Mord, Vergewaltigung und Inzest im 17. Jahrhundert. Der sächsische Staatsgefangene Heinrich v. Gröbel und sein Vater Paul von Gröbel, Oberhofjägermeister


Essai, 2013

17 Pages


Extrait


Konstantin Hermann

Mord, Vergewaltigung und Inzest. Der sächsische Staatsgefangene Heinrich v. Gröbel und sein Vater Paul von Gröbel, Oberhofjägermeister Die Kriminalitätsgeschichte besonders der frühen Neuzeit, aber auch zunehmend des 19. und 20. Jahrhunderts, erlebt seit den 1980er Jahren eine ungebrochene Konjunktur. Im Vordergrund stehen dabei vor allem sozial- und kulturgeschichtliche Aspekte des Täters selbst, der Ahndung und, insbesondere für die letzten beiden Jahrhunderte, der juristischen und öffentlichen Diskussion. Auch über Aspekte sächsischer Kriminalitätsgeschichte sind in den vergangenen Jahren einige umfangreiche Studien erschienen, von denen im Zusammenhang mit dem vorliegenden Thema vor allem die Dissertation von Ulrike Ludwig, „Das Herz der Justitia“, von 2008 zu nennen ist.[1] Die Autorin kennzeichnet anhand des Strafrechts und der Gnadenpraxis die Umbruch- und Reformperiode der sächsischen Justiz im 16. und 17. Jahrhundert, stellt aber auch die Forschungsdesiderate für die sächsische Kriminalitätsgeschichte bis 1648 deutlich heraus, die sie mit ihrer Arbeit verringern konnte. Wichtig für das Thema des vorliegenden Aufsatzes sind Ludwigs Darstellungen der Gnadenpraxis.[2] Diese Arbeit entstand, ähnlich wie die sich einem weiteren wichtigen Aspekt widmenden von Alexander Kästner, „Tödliche Geschichte(n). Selbsttötungen in Kursachsen im Spannungsfeld von Normen und Praktiken (1547 – 1815)“, am Lehrstuhl für Geschichte der Frühen Neuzeit an der Technischen Universität Dresden bei Professor Gerd Schwerhoff. Manfred Wildes Habilitationsschrift „Die Zauberei- und Hexenprozesse in Kursachsen“ widmete sich 2003 einem wichtigen Teilgebiet der Kriminalitätsforschung in Sachsen.[3] Desweiteren sind Heiner Lücks Arbeiten zur sächsischen Justizgeschichte und Ernst Böhms Studien zur Geschichte des Leipziger Schöppenstuhls vom Ende der 1930er Jahre zu nennen.

Nicht nur die wissenschaftliche Landesgeschichts-, Kriminalitäts- oder Justizgeschichtsforschung sind in diesem Zusammenhang relevant. Wolfgang Weber stellte in seiner zweibändigen Anthologie viele Kriminalfälle in Sachsen der Neuzeit dar und spricht damit nicht zuletzt das Faszinosum der breiten Öffentlichkeit für dieses Thema, Kriminalität –Täter und Opfer, an.[4] Karl-Heinz Melzer stellte in seinem Buch über erzgebirgische Räuber- und Mordbanden und andere Kriminalfälle auch den Sturz des Cornelius von Rüxleben vor.[5]

Die sächsische Landesgeschichtsschreibung hat sich von jeher, schon in ihren frühesten Ausprägungen vor der Professionalisierung des Berufsstandes der Historiker, mit Kriminalitätsgeschichte beschäftigt. Ihren Beginn stellt ein Kriminalakt auf höchster politischer Ebene als ein sächsischer „Ur-Mythus“ dar: die Entführung der Prinzen Ernst und Albrecht durch den Ritter Kunz von Kauffungen im Jahr 1455. Der Prinzenraub war für drei Jahrhunderte staatstragend und identitätsbildend, bis er durch neue Mythen abgelöst wurde, die kompatibler mit neuen Epochen waren.[6] Die Zeit sucht sich ihre jeweiligen Mythen selbst. Kunz von Kauffungen, der adlige Entführer, stand nicht selten im Zentrum der Darstellungen, und nicht zu unterschätzen ist auch heute noch die Faszination für selbstbestimmte „Gesetzlose“, zumal noch in der Kombination mit dem „ehrlichen und gerechten Räuber als Opfer der gesellschaftlichen Verhältnisse“, die durchaus einen Antrieb für Untersuchungen jeglicher Art bildet, die bereits Friedrich Schiller in seinem Kriminalbericht „Der Verbrecher aus verlorener Ehre“ von 1786 auszeichnet. Auch die vielen Geschichten um den „Stülpner-Karl“, den Wildschützen des Erzgebirges, gehören hierzu.

Karl von Weber hatte in seinen „Denkwürdigkeiten“, die in zwei verschiedenen Ausgaben erschienen und auf Quellen des Hauptstaatsarchives beruhten, auch in kurfürstliche und königliche Ungnade gefallene Personen der sächsischen Geschichte charakterisiert: Menschen wie Christian Heinrich v. Watzdorf (1698-1747), der seit 1733 als Staatsgefangener in der Festung Königstein einsaß, wo er auch starb. Warum Weber nicht auch den in mehrerer Hinsicht bemerkenswerten Fall Heinrich v. Gröbel aufführte, ist unbekannt, zumal die heute nicht mehr bekannte Adelsfamilie Gröbel zweimal in die sächsische Landesgeschichte eintritt: durch Vater und Sohn. Dieser Kriminalfall führt in das ausgehende 16. und beginnende 17. Jahrhundert; zur prägenden Person Johann Georg I. Für die sächsische Landesgeschichtsforschung der vergangenen Jahrzehnte war das 17. Jahrhundert – abgesehen von den Studien, die sich des Großen Krieges annahmen – nur marginal in das Blickfeld getreten, schrieb Uwe Schirmer 1998.[7] Es liegen keine aktuellen Biographien über Johann Georg I. oder den beiden Christians vor und nicht selten bestimmen bisweilen Deutungen des historiographisch wirkungsmächtigen 19. Jahrhunderts vor allem im öffentlichen Bewusstsein die Geschichtsbilder weiter. Karl August Müller hatte 1838 seine umfangreiche Studie über Johann Georg I. herausgebracht, in der die Auseinandersetzung mit Heinrich Gröbel allerdings nicht erwähnt wird.[8] Durch die Kriminalitätsgeschichte werden jedoch auch diese Themen, die an sich Randthemen der sächsischen Landesgeschichte darstellen, interessant und vermögen, das Bild der Landesherren und der Landeshistoriographie allgemein mit neuen Facetten anzureichern.

Der kurfürstliche Jägermeister Paul von Gröbel

Anders als die Auseinandersetzungen um Heinrich v. Gröbels Taten fand sein Vater Paul v. Gröbel durchaus Eingang Veröffentlichungen der Landeshistoriographie, wenn auch nur kurzzeitig und regional begrenzt. Der Chemnitzer Lehrer Kurt Wieland (1871-1931) veröffentlichte 1927 die Geschichte „Cornelius von Rüxleben, Jägermeister zu Zschopau“ im Schwarzenberger Glückauf-Verlag, die 1941 nochmals aufgelegt wurde. Der Augustusburger Forstmeister Paul v. Gröbel erscheint in der auf diversen unveröffentlichten Quellen beruhenden Arbeit als neidbesessener Denunziant des Zschopauer Jägermeisters, der daraufhin von Kurfürst August bis zu seinem Tode am 12. November 1590 inhaftiert blieb und den auch Christian I. nicht freiließ. Wieland stellt Rüxleben als ehrlichen, offenherzigen und dem Kurfürsten treu ergebenen Mann dar, der durch den verschlagenen Gröbel ans Messer geliefert wurde.

Die Herkunft der Familie von Gröbel lag bisher im Dunkeln. Kneschke nannte sie nur als ein früher im Meissenschen vorgekommenes Adelsgeschlecht und ging mehr auf den nach Österreich gegangenen Abkömmling Joseph Gröbl v. Gröbm als auf die Familie selbst ein.[9] Von der sächsischen Familie sei nur Paul Gröbel bekannt. In seiner Dissertation „Adel und frühmoderne Staatlichkeit in Kursachsen“ nennt Ulf Molzahn Vater und Sohn Gröbel.[10] Der Sohn dieses Pauls, Heinrich v. Gröbel, gab 1621 in einem Brief an Johann Georg I. an, daß der erste Gröbel, welcher mit Herzog Albrecht von Sachsen aus Friessen gungen seien, in diese Lande kommen, dem Hause Sachsen, mein Geschlechte biß uff diese Zeit stets dienstbar, welches sich den gar nahe an 200 Jahr erstrecken wird.[11] Hundertfünfzig dieser zweihundert Jahre liegen noch im Dunkeln; erstmalig erscheint Paul von Gröbel als 1567 zum Oberforstmeister bestallt.[12] Kurfürst August ernannte am 22. Dezember 1576 anstelle von Paul Gröbel Georg v. Carlowitz zum Forstmeister der Ämter Colditz, Rochlitz und Leisnig und wies ersteren an, seinem Nachfolger zu helfen, die Förstereien zu errichten, da Carlowitz noch keine Erfahrung darin habe. 1570 hatte Gröbel die Niederjagd im Amt Chemnitz südlich des Chemnitzbachs bis auf Widerruf erhalten. Kurfürst Christian I. bewilligte ihm die hohe Jagd außerhalb des Landzauns an den Schönburgischen Grenzen;[13] da dies aber nun zum Wittum der kurfürstlichen Witwe gehörte, erhielt Gröbel als Kompensation die Niederjagd mitsamt des Rebhuhnfangs als Amtshauptmann in einem großen Teil des Amts Senftenberg.

1576 kam es zum wohl entscheidenden Ereignis im Leben Paul Gröbels. Er hatte Andreas Lindner und George Steiner animiert, einem gehängten Dieb, Elias Porschendorf, auf der Richtstatt der Gemeinde Krumhermersdorf, den erst Cornelius von Rüxleben als Besitzer und Gerichtsherr des Dorfes kurz vorher an den Galgen gebracht hatte, bey Nacht undt Nebel die rechte Faust abzunehmen.[14] Den „Diebsdaumen“ schrieb man abergläubisch besondere Kräfte zu. Galt schon der normale „fünfte Finger“ als zauber- und heilkräftig – nicht umsonst wird bis heute der Daumen gedrückt -, galt der abgetrennte Daumen von Dieben als Glücksbringer, den man bei sich trug.[15] Gröbel trennte den Daumen von der Hand, die er in einen Bach warf. Lindner und Steiner, die dafür einen Taler erhalten hatten, wurden verhaftet und mit Gröbel befragt. Rüxleben, als Forstmeister von Zschopau (1560-1576) Amtsvorgänger des Oberforstmeisters Gröbel (1576-1578) zu Augustusburg und Jägermeister zu Neukirchen[16], ließ sich den Spruch des Leipziger Schöppenstuhls zu Gröbel kommen; wahrscheinlich um in der laufenden Auseinandersetzung Belastungsmaterial zu haben. Theodor Distel schrieb 1886 im „Neuen Archiv für sächsische Geschichte“, er habe nicht ergründen können, warum der Fall Gröbel so des Kurfürsten Interesse geweckt hat; er führte als Beispiel den genannten Eintrag in dem kurfürstlichen Punktierbuch zu beiden an. Gröbel hatte am 29. Oktober 1576 Rüxleben bei Kurfürst August denunziert.[17] Der bisher in Gunsten des Landesherrn stehende Jägermeister wurde beschuldigt, die kurfürstliche Familie beleidigt zu haben; er hatte die Kurfürstin eine alte Mähre genannt, die von ihrem Mann eine Ohrfeige erhalten habe. Es ist umstritten, welchen Einfluß die Punktierbücher als Wahrsagehilfen auf Augusts Entscheidungen hatten; allzu gering kann er nicht gewesen sein.[18] Der Kurfürst befragte seine Punktierbücher zu vielen reichspolitischen, aber auch zu Landesthemen. Die Unsicherheit des Landesherrn zu Rüxleben und Gröbel ist anhand der vielen Befragungen seiner Punktierbücher im Herbst und Winter 1576 deutlich zu ersehen. Am 29. Oktober 1576 notierte August die Frage Ist das war von Cornelius von Ruxleben, was mir heut P Gro von im gesagett hatt? Ja Ja –Neyn – Neyn Ja – Ja – Ist aleyn war lautete die Antwort.[19] Einen Monat später versuchte August die Frage zu klären, wer siegen wird- Rüxleben oder Gröbel: letzterer. Rüxleben wurde die Folter angedroht, er bekannte die (vorgebliche) Schuld, schließlich zog ihm Meister Cunze in der Tortur doch das „Fell über den Rücken“. 1577 wurde Rüxleben in die Leipziger Pleißenburg verlegt und blieb dort bis zu seinem Tod am 12. November 1590 inhaftiert.[20] Gröbel hatte seinen Konkurrenten aus dem Weg geräumt und konnte sich einer steten Förderung durch August und Christian I. erfreuen. Er leitete beim Beerdigungszug von Christian I. die Pferde, was ohne Zweifel nicht nur qua Amt, sondern auch wegen einer hohen Wertschätzung für Gröbel geschehen war.[21] Auch das 1576 eingesetzte Verfahren gegen ihn wegen Unzucht schadete ihm nicht. Grobel und eine Magd zogen ins Holz und eine Huren sei in seinem Hauß gewesen, so der Vorwurf, der von dem Augustusburger Amtsschösser Urban Schmidt und dem Leipziger Schöppenstuhl untersucht wurde.[22]

Das Gut Rödern hatte Gröbel für die nicht geringe Summe von 30.500 Gulden von Balthasar v. Petzschwitz am 17. November 1584 erkauft.[23] Es war nicht sein einziger Besitz; Paul Gröbel gehörte je das halbe Dorf Nieder-Ebersbach (Patronatsherr war der jeweilige Herr auf Rödern) und das Gut Laußnitz, das er am 29. November 1586 vom Kurfürsten für 14.733 Gulden erwarb. Nach Kreyßigs „Annales Senftenbergensis“ starb Paul Gröbel als Oberlandjägermeister und Amtshauptmann am 12. Februar 1594.[24] Sein fünf Meter hohes Familiengrabmal in der Kirche zu Rödern hat sich erhalten. Neben Paul Gröbel wird auch seiner Frau Anna gedacht, die am 14. März 1592 gestorben war. Das zweiteilige Gemälde unter der Darstellung der Auferstehung Christi zeigt die Familie Paul von Gröbels; links fünf Männer und ein Kind, auf dem rechten Teil vier Frauen und ein Kind.[25] Der Sohn erhielt vom Kurfürsten 1604 das Wasserschloß Klaffenbach (Schloß Neukirchen) verpachtet, das allerdings schon am 17. November 1615 an die Familie v. Taube ging.[26]

Heinrich von Gröbel

Durch seinen Vater war auch der Sohn in der kurfürstlichen Familie kein Unbekannter. Auch seine Taten bilden in ihrer Gesamtheit einen recht einzigartigen Fundus im Bestand des Geheimen Rats des Hauptstaatsarchivs Dresden. Heinrich v. Gröbel hatte einen Teil der väterlichen Besitzungen geerbt. Zeitweise besaß der nicht unvermögende Adlige Güter in Ober- und Unterlichtenau, Laußnitz sowie in Grasengrün bei Karlsbad und eine Kux zu Platten, einen Anteil an einem Bergwerk. Gröbel diente den sächsischen Kurfürsten als Forstmeister. Christian II. kaufte 1604 Gut Laußnitz von Heinrich v. Gröbel zurück und schenkte es seinem Hofmarschall Wolf Ernst v. Wolframsdorf, machte diese Schenkung jedoch neun Monate später wieder rückgängig, wobei dies nicht auf Einverständnis des ursprünglich Beschenkten stieß.[27] Zu Gröbels Biographie ist, abgesehen von seinen Straftaten, kaum etwas bekannt. Er war zweimal verheiratet; in der zweiten Ehe mit Katharina v. Schönau. Aus der ersten Ehe entsprangen mehrere, aus der zweiten Verbindung ein Kind.

[...]


[1] Ulrike Ludwig, Das Herz der Justitia. Gestaltungspotentiale territorialer Herrschaft in der Strafrechts- und Gnadenpraxis am Beispiel Kursachsens 1548-1648, Konstanz 2008 (Konflikte und Kultur – Historische Perspektiven 16). Alexander Kästner, Tödliche Geschichte(n). Selbsttötungen in Kursachsen im Spannungsfeld von Normen und Praktiken (1547 – 1815), Konstanz 2012 (Konflikte und Kultur – Historische Perspektiven 24). Der vorliegende Text ist eine erste Studie zu einer momentan in Arbeit befindlichen Monographie des Verfassers zu Paul und Heinrich v. Gröbel und ihren Verstrickungen.

[2] Ludwig (s. Anm. 1), S. 151-271.

[3] Manfred Wilde, Die Zauberei- und Hexenprozesse in Kursachsen, Köln, Weimar, Wien 2003.

[4] Wolfgang Weber: Sächsische Justizgeschichte aus fünf Jahrhunderten, zwei Bände, Marienberg 2000 und 2003.

[5] Karl-Heinz Melzer, Räuber- und Mordbanden, Gaukler, Pascher und Wildschützen im Erzgebirge. Denkwürdige Kriminalfälle aus sechs Jahrhunderten, Friedrichsthal 2009, zu Rüxleben: S. 25-28.

[6] Siehe dazu: André Thieme, Der Altenburger Prinzenraub, in: Matthias Donath, André Thieme (Hrsg.), Sächsische Mythen. Elbe, August, Eierschecke, Leipzig 2011, S. 44-55.

[7] Uwe Schirmer, Vorwort, in: ders. (Hrsg.), Sachsen im 17. Jahrhundert. Krise, Krieg und Neubeginn (Schriften der Rudolf-Kötzschke-Gesellschaft 2), Beucha 1998, S. 7f., hier S. 7.

[8] Karl August Müller, Kurfürst Johann Georg I., seine Familie und sein Hof, Dresden, Leipzig 1838.

[9] Ernst Heinrich Kneschke, Neues allgemeines Deutsches Adels-Lexicon, Bd. 4., Leipzig 1863, S. 43. Siehe auch: Clemens Freiherr v. Hausen, Vasallen-Geschlechter, Berlin 1892, S. 120, der nur Paul v. Gröbel nennt und sich sonst auf Kneschke bezieht. Auch: Walter v. Boetticher, Geschichte des Oberlausitzer Adels und seiner Güter, Bd. 2, Oberlößnitz 1913, S. 957. Am ausführlichsten: Heinrich Erwin Ferdinand v. Feilitzsch, Zur Familiengeschichte des Deutschen, insonderheit des Meissnischen Adels, Großenhain, Leipzig 1896, S. 90. Ein Bildnis Gröbels bei: https://www.rijksmuseum.nl/en/collection/RP-P-2011-81-4 (letzter Abruf 1.4.2013)

[10] Ulf Molzahn, Adel und frühmoderne Staatlichkeit in Kursachsen. Eine prosopographische Untersuchung zum politischen Wirken einer territorialen Führungsschicht in der Frühen Neuzeit (1539-1622). Diss. Universität Leipzig, Philosophische Fakultät 2005, S. 246.

[11] Sächsisches Staatsarchiv – Hauptstaatsarchiv Dresden (künftig: HStA), Geheimer Rat, 10024, Heinrich Gröbels verübter Ehebruch mit seines Bruders Tochter, 9704/4, fol. 178, Gröbel an Johann Georg I., 29.7.1621.

[12] Clemens v. Hausen, Vasallen-Geschlechter, Berlin 1892, S. 120.

[13] HStA Dresden, Geheimes Finanzarchiv, 10036, Bestallungen 1556-1750, hier: 1592, fol. 616.

[14] HStA Dresden, 9667/26, Acta Paul Gröbel 1576, unpag.

[15] Eintrag: Daumen, in: Handwörterbuch des deutschen Aberglaubens, Bd. 2, Berlin 1987 (Nachdruck der Ausgabe von 1930), S. 174-177, hier S. 176.

[16] E.F. Simon, Historisch-geographisch-topographische Nachricht von der Bergstadt Zschoppau, Dresden 1821, S. 80.

[17] Theodor Distel, Zu den Punktierbüchern des Kurfürsten August, in: NASG 7 (1886), S. 154f. Siehe: HStA Dresden, Geheimer Rat, 10024, Akten des Bestands 9667, 9668, 9689, 9690, bes. 9668/09, Cornelius von Rüxleben und Paul Gröbels Inquisition; dass., 9667/26, Überschickte Acta, Paul Gröbel belangend.

[18] K.W. Bötticher, Wilhelm von Oranien, in: Historisches Taschenbuch 7 (1836), S. 170.

[19] Sächsische Landesbibliothek – Staats- und Universitätsbibliothek Dresden, Mscr. Dresd. K 20, fol. 22.

[20] Ein Druckexemplar der Leichenpredigt seiner Frau befindet sich in der Universitäts- und Landesbibliothek Halle/S.: Vnterricht Predigte: […] Vber dem Begrebnis der […] Frawen Marthe gebornen von Breitebachin Des […] Cornely von Ruxleben Churfuerstlicher G. zu Sachssen Oberster Jegermeister vnd zur Tzschopen ehliche verstorbene Hausfraw, [Zschopau] 1576. Siehe auch: Bernd Bendix, Aufstieg und Fall des kursächsischen Landjägermeisters Cornelius von Rüxleben, in: Archiv für Familiengeschichtsforschung 13 (2009), 4, S. 2-6. Die meisten Autoren weisen die Inhaftierung Rüxlebens allgemein einer Hofintrige zu, ohne jedoch den Namen Paul v. Gröbel zu nennen. Fälschlich wird er Paul Göbel genannt in: Geschichte der Stadt Zschopau, Karl-Marx-Stadt 1989, S. 23f.

[21] Christian Stieff, Einleitung Zur Historie des Chur-Fürstenthums Sachsen, Frankfurt/M., Leipzig 1714, S. 264. Siehe auch: HStA Dresden, Geheimer Rat, 10024, Schreiben der kurfürstlichen Witwe Sophia von Sachsen an Paul Gröbel, Jägermeister.

[22] HStA Dresden, 1576 Geubtte Unzucht Paul Grebels.

[23] HStA Dresden, 9903/27 Den Jägermeister Paul Gröbell und sein Guth Rödern betr. 1591-1593. Siehe auch: HStA Dresden, Geheimer Rat, 10024, Verträge und Abschiede: Relation in Sachen des Herrn Jägermeisters Paul Gröbel contra Heinrich Cramer [von Clausbruch] und Konsorten, 1583/84.

[24] Heinrich Gottlieb Francke (Hrsg.), George Christoph Kreyßig, Beyträge zur Historie derer Chur- und Fürstlichen Sächsischen Lande, Bd. 5, Altenburg 1761, S. 42 (Annales Senftenbergenses Manuscripti).

[25] Cornelius Gurlitt, Beschreibende Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler des Königreichs Sachsen, Bd. 37: Amtshauptmannschaft Großenhain (Land), Dresden 1911, S. 266 und S. 271. Siehe auch Feilitzsch, S. 90.

[26] Gerhardt Bernhardt, Unsere Heimat Klaffenbach, Horb 1993, S. 14.

[27] Ernst Reimann, Prinzenerziehung in Sachsen, Dresden 1904, S. 25.

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Résumé des informations

Titre
Mord, Vergewaltigung und Inzest im 17. Jahrhundert. Der sächsische Staatsgefangene Heinrich v. Gröbel und sein Vater Paul von Gröbel, Oberhofjägermeister
Université
Dresden Technical University
Auteur
Année
2013
Pages
17
N° de catalogue
V231925
ISBN (ebook)
9783668707931
ISBN (Livre)
9783668707948
Taille d'un fichier
543 KB
Langue
allemand
Mots clés
Sachsen, Kurfürstentum, Kurfürst August, Adel, Kriminalität
Citation du texte
Konstantin Hermann (Auteur), 2013, Mord, Vergewaltigung und Inzest im 17. Jahrhundert. Der sächsische Staatsgefangene Heinrich v. Gröbel und sein Vater Paul von Gröbel, Oberhofjägermeister, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/231925

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