Europarat und die Europäische Union im Vergleich


Dossier / Travail, 2016

18 Pages, Note: 1,3

Jan S. (Auteur)


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

Vorwort zum Institutionalismus

Der Europarat
Die Geschichte des Europarats
Organisation des Europarats
Die parlamentarische Versammlung
Das Ministerkomitee
Der Kommissar für Menschenrechte
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
Weitere wichtige Institutionen:
Ziele und Werte

Die Europäische Union
Die Gründung der Europäischen Union
Organisation der Europäischen Union
Das Europäische Parlament
Die Kommission
Der Rat der Europäischen Union
Weitere wichtige Institutionen
Werte und Ziele

Vergleich von Europarat und Europäischer Union

Fazit

Literaturverzeichnis

Einleitung

In der alltäglichen Praxis werden der Europarat und die Europäische Union häufig ohne klare Abgrenzung zueinander genannt. Durch den Wortbaustein „Europa“ in Europarat kann der Eindruck entstehen, dass dieser ein fest integriertes Organ der Europäischen Union ist. Dies ist jedoch nicht der Fall. Auch kann es zu Verwechslungen zwischen Europarat und Europäischen Rat kommen. Obwohl diese Thematik nicht unbekannt ist, gibt es immer noch einen großen Anteil an Unwissenheit innerhalb der Gesellschaft diesbezüglich. Ziel dieser Arbeit ist es eine simple und verständliche Abgrenzung von Europarat und Europäische Union darzustellen. Besonders im Fokus steht hierbei die Rolle der Institutionen. Dabei sollen sowohl Gemeinsamkeiten als auch Unterschiede dieser zwei Konstrukte aufgezeigt werden. Das Thema dieser Arbeit lautet: „Europarat und die Europäische Union im Vergleich". Zudem steht die Arbeit unter der Fragestellung: "Über welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede innerhalb der Zielsetzungen, Wertmaßstäbe und des institutionellen Gefüges, verfügen die europäische Union und der Europarat?". Ein wichtige Bezugspunkte bei der Recherche zu dieser Arbeit waren die offiziellen Websites und Satzungen des Europarats und der Europäischen Union. Diese Arbeit ist zudem nicht als empirische Studie zu werten, sondern in einem deskriptiven Modus gestaltet.

Dieser Einleitung ist die Bearbeitung der Thematik nachgestellt. Die Bearbeitung beginnt mit der Vorstellung des Europarats und dessen zusammengefasster Historie. Anschließend wird der strukturelle Aufbau des Europarats aufgezeigt. Diesbezüglich werden die zentralen Organe mit den wichtigsten Akteuren betrachtet. In Bezug dessen werden die Aufgaben und Ziele des Europarat dargelegt und es wird aufgezeigt, wofür welche Werte der Europarat international steht. Anschließend wird die Europäische Union strukturell gleich betrachtet und dargestellt. Infolgedessen werden die EU und er Europarat in den Vergleich gesetzt. Zuletzt erfolgt ein zusammenfassendes Fazit mit abschließender Bewertung der Thematik und dessen möglicher Entwicklung in der Zukunft.

Vorwort zum Institutionalismus

Der Institutionalismus ist der Anker jeder Organisation, welcher die Beständigkeit dieser versucht zu gewährleisten. Jean Monnet sagte einmal:

Nichts ist möglich ohne die Menschen, nichts ist von Dauer ohne die Institutionen“

Innerhalb der Institutionen und Organe des Europarats und der Europäischen Union unterscheidet man zwischen zwei Klassifikationen. Zum einen gibt es supranationale Organe und Institutionen, die sich durch überstaatliches Verhalten auszeichnen.

Die Bundeszentrale für Bildung führt auf ihrer Website die folgende Definition an:

„Mit dem Adjektiv supranational. werden Organisationen, Zusammenschlüsse oder Vereinbarungen versehen, die durch völkerrechtliche Verträge begründet und deren Entscheidungen und Regelungen für die einzelnen Mitglieder (Staaten, Nationen) übergeordnet und verbindlich sind.“( bpb, 2016).

Die zweite Gruppe bilden die intergouvernemental Organe und Institutionen, welche sich durch den Erhalt von Souveränität innerhalb der Akteure auszeichnet. Dabei kommt es zu keiner Übertragung von Hoheitsrechten der nationalen Akteure an eine höhergestellte Institution. Insgesamt bleibt die Hoheitsausübung bei den nationalen Institutionen und Akteuren.

Der Europarat

Die Geschichte des Europarats

Gedanken für ein vereintes Europa gab es schon vermehrt vor der Gründung der EU und des Europarates. Diese Idee kam nach dem zweiten Weltkrieg erneut auf. Dies hängt zentral mit der am 19. September gehaltenen Rede Winston Churchills zusammen.

Als Reaktion auf Churchills Europarede bildeten sich zwei „Lager“ mit unterschiedlichen europapolitischen Konzeptionen: „Die Föderalisten und die Unionisten.(...) Das Ziel der Föderalisten war die Schaffung der Vereinigten Staaten von Europa, d.h. Die Vereinigung souveräner Nationalstaaten zu einem Bundesstaat mit Abgabe von Souveränitätsrechten an eine gemeinsame Regierung. “ (Furtak, 2015, S. 244)

Die Debatte dieser zwei Lager zieht sich durch die gesamt Geschichte der europäischen Integration.

Der Zusammenschluss von 47 europäischen Länder, welcher als Europarat bekannt ist, wurde schließlich am 5.5.1949 in London gegründet. Grund dafür war der Kongresses der Europäischen Unionsbewegung in Den Haag 1948. Der Sitz des Europarats befindet sich in Luxemburg.

Organisation des Europarats

Der Europarat besteht aus acht Institutionen, die sich untereinander ergänzen und verschiedene Aufgaben übernehmen. Grundlegend ist der Europarat wie eine internationale Organisation aufgebaut.

Die parlamentarische Versammlung

Die parlamentarische Versammlung ist Organ des zweigliedrigen Statuts des Europarats. In der parlamentarischen Versammlung tagen die Vertreter von vierundsiebzig nationalen Parlamenten der Mitgliedsstaaten. Dabei hat seit 20016 Pedro Agramunt die Rolle der Präsidentin inne. Die zentrale Funktion liegt dabei in einer beratenden Tätigkeit. Insgesamt verfügt jeder Mitgliedstaat über eine festgeschriebene Anzahl an Vertretern. Die Anzahl der Vertreter findet nach dem Prinzip der degressiven Proportionalität statt.

Die von den Nationen entsendeten Vertreter sind ebenso Teil von einem europaweiten Fraktionssystem. Zu den in der Parlamentarischen Versammlung vertretenen Fraktionen gehören die folgenden Parteien: die Sozialdemokraten (SOC), Europäische Volkspartei( EVP-CD),Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa (Alde), die Fraktion der Europäischen Konservativen(EC), die Vereinte Europäische Linke(El) und die fraktionslosen Mitglieder. Die Parlamentarische Versammlung tagt quartalsweise in Straßburg. Insgesamt dient die Parlamentarische Versammlung in erster Linie als beratendes Organ. In Fachausschüssen findet die meiste Arbeit statt. Zu diesen Fachausschüssen gehören der gemischte , ständige, politische Ausschuss sowie die Ausschüsse für Recht und Menschenrechte, für Wirtschaft und Entwicklung, für Sozialordnung, Gesundheit und Familie, für Umwelt und Landwirtschaft, kommunale und regionale Angelegenheiten, für die Gleichstellung von Frauen und Männern, für die Geschäftsordnung und Immunitäten, für die Einhaltung der von den Mitgliedstaaten des Europarates eingegangenen Verpflichtungen, für Kultur, Wissenschaft und Bildung, für Migration, Flüchtlings- und Bevölkerungsfragen.

Das Ministerkomitee

Neben der Parlamentarischen Versammlung gehört das Ministerkomitee des Europarats zum Statut des Europarats. Das Ministerkomitee ist das Entscheidungsgremium des Europarats und setzt sich aus den Außenministern der 47 Mitgliedstaaten bzw. ihren Stellvertretern zusammen. Es fungiert als zentrales Exekutivorgan des Europarats. Die Beauftragten der Minister bilden ein separates Komitee. Der offizielle Sitz des Ministerkomitee befindet sich in Straßburg. Dort tagen die Minister einmal jährlich und die Beauftragten dieser dreimal monatlich.

Der Kommissar für Menschenrechte

Eine weitere wichtige Instanz des Europarts ist der Kommissar für Menschenrechte. Der Kommissar wird von der Parlamentarischen Versammlung auf Vorschlag des Ministerkomitees gewählt und ist in einer einmaligen und sechsjährigen Amtszeit im Amt.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ist eine 1953 in Leben Gerufene Institution. Sie dient als zentraler Anlaufpunkt der Bürger der Mitgliedstaaten, wenn diese sich auf der Basis der Menschenrechtskonvention in ihrem Land in ihren Rechten verletzt sehen. Der europäische Gerichtshof für Menschenrechte wird deshalb auch als „Gewissen Europas“ betitelt.

Die erwähnte Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten enthält einen Katalog Über Menschenrechte und Grundrechten

Die Konvention trat am 3. September 1953 in Kraft und kann sowohl von Mitgliedern des Europarats als auch von Mitgliedern der Europäischen Union unterzeichnet werden.

Weitere wichtige Institutionen:

Das Statut des Europarats wird durch ein Sekretariat, bestehend aus dem Generalsekretär, dessen Vertreter und einem Personalbereich. Der Generalsekretär dient als Vertreter gegenüber Drittstaaten. Das Sekretariat sorgt für eine positive Kommunikation zischen den Ministerkomitee und der Parlamentarischen Versammlung.

Eine besondere institutionelle Ebene ist das Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs. Diese sind im zeitlichen Kontext nicht fest vorgeschrieben und werden diesbezüglich unregelmäßig veranstaltet. Mehr noch als auf den Sitzungen des Ministerkomitees steht bei den Gipfeltreffen die zentrale politische Ausrichtung der Organisation, ihre Einbettung in der europäischen Integrationsprozess und ihr Verhältnis zur EU im Fokus. Solche Treffen enden immer mit einer Gipfelerklärung, in welcher die Ergebnisse festgehalten werden. (Brummer, 2008, S. 47f.)

Der Kongress der Gemeinden und Regionen Europas (KGRE) ist eine weitere beratene Institution, welche dem Ministerkomitee und der Parlamentarischen Versammlung bei Angelegenheiten der Kommunen und Regionen zur Seite steht und diese unterstützt. Insgesamt orientiert sich der Aufbau an der Parlamentarischen Versammlung. Es gibt 318 Mitglieder, welche mit ihren Stellvertretern auf zwei Jahre ernannt werden.

Ziele und Werte

Der Europarat verfolgt das Ziel: „ einen engeren Zusammenschluss unter seinen Mitgliedern zu verwirklichen, um die Ideale und Grundsätze, die ihr gemeinsames Erbe sind, zu schützen und zu fördern und um ihren wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt zu begünstigen“(Art. 1 lit. A der Satzung des Europarats).

Die in Satzung des Europarats genannten Aufgaben bieten einen weiten Definitionsspielraum in dessen Auslegung. Dies liegt daran, dass an dieser Stelle vorerst keine Angaben gemacht werden, wie dieser enge Zusammenschluss aussehen soll.

Genauer wird die in der Satzung des Europarats verdeutlicht.

Der Art. 1 lit. B der Satzung des Europarats geht darauf genauer ein und lautet:

Dieses Ziel wird mit Hilfe der Organe des Rates erstrebt durch die Prüfung von Fragen gemeinsamen Interesses, durch den Abschluss von Abkommen und durch gemeinsames Handeln auf den Gebieten der Wirtschaft, des sozialen Lebens, der Kultur, der Wissenschaft, der Rechtspflege und der Verwaltung sowie durch Schutz und Weiterentwicklung der Menschenrechte und Grundfreiheiten.“

[...]

Fin de l'extrait de 18 pages

Résumé des informations

Titre
Europarat und die Europäische Union im Vergleich
Université
University of Hildesheim  (Institut für Sozialwissenschaften)
Note
1,3
Auteur
Année
2016
Pages
18
N° de catalogue
V456579
ISBN (ebook)
9783668888883
ISBN (Livre)
9783668888890
Langue
allemand
Mots clés
Europa, vergleich eu, europarat, rat, währungsunion, geschichte überblick, vergleich, eu, union, aparat, gegenüberstellung
Citation du texte
Jan S. (Auteur), 2016, Europarat und die Europäische Union im Vergleich, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/456579

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