werden. Bei einer Duldung wird alle 6 Monate geprüft, ob die geduldete Person in ihr Herkunftsland zurückkehren kann bzw. muss oder ob weiterhin Gründe wie z.B. andauernder Krieg gegen die Ausreise vorliegen. Wird diese 6-monatige Duldung ständig um weitere 6 Monate verlängert, ist die Sprache von einer Kettenduldung. Geduldeten Menschen wird keine Arbeitserlaubnis erteilt, somit wird ihnen die Integration erschwert. Nach 2005 soll nach 18-monatiger Duldung eine Aufenthaltserlaubnis ausgestellt werden. Dieses im Gesetzestext verankerte soll räumt den Behörden jedoch einen großen Ermessensspielraum ein, sodass derzeit laut Statistischem Bundesamt immer noch 112 767 geduldete Menschen (Stand 31.12.14) in Deutschland leben müssen. (vgl. Schneider 2007: 1ff)

Weiter wurde die Abschiebung erleichtert, wenn von den Betroffenen eine auf Tatsachen gestützte Gefahr für die Bundesrepublik ausgehe (vgl. § 58a Abs. 1 AufenthG). Zudem wird den Ländern die Möglichkeit eingeräumt Ausreiseeinrichtungen einzurichten. Hier soll gezielt Druck auf die Betroffenen ausgeübt werden um sie durch herabsetzen der Lebensqualität zum Ausreisen zu zwingen. Die Ausreisezentren ersetzen nicht die Abschiebehaft, sondern stellen eine Ergänzung dar. (vgl. ProAsyl 2004)

Kritisieren lässt sich, dass dieses Gesetz bedeutend mehr wirtschaftliche als humanitäre Interessen verfolgt. Außerdem gelten weiterhin Einschränkungen wie Residenzpflicht für AsylbewerberInnen sowie keine pauschale Arbeitserlaubnis für Geduldete. Auch die Kettenduldung sowie Abschiebungshaft wurden nicht abgeschafft. Zudem ignorierte das Zuwanderungsgesetz die UN-Kinderrechtskonvention sowie die Mindestsicherung für illegalisierte Menschen. Ob Flüchtlingen Sachleistungen oder finanzielle Mittel zur freien Verfügung zustehen, wird ebenso nicht einheitlich geregelt und bleibt somit Ländersache. (vgl. ProAsyl 2004)

Zwar räumen diese Regelungen Menschen mit Migrationserfahrung neue Rechte ein, parallel finden sich jedoch unzählige Pflichten und Einschränkungen. Diese können eine Art Integrationsdruck und Limitierung des freien Daseins sowie der Entfaltung darstellen. Doch bisher scheint das neue Integrationsgesetz nicht die Willkommens- und Anerkennungskultur zu repräsentieren, welche Deutschland offiziell zu pflegen versucht. Das Willkommenheißen von wenigen, in dem Fall Hochqualifizierten, entspricht, zumindest seitens der Politik, keinem glaubhaften Konzept eines kulturell offenen Einwanderungslandes. Wenn das gesellschaftspolitische Ziel eine Anerkennungskultur und Aufrechterhaltung der Wirtschaft ist, sollte dies mit Toleranz gegenüber anderen Lebensformen und Ressourcenorientierung einhergehen. Politisch müssten sich dazu die Grenzen weiter öffnen, auch an den Außengrenzen Europas sowie zusätzlich in interkulturell geöffnete Integrations- und Weiterbildungsangebote investiert werden. Gesellschaftlich sollte meines Erachtens zudem mehr Aufklärung praktiziert und bereits in der Primärbildung damit begonnen werden. Nur wer über ein globales Verständnis verfügt, kann Migrationsprozesse nachvollziehen und ihnen wertschätzend gegenüber treten. Denn nicht nur gesellschaftlich können Menschen mit Migrationserfahrung eine Bereicherung sein, auch wirtschaftlich ist Deutschland aufgrund des demografischen Wandels zwingend auf sie angewiesen. Von diesem Punkt ausgehend, sollte sich die Integrations- und Migrationspolitik ausrichten. Insbesondere das Potential von Flüchtlingen und AsylbewerberInnen scheint nahezu komplett verkannt und ignoriert.

3.4 Ethnische Segregation

Betrachtet man die Entwicklung von Städten, lässt sich anhand der Ortsteile häufig eine Teilung nach sozialen Schichten feststellen. Oft sind in Teilbereichen von Großstädten Segregationsprozesse von Menschen mit Migrationserfahrung zu beobachten, welche räumlich isoliert von der Mehrheitsgesellschaft leben. (vgl. Han 2010: 242f) Das Phänomen der ethnischen Segregation ist im Vergleich zur sozio-ökonomischen Segregation ein eher junger Zustand, welcher erst in den letzten 30 Jahren in dieser ausgeprägten Form vorzufinden ist (vgl. Hanhörster 2014: 42).

Zu Zeiten der Industrialisierung und damit einhergehender Urbanisierung erfolgte eine Trennung zwischen Leben und Arbeit, somit auch zwischen Wohnraum und Arbeitsplatz. Die Arbeiterviertel befanden sich im Gegensatz zu anderen Vierteln in einer schlechten Lage und waren ausschließlich auf die Funktionalität als Wohnraum ausgerichtet. Mittlerweile sind Werks- oder Fabrikzugehörige Arbeiterviertel weniger vorzufinden. Die Berufsgruppen in den Vierteln vermischen sich zwar, entscheidend bleiben jedoch das Einkommen und die soziale Schicht, wonach sich die Stadtteilgebiete auch heutzutage sortieren. (vgl. Han 2010: 242ff) Menschen mit Migrationserfahrung werden aufgrund ihrer häufig schwächeren ökonomischen Lage besonders oft Teil dieser benachteiligten Viertel. Neu zugezogene Menschen mit Migrationserfahrung siedeln sich bevorzugt in Gebieten an wo bereits Verwandte oder andere ethnisch selbige Gruppen wohnen, weil sie sich dadurch eine leichtere Eingewöhnung und Hilfestellung im Aufnahmeland erhoffen. Ein weiterer Grund für die Segregation von Menschen mit Migrationshintergrund ist das verbreitete diskriminierende Verhalten, seitens der VermieterInnen bei der Wohnungsvergabe. Aufgrund von Vorurteilen werden häufig ohne kritisches Hinterfragen die Bewohner für den Zustand eines Wohngebietes verantwortlich gemacht, obwohl dieser Vorgang weitaus komplexer ist und sich eher umgekehrt darstellt. Da auch bei Verbesserung der finanziellen Situation von Menschen mit Migrationserfahrung, ihnen der Zugang zu besseren Wohnstandorten häufig verwehrt bleibt. (vgl. Han 2010: 243f)

Zudem leben Menschen mit Migrationserfahrung, laut Mikrozensus 2010, auf deutlich beengterem Wohnraum und seltener in Wohneigentum (26,2% zu 47,3% ohne Migrationserfahrung). Zwar stieg zwischen 2006 und 2010 der Prozentsatz der Wohneigentümer mit Migrationserfahrung um 17% an, jedoch zeigt der Vergleich der Zahlen zwischen Menschen mit und ohne Migrationserfahrung zum Wohneigentum, dass dort noch viele Aufholprozesse nötig sind. (vgl. Statistisches Bundesamt 2011)

Mietpreisentwicklung ist auch immer ein politisch steuerbarer Prozess. Durch ein nicht allzu starkes Gefälle zwischen den städtischen Mietpreisen ließe sich, wenn gewollt, der räumlichen Segregation entgegenwirken. Hat sich erst einmal ein Viertel zu einem Gebiet mit einer hohen Konzentration von Menschen mit Migrationserfahrung entwickelt, können durch das Zusammenkommen von schlechten Wohnbedingungen und sozio-ökonomisch schwachen BewohnerInnen mit Migrationserfahrung Vorurteile seitens der Mehrheitsgesellschaft geschürt und diese Gebiete gemieden werden. Als Folge dessen hemmt dieser räumlich isolierte Zustand den Integrationsprozess und die Teilhabechancen von Menschen mit Migrationserfahrung. Die räumliche Distanz ist somit auch stets durch soziale Distanz bedingt und umgekehrt. (vgl. Meier-Braun/Weber 2013: 152)

Außerdem ist der Grad des sozialen Lernens in benachteiligten Vierteln geringer, da es durch fehlende Kontakte zu sozial höheren Schichten an Orientierung und beispielhaft positiven Lebensmodellen fehlt. Insbesondere für Jugendliche kann diese Orientierungslosigkeit in Kombination mit Perspektivlosigkeit zu abweichendem Verhalten führen. Hinzu kommt ein geschwächtes Selbstwertgefühl aufgrund der eigenen sozialen Position. Auch die Bildungsqualität stellt sich durch das Einzugsgebiet der ansässigen Schulen eher geringer dar. Dies wiederum kann eine schwerer zu erreichende soziale Mobilität auch für nächste Generationen bedeuten. Zwar bieten Viertel mit einer hohen Konzentration einer ethnischen Gruppe sozialen und emotionalen Halt, durch beispielsweise soziale Netzwerke, doch die Nachteile überwiegen entscheidend. (vgl. Hanhörster 2014: 47ff)

Es scheint, als entwickelt sich in solchen Gebieten eine Art Parallelgesellschaft in welcher sich durch die ethnische und sozio-ökonomische Segregation die soziale Kluft unserer Gesellschaft widerspiegelt (vgl. Hanhörster 2014: 41).

[...]

Excerpt out of 70 pages

Details

Title
Kulturelle und religiöse Migration in Deutschland. Wie ist die Wahrnehmung der Mehrheitsgesellschaft?
College
University of Applied Sciences Dortmund
Grade
1,3
Author
Year
2015
Pages
70
Catalog Number
V451862
ISBN (eBook)
9783668924062
ISBN (Book)
9783668924079
Language
German
Keywords
Migration, Gesellschaft, Diskriminierung, Vielfalt
Quote paper
Sarah Prütz (Author), 2015, Kulturelle und religiöse Migration in Deutschland. Wie ist die Wahrnehmung der Mehrheitsgesellschaft?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/451862

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