Die Gründung der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1949 war keineswegs ein völliger Neubeginn, an dem einfach alles zurück auf Null gesetzt werden konnte. Deutschland hatte eine Vergangenheit, ohne die weder seine Gegenwart zu erklären, noch seine Zukunft zu gestalten gewesen wäre, auch wenn führende Staatsmänner darunter lieber einen Schlussstrich gezogen hätten und die belastende Vergangenheit hinter sich gelassen hätten. So war es doch gerade die jüngste Vergangenheit, die nationalsozialistischen Gewaltherrschaft, die die Entwicklungen in der jungen Bundesrepublik besonders prägte. Die Abgeordneten des Bundestages sind in ihren Debatten immer wieder davon eingeholt worden und hatten sich mit dem daraus ergebenden Spannungsfeld auseinanderzusetzen.
Das gilt insbesondere für die jahrzehnteandauernde Diskussion um die justizielle Auseinandersetzung und Verfolgung der Täterinnen und Täter, die für die Organisation und Durchführung des grausamen Massenmordes an mehr als 6 Millionen Juden und zahlreicher weiterer Opfergruppen Verantwortung trugen. Der Gesetzgeber debattierte zu dieser Frage in der Zeit zwischen 1960 und 1979 sehr intensiv, um den weiteren Weg zum Umgang mit der eigenen Vergangenheit zu finden. Dabei war es insbesondere die Debatte von 1965, die in der Folge als vermeintliche „Sternstunde des Parlaments“ gewürdigt wurde.
Ziel dieser Arbeit ist es, zu untersuchen, inwiefern diese Debatte tatsächlich als „Sternstunde des Parlaments“ bezeichnet werden kann. Diese zeitgenössische Bewertung ist für die historische Betrachtung insbesondere deshalb von Interesse, da die intensive Auseinandersetzung um die Strafverfolgung noch viele weitere Jahre andauern sollte, bis es letztendlich zu einer finalen Lösung in der Verjährungsproblematik kam. Damit verbunden ist auch die Frage, was die Debatte von 1965 von den vorherigen und nachfolgenden zu dieser Thematik unterscheidet.
Um zu einer aussagefähigen Einschätzung über ihre tatsächliche Bedeutung in diesem langwierigen Prozess zu kommen, sollen die einzelnen Verjährungsdebatten und die damit verbundene Aufarbeitung der NS-Vergangenheit in der Bundesrepublik zunächst in den historischen Kontext der Vergangenheitsaufarbeitung eingebettet werden und die grundsätzliche Notwendigkeit der Debatten dargelegt werden.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die folgenschwere Entscheidung des Hohen Hauses
2.1 Vorbetrachtung und historische Kontextualisierung
2.2 Die Debatte um die Verjährung von Todschlagsdelikten
3. Eine „Sternstunde des Parlaments“?
3.1 Vorbetrachtung und historische Kontextualisierung
3.2 Eine scheinende Debatte und eine vertane Chance
4. Wieder nur ein weiterer Aufschub der Verjährung
4.1 Vorbetrachtung und historische Kontextualisierung
4.2 Die erneute Debatte um die Aufhebung der Verjährung
5. Keine weitere Verjährung mehr für Morddelikte aller Art
5.1 Vorbetrachtung und historische Kontextualisierung
5.2 Die abschließende Debatte zur Aufhebung der Verjährung
6. Fazit
Zielsetzung & Themen
Diese Arbeit untersucht die parlamentarischen Debatten des Deutschen Bundestages zwischen 1960 und 1979 zur Verjährung von NS-Gewaltverbrechen, um zu beurteilen, inwiefern die Sitzung von 1965 zurecht als „Sternstunde des Parlaments“ bezeichnet wird.
- Historische Einordnung der Vergangenheitsbewältigung in der frühen Bundesrepublik
- Analyse der argumentativen Entwicklung in den Debatten von 1960, 1965, 1969 und 1979
- Untersuchung der Rolle von Politik, Rechtsprechung und gesellschaftlichem Druck
- Bewertung des Einflusses von Plenardebatten auf die Diskussionskultur im Parlament
Auszug aus dem Buch
Eine „Sternstunde des Parlaments“?
Anders als 1960 war es bei der Verjährungsdebatte von 1965 nicht nur die Opposition, die die drohende Verjährung von NS-Gewaltverbrechen monierte. Um mehr Zeit für die weitere Strafverfolgung zu erreichen, versammelte sich um den aufstrebenden Berliner Juristen und CDU-Bundestagsabgeordneten Ernst Benda (1925-2009) eine fraktionsübergreifende Gruppe von Parlamentariern, die forderte, die zwanzigjährige Verjährungsfrist zunächst um weitere zehn Jahre zu verlängern beziehungsweise später sogar völlig aufzuheben. Besonders beeindruckend ist hierbei das Ausscheren Ernst Bendas und seiner Kollegen aus der allgemeinen Fraktionsdisziplin, da sie sich mit der von ihnen eingenommenen Position bewusst gegen die führende Meinung innerhalb ihrer eigenen Regierung stellten. Dies markiert bereits im Vorfeld ein sehr markantes Merkmal der Debatte, da dies im Deutschen Bundestag bis heute einen Seltenheitswert besitzt.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Die Einleitung erläutert die Notwendigkeit der Auseinandersetzung mit der NS-Vergangenheit in der Bundesrepublik und definiert die Forschungsfrage, ob die Debatte von 1965 als „Sternstunde des Parlaments“ gelten kann.
2. Die folgenschwere Entscheidung des Hohen Hauses: Dieses Kapitel behandelt die Verjährungsdebatte von 1960, die von formaljuristischen Argumenten geprägt war und zur kritisierten Entscheidung beitrug, die Verjährung für bestimmte Delikte in Kraft treten zu lassen.
3. Eine „Sternstunde des Parlaments“?: Das Kapitel analysiert die Debatte von 1965, in der durch den Vorstoß von Ernst Benda ein fraktionsübergreifender Konsens entstand, der die Debatte emotional und moralisch von früheren Beratungen abhob.
4. Wieder nur ein weiterer Aufschub der Verjährung: Hier werden die Debatten von 1968 und 1969 untersucht, die durch internationalen Druck und eine komplexere Rechtslage gekennzeichnet waren und in eine Verlängerung der Verfolgungsfristen mündeten.
5. Keine weitere Verjährung mehr für Morddelikte aller Art: Dieses Kapitel beschreibt die letzte große Debatte von 1979, in der der Bundestag nach langem Prozess schließlich die endgültige Aufhebung der Verjährung für Morde beschloss.
6. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und kommt zu dem Schluss, dass die Debatte von 1965 zwar eine bemerkenswerte parlamentarische Leistung darstellte, aufgrund ihres unmittelbaren Ergebnisses jedoch nur bedingt als „Sternstunde“ bezeichnet werden kann.
Schlüsselwörter
Deutscher Bundestag, Verjährungsdebatten, NS-Gewaltverbrechen, Sternstunde des Parlaments, Nationalsozialismus, Vergangenheitsbewältigung, Strafverfolgung, Morddelikte, Rechtsprechung, 1960-1979, politische Debatten, Rechtsstaatlichkeit, Ernst Benda, Strafrechtsänderung, historische Kontextualisierung
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die chronologische Entwicklung der parlamentarischen Auseinandersetzungen im Deutschen Bundestag zwischen 1960 und 1979 bezüglich der Verjährungsfristen für nationalsozialistische Gewaltverbrechen.
Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?
Im Zentrum stehen die moralische und juristische Verantwortung der Bundesrepublik, die Entwicklung der parlamentarischen Diskussionskultur sowie die stetige Anpassung der Gesetzgebung an neue gesellschaftliche und internationale Anforderungen.
Was ist die primäre Forschungsfrage?
Die zentrale Frage ist, inwieweit die Plenardebatte von 1965 rückblickend als „Sternstunde des Parlaments“ bezeichnet werden kann, gemessen an ihrem Verlauf und ihrem tatsächlichen gesetzgeberischen Ergebnis.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Der Autor nutzt eine historische Analyse auf Basis von Primärquellen wie Plenarprotokollen und Anträgen sowie eine fundierte Auswertung der einschlägigen Fachliteratur und zeitgenössischer Pressestimmen.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in vier chronologische Etappen: die Debatten von 1960, 1965, 1969 und die abschließende Debatte von 1979, jeweils ergänzt durch eine historische Kontextualisierung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die wichtigsten Begriffe umfassen NS-Vergangenheitsbewältigung, parlamentarische Debatten, Verjährungsfristen, Strafverfolgung, Rechtsstaatlichkeit und die Rolle der Abgeordneten wie Ernst Benda oder Adolf Arndt.
Wie bewertet der Autor das Handeln von Ernst Benda im Jahr 1965?
Der Autor hebt Bendas Verhalten als besonders markant hervor, da er sich gegen die Fraktionsdisziplin der eigenen Partei stellte und damit eine moralische Debatte im Parlament ermöglichte.
Warum konnte die Debatte von 1965 laut Autor nur „bedingt“ als Sternstunde bezeichnet werden?
Obwohl die Debatte durch ihren menschlichen und moralischen Gehalt beeindruckte, war das unmittelbare gesetzgeberische Ergebnis unzureichend, da es das Problem der Verjährung nicht dauerhaft lösen konnte.
Welche Rolle spielte der internationale Druck?
Besonders der Eichmann-Prozess und die spätere UN-Konvention von 1968 übten erheblichen Druck auf die Bundesregierung aus, sich der Aufarbeitung der NS-Verbrechen intensiver zu widmen.
Was unterscheidet die Debatte von 1960 von den späteren Sitzungen?
Die Debatte von 1960 war laut Autor primär von formaljuristischen Argumenten dominiert, während spätere Debatten eine stärkere moralische und emotionale Komponente aufwiesen.
- Citar trabajo
- Stefan Schmiedel (Autor), 2017, Eine "Sternstunde des Parlaments"? Eine Darstellung der Verjährungsdebatten im Deutschen Bundestag (1960-1979), Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/455135