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Vertrauensverlust als Basis einer außerordentlichen Kündigung bei geringwertigen Vermögensdelikten

Titel: Vertrauensverlust als Basis einer außerordentlichen Kündigung bei geringwertigen Vermögensdelikten

Bachelorarbeit , 2017 , 71 Seiten , Note: 1,0

Autor:in: Lea Marie North (Autor:in)

Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht
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Zusammenfassung Leseprobe Details

Der Vertrauensbegriff hat in den letzten Jahren im Kündigungsrecht stark an Präsenz gewonnen. „Vertrauen ist der Anfang von allem“, so lautete ein bekannter Werbeslogan der Deutschen Bank. Er benennt zutreffend die Grundlage für gesellschaftliche Beziehungen, insbesondere für dauerhafte Vertragsverhältnisse. Denn zwischenmenschliches Zusammenleben und -arbeiten ist ohne ein gewisses Maß an Vertrauen nicht denkbar. Schließlich vertraut der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Umgang mit seinen Rechtsgütern an und umgekehrt.
Wenn allerdings das für ein Arbeitsverhältnis elementar wichtige Vertrauen durch Diebstahl verloren geht, so sollte sich der Arbeitgeber auch schnellstmöglich von seinem Vertragspartner wieder lösen können. Auf der anderen Seite vertraut der Arbeitnehmer gleichermaßen in das bestehende Arbeitsverhältnis und die damit verbundene finanzielle Absicherung. Aus diesem Grund könnte man das Zitat gleichwohl auch umdrehen in ,,Kein Vertrauen ist das Ende von allem“.

Vor allem der Vertrauensverlust nach geringwertigen Vermögensdelikten ist in der Vergangenheit häufig thematisiert worden. So könne die Entwendung sehr geringwertiger Vermögensgegenstände, wie beispielsweise eines Bienenstichkuchens in Höhe von umgerechnet 30 Cent, das Vertrauen bereits unwiederbringlich erschüttern. Daraus resultierend erlangte die entscheidende Frage, ob ein Vertrauensverlust mit einem wichtigen Grund im Sinne des § 626 BGB gleichgestellt werden kann und mithin eine außerordentliche Kündigung rechtfertigt, regelrecht mediale Prominenz, denn grundsätzlich galt ,,wer klaut, der fliegt“. Dieses arbeitsrechtliche Phänomen wurde gesellschaftspolitisch stark kritisiert. Nach dem Bekanntwerden des „Emmely-Urteils“ im Jahre 2009, bei dem eine Kassiererin wegen eines geringen Vermögensschadens in Höhe von 1,30 Euro nach über 30 Jahren Betriebszugehörigkeit fristlos gekündigt wurde, entfachte eine öffentliche Debatte über das allgemeine Anstands- und Gerechtigkeitsgefühl. Dabei stellt die Thematik außerordentlicher Kündigungen bei geringfügigen Vermögensdelikten keinesfalls einen neuerlichen arbeitsrechtlichen Diskurs dar.

Leseprobe


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Das Vertrauen im Arbeitsverhältnis

I. Das Arbeitsverhältnis als Dauerschuldverhältnis

II. Das in Dauerschuldverhältnissen intensivierte Vertrauen

III. Störung des Vermögensschutzinteresses

C. Die außerordentliche Kündigung in Folge eines Vertrauensverlustes

I. Die außerordentliche Kündigung gemäß § 626 BGB

II. Der wichtige Grund

III. Verhaltensbedingte Kündigung

1. Verletzung der Hauptleistungspflichten

2. Verletzung der Nebenleistungspflichten

IV. Auswirkungen auf das bisherige Arbeitsverhältnis

1. Störungen im Leistungsbereich

2. Störungen im Vertrauensbereich

3. Störungen im Betriebsbereich

4. Zwischenergebnis

V. Motive für die außerordentliche Kündigung im Vertrauensbereich

1. Umgehung von Kündigungsfristen

2. Loswerden älterer Arbeitnehmer

3. Vorgehensweise

4. Auswertung

D. Die Entwicklung der Rechtsprechung bei außerordentlichen Kündigungen wegen geringwertiger Vermögensdelikte

I. Grundlegende Entscheidungen des BAG zur außerordentlichen Kündigung bei geringfügigen Vermögensdelikten

1. Beispielfall: Das ,,Bienenstich-Urteil”

2. Beispielfall: Das „Emmely-Urteil“

II. „An sich“ wichtiger Grund trotz Geringfügigkeit

1. „An sich“ wichtiger Grund

2. Einführung einer Bagatellgrenze

3. Ergebnis

III. Verhältnismäßigkeit der außerordentlichen Kündigung bei geringwertigen Vermögensdelikten

1. Geeignetheit trotz Geringfügigkeit

2. Erforderlichkeit

a) Die Abmahnung als milderes Mittel

aa) Begriff und Funktion der Abmahnung

bb) Erfordernis und Entbehrlichkeit der Abmahnung

cc) Die Abmahnung bei geringwertigen Vermögensdelikten

dd) Zwischenergebnis

b) Die ordentliche Kündigung als milderes Mittel

c) Ergebnis

3. Angemessenheit

IV. Die Interessenabwägung bei geringfügigen Vermögendelikten

1. Berücksichtigungsfähige Interessen

a) Dauer der Betriebszugehörigkeit

b) Verschulden/ Offenheit des Tathergangs

c) Höhe des Schadens- Geringwertigkeit des Delikts

d) Kernbereich arbeitsvertraglicher Pflichten

e) Generalprävention

2. Interessenauswertung

V. Die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung

1. Das subjektive Vertrauen

2. Das objektivierbare Vertrauen

a) Das mit der arbeitsvertraglichen Tätigkeit verbundene Vertrauen

b) Individuelle und konkrete Vertrauensstellung

3. Vertrauenskapital/ Vertrauensvorrat

a) „Vertrauensvorratsbestimmungsfunktion“ der Abmahnung

b) Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte

c) Ergebnis

4. Wiederaufbau von Vertrauen

E. Fazit

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Die Arbeit untersucht, unter welchen Voraussetzungen ein Vertrauensverlust aufgrund geringwertiger Vermögensdelikte eine außerordentliche Kündigung im Arbeitsverhältnis gemäß § 626 BGB rechtfertigen kann. Ziel ist es, angesichts der kontroversen Rechtsprechung (insb. „Emmely“-Urteil) mehr Rechtssicherheit für die betriebliche Praxis zu schaffen und Kriterien für eine ausgewogene Interessenabwägung zu definieren.

  • Rechtliche Grundlagen der außerordentlichen Kündigung wegen Vertrauensbruchs.
  • Die Rolle der „Bagatellgrenze“ in der arbeitsrechtlichen Rechtsprechung.
  • Bedeutung von Vertrauenskapital und Betriebszugehörigkeit bei der Kündigungsprüfung.
  • Die Funktion der Abmahnung als milderes Mittel bei geringfügigen Delikten.
  • Methodik der Interessenabwägung zur Vermeidung missbräuchlicher Kündigungen.

Auszug aus dem Buch

D. Die Entwicklung der Rechtsprechung bei außerordentlichen Kündigungen wegen geringwertiger Vermögensdelikte

Zunächst sollen zwei Beispielsfälle der Rechtsprechung zu einem Einstieg in die Thematik führen, um eine praxisnahe Beurteilung geringwertiger Vermögensdelikte zuzulassen. Diese zwei Beispiele wurden nicht willkürlich ausgewählt. In Anbetracht der Thematik geringwertiger Vermögensdelikte stellen diese Urteile eine Trendwende hinsichtlich der Beurteilung des Vertrauenswegfalls als außerordentlicher Kündigungsgrund gemäß § 626 BGB dar. Dies wird in den darauffolgenden Kapiteln deutlich.

I. Grundlegende Entscheidungen des BAG zur außerordentlichen Kündigung bei geringfügigen Vermögensdelikten

1. Beispielfall: Das „Bienenstich-Urteil“

Unter dem Namen „Bienenstich-Urteil“ wurde am 17.05.1984 erstmalig über das Vorliegen eines wichtigen Grundes gemäß § 626 BGB bei geringfügigen Vermögensdelikten spekuliert. Seitdem galt das Urteil als ständige Rechtsprechung im Hinblick auf den Verdacht strafbarer Handlungen gegen den Arbeitgeber.

Der Sachverhalt schilderte sich wie folgt: Die zum Zeitpunkt der Klageerhebung 27 Jahre alte und verheiratete Buffetkraft war seit 1980 in dem Warenhaus der Klägerin beschäftigt. 2 Jahre nach Einstellung wurde die Beklagte von einer Kontrollverkäuferin dabei beobachtet, wie sie ohne Bezahlung ein Stück Bienenstichkuchen im Wert von umgerechnet etwa 30 Cents aus dem Warenbestand entnahm und dies im Anschluss verzehrte. Es ist der Gekündigten bekannt gewesen, dass der Kauf der Ware zum eigenen Verzehr vom Abteilungsleiter hätte abgezeichnet und durch einen Kollegen kassiert werden müssen. In Anbetracht der schnellen Verderblichkeit des Kuchens, hätte allerdings ohnehin von einem unverkäuflichen Restbestand ausgegangen werden müssen.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Die Einleitung beleuchtet die zunehmende Bedeutung des Vertrauensbegriffs im Kündigungsrecht und skizziert die Problematik bei geringfügigen Vermögensdelikten anhand prägnanter Fallbeispiele.

B. Das Vertrauen im Arbeitsverhältnis: Dieses Kapitel definiert das Arbeitsverhältnis als Dauerschuldverhältnis, das durch eine besondere Vertrauensdichte und wechselseitige Schutzpflichten geprägt ist.

C. Die außerordentliche Kündigung in Folge eines Vertrauensverlustes: Hier werden die rechtlichen Anforderungen an eine Kündigung nach § 626 BGB sowie die verhaltensbedingten Kündigungsarten und ihre Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis systematisch dargelegt.

D. Die Entwicklung der Rechtsprechung bei außerordentlichen Kündigungen wegen geringwertiger Vermögensdelikte: Der Hauptteil analysiert die historische Rechtsprechung, die Bedeutung der Verhältnismäßigkeit und die neue Kategorie des Vertrauenskapitals nach dem Emmely-Urteil.

E. Fazit: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und betont, dass trotz einer Trendwende in der Rechtsprechung kein Freibrief für Vermögensdelikte existiert, sondern stets eine einzelfallbezogene Interessenabwägung notwendig bleibt.

Schlüsselwörter

Arbeitsrecht, außerordentliche Kündigung, § 626 BGB, Vertrauensverlust, geringwertige Vermögensdelikte, Emmely-Urteil, Verhältnismäßigkeit, Abmahnung, Vertrauenskapital, Bagatellgrenze, Interessenabwägung, Dauerschuldverhältnis, verhaltensbedingte Kündigung, Vertrauensvorrat, Weiterbeschäftigung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Bachelorarbeit grundsätzlich?

Die Arbeit analysiert die arbeitsrechtliche Problematik, ob und unter welchen Umständen geringfügige Vermögensdelikte (Bagatell-Delikte) einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung darstellen können.

Welche zentralen Themenfelder werden bearbeitet?

Im Fokus stehen das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die Entwicklung der BAG-Rechtsprechung zu Bagatelldelikten und die Anforderungen an eine wirksame verhaltensbedingte Kündigung.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel besteht darin, durch die Analyse der Entwicklung von der strengen Bienenstich-Rechtsprechung hin zum differenzierteren Emmely-Urteil mehr Rechtssicherheit für die betriebliche Praxis zu schaffen.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Die Arbeit nutzt die juristische Methodenlehre, indem sie aktuelle BAG-Rechtsprechung, Gesetzesentwürfe und Fachliteratur auswertet, um die Voraussetzungen des § 626 BGB bei Vertrauensstörungen zu konkretisieren.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil erörtert die Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung, die Rolle der Abmahnung als milderes Mittel und die Kriterien der Interessenabwägung unter besonderer Berücksichtigung des „Vertrauenskapitals“.

Was charakterisiert die Arbeit inhaltlich?

Sie zeichnet sich durch die Verknüpfung klassischer arbeitsrechtlicher Dogmatik (Verhältnismäßigkeit, Interessenabwägung) mit modernen Konzepten wie der „Vertrauensvorratsbestimmungsfunktion“ der Abmahnung aus.

Warum ist das Emmely-Urteil für diese Arbeit so bedeutend?

Das Urteil markiert eine Trendwende in der Rechtsprechung, da es den Kündigungsautomatismus bei geringen Vermögensdelikten beendete und die Berücksichtigung einer langen, störungsfreien Betriebszugehörigkeit einforderte.

Was versteht man unter dem in der Arbeit eingeführten „Vertrauenskapital“?

Es handelt sich um einen durch eine beanstandungsfreie Beschäftigungsdauer erworbenen Vorrat an Vertrauen, der nach einem einmaligen geringfügigen Vorfall nicht automatisch vollständig aufgezehrt wird.

Gibt es nach dieser Arbeit einen „Freibrief“ für geringfügige Diebstähle?

Nein, das Fazit der Arbeit betont explizit, dass trotz einer neuen Rechtsprechungslinie weiterhin kein Freibrief existiert; die Kündigung bei Vermögensdelikten bleibt stets eine Einzelfallentscheidung.

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Details

Titel
Vertrauensverlust als Basis einer außerordentlichen Kündigung bei geringwertigen Vermögensdelikten
Hochschule
Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald
Note
1,0
Autor
Lea Marie North (Autor:in)
Erscheinungsjahr
2017
Seiten
71
Katalognummer
V456770
ISBN (eBook)
9783668896680
ISBN (Buch)
9783668896697
Sprache
Deutsch
Schlagworte
Emmely Fall Bienenstich Urteil
Produktsicherheit
GRIN Publishing GmbH
Arbeit zitieren
Lea Marie North (Autor:in), 2017, Vertrauensverlust als Basis einer außerordentlichen Kündigung bei geringwertigen Vermögensdelikten, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/456770
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Leseprobe aus  71  Seiten
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