"Dem ghemeynen copmanne der dutschen hense to Brugge in Vlaanderen". Hansische Diplomatie im Burgundischen Jahrhundert


Hausarbeit (Hauptseminar), 2017

29 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Kontorverlegung als Druckmittel - Hansische Diplomatie in Flandern
2.1 Der Aufstieg Brügges und die ersten hansischen Ambitionen
2.2 Aardenburg als ״Ausweich-Stapel“
2.3 Leden und Graf - das ״Doppelprivileg“ von
2.4 Der Umzug nach Holland

3. Die Burgundischen/Habsburgerischen Niederlande
3.1 Der Aufstieg Burgunds
3.2 In Brügge bleiben?
3.3 Der schleichende Umzug nach Antwerpen

4. Schlussbetrachtung und Ausblick

I. Quellen

II. Literaturverzeichnis

Anhang
Glossar

1. Einleitung

Die Geschichte der Hanse wird, gerade im populären Geschichtsverständnis, immer wieder als Wirken eines kaufmännischen Verbunds, einer Schar, dargestellt und wird meist nach ihren außenpolitischen Erfolgen bemessen. Das Erringen von Privilegien wurde den coepmannen von den Roemschen rike van der Duutscher tonghe im deutschen Raum vergleichsweise leichtgemacht; die deutschen Magnaten versprachen sich von der Vergabe von Handelsprivilegien eine florierende Wirtschaft in ihrem Einfluss- und Geltungsbereich.

Ganz anders sah dies im ״Ausland” aus; hier mussten die hansischen Kaufleute teils stark um den Erwerb von Privilegien sowie um den Erhalt ebendieser kämpfen. An den Grenzen des hansischen Einflussbereiches bildeten sich aus diesem Grund sogenannte ״Kontore”, Handelsaußenposten, die den Kaufleuten Rechtsschutz und Genossenschaft geben sollten. Die prominentesten Kontore dieser Epoche sind der Stalhof in London, der Peterhof in Nowgorod, die Tyskebryggen in Bergen sowie das Brügger Hansekontor. Dieses Kontor war, anders als die anderen Kontore der Hanse, kein physisches Gebäude (jedenfalls nicht bis 1442/14781 ), sondern bezeichnete stattdessen die Genossenschaft der hansischen Flandernfahrer. Doch auch in Brügge, wo hansische Kaufleute in Frieden mit der multikulturellen Öffentlichkeit verkehrten, gab es öfter Probleme mit der lokalen Verwaltung; mal wurde die Genauigkeit der Waage von den hansischen Kaufleuten angezweifelt, mal wurden Privilegien drastisch beschnitten. Die Hansekaufleute bedienten sich in einem solchen Fall den örtlichen Gepflogenheiten - die Rivalität der flämischen Leden2 sowie die Rivalität der niederländischen Grafen im Allgemeinen wurden Ansatzpunkte für eine neue hansische Diplomatie.

Eine Lösung war die Verlegung des Kontor-Standortes. Diese Umzüge, manchmal gepaart mit einer hansischen Handelssperre für Brügge, erwiesen sich als äußerst effektiv - Brügge erlitt einen enormen Handelseinbruch, so dass der Stadtrat meist sehr schnell auf die Privilegienfordeningen der Osterlinge einging. Dies änderte sich jedoch bereits im frühen 15. Jahrhundert; die Taktik der Handelssperren und Verlegung schlug immer öfter fehl. Was war passiert?

Im östlichen Frankreich des 14. Jahrhunderts hatte sich eine neue Adelsfamilie durch geschickte Diplomatie ein großes Ansehen verschafft - das jüngere Haus Burgund hatte sich nach und nach mehrere Gebiete untertan machen können.

Mit dieser burgundischen Besitznahme zentralisierten sich, ganz frühneuzeitlich, Macht, Rechtsprechung und Staatsgewalt in den Händen des Herzogs.

Die Leden verloren an Gewicht, einen Grafen von Flandern gab es faktisch nicht mehr3. Ob sich diese Umstände auf die Wirksamkeit von hansischen Maßnahmen, und auf die hansische Macht in der Region überhaupt, auswirkten, steht zur Debatte. Zusammenfassend soll die Frage geklärt werden:

Wie wirkte sich das Erstarken des Hauses Burgund auf die Machtposition der hansischen Flandernfahrer in der Frühen Neuzeit aus?

Mit den letzten Tätigkeiten der Osterlinge in Flandern und den Barrieren, die sich Syndicus Sudermann in den Weg stellten, beschäftigte sich vor allem Klaus Friedland4, ebenfalls nennenswert ist Gustav van der Ostens Dissertation zur Handelssperre 1358­13605 aus dem Jahre 1889. Einen etwas breiteren Überblick über Kontorverlegung als diplomatisches Mittel versuchte Dietrich w. Poeck6 während eines Vortrages auf der Brügger Tagung ״Hansekaufleute in Brügge” 1996 zu geben, eine ähnliche Sichtweise bieten Werner Friccius7 und Walther Stein8 in den Hansischen Geschichtsblättem. Die andere Seite, das Aufkommen der burgundischen Dynastie in dem ״Burgundischen 15. Jahrhundert”, wird beleuchtet durch Walter Prevenier in seinem Werk ״The promised lands“9.

2. Kontorverlegung als Druckmittel - Hansische Diplomatie in Flandern

Als 1134 eine Sturmflut über die Nordseeküste Flanderns hereinbrach schuf das Meer einen Seearm, das Zwin, der die Stadt Brügge mit der Nordsee verband10. Diese unscheinbare Kleinstadt, welche im 9. Jahrhundert von Balduin I. gegen Angriffe der Wikinger erbaut wurde und 1128 das Stadtrecht erlangt hatte, sollte von diesem Ereignis die nächsten vier Jahrhunderte profitieren.

2.1 Der Aufstieg Brügges und die ersten hansischen Ambitionen

Rasch entwickelte sich Brügge zu einem Handelszentrum mit Damme als Vorhafen; sowohl der vorteilhafte Ort Brügges als Mittelpunkt des westeuropäischen Handels, als auch die gehandelten Waren, flämische Tuche aus dem Umland und ״Brügger Hosen“, trugen dazu bei, dass Brügge sich bald als Umschlagort für Waren aus der gesamten mittelalterlichen Welt etablierte11. Erleichtert wurde dieser Prozess durch die Verleihung des Jahrmarktrechts, welches Brügge 1200 vom Grafen von Flandern verliehen bekam12. Flandern war zwar Städtereich und dicht besiedelt, aber hatte keine häufig vorkommenden natürlichen Rohstoffe, so dass der flämische Graf den florierenden Handel dankend annahm13.

Also dauerte es nicht lange, bis auch die deutschen Kauf leute auf die junge Metropole aufmerksam wurden und versuchten, sich am lukrativen Geschäft zu beteiligen. Bereits 1252 wurden hansische Kaufleute in einem Privileg ausgestellt von Gräfin Margarethe von Flandern genannt; sämtliche Kaufleute des Römischen Reiches, die nach Gotland fahren14 waren daran interessiert, sich unter die internationale Handelsgesellschaft in Brügge zu mischen15.

Das erste Privileg, ausgestellt im Mai 1252, klärte Zollfragen; deutsche Kaufleute sollten in Damme und Brügge bis zu 50% Zollermäßigungen erhalten dürfen16. Kurz darauf sicherten sich die hansischen Kaufleute dem Reichsgebiet das Recht zur Kolonisierung eines Stützpunktes am Zwin17, und darauffolgend weitere Handelsprivilegien, wie das Recht auf eine Waage, das Stapelrecht, die Freiheit vom Zweikampf und das Strandrecht18. Anschließend wurden dieselben Privilegien für die mercatores romani imperii gotlandiam fréquentantes, also die Gotlandfahrer, bestätigt19. Diese Privilegien sollten als Blaupause für die kommenden Generationen von flämischen Herrschern und Leden dienen; jedoch bereits dieses erste Privilegienbündel war mit Konflikten und Streit verbunden. Damit die Privilegien rechtskräftig werden konnten, wollte Gräfin Margarete von Flandern eine Gegenzeichnung/Gegenurkunde der betreffenden Heimatstädte der Händler vorgelegt bekommen - eine solche bekam sie mit höchster Wahrscheinlichkeit nie zu sehen20.

2.2 Aardenburg als ״Ausweich-Stapel“

Und auch schon ungefähr 20 Jahre später entwickelte sich ein neuer Konflikt in Flandern; im Frühjahr 1279 wurden seitens französischer, iberischer und auch hansischer Kaufleute Beschwerden laut, die Brügger würden ungerechte Sonderzölle auf besondere Waren wie Eisen und Käse erheben oder die Waage absichtlich manipulieren21.

Aus Angst, die erzürnten Osterlinge würden Flandern zugunsten des Grafen von Holland oder Seeland verlassen, erlaubte Graf Guido von Flandern, der seiner Mutter auf den Thron gefolgt war, den Händlern, ihren Stapel von Brügge in das nahegelegene Aardenburg zu verlagern22.

Diese erste Verlegung des Stapels der hansischen Osterlinge zeigte schnell Erfolg; bereits ein Jahr später wurde mit den Brüggern über eine Rückkehr verhandelt23. 1282 erfolgte dann die Einigung; die in Aardenburg erhaltenen hansischen Vorrechte wurden vom Grafen Guido von Flandern geschützt, so dass die Osterlinge zufrieden wieder nach Brügge ziehen konnten. In Brügge wurde nun, als Reaktion auf die Anschuldigungen von 1279, eine Waage eigens für die Osterlinge errichtet24.

Dennoch wurden 1305 auf einer lübischen Versammlung die Rufe nach erneuten Verhandlungen mit Brügge laut - abermals wurde den Brüggern eine Manipulation der Waage vorgeworfen. Verhandlungen mit Brügge wurden initiiert, doch bereits kurze Zeit später zeichnete sich ab, dass die Gespräche mit dem Stadtrat keine Früchte tragen würden.

Wieder kam Aardenburg ins Gespräch - eine Verlegung des Stapels in die nahegelegene Stadt wurde überlegt. In Aardenburg war man bereit, die Hansekaufleute von sämtlichen Zöllen und Steuern (bis auf den Zwinzoll) zu befreien, und ein Grad an rechtlicher Selbstständigkeit wurde den Osterlingen zugestanden. Im Dezember des Jahres 1307 erhielten die Osterlinge dann das städtische Privileg von Aardenburg, das den Umzug ermöglichte25.

Für Brügge war diese Strategie der Kontorverlegung selbstverständlich ein Dorn im Auge; die Möglichkeit der Hansekaufleute nach eigenem Ermessen den Umzug nach Aardenburg als Druckmittel gegenüber der Handelsstadt zu nutzen wurde von den Brüggern als Problem angesehen. So verwundert es nicht, dass 1309 zwei Dinge geschahen: Erstens versicherte Brügge den Osterlingen alle Aardenburger Privilegien nach Brügge übertragen zu können, zusätzlich wurden die Rechtsfragen und Waagenprobleme aus der Welt geschafft26. Zweitens erkaufte sich die wohlhabende Handelsmetropole beim Grafen von Flandern, Ludwig von Nevers, ein Verbot für Aardenburg, für fremde Kaufleute Waren über 60 Pfund zu wiegen27. Dieses Verbot machte Aardenburg für sämtliche Großhändler, wie die Osterlinge es ja freilich waren, als Standort unattraktiv.

Interessant sind die beiden Jahre 1307 und 1309 besonders aus dem Grund, da hier zum ersten Mal neben dem gräflichen Privileg ein städtisches erscheint - eine Entwicklung die sich in den nächsten Jahren fortsetzen sollte und beispielhaft für das Selbstbild der Leden sein könnte28.

Mit dem Verbot Graf Ludwigs von Nevers, dem Sohn von Robert III., war die Epoche der Kontorverlegung nach Aardenburg bis auf weiteres beendet.

2.3 Leden und Graf - das ״Doppelprivileg“ von 1360

Bis zur Jahrhundertmitte blieb es vergleichsweise ruhig um die Flandernfahrer; als Lehre aus dem Streit von 1307 gab man sich 1347 eine eigene, innere Kontorordnung29, um gegenüber den Flamen geschlossener auftreten zu können. Dann, 1351, kam es erneut zum Konflikt; Bei der Einfahrt in Sluis, einem Vorort Brügges, wurde ein hansisches Schiff aus Greifswald von englischen Schiffen abgefangen, auf offene See eskortiert und dann geplündert. Als das Greifswalder Opfer der Tat in Sluis nun auf einen der Täter, einen Kaufmann aus Bristol, traf, ließ er ihn festnehmen und erwartete, dass Brügge den Täter strafrechtlich verfolgen würde - dies geschah jedoch vorerst nicht30. Intern wurde unter den hansischen Kaufleuten über eine Verlegung nachgedacht, doch die Umsetzung gestaltete sich aufgrund des gräflichen Wiege-Verbotes für Aardenburg als schwierig.

Erst als die Osterlinge eine erneute Verkehrssperre androhten, gaben die Brügger nach - zu frisch waren die Erinnerungen an die letzte, wirkungsvolle Handelssperre.

Doch die Stimmung blieb angespannt. Ein Mittel für die Brügger, um die unentbehrlichen Osterlinge zu besänftigen, war die Errichtung eines eigenen Waagehauses.

Im Kontext der Streitigkeiten um Waage, Kontorverlegung und Privilegienverletzungen erscheint diese Einrichtung in einem ganz anderen Licht, wie van der Osten schreibt:

Für Brügge ist sie ein Mittel, den deutschen Kaufmann festzuhalten, durch kluge Nachgiebigkeit in einem Punkte dem drohenden Konflikte vorzubeugen. Der deutsche Kaufmann hingegen mochte wieder Hoffnung schöpfen [.. .].31

Doch selbst die Einrichtung eines hansischen Waagehauses konnte nicht verhindern, dass die Beziehungen zwischen den Osterlingen und Brügge unter dem englisch­französischen Krieg leiden würden. Flandern wurde mehrmals Schauplatz von kriegerischen Auseinandersetzungen, und Brügge musste infolgedessen unter anderem die Weinakzise erhöhen, Zollabgaben verschärfen, das Stapelrecht in Brügge extensiv ausnutzen und, besonders unerhört, schließlich hansische Handelsschiffe zur Nutzung als Kriegsschiffe beschlagnahmen32. Diese unfassbaren Privilegienverletzungen sorgten für Aufruhr unter den mercatores imperii; Verhandlungen, die sofort zwischen Brügge, Flandern und den Osterlingen aufgenommen wurden33, führten nicht zum gewünschten Erfolg.

Aus diesem Grund beschloss eine Versammlung in Lübeck 1358 ein komplettes Import­und Exportverbot für den gesamten flämischen Raum34 ; selbst Waren von dort, die nicht von hansischen Kaufleuten gehandelt wurden, sollten in den Hansestädten verboten werden35. Zusätzlich verlagerte man sein Kontor nach Dordrecht, eine holländische Stadt, welche nicht im Einflussbereich des flämischen Grafen lag36.

Die Handelssperre, vor allem das Fehlen des wichtigen Getreides, welches die hansischen Kaufleute normalerweise nach Flandern importierten, sorgte dafür, dass der Graf von Flandern bereits 1360 nachgab. Der Graf und die Leden, also Gent, Ypern und Brügge, stellten den Osterlingen daraufhin zwei fast identische Privilegien aus, welche

[...]


1 Schubert, Emst: Novgorod, Brügge, Bergen und London: Die Kontore der Hanse, in: Concilium medii aevi (5), s. 23.

2 Die Leden waren die einflussreichsten Städte Flanderns, die eine Quasi-Autonomität besaßen - für die Epoche der Hanse entscheidend waren vor allem Brügge, Ypem, Gent und später Antwerpen. Vgl. Prevenier, Walter: Art. Leden van Vlaanderen ("Glieder von Flandern"), In: Lexikon des Mittelalters Bd. 5, Spalte 1789.

3 Der Herzog von Burgund zählte selten seine anderen, de-jure besessenen Titel auf, und blieb stattdessen schlicht beim ״Herzog“. Vgl. VON Seggern, Harm: Art. Burgund, In: Hansischer Geschichtsverein (Hg.): HanseLexikon.

4 Friedland, Klaus: Die "Verlegung" des brüggeschen Kontors nach Antwerpen,

In: Hansische Geschichtsblätter 81 (1963), s. 1-19.

5 Osten, Gustav V. d. : Die Handels- und Verkehrssperre des deutschen Kaufmannes gegen Flandern 1358 - 1360. Phil. Diss., Univ. Kiel 1889.

6 Poeck, Dietrich w.: Kontorverlegung als Mittel hansischer Diplomatie, In: Hansekaufleute in Brügge 4: Beiträge der Internationalen Tagung in Brügge April 1996. Nils JöRNAVemer PARAVICINI/Horst Wernicke (Hg.) 2000 Kieler Werkstücke Reihe D, Beiträge zur europäischen Geschichte des späten Mittelalters 13, s. 33-53.

7 Friccius, Werner: Der Wirtschaftskrieg als Mittel hansischer Politik im 14. und 15. Jahrhundert. Teil 1, In: Hansische Geschichtsblätter 57 (1932), s. 38-77.

8 Stein, Walther: Die deutsche Genossenschaft in Brügge und die Entstehung der Deutschen Hanse, In: Hansische Geschichtsblätter 35 (1908), s. 409-466. Besonders interessant für die Anfangszeit der Flandemfahrer und die ersten flämischen Handelsprivilegien: Stein, Walther: über die ältesten Privilegien der dt. Hanse in Flandern und die ältere Handelspolitik Lübecks, In: Hansische Geschichtsblätter 30 (1903), s. 49-133.

9 Blockmans, Wim/PREVENIER, Walter/PETERS, Edward (Hg.): The promised lands. The Low Countries under Burgundian rule, 1369 - 1530., Philadelphia 2011, in: The Middle Ages series.

10 Charlier, Roger H.: The Zwin: From Golden Inlet to Nature Reserve, In: Journal of Coastal Research 27 (2011), s. 746-756; s. 748, vgl. auch Volker Henn: über die Anfänge des Brügger Hansekontors, In: Hansische Geschichtsblätter 107 (1989), s. 43-65; s. 45.

11 Der Reichtum Brügges soll durch das Zwin so angewachsen sein, dass man Brügge auch ״Venedig des Nordens“ genannt haben soll, vgl. Charlier, The Zwin: From Golden Inlet to Nature Reserve, s. 747.

12 Henn, über die Anfänge des Brügger Hansekontors, s. 46.

13 Ebd., s. 43.

14 Latein: universi mercatores romani imperii gotlandiam fréquentantes, sprich: Hansische Kaufleute.

15 North, Michael / Blickle, Peter: Europa expandiert. 1250 - 1500 ; 8 Stammtafeln, 4 Tabellen ; Handbuch der Geschichte Europas Bd. 4, Stuttgart2 2007, in: UTB Geschichte 2864, s. 179.

16 HUB I, 432-435.

17 Stein, über die ältesten Privilegien der dt. Hanse in Flandern und die ältere Handelspolitik Lübecks, 71-73.

18 HUB I, Nr. 428.

19 Das Austeilungsdatum dieser Urkunde ist umstritten, aktueller Konsens in der Hanseforschung ist jedoch das spätere Datum: April 1253. Vgl. HUB I, Nr. 421-422. Henn gibt in seinen Fußnoten fälschlicherweise Nr. 321 an, richtig ist jedoch 421. Vgl. Henn, über die Anfänge des Brügger Hansekontors, s. 47.

20 Henn, über die Anfänge des Brügger Hansekontors, s. 48.

21 HR I, Bd. 1, Nr. 862. Vgl. auch Henn, über die Anfänge des Brügger Hansekontors, s. 50 und PoECK, Kontorverlegung, s. 34.

22 Henn, über die Anfänge des Brügger Hansekontors, s. 52.

23 HR I, Bd. 1, Nr. 12-20. Lübeck scheint hier bereits eine Fühmngsrolle in den Verhandlungen eingenommen zu haben, eine These die sich dadurch bestätigt, dass Dokumente der anderen hansischen Städte dieses Streits nur aus Lübeck erhalten sind. Vgl. Stein, über die ältesten Privilegien der dt. Hanse in Flandern und die ältere Handelspolitik Lübecks, s. 124-125.

24 PoECK, Dietrich w.: Kontorverlegung als Mittel hansischer Diplomatie, In: Hansekaufleute in Brügge 4: Beiträge der Internationalen Tagung in Brügge April 1996. Jörn, Nils/PARAVICINI, Wemer/WERNICKE, HorstfHg.) 2000 Kieler Werkstücke Reihe D, Beiträge zur europäischen Geschichte des späten Mittelaltere 13 (S. 33-53) s. 34.

25 Ebd., s. 35-36.

26 Ebd., s. 36.

27 Vgl. HR I, Bd. 3, Nr. 221; HUB II, Nr. 152; sowie PoECK, Kontorverlegung, S.36. Vgl. auch Osten, Gustav V. d.: Die Handels- und Verkehresperre des deutschen Kaufmannes gegen Flandern 1358 - 1360, Kiel 1889, s. 8-9.

28 Ebd., s. 8.

29 North, Michael / Buckle, Peter: Europa expandiert. 1250 - 1500 ; 8 Stammtafeln, 4 Tabellen ; Handbuch der Geschichte Europas Bd. 4, Stuttgart 2007, s. 180.

30 Osten, Handels- und Verkehrssperre, s. 10-11.

31 Ebd., s. 12.

32 PoECK, Kontorverlegung, s. 37.

33 Besonders interessant für die Verhandlungen dieser zwei Jahrzehnte (1351-1360/1361) ist die Kontinuität der verhandelnden Personen auf der hansischen Seite. Es zeichnen sich im Kreis der Beteiligten zwei konstante Merkmale auf; Vorkenntnisse mit dem Ort (hier: Flandern) und ihren Traditionen, sowie enge Familienbande untereinander. PoECK beschäftigt sich in einem späteren Werk ausführlich mit dieser ״Hansepolitik”: PoECK, Dietrich w.: Die Herren der Hanse. Delegierte und Netzwerke, Frankfurt am Main 2010. Im engeren Bezug auf die Verhandlungen 1351-1360 vgl. PoECK, Kontorverlegung, s. 37-49.

34 Diese Handlung ist noch heute, selbst im populären Geschichtsverständnis, als die sog. Flandernblockade bekannt - oft wird sie, zusammen mit dem Dänisch-Hansischen Krieg, als Höhepunkt hansischer Macht angesehen, wobei diese Sicht in der Forschung sehr umstritten ist.

35 Ebd., s. 37.

36 Ebd., s. 38.

Ende der Leseprobe aus 29 Seiten

Details

Titel
"Dem ghemeynen copmanne der dutschen hense to Brugge in Vlaanderen". Hansische Diplomatie im Burgundischen Jahrhundert
Hochschule
Christian-Albrechts-Universität Kiel  (Historisches Seminar)
Veranstaltung
Die Hanse
Note
1,7
Autor
Jahr
2017
Seiten
29
Katalognummer
V452728
ISBN (eBook)
9783668851344
ISBN (Buch)
9783668851351
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Hanse, Burgund, Flandern, Brügge, Handelsgeschichte, Wirtschaftsgeschichte, Diplomatie, 14. Jahrhundert, 15. Jahrhundert, Karl der Kahle, Aardenburg, Die Leden, Niederlande, Frühe Neuzeit, Holland
Arbeit zitieren
Johann Hasler (Autor:in), 2017, "Dem ghemeynen copmanne der dutschen hense to Brugge in Vlaanderen". Hansische Diplomatie im Burgundischen Jahrhundert, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/452728

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