Seit Anfang des Jahres 2005 bleibt es in Deutschland den Bundesländern überlassen, ob diese allgemeine Studiengebühren, also Gebühren, welche unabhängig von der individuellen Studiendauer zu entrichten sind, einführen oder darauf verzichten. Insgesamt hat das bis jetzt in sieben Bundesländern zu einer Einführung geführt, wobei zwei diese bereits wieder abgeschafft haben. Im Zuge dieser Entwicklung kommt in der Bildungspolitik und der Zivilgesellschaft immer wieder die Frage der Sozialen Gerechtigkeit auf. Die unionsgeführten Bundesländer verweisen darauf, dass Studiengebühren zu keiner sozialen Benachteiligung führen. Vielmehr würden die Studenten durch eine verbesserte Lehre an den Hochschulen profitieren. Diese parteipolitische Gesinnung gibt der CDU-Politiker Dr. Reinhard Löffler des Landtags Baden-Württemberg in einem Film wieder. Die SPD hingegen spricht sich eher gegen Studiengebühren aus, da diese die soziale Ungerechtigkeit fördern würde.
Auch innerhalb der Gesellschaft gibt es kein einheitliches Bild. Um sich überhaupt einen Standpunkt zu diesem Thema erlauben zu können, bedarf es dem nötigen Fachwissen. Deshalb umfasst die vorliegende Ausarbeitung die folgenden Inhalte: Die Rahmenbedingungen der Studiengebühren (Punkt 2), Die Studiengebühren für das Erststudium in der BRD (Punkt 3), Das Verständnis sozialer Gerechtigkeit im Hochschulbildungssystem (Punkt 4), Der empirische Forschungstand (Punkt 5) und Das Fazit (Punkt 6).
Inhaltsverzeichnis
1 Die Einleitung
2 Die Rahmenbedingungen der Studiengebühreneinführung
2.1 Die Entwicklung der Studentenzahlen und die bildungspolitische Bedeutung
2.2 Die Hochschulbildungspolitik und die Gesetzgebung
2.3 Die Finanzierung der Hochschulbildung
3 Die Studiengebühren für das Erststudium in der BRD
3.1 Die Übersicht
3.2 Die sozialverträgliche Ausgestaltung
4 Das Verständnis sozialer Gerechtigkeit im Hochschulbildungssystem
4.1 Die Chancengleichheit
4.2 Die Verteilungsgerechtigkeit
5 Der empirische Forschungstand
5.1 Die Darstellung sozialer Selektion im Bildungssystem
5.2 Die Studien zur Verteilungsgerechtigkeit
5.3 Die Studie des HIS-Hochschul-Informations-SystemGmbH
6 Das Fazit
7 Das Literaturverzeichnis
1 Die Einleitung
Seit Anfang des Jahres 2005 bleibt es in Deutschland den Bundesländern überlassen, ob diese allgemeine Studiengebühren, also Gebühren, welche unabhängig von der individuellen Studiendauer zu entrichten sind, einführen oder darauf verzichten. Insgesamt hat das bis jetzt in sieben Bundesländern zu einer Einführung geführt, wobei zwei diese bereits wieder abgeschafft haben. Im Zuge dieser Entwicklung kommt in der Bildungspolitik und der Zivilgesellschaft immer wieder die Frage der Sozialen Gerechtigkeit auf. Die unionsgeführten Bundesländer verweisen darauf, dass Studiengebühren zu keiner sozialen Benachteiligung führen. Vielmehr würden die Studenten durch eine verbesserte Lehre an den Hochschulen profitieren. Diese parteipolitische Gesinnung gibt der CDU-Politiker Dr. Reinhard Löffler des Landtags BadenWürttemberg in einem Film wider.
Die SPD hingegen spricht sich eher gegen Studiengebühren aus, da diese die soziale Ungerechtigkeit fördern würde. Auch innerhalb der Gesellschaft gibt es kein einheitliches Bild. Um sich überhaupt einen Standpunkt zu diesem Thema erlauben zu können, bedarf es dem nötigen Fachwissen. Deshalb umfasst die vorliegende Ausarbeitung die folgenden Inhalte: Die Rahmenbedingungen der Studiengebühren (Punkt 2), Die Studiengebühren für das Erststudium in der BRD (Punkt 3), Das Verständnis sozialer Gerechtigkeit im Hochschulbildungssystem (Punkt 4), Der empirische Forschungstand (Punkt 5) und Das Fazit (Punkt 6).
2 Die Rahmenbedingungen der Studiengebühreneinführung
Die hochschulpolitische, finanzielle und gesellschaftliche Vorgeschichte im Zusammenhang mit der Einführung der Studiengebühren an den Hochschulen bedarf einer genaueren Betrachtung. Vorab sei erwähnt, dass der Begriff Hochschulen in der Arbeit so verwendet wird, wie es das Statistischen Bundesamt vorgibt, nämlich als Sammelbegriff, hinter dem sich die verschiedenen Hochschultypen; Universitäten, Pädagogischen Hochschulen, Theologischen Hochschulen, Kunsthochschulen und Verwaltungsfachhochschulen und die Fachhochschulen beziehungsweise Hochschulen verbergen.
2.1 Die Entwicklung der Studentenzahlen und die bildungspolitische Bedeutung
Ausgehend von Amerika wurde in Deutschland, ab den 60er Jahren erkannt wie bedeutsam der Zusammenhang zwischen Wirtschaftswachstum und qualifizierten Arbeitskräften ist. Vor allem als der Pädagoge Georg Picht einen Artikel mit dem Titel ״Die deutsche Bildungskatastrophe“ veröffentlichte, indem er auf die geringe Zahl an Studienabsolventen und lange Studiendauern hinwies, gewann die Hochschulbildung in Politik und Gesellschaft zunehmend an Bedeutung. Dieser Umschwung führte zu einer besseren personellen und finanziellen Ausstattung an den Hochschulen. Für die erste Hälfte der 70er Jahre konnte eine Studentenzahl von 750 000 ausgemacht werden. Hierbei ließ sich eine kontinuierliche Zunahme verzeichnen. Es lag die Prognose vor, dass Anfang der 80er Jahre ein starker Anstieg der Studierendenzahlen erfolgen wird, dieser aber gegen Ende der Dekade wieder sinken wird. Deshalb einigten sich Bund und Länder 1977 auf den sogenannten Öffnungsbeschluss. Dieser verord- nete den Hochschulen eine Mehraufnahme von Studenten über ihre Ressourcen hinaus, bis der Studentenberg überwunden sein würde. Zu einem Rückgang der Anzahl der Studenten kommt es wider Erwarten nicht, sodass die Studentenzahl 1992 bei 1,8 Millionen und 2003 sogar bei 2,02 Millionen liegt, (vgl. Kraus 2008, s.22ff, s.36f. )
2.2 Die Hochschulbildungspolitik und die Gesetzgebung
Ein wichtiger Schritt in der Hochschulbildungspolitik war die Grundgesetzänderung im Jahr 1969, welche dem Bund erstmalig das Recht gab, Rahmenvorschriften über grundsätzliche Fragen des Hochschulwesens zu erlassen. Davon machte der Bund 1976 durch das erste Hochschulrahmengesetz Gebrauch. Schließlich kam es am 27.10.1994 zu einerweiteren Grundgesetzänderung, (vgl. ebd., S.18f.)
Die wesentlichen Änderungen geben der Artikel 75 Abs.l S.INr.la GG in Verbindung mit Art. 72GG wider. Danach darf der Bund nur noch Rahmenvorschriften erlassen, wenn diese ״(...) zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet oder zur Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse erforderlich (..) “(BVerfG, 2 BvF 1/03 vom 26. Januar 2005, Absatz- Nr. (1-94)) sind. Im Jahr 2002 trat unter der Regierungskoalition SPD und Grüne, die 6. Novelle des Hochschulrahmengesetzes, welches das Studiengebührenverbot beinhaltet, in Kraft. Daraufhin reichten am 24.05.2003 die Ministerpräsidenten der unionsgeführten Länder, Bayern, Baden-Württemberg, Hamburg, Sachsen, Sachsen- Anhalt und Saarland einen Normkontrollantrag gegen die 6. Novelle des Hochschulrahmengesetzes ein. Am 26.01.2005 folgte das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Es besagt, dass der Bund mit dem Verbot von Studiengebühren innerhalb des sechsten Hochschulrahmengesetzes seine Regelungsbefugnis, wie sie 1994 im Grundgesetz neu verankert wurde, überschritten hatte. Desweiteren hätten die Bundesländer den Auftrag, für die Wahrung gleicher Bildungschancen zu sorgen. Dieser Aspekt wird im Punkt 4.1. genauer erläutert. Seit diesem Tag dürfen somit die Länder nun mehr eigenverantwortlich darüber bestimmen, ob sie Studiengebühren einführen oder darauf verzichten, (vgl. Kraus 2008, s.32ff)
2.3 Die Finanzierung der Hochschulbildung
Mit dem politischen Entscheid zum Öffnungsbeschluss begann die Unterfmanzie- rung der Hochschulen. Dies belegte die Hochschulrektorenkonferenz (2004): Es seien ״ (...) die Ausgaben für die Lehre je Studierenden, real im Zeitraum 1980 bis 2001 um ein Sechstel zurückgegangen“. (HRK 2004, 3. Die gegenwärtige Finanzierung des Hochschulbereichs) Auch in den Jahren 2002 und 2003 setzte sich dieser Abwärtstrend fort, ״(...) da die Zahl der Studierenden seit 2001 um weitere 100.000 angestiegen ist, Finanzzuwächse aber nicht stattgefunden haben. “(HRK 2004, 3. Die gegenwärtige Finanzierung des Hochschulbereichs) Letztlich wurde die Grundfman- zierung der Hochschulen durch die Bundesländer gesichert. Wie deren Haushaltslage von 1990-2005 war, zeigt die folgende Abbildung:
Abbildung in dieser leseprobe nicht enthalten
Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 2 nach Kraus 2008, S.40
Werden die Daten im Bezug gesetzt zum Zeitraum in dem Studiengebühren politisch debattiert wurden, so lässt sich feststellen, dass im Jahr 2003 ausgehend von dem niedrigen Anfangsniveau im Jahr 2001, der höchste Defizitstand mit 38 Milliarden Euro vorlag. Zeitgleich war die Studentenzahl mit 2,02 Millionen sehr hoch. Diese Ausgangslage generierte sicherlich einen Handlungsdruck, dem je nach politscher Fraktion unterschiedlich begegnet wurde. An dieser Stelle sei auf die differenten Haltungen zu Studiengebühren von der SPD oder den Grünen und der CDU/CSU hingewiesen, (vgl. Kraus 2008, s.40f.)
3 Die Studiengebühren für das Erststudium in der BRD
3.1 Die Übersicht
Ein Überblick über die Bundesländer in Deutschland, die Studiengebühren erheben liefert die nächste Abbildung:
Abbildung 2: Übersicht über Länder mit Studiengebühren, Stand 2010
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Quelle: Modifizierte Darstellung aus DAAD 2010, Studiengebühren in Deutschland und DSW 2010b, Übersicht: Studiengebühren in den 16 Bundesländern
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