Aktuelle Neuerungen des InvStG. Aktuelle Änderungen bei der Besteuerung von Kapitalvermögen


Trabajo Escrito, 2018

16 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


INHALTSVERZEICHNIS

1 EINLEITUNG

2 VERGANGENE ÄNDERUNGEN BEI DER BESTEUERUNG VON KAPITALVERMÖGEN

3 AKTUELLE ÄNDERUNGEN BEI DER BESTEUERUNG VON KAPITALVERMÖGEN
3.1 BESTEUERUNG VON FONDS NACH DEM TRANSPARENZPRINZIP
3.2 TRENNUNGSPRINZIP
3.3 BESTEUERUNG AUF FONDEINGANGSSEITE UND FONDAUSGANGSSEITE ..
3.3.1 Besteuerung auf Fondeingangsebene
3.3.2 Besteuerung auf Ebene des Investors

4 PRAXISBEZUG - BERATERSCHAFT

5 FAZIT

LITERATURVERZEICHNIS

1 EINLEITUNG

Die Arbeit befasst sich mit den aktuellen Neuerungen des Investmentsteuergesetzes 2018. Die bis Ende 2017 angewendete, komplexe Besteuerung von Fonds, war mit „einem immensen administrativen und bürokratischen Aufwand sowie hohen Kosten verbunden.“ 1 Zusätzlich waren die Vorschriften teilweise nicht mit EU-Recht vereinbar, da sie die Kapitalverkehrsfreiheit nach Art. 63 AEUV behindert und teilweise Steuerausländer benachteiligte. Zudem sollen durch die Änderungen zum 01.01.2018 „Systemfehler beseitigt werden“ 2, die zu unterschiedlichsten Behandlungen und ungerechtfertigten Nachteilen verschiedener Anlageformen geführt haben.

Der Gesetzentwurf „zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz (InvStRefG))“ wurde zum 24.02.2016 vom Bundeskabinett gebilligt und das Gesetzgebungsverfahren eröffnet.

Nicht einmal 2 Jahre später, zum 01.01.2018 sind schließlich die umfangreichen Neuerungen im Investmentsteuergesetz in Kraft getreten. Durch grundlegende Änderungen und augenblickliche Vereinfachungen des Steuersystems, wurde diese Gesetzesänderung auf den Namen „Investmentsteuerreform“ getauft. Dadurch soll der Gesetzgeber in der Besteuerung von Kapitalvermögen, seiner „Daueraufgabe“ 3 der Steuervereinfachung nachgekommen sein.

Im Rahmen dieser wissenschaftlichen Arbeit soll entsprechend dargestellt werden, welche Gesetzesänderungen bisher bei der Besteuerung von Kaptalvermögen angefallen sind, anschließend sollen die wichtigen Aspekte des Transparenzprinzips und des Trennungsprinzips aufgegriffen werden.

Im dritten Abschnitt dieser wissenschaftlichen Arbeit wird die aktuelle Besteuerung auf Ebene des Fonds und des Investors dargestellt. Anschließend wird auf die voraussichtliche praktische Anwendung des Gesetztes in steuerberatenden Berufen für das Veranlagungsjahr 2018 Stellung genommen Die gesammelten Informationen werden zum Abschluss zusammenfassend aufbereitet und in einem Fazit bewertet.

2 VERGANGENE ÄNDERUNGEN BEI DER BESTEUERUNG VON KAPITALVERMÖGEN

Im Rahmen der Gesetzesänderung im Jahre 2016 wurde der § 36a in das Einkommensteuergesetz eingefügt. Ziel war es das Steueraufkommen zu sichern und gegen die Nutzung von Steuerschlupflöchern vorzugehen. In diesem Kontext waren insbesondere die sogenannten Cum/Cum und Cum/Ex-Geschäfte von Bedeutung. Gegen diese Art der Geschäfte sollte entsprechend durch die Einführung der neuen Regelungen des §§ 36a EStG und 36 (2) Nr.2 EStG vorgegangen werden.

Durch die Gesetzesänderung des §36a EStG wurde die Anrechnung der Kapitalertragsteuer vollständig ausgeschlossen, wenn Aktien für einen Zeitraum von weniger als 90 Tagen und um den Dividendenstichtag für einen Zeitraum von weniger als 45 Tagen gehalten worden sind. 4 Dieser Ausschluss der Anrechnung bezieht sich auch auf Transaktionen, die den Zeitraum zwei erfüllen, aufgrund anderer Maßnahmen jedoch eine Absicherung des Kursrisikos erfolgt ist. 5

Zusätzlich wurde durch die Änderung zum 01.01.2017 des § 36 (2) Nr. 2 EStG, die doppelte Kapitalertragssteuererstattung ausgeschlossen.

Da Cum/Cum und Cum/Ex-Geschäfte nicht durch die Reform im Jahr 2018 gesetzlich eingeschränkt wurden, werde ich diese Punkte im Weiteren nicht ausführlicher behandeln, allerdings zeigen die Gesetztes-Änderungen im EStG, dass der Staat in den letzten Jahren hauptsächlich das Steueraufkommen gesichert hat und wenig zur Vereinfachung in der Besteuerung von Kapitalvermögen beitrug.

Leider wurde zuvor wenig Wert auf die Vereinfachung des Steuersystems gelegt, was zu einer hohen Belastung von Seiten der Finanzverwaltung, Investmentbrache und Beratern führt. Die Rechnung für diesen Aufwand mussten am Ende die Anleger durch Verringerung Ihrer Rendite zahlen. 6

3 AKTUELLE ÄNDERUNGEN BEI DER BESTEUERUNG VON KAPITALVERMÖGEN

Durch die abermalige Änderung der gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich der Besteuerung von Kapitalvermögen sollte entsprechend erreicht werden, dass nicht nur das Steueraufkommen als solches gesichert wird. Dadurch wurde das System aber auch zunehmend komplizierter. Daher sollte zusätzlich sichergestellt werden, dass die Prozesse im Vergleich zu den zuvor angewandten Rechtsnormen deutlich vereinfacht werden können. Der administrative Aufwand bei der Fondbesteuerung führte bisher zu einer Überlastung der Finanzämter und zu hohen Kosten bei den Steuerberatern und Fondverwaltern, die auf den Steuerzahler, Mandanten und Anleger umgelegt werden mussten. Durch die Investmentsteuerreform sollte sich ein Vorteil für die Finanzämter, Investoren und Fonds in Form der Vereinfachung der Besteuerungsprozesse ergeben.

3.1 BESTEUERUNG VON FONDS NACH DEM TRANSPARENZPRINZIP

Bis zum vergangenen Jahreswechsel erfolgte eine Besteuerung der Fondsanleger im Rahmen des sogenannten Transparenzprinzips. Das Investmentsteuergesetz der Fassung bis zum 31.12.2017 zielt zwar darauf ab, dass Fonds ein eigenständiges Körperschaftssteuersubjekt darstellen, und an den Ausschüttungen anknüpft, dieses Vorgehen wird allerding durch ein eigenständiges Transparenzprinzip durchbrochen. 7 Dies bedeutete, dass die Besteuerung vergleichbar mit Inhabern von Wertpapieren erfolgte. Somit erfolgte nur die Besteuerung auf Ebene der Investoren, jedoch nicht auf Ebene des Investmentfonds beziehungsweise des Fondsvermögens. 8

Somit waren durch das Transparenzprinzip sowohl das Sondervermögen als auch die Erträge des Investmentfonds als Solches von der Steuer freigestellt. Dies ermöglichte den Emittenten des jeweiligen Fonds Umschichtungen innerhalb des Sondervermögens vorzunehmen, ohne dass sich hierdurch steuerliche Auswirkungen ergeben haben. Daraus resultierte für die Inhaber der Fondsanteile der Vorteil, dass im Vergleich zum Direktinvestment in Aktien, diese Umschichtungen von der Steuer befreit waren unabhängig davon, in welcher Höhe ein Veräußerungsgewinn zu verzeichnen war.

Die Versteuerung der verbleibenden Erträge in Form von Dividenden und Zinsen erfolgte demnach auch nur auf der Ebene des Anlegers zum Zeitpunkt der Ausschüttung beziehungsweise zum Ende des Geschäftsjahres falls eine Thesaurierung erfolgte. 9

Durch die Umsetzung des Investmentsteuerreformgesetzes wurde das sogenannte Transparenzprinzip abgeschafft. Durch die Abschaffung dieses Prinzips sollte unter anderem der administrative Aufwand für die Fonds und die beteiligten Kreditinstitute und Banken vermindert werden. 10

Statt der Berücksichtigung des Transparenzprinzips erfolgt eine Besteuerung mittels Körperschaftssteuer in Höhe von aktuell 15%. Die Besteuerung erfolgt dabei auf Ebene des jeweiligen Fonds. Dennoch ist das Transparenzprinzip im Rahmen der Investmentsteuerreform nicht vollständig weggefallen.

Das Transparenzprinzip wird weiterhin auf Spezial-Investmentfonds angewandt. Jedoch erfolgt die Anwendung des Transparenzprinzips in einer modifizierten Form. Dabei besteht zusätzlich die Möglichkeit für die gesamte Dauer des Fonds unwiderruflich auf den Status des Trennungsprinzips zu wechseln. 11 Die Besteuerung von SpezialInvestmentfonds wird im Punkt 3.3.1 nochmals genauer behandelt.

3.2 TRENNUNGSPRINZIP

Mit Wirkung zum 01.01.2018 wurde das sogenannte Trennungsprinzip durch das Investmentsteuerreformgesetz eingeführt. Diese Besteuerung hat zur Folge, dass mit Beginn dieses Jahrs bestimmte Einnahmen sowohl mittels Körperschaftssteuer auf Ebene des Investmentfonds als auch mittels Einkommensteuer auf Ebene des Investors versteuert werden müssen. 12

Durch die Einführung des Trennungsprinzips verlieren somit die Investmentfonds (Publikums-Investmentfonds) ihre Steuerfreiheit laut KStG. Als eigenständiges Steuersubjekt unterliegen diese hinsichtlich bestimmter Erträge der Körperschaftssteuer. Hierauf wird im nachfolgenden Kapitel näher eingegangen. Als problematisch kann hierbei angesehen werden, dass es zu einer Doppelbesteuerung kommen kann. Diese soll jedoch wie nachfolgend auch näher beschrieben wird mittels Teilfreistellung beim Investor kompensiert werden.

3.3 BESTEUERUNG AUF FONDEINGANGSSEITE UND FONDAUSGANGSSEITE

Bei der Besteuerung von Investmentfonds unterscheidet man zwischen der Fondebene, auch genannt Fondeingangsseite, und der Fondausgangsseite, die den Anlegern zuzuordnen ist.

3.3.1 Besteuerung auf Fondeingangsebene

Auf Ebene des Investmentfonds unterliegen die nachfolgenden Einnahmequellen der Körperschaftssteuer: 13

- Einnahmen aus inländischen Beteiligungen wie Dividenden, Kompensationszahlungen, Bezüge aus aktienähnlichen Genussrechten, Entgelte aus Wertpapier-Pensionsgeschäften und Wertpapier-Darlehensgeschäften.
- Inländische Erträge aus Vermietung und Verpachtung sowie Veräußerungsgewinne von Immobilien und Grundstücken.

[...]


1 Bundesministerium der Finanzen (2016) Reform der Investmentbesteuerung

2 Bundesministerium der Finanzen (2016) Reform der Investmentbesteuerung

3 Bundesregierung - Koalitionsvertrag 2013, S. 64

4 Vgl. Deubner Verlag (Hrsg.) (2017) Aktuelle Steuerinformationen 07/2017, S. 15

5 Vgl. Deubner Verlag (Hrsg.) (2017) Aktuelle Steuerinformationen 07/2017, S. 15

6 Vgl. Bundesministerium der Finanzen (2016) Reform der Investmentbesteuerung

7 Vgl. Beckrath, in Kirchhof, EStG, 14. Auflage, § 20, Rn. 70

8 Vgl. Götz, U. (2018) Sachkunde Finanzanlagen: Fachwissen zur Vorbereitung auf die IHKSachkundeprüfung für die Finanzanlagenvermittlung nach § 34f GewO, S. 371

9 Vgl. Götz, U. (2018) Sachkunde Finanzanlagen: Fachwissen zur Vorbereitung auf die IHKSachkundeprüfung für die Finanzanlagenvermittlung nach § 34f GewO, S. 371

10 Vgl. Dorn, K. (2018) Investmentsteuerrecht: Einführung, 3. Auflage, S. 3

11 Vgl. Dorn, K. (2018) Investmentsteuerrecht: Einführung, 3. Auflage, S. 3

12 Vgl. Bundesministerium der Finanzen (2016) Reform der Investmentbesteuerung

13 Vgl. MGK Partner (Hrsg.) (2017) Neuregelung der Besteuerung von Investmentfonds ab 2018, S. 2

Final del extracto de 16 páginas

Detalles

Título
Aktuelle Neuerungen des InvStG. Aktuelle Änderungen bei der Besteuerung von Kapitalvermögen
Universidad
University of applied sciences, Munich
Calificación
1,3
Autor
Año
2018
Páginas
16
No. de catálogo
V456233
ISBN (Ebook)
9783668865907
ISBN (Libro)
9783668865914
Idioma
Alemán
Palabras clave
aktuelle, neuerungen, invstg, änderungen, besteuerung, kapitalvermögen
Citar trabajo
Oliver Zeidler (Autor), 2018, Aktuelle Neuerungen des InvStG. Aktuelle Änderungen bei der Besteuerung von Kapitalvermögen, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/456233

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