Menschenrechte sind Rechte, die auf dem bloßen Menschsein beruhen. Sie stehen allen Menschen gleichermaßen zu: sie sind also universell – oder sollten es vielmehr sein. Hiervon sind Kritiker jedoch nicht überzeugt: Menschenrechte seien nicht mit allen Kulturen vereinbar, sie können demnach nicht universell gelten. Das Konzept der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte sei zu westlich geprägt und könne demnach dem Anspruch von Universalität nicht gerecht werden. Soweit die Theorie, doch kann die Praxis diese Behauptung verifizieren? Können die Menschenrechte nicht universell durchgesetzt werden? Wie weit ist dieser Anspruch von Universalität von der Wirklichkeit entfernt? Diesen Fragen geht die vorliegende Hausarbeit nach.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Die Menschenrechte
2. 1 Begriffsbestimmung
2. 2 Geschichte und Entstehung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
2.3 Schutz der Menschenrechte
3 Metaperspektiven
3. 1 Eurozentrismus
3. 2 Zwischen Kulturrelativismus und Universalismus
4 Menschenrechte im kulturellen Kontext
4. 1 Menschenrechte in der westlichen Kultur
4.2 Menschenrechte außerhalb der westlichen Kultur
4.2.1 Menschenrechte im Islam
4.2.2 „Asiatische Werte“
5 Menschenrechte – Ist eine universelle Durchsetzung möglich?
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die Spannweite zwischen dem idealen Anspruch auf Universalität der Menschenrechte und ihrer tatsächlichen globalen Umsetzung. Dabei wird analysiert, ob das Konzept der Menschenrechte durch seine westliche Prägung für andere Kulturen problematisch ist und ob eine universelle Durchsetzung angesichts kultureller Unterschiede und politischer Interessen möglich bleibt.
- Historische Entwicklung und philosophische Grundlagen der Menschenrechte
- Gegenüberstellung von Universalismus und Kulturrelativismus
- Analyse der Menschenrechtssituation in der westlichen Kultur
- Kritische Betrachtung von Alternativentwürfen (Islam/„Asiatische Werte“)
- Diskussion über die Möglichkeiten und Grenzen einer universellen Durchsetzbarkeit
Auszug aus dem Buch
3. 2 Zwischen Kulturrelativismus und Universalismus
Um der Frage nachzugehen, in wie weit der universalistische Anspruch der Menschenrechte durchgesetzt werden kann, gilt es zunächst zu untersuchen, was unter Universalismus und Kulturrelativismus verstanden wird. Der Universalismus steht dem Kulturrelativismus gegenüber. Sie können als Gegenbegriffe verstanden werden und sind idealtypische Extreme. Während der Universalismus von einer allgemein gültigen Theorie ausgeht, die für alle Menschen gelten soll, schränkt der Kulturrelativismus diese auf ihre jeweilige Kultur ein. Denn Phänomene, erkenntnistheoretische Anschauungen aber auch Rechte, können, aus Sicht des Kulturrelativismus, nicht allgemeingültig sein, da sie nur in ihrem eigenen Kontext beurteilt und bewertet werden können. Aus diesem Grund lehnen die kulturrelativistischen Positionen übergeordnete allgemeingültige Werte und Sichtweisen ab, da hierdurch die Einzigartigkeit und das Besondere der Kultur bedroht werden (vgl. Wierlacher/Albrecht 1993: 157f). Unterschiedliche Kulturen können demnach nicht mit einem allgemeingültigen Maßstab oder Werten bemessen werden, da Werte nur in ihrem kulturellen Kontext beurteilt werden können.
Im Gegensatz hierzu sehen universalistische Postionen „den Vorrang des Allgemeinen oder Ganzen gegenüber dem Besonderen und Einzelnen betont“ (Fuchs und Raab 1996: 821). Diese Verschiedenheit, von der Lévi-Strauss schrieb, wird bei dem Universalismus also ausgeklammert. Der Universalismus ignoriert demnach kulturelle Besonderheiten, während der Kulturrelativismus den interkulturellen Dialog versäumt. Beide Konzepte haben ihre Schwächen und können in der Realität nur schwer, wenn überhaupt, vollständig angewandt werden.
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Dieses Kapitel führt in die Thematik der Universalität von Menschenrechten ein und definiert die zentrale Forschungsfrage nach der Kluft zwischen Ideal und Wirklichkeit.
2 Die Menschenrechte: Das Kapitel bietet eine begriffliche Einordnung sowie eine historische Analyse der Menschenrechtsgeschichte bis hin zur Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte 1948.
3 Metaperspektiven: Hier werden die theoretischen Konzepte von Eurozentrismus sowie das Spannungsfeld zwischen Universalismus und Kulturrelativismus erörtert.
4 Menschenrechte im kulturellen Kontext: Das Hauptkapitel analysiert die Umsetzung und Kritik der Menschenrechte in der westlichen Welt, im Islam sowie durch das Konstrukt der „asiatischen Werte“.
5 Menschenrechte – Ist eine universelle Durchsetzung möglich?: Das Fazit zieht eine Bilanz aus den vorangegangenen Analysen und bewertet die Realisierbarkeit einer globalen Menschenrechtsanwendung.
Schlüsselwörter
Menschenrechte, Universalität, Kulturrelativismus, Eurozentrismus, Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Scharia, asiatische Werte, westliche Kultur, Menschenrechtsverletzungen, Universalismus, Freiheit, Gleichheit, internationale Politik, Menschenrechtsorganisationen, Souveränität
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit befasst sich mit der kritischen Frage, ob Menschenrechte ihren Anspruch auf universelle Gültigkeit tatsächlich erfüllen können, wenn sie mit unterschiedlichen kulturellen und religiösen Traditionen kollidieren.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Untersuchung umfasst die historische Genese der Menschenrechte, die philosophische Debatte zwischen Universalismus und Kulturrelativismus sowie die praktische Anwendung der Menschenrechte in westlichen und nicht-westlichen Kulturräumen.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Das Ziel besteht darin, zu analysieren, wie weit der Anspruch auf Universalität von der realen politischen und gesellschaftlichen Praxis entfernt ist und warum dieser Anspruch auf Widerstand stößt.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer theoretischen Literaturanalyse, bei der historische Quellen, rechtliche Erklärungen sowie fachwissenschaftliche Publikationen vergleichend gegenübergestellt werden.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in eine theoretische Fundierung der Metaperspektiven und eine detaillierte Analyse der Menschenrechtssituation im islamischen Kontext und den sogenannten „asiatischen Werten“.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Die zentralen Begriffe sind Menschenrechte, Universalität, Kulturrelativismus, Eurozentrismus, Scharia und asiatische Werte.
Wie unterscheidet sich die Auffassung von Menschenrechten im Islam von der allgemeinen Erklärung?
Im islamischen Kontext werden Menschenrechte häufig als durch die Scharia begrenzt oder interpretiert wahrgenommen, während die Allgemeine Erklärung von 1948 einen säkularen und universalistischen Ansatz verfolgt.
Warum kritisieren einige asiatische Staaten das universelle Menschenrechtsmodell?
Staaten wie China oder Singapur argumentieren mit dem Kollektivismus und der nationalen Souveränität, um das westliche Modell der Menschenrechte als unpassend für ihre ökonomische und soziale Entwicklung zurückzuweisen.
- Citar trabajo
- Anna Jansen (Autor), 2017, Können Menschenrechte dem Anspruch der Universalität gerecht werden? Zwischen Ideal und Wirklichkeit, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/456394