Die unsichtbare Kirche. Chance oder Risiko für den Protestantismus


Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours, 2017

19 Pages, Note: 2


Extrait


Inhalt

1. Einleitung

2. Kirche
2.1. Katholische Sicht
2.2. Lutherische Sicht

3. Die „zwo Kirchen“ und der Corpus permixtum

4. Unsichtbare Kirche

5. Konfessionelle Unterschiede

6. Resümee

7. Literatur

1. Einleitung

Die beiden großen Kirchen in Österreich, die Katholische und die Evangelische1, weisen seit Jahren rückläufige Mitgliederzahlen auf. Seit ihrem Höchststand im Jahr 1971 hat die Evangelische Kirche ca. 31,9% und die Katholische etwa 20,4% ihrer Mitglieder verloren2. Dies könnte ein Zeichen für die geringere Kirchenverbundenheit der Protestanten sein. In meiner beruflichen Tätigkeit als Kirchenbeitragsreferent beim Kirchenbeitragsverband Steiermark-Süd höre ich immer wieder dieselbe Aussage der Kirchenmitglieder, die ihre Mitgliedschaft aus vielerlei Gründen beenden: „ Ich brauche keine Kirche für meinen Glauben “.

Ist das wirklich so? Oder werden hier die „zwo Kirchen“, also sichtbare und unsichtbare Kirche, wie sie Luther ausformulierte, missverstanden?3 Ähnlich wie die Freiheitsschrift4 vormals von den Bauern. Oder kann gerade das, also die „zwo Kirchen“, der Lösungsansatz in der heutigen Zeit und in der oft stark ausgeprägten Diasporasituation des österreichischen Protestantismus sein?

Bevor auf die spezielle Ausprägung der unsichtbaren Kirche eingegangen wird, wird zunächst der Kirchenbegriff der beiden Konfessionen allgemein dargelegt.

Bei Bibelzitaten habe ich die 2017 erschienene Revision der Luther-Bibel verwendet. Schließlich ist noch anzumerken, dass allein aus Gründen der besseren Lesbarkeit in dieser Arbeit die Sprachform des generischen Maskulinums angewendet wird. Ich weise daher darauf hin, dass die ausschließliche Verwendung der männlichen Form geschlechtsunabhängig verstanden werden soll; außer in Fällen, wo sich ausdrücklich und aus dem Kontext die männliche Form erschließt.

2. Kirche

2.1. Katholische Sicht

Die folgende Passage stellt im Wesentlichen eine Zusammenfassung des TRE-Artikels von Finkenzeller dar5.

Kirchenhistorisch gesehen ist die Krönung Karls des Großen am 25.12.800 durch Papst Leo III ein wesentliches Datum. Damit wurde ein Wendepunkt in der Geschichte erreicht, denn für das Papsttum kommt diese Königssalbung einer Anerkennung einer gewissen religiösen Oberhoheit gleich. Letztlich führt es im Anschluss an Lk 22,38 zur (weiteren) Ausprägung der Zweischwertertheorie.6 Dabei sind die beiden Schwerter – die weltliche und die geistliche Gewalt symbolisierend – dem Papst verliehen. Dieser überträgt wiederum das weltliche Schwert dem Kaiser und den Königen, die es in seinem Auftrag und nach seiner Weisung für die Kirche führen. Das führt zu einer Verschränkung der geistlichen und weltlichen Macht; was einerseits für die Reformation folgenschwere Auswirkungen, andererseits ihr auch im Gegensatz zu anderen vorreformatorischen Reformbewegungen – hier sie nur auf die Hussiten und die Waldenser verwiesen – auch Schutz vor der „Vernichtung“ bot.

Im weiteren geschichtlichen Verlauf kommt es im 12. Jh. zur Ausbildung des Kirchenrechts, der Kanonistik. Dadurch werden die weltlichen Herrscher in geistlichen Dingen der Jurisdiktion der Kirche unterworfen. Ebenso im 12. Jh. wird der Papst (Innozenz III) nicht mehr Stellvertreter Petri sondern Nachfolger Petri und Stellvertreter Christi genannt. Die Kirche wird als Haus und Tempel Gottes, Leib und Braut Christi, das pilgernde Gottesvolk, die apokalyptische Frau bezeichnet; sie wird zur Mutter Kirche. Man nennt die Kirche auch das im Werden begriffene Reich Gottes. Aus christologischer und sakramentaler Sicht ist die Kirche dabei der (mystische) Leib Christi und wird dem wahren (eucharistischen) Leib Christi gegenübergestellt. Sie lebt aus dessen Kraft. Der Papst „entwickelt“ sich zum obersten Glied der Kirche. In dieser Funktion kommt ihm die Aufgabe zu, dafür Sorge zu tragen, dass die Einheit der Kirche hergestellt und diese bewahrt wird.

Die Kirche wird zum „Grund- oder Ursakrament“.7 Diese sakramentale Repräsentation der Kirche muss nach katholischem Verständnis so sein, weil es sonst keine Sakramente geben würde. Der Katholik hat dadurch Anteil an der sakramentalen Realität der sichtbaren Kirche.8

Sowohl die Sakramente als auch das – durch das kanonische Recht geregelte – Amt sind wichtig bzw. gewinnen im Laufe der Zeit kontinuierlich an Bedeutung. Die Entwicklung zeigt, dass die Katholische Kirche sich im Rahmen ihrer Ekklesiologie nicht nur auf die Heilige Schrift, sondern sehr stark auch auf ihre Traditionen stützt, auf Verhandlungen zwischen Papst und den Konzilien; deren kirchenrechtlich verbriefte Unfehlbarkeit von Luther bekanntermaßen angezweifelt wurde.9

Zur Zeit Luthers verstand sich die Katholische Kirche als eine Monarchie10, die von einem in seiner offiziellen Amtsausübung unfehlbaren, weil vom Heiligen Geist geleiteten, Papst geführt wird. Vom Papst als episcopus universalis leiten sich alle weiteren Gewalten in der Kirche ab. Dem Verständnis nach wurde Petrus von Christus die oberste Jurisdiktion verliehen, dieser hat sie an seine Nachfolger, also die Päpste weitergegeben. Da der Papst unfehlbar ist, alle weitere Gewalt auch von ihm ausgeht, ist in logischer Fortführung des Gedankens auch die Kirche als ganzes unfehlbar.11 Gegen diese fortschreitende Verrechtlichung der Kirche – man denke an den Corpus Iuris Canonici bzw. ab 1917 an den Codex Iuris Canonici – und die Bezeichnung der Kirche als Reich Gottes führt Ritschl pointiert ins Feld:

„Denn eine rechtlich verfaßte Kirche, sei sie katholisch oder lutherisch, ist nicht das Reich Gottes oder das Reich Christi, schon weil die Kirche überhaupt nicht das Reich Gottes ist. Die bedeutendste Thätigkeit im Dienste der Kirche kann völlig werthlos sein für das Reich Gottes. Die Kirchlichkeit ist auch keine Tugend, welche irgendwie entschädigen könnte für die Abwesenheit von Gewissenhaftigkeit, Gerechtigkeit, Wahrhaftigkeit, Aufrichtigkeit, Verträglichkeit.“12

Nach dem 2. Vatikanischen Konzil (1962–65) wird die Kirche als Geheimnis und mit biblischen Bildern (Volk Gottes, Leib Christi, Braut Christi usw.) erläutert. Sie ist selbst Sakrament, also Zeichen und Werkzeug für Vereinigung mit Gott und die Einheit der ganzen Menschheit. Die sichtbare Kirche wächst aus einem menschlichen und göttlichen Element zusammen, sie bildet eine communio, eine Gemeinschaft, die sakramentalen Charakter hat. Die Eucharistie bewirkt dabei ein Wachsen der Einheit des Volkes Gottes. Dabei ist die Kirche primär communio fidelium, Gemeinschaft der Glaubenden.

Nach der Kirchenkonstitution13 setzt sich die Gesamtkirche aus den Teilkirchen zusammen, in denen Wort und Sakrament vollzogen werden. Die Teilkirche wird somit zur sichtbaren Erscheinungsform der Gesamtkirche. Nach katholischem Verständnis ist die Kirche hierarchisch aufgebaut und in erster Linie sichtbar. Erst durch die Institution kommt es in den Menschen selbst zu einer unsichtbaren Kirche14. Dabei besteht die unsichtbare Kirche innerhalb der sichtbaren und ist von letzterer bis zum Endgericht nicht unterscheidbar.

Interessanterweise widerspricht sich Möhler bereits wenige Zeilen später, wenn er ausführt:

„Als Christus das Reich Gottes zu verkünden begann, war es nirgends vorhanden, als in ihm und der göttlichen Idee; es kam von Aussen zu den Menschen, und war zuerst zu den Aposteln, in welchen also das Reich Gottes durch das von Aussen her, menschlich zu ihnen sprechende Wort Gottes aufgerichtet ward, so dass es von Außen in sie hineindrang.“15

Was wie eine Verteidigung der katholischen Position scheint, ist m.E. eher ein Eingeständnis der lutherischen Sichtweise, die von einer inneren, der unsichtbaren Kirche ausgeht, die dann die sichtbare formt. Denn nach Möhlers Ansicht war es gerade das Innere in Jesus, das erst das Äußere schuf. Weitergetragen zu den Menschen wurde es vom Äußeren. Somit stellt das m.E. – und obwohl von einem Katholiken verfasst – eine gute Darstellung des Luther’schen Kirchenbegriffs dar.

2.2. Lutherische Sicht

Luther wandte sich gegen eine theologisch begründete Erhebung der institutionell organisierten Kirche und das Verständnis der kirchlichen Hierarchie als einer dem göttlichen Willen entsprechenden Vermittlungsgröße zwischen Mensch und Gott. Vielmehr betonte er die unmittelbare Beziehung des Menschen zu Gott. Diese Beziehung ist bestimmt durch den Glauben an die erlösende Kraft Christi. Kirche ist damit die Gemeinschaft aller in diesem Sinne Glaubenden, wobei die Konstitution von Glaube und Kirche durch den Heiligen Geist erfolgt.

Doch der – v.a. für diese Betrachtung – größte Unterschied ist die Beziehung von sicht- und unsichtbarer Kirche. Möhler bringt diese rückbezogene Relativität auf den Punkt: „ […] aus der unsichtbaren geht die sichtbare [Kirche, Anm.] hervor, und jene ist der Grund von dieser16. Demzufolge ist nicht die sichtbare Kirche die grundlegende, sondern die unsichtbare, der konstitutive Bedeutung zukommt. Doch dieser fundamentale Unterschied zwischen den beiden Kirchenverständnissen wird heute bei weitem nicht so gesehen. Weder Gerhard Ebeling, noch Ulrich Kühn, Wilfried Härle, Gunter Wenz, Michael Beintker oder Karl Barth17 betonen diese Differenzierung noch, mehr noch, sie relativieren sie teilweise stark.

Luthers Kirchenverständnis ist auf die Abgrenzung zum o.a. Anspruch der römischen Kirche, die von ihm als Papstkirche tituliert wird, zurückzuführen.18 Er nennt dabei den Begriff Kirche selbst ein „ blindes Wort “,19 das seiner Überzeugung nach weder ein Gebäude noch eine Institution bezeichnet, sondern vielmehr die Gemeinschaft derer, die im Heiligen Geist versammelt sind. Das aufgrund dessen begründete/definierte Volk ist für ihn die Gemeinschaft der Heiligen. Für Luther ist die Kirche zunächst nichts anderes als eine Schöpfung des Wortes Gottes (creatura verbi Dei), denn die Kirche macht nichts Anderes als dass „[...] allein das gewisse, rein und einig Gottes wort gepredigt werde[n]. Wo das feilet, so ists nicht mehr die Kirche, sondern des Teufels Schule “.20 Wo also das Wort ist, da ist Kirche.21 Und aus dem Wort gewinnt dieses Volk seine Heiligkeit. Hierbei gibt es eine Wechselwirkung, denn „ Gottes wort kan nicht on Gottes Volck sein, widerumb Gottes Volck kan nicht on Gottes wort sein22. Gottes Volk braucht also das Wort Gottes, das wiederum dieses Volk braucht. Somit ist die gottesdienstliche23 Verkündigung des Wortes eines der Zeichen, an der man im lutherischen Sinne eine Kirche – die ihrem geistlichen Wesen nach verborgen ist – erkennen kann. Diese – als wahre bezeichnete – Kirche steht in einem ständigen Kampf mit der falschen Kirche.24 Mit dieser falschen Kirche ist im polemischen Stil Luthers niemand anderer als die Papstkirche, also die Katholische Kirche gemeint, die sich aber von der rechten alten Kirche in ihrem Vollzug entfernt hat. Ja er nimmt in Anspruch, dass nicht durch die Reformation eine neue Kirche entstand, vielmehr sieht er „seine“25 Kirche in der Nachfolge der rechten alten Kirche:

[...]


1 Wobei zu vermuten ist, dass heute, im Jahr 2017, eher die orthodoxen Kirchen mehr Mitglieder haben als die evangelische. Belastbare Zahlen liegen dazu aber m.E. nicht vor.

2 Vgl. Wikipedia: Kirchenaustritt, https://de.wikipedia.org/wiki/Kirchenaustritt [aufgerufen am: 03. Jänner 2017].

3 Wobei dies den Kirchenmitgliedern sicherlich nicht bewusst ist. Hier spielen m.E. zwei gänzlich getrennte Prozesse eine Rolle: 1. Der Zeitgeist des 21. Jh., der dem Menschen alles ermöglicht und Institutionen aus ganz anderen Motivationen für überflüssig erklärt und 2. Luthers Kritik an der Institution und daraus folgend die charakteristischen Freiheiten. Dies führt aber m.E. letztlich dann doch zu der diskussionswürdigen Frage nach der unsichtbaren Kirche.

4 Vgl. Luther, Martin: Von der Freyheit eynisß Christen menschen. WA 7, 12–38.

5 Finkenzeller, Josef: Art. Kirche – IV. Katholische Kirche in: TRE 18, 227-252.

6 Als solche wurde sie aber schon früher formuliert (494 von Papst Gelasius I).

7 Semmelroth, Otto: Die Kirche als Ursakrament. Josef Knecht, Frankfurt a. M. 1953.

8 Vgl. Barth, Ulrich: Sichtbare und unsichtbare Kirche : Die Tragweite von Luthers ekklesiologischem Ansatz. In: Kritischer Religionsdiskurs, hg. von Ulrich Barth, Mohr Siebeck, Tübingen 2014, 1–51, 48f.

9 Vgl. Luther, Martin: An den Christlichen Adel deutscher Nation von des Christlichen standes besserung (1520). WA 6, 381–469: 406,21–407,8.

10 V.a. mit Verweis auf Mt 16,18 und Joh 21,16–18, wobei Vers 18 ein Fingerzeig auf die Nachfolge Petri ist. Monarchie ist damit im wörtlichen Sinne gemeint: Also die Herrschaft eines Einzelnen, μοναρχία von μόνος und ἀρχεῖν, also allein herrschen.

11 Vgl. für die bisherigen Ausführungen Finkenzeller, Josef: Art. Kirche – IV. Katholische Kirche in: TRE 18, 227-252.

12 Ritschl, Albrecht: Die christliche Lehre von der Rechtfertigung und Versöhnung. Bd. 3., Adolf Marcus, Bonn 1888, 275.

13 Im formellen Sinne gibt es keine Kirchenverfassung (also eine Verfassungsurkunde) der Katholischen Kirche (wie auch die Republik Österreich keine solche einzelne Verfassungsurkunde besitzt), jedoch kann der Codex Iuris Canonici (CIC) als solche angesehen werden.

14 Vgl. Möhler, Johann A.: Symbolik oder Darstellung der dogmatischen Gegensätze der Katholiken und Protestanten nach ihren öffentlichen Bekenntnisschriften. Kupferberg, Mainz 1843, 419.

15 Möhler, Johann A.: Symbolik oder Darstellung der dogmatischen Gegensätze der Katholiken und Protestanten nach ihren öffentlichen Bekenntnisschriften. Kupferberg, Mainz 1843, 419f.

16 Möhler, Johann A.: Symbolik oder Darstellung der dogmatischen Gegensätze der Katholiken und Protestanten nach ihren öffentlichen Bekenntnisschriften. Kupferberg, Mainz 1843, 419.

17 Auf das Zitieren der einzelnen Werke wird an dieser Stelle verzichtet. Stattdessen sei auf die Anmerkungen 3; 5–8 bei Barth, Ulrich: Sichtbare und unsichtbare Kirche : Die Tragweite von Luthers ekklesiologischem Ansatz. In: Kritischer Religionsdiskurs, hg. von Ulrich Barth, Mohr Siebeck, Tübingen 2014, 1–51, 2 verwiesen. Vor allem Karl Barth mahnt in seiner Kirchlichen Dogmatik sogar einen gebührenden Abstand von einer unsichtbaren Gemeinschaft des Geistes ein; siehe dazu die Anm. 15 bei Ulrich Barth.

18 Für die folgenden Ausführungen vgl. Kühn, Ulrich: Art. Kirche – VI. Protestantische Kirche in: TRE 18, 262–277.

19 Vgl. Luther, Martin: Von den Konziliis und Kirchen (1539). WA 50, 489–653: 625,16. In der Anmerkung wird blind als unklar bzw. nichtssagend erläutert.

20 Luther, Martin: Wider Hans Worst (1541). WA 51, 461–572: 518,24–26.

21 Vgl. Luther, Martin: Die Promotionsdisputation von Johannes Macchabäus Scotus (1542). WA 39 II, 145–184: 176,8f.

22 Luther, Martin: Von den Konziliis und Kirchen (1539). WA 50, 489–653: 629,34f.

23 M.E. wäre hier auch an die seelsorgerliche Verkündigung zu denken.

24 Eine etwas unglückliche Bezeichnung, weil sie konfessionelle Charakteristika auf eine Ebene von Wahr und Falsch heben und somit Konfessionskonflikten – wie sie auch im unsäglichen Dreißigjährigen Krieg mit allen seinen Schrecken zu Tage traten – befördern kann.

25 „Seine“ steht in Anführungszeichen, weil man Luther keine Kirchenspaltung und –neugründung zusprechen kann. Er wollte vielmehr eine Reformation seiner Kirche (also der, der er seit der Taufe angehörte).

Fin de l'extrait de 19 pages

Résumé des informations

Titre
Die unsichtbare Kirche. Chance oder Risiko für den Protestantismus
Université
University of Vienna  (Institut für Systematische Theologie und Religionswissenschaft, Evangelisch-Theologische Fakultät)
Cours
Martin Luther im Widerstreit der Konfessionen
Note
2
Auteur
Année
2017
Pages
19
N° de catalogue
V455049
ISBN (ebook)
9783668861152
ISBN (Livre)
9783668861169
Langue
allemand
Mots clés
Martin Luther, Kirche, evangelisch, lutherisch, protestantisch, katholisch, zwo Kirchen, corpus permixtum, unsichtbare Kirche, sichtbare Kirche, Kirchenverständnis, Österreich, Diaspora
Citation du texte
Mag.rer.soc.oec., MTh Dietmar Böhmer (Auteur), 2017, Die unsichtbare Kirche. Chance oder Risiko für den Protestantismus, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/455049

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