Im folgenden Text werden die Haftbedingungen von RAFGefangenen1, ab den 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts, anhand von Quellen, die von den Gefangenen selbst verfasst wurden sowie von Dokumenten, die die Sicht der Bundesrepublik Deutschland widerspiegeln, untersucht werden. Die Sekundärliteratur verdeutlicht, dass die Ereignisse, die erst wenige Jahrzehnte zurückliegen, noch nicht objektiv und mit geschichtlicher Distanz betrachtet werden können, da diejenigen, die sich heute mit dem Thema RAF beschäftigen, damals Zeitgenossen waren. Trotz der schwierigen Ausgangslage werde ich mich in meiner wissenschaftlichen Arbeit um Objektivität bemühen, und versuchen, das Verhältnis zwischen der RAF und der Bundesrepublik Deutschland im Hinblick auf die Haftbedingungen zu durchleuchten.
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Inhaltsverzeichnis
1.o Einleitung
2.o Der Begriff „Isolationshaft“
3.o Analyse der Haftbedingungen
3.1 Die Haftbedingungen aus der Sicht RAF-Gefangener
3.1.1 Vergleich der Haftbedingungen mit der Vernichtungshaft im Dritten Reich
3.1.2 Beschreibung des Hochsicherheitstrakts durch RAF-Gefangene
3.2 Lücken in der Überwachung
3.3 Wissenschaftliche Betrachtungen der Haftbedingungen
4.o Das Handeln des Rechtsstaats
4.1 Die Frage nach der Verhandlungsfähigkeit
4.2 Die Bundesrepublik Deutschland zeigt sich als „starker Staat“
5.o Schlussbetrachtungen
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen den Haftbedingungen von RAF-Gefangenen ab den 1970er Jahren und dem staatlichen Handeln der Bundesrepublik Deutschland. Dabei wird analysiert, wie beide Seiten ihre jeweiligen Positionen durch diskursive Strategien, den Einsatz von (Hunger-)Streiks und den Vergleich mit historischen Unrechtsregimen zu legitimieren bzw. zu kriminalisieren versuchten.
- Wahrnehmung und mediale Inszenierung der Haftbedingungen durch die RAF
- Staatliche Sicherheitsmaßnahmen und das sogenannte Sonderhaftstatut
- Diskurs um die Verhandlungsfähigkeit der Gefangenen vor Gericht
- Die Rolle der Sympathisantenszene und des Verteidiger-Netzwerks
- Selbstbild der Bundesrepublik als „starker Staat“ gegenüber dem Terrorismus
Auszug aus dem Buch
3.1.1 Vergleich der Haftbedingungen mit der Vernichtungshaft im Dritten Reich
Die RAF-Gefangenen suchten den Vergleich ihrer Haftbedingungen mit der Vernichtungshaft im Dritten Reich um die Öffentlichkeit gegen den Staat aufzuhetzen und zur weiteren Polarisierung im Land beizutragen. Da das Dritte Reich der dunkelste Teil der jungen deutschen Geschichte war und einige Funktionäre in Politik und Wirtschaft aus dieser Zeit, nach dem Zusammenbruch des Dritten Reiches weiterhin eine Machtposition besaßen, erbrachte die Analogie der Haftbedingungen der RAF eine große Aufmerksamkeit. Gerade unter der jungen Bevölkerung, die im Generationenkonflikt mit ihren Eltern stand, entwickelte sich eine Sympathisantenszene.
Die RAF äußerte die Vergleiche ihrer Haftsituation mit der Vernichtungshaft im nationalsozialistischen Deutschland in den „infos“. Ulrike Meinhof schrieb in einem „info“ zu Horst Mahler am 20. Mai 1973: „der politische begriff für toten trakt, köln, sage ich ganz klar ist das gas. meine auschwitzphantasien dadrin waren, kann ich nur sagen, realistisch“. Dieses „info“ bestätigt die Annahme, dass der Inhalt der „infos“ für die gesamte RAF gedacht war, sowohl für die einsitzenden, als auch für die noch in Freiheit lebenden RAF-Mitglieder und Sympathisanten, denn Meinhof schreibt über den „toten trakt“, „damit’s alle wissen, weils natürlich alle was angeht, wenn die schweine da noch mal einen reinsperren“.
Zusammenfassung der Kapitel
1.o Einleitung: Die Einleitung umreißt die Untersuchung der Haftbedingungen von RAF-Gefangenen unter Berücksichtigung von Quellen der Gefangenen sowie staatlicher Dokumente.
2.o Der Begriff „Isolationshaft“: Dieses Kapitel thematisiert die ideologische Aufladung und wertende Verwendung von Begriffen wie „Isolationshaft“, „weiße Folter“ und „strenge Einzelhaft“.
3.o Analyse der Haftbedingungen: Es werden die verschiedenen Perspektiven auf die Haftbedingungen, einschließlich der Sicht der Gefangenen und wissenschaftlicher Analysen, beleuchtet.
3.1 Die Haftbedingungen aus der Sicht RAF-Gefangener: Die Gefangenen interpretierten die Haft als gezielte politische Maßnahme zur Auslöschung ihrer Rebellion und setzten Hungerstreiks als Mittel des Kampfes ein.
3.1.1 Vergleich der Haftbedingungen mit der Vernichtungshaft im Dritten Reich: Die RAF nutzte Analogien zum Nationalsozialismus, um die Öffentlichkeit zu polarisieren und das System zu delegitimieren.
3.1.2 Beschreibung des Hochsicherheitstrakts durch RAF-Gefangene: Peter-Jürgen Boock schildert die psychischen Auswirkungen der Haft, geprägt von einem straffen Reglement und totaler Überwachung.
3.2 Lücken in der Überwachung: Trotz strenger Bedingungen konnten Informationen und Schmuggelware durch ein Netzwerk aus Anwälten und Mitgliedern in die Haftanstalten gelangen.
3.3 Wissenschaftliche Betrachtungen der Haftbedingungen: Hier werden fachliche Theorien wie die „sensorische Deprivation“ vorgestellt und kritisch zur realen Haftsituation in Bezug gesetzt.
4.o Das Handeln des Rechtsstaats: Das Kapitel behandelt die juristischen und staatlichen Strategien, einschließlich des § 129 StGB, zur Verfolgung der RAF als kriminelle Vereinigung.
4.1 Die Frage nach der Verhandlungsfähigkeit: Die Verteidigung versuchte, die Verhandlungsunfähigkeit der Angeklagten als Folge der Haftbedingungen zu belegen, was zu komplexen medizinisch-juristischen Auseinandersetzungen führte.
4.2 Die Bundesrepublik Deutschland zeigt sich als „starker Staat“: Die Bundesregierung präsentierte sich konsequent kompromisslos, um ihre staatliche Autorität gegen die terroristische Bedrohung zu wahren.
5.o Schlussbetrachtungen: Das Fazit resümiert, dass der Zusammenhalt der RAF als Gruppe die staatlichen Strategien zur Isolierung weitgehend neutralisierte und den Staat zur Verfeinerung des Strafvollzugs zwang.
Schlüsselwörter
RAF, Rote Armee Fraktion, Haftbedingungen, Isolationshaft, Rechtsstaat, Terrorismus, Stammheim, Hungerstreik, Sicherheitsmaßnahmen, Sympathisantenszene, Verhandlungsfähigkeit, Politische Gefangene, 70er Jahre, Deutschland, Staatliche Kontrolle
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Haftbedingungen von RAF-Gefangenen in den 1970er Jahren und das Spannungsverhältnis zwischen diesen Bedingungen und der Reaktion des westdeutschen Rechtsstaates.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Die zentralen Felder umfassen die mediale und ideologische Deutung von „Isolationshaft“, die staatliche Terrorismusbekämpfung sowie die Auswirkungen dieser Haft auf die Psyche der Gefangenen und die juristischen Prozesse.
Welches primäre Ziel verfolgt die Forschungsarbeit?
Das Ziel ist es, ein objektives Bild der Haftbedingungen zu zeichnen, indem sowohl die Darstellungen der Gefangenen als auch die Maßnahmen des Staates gegenübergestellt werden.
Welche wissenschaftlichen Methoden kommen zur Anwendung?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Quellen- und Literaturanalyse, wobei zeitgenössische Briefe, Dokumente der RAF und staatliche Protokolle kritisch ausgewertet werden.
Welche Aspekte werden im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die Analyse der subjektiven Wahrnehmung der Gefangenen, die wissenschaftliche Einordnung der Haft, die juristischen Rahmenbedingungen der Strafverfolgung sowie die politische Inszenierung des Staates als „starker Staat“.
Durch welche Schlüsselwörter lässt sich die Arbeit am besten charakterisieren?
Die wichtigsten Begriffe sind RAF, Isolationshaft, Rechtsstaat, Terrorismus, Stammheim, Sicherheitsmaßnahmen und Politische Gefangene.
Wie interpretierte die RAF den Vergleich ihrer Haft mit der Vernichtungshaft im Dritten Reich?
Die RAF nutzte diesen drastischen Vergleich gezielt, um die Öffentlichkeit gegen den Staat aufzuhetzen, Sympathien zu gewinnen und die Legitimität des politischen Systems der Bundesrepublik in Frage zu stellen.
Warum konnte die Überwachung trotz strenger Sicherheitsvorkehrungen in den Gefängnissen umgangen werden?
Die Überwachung war durch das Netzwerk aus Gefangenen, Außenstehenden und insbesondere den durch das Anwaltsgeheimnis geschützten Verteidigerbesuchen lückenhaft, was den Austausch von Informationen und Schmuggelware ermöglichte.
Welche Rolle spielte das Urteil des Bundesgerichtshofs hinsichtlich der gesundheitlichen Schäden?
Der Bundesgerichtshof vertrat die Ansicht, dass die Haftbedingungen in ihrer Konsequenz durch das Verhalten der Angeklagten selbst (wie Hungerstreiks und Ablehnung einer sozialen Reintegration) mitverursacht wurden, wodurch eine rechtliche Verantwortung des Staates für die gesundheitlichen Folgen begrenzt wurde.
- Quote paper
- Kristina Reymann (Author), 2004, Zwischen Recht und Unrecht - Untersuchung der Haftbedingungen RAF-Gefangener, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/45232