Kann die Schweiz als multikulturelle Nation bezeichnet werden?

Integration und Ausgrenzung von Migranten in der Schweiz


Hausarbeit, 2009

28 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Der Nationenbegriff
1.1 Das Schweizer Nationenmodell und der Minderheitenschutz
2. Definition der Begriffe Multiethnizität und Multikulturalität
2.1 Hans-Joachim Hoffmann-Nowotnys „Chancen und Risiken multikultureller Einwanderungsgesellschaften“

3. Multikulturalität und Integration in der Schweiz

Fazit

Literatur

Einleitung

In dieser Arbeit soll festgestellt werden, inwieweit die Schweiz als multikulturelle Nation bezeichnet werden kann. Die Schweiz ist in vier Regionen geteilt, die zugleich Sprachgrenzen darstellen: die Westschweiz, in der Französisch, die Südschweiz (Kanton Tessin), in der Italienisch, die Deutschschweiz (Kantone des sog. Mittellandes), in der Deutsch und das Kanton Graubünden in dem Rätoromanisch gesprochen wird.[1] Lindner und Coenen-Huther bezeichnen die Schweiz als Musterbeispiel einer multikulturellen Nation aufgrund der gelungenen politischen Integration unterschiedlicher Religionen und Sprachen.[2] Der Biologe Eibl-Eibesfeld hebt die Multiethnizität der Schweiz hervor und nennt sie „ein gutes Beispiel für einen über gemeinsame Interessen bei gegenseitiger Respektierung gebundenen Mehrvölkerstaat, in dem eine friedliche Koexistenz mehrerer Ethnien möglich ist.“ Er wehrt sich hingegen die Schweiz als multikulturellen Staat zu bezeichnen und verweist dabei auf das Kulturdifferenzaxiom. Dessen Ergebnisse zeigten, dass die europäischen Kulturen historisch so nah verwandt und gleichartig seien, dass von Multikulturalität nur dann die Rede sein könne, wenn sie durch fremdkulturelle oder „kulturferne“ Einwanderer entstehe.[3] Von größter Bedeutung für die o. g. Fragestellung sind die Begriffe Staat/Nation, Multikulturalität und Multiethnizität, die zunächst allgemein hinsichtlich ihrer Definitionen erklärt und im Anschluss jeweils auf die Schweiz bezogen werden sollen. Im 1. Teil werden verschiedene Konzepte des Begriffs Nation vorgestellt. Dabei werden die Konzepte der Nation als Willensgemeinschaft (Frankreich, Abbé Sièyes) und als Kulturnation (Deutschland, Herder) sowie neuere Konzepte z. B. von Lepsius (Nation als Ordnungsvorstellung) dargestellt. Im 2. Kapitel des ersten Teils soll dargestellt werden, wie sich die Schweiz als Nation definiert. Dabei wird zunächst ein Einblick in die kulturelle Zusammensetzung und politische Organisation der Schweiz klären, inwieweit die Nation über eine einheitliche Kultur verfügt. An dieser Stelle werden auch religiöse und kulturelle Gemeinsamkeiten oder Differenzen in den verschiedenen Regionen dargestellt. Zudem wird in diesem Kapitel herausgearbeitet, auf welcher konzeptionellen Basis die Schweiz als Nation beruht. Zudem soll aufgezeigt werden, inwieweit die Schweiz ihre Verfassung an Standards und Normen der EU ausgerichtet hat. Im 2. Teil der Arbeit werden die Begriffe Multikulturalität und Multiethnizität fokussiert. Es muss an dieser Stelle geklärt werden, inwieweit die Definitionen dieser Begriffe ähnlich sind oder sich unterscheiden. Im dritten Teil der Arbeit soll, ausgehend von der Typologisierung von Eibl-Eibesfeld, dass von Multikulturalität nur dann die Rede sein könne, wenn sie durch fremdkulturelle oder „kulturferne“ Einwanderer entstehe, überprüft werden, inwieweit die Schweiz unter diesem Gesichtspunkt als „multikulturell“ und „multiethnisch“ zu bezeichnen ist. An dieser Stelle werden anhand empirischer und sozialwissenschaftlicher Ergebnisse Ausgrenzung und Integration von „kulturfernern“ Immigranten untersucht.

1. Der Nationenbegriff

Der Begriff „Nation“ ist entlehnt vom Lateinischen natio = Geburt, Geschlecht, Art, Volk und „…bezeichnet eine Gemeinschaft von Menschen, die sich aus ethnischen/sprachlichen/kulturellen und/oder politischen Gründen zusammengehörig und von anderen unterschieden fühlen. Die verschiedenen Definitionskriterien einer Nation entspringen (1) ihrem jeweils konkreten historisch-politischen Bezugsrahmen und daraus resultierend (2) unterschiedlichen Interpretationsmustern.“[4]

Nohlen deutet an dieser Stelle bereits an, dass der Nationenbegriff keinesfalls universal zu setzen, sondern abhängig ist von einem historisch-politischen und einem kulturellen „Bezugsrahmen“. Im Jahre 1789 definierte Abbé Sièyes die französische Nation als Gemeinschaft, die unter einem Gesetz steht und durch die gleiche gesetzgebende Versammlung repräsentiert wird. Die Nation konstituiert sich für Abbé Sièyes also im politischen Willen sowie dem Streben des „Dritten Standes“ nach Souveränität.[5] In Deutschland verstand sich hingegen das Bürgertum als Kulturnation und erhob aufgrund territorialer Zersplitterung Sprache, Volkstum und Dichtung zum nationalen Kriterium (vgl. J. G. Herder). Der französische Historiker und Schriftsteller Ernest Renan hielt im Rahmen einer Konferenz an der Sorbonne im Jahre 1882 eine Rede zum Thema: „Qu’est-ce qu’une nation?“, in der er erklärte, warum der Nationenbegriff seiner Ansicht nach nicht auf der Sprache, der Religion, der Rasse oder der Geografie basieren kann, so wie es Herder formuliert hatte. Seine Skepsis gegenüber der kulturtheoretischen Konzeption formulierte er wie folgt:

„La vérité est qu’il n’y a pas de race pure et que faire reposer la politique sur l’analyse ethnographique, c’est le faire porter sur une chimère. Les plus nobles pays, l’Angleterre, la France, l’Italie, sont ceux où le sang est le plus mêlé. L’Allemagne faitelle à cet égard une exception? Est-elle un pays germanique pur? Quelle illusion!“[6]

Renan versteht Nation vielmehr als freiwillige Solidargemeinschaft, die zwar eine gemeinsame Geschichte voraussetzt, letzen Endes aber auf der Übereinkunft basiert, gemeinsam in einem Staat leben zu wollen.[7] Die im 19. Jh. eingeführte Trennung zwischen Willens- und Kulturnation ist hingegen zu einem zu engen Bestimmungsmerkmal geworden und in der Sozialwissenschaft werden abstrahierende Kriterien verwendet. So beschreibt Lepsius (1982) die Nation als ein System von Werteorientierungen, welches den Mitgliedern eines sozialen Systems gemeinsam ist. Nation ist hier eine gedachte Ordnungsvorstellung mit „nicht immer verhaltensrelevanten, aber aktivierbaren Zurechnungskriterien, die in ihrer Binnenwirkung Teilhabe (Wir-Gefühl) und in ihrer Außenwirkung Abgrenzung vermitteln“.[8] Deutsch (1972) und Gellner (1991) verstehen die Nation als Funktion moderner Gesellschaften im Prozess der Transformation eines Volkes innerhalb eines sozialen Mobilisierungsprozesses. So setzte zum Beispiel die Industrialisierung die ständische Einteilung der Gesellschaft außer Kraft und mobilisierte sie, woraufhin sie „atomisiert“ wurde. Die Nation und das Nationalbewusstsein fügte diese atomisierte Gesellschaft wieder zu einer politisch handlungsfähigen Einheit zusammen.[9] Karl Deutsch (s. o.) versteht Volk als „Personengruppe mit komplementären Kommunikationsgewohnheiten“ und Nation als Volk, welches die Kontrolle über „einige Institutionen gesellschaftlichen Zwanges gewonnen hat“, was zur Bildung eines Nationalstaates führen kann. Nationalismus ist für Deutsch die Bevorzugung der Wettbewerbsinteressen der eigenen vor denen anderer Nationen.[10] Erwähnt sei an dieser Stelle die Definition des Begriffs „Ethnie“ oder „ethnische Gruppe“, wobei es sich nach Heckmann (1992) um eine Menschengruppe mit einer besonderen kulturellen und kollektiven Identität handelt, die mit anderen ethnischen Gruppen in einem Staat zusammenlebt.[11] In einem Staat kann eine ethnische Gruppe eine Mehr- oder Minderheit darstellen. Andere Staaten beurteilen Staaten oftmals danach, inwieweit die Rechte der Minderheiten geschützt werden. Komplementäre Kommunikationsgewohnheiten einer ethnischen Gruppe oder eines Volkes ergeben sich über kulturelle Gemeinsamkeiten wie Sprache, Nachbarschaft, Geschichte, Religion oder Tradition. An dieser Stelle verbinden sich sowohl objektive als auch subjektive Faktoren, weshalb die oft gestellt Frage, ob Nationen aus „purem Willen“ konstruierte Gebilde sind oder auf tatsächlichen Unterschieden zwischen den Angehörigen der einen oder anderen Nation beruhen, letztlich unentscheidbar ist. Eben diese Debatte beherrscht jedoch die Nations- und Nationalismusforschung, was Nohlen als „Element des umfassenden, gegen Ende des 20. Jh. womöglich noch drückender gewordenen geisteswissenschaftlichen Selbstvergewisserungs-Projekts der Moderne“ bezeichnet[12] – ein Argument, welches bereits in der oben erwähnten Transformationsthese enthalten ist. Nach Nohlen sind heutige Nationen Erben älterer Großstaaten, Staaten kolonialer Vergangenheit, Folge eines Einigungsprozesses „von oben“ oder Modernisierungsprojekt einer kleinen politischen oder intellektuellen Gruppe, der es gelingt, die Massen zu begeistern. Dabei wurde die nationale kollektive Identität oft erst im Kampf gegen einen gemeinsamen Feind hergestellt. In der politikwissenschaftlichen Diskussion herrscht Uneinigkeit, inwieweit die Stabilität komplementärer Kommunikationsgewohnheiten abhängig ist von einer „ethnischen Begründung“, so wie Smith (1988) argumentiert. Anderson (1993) bezeichnet Nationen als „imaginierte Gemeinschaften“, in denen mit Hilfe von Ideologiebildung und Indoktrination tatsächlich vorhandene soziale Unterschiede überspielt werden. Dieser Idee folgen auch Giesen und Gellner und heben dabei die Bedeutung der Nation als Form der Selbstbeschreibung hervor, die wiederum ein historisches Produkt politischer, kultureller und sozialer Konstellationen sei. Dabei stellen intellektuelle Leitdiskurse und multimediale Vernetzung die Triebfedern der Darstellung der Nation als kollektiv imaginierte Einheit dar.[13] Lepsius begreift Nation als möglichen „Träger institutioneller Ordnungsvorstellungen“ falls sich aus den intellektuellen und symbolisierten Zuschreibungen sozialpolitische Leitideen und Ordnungsvorstellungen herausgebildet haben, deren Träger die Nation ist.

„Die inhaltliche Bestimmung dessen, was Nation sein soll, beeinflusst das sich auf diese Ordnungsvorstellungen beziehende Handeln. Die verschiedenen politischen Ordnungen haben sich durch Ideen von der Nation legitimiert, die unterschiedlichsten Handlungen auf ein nationales Interesse berufen.“[14]

Die Bandbreite der Strukturierungsmöglichkeiten fasst Lepsius in einer modernisierungstheoretischen Typologie zusammen, die von der verfassungsindifferenten Volksnation bis zur Staatsbürgernation reicht. Während in der ersteren nur diffuse Ordnungsarrangements bestehen, so bestehen in der anderen konkrete Vorgaben zur Strukturierung der politischen Ordnung, zu Rechten und Verfahren. Das Problem bei Lepsius’ Ansatz ist die Definition der Nation als ordnungspolitische Leitidee, die hier als ausschließlich und universell begriffen wird. Nohlen weist darauf hin, dass bei dem Erklärungsansatz, Nationen basierten auf reiner „Fiktion“ keine Kriterien festgemacht werden können, die erklären lassen, warum sich die eine Nation gegründet hat und die andere nicht. Genauso wenig lassen sich Annahmen von „immer schon oder ab einem bestimmten Zeitpunkt vorhandenen objektiven Gemeinsamkeiten zwischen Individuen als Mitglieder einer Ethnie, eines Volkes oder einer Nation“ nachweisen.[15] Die Frage besteht vielmehr darin zu welchem Zeitpunkt welche Gemeinsamkeiten (z. B. kultureller Art, außenpolitisches Interesse) welcher sozialen Gruppe so relevant waren, dass sie als „Kristallisationspunkt“ die Entstehung einer Nation beeinflusst haben.[16] Hinweise, dass es Kriterien und Faktoren gibt, die als unverzichtbare Universale die Entstehung einer Nation zur Folge haben, gibt es nicht. Wie fragil und „imaginiert“ viele Nationen sind, hat der Balkan nach Zusammenbruch des Warschauer Paktes gezeigt. Nach dem Zusammenbruch des Sozialismus in mittel- und osteuropäischen Staaten greifen die nationalen Bewegungen dieser Länder auf die konstituierenden Elemente zurück, die vor der kommunistischen Herrschaft als konstituierend galten wie ethnische Zugehörigkeit, Geschichte, Religion und Europaphilie.[17] Insbesondere dort, wo massive religiöse und ethnische Unterschiede herrschten, war der Wunsch nach Zerstörung der nationalen Einheit am größten und führte zu Bürgerkriegen.

Der Problematik der Definition des Begriffs Nation nahm sich im Jahre 2003 die Europäische Union an und beauftragte den Ausschuss für Recht und Menschenrechte damit, die Verwendung der Begriffe „Nation“, „Volk“ und „nationale Minderheiten“ in den Verfassungstexten der Mitgliedstaaten zu klären. Dabei sollte insbesondere das Verhältnis der Begriffe zur Definition der Staatsbürgerschaft für die kulturellen, sprachlichen und nationalen Minderheiten berücksichtigt werden. Der beauftragte Berichterstatter kam zu dem Ergebnis, dass es irrelevant sei, einen Nationenbegriff für das 21. Jh. zu finden, sondern dass es gelte den Nationenbegriff im Sinne des Schutzes von nationalen Minderheiten neu zu interpretieren. Am 26. Januar 2006 hat die parlamentarische Versammlung des Europarates, auf der Grundlage des Berichts, die Empfehlung 1735 (2006) angenommen. Diese stellt zunächst fest, dass es schwierig, ja sogar unmöglich sei, eine einheitliche Definition für den Begriff „Nation“ zu finden. Das Problem sei, dass der Begriff in der Geschichte und der Kultur der Völker verwurzelt und eng mit politischen Ideologien verbunden ist oder nicht übersetzbar ist. Zudem wird die Verwendung des Nationenbegriffs in Europa analysiert und es werden dabei drei Gruppen von Mitgliedstaaten des Europarates unterschieden:

- Mitgliedstaaten, die den Begriff als Bezeichnung der Eigenschaft als Staatsbürger
verwenden, d. h. eine rechtliche Verbindung zwischen einem Staat und einem einzelnen
Menschen, unabhängig von dessen ethnischer und kultureller Herkunft.
- Mitgliedstaaten, die damit eine organische Gemeinschaft bezeichnen, in der eine bestimmte
Sprache gesprochen wird und die sich z. B. durch eine Reihe von kulturellen
und geschichtlichen Traditionen kennzeichnen.
- Mitgliedstaaten, in denen beide Interpretationen nebeneinander gelten, d. h. dass der Nationenbegriff sowohl die Staatsbürgerschaft als auch die ethnisch-kulturelle Herkunft bezeichnet.[18]

[...]


[1] Mintzel, Alf : Multikulturelle Gesellschaften in Europa und Nordamerika, Wiss.-Verl. Rothe, Passau, 1997, S. 366

[2] In Mintzel, S. 355

[3] In Mintzel, S. 355

[4] Nohlen, Dieter/Schüttemeyer, Suzanne S./Schulze, Rainer-Olaf: Lexikon der Politik Bd. 7 – Politische Begriffe, Verlag C.H. Beck, München, 1998, S. 406

[5] Nohlen, Bd. 7, S. 406

[6] Renan, Ernest: Qu’est-ce qu’une nation? et autres écrits politiques, Raoul Girardet (Hrsg.), imprimerie nationale éditions, 1996, S. 233

[7] Renan, S. 223ff

[8] In: Nohlen, Dieter/Kriz, Jürgen/Schulze, Rainer-Olaf: Lexikon der Politik Bd. 2 – Politikwissenschaftliche Methoden, Verlag C.H. Beck, München, 1994, S. 596

[9] Nohlen, Bd. 7, S. 406f

[10] Deutsch, K. W.: Nationenbildung – Nationalstaat – Integration, Düsseldorf, Elias-Verlag, 1972, S. 27

[11] In Nohlen, Dieter/Schulze, Rainer-Olaf: Lexikon der Politikwissenschaft. Theorien, Methoden, Begriffe Bd. 1. Verlag C.H. Beck, München, 2005, S. 356

[12] Nohlen, Bd. 1, S. 356

[13] Hirschhausen, Ulrike von und Jörn Leonhard (Hg.): Nationalismen in Europa: West- und Osteuropa im Vergleich o. O. u. J., Göttingen, 2001, S. 18f

[14] Lepsius in: Schulz, Daniel: Verfassung und Nation, VS Verlag für Sozialwissenschaften, 2004, S. 31

[15] Nohlen, Bd. 1, S. 357

[16] Nohlen, Bd. 1, S. 357

[17] Nohlen, Bd. 7, S. 406

[18] Europarat: Empfehlung 1735 (2006), Unterpunkt 4, http://www.coe.int/t/d/Com/Dossiers/PV-Sitzungen/2006-01/Empf1735_Nationenbegriff.asp, Unterpunkt 4

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Details

Titel
Kann die Schweiz als multikulturelle Nation bezeichnet werden?
Untertitel
Integration und Ausgrenzung von Migranten in der Schweiz
Autor
Jahr
2009
Seiten
28
Katalognummer
V452515
ISBN (eBook)
9783668850200
ISBN (Buch)
9783668850217
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Schweiz, Minderheiten, Minderheitenschutz, Nation, Multiethnizität, Multikulturalität, Einwanderungsgesellschaft, Einwanderung, Migration, Menschenrechte, Sprache, Sprachgrenzen, Kanton, Sprachgemeinschaft, Kultur, Tradition, Verfassung, EU, Nationenbegriff, Religion, Rasse, Solidargemeinschaft, Gesellschaft, Nationalbewusstsein, Ethnie, ethnische Gruppe, kulturelle Identität, Rechte, Mehrheit, Nationalismus, Lepsius, Nohlen, Renan, Diskriminierung, Nationalitäten, Helvetik, Demokratie, Einheit, Eidgenossenschaft, Eidgenossen, Schweizervolk, Tessini, Graubünden, Westschweiz, Deutschschweiz, Rätoromanisch, Sprachminderheit, Sprachmehrheit, Europa, europäisch, Charta
Arbeit zitieren
Guido Maiwald (Autor:in), 2009, Kann die Schweiz als multikulturelle Nation bezeichnet werden?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/452515

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