Internationalisierung und Globalisierung sind Themen, die im Mittelpunkt der Fachdiskussionen aller gesellschaftspolitischen und wirtschaftlichen Gebiete stehen. Auch die Rechnungslegung wird von diesen Tendenzen nicht verschont, so dass ein Wandel der Rechnungslegungs vorschriften zu beobachten ist. Die ausgelösten Veränderungen zeichnen ein Paradigmenwechsel im Sinne einer Distanzierung von gläubige rschützenden Vorschriften und gleichzeitige r Betonung der entscheidungsrelevanten Informationsbereitstellung. In diesem Kontext erlangt der (Konzern-) Lagebericht große Aufmerksamkeit als geeignetes Instrument der Informationsaufbringung. Durch die bedeutenden Bilanzskandale der letzten Jahre wird die Notwendigkeit einer verstärkten Regulierung der Rechnungslegung begründet. Noch im Jahr 1998 befasste sich das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) mit der Standardisierung des Lageberichts. Der von IDW formulierte Standard IDW RS HFA 1 diente als Grundlage der Lageberichtprüfung und darüber hinaus als Orientierung für die Unternehmen bei der Lageberichtaufstellung. Das Problem der Berichtserstattung wurde auf EU-Ebene im Jahr 2001 mit dem Erlass der Fair-Value-Richtlinie (2001/65/EG) und im Jahr 2003 mit der Modernisierungsrichtlinie (2003/51/EG) aufgegriffen, welche u.a. Regelung des Lageberichts behandeln. Auf nationaler Ebene erfolgte die Umsetzung der EU-Richtlinien mit dem Erlass des Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG). Parallel veröffentlichte der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) den E-DRS 20 „Lageberichterstattung“ mit dem Ziel, die gesetzlichen Vorschriften der Lageberichterstattung zu konkretisieren. Nach umfassender Diskussion verabschiedete der DSR den DRS 1. Somit wurde ein historischer Schritt hinsichtlich der angestrebten internationalen Harmonisierung der Lageberichterstattung getan. Die Regulierung und die Konkretisierung des Lageberichts stellen die Basis dieser Arbeit dar, und werden erläutert und gewürdigt. Ausgangspunkt hierfür ist ein Überblick über die Funktionen und Charakteristika des Lageberichts. Die Grundsätze der Lageberichterstattung werden vor dem Hintergrund der Zwecksetzung des DRS 15 dargelegt. Weiterhin werden die Besonderheiten der einzelnen Berichtsteile erläutert. Mit dem Ziel auf Verbesserungspotentiale hinzuweisen, wird eine kritische Betrachtung des DRS 15 vorgenommen.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Der (Konzern-) Lagebericht als Rechnungslegungsinstrument
- Zwecke und Bedeutung des E-DRS 20/ DRS 15
- Grundsätze der Lageberichterstattung
- Berichtsteile des Konzernlageberichts und Empfehlungen
- Kritische Würdigung des E-DRS 20 / DRS 15
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit analysiert die Konkretisierung der Konzernlageberichterstattung durch den E-DRS 20/ DRS 15. Sie untersucht die Relevanz des Lageberichts als Informationsinstrument und beleuchtet die neuen Richtlinien im Kontext der internationalen Harmonisierung der Rechnungslegung. Die Arbeit befasst sich zudem mit den Zielen und Grundsätzen der Lageberichterstattung sowie mit den Besonderheiten der einzelnen Berichtsteile. Abschließend erfolgt eine kritische Würdigung des DRS 15 und dessen Auswirkungen auf die Praxis.
- Der (Konzern-) Lagebericht als Rechnungslegungsinstrument
- Zwecke und Bedeutung des E-DRS 20/ DRS 15
- Grundsätze der Lageberichterstattung
- Kritische Würdigung des DRS 15
- Harmonisierung der Lageberichterstattung
Zusammenfassung der Kapitel
Einleitung
Die Einleitung führt in das Thema der Konzernlageberichterstattung ein und beleuchtet die Bedeutung der internationalen Harmonisierung der Rechnungslegung. Sie stellt den E-DRS 20/ DRS 15 als ein zentrales Instrument zur Konkretisierung der Lageberichterstattung vor.
Der (Konzern-) Lagebericht als Rechnungslegungsinstrument
Dieses Kapitel beleuchtet die Funktionen und Charakteristika des Lageberichts als eigenständiges Rechnungslegungsinstrument. Es thematisiert die rechtlichen Rahmenbedingungen der Lageberichterstattung, insbesondere die Vorschriften des HGB und des Publizitätsgesetzes. Die verschiedenen Funktionen des Lageberichts, wie Informationsvermittlung und Rechenschaftsfunktion, werden ausführlich erläutert.
Anforderungen des E- DRS 20 / DRS 15 für die konkrete Gestaltung des Konzernlageberichts
Dieses Kapitel analysiert die Anforderungen des E-DRS 20/ DRS 15 für die konkrete Gestaltung des Konzernlageberichts. Es beleuchtet die Zwecke und die Bedeutung des Standards im Kontext der internationalen Harmonisierung der Rechnungslegung. Des Weiteren werden die Grundsätze der Lageberichterstattung und die Besonderheiten der einzelnen Berichtsteile erörtert.
Kritische Würdigung des E- DRS 20 / DRS 15
Dieses Kapitel widmet sich einer kritischen Betrachtung des E-DRS 20/ DRS 15 und beleuchtet die möglichen Verbesserungspotenziale des Standards. Es analysiert die Auswirkungen des Standards auf die Praxis und diskutiert kritische Punkte im Hinblick auf die Umsetzung der neuen Richtlinien.
Schlüsselwörter
Konzernlageberichterstattung, E-DRS 20/ DRS 15, Rechnungslegung, Internationale Harmonisierung, Lagebericht, Informationsvermittlung, Rechenschaftsfunktion, Grundsätze der Lageberichterstattung, Bilanzrechtsreformgesetz, Publizitätsgesetz, HGB.
- Quote paper
- Petinka Ivanova (Author), 2005, Die Konkretisierung der Konzernlageberichterstattung durch E - DRS 20/ DRS 15, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/45609