In der folgenden Abhandlung geht es um eine genauere Erläuterung des Begriffes Schwachsinn im juristischen Sinne und dessen Bedeutung für die psychologische Begutachtung im strafrechtlichen Kontext. Es wird auf die rechtlichen Grundlagen der Diagnostik von Intelligenzminderung und ihren Folgen für eine Schuldunfähigkeit eingegangen. Darüber hinaus beschäftigt sich die vorliegende Arbeit mit der Unterbringung von Straftätern in einer forensischen Klinik und deren Umstände sowie Voraussetzungen. Abschließend werden eine etwaige Prognose und Möglichkeiten einer zukünftigen Entwicklung im Umgang mit intelligenzgeminderten Straftätern angesprochen.
In der psychologisch-forensischen Diagnostik müssen auch Menschen mit kognitiven Einschränkungen verschiedenster Schweregrade begutachtet und beurteilt werden. Wie dies in der Praxis umsetzbar ist und welche wissenschaftlichen Grundlagen dafür vonnöten sind, wird in dieser Hausarbeit behandelt.
Die Begriffe Intelligenzminderung oder kognitive Eingeschränktheit, welche allgemein in Gebrauch sind, werden in juristischer Fachsprache unter dem Synonym Schwachsinn gebündelt. Trotz des überholten Begriffes spielt Schwachsinn für psychologische Gutachter in der forensisch-psychologischen Diagnostik eine große Rolle und stellt diese nicht selten vor Bewältigungsschwierigkeiten. Der Begriff "Schwachsinn" stammt aus einer Zeit, in der Personen mit Intelligenzminderung noch nicht als behandelnswert galten, sondern allenfalls verwahrt wurden, um andere oder sich selbst nicht zu schädigen. Die eindeutig negative Konnotierung der Bezeichnung Schwachsinn führte und führt noch immer zu einer Stigmatisierung der Betroffenen. Heute spricht man in der klinischen Terminologie von einer angeborenen Intelligenzminderung und teilt diese in verschiedene Schweregrade ein.
Inhaltsverzeichnis
Schwachsinn: Beurteilung und Relevanz des Verstandesmangels
1 Schwachsinn
1.1 Diagnostik der Intelligenzminderung
1.2 Intelligenzminderung und Delinquenz
2 Schuldfähigkeit, Verantwortlichkeit und Reife
2.1 Paragraph 20 und 21 des StGB
2.1.1 Einsicht und Steuerungsfähigkeit
3 Unterbringung im Maßregelvollzug nach § 63 StGB
3.1 Problematik der gehäuften Unterbringung nach § 63 StGB
4 Prognose
5 Blick in die Zukunft
Literatur
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