Diese Arbeit beschreibt den Aufbau und die Wirkung des § 7g EStG. Ein besonderes Augenmerk wird auf die Folgen der Rückgängigmachung des Investitionsanzugsbetrages bei Nichtinvestition beziehungsweise bei Verstoß gegen die Verbleibens-und Nutzungsvoraussetzungen gesetzt. Des Weiteren erfolgt eine kritische Betrachtung der aktuellen Rechtslage hinsichtlich der Verzinsung nach § 233a AO bei Rückgängigmachung des Investitionsabzugsbetrages. Durch die Problemstellung und die Zielsetzung wird zu Beginn an das angestrebte Thema herangeführt. Im Kapitel 2 soll der theoretische Bezugsrahmen hergestellt werden. Hier wird versucht, die Grundlagen darzustellen.
Der § 7g EStG dient der Förderung kleinerer und mittlerer Betriebe durch die Sonderabschreibung und den Investitionsabzugsbetrag. Die Vorschrift soll den Unternehmen helfen, ihre Liquidität zu steigern, die Eigenkapitalausstattung zu verbessern sowie die Investitions- und Innovationskraft zu verbessern und damit die Wettbewerbskraft stärken. Mit der Unternehmenssteuerreform 2008 wurde der § 7g EStG grundlegend neu konzipiert. Ziel des Investitionsabzugsbetrages und der Sonderabschreibung ist es, im Wege der Steuerstundungen, kleineren und mittleren Betrieben das Ansparen finanzieller Mittel und somit die Finanzierung von Investitionen zu erleichtern. Die Wirkung des Abzugsbetrages ergibt sich in einer zinslosen Steuerstundung. Von erheblicher Bedeutung ist auch die Förderung von gebrauchten beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens.
Da die meisten Änderungen des 7g EStG in der Vergangenheit einen konjunkturpolitischen Hintergrund hatten, wird es voraussichtlich in der Zukunft noch häufiger zu Neufassungen des § 7g EStG kommen. Die letzten Jahre erlebt Deutschland einen stetigen konjunkturellen Aufschwung, den Unternehmen sowie die Bürgern geht es relativ gut. Jedoch kann sich dies, wenn man in die Vergangenheit blickt und zum Beispiel das Jahr 2008 mit der Lehman-Pleite und die Auswirkungen auf die Weltwirtschaft betrachtet, schnell ändern.
Inhaltsverzeichnis
1 EINLEITUNG
1.1 PROBLEMSTELLUNG
1.2 ZIELSETZUNG
1.3 VORGEHENSWEISE
2 GRUNDLAGEN
2.1 AUFBAU DES § 7G EINKOMMENSTEUERGESETZ
2.2 PERSÖNLICHER ANWENDUNGSBEREICH
2.2.1 Begünstigte Steuerpflichtige
2.2.2 Betriebsbezogene voraussetzungen
2.2.3 Betriebsgrößenmerkmale
2.3 SACHLICHER ANWENDUNGSBEREICH
2.3.1 begünstigte wirtschaftsgüter
2.3.2 investitionsabsicht und betriebliche nutzung
2.3.3 verbleibensvoraussetzungen
3 VERFAHREN BEI INVESTITIONSABZUGSBETRÄGEN
3.1 BILDUNG DES INVESTITIONSABZUGSBETRAGES
3.1.1 Zeitpunkt der bildung des investitonsabzugsbetrages
3.1.2 Wirkung des investitionsabzugsbetrages
3.2 HÖHE DES INVESTITIONSABZUGSBETRAGES
3.3 DURCHFÜHRUNG DER GEPLANTEN INVESTITION
3.3.1 Hinzurechnung des investitionsabzugsbetrages und anschaffungskostenminderung
3.3.2 inanspruchnahme der Sonderabschreibung
4 RÜCKWIRKENDE AUFLÖSUNG DES INVESTITIONSABZUGSBETRAGES
4.1 RÜCKGÄNGIGMACHUNG DES INVESTITIONSABZUGSBETRAGS BEI NICHTINVESTITION
4.2 RÜCKGÄNGIGMACHUNG DES INVESTITIONSABZUGSBETRAGES BEI VERLETZUNG DER VERBLEIBENS- UND NUTZUNGSFRISTEN
4.3 FOLGEN IN BEZUG AUF DIE VERZINSUNG
5 FAZIT
5.1 THEORETISCHE SCHLUSSFOLGERUNG
5.2 AUSBLICK
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit analysiert kritisch den Aufbau und die steuerlichen Wirkungsweisen des Investitionsabzugsbetrags gemäß § 7g EStG. Ein zentraler Fokus liegt dabei auf den rechtlichen Konsequenzen und der Verzinsungsthematik bei einer Rückabwicklung des Betrags infolge von Nichtinvestition oder Verstößen gegen die Nutzungs- und Verbleibensvoraussetzungen.
- Systematik und Voraussetzungen des Investitionsabzugsbetrags nach § 7g EStG
- Analyse des Gestaltungspotenzials durch den Wegfall des Investitionsabsichtserfordernisses
- Verfahrensrechtliche Abwicklung bei Nichtinvestition und Fristverletzungen
- Kritische Betrachtung der Verzinsung nach § 233a AO bei Rückgängigmachung
- Steuerliche Auswirkungen der Sonderabschreibungen als Ergänzung zum Abzugsbetrag
Auszug aus dem Buch
2.3.2 INVESTITIONSABSICHT UND BETRIEBLICHE NUTZUNG
Die Bildung von Investitionsabzugsbeträgen ist nur für den künftigen Erwerb begünstigter Wirtschaftsgüter zulässig. Der Investitionsabzugsbetracht kommt also nur in Betracht, wenn das Wirtschaftsgut noch nicht geliefert und im Falle der Herstellung noch nicht fertiggestellt ist. Die Rechtslage für vor dem 31.12.2015 endende Wirtschaftsjahre sieht gem. § 7g Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG eine Investitionsabsicht des Steuerpflichtigen voraus. Dies bedeutet, dass der Steuerpflichtige beabsichtigt, dass begünstigte Wirtschaftsgut voraussichtlich in den drei auf das Abzugsjahr folgenden Wirtschaftsjahren anzuschaffen oder herzustellen. Laut Auffassung des Gesetzgebers sind drei Jahre für die Umsetzung einer geplanten Investition erforderlich, da Betriebe diese Zeit häufig aus Gründen die sie nicht verschuldet haben (z.B. längere Lieferzeiten, verzögerte Kreditvergabe, fehlende Genehmigungen usw.) benötigen. Nicht möglich ist der Abzug im Jahr der Investition. Die Vorlage eines Investitionsplans oder eine Bestellung des Wirtschaftsgutes waren nicht erforderlich. Nach der Rechtsprechung des BFH war vielmehr eine Prognoseentscheidung vom Steuerpflichtigen zu fordern, die am Ende des Wirtschaftsjahres zu treffen war, in dem der Investitionsabzugsbetrag gebildet werden sollte. In diesem Zusammenhang war es auch erforderlich, dass der Steuerpflichtige das begünstigte Wirtschaftsgut seiner Funktion nach benennt sowie die voraussichtlichen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angibt.
Die neue Rechtslage gilt für Investitionsabzugsbeträge, die erstmals für nach dem 31.12.2015 endende Wirtschaftsjahre gebildet werden. Es ist keine konkrete Investitionsabsicht mehr erforderlich und deshalb auch nicht mehr nachzuweisen. Durch das Steueränderungsgesetz 2015 und der Neufassung des § 7g EStG wurde das Konkretisierungserfordernis beseitigt, d.h. der Steuerpflichtige kann ohne weitere Angaben zum Wirtschaftsgut bzw. zu seiner Funktion, zu den Anschaffungs-/Herstellungskosten, Abzugsbeträge bis zu einem Höchstbetrag von 200.000 € gewinnmindernd geltend machen. Dasselbe gilt auch bei Betriebseröffnungen.
Zusammenfassung der Kapitel
1 EINLEITUNG: Die Einleitung erläutert die Zielsetzung der Förderung durch den § 7g EStG und thematisiert die konjunkturpolitische Historie sowie das hohe Gestaltungspotenzial durch wegfallende Anforderungen.
2 GRUNDLAGEN: Dieses Kapitel stellt den Aufbau des § 7g EStG dar und definiert die persönlichen Voraussetzungen sowie die Größenmerkmale für berechtigte Unternehmen.
3 VERFAHREN BEI INVESTITIONSABZUGSBETRÄGEN: Hier werden der Prozess der Bildung des Betrags, seine steuerliche Wirkung sowie die Durchführung der Investition inklusive Sonderabschreibung detailliert erklärt.
4 RÜCKWIRKENDE AUFLÖSUNG DES INVESTITIONSABZUGSBETRAGES: Das Kapitel analysiert kritisch die Rechtsfolgen bei Nichtinvestition sowie Verstößen gegen Verbleibensfristen, insbesondere im Hinblick auf die Verzinsung der Steuernachzahlung.
5 FAZIT: Das Fazit fasst die Ergebnisse zusammen und gibt einen Ausblick auf die zu erwartende weitere Entwicklung sowie die potenzielle Welle an Einsprüchen bezüglich des Zinslaufs.
Schlüsselwörter
Investitionsabzugsbetrag, § 7g EStG, Steuerstundung, Nichtinvestition, Sonderabschreibung, Betriebsvermögen, Gewinngrenze, Verbleibensfrist, Verzinsung, § 233a AO, Rückgängigmachung, Steueränderungsgesetz 2015, Investitionsabsicht, Anlagevermögen, Steuerbescheid
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundlegend?
Die Arbeit befasst sich mit der steuerlichen Regelung des Investitionsabzugsbetrags nach § 7g EStG und analysiert kritisch die Mechanismen und Folgen seiner Rückabwicklung.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Zentrale Themen sind die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme, die steuerliche Entlastungswirkung, die Rückabwicklungsgründe bei Nichtinvestition sowie die damit verbundene steuerliche Verzinsung.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Das Ziel ist eine kritische Betrachtung der aktuellen Rechtslage hinsichtlich der Verzinsung bei Rückgängigmachung von Investitionsabzugsbeträgen und die Darstellung der Auswirkungen dieser Regelungen auf Steuerpflichtige.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Es handelt sich um eine juristisch-steuerrechtliche Analyse, die auf der Auswertung aktueller Gesetzestexte, BFH-Rechtsprechung und Fachkommentaren basiert.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die theoretischen Grundlagen des § 7g EStG, die operativen Verfahren bei Investitionen und die detaillierte Analyse der Rückabwicklungsfolgen bei Fristverstößen.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?
Wesentliche Begriffe sind Investitionsabzugsbetrag, Steuernachzahlung, Rückgängigmachung, Verzinsung und § 7g EStG.
Welche Bedeutung hat das Steueränderungsgesetz 2015 für den Investitionsabzugsbetrag?
Es brachte erhebliche Vereinfachungen, insbesondere durch den Wegfall des Konkretisierungserfordernisses und der Investitionsabsicht, was den Steuerpflichtigen entlastet.
Wie bewertet die Arbeit die strittige Verzinsungsfrage bei Rückabwicklung?
Die Arbeit beleuchtet die Konflikte zwischen Finanzverwaltung und Rechtsprechung bezüglich des Beginns des Zinslaufs und sieht darin eine Quelle für zukünftige Rechtsstreitigkeiten.
- Citar trabajo
- Marina Gloning (Autor), 2018, Investitionsabzugsbeträge nach § 7g EStG, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/457568