Islam. Historisch-politische, religiös-rechtliche, konfessionelle, zivilisatorisch-kulturelle, aktuelle und historisch-kritische Aspekte


Fachbuch, 2018

246 Seiten


Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

A Historisch-politische Aspekte

1. Das vorislamische Arabien

2. Das Leben und Wirken Mohammeds (um 570 bis 632)
2.1. Die Zeit in Mekka
2.2. Die Zeit in Medina
2.3. Fazit

3. Nach Mohammeds Tod
3.1. Das Problem der Nachfolge
3.2. Die ersten vier Kalifen (632 bis 661)

4. Die arabisch-islamische Expansion (632-750)
4.1. Die zu einem Weltreich führenden militärischen Eroberungen
4.2. Erklärungsfaktoren für die schnelle arabisch-islamische Expansion
4.3. Zusammenfassende und ergänzende Bemerkungen

5. Das arabisch-islamische Imperium unter dem Kalifat der Umayyaden mit der Hauptstadt Damaskus (661 bis 750)
5.1. Überblick
5.2. Konsolidierung und Erweiterung der Herrschaft
5.3. Anfang einer islamisch-arabischen Kulturentwicklung
5.4. Zerfall der Umayyaden-Herrschaft
5.5. Grundprobleme der frühislamischen Herrschaft

6. Das islamische Reich unter dem Kalifat der Abbasiden mit der Hauptstadt Bagdad (750 bis 1258)
6.1. Aufstieg und Blütezeit des Kalifats (750-847)
6.1.1. Kalif Al Mansur (754-775)
6.1.2. Kalif Harun ar-Raschid (786-809)
6.1.3. Kalif al-Mamun (813-833)
6.2. Niedergang des Abbasiden-Kalifats und seine Beherrschung durch Mamluken
6.3. Zerfall des islamischen Reiches und die Machtausübung im Abbasiden-Kalifat durch Buyiden und Seldschuken

7. Das maurische Spanien
7.1. Muslimische Eroberung, Phase der Gouverneure und erster christlicher Widerstand (710-756)
7.2. Das umayyadische Emirat und Kalifat von Córdoba (756-1031)
7.2.1. Das Emirat von Córdoba (756-929)
7.2.2. Das Kalifat von Córdoba (929-1031)
7.3. Die Zeit der Kleinkönig-Reiche
7.4. Die Herrschaft nordafrikanischer Berberdynastien
7.4.1. Die Herrschaft der Almoraviden (1046-1147)
7.4.2. Die Herrschaft der Almohaden (1147-1269)
7.4.3. Anmerkungen zur Herrschaft der Berberdynastien in al-Andalus
7.5. Das Nasriden-Emirat von Granada (1246-1492)
7.6. Nach der Reconquista: Die religionspolitische Säuberung Spaniens und die Moriscos
7.6.1. Reconquista und Convivencia
7.6.2. Limpieza de sangre und Inquisition
7.6.3. Das Schicksal der Moriscos

8. Der Heilige Krieg des christlichen Abendlandes die Kreuzzüge in die muslimische Levante (1095-1291)
8.1. Mittelalterliche Kriege im Zeichen des Kreuzes
8.2. Der Aufruf von Papst Urban II. zum 1. Kreuzzug und dessen Verlauf
8.3. Das Hauptangriffsziel: Jerusalem: Heilige Stadt der Juden, Christen und Muslime
8.4. Die Eroberung Jerusalems und die levantinischen Kreuzfahrerstaaten
8.5. Die Kreuzzüge aus muslimischer und aus christlicher Sicht

B Religiös-rechtliche Aspekte

1. Die Begriffe Islam und Muslim

2. Die Wechselbeziehung zwischen Religion und Recht

3. Der Koran als Heiliges Buch des islamischen Glaubens
3.1. Die Entstehung des Korans
3.2. Der formale Aufbau des Korans
3.3. Wesentliche Glaubenslehren des Korans
3.3.1. Der Monotheismus abrahamitischer Prägung
3.3.2. Die Gott-Mensch-Beziehung
3.3.3. Gesandte, Propheten, Engel
3.3.4. Auferstehung der Toten und Endgericht Gottes
3.3.5. Hölle und Paradies
3.4. Jesus im Koran
3.4.1. Jesus, der Messias ohne heilsgeschichtlichen Auftrag
3.4.2. Ankündigung und Empfängnis Jesu
3.4.3. Die Kindheitserzählung Jesu 3.4.4. Kreuzigung, Tod, Auferweckung und Jüngstes Gericht
3.5. Die fünf Säulen des Islam
3.5.1. Das Glaubensbekenntnis (schahāda)
3.5.2. Das rituelle Gebet (salāt)
3.5.3. Die Almosensteuer (zakāt)
3.5.4. Der Fastenmonat (ramaḍān)
3.5.5. Die Pilgerfahrt (haǧǧ)

4. Der Koran als Heiliges Buch des islamischen Rechts
4.1. Recht im Sinne von Rechtleitung
4.2. Religiöse Vorschriften
4.2.1. Das Beten
4.2.2. Die rituelle Reinigungsvorschrift vor dem Gebet
4.3. Vorschriften zur Lebensführung
4.3.1. Das Alkoholverbot
4.3.2. Das Verbot von Schweinefleisch
4.3.3. Das Zinsverbot
4.3.4. Die Verschleierung der Frau
4.4. Regelung der zwischenmenschlichen Beziehungen
4.4.1. Die Gleichrangigkeit der Geschlechter
4.4.2. Die Höherstellung des Mannes und die Unterordnung der Frau 4.4.3. Das Recht des Mannes auf mehrere Frauen
4.4.4. Weitere Aspekte
4.5. Regelung der sozialen Ordnung
4.5.1. Strafrechtliche Vorschriften
4.5.2. Kriegsrechtliche Normen

5. Die muslimische Lebensordnung zwischen göttlichem Gesetz (Scharia) und islamischem Recht (Fiq)
5.1. Die Begriffe Scharia und Fiqh und ihr struktureller Zusammenhang
5.2. Die Entwicklung des islamischen Rechts im Überblick
5.2.1. Verkündung und Vollzug des göttlichen Gesetzes durch den Propheten (610 - 632)
5.2.2. Erste Rechtsfindung aus Koran und Sunna (632 - 661)
5.2.3. Entstehung von Rechtsschulen (661 - 750)
5.2.4. Konsolidierung und Institutionalisierung des islamischen Rechts (751 - 950) - Epoche des Idschtihād
5.2.5. Vertiefende Tradierung des entwickelten Rechts(ca.950 - ca.1800) - Epoche des Taqlīd
5.2.6. Modernisierung, Differenzierung und Kodifizierung des islamischen Rechts (19. Jh. bis heute)

C Konfessionelle Aspekte

Islamische Glaubensrichtungen und ihre Gruppierungen

1. Der sunnitische Islam
1.1. Ausgangswurzeln
1.2. Hanafiten
1.3. Malikiten
1.4. Schafiiten
1.5. Hanbaliten
1.6. Wahhabiten
1.7. Salafiten
1.7.1. Die salafitische Urgruppierung
1.7.2. Die Reform-Salafiten des 19. Jahrhunderts

2. Der schiitische Islam
2.1. Der vergebliche Kampf um das Kalifat
2.2. Die Lehre vom Imamat
2.3. Imamiten (Zwölfer-Schia)
2.3.1. Der zwölfte Imam als verborgener Mahdi und zukünftiger Erlöser
2.3.2. Der Märtyrer- und Büßerkult
2.3.3. Die dschafaritische Rechtsschule
2.3.4. Von der sunnitischen Lehre abweichende Merkmale
2.3.5. Zur Entwicklung der Imamiten
2.4. Ismailiten (Siebener-Schia)
2.5. Zaiditen
2.6. Alawiten
2.7. Aleviten

3. Der sufitische Islam (Sufismus)
3.1. Mystik und Sufismus
3.2. Entwicklung und Glaubensaspekte
3.3. Bruderschaften (Sufi-Orden)
3.4. Sufismus und orthodoxer Islam

4. Der politische Islam
4.1. Grundmerkmale des politischen Islam
4.2. Salafisten
4.2.1. Wahhabisten
4.2.2. Muslimbrüder
4.2.3. Deobandi
4.3. Dschihadisten
4.3.1. Al-Qaida
4.3.2. Taliban
4.3.3. Islamischer Staat
4.4. Typen eines Staatsislam
4.4.1. Der Iran als theokratischer Staatsislam
4.4.2. Die Türkei Atatürks als laizistischer Staatsislam
4.4.3. Saudi-Arabien als monarchistischer Staatsislam

5. Der neo-mu’tazilitische Reformislam
5.1. Neue Ansätze im islamischen Denken
5.2. Die rationalistische Theologie der Mu’taziliten
5.3. Beispiele für heutige muslimische Reformdenker
5.3.1. Mohammd Mojtahed Shabestari
5.3.2. Nasr Hamid Abu Zaid
5.3.3. Abdolkarim Soroush
5.3.4. Fazlur Rahman
5.3.5. Amina Wadud

6. Aus dem Islam kommende Gruppierungen mit eigener religiöser Lehre
6.1. Ahmadis
6.2. Drusen
6.3. Babismus und Bahaitum

D Zivilisatorisch-kulturelle Aspekte

Der Einfluss des arabisch-islamischen Kulturraumes (750 - 1700) auf die zivilisatorische und kulturelle Entwicklung des christlichen Abendlandes, unter besonderer Berücksichtigung der Wissenschaften

1. Die Ignorierung bzw. Unterschätzung des arabisch-islamischen Einflusses auf die kulturelle Entwicklung des christlichen Abendlandes

2. Wesentliche Ursachen für die damalige kulturelle Unterentwicklung des christlichen Abendlandes

3. Grundmerkmale der zivilisatorisch-kulturellen Hochentwicklung des arabisch-islamischen Kulturraumes

4. Die Entfaltung der arabischsprachigen Wissenschaften
4.1. Medizin
4.2. Mathematik, Astronomie, Optik
4.3. Philosophie, Geschichte
4.4. Geografie, Kartografie, Nautik

5. Die Verbreitung und Vermittlung der arabischsprachigen Wissenschaften im lateinischen Europa
5.1. Die Übersetzungstätigkeit einzelner Gelehrter und Klöster
5.2. Die spanische Phase der Übersetzungsbewegung
5.2.1. Die vortoledanische Phase
5.2.2. Die toledanische Phase
5.3. Die Renaissance-Phase der Übersetzungsbewegung
5.4. Weitere Übersetzungsaktivitäten
5.5. Die Vermittlung der arabischsprachigen Wissenschaften im lateinischen Europa

6. Bedeutung und Bewertung des arabisch-islamischen Kultureinflusses für die zivilisatorisch-kulturelle Entwicklung des christlichen Abendlandes
6.1. Die lineare Verwurzelung der Renaissance in der altgriechischen Kultur ein Mythos der eurozentrischen Wissenschaftsgeschichte
6.2. Der Mythos vom Tod des Rationalprinzips und der Wissenschaft im arabisch-islamischen Kulturraum ab dem 13. Jahrhundert
6.3. Das universalhistorische Kontinuitätsaxiom, veranschaulicht am Beispiel der Astronomie und am Werk des Kopernikus
6.4. Zwischenbetrachtung
6.5. Der Niedergang der Wissenschaftskultur und ihre ungewisse Zukunft in der islamischen Welt

E Aktuelle Aspekte

1. Der Islam in der Welt und in Europa
1.1. Der Islam als Weltreligion
1.2 Der Islam in Europa

2. Der Islam in Deutschland
2.1. Gründe für die Einwanderung von Muslimen
2.2. Anzahl und regionale Verteilung der Muslime
2.3. Glaubensrichtungen und empirische Befunde
2.4. Organisationsformen der muslimischen Bevölkerung
2.5. Moscheen und islamische Gebetshäuser in Deutschland
2.6. Die innermuslimische Diskussion um einen säkularen Islam
2.7. Zukunftstrends

F Historisch-kritische Aspekte

1. Historisch-traditionelle versus historisch-kritische Islamwissenschaft

2. Einige Forschungsbefunde des Inârah-Instituts

3. Rekonstruktionsversuche der frühislamischen Phase auf historisch-kritischer Grundlage

4. Historisch-kritische Islamforschung durch muslimische Gelehrte?

Literaturverzeichnis

Vorwort

Der Islam ist heute aktueller denn je, wird aber in Medien und öffentlicher Debatte oft zu undifferenziert betrachtet oder sogar verkürzt auf die Negativformen des Islamismus und Dschihadismus. Ich bin kein Historiker, kein Religions- oder Islamwissenschaftler. Ich bin Berufs- und Wirtschaftspädagoge und habe an den Universitäten Köln, München, Linz/D. und zuletzt Oldenburg gearbeitet. Im Rahmen meines Studiums der Wirtschaftspädagogik und Wirtschaftswissenschaften habe ich auch Hispanistik studiert. Während eines Studienaufenthalts in Sevilla habe ich mich erstmals näher mit der langen Herrschaftsphase der Mauren in Spanien beschäftigt. Seitdem besteht mein Interesse an der islamischen Welt.

Unter dem Motto was ich schon immer vom Islam wissen wollte habe ich mir einen groben Überblick über verschiedene Facetten des Islam verschafft, ohne mich in den fachwissenschaftlichen Details zu verlieren. Ich habe mir Grundinformationen über historisch-politische, religiös-rechtliche, konfessionelle, zivilisatorisch-kulturelle, aktuelle sowie historisch-kritische Aspekte erarbeitet. Diese Dimensionen lassen sich nicht klar trennen und überlappen sich vielfach. Sie haben für mich eine heuristische Materialordnungs- und Darstellungsfunktion.

Aus der Fachliteratur, ergänzt um Internetquellen, habe ich nach meinem persönlichen Erkenntnisinteresse Informationsbausteine zusammengestellt und sie nach meinem Verständnis gedeutet. Die Teile bauen nicht aufeinander auf und können daher jeweils für sich gelesen werden.

Internetquellen, bei denen das Zugriffsdatum fehlt, stammen aus dem Jahr 2015. Alle Koranzitate, soweit nicht anders vermerkt, stammen aus Hartmut Bobzin [2012].

Reinhard Czycholl im Dezember

A Historisch-politische Aspekte

1. Das vorislamische Arabien

Das Arabien im klassischen Sinne umfasst die Arabische Halbinsel und ihre nördlichen Nachbarregionen im sog. fruchtbaren Halbmond, wie die Levante, das Zweistromland zwischen Euphrat und Tigris und den Westen des heutigen Irans. Arabien im engen Sinne meint die Arabische Halbinsel1.

Die Gesamtheit der Araber bezeichnet sich selbst mit a l-´Arab, der einzelne mit al-´Arabî. Dieser Name taucht erstmals im Jahre 853 v. Chr. in einer Siegesinschrift des Assyrerkönigs Salmanassar III. auf, in der von einer Unterstützung des Feldzuges durch tausend Kamelreiter des Königs Gindibu, des Königs der Aribi, die Rede ist. Seit dem 2. Jahrhundert n. Chr. ist auch die Bezeichnung Sarazenen (möglicherweise abgeleitet von Sara, der Ehefrau Abrahams) weit verbreitet.

Den nördlichen Teil der Arabischen Halbinsel nennen die Römer zu Unrecht Arabia deserta (wüstenhaftes Arabien), denn in den weiter nördlichen Gebieten sowie in den Oasen wird intensiv Landwirtschaft betrieben, und auch Kupfer-, Gold- und Silberabbau lässt sich nachweisen. Der als Arabia felix (glückliches Arabien) bezeichnete Süden umfasst den Raum des heutigen Yemen. Aus ihm beziehen die Römer Weihrauch, Myrrhe, Seide, Edelsteine und Perlen, alles Produkte, die die Handel treibenden Araber aus Südostarabien oder über den Arabisch-Persischen Golf bzw. Indischen Ozean aus Indien und China beziehen.

Die Arabische Halbinsel liegt in der Zeit vor Mohammed im Spannungsfeld zwischen dem oströmischen Großreich mit der Hauptstadt Konstantinopel (dem ehemals griechischen Byzanz) und dem neupersischen Großreich der Sassaniden mit der am Tigris gelegenen Hauptstadt Ktesiphon. Das Sassanidenreich erstreckt sich über die Gebiete der heutigen Staaten Iran, Irak und Afghanistan sowie einige ihrer Randgebiete. Als Pufferstaaten zwischen beiden Rivalen fungieren in Syrien die arabische Stammesdynastie der Ghassaniden als Vasallen Ostroms und im Irak die Herrschaft des arabischen Stammes der Lachmiden, die dem Perserreich untertan sind (vgl. die folgende Übersicht).

Eine tribale Gesellschaftsordnung ist für die Arabische Halbinsel kennzeichnend. Die Übergänge zwischen Nomaden (Beduinen), Semi-Nomaden und Sesshaften sind im Zeitablauf fließend. Das heißt, sowohl die als Viehzüchter wandernden Beduinen als auch die sesshaften Städter und Bauern leben in Stämmen.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Oströmisches und sassanidisches Reich2 um 527

Folgende Merkmale charakterisieren die Struktur und Kultur eines Stammes [Bobzin 2011, 62 f., Noth 1991, 12 ff.]:

- Kleinste Einheit ist die patriarchal organisierte Familie, die ihrerseits Bestandteil größerer Einheiten wie Sippen oder Clans ist.
- Allen Stammesangehörigen gemeinsam ist ein (oftmals fiktiver) Ahnherr. Die gemeinsame Abstammung (Genealogie) ist identitätsstiftend und begründet das Zusammenhörigkeitsgefühl.
- Dieses ist die Grundlage der Loyalitäts- und Solidaritätsgemeinschaft, die den einzelnen einerseits schützt und andererseits die Verantwortung für einen Schaden übernimmt, die der einzelne anrichtet.
- Die Mitglieder eines Stammes sind untereinander gleichwertig.
- Die Loyalität zum Clan hat Vorrang vor der Loyalität zum Stamm.
- Mehrere Stämme können Stammesverbände bilden.
- Der gewählte Anführer, der Scheich (ursprünglich Ältester) bzw. Emir (ursprünglich Befehlshaber), ist zuständig für das Schlichten von Streitigkeiten, für die Unterstützung notleidender Stammesmitglieder und für die Stammesvertretung nach außen.
- Für einen Nomadenstamm sind kriegerische Überfälle auf andere Stämme legal, sei es aus Rache, sei es, um Beute zu machen. Raubzüge dienen dem Lebensunterhalt. Die Stammesnorm verbietet aber Überfälle auf Clans des eigenen Stamms, auf verbündete Stämme sowie auf verbündete Stammesverbände.
- Von großer Bedeutung für die Stammesidentität sind Dichter. Sie fungieren als von Geistern inspirierte Sprecher eines Stammes, den sie auf den Raubzügen begleiten, seine Heldentaten in Lobgedichten preisen und Spottgedichte auf gegnerische Stämme oder Personen verfassen.
- Die Stämme haben ihre Dialekte, verstehen aber die in einer sehr kunstvollen Form des Altarabischen gefasste Stammesdichtung.
- Außerhalb der Stammesstruktur und -kultur bleiben aus anderen Stämmen Verstoßene, Fremde, Sklaven und sog. Schwache, wie z.B. Bettler.

Eine kriegerische Kultur bestimmt das Stammesleben: Blutfehden, Stammesfehden und Beutefeldzüge sind an der Tagesordnung. Die Beduinen führen Angriffskriege, die sesshaften Stämme eher Verteidigungskriege. Doch beide sind aufeinander angewiesen. Die Nomaden profitieren von den Sesshaften, die den Warenaustausch beherrschen, die Sesshaften von den Nomaden, die Produktion und Handel beschützen.

Die Hauptbeziehung zur politischen Außenwelt realisiert sich über den Handel auf der sog. Weihrauchstraße, die vom Indischen Ozean (Jemen) zum Mittelmeer (Syrien) verläuft. Die Stadt Mekka nimmt an diesem gewinnbringenden Handel eifrig teil. Der dort vorherrschende Stamm der Quraisch rüstet alljährlich Winter- und Sommerkarawanen aus, die Geschäfte bis hinein in den Jemen und Syrien/Palästina betreiben.

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Handelsstraßen im vorislamischen Arabien 3

In religiöser Hinsicht herrscht Vielgötterei. Die Gottheiten der einzelnen Stämme erscheinen als Steine, Bäume oder als primitive Holz- oder Steinstatuen. Daneben hat sich schon in vorislamischer Zeit der Glaube an einen Obergott (allâhu) durchgesetzt, in dessen Dienst alle übrigen Götter stehen. Bestimmte Sippen sind mit der Pflege der Heiligtümer betraut. Zu allen Heiligtümern werden Wallfahrten veranstaltet. Für Zentralarabien am bedeutsamsten sind die Pilgerfahren zu den Kultstätten in Mekka und Umgebung, das heißt zum „Schwarzen Stein“ in Mekka, und der überregionale Zustrom von Stämmen zum Besuch des heiligen Bezirks von Arafat (ca. 20 km östlich von Mekka) im Rahmen der jährlichen großen Wallfahrt, dem sog. Hadsch (hiǧra) [Noth 1991, 15 f.].

In Mekka wird ursprünglich ein schwarzer Meteorit verehrt, der in die Nordostecke des würfelförmigen Kultgebäudes eingelassen ist; daher der Name Kubus (ka´ba); dazu im Inneren eine Taube aus Aloeholz. Der Hauptgott des Stammes der Quraisch in Mekka namens Hubal scheint auch unter dem Namen Allâh (zusammengezogen aus al-ilâ, die Gottheit ) verehrt worden zu sein. Vor seinem Standbild in der Kaaba holt sich der ratsuchende Pilger Orakel durch das Werfen von Lospfeilen [Halm 2010, 22f.]. Neben Hubal gibt es drei Göttinnen: erstens die Göttin Al-Lât (Fruchtbarkeit); ihre Kultstätte liegt nahe der Stadt Tâ´if; zweitens die Schicksalsgöttin Manât, verkörpert in einem schwarzen Stein auf der Straße von Mekka nach Medina und drittens die Göttin Al-´Uzzâ (in etwa Venus) in einem Tal nahe Mekka.

Die überregionale Bedeutung des Hadsch wird auch durch die einzuhaltende Friedenszeit von drei Monaten sichtbar, während der alle teilnehmenden Stämme im Rahmen ausgedehnter Märkte Warenaustausch betreiben. Während der Wallfahrt lässt sich der Pilger die Haare wachsen, die er danach abschneidet und an der Kultstätte zurücklässt. Diese und andere Bräuche und rituelle Handlungen beurteilt Hartmut Bobzin [2011, S. 55] wie folgt: „Es ist sicher nicht übertrieben, wenn man behauptet, daß zu Mohammeds Zeit die zentralarabische pagane Religion hauptsächlich in ihren Riten fortlebte und weniger in ihrem geistigen Gehalt,“... .

Unter religionspolitischem Aspekt ist festzuhalten, dass im Großraum Syrien und in Arabien eine intensive Christianisierung stattgefunden hat. Paulus berichtet, dass er nach seiner Bekehrung in Damaskus nach Arabien (Gal. 1,17) gegangen sei [Goetze 2013, 59]. Im Jahre 427 sei ein Bistum für die arabischen Stämme errichtet worden [vgl. dazu Bobzin 2011, 56 f.]. Die im Nordwesten ansässigen arabischen Ghassaniden und der im Nordosten herrschende arabische Stamm der Lachmiden sind Christen monophysitischen bzw. nestorianischen Bekenntnisses.

Das im Jahre 451 auf dem Konzil von Chalcedon bei Konstantinopel beschlossene Trinitätsdogma spaltet die Christen. Die sog. Monophysiten glauben, dass Christus nicht zugleich Mensch und Gott ist, sondern nur eine göttliche Natur habe. Sie werden als Ketzer verfolgt und fliehen über die östlichen Provinzen des Römischen Reiches, von Armenien, über Mesopotamien, Syrien und Palästina, bis nach Ägypten.

Nach Bulliets Bevölkerungsstudien, über die Wolff [2010, 30] berichtet, bilden die Christen bis weit in das 9. Jahrhundert in den ehemals byzantinischen und sassanidischen Gebieten die Mehrheit. Zur Regierungszeit des Kalifen Harun ar-Raschid seien zum Beispiel weniger als ein Viertel der Iraker Muslime gewesen.

Darüber hinaus gibt es zahlreiche judenchristliche Gemeinden. Zu jüdischen Ansiedlungen vor allem im Nordwesten Arabiens kommt es einerseits schon nach der Zerstörung Jerusalems durch den babylonischen König Nebukadnezar im Jahre 586 v. Chr. sowie nach der zweiten Jerusalemzerstörung durch die Römer im Jahr 70 n. Chr.

Ein tendenziell monotheistischer Religionstypus ist auch im Sassanidenreich verbreitet, und zwar die Lehre Zarathustras, der sog. Zoroastrismus/Zarathustrismus bzw. Mazdaismus.

Festzuhalten bleibt, dass während der Zeit von Mohammeds Wirken viele arabische Stämme dem Polytheismus huldigen, die Mehrheit der Bevölkerung in den später eroberten byzantinischen und sassanidischen Gebieten Christen sind und daneben Anhänger des Judentums sowie des Zoroastrismus verbreitet sind.

2. Das Leben und Wirken Mohammeds (um 570 bis 632)

Hauptquelle der Ausführungen ist das Buch über Mohammed von Bobzin [2011]. Darin werden unter vielen anderen folgende arabische Quellen genannt: die erste Niederschrift des Koran unter dem dritten Kalifen ´Utmân Ibn ´Affân (reg. 644-656), die Prophetenbiografie von Ibn Ishâq (~704-767), die Geschichtswerke von At-Tabarî (839-923) und Al-Wâquidî (747-823) sowie die Biografiensammlung von Ibn Sa’d (784-845)4.

2.1. Die Zeit in Mekka

Mohammed wird in Mekka als Halbwaise (Vater vor Geburt gestorben) geboren, und zwar in der Sippe Haschim, die zum angesehenen Stamm der Quraisch gehört. Mit sechs Jahren verliert er seine Mutter und kommt in die Obhut seines Großvaters. Dieser verstirbt bereits nach zwei Jahren. Der nunmehr Achtjährige wird von seinem Onkel Abu Talib aufgenommen. Mohammed begleitet diesen später auf seinen Handelsreisen nach Nordsyrien, das damals zum Oströmischen Reich gehört.

Um 595

Im Auftrag der reichen Witwe Chadidscha führt Mohammed Handelskarawanen so erfolgreich nach Syrien, dass die fünfzehn Jahre ältere und zweimal verwitwete Frau dem Fünfundzwanzigjährigen die Heirat anbietet. Durch diese Ehe erlangt Mohammed als mekkanischer Kaufmann soziale Sicherheit und die finanzielle Unabhängigkeit. Chadidscha gebärt ihm vier Töchter und zwei Söhne. Letztere sterben schon im Kindesalter. Von den Töchtern wird Fatima die bedeutendste. Sie heiratet später den Sohn Ali von Mohammeds Onkel Abu Talib und wird so zur vielverehrten Ahnherrin der schiitischen Imame.

Um 610

Im Alter von vierzig Jahren gerät Mohammed in eine Phase des religiösen Umbruchs. Er verlässt zwischendurch immer wieder seine Familie und zieht sich zu asketischen Gebetsübungen auf den in der Nähe von Mekka gelegenen Berg Hira zurück. Dort erfährt er eine ihn erschütternde Gottesvision mit der Botschaft „Mohammed! Du bist der Gesandte Gottes!“

Der Empfang der ersten Gottesoffenbarung sowie der folgenden spielt sich so ab, dass der Erzengel Gabriel erscheint, die jeweiligen Botschaften Gottes in Form bestimmter Texte vorträgt, die Mohammed nachsprechen muss, auf diese Weise behält und als Gesandter Gottes an die Seinen weitergeben soll, weiter vortragen soll. Dieses Vortragen heißt auf Arabisch qur’an. Der Koran wird also nicht als ganzes Buch offenbart, sondern er entsteht als Summe von Einzeloffenbarungen. Die Offenbarungserfahrungen führen Mohammed in eine persönliche Krise. Er zweifelt und verzweifelt, bis hin zu Selbstmordgedanken. Doch seine Frau Chadidscha glaubt an seine Berufung, richtet ihn immer wieder auf und bestärkt ihn darin, seinen Offenbarungsauftrag als Gesandter Gottes (rasûl Allâh) bzw. als Prophet Gottes anzunehmen.

Bis 614

Die traditionellen Berichte sprechen davon, dass Mohammed etwa drei Jahre lang seine Offenbarungen nur seiner Familie und einigen auserwählten Freunden mitteilt. Erst ab 613 beginnt er auch öffentlich zu predigen5. Er verkündet in Mekka seine Überzeugung vom einzig wahren Gott, von der Gleichheit aller Menschen vor Gott und er will seinen Stamm (später sein arabisches Volk) angesichts des bevorstehenden Endgerichts Gottes zur Umkehr, das heißt zur Abkehr von der Vielgötterei bewegen.

Als Gesandter Gottes und als von Gott erwählter Prophet sieht sich Mohammed in der Nachfolge der biblischen Propheten, zu denen auch Jesus gezählt wird. Er will die Offenbarungen Gottes, wie sie von früheren Propheten in anderen Sprachen über die Heiligen Schriften (wie Thora, Psalmen und Evangelien) anderen Völkern zuteil wurden, seinem arabischen Volk verkünden. Entsprechend lässt der Koran an verschiedenen Stellen Gott sprechen: „Dies sind die Verse der deutlichen Schrift. Wir haben sie als einen arabischen Koran herabgesandt“ (Sure 12,1 f.; ähnlich 41,1 und 43,1)“ [Halm 2010, 24].

Mohammed will also keine neue Religion stiften. Er empfängt die gleichen Gottesoffenbarungen für sein Volk wie sie Juden und Christen ursprünglich auch empfangen haben. Daher hofft er anfangs, dass sich diese ihm anschließen werden, zumal die damaligen Judenchristen mit ihm die Auffassung teilen, dass Jesus nichtgöttlicher Natur sei. Allerdings will Mohammed zum reinen Monotheismus zurück, wie er ihn in Abraham verkörpert sieht. „Abraham war weder Jude noch Christ; sondern er war ein wahrer Gläubiger, ein Gottergebener. Und er war keiner von den Beigesellern“ [Sure 3/67, nach Bobzin 2014,55].

Das heißt, dem einen und einzigen Gott andere Teilhaber, wie zum Beispiel einen Sohn oder einen Heiligen Geist, an die Seite zu stellen, ist für Mohammed Götzendienst. Darin können bzw. wollen ihm die Christen und Juden natürlich nicht folgen. Damit werden sie zu Gegnern, die zu unterwerfen sind, aber nicht zu bekehren; denn als Buchbesitzer zählen sie zu den tolerierten Religionsangehörigen, die als sog. Schutzbefohlene (dimmî) durch Zahlung einer Kopfsteuer in der islamischen Gesellschaft nach ihrem Glauben leben dürfen.

Aus der jüngeren Generation der Clans und aus den unteren Sozialschichten, den sog. Schwachen, kommen die ersten Anhänger, die sich selbst als (Gott-)Ergebene (muslimûn) und ihren Glauben als Ergebung (islâm) - nämlich als Unterwerfung unter den Willen Gottes – bezeichnen. Die ersten Bekehrten aus seinem Stamm sind Alî, der Sohn seines Onkels Abû Tâlib, sein Adoptivsohn Zaid Ibn Hârita und Abû Bakr aus der Sippe Taim.

Die Mehrheit der Stammesangehörigen lehnen Mohammeds Lehren ab. Sie halten ihn für einen Spinner, für einen von Geistern Besessenen. Sie lassen ihn aber gewähren, weil er anfangs eher als Warner im Hinblick auf das nahende Endgericht Gottes auftritt. Eine immer feindseliger werdende Opposition entsteht ab dem Zeitpunkt, ab dem er und seine Anhänger den Polytheismus offen zu bekämpfen beginnen. Denn mit letzterem sind nicht nur ideelle Werte, sondern auch materielle Interessen verbunden. Für die Mitglieder einiger Sippen ist die Betreuung der jährlichen Wallfahrt zu den einheimischen Göttern zu einem wichtigen Wirtschaftszweig geworden. Die Bedrohungen nehmen zu; aber die Loyalität seines Clans schützt ihn.

Der Widerstand schlägt in Verfolgung um, als den Gegnern Mohammeds bewusst wird, dass dem traditionellen Wertesystem des Stammes die Legitimationsgrundlage entzogen wird. Diese ruht auf den ungeschriebenen Gesetzen der Stammesaristokratie, wie z.B. den Verwandtschaftsbeziehungen, der Loyalität zum Stamm oder dem Vorrang des Alters vor der Jugend, usw. Alle von den Ahnen und Vätern tradierten Lebens-, Rechts- und Glaubensnormen stehen zur Disposition. An die Stelle der Stammesgemeinschaft tritt die Gemeinschaft der Gläubigen (umma), mit ihrem Bekenntnis zu Gott und ihrer Loyalität zu seinem Propheten, der seine Legitimität und Autorität über die Offenbarungen direkt von Gott ableitet. Muslim und damit Mitglied der Umma kann jeder Mensch werden, unabhängig von Alter und Geschlecht, von höherem oder niederem sozialen Status, aus jedem Stamm oder Clan. Leute aus der Unterschicht als Gläubige sind höher geschätzt als die ungläubigen Mitglieder der herrschenden Klasse. Damit wird die Mohammed-Gruppe zu einer Bedrohung für die Machthaber der Stämme.

Um 615

Mohammed sieht, dass er seinen verfolgten Anhängern keinen Schutz mehr bieten kann. Auf seinen Befehl hin wandert eine Gruppe nach Abessinien (dem heutigen Äthiopien) aus, denn mit dem dort herrschenden christlichen König (negus) bestehen Handelsbeziehungen und er hat den Ruf, gerecht und tolerant zu sein.

Die Zurückgebliebenen werden weiter in vielerlei Hinsicht boykottiert. Muslime der Unterschicht stehen außerhalb der Stammesnormen und werden sogar gefoltert. Obwohl Mohammeds Onkel Abû Tâlib selbst nicht den Islam annimmt, beschützt er im Sinne der traditionellen Sippenloyalität die Boykottierten so lange, bis der Boykott offiziell zurückgenommen wird. Die Umma-Mitglieder dürfen unter anderem wieder an der Kaaba ihre Gebete verrichten; denn Mohammed behält diese vorislamischen religiösen Riten bei, bettet sie aber in islamische bzw. koranische Sinnhorizonte ein.

Die Kunde vom Islam verbreitet sich immer mehr unter den arabischen Stämmen. Dies ist sicherlich auch eine Folge der Werbung, die Mohammed für seine neue Lehre während der jährlichen Wallfahrt unter den nach Mekka kommenden Pilgern betreibt.

619 bis 621

Mohammeds engste Stützen, seine Ehefrau Chadidscha und sein Onkel Abû Tâlib, sterben im Jahr 619. Oberhaupt der Sippe Haschim wird Mohammeds Erzfeind Abû Lahab. Damit verliert Mohammed den Schutz seines Stammes. Als er von einem drohenden Mordkomplott hört, sieht er sich gezwungen, nun außerhalb seines Stammes und das heißt zugleich außerhalb Mekkas nach Verbündeten zu suchen, die ihn als Stammesfremden im Sinne des altarabischen Gewohnheitsrechts schützen, und zwar im Rahmen eines kurzfristigen sog. Nachbarschaftsverhältnisses oder eines langfristigen förmlichen Bündnisses.

2.2. Die Zeit in Medina

621/622

Beim benachbarten Stamm der Thaquîf findet er kein Gehör. Da kommen ihm Stammeszwistigkeiten in der weiter nördlich gelegenen Oasensiedlung Yathrib (dem heutigen Medina) zugute. Zwischen den arabischen Stämmen der Aus und der Chazradsch herrscht Streit, und der Status der drei dort ebenfalls ansässigen jüdischen Stämme der Banû Qainuqâ, der Banû Nadîr und der Banû Quraiza ist ungeklärt. In solchen Situationen ist es Sitte, nach einem Schlichter Ausschau zu halten. Und die Wahl fällt auf den für seine Standhaftigkeit gegenüber dem eigenen Stamm und seine Führungsqualitäten schon bekannten Mohammed.

Zweimal kommen heimlich Delegationen nach Mekka und verhandeln diesbezüglich mit Mohammed. Er fordert die Anerkennung seiner prophetischen Autorität und die Ergebung in den Willen des einen Gottes (islam); sie sind bereit, ihn und seine mekkaner Gruppe als Gegenleistung zu schützen und zu unterstützen. Auf dieser Grundlage nimmt Mohammed die Schlichterrolle an.

Beim zweiten Treffen wird ein förmlicher Bündnisvertrag (hilf) geschlossen. Vertragspartner sind auf der einen Seite die aus Mekka auswandernden Muslime (al-muhagirun) und die Vertreter der Stämme aus Yathrib, die sog. Helfer (al-ansar). „Dies ist ein Vertrag [wörtl.: Schriftstück, kitâb ] von Mohammed, dem Propheten, zwischen den Gläubigen und den Muslimen von Qurais mit Yathrib, und mit denen, die ihnen folgen, sich ihnen anschließen und gemeinsam mit ihnen kämpfen. Sie sind eine einzige Gemeinschaft, unterschieden von allen anderen.“[Bobzin 2011, 95 f.]

622

Auf der Basis dieser Bündnissicherheit übersiedelt Mohammed mit seiner mekkaner Gruppe im September des Jahres 622 nach Yathrib, das später in al-Madīna al-munawwara (die erleuchtete Stadt) umbenannt wird. Bobzin [2011, 92] bewertet diese sog. Hedschra (Auswanderung) wie folgt: „Damit wird klar, daß Mohammed - zusammen mit seinen Anhängern - einem neuen Stamm beitritt, der über die Institution der Blutrache nunmehr für seinen Schutz sorgt. Das ist der stammesrechtliche Hintergrund der Auswanderung (hiǧra), den man nicht ignorieren darf, wenn man das Wirken Mohammeds in Medina in all seinen Dimensionen verstehen will.“ Der Bündnisvertrag endet mit folgendem Satz Mohammeds: „Blut [das zu rächen ist] ist Blut [das zu rächen ist], und [straflos] vergossenes Blut ist [straflos] vergossenes Blut; ihr gehört zu mir und ich gehör zu euch; ich bekriege den, der euch bekriegt, und halte Frieden mit dem, mit dem ihr in Frieden lebt.“ [Bobzin 2011, 92]

Damit begründet Mohammed eine neue Stammesföderation (umma), deren Unterscheidungsmerkmal die neue monotheistische Religion, der Islam ist. Sie bleibt in der Anfangsphase offen für andere Gruppen, wie z.B. für die medinenser Juden, die als gleichberechtigte Stämme gelten; denn Mohammed hegt die Erwartung, dass die Juden im Islam schließlich ihre eigene Religion erkennen [Bobzin 2011, 104].

Die Auswanderung führt zu einem Rollenwechsel in Mohammeds Wirken. In Mekka hatte das Religiöse Vorrang vor dem durchaus auch vorhandenen Politischen. Mohammed trat als Verkünder des einen Gottes auf und mahnte zur Buße und Umkehr in Anbetracht des kurz bevorstehenden göttlichen Strafgerichts. In Medina tritt der Bezug zum Jenseits zurück. Der Endgerichtsgedanke mit seinen Verheißungen von Lohn und Strafe bleibt erhalten, rückt aber in die Ferne. Im Fokus steht das Diesseits der medinensisch-islamischen Urgemeinde mit ihrer theokratischen Verfassung und der starken Position Mohammeds in ihr als Gesandter Gottes: „Gehorcht Gott und seinem Gesandten“, wie es im Koran heißt.

623 bis 627

Vor die Funktion des religiösen Führers schiebt sich die Funktion des politischen Verwalters und Gestalters, und kurz darauf die Funktion des militärischen Anführers. Zuerst müssen die verschiedenen Stämme und Clans in die islamische Gemeinde (umma) zusammengeführt werden. Daneben sind für diese Gemeinde Regeln für die religiös-kultische und politisch-soziale Organisation aufzustellen. Schließlich muss die Auseinandersetzung mit den Gegnern aus den eigenen Reihen weitergeführt und mit den Juden und Christen begonnen werden; dies alles durch Verhandlungen oder mit kriegerischen Mitteln.

Die Mitglieder der arabischen Clans bekehren sich nach und nach alle zum Islam. Stämme, die sich dem Islam verweigern, werden mit kriegerischen Mitteln dazu gezwungen [vgl. dazu Bobzin 2011, 96 ff.]. Nach altarabischem Verständnis ist der Stamm in zentraler Weise eine Kampfgemeinschaft. Diese traditionelle Auffassung gilt auch für die Umma als Glaubensgemeinschaft, was schon ganz deutlich im Bündnisvertrag Mohammeds mit den Medinensern seinen Ausdruck findet.

Der Kampf der Umma erhält aber eine ganz neue Legitimation, weil er ausdrücklich in den Dienst Gottes (gihâd, Dschihad) gestellt wird. In Sure 22,39 f. heißt es dementsprechend: „Denen, die kämpfen, ist das erlaubt, weil ihnen Unrecht angetan. – Siehe, Gott hat zu helfen ihnen Macht! – Weil sie vertrieben wurden aus ihrer Heimat ohne Recht, nur weil sie sagten: Unser Herr ist Gott!“ [nach Bobzin 2011, 97]. Dies ist die Legitimation, um die Ungläubigen in Mekka und die dortigen heiligen Stätten mit Gewalt zu erobern.

Weil die jüdischen Stämme Mohammed die Anerkennung als Prophet Gottes verweigern, werden auch sie bekämpft. Nacheinander werden die Stämme der Banû Qainuqâ (624), der Banû Nadîr (625) und der Banû Quraiza (627) aus Medina vertrieben.

Der Kampf um Mekka führt zu zahlreichen kriegerischen Auseinandersetzungen mit wechselndem Kriegsglück. Für die Verfestigung der medinensischen Gemeinde werden drei Schlachten besonders bedeutsam: die Schlacht von Badr (624, Medina siegt), die Schlacht am Berge Uhud (625 Mekka siegt) und der sog. Grabenkrieg (627, unentschieden: Mekkaner belagern Medina vergeblich und ziehen ab). Nach dem Grabenkrieg arbeitet die Zeit für Mohammed. Immer mehr Mekkaner bekehren sich zum Islam.

628/629

Im Jahre 628 zieht Mohammed mit einer kleinen Schar in Pilgergewändern nach Mekka. Doch die Mekkaner verwehren ihm den Eintritt. Es kommt nach längerem Verhandeln zu einer Kompromiss-Abmachung. Mohammed sagt zu, keine mekkanischen Karawanen mehr anzugreifen und verzichtet in diesem Jahr auf die Wallfahrt, dafür wird den Medinensern für das nächste Jahr eine ungestörte Wallfahrt zugesichert.

Im nächsten Jahr pilgern viele Muslime nach Mekka. Mohammed nimmt diese Wallfahrt, an der er selbst nicht teilnimmt, zum Anlass, „die Riten am mekkanischen Heiligtum und an den Wallfahrtsstätten der Umgebung (wie in ´Arafât) zu einem einzigen Komplex zusammenzufassen, im islamischen Sinne neu zu ordnen und zu deuten;“…[Bobzin 2011, 111].

630

Schließlich führt Mohammed im Kampf um Mekka eine Entscheidung herbei. Er rückt mit einer großen muslimischen Streitmacht an. Unterhändlern aus Mekka werden Friedensgarantien zugesichert. Daraufhin erfolgt eine friedliche Übergabe der Stadt. Mohammed hat sein engeres Ziel erreicht: er ist wieder integriert im islamisch-wiedervereinten Mutterstamm der Quraisch, und die Heiligen Stätten Mekkas haben einen islamischen Inhalt, den er auf Abraham und Ismael als Gründer bzw. Erneuerer der Kaaba zurückführt.

632

Im Jahre 632 nimmt Mohammed an der Wallfahrt teil, die seine letzte sein wird und daher später Abschiedswallfahrt genannt wird. Bald danach wird er fieberkrank und entschläft in den Armen seiner Lieblingsfrau Aischa.

2.3. Fazit

Hervorzuheben ist, dass Mohammeds Offenbarungserlebnisse mit seiner Berufung zum Propheten nicht aus instrumentell-politischen Motiven heraus simuliert worden sind. „Das Berufungserlebnis war kein abgekartetes Gaukelspiel, wie man im Abendland lange Zeit glaubte. Für die einzelnen, in den Überlieferungen geschilderten Details lassen sich zahlreiche Parallelen aus der Religionsgeschichte anführen, und sie zeigen, daß an der Echtheit des prophetischen Erlebens von Mohammed nicht gezweifelt werden kann“ [Bobzin, 2011, 78].

Während der zehn Jahre ab der Medina-Zeit bis zu seinem Tod hat Mohammed das Ziel verfolgt, die heidnischen arabischen Stämme für die Umma zu gewinnen. Dazu hat er sich aller Mittel bedient, die den damals vorherrschenden kulturellen Stammesnormen entsprachen, insbesondere kriegerische Kämpfe, Bündnisverträge und persönliche Eheschließungen. Viele seiner dreizehn Frauen hat er geheiratet, um einen Stamm oder eine Person an sich zu binden, was nach Stammesnorm nichts Verwerfliches war [Bobzin 2011, 114]. Über Bündnisverträge gewann er zahlreiche Stämme. Dies auch deshalb, weil viele sesshafte als auch nomadische Stämme es als vorteilhaft ansahen, zum Islam überzutreten, um die Muslime als Bündnisgenossen zu haben. Auf diese Weise gelang es Mohammed, die islamische Umma über das ganze Gebiet der Arabischen Halbinsel auszudehnen und fast alle Araber im Islam zu einen.

3. Nach Mohammeds Tod

3.1. Das Problem der Nachfolge

Der plötzliche Tod kommt für Mohammed unerwartet und unvorbereitet. Für die Zeit nach seinem Ableben hat er daher noch keinerlei Vorsorge getroffen. Er hinterlässt ein politisches Bündnisgefüge von arabischen Stämmen im Sinne einer großen Konföderation voller Rechtsunsicherheit und ohne Nachfolgeregelungen. Die Situation ist deshalb mehr als kompliziert, weil Mohammed ein individuelles Funktionsnetz in sich vereinigt hat. Er war zugleich „geistlicher und weltlicher Herrscher, Gesetzgeber und Heerführer, der letzte Prophet der Geschichte und Empfänger der Offenbarung des Koran“ [Schirrmacher 2009, 1].

Hinsichtlich der Nachfolge wird zunächst eine Machtteilung zwischen den mekkanischen al-muhagirun und den medinensischen ansâr erwogen, was aber schnell scheitert6. Obwohl sich die Medinenser durch die Aufnahme Mohammeds und seiner Anhänger große Verdienste erworben haben, bleiben ihnen Führungsfunktionen verwehrt.

Einig ist sich die Umma, dass es einen Stellvertreter/Statthalter des Gesandten Gottes, einen Kalifen (chalifa), geben muss, und zwar im Sinne des genealogisch-tribalen Prinzips (nasab) aus Mohammeds Stamm der Quraisch [Noth 1991,75]. Im Hinblick auf die Auswahlkriterien gehen die Meinungen auseinander: nur aus der Prophetenfamilie oder außerhalb der Prophetenfamilie, aber mit besonderen islamischen Verdiensten (sâbiqa). Die Auseinandersetzungen darüber werden in Zukunft die islamische Gemeinschaft in mehrere Gruppierungen spalten. Zu den bis heutzutage bedeutsamsten zählen die später als Sunniten und Schiiten bezeichneten Richtungen.

Für die Gruppe der Schiiten muss der geistliche (immam) und weltliche Nachfolger aus der Familie des Propheten stammen, weil nur ihm göttliche Segenskraft zugesprochen wird. Die Auswahl dafür ist klein: Mohammeds Söhne sind früh verstorben, die Söhne seiner Tochter Fatima sind noch Kinder. In Frage kommt nur Ali, der Schwiegersohn Mohammeds. Seine Anhänger werden daher Shi´at ´Ali (Partei des Ali) oder auch Aliden genannt. Sie können sich aber gegenüber der sunnitischen Mehrheit nicht durchsetzen.

Die Bezeichnung Sunniten bezieht sich auf die Sunna; darunter versteht man die überlieferte Lebenspraxis des Propheten. Auf sie greift man als Deutungshilfe bei den Fragen zurück, auf die der Koran keine Antwort bereitstellt. Für die sunnitischen Vertreter reicht es aus, wenn der Nachfolger als nur weltlicher Führer aus dem Kreis von Mohammeds ersten verdienten Kampfgefährten aus dem mekkaner Stamm der Quraisch hervorgeht. Nach diesem Konzept wird Abu Bakr, einer der ersten An-hänger des Propheten und Vater von dessen Ehefrau Aischa zum Kalifen gewählt.

3.2. Die ersten vier Kalifen (632 bis 661)

Abu Bakr (632-634) sieht sich mit dem Zerfall der Umma konfrontiert. Viele Stämme sind ihr weniger aus Glaubensüberzeugung beigetreten als vielmehr um der politischen und ökonomischen Vorteile willen. Sie betrachten ihren Bündnisvertrag mit dem Tod des Vertragspartners Mohammed als erloschen, was nach altem Stammesrecht legal ist. Jenen Stammesführern ist aber nicht klar, dass Mohammed nicht als Scheich, sondern als Gesandter Gottes diese Verträge abgeschlossen hat, die damit für die muslimische Gemeinschaft als unkündbar gelten. Abu Bakr sieht sich daher genötigt, diesen Abfall vom Islam (ridda) zu bekämpfen und die abtrünnigen Stämme wieder zu unterwerfen.

Der zweite Kalif Umar ibn al-Chattab (634–644) ruft im Jahre 638 in dem südlich von Damaskus liegenden Ort Dschabiya seine muslimischen Führungskräfte zusammen und vereinbart eine Reihe von Verwaltungsleitlinien, unter anderem hinsichtlich der Kopf- und Grundsteuer für Nichtmuslime, der Armenhilfe und der Verteilung der Kriegsbeute. Ein Fünftel der Beute, das nach alter Sitte den Stammesscheichs zustand, fällt jetzt an den Kalifen. Die Mitglieder und Nachkommen des religiösen Verdienstadels werden ebenso bedacht wie die einzelnen Stammeskämpfer. Die Höhe der Zahlungen orientiert sich an den Angaben einer Heeresliste (dīwān). Zur Verwaltung der Einnahmen und Ausgaben wird eine Zentralkasse (bait al-māl) eingerichtet. In diese sollen die militärischen Anführer in den verschiedenen Ländern die Hälfte ihrer Einkünfte einbringen [Halm 2010, 59 f.].

Weiterhin führt Umar die islamische Zeitrechnung ein. Als muslimisches Jahr 1 wird das Jahr der Auswanderung des Propheten von Mekka nach Medina (Hidschra/higra) festgelegt, also das Jahr 622 n.Chr.

Im Jahre 644 wird Umar von einem versklavten persischen Soldaten in Medina ermordet. Auf ihn folgt der dritte Kalif Uthman ibn Affan (644–656). Mit seiner Wahl verdrängt die alte mekkanische Machtelite die Vertreter des religiösen Verdienstadels; denn Uthman (auch Osman genannt) stammt aus der Sippe der Banû Umayya, die für lange Zeit den Islam erbittert bekämpft hat und sich erst spät der Umma anschließt.

Uthman vollbringt eine religionspolitische Großtat. Er initiiert im Jahre 653 eine Kanonisierung des Korans. Schon seine Vorgänger hatten die schriftliche Sammlung der Suren angeordnet, weil sie befürchteten, dass durch den Tod vieler Glaubenskämpfer die mündliche Überlieferung gefährdet würde. Aufbauend auf den Vorarbeiten seiner beiden Vorgänger lässt Uthman mit Hilfe von Mohammeds Sekretär Zaid Ibn Tâbit eine allgemein verbindliche Version des Korans zusammenstellen und herausgeben. Damit ist 21 Jahre nach Mohammeds Tod die Grundlage der islamischen Religion fixiert und die Einheit der Religion und ihr Fortbestand zunächst gesichert [Schlicht 2013, 61].

Mit dem Regierungsstil von Uthman, insbesondere mit seiner Vetternwirtschaft, werden die Muslime immer unzufriedener, was schließlich zu seiner Ermordung im Jahr 656 führt.

Als vierter Kalif kommt für die Partei des Alî (Shi´at ´Ali) endlich der Schwiegersohn Mohammeds zum Zuge. ʿAlī ibn Abī Tālib (656-661) stammt aus dem Propheten-Clan der Banū Hāschim. Er verlässt das bisherige islamische Zentrum Medina und macht Kufa am Ufer des Euphrat zu seiner Residenz.

Die Wahl Alis entzweit die Umma. Seine Gegner werfen ihm unter anderem vor, nicht konsequent genug die Mörder seines Vorgängers zu verfolgen. Insbesondere der einflussreiche Gouverneur Mu´awiya des zwischenzeitlich eroberten Syrien will das Blut seines Verwandten Uthman rächen. Bei Siffin am Euphrat kommt es im Jahre 657 zu einer Entscheidungsschlacht. Zwar gewinnen die Truppen Alis zunächst die Oberhand, verspielen diesen Vorteil aber durch das umstrittene Zugeständnis Alis an die Gegner, einen Schiedsspruch zuzulassen. Aus Protest dagegen verlässt ein Teil von Alis Anhängern das Heer. Diese sog. Ausziehenden (Charidschiten) werden nun ebenfalls zu Gegnern des Kalifen.

Den im Jahre 659 erfolgten Schiedsspruch interpretiert Mu´awiya zu seinen Gunsten und lässt sich von seinem Heer in Jerusalem zum Kalifen ausrufen. Ali dagegen wird im Jahre 661 von einem Mitglied der Charidschiten vor der Moschee von Kufa ermordet. Um seinen Schrein entsteht der Pilgerort Nadschaf [Kettermann 2001, 24].

Die Schiiten betrachten die ersten drei Kalifen als unrechtmäßige Herrscher. Sie versuchen später über die zwei nunmehr erwachsenen Prophetenenkel erneut an die Macht zu kommen. Der ältere Al-Hasan verzichtet auf eine Kandidatur, und in der Schlacht von Kerbela (im heutigen Irak) findet sein jüngerer Bruder Al-Husain im Jahre 680 gegen eine sunnitische Übermacht den Tod, damit zum schiitischen Märtyrer werdend. Das islamische Schisma ist ab jetzt eine nicht mehr veränderbare Realität, das heißt die Spaltung in die beiden Konfessionen der Schiiten und Sunniten, die Vorherrschaft der letzteren und eine spätere Ausdifferenzierung beider in einzelne Richtungen.

4. Die arabisch-islamische Expansion (632 bis 750)

Der arabische Stamm ist eine Solidar- und Kampfgemeinschaft. Insbesondere für die Nomadenstämme gehören Raub- und Beutezüge gegen andere Stämme seit Jahrhunderten quasi zur legalen Wirtschaftsweise. Ausgenommen davon sind Verbündete. Nach Mohammeds Tod besteht der größte Teil der Arabischen Halbinsel aus einem ausgedehnten Bündnisnetz von Stämmen und Stammesteilen. Schon nach ihrer traditionellen Verhaltensnorm dürfen sich diese nicht bekriegen. Hinzu kommt ein religiöser Riegel: sie sind Teil der islamischen Umma. Weil dadurch die kriegerischen Ventile nach innen weitestgehend geschlossen sind, ist es eine fast zwangsläufige Folge, dass sie sich nach außen hin öffnen.

Eine zusätzliche Legitimation gibt der religiös motivierte Krieg, der Dschihad [Bobzil 2014, 90 ff.]. Die koranischen Ausführungen dazu lauten wörtlich „das Bemühen auf dem Wege Gottes“ (al-gihâd fî sabîl allâh). Dieses Bemühen wird in späteren Auslegungen primär als vergeistigter Kampf des Gläubigen um seine Seele interpretiert. Zu Mohammeds Zeit meint es aber vor allem eine kriegerische Auseinandersetzung mit den Ungläubigen. Unter der Fahne des Dschihad setzen die arabischen Stämme ihre gewohnten Raubzüge fort, nun aber als Eroberungsfeldzüge gegen die Ungläubigen außerhalb der Arabischen Halbinsel.

4.1. Die zu einem Weltreich führenden militärischen Eroberungen

Die Arabische Halbinsel ist seinerzeit von zwei Großreichen eingekreist, im Westen durch das Byzantinische Reich, im Osten durch das neupersische Reich der Sassaniden, jeweils getrennt durch die arabisch-christlichen Pufferstaaten der Ghassaniden im Westen und der Lachmiden im Osten. Beide Reiche sind durch ihre jahrzehntelangen wechselseitigen kriegerischen Auseinandersetzungen extrem geschwächt. Beide machen den Fehler, die ersten arabischen Überfälle zu unterschätzen sowie ihre Pufferstaaten zu vernachlässigen (Ghassaniden) bzw. zu beseitigen (Lachmiden). Die byzantinischen und sassanidischen Grenzregionen werden daher für die angreifenden arabischen Stämme ein schnelles Opfer.

Im Jahr 635 wird Damaskus eingenommen. In der Schlacht am Yarmuk (im heutigen Jordanien) wird 636 ein byzantinisches Heer entscheidend geschlagen, so dass ganz Syrien mit Palästina in die Hand der Muslime fällt: 638 Jerusalem, 640 Caesarea, Mosul 641. Zwischen 639 und 642 wird Ägypten eingenommen, mit der damaligen Weltstadt Alexandria, Tripolis 643. Ein sassanidisches Heer wird um 638 bei Kadesia (im heutigen Irak) besiegt, damit kommt das reiche Mesopotamien mit der sassanidischen Hauptstadt Ktesiphon unter muslimische Herrschaft. Nach der Entscheidungsschlacht bei Nehawend (heutiges Hamadan) im Jahre 642 kontrollieren die islamischen Krieger schließlich ganz Persien. Eine Mittelmeerflotte wird aufgebaut, Zypern 649 erobert. Konstantinopel wird zwischen 673-678 und 717-718 zweimal, wenn auch vergeblich, belagert.

Um 700 fällt Karthago. Zu Beginn des 8. Jahrhunderts ist ganz Nordafrika bis zum marokkanischen Atlantik in muslimischem Besitz. Im Jahre 711 landen muslimische Berbertruppen unter Tāriq ibn Ziyād bei Gibraltar (Berg des Tariq) in Spanien, erobern zwischen 711-719 die Iberische Halbinsel, überwinden bis 725 die Pyrenäen und einverleiben sich Südfrankreich. Von dort dringen die Araber bis in die Schweiz vor. Karl Martell stoppt den Einfall in das Frankenreich im Jahr 732 in der Schlacht von Tours und Poitiers. Ein Gebiet um Narbonne bleibt aber bis 751 in der Hand der Muslime. Bis zum 9. Jahrhundert gelingt die Eroberung der Balearen und Siziliens.

Um 650 ist Armenien eingenommen, 664 Kabul, 710 Buchara, 715 Samarkand im heutigen Usbekistan, 737 sind die Araber im Kaukasus. Bis 712 dringen muslimische Heere bis an die Grenzen Indiens und Chinas vor. 751 besiegen die Araber in der Schlacht am Talas ein chinesisches Heer.

Innerhalb von 30 Jahren nach Mohammeds Tod haben die arabisch-islamischen Truppen das ganze neupersische Reich sowie die byzantinischen Provinzen Armenien, Syrien mit Palästina und Ägypten unter ihrer Kontrolle. Neunzig Jahre später haben sich die Eroberungen zu einem Weltreich zusammengefügt, das sich „vom Indischen Subkontinent und Transoxanien östlich des Aral-Sees bis nördlich der Pyrenäen erstreckt, das von der Sahara bis an den Atlantik, vom Indus bis zur Bicaya reicht“ [Schlicht 2013, 50]. Wie war das möglich? Denn einen „ausdrücklichen Missionsauftrag formuliert der Koran nicht; auch ein politisches Eroberungsprogramm ist nirgends überliefert“ [Halm 2010, 28]. Welche Gründe lassen sich dafür als Erklärung heranziehen?

4.2. Erklärungsfaktoren für die schnelle arabisch-islamische Expansion

Für die frappierende Schnelligkeit der Expansion ist ein komplexes Ursachenbündel aus macht- und wirtschaftspolitischen, religiösen, soziokulturellen und sozioökonomischen Faktoren verantwortlich. Der machtpolitische Niedergang der beiden Großreiche der Byzantiner sowie der Sassaniden wurde bereits erwähnt, ebenso ihre anfängliche Fehleinschätzung der von der Arabischen Halbinsel aus drohenden Gefahren. In der Tat handelt es sich in den Anfangsjahren um unkoordinierte Beutefeldzüge einzelner nomadischer Stämme, die auf den ersten Blick als gewohnter Normalfall erscheinen.

Als die Gefahr erkannt wird, schickt man in traditioneller Großreichmanier seine Heere in die Schlacht. Diese sind durch die jahrzehntelangen wechselseitigen Vernichtungsfeldzüge massiv geschwächt. Sie bestehen mehrheitlich aus Söldnern unterschiedlichster Herkunft, die von der einheimischen Bevölkerung oft als Besatzer betrachtet werden. Sie kämpfen vorherrschend in starrer Formation. Im sassanidischen Heer kämpfen schwergepanzerte Lanzenreiter, daneben eine Infanterie, die teils zwangsverpflichtet wurde7.

Diese starren Heeresformationen sind den kampferprobten leichten und wendigen arabischen Reiterverbänden unterlegen, die spontan und flexibel agieren und je nach Stärke des Gegners und der sich ergebenden Kampfsituation angreifen oder sich zurückziehen. Die Folge sind die entscheidenden Niederlagen in den Schlachten von 636 (Byzantiner), 638 und 642 (Sassaniden).

Ein zentraler Einflussfaktor ist das Zusammenspiel der Reaktionen der einheimischen Bevölkerung auf die Aktionen der arabischen Eroberer. Der Großteil der autochthonen Bevölkerung empfindet die Niederlagen der Byzantiner und Sassaniden als Befreiung von der fremden Besatzungsmacht.

Die heranstürmenden arabischen Stämme als neue Machthaber wiederum verstärken dieses Freiheitsgefühl, indem sie die einzelnen Regionen und Städte nur in Ausnahmefällen mit kriegerischen Mitteln einnehmen und nicht als Besatzer auftreten. Dies bedarf einer Erläuterung.

Mohammed betrieb keine islamische Missionsarbeit und führte, von einigen Ausnahmen abgesehen, wie z.B. dem Kampf gegen Mekka oder gegen abtrünnige Stämme, keine Missionskriege auf der Arabischen Halbinsel. Stattdessen arbeitete er nach traditionellen Stammesnormen, indem er einen Stamm und Clan nach dem anderen an die Umma band durch Bündnisverträge, Kooperationsabkommen und Loyalitätsbekundungen unter Beibehaltung der tribalen Autonomie (Noth 1991, 39 f.). In analoger Weise erfolgt die arabische Expansion weniger mit kriegerischen Mitteln, als vielmehr durch bündnis- und vertragsgestützte Eroberungen. Der Schlüssel, der dies ermöglicht, ist die Toleranz-Offenbarung, wie ich die Sure 9:29 im Koran bezeichnen möchte [nach Bobzin 2011, 108]:

Bekämpft diejenigen, die nicht an Gott und an den Jüngsten Tag glauben, die nicht das verbieten, was Gott und sein Gesandter verboten haben, und die nicht der rechten Religion anhangen von denen, denen die Schrift gegeben wurde, - bis sie Tribut (gizya) entrichten aus der Hand und sich dabei erniedrigen (sâgîrûn).

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Islamische Expansion bis zum Jahr 750 8

Mit dem Inhalt dieser Offenbarung ist nach Noth [1991, 43 f.] etwas Bahnbrechendes geschehen: „Sie eröffnete die Möglichkeit und bildete die Basis für ein Nebeneinander von Muslimen und Nicht-Muslimen (des ‚Schriftbesitzer‘-Typs) innerhalb eines islamisch definierten und dominierten politischen Verbundes. Sie hat damit vor allem auch wesentlich dazu beigetragen, dass die islamische Herrschaft nach dem Tode des Propheten so erfolgreich und schnell expandieren konnte; ‚Schriftbesitzer‘, denen die erobernden Muslime zunächst fast ausschließlich entgegentraten, konnten sich auf gizya, über deren Höhe sich verhandeln ließ, mit den Muslimen allenfalls einigen; mit der kompromißlosen Forderung eines Übertritts zum Islam wären die Eroberer auf einen dauerhaft wohl kaum zu überwindenden Widerstand gestoßen.“

In der Tat leben östlich des römischen bzw. byzantinischen Reiches zu jener Zeit neben jüdischen Stämmen viele Christen, die das Trinitätsdogma ablehnen und als Arianer, Nestorianer bzw. Monophysiten verfolgt werden. Mit ihren lokalen Vertretern schließen die arabischen Anführer Verträge ab, in denen bei Anerkennung der muslimischen Herrschaft gegen Zahlung einer Kopfsteuer (gizya) Religionsfreiheit und Sicherheit sowie die Aufrechterhaltung der lokalen Verwaltungsstrukturen unter Beibehaltung ihrer Amtsinhaber garantiert werden. Um diese Eroberungsmethode auch auf die neupersische Bevölkerung mit ihrer zoroastrischen Religion anwenden zu können, wird der sog. Schriftbesitzerstatus auf sie erweitert und damit zugleich das Kopfsteueraufkommen erhöht [Noth 1991, 66].

Die aus der Kopfsteuer, Grundbesitzabgaben usw. anfallende Beute wird an Zentralstellen gesammelt und nach einem bestimmten Schlüssel auf die arabischen Stammeskrieger verteilt. Ihre dadurch ausgelöste hohe Kampfmotivation wird durch das religiöse Versprechen gesteigert, über die Teilnahme am Dschihad Gott zu dienen und im Falle des Todes ins Paradies aufgenommen zu werden. Die Dschihad-Motivation ist später von abendländischer Seite maßlos übertrieben worden. Die Mehrheit der arabischen Kämpfer waren wohl nicht primär fanatische Gotteskrieger, als vielmehr nach alter arabischer Tradition auf Beute und Ehre aus. Dies gilt insbesondere für die Beduinenstämme.

Im Vergleich zu der byzantinischen bzw. sassanidischen Herrschaft muss die einheimische Bevölkerung der eroberten Gebiete unter der islamischen Herrschaft insgesamt weniger hohe Abgaben leisten. Diese Tatsache, zusammen mit der garantierten Religionsfreiheit und Sicherheit, sowie der Beibehaltung der Verwaltungsstrukturen mit den gewohnten Amtssprachen des Griechischen und des Mittelpersischen (Pahlawi) führt dazu, dass die Unterworfenen ihre Lebenssituation als verbessert erfahren und bereit sind, mit den neuen Herrschern zu kooperieren.

4.3. Zusammenfassende und ergänzende Bemerkungen

Der arabisch-islamischen Expansion fehlen traditionelle militärische Charakteristika: es gibt keinen Oberbefehlshaber, der übergeordnete Kriegsziele definiert und kein zentrales Heer, das man zu einer Entscheidungsschlacht zwingen könnte. Die Expansion ist nicht das Werk der Kalifen [Noth 1991, 68]. Vielmehr agieren die arabischen Stämme in gewohnter Beutefeldzugsmanier im Rahmen ihrer kriegerischen Autonomie mal einzeln, mal zusammen im zeitweiligen Bündnis mit anderen Stämmen. Neu ist, dass sich der Kampf als tribale Lebensform nicht mehr auf andere arabische Stämme richtet, sondern dass diese, nunmehr geeint in der islamischen Umma, ihre kriegerischen Kräfte außerhalb Arabiens bündeln und dies durch die Dschihad-Idee zusätzlich religiös legitimiert wird.

Die Expansion vollzieht sich nicht mit Feuer und Schwert durch glaubensfanatische Krieger, wie es ein Teil der späteren abendländischen Geschichtsschreibung behauptet. Gekämpft wird nur dort, wo man auf Gegenwehr trifft. In pragmatischer Befolgung der Toleranz-Sure 9:29 ist es nicht das Ziel, die (schriftbesitzenden) Menschen zum Islam zu bekehren, sondern zu spezifischen Vertragsbedingungen unter islamische Herrschaft zu bringen. Sie erhalten den Status von Schutzbefohlenen (ahl ad-dimma).

Die eroberten Völker sind rein zahlenmäßig, aber auch kulturell und zivilisatorisch den arabischen Stammeskriegern weit überlegen. Die muslimischen Eroberer sichern sich durch die günstigen Unterwerfungsbedingungen die Loyalität der Bevölkerung, lassen klugerweise die byzantinischen und sassanidischen Verwaltungsstrukturen mit deren Personal unter muslimischer Oberkontrolle bestehen, sichern sich auf diese Weise über die erhobenen Kopfsteuern und Abgaben ihre finanzielle Basis und eröffnen sich so Freiräume für die weiteren Eroberungen.

Die Infrastruktur der eroberten Gebiete wird also nicht angetastet und die Verwaltungsaufgaben werden weiterhin durch die in ihren Ämtern belassenen Einheimischen durchgeführt. Die Eroberer mischen sich auch nicht unter die Bevölkerung, sondern kampieren in den Städten Syriens und Palästinas abseits der Bevölkerung und in Mesopotamien, Ägypten und Nordafrika in besonders eingerichteten Militärlagern, nach Stammesverbänden geordnet und von regionalen Befehlshabern geführt. Aus diesen Militärlagern entwickeln sich später die Städte al-Bara (um 635) und al-Kûfa am Euphrat, al-Fustât (Alt Kairo, 641) am Nil und al-Qairawân (Kairuan, 670) im heutigen Tunesien [Halm 2010, 19].

5. Das arabisch-islamische Imperium unter dem Kalifat der Umayyaden mit der Hauptstadt Damaskus (661 bis 750)

5.1. Überblick

Mit Alîs Tod endet die Epoche der sog. rechtgeleiteten Kalifen. Anstelle der Wahlkriterien des nasab bzw. sâbiqa setzt sich jetzt der Statthalter von Damaskus nach dem Machtprinzip durch, Alîs Gegner Mu`awiya (661-680) aus dem zum Stamm der Quraisch zählenden Clan der Banû Umayya. Er verlegt den Regierungssitz von Kufa nach Syrien und macht Damaskus zur Hauptstadt. Damit verlagert sich das Zentrum des arabischen Imperiums von der Arabischen Halbinsel in eines der ältesten kulturellen und religiösen Zentren der Menschheit und empfängt von dort bedeutende Entwicklungsimpulse.

Am Ende seiner Amtszeit setzt Mu'awiya die Nachfolge seines Sohnes Yazid (680-683) durch und wird so zum Begründer der Dynastie der Umayyaden (661-750). Diese beherrscht das islamische Reich für neunzig Jahre und wird in Spanien noch für Jahrhunderte ein Kalifat führen.

Die Kalifen der Umayyaden-Dynastie9 sind: Mu'awiya I. (661–680), Yazid I. (680–683), Mu'awiya II. (683–684), Marwan I. (684–685), Abd al-Malik (685–705), al-Walid I. (705–715), Sulayman (715–717), Umar II. Ibn Abd al-Aziz (717–720), Yazid II. (720–724), Hischam (724–743), al-Walid II. (743–744), Yazid III. (744), Ibrahim (744), Marwan II. (744–750).

„Mit der Machtübernahme der Umayyaden hatten nicht mehr die früheren Weggefährten Muhammads, nicht mehr die besten und zuverlässigsten Muslime der ersten Stunde die Macht im arabisch-muslimischen Imperium, sondern das alt-arabische Establishment; die Nachfahren der schärfsten Gegner des Islam holten sich ihre Führungsrolle zurück, ernteten die Früchte ihrer Anbiederung an den Islam, als dessen Sieg nicht mehr aufzuhalten gewesen war“ [Schlicht 2013, 66].

Weil der ausschließlich machtgestützten umayyadischen Herrschaft jegliche innerarabische Legitimation fehlt, kommt es während des gesamten Kalifats zu Nachfolgekämpfen mit mehreren Gegenkalifen, Revolten und teilweise bürgerkriegsähnlichen Zuständen. Auslöser dieser Zwistigkeiten sind immer wieder Angehörige und Anhänger der Aliden und der Charidschiten. Trotzdem gelingt es den Herrschern, auf der einen Seite weitere Länder zu erobern und auf der anderen Seite ihr Staatsgebilde zu konsolidieren.

5.2. Konsolidierung und Erweiterung der Herrschaft

Mu'awiya I. (661–680) gliedert den Herrschaftsbereich in fünf Provinzen: Syrien, Irak, Dschazira (Nordmesopotamien), Persien mit dem Osten, Ägypten mit dem Westen und regelt die Rechte und Pflichten ihrer Statthalter.

Der Vorstoß nach Nordafrika bereitet erhebliche Schwierigkeiten. Die Byzantiner hatten fast nur die Küstenstädte besetzt, der größere Teil des Maghreb wird von Berberstämmen kontrolliert. Diese leisten immer aufs Neue heftigsten Widerstand. Im Jahre 670 wird Qairuan als militärischer und religiöser Stützpunkt errichtet. Der Ort wird zum geistigen Mittelpunkt der bekehrten Berber. Eine übertriebene Besteuerung wird um das Jahr 740 zum Auslöser für einen großen Berberaufstand, der zum ersten Mal religiös motiviert ist, indem man sich in Abgrenzung zum vorherrschenden Glauben auf die Lehre der Charidschiten beruft.

Im Rahmen der Konsolidierungspolitik wird vom Kalifen Abd al-Malik (685–705) ab 700 eine umfassende Verwaltungsreform initiiert. Er greift jetzt in die bislang den Beamten der unterworfenen Völker überlassene Staats- und insbesondere Steuerverwaltung ein. Anstelle des Griechischen im Westen und des Mittelpersischen (Pahlavi) im Osten wird Arabisch als einheitliche Verwaltungssprache durchgesetzt. Damit wird die Arbeit der zumeist nichtmuslimischen Beamten besser kontrollierbar. Ein einheitliches Währungssystem nach byzantinischem Vorbild mit auf Arabisch geprägten Münzen ermöglicht die Vergleichbarkeit von Beutestücken und Wirtschaftsgütern.

Neben der Almosensteuer (zakât) der Muslime ist eine Hauptfinanzierungsquelle der islamischen Herrschaft die Kopfsteuer (gizya), welche die schriftbesitzenden Nichtmuslime (Christen, Juden, persische Zoroastrier) für ihre Schutzgarantie (dhimma) zu zahlen haben. Diese Einnahmequelle droht durch die zunehmende Übernahme des Islam durch die nichtarabische Bevölkerung (die sog. mawâli) zu versiegen. Abd al-Malik verhängt deshalb ein Konversionsverbot.

Unter dem Kalifen al-Walid I. (705–715) erreicht das islamische Imperium seine größte Ausdehnung. Es reicht im Westen bis an den Atlantik, auf der Iberischen Halbinsel bis zu den Pyrenäen, im Norden/Nordosten bis an den Kaukasus sowie an das heutige Kirgistan und im Osten bis an den Indus. Auf seinen Befehl hin fällt der zum Islam übergetretene Berberführer Tariq ibn Ziyad über die Straße von Gibraltar mit einem überwiegend aus nordafrikanischen Berbern bestehenden Heer in die Iberische Halbinsel ein und vernichtet das dortige Reich der Westgoten. Der größte Teil der Halbinsel gerät unter muslimische Kontrolle und wird unter dem Namen al-Andalus Teil des Umayyaden-Imperiums.

Die Widerstände gegen das Konversionsverbot veranlassen Umar II. Ibn Abd al-Aziz (717–720) dazu, es wieder aufzuheben. Um aber die Finanzquelle zu erhalten, führt er die Regelung ein, dass die Neumuslime anstelle der Kopfsteuer eine sog. Bodensteuer zu entrichten haben.

5.3. Anfang einer islamisch-arabischen Kulturentwicklung

Unter dem Kalifat der Umayyaden entwickeln sich erste Elemente einer arabisch inspirierten neuen Kultur. Eine islamisch-arabische Literatur entsteht, und es entfaltet sich eine rege Bautätigkeit unter Verwendung griechischer und byzantinischer Stilelemente [Schlicht 2013, 66 f.].

Zwischen 687 und 691 lässt Abd al-Malik in Jerusalem den Felsendom errichten. Er ist der älteste monumentale Sakralbau des Islam und bis heute eines der islamischen Hauptheiligtümer. Damit verbunden ist der „Anspruch auf Jerusalem als Heilige Stadt neben oder gar vor Juden und Christen“ [Kettermann 2001, 26]. Den Dom ziert ein 240 Meter langes Inschriftenband mit Koranzitaten. Diese verfolgen das religionspolitische Ziel, den vor Ort als Gottes sohn verehrten Jesus im koranischen Sinne als Gottes diener und Propheten zurückzustufen und ihm den Propheten Mohammed zur Seite zu stellen10.

Neben dem Felsendom auf dem Grund des ehemaligen Herodes-Tempel lässt Abd al-Malik zwischen 706 und 717 weiterhin die al-Aqsa-Moschee bauen, nachdem er das von Umar ibn al-Chattab nach der Eroberung Jerusalems (638) errichtete Moscheegebäude aus Holz hat abreißen lassen11.

Zwischen 705 und 715 wird in der Hauptstadt Damaskus am Platz eines ehemaligen römischen Jupitertempels und der auf ihm folgenden christlichen Johanneskirche die monumentale Umayyaden-Moschee im Stil einer antiken Basilika gebaut. Weitere Moscheen und profane Schlösser mit wundervollen Mosaiken entstehen an verschiedenen Orten.

5.4. Zerfall der Umayyaden-Herrschaft

Spätestens ab 740 lassen sich die politischen Zerfallserscheinungen nicht mehr aufhalten. Um 743/44 ringen drei Kalifen um die Nachfolge. Immer mehr Aufstände greifen um sich. Zu Anführern der Opposition entwickeln sich die an den Rand gedrängten Aliden und im weiteren Sinne alle Mitglieder des Clans der Haschemiten (Banū Hāshim: Mohammeds Familie). Sie bekämpfen die nur machtbegründete Umayyaden-Herrschaft und sehen sich in genealogischer und religiöser Hinsicht zur Kalifennachfolge legitimiert.

Muh. ibn Ali, ein Nachkomme von al-Abbas, einem Onkel Mohammeds, ergreift die Initiative. Er beauftragt den persischen Heerführer Abu Muslim in Chorasan12, den Umsturzkampf zu organisieren. Unter der Bewegung Haschimiya sammeln sich alle Unzufriedenen: „gemäßigte Aliden, regionale Herrscher und Gouverneure, arabische Siedler, die mit dem Steuersystem unzufrieden sind, vor allem aber die in persischen Traditionen verhafteten Massen im Nordiran und die persischen Konvertiten, die mawâli “ [Kettermann 2001, 31]. Mit dem chorasanischen Kampfverband entsteht zum ersten Mal eine Art islamisches Heer, denn er ist nicht nach traditionellen arabischen Stammesnormen zusammengesetzt.

Im Jahre 747 beginnt mit dem Hissen der schwarzen Aufstandsfahnen in Merw der Kampf, der im Jahre 750 mit einer vernichtenden Niederlage des Kalifen Marwan II. endet. Die Aliden der Haschimiya-Bewegung gehen davon aus, dass ihnen das Kalifenamt versprochen worden sei. Die Abbasiden negieren dies und übernehmen alleine die Macht. Das Geschlecht der Umayyaden rotten sie aus13.

5.5. Grundprobleme der frühislamischen Herrschaft

Die ungelöste Legitimationsfrage

Mohammed hat neben seiner Berufungsaufgabe als Prophet Gottes alle Führungsfunktionen religiöser, rechtlicher, verwaltungs-organisatorischer und militärischer Art in seiner Person vereinigt, keine Nachfolgeregelungen getroffen und daher nach seinem Tod Ratlosigkeit hinterlassen. Im prophetischen Islam ist keine weltliche Obrigkeit, kein weltlicher Gesetzgeber, kein Konzept von Herrschaft vorgesehen [Noth 1991,73 ff.]. Daher ist die ganze frühislamische Zeit durch innerarabische Kämpfe um die Legitimität des jeweils amtierenden Kalifen gekennzeichnet. Eine Folge dieser Auseinandersetzungen ist der beginnende religiöse Spaltungsprozess, zunächst von Sunniten, Aliden bzw. Schiiten und Charidschiten.

Die begrenzte Macht frühislamischer Kalifen

Alle Lebensbereiche werden normiert von den koranischen Offenbarungen und Mohammeds situativen Handlungsregulativen (sunna). Die Einhaltung dieser Normen haben die Kalifen als Stellvertreter des Gesandten Gottes zu überwachen. Eine davon unabhängige Gesetzgebung ist undenkbar. Damit ist die Möglichkeit verbaut, auf neue Situationen in konsensfähiger Weise zu reagieren. Die Rechtmäßigkeit innovativer Anordnungen kann jederzeit bezweifelt und bekämpft werden.

Die Funktion eines umfassenden Gesetzbuches kann der Koran nicht erfüllen. Mit ihm konkurriert ein Geflecht aus der gewohnheitsrechtlichen Praxis der vorislamischen Stammestraditionen, aus vertraglichen Abmachungen mit arabischen Stämmen und Nichtmuslimen, aus der Übernahme byzantinischer und sassanidischer Steuervorschriften und aus Einzelanordnungen der Kalifen und ihrer Statthalter. Ein allein dem Kalifen verantwortlicher Verwaltungsapparat steht (noch) nicht zur Verfügung.

Über eine relative Macht verfügen die Kalifen durch die Verwaltung des Umma-Haushalts. In diesen geht die Zakât-Steuer der Muslime und die Kopf- bzw. dann Bodensteuer der Nichtmuslime ein, weiterhin ein Fünftel der Kriegsbeute. Das durch den zweiten Kalifen geschaffene Dîwân-System der Beuteverteilung nach Ranglisten führt mittelfristig zu Neiddebatten.

Die unterworfene andersgläubige Bevölkerung als Bürger zweiter Klasse

Christen, Juden oder Zoroastrier gelten als gläubige Besitzer einer Heiligen Schrift. Sie haben dadurch den Status als sog. Schutzbefohlene (Singular dimmî). Zwar können sie weiterhin nach ihrem Glauben leben, sind aber neben der zu zahlenden Kopf- und dann Bodensteuer doch erheblichen Einschränkungen unterworfen. Sie haben an ihrer Kleidung ein Erkennungszeichen (zunnar) zu tragen und dürfen keine neuen Kirchen oder Synagogen bauen. Verboten ist weiterhin der Waffenbesitz, eine Beziehung zu muslimischen Frauen und der Versuch, einen Muslim von einem anderen Glauben zu überzeugen [Fletcher 2005, 31]. Diese Stigmatisierung wird zu einem zentralen Widerstands- und Auflehnungsmotiv.

Die ungleiche Behandlung von arabischen und nichtarabischen Muslimen

Mohammeds „Idee einer im Islam begründeten Einheit aller Gläubigen“ [Nagel 1991, 105], in der Umma vereint, kann sich (noch) nicht durchsetzen. Unterworfene, die zur Religion des Islam übertreten wollen, müssen von einem arabischen Stamm gleichsam adoptiert werden, sie werden sog. Klienten (mawalî) eines Stammes. Wegen ihrer nichtarabischen Herkunft werden ihnen höhere Ämter verwehrt. Dagegen begehren vor allem die persischen und syrischen Eliten auf.

Die Autonomie der arabischen Stämme

Jeder Stamm agiert weiterhin im Rahmen seiner Stammesnormen und hat vor allem seine kriegerische Autonomie behalten. Zu einem gemeinsamen Kampf, wie dem Dschihad, muss er durch Bezahlung (Beute) und/oder religiöse Werbung (bis zur Erpressung hin) motiviert werden. Damit fehlt den Kalifen eine verlässliche Gefolgschaft.

Die Anarchie der arabischen Stämme

Die insbesondere kriegerische Stammesautonomie führt zu Dauerkonflikten zwischen einzelnen Stämmen sowie zwischen Stammeskonföderationen. So bekämpfen sich Südaraber gegen Nordaraber, in Syrien zum Beispiel Kalb gegen Qais [Kettermann 2001, 27 f.].

Das Umayyaden-Imperium als arabische Stammes-Konföderation

Den Arabern jener Zeit ist die Idee eines Staates mit überregionaler Herrschaft fremd. Maßgebliche politische Einheit bleibt der einzelne arabische Stamm. Von daher kann sich auch kein Staatsvolk entwickeln. Eine soziale Integration ist schon deswegen nicht möglich, weil die arabischen Eroberer sich nicht innerhalb der Bevölkerung niederlassen, sondern außerhalb in Feldlagern oder in extra gegründeten Garnisonsstädten einquartiert sind.

6. Das islamische Reich unter dem Kalifat der Abbasiden mit der Hauptstadt Bagdad (750 bis 1258)

Im irakischen Kufa wird Abû l-Abbas, ein Sohn von dem Revolutionsinitiator Muh. ibn Ali, zum Kalifen proklamiert. Von Abû l-Abbas (750-754) an, einem Nachkommen von einem Onkel Mohammeds, bleibt das Kalifat für gut fünfhundert Jahre in der Hand der Abbasiden-Dynastie14, das heißt bis zur Invasion der Mongolen im Jahre 1258. Das Bild einer fünfhundertjährigen Abbasiden-Phase suggeriert eine kontinuierliche dynastische Machtausübung, was aber keineswegs der Fall ist, wie noch zu zeigen sein wird. Den Aufstieg und seine Blütezeit erlebt das Kalifat unter seinen ersten neun Herrschern zwischen 750 und 847.

6.1. Aufstieg und Blütezeit des Kalifats (750-847)

Das chorasanische Revolutionsheer bestand zu einem großen Teil aus Persern, deren ritterliche Adlige (Dhegane) zusammen mit ihren Untergebenen sehr früh fast geschlossen zum Islam übertraten, aber unter der Umayyaden-Herrschaft als Klienten (mawālī) nicht als gleichwertig anerkannt wurden. Auf sie stützen sich die Abbasiden. Perser und Araber wetteifern in der Folgezeit um einflussreiche Rollen in der Armee, der Verwaltung, am Hof und im geistigen Leben. Von Anfang an eine Schlüsselrolle spielt dabei die aus dem Norden Afghanistans stammende persische Familie der Barmakiden. Unter ihrem Einfluss erfolgt die Umwandlung der umayyadischen Stammeskonföderation in einen islamischen Staat, als dessen Begründer der zweite Kalif gilt.

6.1.1. Kalif Al Mansur (754-775)

Er zentriert die Staatsgewalt im Amt des Kalifen als geistlichem (Imam) und weltlichem Herrscher mit Hof (Hofzeremoniell, Garde, Harem, Prunk und Luxus) und Verwaltung unter Leitung eines Wesirs, gegliedert in Diwane (Behörden) für Finanzen, Armee, Schriftverkehr, Rechtswesen mit relativer Freiheit der Richter (Qadi), Nachrichtendienst und Polizei. Stehendes Heer und bezahlte Beamte stützen die Herrschaft.

Ab 762 veranlasst al-Mansur den Bau einer neuen Hauptstadt. Am Westufer des Tigris in der Nähe der alten sassanidischen Residenz Ktesifon erbaut er Bagdad nach persischen Vorbildern als kreisrunde Palaststadt. Sie ist durch drei Mauerringe und einen breiten Wassergraben geschützt und öffnet sich nach außen über vier Stadttore. Im Zentrum liegt die Palastanlage mit einer rund 50 m hohen grünen Kuppel und einem goldverzierten Eingangstor (Goldene Pforte). Daneben befindet sich die Moschee. Drumherum gruppieren sich Häuser und Wohnungen für Leibwache, Familienangehörige, Würdenträger, Behörden (Diwane), Offiziere, Handwerker und Künstler.

Im Stile der alten orientalischen Großkönige ist der Kalif inmitten seiner Rundstadt vom Volk getrennt. Er ist nur noch privilegierten Personen zugänglich. Wie der sassanidische Perserkönig oder der byzantinische Kaiser hält er hinter einem Vorhang verborgen Audienz [Halm 2010, 36]. Bei der Thronbesteigung nimmt er einen schmückenden Beinamen an, wie al-Mansûr (der Siegreiche) oder ar-Raschid (der Rechtgeleitete).

Zur Verbesserung der zentralen Kontrolle wird das Reich in über zwanzig Provinzen aufgeteilt, die analog zur Zentralverwaltung organisiert sind. Die vom Kalifen auf Zeit bestellten Provinzgouverneure stammen in der Regel aus einer Familie der Oberschicht und tragen die volle Regierungsverantwortung, einschließlich Steuereintreibung und militärischem Oberbefehl.

6.1.2. Kalif Harun ar-Raschid (786-809)

Mi ihm erreicht die staatliche Entwicklung und mit ihr die religiöse Islamisierung, sprachliche Arabisierung sowie ökonomische und kulturelle Blüte des Reiches einen Höhepunkt. Der Wandel von einer arabischen zu einer islamischen Gesellschaft zeigt sich darin, dass sie sich nicht mehr über die ethnische Herkunft, sondern über die Religion und Kultur definiert. Der Islam wird damit zu einer völkerübergreifenden Weltreligion.

Die arabische Hochsprache15 und Schrift entwickelt sich in vorislamischer Zeit durch die stammesbezogenen Dichter, erhält über den Koran eine sakrale Funktion, ist Handelssprache, wird ab 700 allgemein verbindliche Verwaltungssprache und wird seit den Abbasiden die Sprache der Oberschichten, der Gebildeten, der Wissenschaftler und Künstler. Selbst die nicht-islamisierten Teile der Bevölkerung befleißigen sich nach und nach des Arabischen16.

Bagdad ist das größte und reichste Zentrum für Handel, Kunst, Kultur und Wissenschaft seiner Zeit. Intensive Handelsbeziehungen bestehen zu China, Indien und vielen Teilen Europas. Auf fränkische Initiative hin werden noch vor 800 gewisse diplomatische Beziehungen zwischen Karl dem Großen und Harun ar-Raschid gepflegt [Tibi 2001].

[...]


1 Vgl. zum Folgenden Goetze 2013, S. 53 ff.; Halm 2010, S. 7 ff.

2 https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Justinian_Byzanz.png. Erstellt am 2. März 2005, Urheber: Captain Blood, Titel: Das Restaurationswerk Justinians I. Es ist erlaubt, die Datei unter den Bedingungen der GNU-Lizenz für freie Dokumentation, Version 1.2 oder einer späteren Version, veröffentlicht von der Free Software Foundation, zu kopieren, zu verbreiten und/oder zu modifizieren.(01.01.2019)

3 https://commons.wikimedia.org/wiki/File:NabateensRoutes.png. This file is licensed under the Creative Commons Attribution-Share Alike 2.5 Generic, 2.0 Generic and 1.0 Generic license. Autor: Like tears in rain. Auch: https://de.wikipedia. org/wiki/Vorislamisches_Arabien. (31.12.2018). Deutsche Namen sind von mir eingefügt.

4 Weitere Quellen sind Noth (1991) und www.wikipedia.org/wiki/Mohammed.

5 Vgl. www.wikipedia.org/wiki/Islam.

6 Vgl. www.wikipedia.org/wiki/Mohammed.

7 Vgl. www.wikipedia.org/wiki/Sassanidenreich.

8 http://www.michael-schoefer.de/artikel-PDF/20150613_ms1456.pdf. Wikimedia Commons, Urheber: Romain0, derivative work: Furfur, Bild ist public domain. (01.01.2019)

9 Von einer Dynastie im eigentlichen Sinne lässt sich insofern nicht sprechen, als nur fünf Kalifen Söhne ihres jeweiligen Vorgängers waren, die übrigen waren aber Verwandte [Noth 1991,79].

10 Nach Neuwirth, Angelika (2010), in: www.wikipedia.org/wiki/Felsendom.

11 Vgl. www.wikipedia.org/wiki/Al-Aqsa-Moschee.

12 Chorasan ist eine historische Region in Zentralasien im Gebiet der heutigen Staaten Afghanistan, Iran, Tadschikistan, Usbekistan und Turkmenistan.

13 Bis auf Abd ar-Rahman, dem die Flucht in den Maghreb gelingt und der später in Andalusien das Emirat von Córdoba gründet.

14 Die Kalifen der Abassiden. Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Kalifen:

Abu l-Abbas as-Saffah (749–754), al-Mansur (754–775), al-Mahdi (775–785), al-Hadi (785–786), Harun ar-Raschid (786–809), al-Amin (809–813), al-Ma'mun (813–833), al-Mutasim (833–842), al-Wathiq (842–847), al-Mutawakkil (847–861), al-Muntasir (861–862), al-Mustain (862–866), al-Mutazz (866–869), al-Muhtadi (869–870), al-Mutamid (870–892), al-Mutadid (892–902), al-Muktafi (902–908), al-Muktadir (908–932), al-Qahir (932–934), ar-Radi (934–940), al-Muttaqi (940–944), al-Mustakfi (944–946), al-Muti (946–974), at-Tā'iʿ (974–991), al-Qadir (991–1031), al-Qaim (1031–1075), al-Muqtadi (1075–1094), al-Mustazhir (1094–1118), al-Mustarschid (1118–1135), al-Raschid (1135–1136), al-Muqtafi (1136–1160), al-Mustandschid (1160–1170), al-Mustadi (1170–1180), an-Nasir (1180–1225), az-Zahir (1225–1226), al-Mustansir I. (1226–1242), al-Mustasim (1242–1258).

15 In den ethnisch heterogenen arabischen Stämmen gab es zwei semitische Sprachgruppen, das Altnordarabische und das Altsüdarabische, die sich je nach weiteren Sprachen und Dialekten unterteilten. Als Schriftform verwendeten alle die altsüdarabische Schrift, die wahrscheinlich auf die phönizische Schrift zurückgeht; vgl. Kerr, 2010, S. 361 ff.

16 Das Koptische (in Ägypten), das Aramäische (in den Ländern des Fruchtbaren Halbmonds) und das Griechische werden allmählich verdrängt. Nur das Persische mit seiner uralten Kultur lebt in der Bevölkerung unvermindert weiter.

Ende der Leseprobe aus 246 Seiten

Details

Titel
Islam. Historisch-politische, religiös-rechtliche, konfessionelle, zivilisatorisch-kulturelle, aktuelle und historisch-kritische Aspekte
Autor
Jahr
2018
Seiten
246
Katalognummer
V456064
ISBN (eBook)
9783668867444
ISBN (Buch)
9783668867451
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Islam, der zivilisatorisch-kulturelle Einfluss des Islam auf das christliche Abendland, historisch-traditonelle versus historisch-kritische Islamwissenschaft, Überblick über Konfessionen und Gruppierungen des Islam, religiös-rechtliche Aspekte des Islam, der Islam in Deutschland und der Welt, zur Geschichte des Islam, das maurische Spanien, Frühphase des Islam, Mohammed, Koran, Jesus im Koran, Scharia und Fiqh, islamisches Recht, islamische Konfessionen, sunnitischer Islam, schiitischer Islam, sufitischer Islam, politischer Islam, Reformislam, Einfluss der arabisch-islamischen Wissenschaften auf das frühchristliche Abendland, Muslime in Deutschland, maurisches Spanien, Kreuzzug nach Jerusalem
Arbeit zitieren
Reinhard Czycholl (Autor:in), 2018, Islam. Historisch-politische, religiös-rechtliche, konfessionelle, zivilisatorisch-kulturelle, aktuelle und historisch-kritische Aspekte, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/456064

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