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Ausgewählte arbeitsrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit der Zerschlagung der RWE-Tochter "innogy" aufgrund einer Einigung zwischen "E.ON" und "RWE" zur Neuaufteilung von Geschäftsfeldern

Title: Ausgewählte arbeitsrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit der Zerschlagung der RWE-Tochter "innogy" aufgrund einer Einigung zwischen "E.ON" und "RWE" zur Neuaufteilung von Geschäftsfeldern

Bachelor Thesis , 2018 , 53 Pages , Grade: 1,3

Autor:in: Ömür Altunbey (Author)

Law - Civil / Private / Industrial / Labour
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Summary Excerpt Details

Aufgrund von globalen Herausforderungen, wie Finanz- oder Wirtschaftskrisen, sowie Konkurrenzkämpfen sind Unternehmen heutzutage mehr denn je gezwungen, sich an den Markt sowie die Gegebenheiten anzupassen. Die sich permanent ändernden Marktbedingungen verleiten Unternehmen dazu, Fusionen, Spaltungen oder Umstrukturierungen vorzunehmen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Auch bei wirtschaftlich guter Lage macht es daher für Unternehmen durchaus Sinn, sich aufgrund des ständigen Wettbewerbes immer neu zu positionieren.

Durch Managemententscheidungen lassen sich Betriebsänderungen oft nicht vermeiden. Dabei ist es wichtig festzuhalten, dass durch die Betriebsänderung eingeleitete Maßnahmen, einen gravierenden Einschnitt in die Existenzgrundlage der Arbeitnehmer bedeuten. Betriebswirtschaftliche Umstrukturierungen bringen zum einen organisatorische und zum anderen rechtliche Auswirkungen mit sich. Sie greifen hauptsächlich in das Individual- sowie in das Kollektivarbeitsrecht ein. Eine Betriebsänderung ist in der Regel mit einem Interessenausgleich und einem Sozialplanverfahren verknüpft. Außerdem kommt es nicht selten vor, dass infolge von Betriebsänderungen ein Personalabbau durchgeführt werden muss, um den schwierigen Marktverhältnissen Stand zu halten. Dies ist eine weitere betriebliche Herausforderung für Unternehmen, denn in der Praxis ist es relativ schwierig, den „optimalen Weg“ für den Personalabbau zu finden. Es gibt zwar vielfältige Wege, um eine Personalfreisetzung im Unternehmen durchzuführen, allerdings bringt jede Maßnahme unterschiedliche Vor- und Nachteile mit sich. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht macht es ferner nicht immer Sinn, eine Entscheidung nur basierend auf den Kosten zu treffen.

Besonders, wenn politische Beschlüsse oder Richtlinien eingeführt werden, sind Unternehmen systematisch gezwungen Anpassungsmaßnahmen einzuleiten. Der Energiesektor befindet sich derzeit stark unter dem Einfluss von politischen und gesellschaftlichen Maßnahmen. Die Energiewende ist daher ein wichtiges Thema, welches für viele Länder im Mittelpunkt steht. Diesbezüglich sind nachhaltige und zugleich umweltfreundliche Lösungen erforderlich. Um dem Wandel der Energiemärkte gerecht zu werden, planen die Unternehmen eine strategische Neuausrichtung.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1 EINLEITUNG

1.1 Problemstellung

1.2 Gang der Untersuchung

2 DER DEAL ZWISCHEN E.ON UND RWE

2.1 Ausgangslage vor Einigung zwischen E.ON und RWE bezüglich der Zerschlagung von innogy

2.2 Einzelheiten des Deals

2.3 E.ON und RWE nach der Umstrukturierung

3 ARBEITSRECHTLICHE ASPEKTE IM ZUSAMMENHANG MIT DER BETRIEBSÄNDERUNG

3.1 Die Betriebsänderung i. S. d. § 111 BetrVG

3.1.1 Einschränkung und Stilllegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen (S. 3 Nr. 1)

3.1.2 Verlegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen (S. 3 Nr. 2)

3.1.3 Zusammenschluss mit anderen Betrieben oder die Spaltung von Betrieben (S. 3 Nr. 3)

3.1.4 Grundlegende Änderungen der Betriebsorganisation, des Betriebszwecks oder der Betriebsanlagen (S. 3 Nr. 4)

3.1.5 Einführung grundlegend neuer Arbeitsmethoden oder Fertigungsverfahren (S. 3 Nr. 5)

3.2 Kollektivrechtliche Darstellung

3.2.1 Interessenausgleich und Sozialplanverfahren

3.2.2 Betriebsrat

3.2.2.1 Funktionen des Betriebsrats

3.2.2.2 Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Einzelbetriebsrat, Gesamtbetriebsrat und Konzernbetriebsrat

3.2.2.3 Bildung eines Wirtschaftsausschusses

3.3 Individualrechtliche Darstellung

3.3.1 Altersteilzeitmodelle

3.3.1.1 Kontinuitätsmodell

3.3.1.2 Blockmodell

3.3.2 Wertguthaben

3.3.3 Versetzung

3.3.4 Auflösungsvertrag

3.3.5 Betriebsbedingte Änderungskündigung

3.3.6 Betriebsbedingte Beendigungskündigung

4 ARBEITSRECHTLICHE MAßNAHMEN IM SACHVERHALT E.ON UND RWE

4.1 Personalfreisetzung im Allgemeinen

4.2 Aktueller Stand der Personalfreisetzung im Sachverhalt

4.3 Direkte Personalfreisetzung

4.3.1 Aufhebungsvertrag

4.3.1.1 Sprinterklausel

4.3.2 Ruhestandsregelungen

4.3.3 Transfergesellschaften

4.3.4 Abfindungsregelungen

4.4 Indirekte Personalfreisetzung

4.4.1 Nichtverlängerung befristeter Arbeitsverträge

4.4.2 Einstellungsbeschränkungen

5 FAZIT

Zielsetzung & Themen

Die Bachelorarbeit untersucht die arbeitsrechtlichen Aspekte und Implikationen im Zusammenhang mit der geplanten Zerschlagung der RWE-Tochter innogy durch die Energiekonzerne E.ON und RWE. Das primäre Ziel ist es, die arbeitsrechtlichen Grundsätze bei Betriebsänderungen sowie die spezifischen Strategien zur Personalfreisetzung im Kontext dieser weitreichenden Umstrukturierung zu beleuchten.

  • Strukturelle Neuordnung im deutschen Energiesektor durch den E.ON/RWE-Deal
  • Kollektivrechtliche Beteiligungsrechte bei Betriebsänderungen (§ 111 ff. BetrVG)
  • Individualrechtliche Maßnahmen zur Personalfreisetzung (Aufhebungsverträge, Altersteilzeit)
  • Rolle von Sozialplänen und Interessenausgleichen bei Personalreduzierungen
  • Integration und tarifpolitische Rahmenbedingungen für die betroffenen Beschäftigten

Auszug aus dem Buch

3.1.1 Einschränkung und Stilllegung des ganzen Betriebs oder von wesentlichen Betriebsteilen (S. 3 Nr. 1)

Eine Betriebseinschränkung liegt vor, wenn die Betriebskapazität dauerhaft reduziert wird. Dabei wird vom Betriebszweck nicht abgewichen. Es wird lediglich die Leistungsfähigkeit des Betriebes herabgesetzt. Dies kann zum einen durch Verringerung der Betriebsmittel erfolgen, indem technische Anlagen und Maschinen außer Betrieb gesetzt oder veräußert werden. Zum anderen gibt es die Einschränkung der personellen Leistungsfähigkeit des Betriebes durch Verringerung der Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer. Dabei spricht man von einer Betriebseinschränkung, wenn lediglich Personal abgebaut, jedoch zugleich sächliche Betriebsmittel beibehalten werden. Die Grenzwerte des § 17 Abs. 1 KSchG (Vgl. Tabelle 1) bestimmen, ob erhebliche Teile der Belegschaft von der bevorstehenden Betriebsänderung betroffen sind. Die Zahlen und Prozentangaben die vom BAG bestimmt wurden, finden bei kleinen Betrieben keine Anwendung.

Es handelt sich um eine Betriebsstilllegung nach § 111 S. 3 Nr. 1 2. Alt. BetrVG, sofern endgültig darüber entschieden wird, dass die Betriebs- und Produktionsgemeinschaft auf eine unbestimmte Zeit aufzulösen ist. Die unbestimmte Dauer spielt hierbei eine wichtige Rolle, denn sonst würde eine Betriebspause oder Betriebsunterbrechung vorliegen. Die Stilllegung ist strikt von einem Betriebsübergang i. S. d. § 613a BGB zu differenzieren. Bei einem Betriebsübergang handelt es sich um die Übertragung des Betriebs als Ganzes auf einen Erwerber, wobei der neue Arbeitgeber in das bereits bestehende Arbeitsverhältnis eintritt. Die Wesentlichkeitsschwelle des § 17 Abs. 1 KSchG definiert (vgl. Tabelle 1), ob es sich um eine Einschränkung oder Stilllegung eines wesentlichen Betriebsteils handelt. Die Tatsache, dass wenige Mitarbeiter für Abwicklungsarbeiten weiterbeschäftigt werden, stellt für die Betriebsstilllegung kein Hindernis dar.

Zusammenfassung der Kapitel

1 EINLEITUNG: Einleitung in die Problematik von Unternehmensumstrukturierungen und Darstellung des Untersuchungsrahmens der Bachelorarbeit.

2 DER DEAL ZWISCHEN E.ON UND RWE: Analyse der Hintergründe, Details und strategischen Ziele des Tauschgeschäfts zwischen den Energiekonzernen E.ON und RWE.

3 ARBEITSRECHTLICHE ASPEKTE IM ZUSAMMENHANG MIT DER BETRIEBSÄNDERUNG: Detaillierte Betrachtung der kollektiven und individualrechtlichen Auswirkungen von Betriebsänderungen gemäß BetrVG.

4 ARBEITSRECHTLICHE MAßNAHMEN IM SACHVERHALT E.ON UND RWE: Erläuterung der konkreten Personalfreisetzungsmethoden und der vereinbarten Rahmenbedingungen bei der Umsetzung des Deals.

5 FAZIT: Zusammenfassende Bewertung der arbeitsrechtlichen Instrumente und des Integrationsprozesses im Kontext der Transaktion.

Schlüsselwörter

Betriebsänderung, E.ON, RWE, innogy, Personalfreisetzung, Betriebsrat, Interessenausgleich, Sozialplan, Umstrukturierung, Energiewende, Arbeitsrecht, Aufhebungsvertrag, Altersteilzeit, Transfergesellschaft, Kündigungsschutz.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert die arbeitsrechtlichen Konsequenzen, die sich aus der geplanten Zerschlagung der RWE-Tochter innogy im Zuge des Tauschgeschäfts zwischen E.ON und RWE ergeben.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Die zentralen Themen umfassen die Betriebsänderung gemäß BetrVG, die kollektivrechtliche Mitbestimmung, Instrumente der Personalfreisetzung sowie die Sicherung von Arbeitnehmerinteressen durch Sozialpläne.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?

Ziel ist es, die arbeitsrechtlichen Grundsätze bei derartigen Umstrukturierungen aufzuzeigen und ein Verständnis für die rechtlichen Problemstellungen und Prozessabläufe beim Personalabbau zu vermitteln.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit basiert auf einer rechtlichen Analyse der einschlägigen Gesetzestexte (BetrVG, KSchG, AltTZG) in Verbindung mit einer Fallstudie zum E.ON/RWE-Deal.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil behandelt die gesetzlichen Definitionen von Betriebsänderungen, die Rolle des Betriebsrats, sowie verschiedene direkte und indirekte Methoden der Personalfreisetzung, wie Aufhebungsverträge, Transfergesellschaften und Altersteilzeitmodelle.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Die wesentlichen Schlüsselwörter sind Betriebsänderung, Personalfreisetzung, Arbeitsrecht, E.ON, RWE, innogy, Sozialplan und Mitbestimmung.

Welche Rolle spielt die tarifpolitische Grundsatzerklärung?

Sie dient als Basis, um bei der Integration der innogy-Mitarbeiter faire Prozesse zu gewährleisten und betriebsbedingte Kündigungen im Rahmen der Transaktion weitgehend auszuschließen.

Warum ist die Unterscheidung zwischen Betriebsstilllegung und Betriebsübergang wichtig?

Die Unterscheidung ist rechtlich entscheidend, da bei einem Betriebsübergang nach § 613a BGB das Arbeitsverhältnis auf den Erwerber übergeht, während bei einer Stilllegung das Arbeitsverhältnis endet und Instrumente wie der Sozialplan greifen.

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Details

Title
Ausgewählte arbeitsrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit der Zerschlagung der RWE-Tochter "innogy" aufgrund einer Einigung zwischen "E.ON" und "RWE" zur Neuaufteilung von Geschäftsfeldern
College
University of Applied Sciences Aschaffenburg
Course
Arbeitsrecht
Grade
1,3
Author
Ömür Altunbey (Author)
Publication Year
2018
Pages
53
Catalog Number
V453150
ISBN (eBook)
9783668852235
ISBN (Book)
9783668852242
Language
German
Tags
Betriebsänderung Sozialplan; Interessenausgleich; Personalfreisetzung
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Ömür Altunbey (Author), 2018, Ausgewählte arbeitsrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit der Zerschlagung der RWE-Tochter "innogy" aufgrund einer Einigung zwischen "E.ON" und "RWE" zur Neuaufteilung von Geschäftsfeldern, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/453150
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