Zu Immanuel Kants "Kritik der Urteilskraft". Die Analytik des Schönen


Dossier / Travail de Séminaire, 2005

30 Pages, Note: 1,0


Extrait


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Kants Analytik des Schönen
2.1. Erstes Moment des Geschmacksurteils der Qualität nach
2.2. Zweites Moment des Geschmacksurteils, nämlich seiner Quantität nach
2.3. Drittes Moment der Geschmacksurteile nach der Relation der Zwecke[…]
2.4. Viertes Moment des Geschmacksurteils nach der Modalität […]
2.5. Allgemeine Anmerkung zum ersten Abschnitte der Analytik

3. Zusammenfassung der Analytik des Schönen

4. Moderne Diskussion zur Kritik der Urteilskraft
4.1. Stolzenberg, Kulenkampff, Fricke
4.2. Fazit Stolzenberg, Kulenkampff, Fricke
4.3. Birgit Recki

5. Schlussbetrachtung

1. Einleitung:

Kants „Kritik der Urteilskraft“ ist in zwei Teile gegliedert, nämlich in die Kritik der ästhetischen Urteilskraft und die Kritik der teleologischen Urteilskraft. Der erste Teil wiederum teilt sich in Analytik und Dialektik der ästhetischen Urteilskraft. Die Analytik der ästhetischen Urteilskraft schließlich wird von Kant in die Analytik des Schönen und in die Analytik des Erhabenen getrennt, denen die Deduktion der reinen ästhetischen Urteile folgt. Ich werde mich auf die Interpretation der Analytik des Schönen beschränken. In einem zweiten Teil werde ich Vertreter der modernen Ästhetiktheorie vorstellen und die moderne Diskussion zur Kritik der Urteilskraft (im Folgenden abgekürzt als „KU“) an Beispielen vorstellen.

Ich zitiere basierend auf der von Gerhard Lehmann herausgegebenen Reclam-Ausgabe der Kritik der Urteilskraft. Die Seitenangaben der Originalpaginierung beziehen sich auf die B – Auflage von 1793.

2. Kants Analytik des Schönen:

In der Einleitung zur KU bestimmt Kant die Urteilskraft als Bindeglied zwischen Verstand und Vernunft. Dabei sei der Verstand für das Erkenntnisvermögen gesetzgebend, die Vernunft für das Begehrungsvermögen. Zwischen diese Vermögen setzt er als Drittes der Seelenvermögen das Gefühl der Lust und Unlust. Hierfür sei die reine Urteilskraft gesetzgebend. Die Urteilskraft könne eine bestimmende oder eine reflektierende Urteilskraft sein. Die reflektierende Urteilskraft habe eine herausragende Bedeutung, da sie nicht wie die bestimmende Urteilskraft nur subsummierend sei (Subsumtion des Besonderen unter das Allgemeine), sondern vom besonderen auf das allgemeine Gesetz schließen könne. Das transzendentale Prinzip der Urteilskraft sei dabei die formale „Zweckmäßigkeit der Natur in ihrer Mannigfaltigkeit.“[1]

Die ästhetische Beschaffenheit eines Gegenstandes diene nicht zu dessen Erkenntnis, dieses sei seine logische Gültigkeit. Die ästhetische Beschaffenheit sei nur auf das Subjekt nicht auf das Objekt also den Gegenstand bezogen. Die subjektive Vorstellung eines Gegenstandes könne Lust oder Unlust hervorrufen. Dieses stehe wiederum in Zusammenhang mit der Zweckmäßigkeit eines Dinges, die zwar mit der Erkenntnis[2] verbunden, aber nicht Gegenstand von Erkenntnis sei. Das Zweckmäßige erzeuge in der ästhetischen Vorstellung Lust. Nach Kant wird ein Gegenstand „schön“ genannt, wenn die Reflexion über dessen Form Übereinstimmung von Einbildungskraft und Verstand und daraus folgend ein Lustgefühl hervorrufe. Der Geschmack sei das Vermögen vermittels dieses Gefühls der Lust oder Unlust ästhetische Urteile zu fällen, das Schöne zu beurteilen. Dieses geschehe jedoch nicht beliebig, sondern nach einer Regel[3].

So weit exponiert Kant das Geschmacksurteil bereits in der Einleitung. Die genauere Betrachtung folgt daran anschließend in der Analytik des Schönen. Diese ist in Anlehnung an die Kritik der reinen Vernunft in vier Momente des Geschmacksurteils eingeteilt, nämlich der Qualität, der Quantität, der Relation und der Modalität nach. Kant begründet diese Form der logischen Analyse damit: „[…](denn im Geschmacksurteile ist immer noch eine Beziehung auf den Verstand enthalten).“[4]

2.1. Erstes Moment des Geschmacksurteils der Qualität nach:

Die Definition, die sich an die ersten vier Paragraphen der Analytik des Schönen anschließt lautet:

„Geschmack ist das Beurteilungsvermögen eines Gegenstandes oder einer Vorstellungsart durch ein Wohlgefallen, oder Missfallen, o h n e a l l e s I n t e r e s s e. Der Gegenstand eines solchen Wohlgefallens heißt s c h ö n.“[5]

Um zu dieser Definition zu gelangen, legt Kant dar, dass das Geschmacksurteil kein logisches Urteil sei, dass das Geschmacksurteil bestimmende Wohlgefallen interesselos sei und grenzt das Schöne vom Angenehmen und Guten ab.

Grundlegend sei, dass das Geschmacksurteil kein Erkenntnisurteil sei. Beim Geschmacksurteil beziehe die Einbildungskraft die Vorstellung auf das Subjekt bzw. auf dessen Gefühl der Lust oder Unlust. Somit trage das Geschmacksurteil nichts zur Erkenntnis des Objektes bei.

Eine unabdingbare Voraussetzung für ein reines Geschmacksurteil sei, dass kein Interesse an der Existenz des beurteilten Gegenstandes bestehe. Sobald der Urteilende ein Interesse daran habe, dass der Gegenstand existiere oder etwa von ihm besessen werde, handele es sich eben nicht um ein reines Urteil über Schönheit. Um Kritik an dieser Behauptung, die auf dem Alltagsverständnis des Lesers über Schönes basieren könnte, zu entkräften, erläutert Kant sein Verständnis vom Schönen im Verhältnis zum Guten und zum Angenehmen und zeigt, dass eventuelle Kritik häufig auf einer Verwechslung dieser Termini beruhe.

Gemeinhin werde nämlich das Schöne häufig mit dem Angenehmen verwechselt, welches eben doch ein Wohlgefallen mit Interesse hervorrufe. Wesentlich für das Urteil über das Angenehme sei das sinnliche Gefallen, das über das Gefallen hinaus Vergnügen bereite. Das Wohlgefallen am Angenehmen beziehe sich also auf N e i g u n g. Die Existenz des beurteilten Gegenstandes sei hierbei wesentlich für dieses Empfinden. Kant unterscheidet hier zwei Verwendungen des Wortes „Empfindung“: Die sinnliche Empfindung sei die auf das Objekt bezogene Vorstellung einer Sache, welche Erkenntnis vermittele (beim Urteil über das Angenehme); beim Urteil über das Schöne jedoch werde die „Bestimmung des Gefühls der Lust oder Unlust“[6] Empfindung genannt und diese sei rein subjektbezogen und ohne Erkenntnisgewinn.

Deutlich vom Angenehmen sei das Gute zu trennen: das Urteil darüber sei vernunftvermittelt und begriffsabhängig. Wesentlich für die Unterscheidung zwischen Gutem und Angenehmen, sei eben die Vernunftbezogenheit des Urteils über das Gute. Zur Abgrenzung vom Schönen wird darauf verwiesen, dass das Gute im Gegensatz zum Schönen notwendig einen Begriff vom Gegenstand voraussetze. Das Gute lasse sich unterscheiden in mittelbar Gutes und unmittelbar Gutes, beides setze jedoch den Begriff eines Zwecks voraus, das heiße Interesse an der Existenz des beurteilten Gegenstandes oder der beurteilten Handlung. Das unmittelbar Gute, also das moralisch Gute, sei zwar für das Dasein des Menschen allein wertgebend, aber auch dieses moralisch Gute führe „das höchste Interesse“[7] bei sich, sei also gänzlich anders strukturiert als das Schöne. Für das Wohlgefallen am Guten sei die A c h t u n g wesentlich, das Wohlgefallen am Schönen beziehe sich auf G u n s t und diese sei das einzige freie Wohlgefallen.

2.2. Zweites Moment des Geschmacksurteils, nämlich seiner Quantität nach:

In den diesbezüglichen Paragraphen führt Kant zu dieser Folgerung:

„S c h ö n ist das, was ohne Begriff allgemein gefällt.“[8]

Für das Moment der Quantität ist also entscheidend, dass das Wohlgefallen am Schönen nicht auf einem Privaturteil basieren könne, sondern allgemeine Gültigkeit besitzen müsse. Dieses könne man aus dem ersten Moment schließen, denn wenn das Wohlgefallen interesselos und frei sei, könne es auch keine Privatbedingungen des Subjektes für das Wohlgefallen geben. Deshalb könne man das ästhetische Urteil in Bezug auf die Quantität behandeln wie ein logisches Urteil, und seine allgemeine Gültigkeit folgern als wäre die Schönheit eine objektbezogene Eigenschaft bzw. ein Prädikat. Er betont jedoch noch einmal, dass das ästhetische Urteil nicht auf Begriffen basiere und eben nicht objektiv sei, da das erzeugte Gefühl von Lust oder Unlust subjektiv sei. Deshalb bezeichnet er den Gültigkeitsanspruch des ästhetischen Urteils mit dem zunächst paradox erscheinenden Ausdruck der subjektiven Allgemeinheit.

Auch bei Urteilen über das Angenehme und das Gute könne man von Allgemeinheit sprechen; jedoch allein das Urteil über das Schöne könne universale Allgemeinheit beanspruchen. Das Angenehme rufe komparative (empirische) generale Allgemeinheit hervor und die Allgemeinheit bezüglich des moralischen Urteils basiere im Gegensatz zum Schönen und zum Angenehmen auf Begriffen und sei damit ein logisches Urteil.

In § 7 entkräftet Kant noch einmal eventuelle Einwände, die auf der Verwechslung des Angenehmen mit dem Schönen beruhen.

Der Ausdruck der subjektiven Allgemeinheit wird noch einmal ausführlich in § 8 erläutert: Objektive Allgemeinheit gelte für logische Urteile, subjektive Allgemeinheit für ästhetische Geschmacksurteile, welche von den ästhetischen Sinnenurteilen über das Angenehme zu unterscheiden seien. Die Allgemeinheit des Geschmacksurteils dürfe nicht objektiv genannt werden, da es sich (nur) auf das subjektive Gefühl von Lust und Unlust beziehe und nicht auf objektive Erkenntnis. Bewerte man ästhetische Urteile unter logischen Gesichtspunkten, so seien sie nicht allgemeingültig, sondern Einzelurteile.

Da sich Geschmacksurteile nicht auf Begriffe bezögen, könne man auch keine Regel ableiten, die vorschreibe, was schön sei oder nicht (das würde das Geschmacksurteil ja auch unfrei machen, wie das moralische Urteil, das sich am sittlichen Gesetz zu orientieren habe); stattdessen müsse man eine allgemeine Stimme als Idee postulieren. Dieses erklärt Kant genauer in § 21 und § 22 in Bezug auf die Modalität des Geschmacksurteils.

Bereits an dieser Stelle weist er darauf hin, dass die uns bekannten Streitigkeiten über Schönheit nur auf der falschen Anwendung des Vermögens des Geschmacksurteils beruhten.

Unter dem Gesichtspunkt der Quantität wird auch die Frage behandelt, in welchem Zusammenhang das Gefühl der Lust mit dem Geschmacksurteil stehe. Der wichtige Terminus des „freien Spiels der Erkenntniskräfte“ wird hier eingeführt und erläutert. Kant selbst schreibt dazu:

„Die Auflösung dieser Aufgabe ist der Schlüssel zur Kritik des Geschmacks, und daher aller Aufmerksamkeit würdig.“[9]

Wesentlich für das Geschmacksurteil und dessen Allgemeingültigkeit sei, dass die Lust am Gegenstand nicht der Bestimmungsgrund des Urteils sein könne. Denn dann wäre diese Lust gleichzusetzen mit dem Vergnügen der Sinnenempfindung und könne demnach nicht Bestimmungsgrund des Schönen sondern des Angenehmen sein. Darum könne die Lust nicht Bestimmungsgrund des Urteils, sondern nur Folge der Beurteilung sein. Die Grundlage des Urteils müsse die „[…]allgemeine Mitteilungsfähigkeit des Gemütszustandes in der gegebenen Vorstellung[…]“[10] sein. Da der Bestimmungsgrund aber subjektiv ohne Begriff sein müsse, behauptet Kant, könne einzig der durch das Verhältnis der Erkenntniskräfte - nämlich Einbildungskraft und Verstand - erreichte Gemütszustand der Bestimmungsgrund des Urteils und Verursacher der Lust sein. Diesen Gemütszustand nennt er das freie Spiel der Erkenntnisvermögen. „Frei“ sei dieses Spiel deshalb, weil es nicht durch Begriffe eingeschränkt sei. Die Lust an dieser Harmonie von Einbildungskraft und Verstand, sei allgemein mitteilbar, wir können sie beim richtig gefällten Geschmacksurteil als für jedermann notwendig voraussetzen. Dabei sei aber zu beachten, dass die allgemeine Mitteilbarkeit auf Empfindung beruhe und nicht intellektuell sei.[11]

2.3. Drittes Moment der Geschmacksurteile nach der Relation der Zwecke[…]:

Die relationsbezogene Erklärung des Schönen, die Kant im Anschluss an die Paragraphen 10 bis 17 gibt, lautet wie folgt:

„ S c h ö n h e i t ist Form der Z w e c k m ä ß i g k e i t eines Gegenstandes, sofern sie, ohne V o r s t e l l u n g e i n e s Z w e c k s, an ihm wahrgenommen wird.“

Zunächst gibt Kant Begriffsbestimmungen von „Zweck“ und „Zweckmäßigkeit“.

Der Zweck sei zwar Folge z.B. einer Handlung, aber dessen antizipatorische Vorstellung könne zugleich ihre Ursache sein: „Die Vorstellung der Wirkung ist hier der Bestimmungsgrund ihrer Ursache […][12] “ Der Wille sei das Begehrungsvermögen, das nur unter der Vorstellung eines Zwecks zur Handlung anleite. Die Zweckmäßigkeit jedoch sei ein rein formales Element: es könne der Form nach Zweckmäßigkeit geben, aber unter der Annahme, dass kein Wille einen Zweck vorgestellt habe, handele es sich um eine Zweckmäßigkeit ohne Zweck. Diese formale Zweckmäßigkeit könnten wir allerdings nur durch Reflexion an gewissen Gegenständen bemerken.

Um zu begründen, dass dem Geschmacksurteil kein Zweck zugrunde liegen könne, greift Kant noch einmal auf die Erläuterungen aus dem ersten Moment zurück: Das Geschmacksurteil sei interesselos und kein Erkenntnisurteil. Es könne also kein subjektiver Zweck zugrunde liegen, da dieses im Widerspruch zur Interesselosigkeit des Geschmacksurteils stünde. Auch ein objektiver Zweck dürfe keine Rolle spielen, da in diesem Fall keine Begriffslosigkeit vorläge. Also könne nur die subjektive rein formale Zweckmäßigkeit in der Vorstellung als Bestimmungsgrund des Geschmacksurteils in Frage kommen.

In § 12 legt Kant dar, warum das Geschmacksurteil auf apriorischen Gründen basiere. D.h. das Geschmacksurteil gründe sich nicht auf Erfahrung, sei also kein empirisches Urteil. Es wird betont, dass das für das Urteil maßgebliche Empfinden von Lust nicht falsch verstanden werden darf: die Lust gründe sich nicht auf der Vorstellung vom Gegenstand, dieses wäre die Lust am Angenehmen und nur a posteriori erkennbar. Die für das Urteil über das Schöne zugrunde liegende Lust beziehe sich nur auf das harmonische Spiel der Erkenntniskräfte des Subjekts und sei ohne Interesse am Objekt. Wie im zweiten Moment ausgeführt, stelle sich diese Harmonie von Einbildungskraft und Verstand beim Betrachten eines schönen Gegenstandes notwendig ein. Da das Urteil nicht auf Begriffen vom Gegenstand basiere, sei davon auszugehen, dass es nicht auf empirischen sondern auf apriorischen Gründen beruhe.

[...]


[1] KU XXVIII.

[2] Bei Kant ist „Erkenntnis“ ein neutrales Substantiv, ich werde jedoch dem heutigen Sprachgebrauch gemäß die feminine Form verwenden.

[3] KU LIII.

[4] KU B 4 (Anmerkung).

[5] KU B 16.

[6] KU B 8.

[7] KU B 14.

[8] KU B 31.

[9] KU B 26; im zweiten Teil der Arbeit werde ich die moderne Diskussion zu diesem Paragraphen vorstellen. Dabei beziehe ich mich auf den von Ursula Franke herausgegeben Sammelband “ Kants Schlüssel zur Kritik des Geschmacks“, Hamburg 2000.

[10] KU B 26.

[11] Der Paragraph 9 ist ebenso wichtig wie schwer verständlich. Aus diesem Grund behandele ich den Paragraphen an dieser Stelle nur kurz und werde im dritten Teil, der sich mit der modernen Diskussion über das Spiel der Erkenntniskräfte beschäftigt genauer darauf eingehen.

[12] KU B 32.

Fin de l'extrait de 30 pages

Résumé des informations

Titre
Zu Immanuel Kants "Kritik der Urteilskraft". Die Analytik des Schönen
Université
University of Passau  (Lehrstuhl für Philosophie)
Cours
Kants Kritik der Urteilskraft- Zur Philosophie des Schönen und der Natur
Note
1,0
Auteur
Année
2005
Pages
30
N° de catalogue
V45589
ISBN (ebook)
9783638429665
Taille d'un fichier
561 KB
Langue
allemand
Mots clés
Immanuel, Kant, Kritik, Urteilskraft, Analytik, Schönen, Kants, Kritik, Urteilskraft-, Philosophie, Schönen, Natur
Citation du texte
Barbara Ostermaier (Auteur), 2005, Zu Immanuel Kants "Kritik der Urteilskraft". Die Analytik des Schönen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/45589

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