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Die Konkretisierung der Konzernlageberichterstattung durch E - DRS 20/ DRS 15

Title: Die Konkretisierung der Konzernlageberichterstattung durch E - DRS 20/ DRS 15

Seminar Paper , 2005 , 19 Pages , Grade: 2,3

Autor:in: Petinka Ivanova (Author)

Business economics - Accounting and Taxes
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Internationalisierung und Globalisierung sind Themen, die im Mittelpunkt der Fachdiskussionen aller gesellschaftspolitischen und wirtschaftlichen Gebiete stehen. Auch die Rechnungslegung wird von diesen Tendenzen nicht verschont, so dass ein Wandel der Rechnungslegungs vorschriften zu beobachten ist. Die ausgelösten Veränderungen zeichnen ein Paradigmenwechsel im Sinne einer Distanzierung von gläubige rschützenden Vorschriften und gleichzeitige r Betonung der entscheidungsrelevanten Informationsbereitstellung. In diesem Kontext erlangt der (Konzern-) Lagebericht große Aufmerksamkeit als geeignetes Instrument der Informationsaufbringung. Durch die bedeutenden Bilanzskandale der letzten Jahre wird die Notwendigkeit einer verstärkten Regulierung der Rechnungslegung begründet. Noch im Jahr 1998 befasste sich das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) mit der Standardisierung des Lageberichts. Der von IDW formulierte Standard IDW RS HFA 1 diente als Grundlage der Lageberichtprüfung und darüber hinaus als Orientierung für die Unternehmen bei der Lageberichtaufstellung. Das Problem der Berichtserstattung wurde auf EU-Ebene im Jahr 2001 mit dem Erlass der Fair-Value-Richtlinie (2001/65/EG) und im Jahr 2003 mit der Modernisierungsrichtlinie (2003/51/EG) aufgegriffen, welche u.a. Regelung des Lageberichts behandeln. Auf nationaler Ebene erfolgte die Umsetzung der EU-Richtlinien mit dem Erlass des Bilanzrechtsreformgesetz (BilReG). Parallel veröffentlichte der Deutsche Standardisierungsrat (DSR) den E-DRS 20 „Lageberichterstattung“ mit dem Ziel, die gesetzlichen Vorschriften der Lageberichterstattung zu konkretisieren. Nach umfassender Diskussion verabschiedete der DSR den DRS 1. Somit wurde ein historischer Schritt hinsichtlich der angestrebten internationalen Harmonisierung der Lageberichterstattung getan. Die Regulierung und die Konkretisierung des Lageberichts stellen die Basis dieser Arbeit dar, und werden erläutert und gewürdigt. Ausgangspunkt hierfür ist ein Überblick über die Funktionen und Charakteristika des Lageberichts. Die Grundsätze der Lageberichterstattung werden vor dem Hintergrund der Zwecksetzung des DRS 15 dargelegt. Weiterhin werden die Besonderheiten der einzelnen Berichtsteile erläutert. Mit dem Ziel auf Verbesserungspotentiale hinzuweisen, wird eine kritische Betrachtung des DRS 15 vorgenommen.

Excerpt


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Der (Konzern-)Lagebericht als Rechnungslegungsinstrument

3. Anforderungen des E- DRS 20 / DRS 15 für die konkrete Gestaltung des Konzernlageberichts

3.1. Zwecke und Bedeutung des E-DRS 20/ DRS 15

3.2. Grundsätze der Lageberichterstattung

3.3. Berichtsteile des Konzernlageberichts und Empfehlungen

4. Kritische Würdigung des E- DRS 20 / DRS 15

5. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die vorliegende Arbeit untersucht die durch den E-DRS 20 beziehungsweise DRS 15 angestrebte Konkretisierung der Konzernlageberichterstattung. Ziel ist es, die Funktionen und Charakteristika des Lageberichts sowie die neuen Grundsätze der Lageberichterstattung zu erläutern und den Standard einer kritischen Würdigung zu unterziehen, um Verbesserungspotenziale aufzuzeigen.

  • Funktionen und Bedeutung des (Konzern-)Lageberichts als Instrument der Informationsvermittlung.
  • Detaillierte Analyse der Anforderungen des DRS 15 an die inhaltliche Gestaltung.
  • Diskussion der Grundsätze der Lageberichterstattung, insbesondere im Hinblick auf den management approach.
  • Kritische Reflexion des Spannungsfeldes zwischen Standardisierung, Flexibilität und Informationskosten.
  • Untersuchung der Auswirkungen auf die Konzernrechnungslegung und Stakeholderkommunikation.

Auszug aus dem Buch

3.2. Grundsätze der Lageberichterstattung

Im DRS 15 werden fünf Grundsätze der Lageberichterstattung aufgezählt. Sie dienen dazu, die Komplexität der geforderten Information zu reduzieren21 und den systematischen Aufbau des Lageberichts zu sichern. So fordert der Grundsatz der Vollständigkeit die Angabe sämtlicher vergangenheits- und zukunftsbezogener Informationen. Gleichzeitig wird diese Anforderung durch die Konzentration auf wesentliche Sachverhalte begrenzt. Damit wird ein Widerspruch der Vollständigkeit und der Verdichtungsfunktion vermieden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, die Konzentration auf das Wesentliche nicht durch bloße Verrechnung zu ersetzen. Dies bezieht sich besonders auf die darzustellenden Chancen und Risiken.22 Der Grundsatz der Vollständigkeit trägt dazu bei, den Lagebericht als eigenständiges Berichtsinstrument auszubauen, wobei die ausgewogene Verbindung zum Konzernabschluss weiter bestehen soll. Mit dem Grundsatz der Verlässlichkeit wird eine zutreffende, nachvollziehbare und widerspruchsfreie Darstellung von vergangenheitsbezogenen Tatbeständen und zukunftsbezogenen Aussagen erzielt. Fraglich ist es, inwieweit Prognosen verlässlich abgebildet werden können, da sie erstens der Unsicherheit, und zweitens der subjektiven Einschätzung des Managements unterliegen. Allerdings ist die neue Anforderung, sowohl Risiken, als auch Chancen des Unternehmens anzugeben und zu beurteilen als positiv einzustufen. Dadurch wird der insgesamt negative Eindruck, den eine Risikodarstellung weckt, vermieden. Im Rahmen des Grundsatzes der Klarheit und Übersichtlichkeit wird wieder die Bedeutung der Konzernlagebericht als selbständiges Instrument klargestellt.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Diese Einleitung stellt die wachsende Bedeutung des Konzernlageberichts im Kontext internationaler Harmonisierungstendenzen und der Reaktion auf Bilanzskandale dar.

2. Der (Konzern-)Lagebericht als Rechnungslegungsinstrument: Dieses Kapitel definiert den Lagebericht als eigenständiges Instrument neben dem Jahresabschluss und erläutert seine zentralen Funktionen wie Informationsvermittlung und Rechenschaftslegung.

3. Anforderungen des E- DRS 20 / DRS 15 für die konkrete Gestaltung des Konzernlageberichts: Das Kapitel analysiert die Zwecke des Standards, die fünf Grundsätze der Lageberichterstattung sowie die inhaltliche Strukturierung der verschiedenen Berichtsteile.

4. Kritische Würdigung des E- DRS 20 / DRS 15: Hier wird der Standard kritisch hinterfragt, insbesondere im Hinblick auf den Detaillierungsgrad, die Kosten-Nutzen-Relation und die Balance zwischen Standardisierung und unternehmerischer Flexibilität.

5. Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass DRS 15 einen wesentlichen Schritt zur Reform der Lageberichterstattung darstellt, wenngleich eine vollständige Standardisierung aufgrund der notwendigen Subjektivität nur bedingt erreichbar bleibt.

Schlüsselwörter

Konzernlagebericht, Rechnungslegung, DRS 15, E-DRS 20, Lageberichterstattung, Informationsvermittlung, BilReG, Transparenz, Prognosebericht, Risikoberichterstattung, Management Approach, Standardisierung, Kapitalmarkt, Unternehmensführung, Wertschaffung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert die Konkretisierung der Anforderungen an die Konzernlageberichterstattung durch den Rechnungslegungsstandard DRS 15.

Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?

Die zentralen Felder umfassen die Rolle des Lageberichts als Informationsinstrument, die gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie die spezifischen Grundsätze und Berichtselemente des DRS 15.

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage der Arbeit?

Das Ziel ist es, die Neuerungen durch DRS 15 zu erläutern und diese kritisch im Hinblick auf ihre Eignung, den Informationsgehalt für Kapitalgeber zu erhöhen, zu würdigen.

Welche wissenschaftliche Methode verwendet die Autorin?

Die Autorin nutzt eine analytische Literaturrecherche, bei der Fachbeiträge, Stellungnahmen der Standardsetter sowie Gesetzestexte ausgewertet und in eine kritische Diskussion integriert werden.

Was wird im Hauptteil des Dokuments detailliert behandelt?

Im Hauptteil werden der Zweck des Standards, die fünf Grundsätze der Berichterstattung sowie die einzelnen Berichtsteile (wie Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage oder Prognosebericht) eingehend analysiert.

Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren diese Arbeit?

Wichtige Begriffe sind insbesondere Lageberichterstattung, DRS 15, Informationsasymmetrie, Kapitalmarktorientierung und der sogenannte Management Approach.

Warum wird die Quantifizierung von Prognosen im DRS 15 kritisch gesehen?

Die Kritik basiert auf der Unsicherheit zukünftiger Ereignisse sowie dem Risiko, dass zu langfristige oder präzise Quantifizierungen bei Adressaten falsche Signale oder Fehleinschätzungen hervorrufen könnten.

Wie steht die Autorin zur Balance zwischen Standardisierung und Flexibilität?

Die Autorin stellt fest, dass eine vollständige Standardisierung aufgrund der notwendigen Subjektivität der Lageberichte nur bedingt möglich ist und die Herausforderung darin besteht, den Unternehmen genügend Spielraum für ihre individuellen Gegebenheiten zu lassen.

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Details

Title
Die Konkretisierung der Konzernlageberichterstattung durch E - DRS 20/ DRS 15
College
University of Hannover  (Institut für Unternehmensrechung und -besteuerung)
Course
Seminar zu Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung
Grade
2,3
Author
Petinka Ivanova (Author)
Publication Year
2005
Pages
19
Catalog Number
V45609
ISBN (eBook)
9783638429818
Language
German
Tags
Konkretisierung Konzernlageberichterstattung Seminar Rechnungslegung Wirtschaftsprüfung
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Petinka Ivanova (Author), 2005, Die Konkretisierung der Konzernlageberichterstattung durch E - DRS 20/ DRS 15, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/45609
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