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Konkretisierungslast und Überprüfbarkeit von Geheimschutzgründen im Zusammenhang mit verteidigungs- und sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen

Title: Konkretisierungslast und Überprüfbarkeit von Geheimschutzgründen im Zusammenhang mit verteidigungs- und sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen

Master's Thesis , 2018 , 53 Pages , Grade: 12

Autor:in: Jan Tenner (Author)

Law - Miscellaneous
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Summary Excerpt Details

Die vorliegende Masgterarbeit behandelt die Darlegungslast der öffentlichen Auftraggeber hinsichtlich verteidigungs- und sicherheitsspezifischer öffentlicher Aufträge. Denn mit dem Vorliegen derartige Verfahrensgegenstände sind die Sonderregelungen der §§ 104 ff GWB sowie die der VSVgV anwendbar. Wesentlicher Aspekt bei derartigen Auftragsgegenständen ist der Schutz geheimer Informationen aus Sicherheitsgründen. Damit geht eine verminderte Transparenz im ansonsten tranpsarenten Vergabeverfahren einher.

Spiegelbildlich behandelt die Arbeit die Frage, inwiefern das Vorliegen eines solchen Verfahrensgegenstands (und die damit verbundene geringere Transparenz) von den Kontrollinstanzen - veranlasst etwa durch unterlegene Bieter - kontrolliert werden kann.

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Inhaltsverzeichnis

I. Rechtsgrundlagen und Gang der Untersuchung

II. Verteidigungs- und sicherheitsspezifische öffentliche Aufträge und Verschlusssachen

1. Verteidigungs- und sicherheitsspezifische öffentliche Aufträge, § 104 Abs. 1 GWB

a) Lieferung von Militärausrüstung, § 104 Abs. 1 Nr. 1 GWB

aa) Militärische Zweckbestimmung

bb) Dual-Use-Gegenstände

b) Lieferung von Ausrüstung, die im Rahmen eines Verschlusssachenauftrags vergeben wird, § 104 Abs. 1 Nr. 2 GWB

c) Liefer-, Bau- und Dienstleistungen in unmittelbarem Zusammenhang mit der in den Nummern 1 und 2 genannten Ausrüstung, § 104 Abs. 1 Nr. 3 GWB

d) Bau- und Dienstleistungen speziell für militärische Zwecke oder Bau- und Dienstleistungen, § 104 Abs. 1 Nr. 4 GWB

2. Verschlusssachenaufträge, § 104 Abs. 3 GWB

a) Verwendung von Verschlusssachen bei Erfüllung oder Erbringung des Auftrags

b) Aufträge, die Verschlusssachen nach § 104 Abs. 3 Nr. 1 GWB erfordern und beinhalten

3. Gemischte Aufträge § 111 GWB

a) Objektiv trennbare Aufträge

b) Objektiv nicht trennbare Aufträge

c) Analoge Anwendung gem. § 111 Abs. 6 GWB bei Konzessionen?

4. Rechtsfolge bei Vorliegen von verteidigungs- und sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen oder von Verschlusssachenaufträgen

a) Regelrechtsfolge: Vergabeverfahren nach §§ 146 GWB, § 11 VSVgV

aa) Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb, § 12 VSVgV

bb) Wettbewerblicher Dialog, § 13 VgV

b) Ausnahmen vom Vergabeverfahren nach § 145 GWB

aa) Nachrichtendienstliche Tätigkeit, Nr. 1

bb) Kooperationsprogramme, Nr. 2

cc) Verteidigungs- und sicherheitsspezifische Aufträge außerhalb der EU, Nr. 3

dd) Auftragsvergabe an eine andere staatliche Einrichtung, Nr. 4

ee) Finanzdienstleistungen, Nr. 5

ff) Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen, Nr. 6

gg) Besondere Verfahrensregeln, Nr. 7

hh) Zwischenergebnis

c) Ausnahmen vom Vergabeverfahren nach § 107 Abs. 2 GWB

aa) Preisgabe wesentlicher Sicherheitsinteressen, Art. 346 Abs. 1 lit. a) AEUV, § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB

bb) Maßnahmen zur Wahrung wesentlicher Sicherheitsinteressen Art. 346 Abs. 1 lit. b) AEUV, § 107 Abs. 2 Nr. 2 GWB

(1) Verteidigungsgüter im formellen Sinne?

(2) Dual-Use-Güter?

(3) Wesentliche Sicherheitsinteressen

cc) Gemischte Aufträge im Sinne von § 111 GWB

d) Während des Nachprüfungsverfahrens

III. Konkretisierungslast des öffentlichen Auftraggebers

1. Konkretisierungslast bei Verteidigungs- und sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen gem. § 104 Abs. 1 GWB

2. Konkretisierungslast Verschlusssachenaufträge

a) Darlegungslast hinsichtlich formeller Voraussetzungen

b) Darlegungslast hinsichtlich materieller Voraussetzungen

aa) Sicherheitsempfindliche Tätigkeit als Grundvoraussetzung

bb) Weitere Voraussetzung: Verwendung bei Erfüllung (Nr. 1), Erfordern oder Beinhalten (Nr. 2)

3. Konkretisierungslast der gewählten Verfahrensart

a) Nicht offenes Verfahren und Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, § 146 Satz 1 GWB, § 11 VSVgV

b) Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb aufgrund von Dringlichkeit gem. § 12 Abs. 1 Nr. 1 lit. b) VSVgV

c) Wettbewerblicher Dialog, § 13 VSVgV

4. Konkretisierungslast bei Ausnahmetatbeständen

a) Ausnahmen nach § 145 Nr. 1 GWB

b) Ausnahmen nach Art. 346 Abs. 1 AEUV, § 107 Abs. 2 GWB

aa) Preisgabe wesentlicher Sicherheitsinteressen, Art. 346 Abs. 1 lit. a) AEUV, § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB

bb) Maßnahmen zur Wahrung wesentlicher Sicherheitsinteressen Art. 346 Abs. 1 lit. b) AEUV, § 107 Abs. 2 Nr. 2 GWB

IV. Überprüfbarkeit von Geheimschutzgründen

1. Konkretisierungslast trotz Amtsermittlungspflicht gem. § 163 GWB?

2. Verteidigungs- und sicherheitsspezifische öffentliche Aufträge

3. Verschlusssachenaufträge

4. Wahl der Verfahrensart

5. Ausschlussgründe

a) Nachrichtendienstliche Tätigkeit, § 145 Nr. 1 GWB

b) Ausnahmen nach Art. 346 Abs. 1 AEUV, § 107 Abs. 2 GWB

aa) Preisgabe wesentlicher Sicherheitsinteressen, Art. 346 Abs. 1 lit. a) AEUV, § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB

bb) Maßnahmen zur Wahrung wesentlicher Sicherheitsinteressen Art. 346 Abs. 1 lit. b) AEUV, § 107 Abs. 2 Nr. 2 GWB

cc) Gesamtvergabe bei gemischten Aufträgen

V. Ergebnis

Zielsetzung und thematische Schwerpunkte

Die Arbeit analysiert die Anforderungen an die Konkretisierungslast und Überprüfbarkeit von Geheimschutzgründen bei der Vergabe von verteidigungs- und sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen. Im Fokus steht dabei die Frage, wie öffentliche Auftraggeber ihre Entscheidungen zur Anwendung von Bereichsausnahmen und Sondervergabeverfahren rechtssicher darlegen müssen und inwieweit diese Entscheidungen durch Nachprüfungsinstanzen kontrolliert werden können.

  • Rechtsgrundlagen der Vergabe von Verteidigungs- und Sicherheitsaufträgen
  • Definition und Abgrenzung von Militärausrüstung und Verschlusssachenaufträgen
  • Anforderungen an die Dokumentation und Darlegungslast im Vergabevermerk
  • Spielräume und Grenzen der gerichtlichen Überprüfbarkeit von Geheimschutzentscheidungen

Auszug aus dem Buch

Militärische Zweckbestimmung

Sofern einem Ausrüstungsgegenstand nicht bereits über die Militärgüterliste eine militärische Zweckbestimmung zugewiesen ist (dies folgt aus der Wendung im Erwägungsgrund 10: Diese Liste enthält ausschließlich Produkte, die speziell zu militärischen Zwecken konzipiert, entwickelt und hergestellt werden), ist eine solche objektiv und subjektiv zu bestimmen: Sie ist gegeben, wenn der in Rede stehende Gegenstand für den militärischen Einsatz (subjektiv) verwendet werden soll und objektiv einen spezifisch militärischen Charakter hat. Die potentielle Verwendbarkeit eines Gegenstands (etwa von Küchenmessern) reicht indes nicht. Damit ist unter der subjektiven Komponente, die Widmung des Gegenstands zur militärischen Nutzung im Zeitpunkt der Entstehung zu verstehen. Die Zweckbestimmung muss sowohl bei der Schaffung des Gegenstands als auch im Zeitpunkt des Zuschlags gegeben sein. Demnach kommt es nicht auf die Eigenschaft des Verwenders an: Sofern die Bundeswehr zivile Aufgaben wahrnimmt, etwa gem. Art. 35 Abs. 2 Satz 2 GG bei Naturkatastrophen oder einem besonders schweren Unglücksfall, bleibt die Klassifizierung ihrer Ausrüstung unberührt. Spiegelbildlich stellt nicht jeder Gegenstand, der im Rahmen einer Aufgabe nach Art. 87a GG von der Bundeswehr genutzt wird, Militärausrüstung dar.

Zusammenfassung der Kapitel

I. Rechtsgrundlagen und Gang der Untersuchung: Einführung in die maßgeblichen Rechtsgrundlagen für die Vergabe von verteidigungs- und sicherheitsspezifischen Aufträgen und Skizzierung des Untersuchungsgegenstands.

II. Verteidigungs- und sicherheitsspezifische öffentliche Aufträge und Verschlusssachen: Detaillierte Analyse der Begriffsbestimmungen für verteidigungsrelevante Aufträge sowie der gesetzlichen Einordnung von Verschlusssachen und gemischten Aufträgen.

III. Konkretisierungslast des öffentlichen Auftraggebers: Erläuterung der Dokumentationspflichten des Auftraggebers im Rahmen des Vergabevermerks, insbesondere zur Begründung von Vergabeverfahren und Ausnahmetatbeständen.

IV. Überprüfbarkeit von Geheimschutzgründen: Untersuchung der gerichtlichen Kontrolldichte und der Grenzen der Überprüfbarkeit von Geheimschutzentscheidungen durch Nachprüfungsinstanzen.

V. Ergebnis: Synthese der Untersuchungsergebnisse hinsichtlich der unterschiedlichen Phasen des Vergabeverfahrens und der Intensität der damit korrespondierenden Transparenzbeschränkungen.

Schlüsselwörter

Geheimschutz, Vergaberecht, Verteidigungsaufträge, Sicherheitsspezifische Aufträge, Verschlusssachen, Konkretisierungslast, Darlegungslast, Vergabevermerk, Nachprüfungsverfahren, Militärausrüstung, Dual-Use, Sicherheitsinteressen, Vergabeverfahren, Dokumentationspflicht, Transparenzgebot

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Behandlung von Geheimschutzgründen bei der Vergabe von verteidigungs- und sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen in Deutschland.

Was sind die zentralen Themenfelder der Publikation?

Zentrale Themen sind die Auslegung von § 104 GWB (Verteidigungsaufträge) und § 104 Abs. 3 GWB (Verschlusssachen), die Anforderungen an die Dokumentation dieser Entscheidungen sowie deren gerichtliche Überprüfbarkeit.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Ziel ist es, die Anforderungen an die Darlegungslast und Konkretisierungspflicht öffentlicher Auftraggeber zu präzisieren, um Transparenz trotz militärischer Sensibilität zu gewährleisten.

Welche wissenschaftlichen Methoden werden angewendet?

Es handelt sich um eine rechtswissenschaftliche Arbeit, die primär auf der Auswertung von Gesetzen, Richtlinien, Kommentierungen und der einschlägigen Rechtsprechung der Vergabekammern und Oberlandesgerichte basiert.

Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in die materiell-rechtliche Bestimmung der Auftragsarten, die Dokumentationspflichten bei der Verfahrenswahl und die prozessuale Kontrolle durch Nachprüfungsinstanzen.

Welche Schlüsselbegriffe prägen die Arbeit?

Die Arbeit wird maßgeblich durch Begriffe wie Geheimschutz, Vergabeverfahren, Darlegungslast, Militärausrüstung und Sicherheitsinteressen geprägt.

Warum ist die Dokumentation der Zweckbestimmung so wichtig?

Die Dokumentation ist essenziell, da sie die Grundlage für die Rechtmäßigkeit der Verfahrenswahl bildet und für Bieter sowie Nachprüfungsinstanzen die einzige Möglichkeit darstellt, die Sensibilität des Auftrags nachzuvollziehen.

Welche Rolle spielt die Rechtsprechung zur gerichtlichen Kontrolle?

Die Rechtsprechung betont, dass Auftraggebern zwar ein Beurteilungsspielraum bei der Einstufung als geheimschutzrelevant zusteht, dieser jedoch durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und eine Dokumentationspflicht begrenzt ist.

Können unterlegene Bieter die Geheimhaltungsentscheidung angreifen?

Ja, unterlegene Bieter können im Nachprüfungsverfahren die Einhaltung der Darlegungslast angreifen, wobei das Gericht eine Abwägung zwischen dem Geheimhaltungsinteresse des Staates und dem Rechtsschutzinteresse der Bieter vornimmt.

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Details

Title
Konkretisierungslast und Überprüfbarkeit von Geheimschutzgründen im Zusammenhang mit verteidigungs- und sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen
College
German University of Administrative Sciences Speyer
Grade
12
Author
Jan Tenner (Author)
Publication Year
2018
Pages
53
Catalog Number
V458007
ISBN (eBook)
9783668896888
ISBN (Book)
9783668896895
Language
German
Tags
konkretisierungslast überprüfbarkeit geheimschutzgründen zusammenhang aufträgen
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Jan Tenner (Author), 2018, Konkretisierungslast und Überprüfbarkeit von Geheimschutzgründen im Zusammenhang mit verteidigungs- und sicherheitsspezifischen öffentlichen Aufträgen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/458007
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