Drohnen im Alltag. Systematische Potentialanalyse sowie Herleitung von Handlungsempfehlungen für Politik und Wirtschaft


Trabajo de Seminario, 2017

20 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Grundlagen in Bezug auf Drohnen
2.1 Begriffliche Grundlagen
2.2 Gesetzliche Grundlagen in Deutschland
2.3 Integration in der Gesellschaft

3 Systematische Analyse des Potentials
3.1 Neue Luftverkehrsordnung und Auswirkung auf Drohnen
3.2 Ermittlung des Potentials der Drohnen anhand einer SWOT-Analyse
3.2.1 Grundlagen der SWOT-Analyse
3.2.2 Durchführung der SWOT-Analyse
3.2.3 Ableitung von Strategien

4 Fazit

Literaturverzeichnis

Quellenverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1 Auslieferung ziviler Drohnen von 2015 bis 2021

Abbildung 2: Akzeptanz der zivilen Drohnen in der Gesellschaft

Abbildung 3: Darstellung in Anlehnung an Pelz, Waldemar, 2004, o.S.

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Einleitung

In der heutigen Zeit sind Drohnen für viele nicht mehr aus dem Alltag wegzudenken. Es gibt verschiedenste Wege, auf denen die unbemannten Luftfahrzeuge den Menschen ihren Alltag erleichtern können, z.B. in der Landwirtschaft, bei Film- und Fotoaufnahmen oder auch in Zukunft bei der Zustellung von Paketen. Amazon plant schon seit längerem für die Zustellung von Paketen zukünftig Drohnen einzusetzen. Diese sollen dem Käufer seine Bestellung nach Hause bringen. Der erste Test hierzu wurde bereits erfolgreich absolviert (vgl. Beer, Kristina, 2016, o. S.). Der Test wurde in Großbritannien durchgeführt. Grund dafür ist, dass es in anderen Ländern durch die Gesetzgebung noch nicht möglich ist, vergleichbare Versuche durchzuführen. Diese Thematik wird aber noch im Verlauf der Seminararbeit weiter vertieft.

Da die Einsatzmöglichkeiten der Drohnen sehr weitreichend sind, besteht reges Interesse an der Entwicklung und Ausweitung der Verwendung. Darüber hinaus gibt es bereits mehrere Start-Up Firmen in verschiedenen Ländern, die sich mit der Entwicklung von Drohnen beschäftigen, die entsprechend groß und leistungsstark genug sind, um Menschen von einem Ort zum anderen zu fliegen (vgl. Wittlich, Helena, 2017, o.S.). Allerdings gibt es bei all diesen Unternehmungen, Projekten und Ideen immer noch weit verbreitete Zweifel an der Sicherheit der Geräte. Zudem besteht auch die Möglichkeit, dass Drohnen für kriminelle Zwecke verwendet werden, wie z.B. den Schmuggel von Drogen oder gar der Transportation von Sprengstoff (vgl. Monroy, Matthias, 2016, o.S.). Um solchen Gefahren entgegenzuwirken müssen weitere Technologien zur Abwehr von Drohnen erforscht werden und alternative Mittel eingesetzt werden.

Man kann bereits jetzt klar erkennen, dass in der Verwendung von Drohnen ein hohes Potential vorhanden ist, welches jedoch von den Risiken sowohl technologischer als auch menschlicher Natur begleitet wird. Die folgende Seminararbeit wird das Potential der Drohne in der heutigen Zeit anhand deren Stärken und Schwächen unter Einfluss der weitreichenden Chancen aber auch der möglichen Risiken im aktuellen Umfeld herausarbeiten. Anhand der Ergebnisse sollen mögliche Handlungsempfehlungen für die Politik und Wirtschaft abgeleitet werden.

2 Grundlagen in Bezug auf Drohnen

2.1 Begriffliche Grundlagen

Die wichtigste Begrifflichkeit in dieser Seminararbeit ist die der Drohne. Der Begriff kann auf zwei unterschiedliche Weisen mit unterschiedlichen Folgen definiert werden. Abhängig ist dies von der Nutzung der Drohne. Falls eine Drohne nur zur Gestaltung der Freizeit genutzt wird, so handelt es sich um ein so genanntes Flugmodell. Es hat zur Folge, dass die Luftverkehrsordnung (LuftVO) Anwendung findet. Wird die Drohne jedoch gewerblich genutzt, z.B. für Film- oder Fotoflüge, dann spricht man von einem unbemannten Luftfahrtsystem. Hierfür wird in den meisten Fällen eine Aufstiegserlaubnis benötigt, während Flugmodelle in geregelten Rahmen auch ohne Erlaubnis fliegen dürfen. Das unbemannte Luftfahrtsystem wird wie ein Luftfahrzeug gehandhabt und neben der LuftVO findet ebenfalls das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) Anwendung (vgl. Landesdirektion Sachsen, 2017, o.S.). Nähere Erläuterungen zu den Gesetzen folgen in Kapitel 2.2.

Die meisten Modelle der Drohnen sind sogenannte Multikopter. Der Aufbau ist zumeist derselbe, nämlich dass um den festen Grundbau eine variable Anzahl an Rotoren angebracht werden. In dem Grundbau der Drohne ist spezielle Technik installiert, mithilfe derer die Drohne überhaupt erst fliegen kann. Zusätzlich ist hier oft eine Kamera verarbeitet, welche essentiell für die Vielfältige Nutzung der Drohne ist. Die häufigste Ausführung der Drohne ist mit vier Rotoren außen herum, welche Quadrocopter genannt werden. Es gibt aber auch Modelle mit weniger oder auch mehr Rotoren. Also bildet der Begriff Multikopter den Oberbegriff für alle Modelle in diesem Rahmen. (vgl. ArduPilot Dev. Team, 2016, o.S.).

2.2 Gesetzliche Grundlagen in Deutschland

Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen resultieren aus der Luftverkehrsordnung (LuftVO) sowie dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG). Wie bereits in Kapitel 2.1 aufgeführt, findet bei der Nutzung von Drohnen zu gewerblichen Zwecken sowohl die LuftVO als auch das LuftVG Anwendung, während bei der Nutzung zu freizeitlichen Zwecken nur die LuftVO angewendet wird (vgl. LuftVG vom 01.08.1922 zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.02.2016, §1 Abs. 2).

Ein grundsätzlicher Unterschied zwischen Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen ist, dass die unbemannten Luftfahrtsysteme generell eine Erlaubnis zum Aufsteigen benötigen, wohingegen die Flugmodelle diese Erlaubnis erst ab einem Abfluggewicht von mehr als 5kg brauchen (vgl. LuftVO vom 10. Oktober 1963, § 16 Abs. 1 Nr 1.7). Um diese Erlaubnis zu erhalten, muss von den zuständigen Luftfahrtbehörden geprüft werden, ob durch den Einsatz der Drohne eine Gefährdung für den Luftverkehr besteht und ob die Vorschriften des Datenschutzes eingehalten werden.

Da viele Drohnen Kameras bereits vorinstalliert haben, müssen die Regelungen des Datenschutzes ebenfalls eingehalten werden. In §22 des Kunsturhebergesetzes ist geregelt, dass Abbildungen nur mit dem Einverständnis der betroffenen Person gemacht werden dürfen. Das würde bedeuten, dass die betroffene Person lediglich bestimmen kann, was mit dem Bild geschehen soll, also kann es nicht ohne die Zustimmung verbreitet werden. Darüber hinaus würde das Foto einer Person bereits ihr Persönlichkeitsrecht aus Artikel 1 und Artikel 2 des Grundgesetzes verletzen.

Weitere Restriktionen im Gebrauch der Drohne besteht auch bei den Örtlichkeiten, an denen die Drohnen eingesetzt werden. So gibt es Bereiche, in denen die Benutzung von Drohnen untersagt ist. Nach §15a) Abschnitt 3.3 der LuftVO ist es verboten, dass Drohnen außerhalb der Sichtweite des Steuerers fliegen dürfen. Mit Sichtweite ist hierbei gemeint, dass die Drohne nicht weiter wegfliegen darf als dass man sie ohne Hilfsmittel noch sehen bzw. erkennen kann. Diese Vorschrift ist z.B. für die Zukunft von der Paketzustellung durch Drohnen ein großes Hindernis für die Durchsetzung in Deutschland.

Für Schäden, die durch die Drohne verursacht werden, muss der jeweilige Halter haften (vgl. LuftVG vom 01.10.1923 zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2017, §33 Abs. 1). Das bedeutet, dass der Halter der Drohne auch dann einem geschädigten Dritten seine Ansprüche begleichen muss, wenn ihm kein direktes Verschulden an dem Vorfall trifft. Diese Haftungsart wird auch Gefährdungshaftung genannt (vgl. Rosanowske, Gerd, 2016, o. S.). Da solche Schäden sehr hoch werden können und für Privatpersonen nicht mehr tragbar sein können, leitet das Gesetz eine Versicherungspflicht des Halters der Drohne ab. Dies ist zum Schutz des Geschädigten und damit seine Ansprüche beglichen werden können. Der Halter der Drohne muss diese entsprechend den gesetzlichen Vorlagen durch den Abschluss einer Haftpflichtversicherung realisieren (vgl. LuftVG vom 01.10.1923 zuletzt geändert durch Gesetz vom 22.07.2017, §43 Abs. 2). Zumeist sind Luftfahrzeuge in einer Privathaftpflicht ausgeschlossen, weswegen diese über separate Versicherungen gedeckt werden müssen (vgl. Rosanowske, Gerd, 2016, o.S.).

2.3 Integration in der Gesellschaft

In der Gesellschaft wird die Drohne bereits weitflächig benutzt und der Trend vor allem in der Anschaffung einer Drohne nimmt stark zu. Diese Entwicklung liegt nicht nur in Deutschland vor, denn der Verkauf von Drohnen weltweit befindet sich in einem starken Wachstum, wie die folgende Grafik darstellen wird.

Abbildung 1 Auslieferung ziviler Drohnen von 2015 bis 2021

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Tractica über Statista, 2017, o.S.

Auf der Abszissenachse stehen die jeweiligen Jahre während auf der Ordinatenachse die ausgelieferten Drohnen in tausend Stück stehen. Für die Jahre 2016 bis 2021 basieren die Zahlen au Prognosen. Die Abbildung zeigt, dass die Anzahl der weltweit verkauften Drohnen stetig steigend sind und eine starke Entwicklung in den folgenden Jahren prognostiziert wird. Während 2015 insgesamt ca. 6,4 Millionen Drohnen weltweit verkauft wurden, so liegt die prognostizierte Zahl für das Jahr 2017 bei ca. 15,88 Millionen Drohnen. Für 2021 wird ein Verkauf von 67,69 Millionen Drohnen prognostiziert. Das wäre im Vergleich zum Jahr 2015 ein Anstieg von ca. 1.010,87%. Auch die Einsatzmöglichkeiten sind, wie in der Einleitung beschrieben, sehr weitreichend. So gibt es die Möglichkeiten, wie die Unterstützung in der Landwirtschaft und Film- sowie Fotoflüge, welche schon heute genutzt werden können, aber auch Einsatzmöglichkeiten der Drohne, die erst noch erschlossen werden müssen. Dazu würde u.a. der Transport von Menschen zählen.

Ein wichtiger Aspekt neben dem Wachstum auf dem Markt ist, ob die Drohnen in ihrer jeweiligen Funktion in der Gesellschaft akzeptiert werden oder ob sie abgelehnt werden. Folgende Abbildung zeigt die Meinung zu den Möglichkeiten von Drohnen und wie diese in der Gesellschaft wahrgenommen werden

Abbildung 2 Akzeptanz der zivilen Drohnen in der Gesellschaft

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Quelle: Bitkom auf Statista, 2017, o. S.

Es handelt sich hierbei um die Resultate einer Umfrage mit der Fragestellung, ob und welche Nutzungsmöglichkeiten der zivilen Drohne Anklang bei den befragten finden. Dazu wurden 1.005 Menschen ab 14 Jahren in Deutschland befragt. Auf der Abszissenachse sieht man die gesamte Zustimmung je Themenfeld in Prozent während auf der Ordinatenachse die jeweiligen Themen aufgestellt sind. Die Themen sind nach der Höhe Ihrer jeweiligen prozentualen Zustimmung gestaffelt, wobei das Thema mit der höchsten Zustimmung ganz oben steht. Da die Gesamtprozentzahl die 100% weit überschreiben würde, ist es hier nur möglich, dass gewissen Antwortmöglichkeiten gleichzeitig gewählt werden konnten. Das Themenfeld, welches am wenigsten gewählt wurde, ist, wie viel Prozent der Befragten die Nutzung ziviler Drohnen generell ablehnt. Nur 8% der Befragten äußerten sich gegen die Nutzung von Drohnen. Am meisten Zustimmung fanden die Einsatzmöglichkeiten, die soziale Zwecke erfüllen können und Menschen in Not helfen könnten. In diesem Fall ist die Rubrik der Hilfe durch Drohnen in Katastrophenfällen mit 90% Zustimmung an erster Stelle. Ebenfalls oft befürwortet wurde der Einsatz von Drohnen zur Hilfe in Entlegenen Gebieten, zum Einsatz bei der Feuerwehr sowie bei der Polizei. Auffällig ist, dass die meiste Aufmerksamkeit den unbemannten Luftfahrtsystemen zukommt während die Flugmodelle im Themenfeld Freizeitgestaltung lediglich eine Befürwortung von 24% erhält. Ebenfalls eine niedrige Zustimmung wurde im Bereich der Paketzustellung erzielt, was zeigt, dass das Prinzip von Amazon mit der Zulieferung durch Drohnen in Deutschland noch kritisch gesehen wird.

Was ein Problempunkt in der Integration ist, dass viele Menschen noch in Unkenntnis über die Versicherungspflicht ihrer Drohnen sind. Dies kann dazu führen, dass geschädigte Dritte im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Verursachers nicht die finanzielle Begleichung erhalten die ihnen zustehen würde (vgl. o.V. 1, 2017, S. 2).

3 Systematische Analyse des Potentials

3.1 Neue Luftverkehrsordnung und Auswirkung auf Drohnen

Zum 06.04.2017 wurden Änderungen der LuftVO sowie der Luftverkehrszulassungsordnung (LuftVZO) verkündet, welche zum Großteil am 07.04.2017 in Kraft getreten sind. Die Änderungen in der LuftVZO werden in Artikel eins behandelt und erst am 01.10.2017 in Kraft treten (vgl. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017, S. 688, Artikel vier). Die wesentlichsten Änderungen, die sich aus Artikel eins ergeben, liegen in einer neuen Kennzeichnungspflicht der Drohnen. So müssen alle Drohnen die schwerer als 0,25 kg sind mit dem Namen und der Adresse des Halters versehen werden. Zusätzlich muss die Beschriftung dauerhaft sowie feuerfest sein (vgl. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017, S. 683-684, Artikel 1). Diese Maßnahme trägt zur Nachverfolgung des Halters einer Drohne wieder und ist vorsorglich für den Fall eines Schadens verabschiedet worden.

In Artikel zwei wird ein gänzlich neuer Punkt eingeführt, nämlich das zukünftig eine Bescheinigung der Qualifikation als geeigneter Steuerer einer Drohne benötigt wird (vgl. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017, S. 687, Artikel 2, § 21d). Diese Regelung gilt nur für Drohnen ab einem Startgewicht von mindestens 2kg. Hierfür müssen Stellen eingerichtet werden, wo die Ablegung der Prüfung erfolgen kann. Diese kann ebenfalls über das Internet erfolgen, wenn die Prüfung entsprechend eingerichtet ist. Die Prüfung

[...]

Final del extracto de 20 páginas

Detalles

Título
Drohnen im Alltag. Systematische Potentialanalyse sowie Herleitung von Handlungsempfehlungen für Politik und Wirtschaft
Universidad
University of applied sciences, Cologne
Calificación
1,3
Autor
Año
2017
Páginas
20
No. de catálogo
V456365
ISBN (Ebook)
9783668868618
ISBN (Libro)
9783668868625
Idioma
Alemán
Palabras clave
Drohnen, SWOT-Analyse, Wissenschaftliches Arbeiten, Luftfahrt, Drohne, Luftverkehr, Versicherung, Chancen, Handlungsempfehlung
Citar trabajo
Tom Habermann (Autor), 2017, Drohnen im Alltag. Systematische Potentialanalyse sowie Herleitung von Handlungsempfehlungen für Politik und Wirtschaft, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/456365

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