Das Finanzierungsmodell der Bürgerversicherung auf dem normativen Prüfstand

Löst die Bürgerversicherung die Finanzierungsprobleme in der GKV?


Hausarbeit, 2018

17 Seiten, Note: 1,3


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einführung in das Thema

2. Darstellung des dualen Krankenversicherungssystems der GKV und PKV
2.1. Die Debatte über eine Bürgerversicherung ausgehend vom Status quo
2.1.1.GKV
2.1.2.PKV
2.2. Finanzierungsprobleme der GKV im Zuge des demografischen Wandels

3. Darstellung der Bürgerversicherung
3.1. Das Reformkonzept der SPD für eine Bürgerversicherung

4. Analyse des Reformkonzepts der SPD
4.1. Methodische Herangehensweise der Analyse
4.2. Durchführung der Analyse

5. Fazit

6. Literaturverzeichnis

1. Einführung in das Thema

Seit einigen Jahren kursiert in der Öffentlichkeit die Forderung nach einer Bürgerversi- cherung. Insbesondere von Parteien aus dem linken Spektrum (SPD, Grüne und Linke) wird diese Idee aufgegriffen (Augurzurky et al.: 5). Mit der Implementierung einer Bür- gerversicherung geht die Annahme einher, dass zum einen die Gesundheitsausgaben drastisch reduziert werden und zum anderen, dass die Aufhebung der sogenannten „Zwei-Klassen-Medizin“ zu mehr Soziale Gerechtigkeit führt (Albrecht et al.: 8). Doch die Bürgerversicherung ist kein in sich abgeschlossenes Konzept (Augurzurky et al.: 10). Vielmehr ist die Bürgerversicherung ein Bündel von unterschiedlichen Reform- maßnahmen (ebd.). Aus diesem Grund muss sowohl zwischen den unterschiedlichen Maßnahmen als auch zwischen den daraus resultierenden unterschiedlichen Effekten differenziert werden. In dieser Hausarbeit wird der Ansatz der SPD für eine Beurteilung der Bürgerversicherung als Untersuchungsgegenstand herangezogen. Da die SPD ihre Forderung einer Bürgerversicherung sehr medienwirksam in die Öffentlichkeit getragen hat, wird angenommen, dass die Untersuchung des SPD-Konzepts die größte Relevanz hat.

Neben der Debatte um eine mögliche Transformation des dualen Krankensystems gilt der demografische Wandel als eine der größten Herausforderungen für die Finanzierung der Krankenversicherungen in der Zukunft (Walzik: 257). Einige Gesundheitsexperten prognostizieren, dass die deutschen Krankenkassen im Zuge des demografischen Wandels wachsenden Finanzierungsproblemen ausgesetzt sein werden (ebd.: 243), weshalb über alternative Finanzierungsmodelle der Kranversicherungssysteme diskutiert wird. Im ersten Teil dieser Hausarbeit wird der Status quo unseres dualen Krankensystems dargestellt, um daraufhin die anstehenden Finanzierungsprobleme, die sich im Zuge des demografischen Wandels ergeben werden, herauszuarbeiten.

Anschließend wird das Konzept der Bürgerversicherung anhand von vordefinierten Kri- terien analysiert und bewertet, um die konkrete Fragestellung dieser Hausarbeit L ö st die B ü rgerversicherung die Finanzierungsprobleme der GVK? klären zu können. Im ab- schließenden Fazit werden die in dieser Hausarbeit herausgearbeiteten Untersuchungsergebnisse nochmals zusammenfassend dargestellt.

2. Darstellung des dualen Krankenversicherungssystems der GKV und PKV

2.1 Die Debatte über eine Bürgerversicherung ausgehend vom Status quo

Seit mehreren Jahren kreist die Diskussion über die Reformierung des Krankensystems um das Konzept der Bürgerversicherung. Ihre Anfänge liegen in der „Rürup-Kommissi- on“ (BMGS 2003), die die „Bürgerversicherung“ als eine Option für die Reform des deutschen Krankenversicherungssystems zur Diskussion gestellt hat (Augurzurky et al.: 10).

Zwar handelt es sich bei der Bürgerversicherung um kein in sich abgeschlossenes Kon- zept, jedoch lässt sich ein zentrales Ziel der Bürgerversicherung erkennen - nämlich zum einen durch die Schaffung eines integrierten Krankenversicherungsmarktes, die derzeit bestehende Dualität zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung aufzuheben (Albrecht et al.: 11), und zum anderen die nachhaltige Finanzierung der Ge- setzlichen Krankenversicherung zu sichern (Beske: 183). Dabei sind allen Konzepten gemein, dass die Zuständigkeit der GKV auf die PKV übertragen wird (Augurzurky et al.: 11). Lediglich auf die Frage hin, wie diese Umsetzung erfolgen soll, gibt es unter- schiedliche Ansätze.

2.1.1. GKV

Die GKV versichert 72,6 Mill. Menschen in Deutschland - ungefähr 89% der gesamten Bevölkerung (Augurzurky et al.: 24). Die Gesamtausgaben belaufen sich auf einen Be- trag von 173,5 Mrd. Euro. Ein wesentlicher Unterschied zur PKV ist die Beitragserhe- bung, die nach dem Solidaritätsprinzip entsprechend des Einkommens berechnet wird (Van der Beek: 132). Die Beiträge eines GKV-Mitglieds setzten sich wiederum „aus dem Beitrag an den Gesundheitsfond und einem Zusatzbeitrag direkt an die Kranken- kasse“ zusammen (Augurzurky et al.: 24). Seit Inkrafttreten des GKV-Finanzstruktur- und Qualitätsweiterentwicklungsgesetzes (GKV-FQWG) kann jede Kasse einen ein- kommensabhängigen Zusatzbeitrag erheben (Bundesgesundheitsministerium). Der Bei- trag an den Gesundheitsfond beträgt bis zur Beitragsbemessungsgrenze (BBG) seit dem 1. Januar 2015 14,6% des beitragspflichtigen Einkommens (BPE), von dem jeweils die Hälfte, also 7,3%, der Arbeitgeber und die andere Hälfte der Arbeitnehmer trägt (Bun- desgesundheitsministerium). 2013 lag die BBG bei 53.100 € pro Jahr. Einkommensan- teile, welche darüber liegen, werden nicht berücksichtigt. Für den Beitrag der GKV- Mitglieder werden auch deren Kinder und nicht berufstätige Ehegatten beitragsfrei mit- versichert (Van der Beek: 134). Knapp oberhalb der BBG liegt die Versicherungs- pflichtgrenze, ab dieser ein GKV-Mitglied freiwillig in die PKV wechseln kann. Die BBG verletzt zwar das Solidaritätsprinzip, da die Prämien einkommensstarker Mitglie- der oberhalb der BBG nicht einkommensproportional bezogen werden, jedoch gehört die Mitgliedersparte auch zu den größten Netto-Zahlern der GKV. Würde demnach die BBG nach oben verschoben werden, würde auch der Anreiz als freiwilliger GKV-Versi- cherter - dessen Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt - steigen, die PKV als alternative Versicherung in Betracht zu ziehen (ebd.: 135).

Der Wettbewerb innerhalb der GKV soll entsprechend des Marktmechanismus sowohl die Beitragskosten senken als auch die Qualität steigern. Jedoch hat der freie Wettbe- werb auch zu Problemen geführt. So hat die Erhebung eines risikounabhängigen und einkommensproportionalen Beitrags dazu geführt, dass die Krankenkassen bevorzugt sogenannte „gute Risiken“ angeworben und „schlechte Risiken“ vermieden haben. Zwar obliegen die Krankenkassen der GKV dem Kontrahierungszwang - wonach sie ver- pflichtet sind, jeden Kassenpatienten unabhängig seines Gesundheits- und Familien- standes aufzunehmen -, dennoch war es möglich, eine gewisse Risikoselektion durch- zuführen (ebd.). Die Folge ist gewesen, dass die gesetzlichen Krankenkassen unter- schiedlichen Belastungen ausgesetzt gewesen sind, was sich demzufolge auch in den Beitragssätzen bemerkbar gemacht hat. Die Tatsache, dass darüber hinaus Arbeiter nicht die Möglichkeit gehabt haben, die Krankenkasse zu wechseln, und somit in starkbelas- teten gesetzlichen Krankenkassen versichert blieben, hat das Solidaritätsprinzip ad ab- surdum geführt, da gerade „arme, kinderreiche Arbeiter“ (ebd.: 136) die höchsten Bei-tragssätze stellten.

Der Gesetzgeber hat daraufhin die entsprechenden Maßnahmen ergriffen und 1993 das Gesundheits-Strukturgesetz (GSG) verabschiedet, „welches eine wirkliche Reform der Organisationsstruktur darstellte“ (ebd.). Neben der Kassenwahlfreiheit für alle Versi- cherten - also neben Angestellten nun auch für Arbeiter - ist auch ein permanenter, bundesweiter und kassenübergreifender Risikostrukturausgleich geschaffen worden. Der RSA erfasst die Versicherten gemäß ihrem Risiko. So sind die gesetzlichen Krankenkas- sen mit einer hohen Risikostruktur in der Versichertengemeinschaft von den anderen Kassen durch die risikoadjustierten Transferleistungen entschädigt worden. Seit 2009 mit dem Inkrafttreten des GKV-Wettbewerbsbestärkungsgesetzes (GKV-WSG) werden die zusätzlichen finanziellen Mittel, die für besonders belastete gesetzliche Krankenkas- sen gelten, aus dem gemeinsamen Gesundheitsfond bezogen (ebd.: 138). Das bedeutet, dass prinzipiell der Beitragssatz bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich ist. Durch den morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (morbi-RSA) besteht demnach theoretisch keinen Anreiz einer Risikoselektion für die Krankenkassen (Bundesgesund- heitsministerium). Der Einheitsbeitrag für die GKV-Versicherten variiert lediglich in der Höhe des Zusatzbeitrages. Ab dem 1. Januar 2019 wird der komplette Beitragssatz in- klusive Zusatzbeitrag paritätisch von Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert.

2.1.2. PKV

Die PKV versichert 8,9 Mill. Menschen in Deutschland, d.h. rund 10,5% der Bevölke- rung (Augurzurky et al.: 24). Bei der PKV können neben Selbstständige und Studenten auch Angestellte und Arbeiter, die ein Brutto Jahreseinkommen oberhalb der Versiche- rungspflichtgrenze verfügen, sich freiwillig in der PKV versichern. Die Einnahmen der PKV belaufen sich ca. auf 22 Mrd. € pro Jahr. Die Prämie der PKV-Versicherten wird risikoabhängig und einkommensunabhängig berechnet. Dieses Strukturprinzip wird als Äquivalenzprinzip bezeichnet, da sich - wie bereits erwähnt - der Beitrag entsprechend des Krankheitsrisikos bemisst. Darüber hinaus werden Familienangehörige separat nicht mitversichert. Demnach gilt anders als in der GKV nicht das Solidaritätsprinzip, son- dern das Individualprinzip. Der überwiegende Teil der privaten Krankenversicherungen sind „privatrechtliche erwerbswirtschaftliche Unternehmen“ (Van der Beek: 143). Der Versicherungsschutz und das Leistungsangebot variieren sehr stark unter den unterschiedlichen privaten Versicherungsanbietern.

Die Prämienkalkulation beruht auf der Basis der Risikoäquivalenz, wodurch ein PKV- Versicherter in jungen Jahren weitaus höhere Prämien zahlt als die gegenwärtigen Kos- tenausgaben sind (ebd.: 144). Die Tarife sind jedoch so berechnet, dass die privaten Krankenversicherungen über die gesamte Lebenszeit einen konstanten Versicherungs- beitrag berechnen, jedoch kann dieser im Alter bei hohem Versorgungsbedarf angepasst werden. Aus diesem Grund wird bei PKV-Versicherten in jungen Jahren der Differenz- betrag zwischen dem Beitragssatz und den Krankheitskostenausgaben für das Alter zu- rückgestellt (ebd.), um im Alter - nach dem Prinzip der Kapitaldeckung - trotz wach- sender Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen die Finanzierungsgrundlage zu si- chern. Die Tatsache, dass Alterungsrückstellungen bei einem Wechsel in eine andere PKV nicht möglich gewesen sind, hat den Wettbewerb innerhalb der privaten Kranken- versicherungen ausgebremst. Denn, wenn ein PKV-Versicherter im hohen Alter in eine andere PKV wechselte, entfielen nicht nur die Alterungsrückstellungen, sondern er musste auch wesentlich höhere Prämien zahlen. Dies führte dazu, dass PKV-Versicherte ab einen bestimmten Zeitpunkt faktisch finanziell nicht in der Lage waren zu wechseln und altersbedingte Prämienanpassungen bedingungslos hinnehmen mussten (ebd.: 145). Seit 2009 gilt jedoch die Regel, dass PKV-Versicherte ihre Alterungsrückstellungen bei einem Wechsel in eine andere PKV mitnehmen können (ebd.: 146). Daraus resultieren jedoch einige Probleme: Erstens können insbesondere „gute Risiken“ ohne Risikoauf- schläge wechseln, während „schlechte Risiken“ in ihrer alten PKVen verbleiben, womit die alten Versicherungen, die eine hohe Abwanderungsrate verzeichnen, vom Zusam- menbruch bedroht sind. Zweitens, ist es immer schwierig, Risikovorausberechnungen für die Zukunft anzustellen. Fehlkalkulationen können somit zu unvorhersehbaren Fi- nanzierungsproblemen führen (ebd.).

2.2. Finanzierungsprobleme der GKV im Zuge des demografischen Wandels

[...]

Ende der Leseprobe aus 17 Seiten

Details

Titel
Das Finanzierungsmodell der Bürgerversicherung auf dem normativen Prüfstand
Untertitel
Löst die Bürgerversicherung die Finanzierungsprobleme in der GKV?
Hochschule
Universität Siegen
Veranstaltung
Demografischer Wandel und soziale Sicherung
Note
1,3
Autor
Jahr
2018
Seiten
17
Katalognummer
V452707
ISBN (eBook)
9783668862272
ISBN (Buch)
9783668862289
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Bürgerversicherung, demografischer Wandel, demographischer Wandel
Arbeit zitieren
Stefan Metz (Autor:in), 2018, Das Finanzierungsmodell der Bürgerversicherung auf dem normativen Prüfstand, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/452707

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Blick ins Buch
Titel: Das Finanzierungsmodell der Bürgerversicherung auf dem normativen Prüfstand



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden