Ehen von Minderjährigen sind ein weltweites Problem, das hauptsächlich Mädchen und junge Frauen betrifft. Nach Schätzungen von Unicef sind jährlich 15 Millionen Mädchen betroffen. Die Folgen für die Mädchen sind weitreichend: sie verlieren ihr Recht auf Spiel und Erholung und büßen Bildungschancen ein. Frühe Schwangerschaften gefährden ihre Gesundheit. Im Zuge der Aufnahme von Flüchtlingen stieg auch in Deutschland die Zahl der minderjährigen Verheirateten an. Im Juli 2016 zählte das Ausländerzentralregister 1.475 minderjährige ausländische Verheiratete in Deutschland.
Mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen vom Juli 2017 setzte die Bundesregierung international ein Zeichen und änderte das Ehefähigkeitsalter auf 18 Jahre. Auch werden im Ausland abgeschlossene Ehen von Kindern, die bei der Heirat unter 18 Jahre waren, automatisch unwirksam bzw. nur im Härtefall akzeptiert. Dies ist eine Errungenschaft zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Auf der anderen Seite gibt es auch kritische Stimmen zur Ausgestaltung des Gesetzes: Rechtsexperten sprechen von gravierenden Eingriffen in das Familienrecht und damit in einen höchst privaten Bereich. Mit dieser Arbeit möchte ich die ethischen Hintergründe zu dem jungen Gesetz im Rahmen des Kinder- und Jugendschutzes beleuchten und abwägen, inwieweit die Maßnahmen dem Kindeswohl zuträglich sind.
Inhaltsverzeichnis
1. Hintergrund und Intention des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen
2. Abgrenzung der Minderjährigen-Ehe zur Zwangsehe
3. Zu den Ursache von Minderjährigen-Ehen
4. Zum Inhalt des Gesetzes
5. Zur ethischen Beurteilung des Gesetzes
5.1. Zur Ehemündigkeit
5.2. Zum Umgang mit im Ausland geschlossenen Minderjährigen-Ehen
6. Schlussbemerkung
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht das 2017 in Deutschland in Kraft getretene „Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen“ unter ethischen Gesichtspunkten. Dabei wird kritisch hinterfragt, inwiefern die gesetzlichen Maßnahmen, insbesondere die pauschale Unwirksamkeitserklärung von im Ausland geschlossenen Ehen Minderjähriger, dem Kindeswohl tatsächlich dienen oder ob sie aufgrund ihrer Starrheit negative Auswirkungen für die Betroffenen nach sich ziehen.
- Analyse der Intention und rechtlichen Neuerungen des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen
- Differenzierung zwischen Zwangsheirat, arrangierten Ehen und einvernehmlichen Minderjährigen-Ehen
- Ethische Reflexion der Anhebung des Mindestheiratsalters auf 18 Jahre
- Kritische Bewertung der Unwirksamkeitsregelung aus kinderrechtlicher Perspektive (UN-KRK)
- Soziale und psychologische Folgen der Eheauflösung für betroffene Jugendliche
Auszug aus dem Buch
2. Abgrenzung der Minderjährigen-Ehe zur Zwangsehe
Die Diskussion um Kinderehen von Zugewanderten hat in der Öffentlichkeit viel Aufmerksamkeit erhalten. Vor dem Hintergrund der relativ kleinen Zielgruppe der Betroffenen ist die Debatte scheinbar als grundsätzliche Wertediskussion über eine als fremd wahrgenommene Kultur zu betrachten. Wie weit geht die Toleranz einer aufnehmenden Gesellschaft in Bezug auf migrantische Lebensformen? Welche Werte sollen unter einen besonderen Schutz gestellt werden? Welche kulturellen Besonderheiten sollten respektiert oder geduldet werden und welche sind vom Standpunkt der eigenen begründeten moralischen Haltung nicht hinnehmbar und erfordern ein entschiedenes Entgegentreten?
Das erklärte Ziel des Gesetzgebers ist es, Kinderehen international zu ächten und Rechtssicherheit zu schaffen. Das Kindeswohl soll dabei im Mittelpunkt stehen. Das bedeutet, es soll auf eine Wertefrage eine verbindliche Rechtsantwort geben, die Institutionen in der Frage der Verfahrensweise mit verheirateten Kindern und Jugendlichen den Weg weist, ein zu schützendes Gut, die Entwicklung und das Wohl von Kindern sowie das Recht auf Kindheit, zu bewahren.
Für eine differenzierte Betrachtung des Untersuchungsgegenstandes ist es zunächst erforderlich, einige Abgrenzungen vorzunehmen. Im Gesetz wird der Begriff „Kinderehen“ verwendet. Auch wenn der Terminus des Kindes juristisch unterschiedlich definiert wird, werden damit überwiegend Personen unter 14 Jahren bezeichnet. Der Begriff der Minderjährigen ist daher besser für die Auseinandersetzung geeignet.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Hintergrund und Intention des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen: Dieses Kapitel erläutert die weltweite Problematik von Kinderehen und die Motivation der Bundesregierung, durch das neue Gesetz ein internationales Zeichen zum Schutz von Minderjährigen zu setzen.
2. Abgrenzung der Minderjährigen-Ehe zur Zwangsehe: Hier werden die terminologischen Unterschiede und die gesellschaftspolitische Debatte zwischen kultureller Toleranz und dem Schutz individueller Rechte thematisiert.
3. Zu den Ursache von Minderjährigen-Ehen: Das Kapitel beleuchtet die vielfältigen Gründe für Frühehen, die von sozialen Normen und Armut bis hin zu Fluchtmigration reichen.
4. Zum Inhalt des Gesetzes: Es werden die konkreten rechtlichen Änderungen, insbesondere die Anhebung des Ehemündigkeitsalters und die Unwirksamkeitsregeln für im Ausland geschlossene Ehen, dargestellt.
5. Zur ethischen Beurteilung des Gesetzes: Eine kritische Auseinandersetzung mit der moralischen und menschenrechtlichen Vertretbarkeit der Gesetzesänderungen unter Berücksichtigung des Kindeswohls.
5.1. Zur Ehemündigkeit: Diskussion über die Anhebung des Mindestalters und das Spannungsfeld zwischen Religionsfreiheit und Kinderschutz.
5.2. Zum Umgang mit im Ausland geschlossenen Minderjährigen-Ehen: Analyse der Probleme, die sich durch die pauschale Unwirksamkeitserklärung für die Betroffenen in Deutschland ergeben.
6. Schlussbemerkung: Ein Resümee, das die Notwendigkeit von Einzelfallprüfungen betont, um Härten zu vermeiden und dem Kindeswohl als Individuum gerecht zu werden.
Schlüsselwörter
Kinderehen, Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen, Kindeswohl, Zwangsehe, Ehemündigkeit, UN-Kinderrechtskonvention, Minderjährigkeit, Migrationshintergrund, Menschenrechte, Rechtsklarheit, Frühehen, Familienrecht, Aufhebungsverfahren, Unwirksamkeit, Kinderschutz
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit dem „Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen“ in Deutschland und beleuchtet dessen ethische Implikationen sowie die praktischen Auswirkungen auf betroffene Jugendliche.
Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?
Die zentralen Themen sind der Kinderschutz, die rechtliche Einordnung von im Ausland geschlossenen Ehen, das Spannungsfeld zwischen kulturellen Normen und deutschen Gesetzen sowie die Auslegung des Kindeswohls.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Das Ziel ist es, die ethischen Hintergründe des Gesetzes zu beleuchten und kritisch zu hinterfragen, ob die gesetzlichen Maßnahmen dem Wohl des betroffenen Kindes gerecht werden.
Welche wissenschaftliche Methode wird in der Arbeit verwendet?
Es handelt sich um eine theoretische Auseinandersetzung, die auf der Analyse von Gesetzesgrundlagen, menschenrechtlichen Abkommen (UN-KRK) und Fachliteratur basiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil behandelt die rechtlichen Neuerungen des Gesetzes, die Abgrenzung von Zwangsheiraten, die Ursachen von Frühehen und eine detaillierte ethische Beurteilung der neuen Regelungen zur Ehemündigkeit und Eheunwirksamkeit.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Kindeswohl, Kinderehen, Menschenrechte, Minderjährigkeit, Zwangsehe und die UN-Kinderrechtskonvention.
Wie bewertet die Autorin die pauschale Unwirksamkeitsregelung für Ehen aus dem Ausland?
Die Autorin äußert Bedenken gegen die pauschale Vorgehensweise, da diese das Kindeswohlprinzip, das individuelle Entscheidungen im Einzelfall fordert, verletzen könnte und für die Betroffenen unbillige Härten erzeugt.
Warum wird im Text der Vergleich mit Romeo und Julia angeführt?
Das Gedankenspiel dient als Illustration, um die Härte und Starrheit des Gesetzes gegenüber einvernehmlichen Ehen von Minderjährigen zu verdeutlichen und auf die potenziell tragischen Folgen der Eheauflösung hinzuweisen.
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- Luise Zippel (Author), 2017, Fokus Kindeswohl. Ethische Hintergründe zum Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/453953