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Die Rechtssprechung des EuGH zur Gleichbehandlung

Title: Die Rechtssprechung des EuGH zur Gleichbehandlung

Term Paper , 2005 , 23 Pages , Grade: 1,0

Autor:in: Lars Vogt (Author)

Law - European and International Law, Intellectual Properties
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Ein Hauptziel der Europäischen Gemeinschaften ist es, im Arbeitsrecht die Rechtsnormen so anzugleichen, dass ein freier und fairer wirtschaftlicher Wettbewerb zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten ermöglicht wird. Jedoch gehört der Grundsatz zur Gleichbehandlung von Mann und Frau im Arbeitsleben zu den wichtigsten Zielen der Sozialpolitik der Gemeinschaft und bildet das zentrale Thema des EG-Arbeitsrechts.

Die vorliegenden Arbeit analysiert systematisch die Auswirkung der Rechtssprechung des EuGH auf das Arbeitsrecht, wobei insbesondere die Rechtssprechung zur Gleichbehandlung näher untersucht wird. Der Autor gibt einführend einen Überblick über die Organisation und die Aufgaben des EuGH. Anschließend wird im Schwerpunkt dieser Arbeit die Rechtssprechung des Gerichtshofs zur Gleichbehandlung von Mann und Frau im europäischen Arbeitsrecht analysiert. Als ein Ausnahmefall des Gleichstellungsgrundsatzes wird die positive Diskriminierung erläutert. Grundlage der fundierten Untersuchung bilden immer die Rechtssprechungen des EuGH.

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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Organisation und Aufgaben des EuGH

3. Gleichbehandlung von Mann und Frau

3.1 unmittelbare Diskriminierung

3.1.1 Entgeltgleichheit

3.1.2 Schwangerschaft

3.2 mittelbare Diskriminierung

3.2.1 Teilzeitarbeit

3.2.2 Ehe- und Familienstand

4. Positive Diskriminierung durch Frauenfördernde Maßnahmen

5. Zusammenfassung und Ausblick

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Die vorliegende Arbeit untersucht die maßgebliche Rolle der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bei der Durchsetzung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Mann und Frau im europäischen Arbeitsrecht. Dabei liegt ein besonderer Fokus auf der Analyse, wie durch unterschiedliche Urteile direkte und indirekte Diskriminierungen abgebaut wurden und welche Grenzen für positive Diskriminierung durch frauenfördernde Maßnahmen bestehen.

  • Die Organisation und Zuständigkeiten des Europäischen Gerichtshofs.
  • Die Analyse der unmittelbaren Diskriminierung, insbesondere in den Bereichen Entgeltgleichheit und Schwangerschaft.
  • Die Untersuchung der mittelbaren Diskriminierung durch Teilzeitarbeit sowie Regelungen zum Familienstand.
  • Die rechtliche Einordnung von positiven Diskriminierungsmaßnahmen zur Frauenförderung.

Auszug aus dem Buch

3.1.2 Schwangerschaft

Aus dem Bereich der unmittelbaren Entgeltdiskriminierung gelangen fast ausschließlich Fragen der Diskriminierungen wegen Schwangerschaft und Mutterschaft nach Luxemburg, die sich auf das Entgelt auswirken können. Der EuGH geht davon aus, dass nur Frauen schwanger werden können und folglich eine Anknüpfung an die Schwangerschaft eine unmittelbare Diskriminierung wegen des Geschlechts ist.

Der EuGH entschied bereits 1990 im Urteil Dekker, dass der Arbeitgeber nicht befugt ist, eine Bewerberin nach einer bestehenden Schwangerschaft zu fragen. Dies gelte selbst dann, wenn sich nur Frauen um die Stelle beworben haben. Die Ablehnung einer Bewerbung wegen ihrer Schwangerschaft bedeutet eine geschlechtsspezifische Diskriminierung unabhängig davon, ob sich nur Frauen oder auch Männer um die freie Stelle bewerben.

Der EuGH hatte im Fall Alabaster die Gelegenheit zu der Frage Stellung zu nehmen, ob eine tarifliche Lohnerhöhung während der Mutterschutzfrist auch eine Erhöhung des Mutterschaftsgeldes mit sich bringen muss. Der Vorlagebeschluss kam aus dem Vereinigten Königreich, wo Arbeitnehmerinnen Anspruch auf Mutterschaftsurlaub von 18 Wochen und unter bestimmten Bedingungen auch auf Entgeltlohnfortzahlungen haben. Der gesetzliche Anspruch auf den hohen Betrag von 9/10 des Entgelts in einer bestimmten Referenzwoche für sechs Wochen wird häufig im Arbeitsvertrag auf Grund von Kollektivvereinbarungen noch ergänzt. In der Entscheidung zum Fall Alabaster ging es um die Berechnung des Mutterschaftslohnes. Der EuGH entschied, dass auch eine Lohnerhöhung, die erst nach Beginn des Referenzzeitraums wirksam wurde, bei der Berechnung des Mutterschaftslohnes zu berücksichtigen sei. Er bestätigte auch, dass Arbeitnehmerinnen im Mutterschaftsurlaub, deren Arbeitsverhältnis nicht ruht, mit Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in aktiver Beschäftigung uneingeschränkt vergleichbar seien.

Zusammenfassung der Kapitel

1. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die steigende Bedeutung des europäischen Arbeitsrechts und definiert das zentrale Ziel der Arbeit: die Analyse der Auswirkung der EuGH-Rechtsprechung auf die Gleichbehandlung von Mann und Frau.

2. Organisation und Aufgaben des EuGH: Dieses Kapitel erläutert den Aufbau, die richterliche Besetzung und die zentralen Zuständigkeitsbereiche des Europäischen Gerichtshofs sowie des Gerichts erster Instanz.

3. Gleichbehandlung von Mann und Frau: Der Hauptteil analysiert detailliert die verschiedenen Formen der Diskriminierung, unterteilt in unmittelbare Aspekte wie Entgelt und Schwangerschaft sowie mittelbare Aspekte wie Teilzeitarbeit und Familienstand.

3.1 unmittelbare Diskriminierung: Dieser Abschnitt fokussiert auf Benachteiligungen, die direkt aufgrund des Geschlechts erfolgen, mit besonderem Augenmerk auf Lohnunterschiede und mutterschaftsbedingte Diskriminierungen.

3.1.1 Entgeltgleichheit: Es wird die weite Auslegung des Begriffs „Entgelt“ durch den EuGH dargestellt, die neben dem Lohn auch Sonderzahlungen und betriebliche Altersversorgungen umfasst.

3.1.2 Schwangerschaft: Dieser Unterpunkt behandelt die Rechtsprechung zu Diskriminierungen im Zusammenhang mit Schwangerschaft, insbesondere bei Bewerbungsgesprächen und der Berechnung von Leistungen während des Mutterschutzes.

3.2 mittelbare Diskriminierung: Hier wird der Begriff der mittelbaren Diskriminierung definiert, bei der neutrale Vorschriften faktisch ein Geschlecht stärker benachteiligen können.

3.2.1 Teilzeitarbeit: Es wird analysiert, wie der EuGH Diskriminierungen aufgrund von Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen, die überwiegend von Frauen wahrgenommen werden, beurteilt.

3.2.2 Ehe- und Familienstand: Dieser Abschnitt befasst sich mit der mittelbaren Diskriminierung durch arbeitsrechtliche Nachteile, die an den Eheschließungs- oder Familienstandstatus geknüpft sind.

4. Positive Diskriminierung durch Frauenfördernde Maßnahmen: Das Kapitel untersucht die Zulässigkeit von Quotenregelungen und anderen Fördermaßnahmen, die das Ziel haben, tatsächliche Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern auszugleichen.

5. Zusammenfassung und Ausblick: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und gibt einen Ausblick auf die zukünftigen Herausforderungen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Schlüsselwörter

Europäischer Gerichtshof, EuGH, Gleichbehandlung, Arbeitsrecht, Entgeltgleichheit, unmittelbare Diskriminierung, mittelbare Diskriminierung, Teilzeitarbeit, Schwangerschaft, Mutterschutz, Frauenförderung, Frauenquote, Diskriminierungsverbot, EGV, Arbeitsbedingungen

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit primär?

Die Arbeit befasst sich mit der Rolle und den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs hinsichtlich der Durchsetzung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Mann und Frau im Arbeitsleben.

Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?

Zu den Kernbereichen gehören unmittelbare und mittelbare Diskriminierung, Fragen der Entgeltgleichheit, der Schutz während der Schwangerschaft sowie die Problematik von Frauenförderungsmaßnahmen.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie die Rechtsprechung des EuGH maßgeblich dazu beigetragen hat, Chancengleichheit in Europa zu verwirklichen und nationale Rechtsnormen zu beeinflussen.

Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?

Die Arbeit basiert auf einer juristischen Analyse einschlägiger Rechtsprechung des EuGH sowie einer Auswertung relevanter europäischer Richtlinien und Verträge.

Welche Inhalte werden im Hauptteil fokussiert?

Der Hauptteil gliedert sich in die Untersuchung von konkreten Fallbeispielen zu Entgelt- und Beschäftigungsbedingungen sowie die differenzierte Betrachtung von Diskriminierungsarten.

Durch welche Schlüsselwörter lässt sich der Text beschreiben?

Zentrale Begriffe sind Gleichbehandlung, EuGH, Diskriminierungsschutz, Entgeltgleichheit und Arbeitsrecht.

Was besagt die Entscheidung im Fall Barber?

Der EuGH urteilte, dass unterschiedliche Altersgrenzen für Männer und Frauen in betrieblichen Altersversorgungssystemen eine unzulässige Entgelt-Diskriminierung darstellen.

Wie bewertet der EuGH Frauenquoten?

Der EuGH erachtet absolute, starre Frauenquoten als unzulässig, lässt aber Fördermaßnahmen zu, die eine Öffnungsklausel für individuelle Eignung und Qualifikation vorsehen.

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Details

Title
Die Rechtssprechung des EuGH zur Gleichbehandlung
College
University of Paderborn
Course
Wirtschaftsrecht
Grade
1,0
Author
Lars Vogt (Author)
Publication Year
2005
Pages
23
Catalog Number
V45651
ISBN (eBook)
9783638430111
ISBN (Book)
9783638658164
Language
German
Tags
Rechtssprechung EuGH Gleichbehandlung Wirtschaftsrecht
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Lars Vogt (Author), 2005, Die Rechtssprechung des EuGH zur Gleichbehandlung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/45651
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