In der folgenden Abhandlung geht es um eine genauere Erläuterung des Begriffes Schwachsinn im juristischen Sinne und dessen Bedeutung für die psychologische Begutachtung im strafrechtlichen Kontext. Es wird auf die rechtlichen Grundlagen der Diagnostik von Intelligenzminderung und ihren Folgen für eine Schuldunfähigkeit eingegangen. Darüber hinaus beschäftigt sich die vorliegende Arbeit mit der Unterbringung von Straftätern in einer forensischen Klinik und deren Umstände sowie Voraussetzungen. Abschließend werden eine etwaige Prognose und Möglichkeiten einer zukünftigen Entwicklung im Umgang mit intelligenzgeminderten Straftätern angesprochen.
In der psychologisch-forensischen Diagnostik müssen auch Menschen mit kognitiven Einschränkungen verschiedenster Schweregrade begutachtet und beurteilt werden. Wie dies in der Praxis umsetzbar ist und welche wissenschaftlichen Grundlagen dafür vonnöten sind, wird in dieser Hausarbeit behandelt.
Die Begriffe Intelligenzminderung oder kognitive Eingeschränktheit, welche allgemein in Gebrauch sind, werden in juristischer Fachsprache unter dem Synonym Schwachsinn gebündelt. Trotz des überholten Begriffes spielt Schwachsinn für psychologische Gutachter in der forensisch-psychologischen Diagnostik eine große Rolle und stellt diese nicht selten vor Bewältigungsschwierigkeiten. Der Begriff "Schwachsinn" stammt aus einer Zeit, in der Personen mit Intelligenzminderung noch nicht als behandelnswert galten, sondern allenfalls verwahrt wurden, um andere oder sich selbst nicht zu schädigen. Die eindeutig negative Konnotierung der Bezeichnung Schwachsinn führte und führt noch immer zu einer Stigmatisierung der Betroffenen. Heute spricht man in der klinischen Terminologie von einer angeborenen Intelligenzminderung und teilt diese in verschiedene Schweregrade ein.
Inhaltsverzeichnis
- Schwachsinn
- Diagnostik der Intelligenzminderung
- Intelligenzminderung und Delinquenz
- Schuldfähigkeit, Verantwortlichkeit und Reife
- Paragraph 20 und 21 des StGB
- Einsicht und Steuerungsfähigkeit
- Unterbringung im Maßregelvollzug nach § 63 StGB
- Problematik der gehäuften Unterbringung nach § 63 StGB
- Prognose
- Blick in die Zukunft
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Abhandlung befasst sich mit dem Begriff "Schwachsinn" im juristischen Kontext und dessen Bedeutung für die forensisch-psychologische Diagnostik. Die Arbeit analysiert die rechtlichen Grundlagen der Diagnostik von Intelligenzminderung und deren Folgen für die Schuldunfähigkeit. Darüber hinaus werden die Unterbringung von Straftätern in einer forensischen Klinik sowie die Prognose und zukünftige Entwicklungen im Umgang mit intelligenzgeminderten Straftätern beleuchtet.
- Rechtliche Grundlagen der Diagnostik von Intelligenzminderung
- Bedeutung von "Schwachsinn" für die forensisch-psychologische Diagnostik
- Folgen von Intelligenzminderung für die Schuldunfähigkeit
- Unterbringung von Straftätern in forensischen Kliniken
- Prognose und zukünftige Entwicklungen im Umgang mit intelligenzgeminderten Straftätern
Zusammenfassung der Kapitel
- Schwachsinn: Dieses Kapitel erläutert den Begriff "Schwachsinn" im historischen Kontext und seine heutige Bedeutung in der klinischen Terminologie. Es werden die verschiedenen Schweregrade der Intelligenzminderung (leicht, mittel, schwer) und deren Definitionen nach ICD-10 dargestellt.
- Diagnostik der Intelligenzminderung: Das Kapitel beschäftigt sich mit der Problematik einer allgemeingültigen Definition von Intelligenz. Es werden verschiedene Intelligenzmodelle, wie das von Raymond Bernard Cattel, vorgestellt, und die Bedeutung von Mehrfachuntersuchungen zur Feststellung einer Intelligenzminderung betont.
- Schuldfähigkeit, Verantwortlichkeit und Reife: Dieses Kapitel analysiert die rechtlichen Grundlagen der Schuldunfähigkeit im Zusammenhang mit Intelligenzminderung. Es wird auf die Paragraphen 20 und 21 des StGB eingegangen und die Bedeutung von Einsicht und Steuerungsfähigkeit im Strafrecht erläutert.
- Unterbringung im Maßregelvollzug nach § 63 StGB: Das Kapitel befasst sich mit der Unterbringung von Straftätern in forensischen Kliniken aufgrund von Intelligenzminderung. Die Problematik der gehäuften Unterbringung nach § 63 StGB wird diskutiert.
Schlüsselwörter
Schwachsinn, Intelligenzminderung, forensisch-psychologische Diagnostik, Schuldunfähigkeit, Strafrecht, Maßregelvollzug, § 63 StGB, Unterbringung, Prognose, zukünftige Entwicklungen
- Arbeit zitieren
- Anonym,, 2017, Verstandesmangel in der forensisch-psychologischen Diagnostik, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/456988