Leseprobe
I.Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1. Problemstellung und Ziel der Arbeit
1.2. Motivation der Arbeit
1.3. Aufbau der Arbeit
1.4. Relevanz des Themas und erwartete Ergebnisse der Arbeit
1.5. Turnaround Management
2. Historischer Rückblick
2.1. Gründung der Republik
2.2. Ziele der Republikgründung und die Leitkultur der Nation
2.3. Wirtschaftliche Ausgangssituation der neuen Republik
3. Erste Annäherungen zwischen Europa und der Türkei
3.1. Entwicklungsziele der Türkei
3.2. Start der Beitrittsverhandlungen am 03. Oktober 2005 mit der EU
3.3. Kopenhagener Kriterien
3.4. Analyse der wirtschaftlichen Kriterien anhand der Türkei
4. Putschversuch 15. Juli 2016
4.1. Politische Situation der Türkei
4.2. Wirtschaftliche Auswirkungen
4.3. Analyse der Reaktion der europäischen und türkischen Börsen
5. Maastricht Kriterien
6. Währungspolitik
6.1. Wechselkursstabilität gemäß Maastricht Vereinbarung
6.2. Währung versus Geldmenge versus Preisniveau
6.3. Eingriffe der Zentralbank in die Währungspolitik
6.4. Stellung und Entwicklung der türkischen Lira
6.5. Lösungsansätze zur Annäherung an die Maastrichter Vereinbarung
6.6. Eintritt der Türkei in die Währungsunion und deren Folgen
7. Inflation
7.1. Inflation gemäß Maastricht Vereinbarung
7.2. Preisstabilität – Verbraucherpreisindex
7.3. Eingriffe der Zentralbank und des Staates
7.4. Aktuelle Entwicklung in der Türkei und der EU
7.5. Lösungsansätze zur Annäherung an die Maastrichter Vereinbarung
8. Staatsverschuldung
8.1. Staatsverschuldung gemäß Maastricht Vereinbarung
8.2. Staatsausgaben versus Staatseinnahmen
8.3. Staatsverschuldung im EU – Vergleich
8.4. Lösungsansätze zur Annäherung an die Maastrichter Vereinbarung
9. Exkurs: Türkei als Handelspartner für die EU
9.1. Beziehungen im Außenhandel
9.2. Empfehlung zum Ausbau der Partnerschaft
10. Zusammenfassung der Sanierung und Beitrittsfähigkeit der Türkei
11. Zusammenfassung der Folgen für die EU bei einem Türkeibeitritt
12. Das Resümee
II. Abbildungsverzeichnis
III. Literaturverzeichnis
IV. Internetquellen
Sanierung der Türkei für einen EU – Beitritt – Verbesserung für die EU und die Türkei?
1. Einleitung
Seit 2005 laufen die offiziellen Verhandlungen der Türkei mit der EU über eine vollwertige EU – Mitgliedschaft.1
Im Zusammenhang mit den Beitrittsverhandlungen kommt eine wesentliche Bezeichnung immer wieder zum Vorschein. Die Rede ist von einem wichtigen geopolitischen Partner, teilweise auch wichtigen Nato Partner, wenn über die Wichtigkeit der Türkei diskutiert wird.Der EU – Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat im August 2016 betont, dass die Türkei „weder beitrittsbereit, noch beitrittsfähig“ sei.
Der türkische EU – Botschafter sagte zuvor, dass die Türkische Republik spätestens zum Zeitpunkt ihres 100 – jährigen Jubiläums im Jahre 2023 das Ziel der Vollmitgliedschaft weiterhin anstrebe und dies als Ziel fest im Visier habe.2
1.1. Problemstellung und Ziel der Arbeit
Die Türkei wird anhand der drei „Kopenhagener Kriterien“, politisch, wirtschaftlich und mit dem sogenannten „Acquis Kriterium“ beurteilt.3
Medial werden hierbei lediglich die politischen und die Acquis Kriterien näher beleuchtet. Hierbei werden Menschenrechtsprobleme, Rechtsstaatlichkeit und die Vereinbarkeit der Türkei mit den europäischen Rechten und Werten diskutiert. Auch die „Staatsreligion“ spielt hierbei oftmals eine große Rolle.
Die wirtschaftlichen Gesichtspunkte werden oft außer Acht gelassen, weshalb sich dieses Kriterium äußerst spannend darstellen lässt. Die Entwicklung infolge des Putschversuches vom 15. Juli 2016, eröffnet hier eine weitere Betrachtungsweise, da diese eine große Auswirkung auf die wirtschaftlichen Abläufe und Beziehungen haben kann.
Welche Rolle die Türkei, mit Ihrer wirtschaftlichen Kraft, innerhalb der EU einnehmen kann und welche Auswirkungen gar eine Aufnahme in die Währungsunion und somit für die Währungspolitik darstellen könnte, lässt sich hier lohnend analysieren. Kern der Arbeit stellt hierbei die Maastrichter Vereinbarung dar.
1.2. Motivation der Arbeit
Die aktuelle politische Situation innerhalb der Türkei nach dem Putschversuch vom 15. Juli 2016 und die seit längerem andauernde Diskussion um das Flüchtlingsabkommen der EU mit der Türkei, befeuerte die Debatte um die Beitrittsfähigkeit der Türkei. Da die Beitrittsfähigkeit in den Medien und in der Öffentlichkeit oftmals auf einzelne Äußerungen des aktuellen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan oder auf „kleinere“ Geschehnisse und Zerwürfnisse mit der Europäischen Union heruntergebrochen werden, soll diese Arbeit zeigen, ob eine Aufnahme einen wirtschaftlichen Aufschwung mit sich bringen oder ein vorprogrammiertes Chaos für die EU darstellen würde.
1.3. Aufbau der Arbeit
Die Arbeit wird in mehrere Absätze unterteilt und startet mit einem historischen Rückblick in die Vergangenheit der Türkei. Fakten über den Putschversuch sollen anschließend die aktuelle politische Situation der Türkei und die wirtschaftliche Instabilität aufzeigen. Die wirtschaftliche Entwicklung seit der Gründung der Republik und der ersten Gespräche mit der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft in den 1960´er Jahren sollen hierbei aufzeigen, welche Entwicklungsziele gesetzt und erreicht wurden. Außerdem wird aufgezeigt welche Sanierungsmaßnahmen bzgl. des EU-Beitritts durchgeführt wurden und wie die weiteren Maßnahmen der Zukunft aussehen sollten. Die Analyse der Maastricht – Kriterien stellt den Hauptteil der Arbeit dar. Die Währung der Türkei und ein möglicher Beitritt in die Währungsunion zeigen hier den wichtigsten Ansatz der Arbeit auf. Hierbei wird auf die aktuelle Währung und auf die Chancen der Türkei bei einem Beitritt in die Währungsunion eingegangen. Im Anschluss wird resultierend dargestellt ob die Türkei sanierungs- bzw. beitrittsfähig ist und wie sich eine Aufnahme in die Währungsunion auswirken würde.
1.4. Relevanz des Themas und erwartete Ergebnisse der Arbeit
Die seit Jahrzehnten andauernde Diskussion über den EU – Beitritt der Türkei bringt viele Fragen der allgemeinen Beitrittsfähigkeit der Türkei mit sich. Eine oberflächliche Analyse würde der Komplexität dieses Themas nicht gerecht werden. Der Beitritt der Türkei in die Europäische Union und der daraus folgende eventuelle Beitritt in die Währungsunion würde eine erhebliche Auswirkung auf die Union und die wirtschaftlichen Verhältnisse innerhalb dieser mit sich führen. Gemäß eines Berichts, von 2007, den Markus Pieper, damaliger Europaabgeordneter, würde die EU bei einem Beitritt hohe Zahlungen an die Türkei tätigen müssen, um das Land sinnvoll integrieren zu können.4
Bereits diese Stellungnahme zeigte, welche große Problematik bezüglich der Aufnahme der Türkei herrscht.
Die Risiken und die Herausforderungen eines Beitritts der Türkei in die EU, stellen grundlegend wichtige Fragen auf, die geklärt werden müssen. Die Maastrichter Kriterien zeigen ein großes Aufnahmekriterium auf, welches den Beitrittsländern als Grundpfeiler dienen soll. Die vorliegende Arbeit soll hierbei die notwendigen Handlungen der Türkei ausarbeiten, um die Türkei auf wirtschaftlicher Basis beitrittsfähig zu machen. Hierbei werden klare Lösungen ausgearbeitet die im wesentlichem die Preisstabilität bestärken, die Schwankungen der Wechselkurse begrenzen und das Staatsdefizit stabilisieren sollen. Der Ausbau der Handelspartnerschaft der Türkei und der EU und die Maßnahmen der Weiterführung hierfür werden ebenso als wichtiger Abschnitt der Arbeit betrachtet.
Zur Sanierung dieser genannten Punkte wird das Turnaround Management angewendet um für jedes einzelne Problem die Ist – Situation, die Fähigkeit der Umgestaltung und Lösungen der Umsetzung darstellen zu können.
1.5. Turnaround Management
Eine Sanierung und Restrukturierung im Staatswesen, wird in keiner Literatur genauer geschildert, da Turnaround im Wesentlichen bei krisengebeutelten Unternehmen durchgeführt wird. Den Turnaround Management Prozess kann man allerdings trotz dessen, auf eine Staatsform übertragen.
Das Ziel eines Turnarounds liegt im Umschwung der Krise in eine funktionierende Unternehmensform. Hierbei sind drei Phasen von großer Bedeutung. Die 1. Phase ist die Bestandsaufnahme, in der die harten Fakten aufgestellt werden und die genauen Entwicklungen betrachtet werden. Es stellt die Krisenanalyse mit darauf folgender Ursachenanalyse dar. Die Zusammenhänge zwischen der aktuellen Marktposition und der Ist – Situation im Unternehmen dienen der genauen Darstellung der vorliegenden Problematik.
Die 2. Phase stellt ein Grobkonzept dar und beinhaltet hierbei die operative, strategische und finanzielle Restrukturierung. Der operative Teil dient zur kurzfristigen Verbesserung um das Unternehmen zu retten. Die strategischen und finanziellen Aspekte hingegen dienen der langfristigen Umsetzung um die Wettbewerbsfähigkeit wieder zu erlangen.
Die dazu gehörige 3. Phase ist das Detailkonzept, in der die ausgearbeiteten Maßnahmen der strategischen und finanziellen Restrukturierung in die Ausführung gebracht werden. Das Grobkonzept wird hierbei detailliert erstellt und in Maßnahmenpläne ausgearbeitet. Am Ende dieser letzten sogenannten Umsetzungsphase sind die Sanierung und die nachfolgende Restrukturierung umgesetzt. Das Ziel hierbei ist die Beseitigung der Krise und die Sicherung des funktionierenden Unternehmens.5
Die vorliegende Arbeit wird den Ansatz der Krisenbeseitigung übernehmen und auf die Fähigkeit eines EU – Beitritts der Türkei übertragen. Die wirtschaftliche Betrachtungsweise wird durch die Detailbetrachtung der Aufnahmekriterien in die europäische Währungsunion eingeengt, wodurch Handlungsempfehlungen bzgl. dieser wirtschaftlichen Kennzahlen entstehen werden.
2.Historischer Rückblick
Um die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklungen der Türkei zu verstehen, ist ein Rückblick in die Vergangenheit unumgänglich. Hierbei ist wichtig die gelegten Grundsteine von Staatsgründer Mustafa Kemal Atatürk auch hinsichtlich der Wirtschaft zu betrachten.
2.1. Gründung der Republik
Infolge des 1. Weltkrieges und der Niederlage des Osmanischen Reiches nahm der Untergang dieser einstigen Großmacht seinen Lauf. Aufgrund dieser Niederlage sollte der anstehende Befreiungskrieg mit dem Anführer Mustafa Kemal die Grenzen der heutigen Türkei definieren. Der Sieg am Ende des Vier – Jährigen Befreiungskrieges stärkte die Position von Mustafa Kemal Atatürk. Dieser nutzte den Sieg um am 29. Oktober 1923 die Republik Türkei auszurufen, nachdem der einstige mächtigste Mann im Reich, der letzte Sultan Mehmed IV, am 17. November 1922 seinen Palast in Istanbul verlassen musste und in das Exil verbannt wurde.6
2.2 Ziele der Republikgründung und die neue Leitkultur der Nation
Das vorrangige Ziel von Mustafa Kemal Atatürk, dem ersten Präsidenten der Republik, war die Erlangung einer neuen Identität des türkischen Volkes. Die Verbindung zum Osmanischen Reich sollte bewusst aus den Köpfen der Gesellschaft gelöscht werden. Das Kalifat wurde aufgelöst, die Arabische Schrift wurde durch das lateinische Alphabet ersetzt und auch die islamische Zeitrechnung wurde an die westliche Welt angepasst.7 Somit schliefen die Türken im Jahre 1341 ein und erwachten im Jahre 1926.8
Dabei spielt die Leitkultur des Kemalismus noch heute eine tragende Rolle. Mit der westlichen Zivilisation als Vorbild, veränderte Mustafa Kemal Atatürk das Bild vieler Segmente. Frauenrechte, demokratische Instanzen und der Rechtsstaat bildeten wichtige Säulen des Kemalismus. Das Hauptaugenmerk legte Mustafa Kemal auf die Ablösung des Islams als staatstragendes Element welches die größte Rolle spielte. Mustafa Kemal vertrat die Meinung, dass sonst die Hinwendung zur aufgeklärten Moderne nicht möglich wäre. Somit entstand ein säkularer Staat.9
2.3. Wirtschaftliche Ausgangssituation der neuen Republik
Die wirtschaftliche Situation einer Republik hängt vielerorts von den politischen Begebenheiten ab, weshalb die Türkei nach dem Zerfall des Osmanischen Reichs ein schwieriges Erbe antrat. Nach dem lang andauernden Befreiungskrieg musste die Wirtschaft der neuen Republik große Verluste aufarbeiten. Die veralteten wirtschaftlichen Strukturen des ehemaligen osmanischen Reiches und die zahlreichen Verluste aus dem Krieg erschwerten den Wiederaufbau der Wirtschaft im Lande.10
Im Vertrag von Lausanne wurden neben der Unabhängigkeit der Türkei auch viele wirtschaftliche Vereinbarungen getroffen. Unter anderem wurde vereinbart, dass weder Griechenland noch die Türkei Entschädigungen an ihr Gegenüber zahlen mussten. Da der Krieg größtenteils auf dem Boden der heutigen Türkei stattfand, war dies ein herber Rückschlag für das Land. Ein großer langfristiger Gewinn wäre die Beherrschung der Flächen von Mosul gewesen, welches zu Erdöleinkünften geführt hätte. Diese Fläche musste jedoch an den Irak übergeben werden, wofür die Türkei lediglich eine Entschädigungszahlung erhielt. Zudem kam hinzu, dass der Bevölkerungsaustausch zwischen den Griechen und den Türken größtenteils zu Lasten der türkischen Wirtschaft ging. Die auf dem Gebiet der heutigen Türkei lebenden Griechen waren zu diesem Zeitpunkt aktiv in Handel und Industrie tätig, weshalb sich die Türkei durch ihr nationalistisches Gedankengut, selbst schadete. Das Hauptproblem der Nachkriegsjahre lag jedoch darin, die angehäuften Schulden des Vorgängerreiches zu beseitigen. Im Lausanner Vertrag wurde vereinbart, dass die Türkei für 60% der osmanischen Staatschulden aufkommen muss. Der Rest wurde auf die weiteren Nachfolgestaaten aufgeteilt. Diese Schulden führten dazu, dass die Türkei noch Jahrzehnte brauchte um diese zu begleichen, wobei in den 1950er Jahren die letzten Zahlungen erfolgten.11
Atatürks Wirtschaftspolitik konzentrierte sich zu Beginn der Republik auf den Ausbau der Infrastruktur in der Türkei. Produzierende Unternehmen konnten die Wirtschaft nicht ankurbeln, da Ihre Masse mit 155 Fabriken im Jahre 1927 nicht ausreichend waren. Daher wurden staatliche Unternehmen gegründet, die mit Hilfe von ausländischen Krediten die Produktion von einfachen Gütern wie Zucker, Papier, Glas oder auch chemischer Produkte herbeiführen sollten, um somit die Importzahlen zu reduzieren. Es gelang der Wirtschaft bereits in den 30er Jahren die Industriezweige mit zu bestärken. Auch der einfache Landwirt konnte seine Stellung ab den 50er Jahren durch zinsgünstige Kredite und Festpreismodelle beim Absatz, verbessern.12
Diese wirtschaftlichen Erfolge und Entwicklungen waren somit mitentscheidend für die berechtigte Zusammenkunft der Türkei mit der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, um auch eine unterstützende Kraft mit in die Planung der voranschreitenden Türkei zu integrieren.
3.Die erste Annäherung von Europa und der Türkei
Durch die Bewerbung der Türkei für das Assoziierungsabkommen an die Vorgängerorganisation, der europäischen Wirtschaftsgemeinschaft, kurz EWG, im Jahre 1959 näherten sich Europa und die Türkei erstmals wieder seit der Republikgründung 1923.Mit der Unterzeichnung des Assoziierungsvertrags von 1963 in Ankara wurde die Türkei offiziell in den Kreis der europäischen Staaten aufgenommen.13 14
Die Assoziierung sollte keine Mitgliedschaft der Türkei sondern lediglich eine enge Beziehung zur EWG darstellen. Der sogenannte Drittstaat, die Türkei, wirkt nicht in den bestehenden Organen der Organisation mit. Sie bildet neue, gemeinsame Organe um die Zusammengehörigkeit zu stärken.15
Der Antrag für das Abkommen zeigte jedoch, dass die Türkei an mehr als nur einer Partnerschaft interessiert war.
Die EWG stellte im Zusammenhang dieses Abkommens eine Vollmitgliedschaft in Aussicht. Dies sollte durch eine engere Zusammenarbeit gefördert und die Türkei dabei unterstützt werden, sich wirtschaftlich und kulturell an die Europäischen Union zu nähern. Diese Förderung der EU ist gleichbedeutend mit dem Wunsch aus dem türkischen Partner einen Mitgliedsstaat zu formen.16
3.1. Erste Entwicklungsziele der Türkei
Das Assoziierungsabkommen beinhaltete feste Zielvorstellungen, wie sich die Türkei entwickeln und der europäischen Gemeinschaft annähern sollte. Hierzu zählen engere Beziehungen innerhalb der europäischen Staaten und der Türkei. Auch sollte das Abkommen hauptsächlich dazu dienen, dass der Handel gestärkt, die Wirtschaft verbessert und die wirtschaftliche Schlucht zwischen den europäischen Staaten und der Türkei vermindert wird. Der Ablauf des Abkommens, das zu einer Zollunion führen sollte, wurde definiert in der Vorbereitungsphase, der Übergangsphase und der Endphase, in der die Zollunion vollzogen wurde. Zu den weiteren Zielen zählten die Preisniveaustabilität und die Wechselkurspolitik, die sich den anderen Europäischen Staaten annähern sollte. Hauptaussagen des Abkommens waren somit, die Stärkung der türkischen Wirtschaft, die Senkung der Arbeitslosenzahlen und die Steigerung der Lebensqualität der türkischen Bürger.17
3.2. Start der Beitrittsverhandlungen am 03. Oktober 2005
Nach Jahrzenten der ersten Annäherung zwischen der Türkei und der EU im Jahre 1963 mit der Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens, fand der Höhepunkt 2005 mit dem Start der offiziellen Beitrittsverhandlungen statt. Nach dem die Türkei 1987 den ersten offiziellen Antrag zur Mitgliedschaft stellte, erlangte Sie 1999 den Status eines Beitrittskandidaten. Dies ging auch aus den wirtschaftlich wichtigen Vereinbarungen von 1995 hervor, welches zu einer Zollunion führte. 2004 wurde durch den Europäischen Rat festgestellt, dass die Türkei die politischen Kriterien von Kopenhagen erfüllt habe, welches im Folgejahr zu einer Heraufstufung führte.18
Der folgende Absatz soll zeigen, welchen Inhalt die Kopenhagener Kriterien haben und Aufschluss über den Grund der Aufnahme der Beitrittsgespräche liefern.
3.3. Kopenhagener Kriterien
Der europäische Rat entwarf 1993 Bedingungen für den Beitritt eines neuen Staates in die Europäische Union. Diese wurden in Kopenhagen verabschiedet und unterteilen sich in drei Kriterien.
Das erste Kriterium betrachtet die politische Stabilität eines Staates. Hierbei stehen die Demokratie und die Rechtsstaatlichkeit eines Landes im Vordergrund. Zudem müssen die Menschenrechte und auch Minderheiten positiv in der Gesellschaft integriert sein.
Das zweite Kriterium betrifft das Acquis Communautaire und steht im französischen für den gemeinschaftlichen Besitzstand. Die Bezeichnung definiert die Übernahme des kompletten gemeinschaftlichen Rechtssystems eines Staates. Somit soll das aufgenommene Land die Ziele und auch die Verpflichtungen die mit der Mitgliedschaft zusammenhängen, verinnerlichen. Das letzte Kriterium begutachtet die wirtschaftlichen Aspekte eines Beitrittslandes. Hierbei ist eine funktionsfähige Marktwirtschaft und dessen Fähigkeit mit der Konkurrenz im europäischen Binnenmarkt wettstreiten zu können, eine wichtige Beitrittsvoraussetzung.
Der folgende Absatz soll die Diskrepanzen zwischen den wirtschaftlichen Kriterien und der Türkei aufzeigen.19
3.4. Analyse der wirtschaftlichen Kriterien anhand der Türkei
Nachdem die Türkei 2005 zu einem Beitrittskandidat ernannt wurde, konnte sich das Land im Jahre 2008 ebenfalls den Titel einer funktionierenden Marktwirtschaft erwerben. Dies war einer positiven wirtschaftlichen Performance unter der AKP – Regierung mit Recep Tayyip Erdogan als Ministerpräsidenten geschuldet.20
Eine funktionierende Marktwirtschaft sieht den freien und fairen Wettbewerb eines Landes vor. Hierbei ist es wichtig das Angebot und die Nachfrage in die Hände der Privatier zu geben. Die Märkte steuern hierbei das Verhalten der Unternehmen und der privaten Haushalte. Jedes Individuum hat hierbei seine eigene Selbstverantwortung. Der Staat legt dabei lediglich die Spielregeln fest. Er garantiert die Freiheitsrechte der mitwirkenden und greift nicht in das Geschehen am Markt ein.21
Im Jahre 2016 angekommen, häuften sich die negativen Schlagzeilen. Die Themen mit denen sich der aktuelle Staatspräsident Erdogan auseinandersetzen muss, verhindern gegenwärtig den weiter erwünschten Wirtschaftsboom der Türkei.
Die Sanierung durch Erdogans Politik, die mit der neuen politischen Besetzung im Jahre 2002 begann, führte das Land zu einem starken Wirtschaftsaufschwung. Die Verdienste der AKP-Regierung, die Wirtschaft zu beflügeln, sind zweifelsohne da, allerdings liegen die Erfolge in der Vergangenheit.22
Die aktuelle Situation zeigt, dass das Ausland mehr und mehr von einer radikalen Politik des Präsidenten abschreckt. Neue Investitionen in diesem Land werden zur Seltenheit und auch die Tourismusbranche leidet an den Folgen der vielen Unsicherheiten in der Türkei. Die Folgen werden von Tag zu Tag kritischer für das Land. Die einheimische Währung, die türkische Lira, wird immer schwächer. Die Inflation im Land macht sich unter den ärmeren Bürgern und auch den Lebensmittelpreisen bemerkbar.23 24
Die Gründe des wirtschaftlichen Verfalls des Landes dienen einer ausführlichen Analyse. Die vorliegende Analyse hingegen, beschränkt sich auf einzelne wichtige Faktoren. Hierbei werden die Folgen des Putschversuches auf die Wirtschaft und die Reaktionen der Börsen, die steigende Inflation, die Währungsschwankung und die Staatsschuldensituation im Detail betrachtet. Diese sind Teile des Maastrichter Abkommens, welche in den Kapiteln 5, 6, 7 näher betrachtet werden. Die Türkei als Handelspartner und dessen aktuelle Schwäche und Stärke werden hierbei zusätzliche behandelt.
4.Putschversuch 15. Juli 2016
Der Freitagabend am 15. Juli 2016 sollte ein historischer Abend werden, an dem türkische Militär – Streitkräfte einen Putsch gegenüber der türkischen Regierung und dessen Staatspräsidenten Erdogan versuchten. Diese wollten laut eigener Aussagen die verfassungsrechtliche Ordnung, die Demokratie und die Menschenrechte wiederherstellen.
Nachdem Präsident Erdogan über eine Smartphone – Liveschaltung im Fernsehen die Bürger zur Wehr aufforderte, konnten die Putschisten am Ende geschlagen und die bisherige Ordnung der Türkei beibehalten werden.25
Der einzige Unterschied zu vorher war der, dass der Putschversuch große Veränderungen in der Türkei veranlassen sollte. Sowohl politisch als auch wirtschaftlich setzt sich die Türkei seit diesem Tag mit großen Schwierigkeiten auseinander.
Laut der türkischen Regierung soll hinter dem Putschversuch der berühmte islamische Prediger Fethullah Gülen stecken, der eine Vielzahl an Anhängern besitzt. Da die große Anhängerschaft Gülens, Ämter in der Staatsverwaltung innehaben, verkündete Präsident Erdogan fünf Tage nach dem Putschversuch den Ausnahmezustand, um diesen Anhängern Ihre Positionen entziehen zu können. Dieser dient dem Zweck in dieser Zeit verschiedenste Grundrechte für nicht anwendbar zu erklären. Auch ist der Staatspräsident hiermit befugt, weitgehend per Dekret zu regieren.26
Inzwischen wurde der Ausnahmezustand bereits zum zweiten Mal verlängert und dauert nun bis April 2017 an. Diesen Schritt ging die Regierung auch aufgrund der vielen Terroranschläge die sich auch nach dem 15. Juli vermehrt haben. Sowohl die von der türkischen Regierung erklärte Terrororganisation FETÖ, der Islamische Staat und die Terrororganisation PKK sind nun die größten Feinde des Landes und führen zu einer deutlich unübersichtlichen Politik.27
4.1. Politische Situation der Türkei
Die Finanzkrise in der sich die Türkei 2001 befand, beunruhigte die Gemüter im Lande enorm. Die Vielzahl an Demonstrationen gegenüber der Regierung und deren Entscheidungen brachten Rufe nach einem Machtwechsel hervor.
Die Parlamentswahlen und das damit anstehende Ende der Regierungszeit des veralteten Premierministers Bülent Ecevit kamen hier zur richtigen Zeit.28
Der Umbruch gelang mit den Wahlen im Jahre 2002 bei denen die Regierungspartei AKP mit 62% der Sitze ins Parlament einzog.29
Seit diesem Triumph konnte sich AKP mit Ihrem Parteivorsitzenden Recep Tayyip Erdogan bereits 4 Wahlperioden für sich entscheiden. Die Wahl von 2015 war bis dahin die einzige, in der die AKP keine absolute Mehrheit mehr besaß. Recep Tayyip Erdogan der mittlerweile der türkische Staatspräsident ist, musste somit mitansehen, wie die AKP einen Koalitionspartner zu finden versucht. Hierzu trug auch bei, dass die kurdische Partei HDP genügend Stimmen erhielt um im Parlament vertreten zu sein.
Da allerdings keine Koalition gebildet werden konnte, kam es im November desselben Jahres zu Neuwahlen, welches dazu führte, dass die AKP Ihre absolute Mehrheit wieder erhielt.
Seit den Wahlen von 2015 blühte der Kurdenkonflikt wieder auf und führte zu größeren Bombenanschlägen durch die Terrororganisation PKK und zu Kämpfen zwischen türkischen Sicherheitskräften und dieser terroristischen Vereinigung.30
Der nächste Schritt von der AKP und Recep Tayyip Erdogan auf dem Weg zum Umbau der Türkei ist die Verfassungsänderung in ein Präsidialsystem. Diese Änderung soll per Volksabstimmung entschieden werden und wird die Türkei möglicherweise in einer weiteren wichtigen politischen Frage im April 2017 spalten.31
Auch diese politische Frage ist ein Grund weshalb sich die Europäische Union große Gedanken macht, ob eine Weiterführung der Beitrittsverhandlungen mit der Türkei Sinn macht. Die Befürchtung dass die Türkei durch die Verfassungsänderung in eine autokratische, gar diktatorische Führungsform wechselt, wird als nicht vereinbar mit den europäischen Werten und dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit betrachtet.32 Daher ist die Frage umso wichtiger welche Stellung die Türkei in wirtschaftlicher Betrachtung innerhalb der EU einnehmen könnte.
4.2. Wirtschaftliche Auswirkungen
Bereits kurz nach dem Putschversuch war klar, dass die Türkei einen erheblichen Schaden davon tragen wird. Die türkische Regierung schätzte die Kosten die aufgrund von Schäden an Militärausrüstung und an Gebäuden entstanden, bis auf 90 Milliarden Euro. Hinzu kamen die hohe Anzahl an Storni im Tourismussektor, die das Land kurz – und mittelfristig beeinträchtigt. Dies sind Faktoren die der türkischen Wirtschaft schaden, vor allem aufgrund der großen Abhängigkeit von der Tourismusbranche. Hiermit sind geschätzt drei Millionen Arbeitsplätze verbunden, die somit in Gefahr geraten.33
Die Auswirkung auf die türkische Währung, der Lira ließ nicht lange auf sich warten. Die Lira schwächelte bereits in der Putschnacht und verlor fünf Prozent an Wert. Der Wert stieg innerhalb kürzester Zeit gegenüber dem Euro von 3,20 auf 3,33. Auch wenn die Lira sich bereits nach dem Putschwochenende erholte und die Marke 3,27 erlangte, zeigt die Auswirkung eine Instabilität der türkischen Währung.34
Neben dem schwächelnden Tourismussektor macht der heimischen Währung auch die zurückgehende Investitionsfreudigkeit des Auslands zu schaffen. Bereits vor dem Putschversuch ging die Investition in dem Land zurück. Die Gründe liegen in der politischen Instabilität und auch der Gefahr von Terroranschlägen.
Vor allem nach dem Putschversuch ist die Türkei noch mehr auf ausländische Investitionen und Kapital angewiesen, um die heimische Währung zu stabilisieren.35
4.3. Analyse der Reaktion der türkischen und europäischen Börsen
In Anbetracht der Beitrittsverhandlungen ist es wichtig, auch die kurzfristigen Auswirkungen des Putschversuches sowohl in der Türkei als auch die Reaktionen der Außenwelt zu betrachten. Hierbei werden die Reaktionen der türkischen und der europäischen Börsen miteinander verglichen.
Nachdem die Istanbuler Börse seit Beginn des Jahres 2016 bereits 15% an Wert gewonnen hat, trifft Sie der Putschversuch extrem.36
Durch den Einbruch des türkischen Aktienindex um 5,2% verlor die türkische Wirtschaft in etwa 100 Millionen Dollar an Börsenwert. Bemerkbar wurde der Verfall der Börse vor allem in der Tourismusbranche. Die führende Fluggesellschaft Turkish Airlines fiel auf das Dreieinhalb Jahres Tief seines Wertes. Pegasus hingegen fiel mit 13,03 Lira gar auf den tiefsten Stand seiner Historie.37
Aufgrund eines höheren Risikos an Missständen in der Türkei und der politischen und gesellschaftlichen Unsicherheiten die so ein Aufstand mit sich bringen kann, stiegen die Renditen für in türkischer Lira lautende Staatsanleihen um 0,5%.38
Die weit verbreitete Angst seit dem 15. Juli 2016 machte sich bis zum Ende des Jahres bemerkbar. Am Ende des Börsenjahres verlor der Istanbuler Leitindex ISE 100 insgesamt 8% seit der Putschnacht. Die negative Entwicklung der türkischen Währung brachte Einbußen gegenüber dem Dollar mit 17% und dem Euro mit 13%. Als Gründe für den Verfall stehen hierbei die politischen Maßnahmen und die Vorgehensweiße der türkischen Regierung gegen Kritiker und der damit verbundenen Zurückhaltung der Investoren. Letzterer beurteilt wichtige Kennziffern bevor eine Investition getätigt wird. Zusätzlich entstehen Verunsicherungen durch die Herabstufung der türkischen Bonität auf „Ba1“ durch die Ratingagentur Moody´s im September 2016. Die Reaktion der Investoren folgte prompt und die Türkei verlor mehrere Milliarden Dollar, die durch ausländische Investoren aus der Türkei abzogen.39
Die unruhigen Zeiten in der türkischen Gesellschaft und der türkischen Regierung werden sich unweigerlich auf die türkische Wirtschaft auswirken. Auf die europäische Börse hingegen, wirkten sich die Unsicherheiten nicht vordergründig aus.
Am Montag nach dem Putschwochenende startete der DAX bereits mit 0,34% im Plus und der EuroStoxx 50 mit den größten 50 Titeln Europas gewann 0,68% an Wert.40
Die Reaktionen der Börsen spiegeln wieder, dass die türkische Wirtschaft zum einen keine große Macht innerhalb Europas besitzt und gleichzeitig keine wirtschaftlichen Folgen für die europäischen Märkte entstehen können.
Die Entwicklungen in der Türkei machen sich hauptsächlich in der abschreckenden Haltung der Investoren bemerkbar. Die Herabstufungen der türkischen Bonität durch Moody´s und der weiteren großen Ratingagentur Standard Poor´s von „BB+“ auf „BB“ führten hierbei eine Vorreiterrolle aus.41
Auch wenn die Folgen des zuvor verkündeten “Brexits“ Englands durch den Putschversuch erstmal zweitrangig wurden, empfinden die europäischen Märkte andere Entscheidungen im Euro – Raum als wichtiger. Hierzu zählten vor allem die jüngsten Entscheidungen der EZB bezüglich deren Geldpolitik und deren Auswirkungen auf den Markt.42
5.Maastricht Kriterien
Die sogenannte Geburtsstunde der Euro – Währung war am 7. Februar 1992, an dem die 12 damaligen europäischen Mitgliedstaaten die Konvergenzkriterien in der niederländischen Stadt Maastricht beschlossen. Aus diesem Grund werden diese Kriterien weitläufig als die Maastricht Kriterien bezeichnet. Die Mitgliedstaaten erhofften sich durch den Beschluss eine gemeinsame Währung einzuführen, einheitliche politische Entscheidungen als auch wirtschaftliche Vorteile im Handel. Durch die Vereinheitlichung sollten Währungsschwankungen umgangen werden.43
Die fünf ausgearbeiteten Elemente müssen von jedem Mitgliedsstaat, der in die europäische Währungsunion beitreten und somit den Euro einführen möchte, erfüllt werden.
Im Einzelnen werden hierbei die Schwankungsbreite der Wechselkurse der heimischen Währung, die Preisstabilität und somit die Deckelung der Inflation, die Finanzlage der öffentlichen Hand und somit die Höchstgrenze der Staatsverschuldung und zusätzlich hierzu auch die Grenzen von Neuverschuldung und die Zinssätze der langfristigen Staatsanleihen festgelegt.44
Die Analyse der vorliegenden Arbeit konzentriert sich hauptsächlich auf die genannten Kriterien, da diese den wirtschaftlichen Standpunkt der Türkei am besten beschreiben und zur Analyse einladen. Hierbei stellt die Analyse den direkten Bezug dar. Auch 25 Jahre nach Einführung der Kriterien, zeigen diese Säulen die enorme Wichtigkeit dieser Aufnahmekriterien in die Währungsunion.45
In den folgenden Absätzen werden diese Kriterien in eigene Punkte unterteilt und ausführlich analysiert.
6 Währungspolitik
Die hohe Leistungsfähigkeit einer Landeswährung reflektiert zumeist die Stellung der politischen und wirtschaftlichen Macht eines Landes. Wechselkurse haben somit eine große Wichtigkeit beim Handel mit ausländischen Unternehmen. Eine starke Landeswährung gegenüber einer schwächeren Gegenpartei, stärkt die eigene Verhandlungsposition und bestimmt die kostengünstige Investition in diesem ausländischen Land. Die sogenannten Maastricht Kriterien beinhalten die Wechselkursstabilität als ein Aufnahmekriterium in die Währungsunion. Dies zeigt eindeutig welche Wichtigkeit dieses Thema innerhalb der EU hat. Aus diesem Grund wird in den nächsten Abschnitten die Rolle des Wechselkurses verdeutlicht und die Maßnahmen von Zentralbanken zur Stärkung oder auch zur Schwächung der heimischen Währung betrachtet.46
6.1 Wechselkursstabilität gemäß Maastricht Vereinbarung
Der Kontrakt der Wechselkursstabilität legt die Schwankungsbreite der heimischen Währung eindeutig fest. Er besagt, dass in den letzten zwei Jahren vor Aufnahme in die Währungsunion keine Abwertung der eigenen Währung erfolgen darf und in dieser Zeit am „Wechselkursmechanismus II“ teilgenommen werden muss. Die Teilnahme an diesem Mechanismus stellt klar, dass die Schwankungsbreite der Währung gegenüber dem festgesetzten Leitkurs zum Euro maximal bei 15% liegen darf. Hierbei liegt die Kontrollfunktion bei der Zentralbank des jeweiligen Landes.47
Diese darf bei unangemessenem Verlauf seine Geldpolitik so steuern, dass eine Erreichung des Kriteriums gegeben ist. Hierbei ist zu beachten, dass eine Devisenmarktintervention erfolgen darf ohne das Ziel der Preisstabilität zu gefährden.48
[...]
1 Vgl. Europa-links.eu (2010): Die EU und die Türkei.
2 Vgl. Tagesschau.de (2016): Türkei will EU – Beitritt bis 2023.
3 Vgl. Die Bundesregierung (2017): Kopenhagener Kriterien.
4 Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH (2007): Beitritt der Türkei könnte für die EU teuer werden.
5 Vgl. Staab M. (2015) S. 137 ff.
6 Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung (2014): Vom Osmanischen Reich zur Republik Türkei.
7 Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung (2014): Vom Osmanischen Reich zur Republik Türkei.
8 Vgl. Kultur in Asien (2005): Kalender und Zeitrechnung.
9 Vgl. Freie Zeiten (2016): Alte und Neue Macht am Bosporus.
10 Vgl. Dawletschin – Linder C. (1989) S. 20.
11 Vgl. Dawletschin – Linder C. (1989) S. 21.
12 Vgl. Das Länder – Informations – Portal (2016): Türkei.
13 Vgl. Bundesministerium für Inneres (2012): Assoziationsabkommen der Europäischen Union S.8.
14 Vgl. Bundeszentrale für politische Bildung (2004): Die Türkei und die EU.
15 Vgl. Bundesministerium für Inneres (2012): Assoziationsabkommen der Europäischen Union S.4.
16 Vgl. Bundesministerium für Inneres (2012): Assoziationsabkommen der Europäischen Union S. 8.
17 Vgl. DGB Bildungswerk Bund (2017): Assoziationsabkommen EWG Türkei.
18 Vgl. Auswertiges Amt (2016): EU – Erweiterung Türkei.
19 Vgl. Die Bundesregierung (2017): Kopenhagener Kriterien.
20 Vgl. Finanzen.net (2008): EU: Türkei hat Status einer funktionierenden Marktwirtschaft.
21 Vgl. Fuchs J. (2015) S. 127 f.
22 Vgl. Welt.de (2014): Das Meisterwerk des Sultans Erdogan.
23 Vgl. Heisse Medien GmbH Co. KG (2016): Türkische Wirtschaft: Führt Erdogan das Land in die Krise?.
24 Vgl. Wirtschaftswoche (2016): Erdogan fährt sein Land gegen die Wand.
25 Vgl. Wirtschaftswoche (2016): Mindestens 90 Tore bei Putschversuch.
26 Vgl. Wirtschaftswoche (2016): „Egal wohin sie fliehen, wir sind ihnen auf den Fersen“.
27 Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH (2017): Türkei verlängert abermals den Ausnahmezustand.
28 Vgl. Deutsche Gesellschaft für Auswärtige Politik e.V. (2013): Erdogans Wirtschaftswunder.
29 Vgl. Spiegel Online (2002): Erdrutschsieg für Islamisten.
30 Vgl. Süddeutsche Zeitung (2015): Die Türkei wählt frei – aber nicht fair.
31 Vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung GmbH (2017): Wie Erdogan aus der Türkei eine Diktatur macht.
32 Vgl. Mitteldeutscher Rundfunk (2017): Das geplante Präsidialsystem in der Türkei.
33 Vgl. Deutsche Wirtschafts Nachrichten (2016): Türkei: Putschversuch kostet Wirtschaft mindestens 90 Milliarden.
34 Vgl. Handelsblatt (2016): Türkische Lira auf Erholungskurs.
35 Vgl. Wirtschaftswoche (2016): Ein Punktsieg für Erdogan.
36 Vgl. VDI Nachrichten (2016): Tiefschlag für die Türkei.
37 Vgl. Wirtschaftswoche (2016): Türkische Börse in Aufruhr.
38 Vgl. Spiegel Online (2016): Türkischer Aktienmarkt bricht ein.
39 vgl. Wirtschaftswoche (2016): Moody´s – Schelte schickt Istanbuler Börse auf Talfahrt.
40 Vgl. Focus Online (2016): Dax trotzt dem Putschversuch in der Türkei.
41 Vgl. Manager Magazin (2016): Türkei droht gigantische Kapitalflucht.
42 Vgl. N – TV (2016): Türkei wird Anleger in Atem halten.
43 Vgl. Bundesverband deutscher Banken (2017): 25 Jahre Maastricht – Vertrag.
44 Vgl. Engelkamp P. u. Sell F. L. (2013) S. 401 ff.
45 Vgl. Bundesverband deutscher Banken (2017): 25 Jahre Maastricht – Vertrag.
46 Vgl. Wildmann L. (2015) S. 201 f.
47 Vgl. Engelkamp P. u. Sell F. L. (2013) S. 401 f.
48 Vgl. Binder B. u. Trauner G. (2014) S. 343.