Was ist Macht? Eine logische Strukturierung des Machtbegriffs nach J.M. Bochenski


Bachelorarbeit, 2010

56 Seiten, Note: 1,7


Leseprobe


Inhalt

1. Zusammenfassung

2. Thesen

3. Einleitung

4. Was ist Autorität?
4.1. Grundstruktur der Autorität nach Bochenski
4.1.1. Gebiet, Subjekt und Träger der Autorität
4.1.2. Eigenschaften der Autorität im Allgemeinen
4.2. Missbrauch der Autorität
4.3. Arten der Autorität
4.3.1. Epistemische Autorität
4.3.2 Deontische Autorität
4.3.3. Arten der deontischen Autorität

5. Was ist Macht?

6. Anwendung der Struktur von Bochenski auf den Begriff der Macht
6.1. Grundstruktur der Macht
6.1.1. Gebiet, Subjekt und Träger der Macht
6.1.2. Die Eigenschaften der Macht
6.2. Arten der Macht
6.2.1. Epistemische Macht
6.2.2. Die Bedeutung der deontischen Macht
6.2.3. Arten der deontischen Macht
6.3. Missbrauch der Macht

7. Herrschaft

8. Ergebnis

9. Literatur

10. Anhang
10.1. Übersicht der Sätze – Was ist Autorität?
10.2. Übersicht der Sätze – Was ist Macht?

1. Zusammenfassung

Ziel dieser Arbeit ist die logische Strukturierung eines Machtbegriffs. Die Vorgehensweise umfasst die Erarbeitung des logischen Autoritätsbegriffs von Bochenski und die Anwendung der Struktur für den Begriff der Macht. Unter Bezugnahme auf die Definition der Macht von Max Weber wird eine Erweiterung des Autoritätsbegriffs zu einem Machtbegriff erfolgen.

Die Unterschiede zwischen Macht und Autorität werden mithilfe dreier Hauptthesen erörtert. Durch die Verifikation der Thesen kommt die Arbeit zu dem Ergebnis, dass die Autorität eine Grundlage für den Machtbegriff darstellt und dass es möglich ist, eine logische Struktur für den Begriff der Macht zu entwickeln.

In einem letzten Teil wird die Möglichkeit einer Hierarchie der Begriffe Autorität, Macht und Herrschaft betrachtet.

2. Thesen

Die Antriebsfedern dieser Abhandlung waren Fragen wie „Was ist Macht?“ – „Wo spielt sich Macht ab?“ – „Kann man dem Machtbegriff eine logische Struktur geben?“ – „Wo liegen die Unterschiede zwischen dem Begriff der Macht und dem der Autorität?“

Im Umgang mit diesen Fragestellungen entstanden drei Thesen, die im Laufe dieser Arbeit überprüft werden sollen:

1. These: Es ist möglich, eine logische Struktur des Machtbegriffs anhand des Autoritätsbegriffs zu vollziehen.
2. These: Der Autoritätsbegriff stellt eine Grundlage des Machtbegriffs dar.
3. These: Der Begriff der Autorität muss um die Durchsetzungsfähigkeit des Willens des Machthabers erweitert werden, um zum Begriff der Macht zu gelangen.

3. Einleitung

Was ist Macht? Seit Jahrhunderten ist dies eine viel gestellte und oft behandelte Frage. In vielen verschiedenen Wissenschaften wurde versucht, ihr auf den Grund zu gehen. Es finden sich unzählige Definitionen, jedoch keine allgemeingültige. Dies könnte daran liegen, dass es je nach Wissenschaft auf andere Merkmale des Machtbegriffs ankommt und dass es sich um einen dynamischen, durch viele Einflüsse geprägten Begriff handelt.

Der allgemeine gotische Ursprung des Wortes bezeichnet Macht als ein Vermögen, oder eine Kraft: Macht ist eine Kraft oder Vermögen, das Mögliche wirklich zu machen. 1

Diese Definition wirft weitere Fragen auf. Was ist nun eine Kraft oder ein Vermögen? Handelt es sich dabei um Eigenschaften, die einer Person zukommen? Was ist das Mögliche und wer bestimmt dies? Wie kann man etwas wirklich machen? Alle diese Fragen müssten auf dem Weg zu einer endgültigen Definition geklärt werden.

Es wird deutlich, dass der Begriff der Macht zu einem weiten Wortfeld gehört, in dem Begriffe teils synonym verwendet werden. Dazu gehören Begriffe wie Kraft, Vermögen, Stärke, Autorität, Befugnis, Vollmacht, Herrschaft, Einfluss, Gewalt oder Wucht.2 Ungenauigkeiten finden sich vor allem in der Alltagssprache und so scheint es notwendig, eine genauere Differenzierung vorzunehmen.

Eine weitere, etwas präzisere Definition gibt Max Weber:

Macht bedeutet jede Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel worauf diese Chance beruht.3

Diese Definition zeichnet sich durch drei Merkmale aus. Macht wird hier als Chance bezeichnet, also als Möglichkeit, die sich jemandem unter bestimmten Umständen bietet, und von der er Gebrauch machen kann. Macht spielt sich hier innerhalb einer sozialen Beziehung, also zwischen mindestens zwei Menschen ab. Als letzten wichtigen Punkt bricht die Macht hier einen Widerstand, sie setzt sich also gegen ein Widerstreben durch.4 Diese drei wesentlichen Merkmale werden im Laufe dieser Arbeit erörtert werden. Die Definition von Weber soll eine Grundlage dieser Arbeit bilden, auch wenn es sich hierbei um eine sehr soziologische Betrachtung handelt. Um den Begriff der Macht zu klären, können wir die soziologische Sicht nicht komplett ausblenden, auch wenn es hier vermieden werden soll, die Wissenschaften zu sehr zu vermischen. Die logische Struktur, die am Ende entstehen soll, wird nicht ohne Begriffe auskommen, die durch Erfahrungen oder durch soziologische und sozialpsychologische Untersuchungen erarbeitet wurden.

Der Begriff der Macht soll von dem der Autorität unterschieden werden. Dabei bedarf es großer Genauigkeit. Ziel dieser Arbeit soll es sein, eine logische Struktur für den Begriff der Macht zu finden.

Da der Begriff der Autorität dem der Macht in vielerlei Hinsicht nahe steht, sich beide Begriffe teilweise gleichen und eine gemeinsame Struktur besitzen, möchte ich im Folgenden die Struktur von Bochenskis Werk Was ist Autorität? übernehmen. Der erste Teil der Arbeit wird die Grundgedanken Bochenskis zum Autoritätsbegriff wiedergeben.

In einem weiteren Schritt möchte ich dann die erarbeitete Struktur auf den Begriff der Macht anwenden. So soll eine Möglichkeit entstehen, Gemeinsamkeiten der Begriffe zu extrahieren und sie genau gegeneinander abzugrenzen.

Für Bochenski ist Logik die Theorie der allgemeinsten und einfachsten Zusammenhänge überhaupt. Damit ist sie eine gute Darstellungsweise für unsere Form und gibt uns hoffentlich die gewünschte Struktur. Es ist jedoch vorher noch anzumerken, dass sie kein Gesamtbild der Begriffe der Autorität und der Macht wiedergeben kann, da beide Begriffe einen großen gesellschaftlichen Aspekt haben. Sie werden durch gesellschaftliche und soziale Prozesse bestimmt und unterliegen somit einer Dynamik, die die Logik so nicht darzustellen vermag. Diese Abhandlung hat das Ziel, eine formale Grundstruktur zu entwickeln, nicht die Begriffe inhaltlich komplett zu bestimmen und axiomatische Regeln für ihren Umgang zu bestimmen.5

4. Was ist Autorität?

Für Bochenski besteht um uns alle herum, ein Netz von Autoritäten, wir können uns nicht aus diesem befreien, es ist allgegenwärtig. Um dieses Geflecht genauer fassen und ordnen zu können, möchte er dem Begriff der Autorität eine Struktur geben.6 Da auch die Macht ein enges Netz um die Möglichkeit einer menschlichen Gesellschaft gewoben hat, jede Form von menschlichem Zusammenleben Machtstrukturen hervorbringt und Gesellschaften ohne sie nicht möglich wären, will ich diese Strukturierung auf den Machtbegriff anwenden.

4.1. Grundstruktur der Autorität nach Bochenski

Um den Begriff der Autorität zu verstehen, braucht man eine Vorstellung davon, in welcher Kategorie der Logik sich die Autorität verortet. Dabei bezeichnen Kategorien in der Logik die allgemeinsten Arten oder Klassen von Gegenständen. Es werden drei Kategorien unterschieden, Dinge, Eigenschaften und Beziehungen. Eine Beziehung ist eine Relation zwischen mindestens zwei Dingen. Auch eine Person kann ein Ding sein, genauso wie ein Gegenstand, zum Beispiel ein Baum, ein Ding sein kann. Der Unterschied besteht darin, dass eine Person ein selbstständiger Gegenstand ist. Mit einer Eigenschaft wird hingegen eine Beschaffenheit von etwas anderem zum Ausdruck gebracht. Die Größe und die Form des Baumes sind also Eigenschaften, die ihm zukommen. Mit den Relationen wird nun das Befinden gegenüber anderen Dingen ausgedrückt. Darunter versteht man zum Beispiel kleiner-sein-als, sich-hinter-befinden-von, und ähnlich-sein-wie.7

Das Wort, Autorität, wird manchmal als Ding, also als Bezeichnung für eine Person, oft aber auch als Name für eine Eigenschaft aufgefasst. Hier sollte noch angefügt werden, dass es sowohl absolute als auch relative Ding- und Eigenschaftsnamen gibt. Absolute Namen sind zum Beispiel Eigennamen, oder auch absolute Eigenschafts-Namen, diese drücken etwas ohne irgendeine Beziehung aus. Demgegenüber gibt es die relativen Namen, die sich nicht direkt auf das Ding oder die Eigenschaft selbst beziehen, sondern auf etwas anderes. Ein Beispiel hierfür wäre das Wort Mutter, es bezeichnet diese Person, in der Weise, dass sie in einer Beziehung zu einer anderen steht. Der Name Mutter kann nur einer Person zukommen, die Kinder hat. Es bezeichnet diejenige Person, in der Eigenschaft, Kinder zu haben. Bei relativen Eigenschafts-Namen handelt es sich um Eigenschaften eines Dinges, die jedoch nur in Bezug auf etwas anderes zustande kommen. Diese Eigenschaften bezeichnen ohne ihre Relationen nichts. So zum Beispiel die Eigenschaft unorganisiert, dies ist eine Eigenschaft eines eher chaotischen Menschen. Das Wort unorganisiert bedeutet jedoch nicht eine Eigenschaft allein, sondern steht in einer Relation. Der Unorganisierte muss ja in Bezug zu einem bestimmten Gebiet, in dem er sich nicht organisiert, sprich sich nicht ordnet, stehen, sonst würde diese Eigenschaft nichts bedeuten.8

An diesem Punkt kann man feststellen, dass Autorität ein relatives Wort ist. Egal wie es gebraucht wird, es meint grundsätzlich eine Beziehung. Hier drängt sich allerdings die Frage auf, ob Autorität nicht auch eine persönliche Eigenschaft sein kann, die einer Person zukommt. In diesem Fall sind bestimmte Charakterzüge gemeint, die einer Person eine persönliche Autorität verleihen, einer anderen jedoch nicht. Hier wird das Problem angesprochen, dass das Wort Autorität in der Alltagssprache zweideutig ist, so meint es entweder eine Beziehung oder eine Eigenschaft. Für Bochenski kann die Autorität als Eigenschaft nur eine Grundlage für die Autorität als Beziehung darstellen. Möchte man tiefer in den Bereich der Autorität als Eigenschaft eintauchen, so begebe man sich in den Bereich der Psychologie.

Bochenski nimmt also an, dass es sich bei der Autorität prinzipiell um eine Autorität als Beziehung handelt. Die Autorität als Eigenschaft wird nur nebenbei als Begründung herangezogen werden.9 Es gilt also:

Satz 1.1: Die Autorität ist eine Relation.10

Es gibt verschiedenartige Bestimmungen von Relationen. Bochenski wählt für die Beschreibung des Autoritätsbegriffs eine klassische Einteilung, die sich durch die Anzahl der einzelnen Termini ergibt. So bestimmt er die formale Struktur der Autorität als eine triadische Relation. Das bedeutet eine Relation, die zwischen drei Bereichen besteht. Sie existiert zwischen einer Person, die Autorität besitzt – diese wird Träger der Autorität – genannt, und zwischen einer Person, für die die erste Person eine Autorität darstellt: Subjekt der Autorität. Der dritte Bereich ist eine Klasse sinnvoller Ausdrücke, auf die sich die Autorität stützt. Diesen dritten Bereich nennt Bochenski Gebiet.11

Satz 1.2: Die Autorität ist eine dreistellige Relation zwischen einem Träger, einem Subjekt und einem Gebiet.12

Der Träger der Autorität muss eine Person sein, die Mittel besitzt, Inhalte ihres Bewusstseins anderen mitzuteilen. Das Subjekt muss auch eine individuelle Person sein, die fähig ist, Aussagen der Autorität wahrzunehmen und zu verstehen. Das Gebiet der Autorität stellt eine Klasse von objektiv sinnvollen Äußerungen dar. Das heißt, es muss sich um Äußerungen handeln, die aus Zeichen bestehen, die vom Subjekt wahrnehmbar sind, die etwas bedeuten und verstanden werden können. Dies soll heißen, ihnen wird eine objektive Bedeutung zugemessen.13

Betrachten wir die Struktur einer dreistelligen Relation, so wird deutlich, dass sie aus drei zweistelligen Relationen besteht, mit Umkehrung sogar aus sechs. Die erste, bestehend zwischen dem Träger der Autorität und dem Subjekt, wird als Träger-Subjekt-Relation bezeichnet. Die zweite, diejenige zwischen dem Träger und dem Gebiet, ist die Träger-Gebiet-Relation und die dritte ist die zwischen dem Subjekt und dem Gebiet, also die Subjekt-Gebiet-Relation. Für eine genaue Strukturierung des Autoritätsbegriffs wird die Betrachtung der einzelnen Relationen von Bedeutung sein.14

Doch wann stellt nun ein Träger eine Autorität für ein Subjekt auf einem bestimmten Gebiet dar? Wann ist zum Beispiel der Jurist Träger der Autorität für seinen Klienten? Der Jurist ist genau dann eine Autorität für seinen Klienten, wenn sein Klient prinzipiell alle Sätze, die der Jurist über das Gebiet seiner Autorität (hier dem Strafrecht) aussagt, anerkennt. Bochenski formuliert dies in folgendem Satz:15

Satz 1.3: T ist eine Autorität für S im Gebiet G, genau dann, wenn S prinzipiell alles, was ihm von T mit Behauptung mitgeteilt wird und zum Gebiet G gehört, anerkennt. 16

An dieser Stelle wird deutlich, dass die Mitteilung, auch wenn sie unausgesprochen bleibt, ein wesentlicher Faktor der Autorität ist. Mitteilungen bestehen aus Zeichen. Somit sind sie Teil der Semiotik, der Lehre vom Zeichen. Genauer gesagt liegt bei der Mitteilung der Autorität eine besondere Art der pragmatischen Situation vor. Die Pragmatik bildet einen Teil der Semiotik, sie beschäftigt sich mit der Beziehung zwischen zwei Menschen, einem Zeichen und dem Sinn des Zeichens.17

Eine pragmatische Situation der Autorität würde wie folgt aussehen: Der Träger will zum einen etwas mitteilen, und er teilt auch faktisch etwas mit. Dabei teilt er etwas mit Behauptung mit. Um diese Mitteilung zu tätigen, hat er Zeichen, die fähig sind diese zu tragen. Das Subjekt erfasst nun die Zeichen. Dabei handelt es sich vorerst um rein materielle Vorgänge. Nun versteht das Subjekt die Zeichen, es ist imstande sie zu entziffern. Somit hat das Subjekt Kenntnis über die Mitteilung. Nun versteht das Subjekt nicht nur die Zeichen, sondern auch, dass mit Behauptung etwas mitgeteilt wird. Das Subjekt versteht auch, dass die Zeichen vom Träger der Autorität kommen. Als letzten Schritt erkennt das Subjekt an, was ihm mitgeteilt wurde. Alle diese einzelnen Schritte müssen zur Ausübung einer Autorität vorliegen. Jede Autorität, selbst wenn sie nicht direkt ausgeübt wird, setzt diesen gedanklichen Prozess voraus.18

4.1.1. Gebiet, Subjekt und Träger der Autorität

Um das Gebiet der Autorität genauer zu definieren, ist es ratsam, mögliche Gegenstände des Gebiets zu betrachten.

Das Gebiet der Autorität kann zweierlei Bedeutungen haben. Es kann aus realen Ereignissen, Tätigkeiten oder Handlungen bestehen. Jedoch auch aus einer Klasse, derjenigen Sätze, die über die realen Dinge mitgeteilt werden. Die zweite Klasse könnte auch als Befehle über Handlungen verstanden werden. Beide Bedeutungen sind eng miteinander verknüpft.

Für Bochenski stellt das Gebiet der Autorität alles dar, was mit Bestimmung mitgeteilt wird, also die zweite Klasse. Somit hat die Autorität unmittelbar mit den genannten Mitteilungen zu tun. Dabei handelt es sich um einen aktiven Prozess. Das Gebiet besteht aus nicht realen Gegenständen, da Mitteilungen oder Informationen nie etwas Reales sind. Sie sind in sofern nicht real, da Informationen nicht aus Worten bestehen, sondern aus demjenigen, was die Worte bedeuten.19

So lässt sich an dieser Stelle sagen, dass Autorität nicht aus Gedanken besteht, sondern aus dem Inhalt der Gedanken. Die Bedeutung von Worten sowie den Inhalt von Gedanken nennt man ideale Gebilde. Daraus folgt:

Satz 2.1: Das Gebiet der Autorität ist nicht real, sondern ideal.20

Bei dem Gebiet der Autorität muss es sich zudem immer um eine Menge handeln, nie um einen Einzelinhalt. Eine Autorität besteht also nie nur aus einem Satz, sondern immer aus einer Klasse von Sätzen. Menge und Klasse werden hier synonym verwendet. So wird sich die Autorität eines Wissenschaftlers, nicht nur auf einen Satz beschränken, seine Autorität wird vielmehr alle Sätze umfassen, die seine Wissenschaft ausmachen.21

Satz 2.2: Das Gebiet der Autorität ist eine Klasse von idealen Gebilden.22

Bei der genaueren Betrachtung des Subjekts stellen wir fest, dass es eine Beschaffenheit haben muss, die ihm erlaubt, gewisse Zeichen zu erfassen, zu verstehen und diese schließlich auch anzuerkennen. Bei dem Subjekt muss es sich also um ein bewusstes Wesen handeln. Wird also eine Autorität von Menschen über andere Menschen ausgeübt, so gilt:

Satz 2.3: Das Subjekt der Autorität ist ein bewusstes Wesen.23

Die Frage, die sich nun anschließt, ist die, ob es sich bei dem Subjekt nun notwendigerweise um ein Einzelwesen handeln muss. Es kommt schließlich auch vor, dass eine Autorität auf eine Gruppe von Individuen wirkt. Man kann jedoch feststellen, dass die Autorität einen grundsätzlich individuellen Charakter hat. Demzufolge kann eine Gruppen-Autorität in Einzel-Autoritäten zerlegt und durch diese definiert werden. Daher gilt:

Satz 2.4: Das Subjekt der Autorität ist ein Einzelwesen.24

Die wesentliche Funktion des Trägers der Autorität besteht darin, dass er das Vermögen hat, Entscheidungen zu treffen. Für den Träger muss als Voraussetzung dafür auch gelten, dass er ein bewusstes Wesen ist. Somit gilt für den Träger folgender Satz:

Satz 2.5: Der Träger der Autorität ist ein bewusstes Wesen.25

Möchte man nun beim Träger überprüfen, ob es sich um ein Einzelwesen handelt, so ergeben sich zwei Fälle, die unterschieden werden müssen. Es gibt zum einen eine Gruppen-Autorität, die sich mühelos auf Einzel-Autoritäten zurückführen lässt. So zum Beispiel die Gruppe der sogenannten Wirtschaftsweisen, bestehend aus anerkannten Ökonomen. Diese bilden eine Gruppen-Autorität auf dem Gebiet der Volkswirtschaft. Die Autorität kann hier jedoch durch die einzelnen Mitglieder bestimmt werden. Es handelt sich hierbei also auch um einen individuellen Träger. Schwieriger wird der Fall, wenn man von einem Volk, einem Parlament, oder auch von einem wütenden Mob während einer Demonstration spricht. Hier erscheint es dem Betrachter, als würde eine Gruppenautorität vorliegen. Schließlich bestimmt das Parlament als Ganzes, als Körperschaft die Beschlüsse. Da eine Gruppe als solches jedoch kein Bewusstsein haben kann, kann sie auch nicht Träger der Autorität sein. Es gibt ausschließlich individuelles Bewusstsein, und dies kommt nur Einzelmenschen zu. Die Schwierigkeit der Differenzierung liegt im Verständnis von sozialen Strukturen.

Bei einer genaueren Betrachtung der Entscheidungsfindung eines Parlaments sehen wir, das immer eine Abstimmung erfolgt. Die Mehrheit wird durch den Parlamentspräsidenten festgestellt, also durch einen Einzelmenschen. Er handelt hier nach einer Regel. Eine Regel kann jedoch nicht Träger der Autorität sein. Wir können hier sagen, dass der Präsident der Träger der Autorität ist. Das Parlament ist dementsprechend kein Träger der Autorität. Wird es jedoch als Träger bezeichnet, so handelt es sich um eine Abkürzung.26

Daher gilt folgender Satz:

Satz 2.6: Der Träger der Autorität ist ein Einzelmensch.27

Wir haben nun festgestellt, dass es sich bei dem Gebiet um eine Menge von idealen Gebilden handelt, bei dem Subjekt und dem Träger der Autorität hingegen, um reale Individuen. Somit handelt es sich bei der Autorität um eine logisch uneinheitliche Relation.28

4.1.2. Eigenschaften der Autorität im Allgemeinen

Um den allgemeinen Begriff der Autorität besser fassen zu können, werden hier die Eigenschaften des Begriffs genauer beleuchtet. Stellt man logische Untersuchungen zu den Eigenschaften eines relationalen Begriffes an, so überprüft man diesen auf Reflexivität, Symmetrie und Tansivität. Ist eine Relation reflexiv, so bedeutet dies, dass es sich bei beiden Individuen der Relation um dieselbe Person handelt. Bei der Träger-Subjekt-Relation der Autorität müsste man also fragen, ob es möglich ist, dass jemand für sich selbst eine Autorität sein kann. Da jedoch ein Individuum nicht gleichzeitig etwas wissen und auch nicht-wissen kann, wird man hier annehmen müssen, dass die Träger-Subjekt-Relation irreflexiv ist. Das heißt, sie ist nicht in beide Richtungen gleich wirksam. Dies würde bedeuten, dass das Subjekt immer vom Träger verschieden sein muss. Man kann jedoch annehmen – Bochenski nennt hier Freuds Theorie als Beispiel –, dass verschiedene psychische Faktoren aufeinander wirken. Es scheint, als würden einzelne Faktoren wie zum Beispiel Autoritäten aufeinander wirken. Das Problem ist hier, dass die Faktoren keine Subjekte sind, allerdings durch die Namensgebung als solche erscheinen. Dies erweckt den Anschein, als könnte es sich hierbei um Träger von Autoritäten handeln. Ein Moralisches Ich wird immer nur aus erlernten Regeln bestehen. Regeln sind jedoch unfähig, selbst Träger der Autorität zu sein. Man darf hier also zurecht sagen, dass die Träger-Subjekt-Relation der Autorität immer irreflexiv ist.29

Satz 3.1: Niemand ist, in keinem Gebiet, für sich selbst eine Autorität.30

Liegt nun eine logische Symmetrie der Träger-Subjekt-Relation vor, so würde dies bedeuten, dass eine Person Träger der Autorität für eine andere Person ist, und diese gleichzeitig Träger der Autorität für die erste Person sein kann. Hier ist nun die Frage, ob zwei Personen gegenseitige Autoritäten sein können. Dies kann schon der Fall sein, allerdings nur auf verschiedenen Gebieten.31

Satz 3.2: Ist A Träger und B Subjekt der Autorität in einem Gebiet, so ist es logisch möglich, dass B Träger und A Subjekt in einem anderen Gebiet ist. 32

Daraus folgt, dass die reine Träger-Subjekt-Beziehung im Allgemeinen nicht asymmetrisch ist. Ein Träger der Autorität auf einem Gebiet wird auf einem anderen Gebiet Subjekt der Autorität sein können. Diese Möglichkeit wird jedoch häufig von Trägern der Autorität missachtet. Besitzt eine Person eine gewisse Autorität auf einem Gebiet, so kann sie sich oft nicht vorstellen, dass das betreffende Subjekt jemals für ihn selbst Träger der Autorität sein könnte. Dies kann zu einem Missbrauch der Autorität führen.

Betrachtet man nun die Träger-Subjekt-Relation in Bezug auf ein Gebiet der Autorität, so wird diese immer asymmetrisch sein. Ist A Träger der Autorität für B im Bereich der Mathematik, so wird B nicht im selben Gebiet eine Autorität für A sein können.33

Satz 3.3: Ist T eine Autorität für S im Gebiet G, dann ist S keine Autorität für T in G. 34

Dies muss allerdings nicht bedeuten, dass die Konstellation nicht im Laufe der Zeit wechseln kann. Ein Träger auf einem Gebiet der Autorität kann zu einem Subjekt in demselben Gebiet werden, wenn sich das Subjekt zum Beispiel mehr Wissen angeeignet hat und somit selbst zum Träger auf diesem Gebiet wird. Hier vollzieht sich ein Rollenwechsel.35

Nun sollte man auch überprüfen, ob der Begriff der Autorität transitiv ist. Die Relation wäre transitiv, wenn A eine Autorität für B und B eine für C ist, dass dann A auch eine Autorität für C sein wird. Spielt sich diese Konstellation in nur einem Gebiet ab, so trifft dies zu. Ist zum Beispiel ein Professor eine Autorität für seinen wissenschaftlichen Mitarbeiter in dem Gebiet seiner Wissenschaft, und der wissenschaftliche Mitarbeiter eine Autorität für die Studenten, so ist auch der Professor eine Autorität für die Studenten. Die Träger-Subjekt-Beziehung ist also transitiv, wenn es sich um dasselbe Gebiet handelt.36

Satz 3.4: Ist A eine Autorität für B im Gebiet G und B für C im selben, dann ist auch A eine Autorität für C in G. 37

Betrifft die Autorität jedoch verschiedene Gebiete, so kann es vorkommen, dass C eine Autorität für A darstellt.

Wir können also festhalten, dass die Träger-Subjekt-Relation immer irreflexiv, und bezogen auf das Gebiet, asymmetrisch und transitiv ist. Eine Hierarchie der Autoritäten ist nur möglich, weil diese drei Eigenschaften vorhanden sind.

Nachdem Bochenski die vorangegangenen Eigenschaften logisch erklärt hat, führt er im weiteren Verlauf einen Erfahrungssatz ein. Dies bedeutet, dass der Satz auf Erfahrung begründet wird, nicht etwa durch eine genaue Analyse. Die Frage, die Bochenski sich dabei gestellt hat, ist diejenige, ob es einen Menschen geben kann, der eine Autorität für alle anderen Menschen auf einem Gebiet ist.38

Satz 3.5: Es gibt wenigstens einen Menschen, der eine Autorität in wenigstens einem Gebiet für alle anderen Menschen ist. 39

Bei diesem Gebiet handelt es sich um das Gebiet der eigenen Empfindungen. Aussagen über die eigenen Gefühle, wie zum Beispiel über Schmerzen, teilt man mit Behauptung mit, sie müssen von jedem anderen Individuum anerkannt werden. Niemand hat demnach auf diesem Gebiet das Recht, Entscheidungen und Urteile zu fällen. Hier ist man selbst die einzige Autorität.40

Satz 3.6: Jeder Mensch ist in wenigstens einem Gebiet eine Autorität für alle anderen Menschen.41

Zieht man den Rückschluss erhält man den nächsten Satz. Da jeder Mensch in wenigstens einem Gebiet eine Autorität für alle anderen Menschen sein kann, kann folglich keine weitere Person eine Autorität in diesem Gebiet werden. Somit wird eine einzelne Person nie eine Autorität über alle Gebiete sein.42

Satz 3.7: Kein Mensch ist für irgendeinen anderen Menschen eine Autorität in allen Gebieten. 43

Durch diesen Satz wird gezeigt, dass es eine absolute menschliche Autorität nicht geben kann. Wir sind also an einem Punkt angelangt, an dem wir es für unwahr befinden können, dass es eine absolute menschliche Autorität gibt, und dass es ebenso unwahr ist, dass es überhaupt keine Autorität gibt. Anders ausgedrückt könnte man sagen: Es gibt keine absolute menschliche Autorität und es gibt nicht keine Autorität.44

Nun können wir jedoch den Begriff Gott durch den Begriff der Autorität definieren:

Satz 3.8: T ist Träger der Autorität in Hinblick auf alle Subjekte und in allen Gebieten, genau dann, wenn T Gott ist.45

4.2. Missbrauch der Autorität

Es gibt zwei Arten des Missbrauchs der Autorität. Bei der ersten Art handelt es sich um einen Missbrauch in Hinblick auf das Gebiet. Hier wird versucht, Autorität in einem Gebiet auszuüben, in welchem die Autorität dem Träger nicht zukommt. Bei der zweiten Art findet der Missbrauch in Hinblick auf ein Subjekt statt. Dies kommt vor, wenn jemand versucht, Autorität auf ein Subjekt auszuüben, über welches er keine Autorität hat.46

Der Missbrauch einer Autorität lässt sich nicht von einer echten Autorität unterscheiden, wenn man Satz 1.3 anerkennt. (T ist eine Autorität für S im Gebiet G, genau dann, wenn S prinzipiell alles, was ihm von T mit Behauptung mitgeteilt wird und zum Gebiet G gehört, anerkennt.)

Um dies zu umgehen, wird der Begriff der begründeten Autorität eingeführt. Dabei handelt es sich um so genannte echte Autorität.

Satz 3.9: Der Träger einer Autorität missbraucht sie, wenn er sie in Hinblick auf ein Subjekt oder auf ein Gebiet auszuüben versucht, für bzw. in welchem seine Autorität unbegründet ist.47

Der Missbrauch der Autorität in einem Gebiet ist sehr weit verbreitet. Doch muss man sich auch fragen, warum Subjekte missbrauchte Autorität anerkennen. Hier kommen wir auf das Problem des Fehlschlusses zu sprechen. Das Subjekt nimmt eine illegitime Verallgemeinerung vor. Dabei nimmt das Subjekt stillschweigend an, dass der Träger so überragend intelligent, mächtig und überlegen ist, dass er dies auf andere Gebiete ausweitet. Oft auch auf alle Gebiete. Abgesehen davon ist die missbrauchte Autorität in sich oft weitgehend unbegründet.

Die Anerkennung der falschen Autorität erklärt sich meistens durch Gewohnheit. In manchen Fällen führt die Gewöhnung zu einem Automatismus. Das Subjekt denkt nicht mehr über sein Handeln nach, es reagiert quasi automatisch, ähnlich einer Maschine.48

[...]


1 Vgl. Historisches Wörterbuch der Philosophie: Macht, Hrsg. Ritter, Bd. 5, Sp. 585

2 Vgl. Historisches Wörterbuch der Philosophie: Macht, Hrsg. Ritter, Bd. 5, Sp. 585

3 Max Weber, Wirtschaft und Gesellschaft: Grundriss der verstehenden Soziologie, Tübingen 1956, S. 28

4 Jon Grand, Das Problem der Macht in der Unternehmung, Zürich 1970, S. 27-28

5 Vgl. Vorgehensweise und Abgrenzung von Bochenski, in: Bochenski, Was ist Autorität? Freiburg, 1974, S. 9-15

6 Bochenski, Was ist Autorität? Freiburg, 1974, S. 9-15

7 Ebd. S. 18

8 Bochenski, Was ist Autorität? S. 18-19

9 Ebd. S. 20-21

10 Ebd. S.21

11 Ebd.

12 Ebd. S. 23

13 J.M. Bochenski, Logik der Religion, Köln, Bachem, 1968, S. 138

14 Bochenski, Was ist Autorität? S. 24

15 Ebd. S. 25

16 Ebd.

17 Die Pragmatik ist Teil der Semiotik, der allgemeinen Lehre vom Zeichen. Die Pragmatik setzt sich mit den Beziehungen zwischen Menschen, einem Zeichen und seinem Sinn auseinander. Vgl. Bochenski, Was ist Autorität? S. 25

18 Bochenski, Was ist Autorität? S. 25-27

19 Ebd. S. 28-29

20 Ebd. S. 30

21 Bochenski, Was ist Autorität? S. 30

22 Ebd.

23 Ebd. S. 31

24 Ebd. S. 32

25 Ebd.

26 Bochenski, Was ist Autorität? S. 35

27 Ebd.

28 Ebd. S. 36

29 Bochenski, Was ist Autorität? S. 37-39

30 Ebd. S. 37

31 Ebd. S. 39

32 Ebd.

33 Ebd. S. 40

34 Bochenski, Was ist Autorität? S. 40

35 Ebd.

36 Ebd. S. 41-42

37 Ebd. S. 42

38 Ebd.

39 Ebd. S. 43

40 Bochenski, Was ist Autorität? S. 43

41 Ebd.

42 Ebd. S. 44

43 Ebd.

44 Ebd. S. 45

45 Ebd.

46 Bochenski, Was ist Autorität? S. 45-46

47 Ebd. S. 46

48 Ebd. S. 47-48

Ende der Leseprobe aus 56 Seiten

Details

Titel
Was ist Macht? Eine logische Strukturierung des Machtbegriffs nach J.M. Bochenski
Hochschule
Brandenburgische Technische Universität Cottbus  (Technikphilosophie)
Note
1,7
Autor
Jahr
2010
Seiten
56
Katalognummer
V455769
ISBN (eBook)
9783668880177
ISBN (Buch)
9783668880184
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Kultur und Technik, Logik, Bochenski, Macht, Was ist Macht?, Relationen, Autorität, Technikphilosophie, Machtbegriff
Arbeit zitieren
Annette Schumacher (Autor:in), 2010, Was ist Macht? Eine logische Strukturierung des Machtbegriffs nach J.M. Bochenski, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/455769

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