Der Einfluss intellektueller Frauen in der Weimarer Republik

Studentinnen, Akademikerinnen und Publizistinnen als Medium der nationalsozialistischen Gesinnung


Hausarbeit, 2013

20 Seiten, Note: 1,7

Lucius Müller (Autor:in)


Leseprobe

Inhaltsübersicht:

1. Einleitung
1.1 Fragestellung
1.2 Quellen- und Literaturbericht
1.3 Methode und Aufbau der Arbeit

2. Voraussetzungen für die ideologische Einflussnahme durch Frauen
2.1 Frauenwahlrecht und Möglichkeit zur politischen Partizipation
2.2 Legalisierte Frauenvereine als Rahmen politischer Interessenvertretung
2.3 Zugangsberechtigung für Frauen zur universitären Bildung und Karriere

3. Unterstützung des Nationalsozialismus durch intellektuelle Aktivistinnen
3.1 Zusammenschlüsse rechter Studentinnen und Akademikerinnen
3.2 Publizistinnen als Medium nationalsozialistischen Gedankenguts

4. Fazit

5. Abbildungsverzeichnis

6. Quellen und Literaturverzeichnis

1. Einleitung

1.1 Fragestellung

Die Zeit der Weimarer Republik war eine Zeit des Umbruchs und der Veränderung, in der alte und neue Werte radikal aufeinander prallten, insbesondere auch was die Stellung Frau anging. Zum einen wurde dies durch die rasche wirtschaftliche Entwicklung der Zeit bedingte, sowie den erheblichen Wandel in der gesamtpolitischen Situation. Zum anderen wurzelte das Phänomen des neuen Frauenbilds in der Vorstellung von der Gleichheit, Mündigkeit und Selbständigkeit aller Menschen, die in immer breiten Kreisen des Bürgertums zur Debatte stand.1 Die neuen Rechte und Ambitionen der deutschen Frau kollidierten in der Weimarer Republik immer wieder mit traditionsverhafteten Denkmuster und geschlechtshierarchischen Vorurteilen. So gewährten die Revolution und die neue Verfassung zwar die ersehnte politische Mündigkeit und den akademischen Aufstieg für Frauen, doch bestand die Vorstellung einer „klassischen Rollenverteilung“ nach wie vor, und der Gedanke an eine weibliche Intervention in die bis dato Männern vorbehaltenes Terrain, wurde vielerseits als Unschicklichkeit, Ärgernis oder gar Abnormität erachtet.2

Ziel der vorliegenden Arbeit ist zu beleuchten, welche Voraussetzungen grundlegend dafür waren, dass Frauen in der Weimarer Republik, wie nie zuvor in der Deutschen Geschichte, an der politischen Meinungsbildung und ideologischen Ausrichtung der Gesellschaft mitwirken konnten. Zudem richtet sich der Fokus unserer Betrachtung auf die Gruppe von intellektuellen und politisch aktiven Frauen in der Weimarer Republik, die sich bewusst für die politischen Grundsätze des Nationalsozialismus engagieren. Die Leitfragen hierbei sind: Welche gesetzlichen Beschlüsse und gesellschaftlichen Prozesse begünstigten die Einflussnahme deutscher Frauen? Welche Mittel der politischen Agitation standen Frauen in der Weimarer Republik zur Verfügung? Durch welche Medien und Organisationen unterstützen intellektuelle Frauen aktiv die Ideologie des Nationalsozialismus?

1.2 Quellen- und Literaturbericht

Zur Betrachtung der gesellschaftlichen Bedeutung des Frauenwahlrechts, wurde als Quelle August Bebels Werk, in Form der 50. Auflage aus dem Jahr 1910, Die Frau und der Sozialismus. Die rechtliche Stellung der Frau, herangezogen. Zur Veranschaulichung des rechten Wahlkampfs, um die Stimmen weiblicher Wählerschaft, und zur Darstellung des nationalistischen Hochschulwahlkampfs, wurden Abbildung zeitgenössischer Plakate und Aushänge aus der digitalen Bilddatenbank des Bundesarchivs Koblenz verwendet. Zudem wurde das von der Österreichischen Nationalbibliothek digitalisierte „Gesetz gegen die Überfüllung von Schulen und Hochschulen“, welches am 25. April 1933, im Reichgesetzblatt bekanntgegeben wurde, als ebenfalls Quelle miteinbezogen.

Als Einstieg zur allgemeinen gesellschaftlichen Lage in der Weimarer Republik und der sozialen Stellung der Frau wurde Ursula Büttners Werk Weimar. Die überforderte Republik. 1918-1933. Leistung und Versagen in Staat, Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur. herangezogen . Die Geschichte der Frauenbewegung in Deutschland von Rosemarie Nave- Herz gibt Auskunft über das neue weibliche Selbstverständnis bürgerlicher Frauenvereine.

Claudia Huerkamps Ausführungen in Bildungsbürgerinnen. Frauen im Studium und in akademischen Berufen 1900–1945, sowie ihr Aufsatz Geschlechtsspezifischer Numerus Clausus – Verordnung und Realität, liefern entscheidende Fakten und Angaben zum Frauenstudium in der Weimarer Republik. Haide Manns Werk Frauen für den Nationalsozialismus. Nationalsozialistische Studentinnen und Akademikerinnen in der Weimarer Republik um im Dritten Reich eröffnet ausführliche Forschungsergebnisse zur Thematik der Unterstützung des Nationalsozialismus von Seiten der Frauen im universitären Umfeld.

Wesentlich für das Gebiet der politischen Beteiligung rechter Frauen und deren Beweggründe ist Christiane Streubels Werk Radikale Nationalistinnen. Agitation und Programmatik rechter Frauen in der Weimarer Republik. Zur Politischen Agitation von Frauenvereinen und zur Thematik Studentischer Demonstrationen liefert vor allem Marie- Luise Ehls Protest Und Propaganda aufschlussreiche Informationen. Annika Spilkers Geschlecht, Religion und völkischer Nationalismus. Die Ärztin und Antisemitin Mathilde von Kemnitz-Ludendorff (1877-1966) enthält wichtige Informationen zu einzelnen Akteurinnen des rechten Lagers und zu den Mitgliedern der RNF.

Die näheren Informationen zum Begriff der „Konservativen Revolution“ sind vor allem Michael Thöbdls Aufsatz Bewahrung durch Umbruch. Die "Konservative Revolution" in Italien entnommen, in dem er auf die Begriffsursprünge in der Weimarer Republik eingeht. Des Weiteren wurde der Tagungsbericht von Claudia Bruns „ Deutsche Frau, dehne Deinen Einfluß aus!“. Die Nationalisierung und Politisierung von Frauen der politischen Rechten (1890-1938). Internationales Kolloquium des Arbeitskreises Historische Frauenforschung an der Universität Bremen. 25.-26. Juni 1999. miteinbezogen, der in der Zeitschrift für Feministische Geschichtswissenschaft. L ’Homme veröffentlicht wurde.

1.3 Methode und Aufbau der Arbeit

Im Rahmen der vorliegenden Arbeit soll untersucht werden inwiefern sich speziell Frauen aus dem akademischen und intellektuellen Bereich bewusst für das politische Lager der Rechten entschieden und engagiert haben. Meine Betrachtung beschränkt sich auf den Zeitraum von der Jahrhundertwende bis zur Machtergreifung der Nationalsozialisten 1933. Hierbei sollen insbesondere die Faktoren berücksichtigt werden, die während der Weimarer Republik eine derartige weiblichen Handlungs- und Agitationsspielraum überhaupt ermöglichten.

Die erste Hälfte unserer Betrachtung widmet sich daher gezielt den Voraussetzungen für die ideologische Einflussnahme durch Frauen. Hierbei werden als erstes das Frauenwahlrecht und die neu eröffnete Möglichkeit zur aktiven politischen Partizipation von Frauen behandelt. Anschließend soll dargelegt werden inwiefern die durch das Vereins- und Versammlungsrecht legalisierten Frauenvereine als ein Rahmen politischer Interessenvertretung fungierten. Des Weiteren soll der Faktor des Immatrikulations- und Habilitationsrecht für Frauen in der Weimarer Republik genauer beleuchtet werden, sowie die Hürden des damaligen Akademikerinnendaseins.

Der zweite Teil unserer Arbeit thematisiert die aktive Unterstützung und Verbreitung der nationalsozialistischen Ideologie durch intellektuelle Aktivistinnen. Hierbei sind zum einen die Gruppe nationalsozialistischer Studentinnen und Akademikerinnen von Interesse, sowie das sie prägende politische Gedankengut und ihr Engagement in unterschiedlichen Verbänden. Zum anderen richtet sich das Augenmerk unserer Untersuchung auf Verbände rechtsgesinnter Publizistinnen, und inwiefern diese als Medium zur Verbreitung nationalsozialistischer Ideen unter der Bevölkerung dienten. In diesem Punkt wird insbesondere deren Funktion, Vernetzung und Einflussbereich genauer analysiert.

2. Voraussetzungen für die ideologische Einflussnahme durch Frauen

2.1 Frauenwahlrecht und Möglichkeit zur politischen Partizipation

Am 12. November 1918 wurde durch ein Dekret des Rates der Volksbeauftragten das Frauenwahlrecht eingeführt. Das Reichswahlgesetzt vom 30. November 1918, sowie auch die Weimarer Verfassung, sorgten schließlich für eine nachthaltige Etablierung dieses Rechts.3 Die Verfassungsartikel 109, 119 und 128 sprechen Frauen darüber hinaus die Gleichberechtigung in allen Staatsbürgerlichen Angelegenheiten, dem Beamtendienst und auch der Ehe zu.4 Bei der Wahl zur Nationalversammlung 1919 nutzten Frauen zu 90% ihr neuerlangtes politisches Recht Gebrauch. Insgesamt zogen 37 Frauen in das Reichparlament ein, was 8,6% aller Abgeordneten entsprach und den absoluten Höchstwert in der Zeit der Weimarer Republik darstellte. Die NSDAP schloss später als einzige Partei Frauen grundsätzlich von der Parlamentsarbeit aus. Fraktionsunabhängig konzentrierten sich die weiblichen Abgeordneten des Parlaments auf die traditionellen Tätigkeitsfelder der Frau: Familien- und Jugendpolitik, soziale Fürsorge, Schule und Erziehung.5

Obwohl die SPD, und anfänglich auch die USPD, Frauen auf ihre Wahlvorschläge am besten berücksichtigte, und die DDP ihrerseits die meisten prominenten Vertreterinnen der bürgerlichen Frauenbewegung auf ihrer Liste hatte, neigte die Mehrheit der Wählerinnen interessanterweise dennoch dazu, ihre Stimme eher den konfessionell geprägten und konservativen Parteien zu geben. Die wenigen Stimmauszählungen, die nach Geschlechtern getrennt durgeführt wurden, haben zum Ergebnis, dass das Zentrum und die DNVP die größten Profiteure des Frauenwahlrechts waren.6

Während bis in die Mitte der 90er Jahre rechte Parteien und politisch motivierte Verein überwiegend als ein „Gruppenbild ohne Dame“7 entworfen wurden, wird in der neueren Forschung der Fokus bewusst auch auf die Beteiligung weiblicher Akteure gelegt. Diese Entwicklung geht unter anderem auch sehr deutlich aus einem Tagungsbericht von Claudia Bruns hervor. Hierbei wird der Umfang der politische Partizipation von rechtsgesinnten Frauen zwischen 1890 und 1938 thematisiert, sowie die Wechselseitige Beziehung von Nationalisierung und Politisierung rechter Frauen.8

Ein anschauliches Beispiel, für die gezielte Politisierung verschiedener Frauengruppen, liefern die Wahlkampfplakate des rechten Lagers, wie sie heute unter anderem im Bestand des Bundesarchivs Koblenz zu finden sind. Sie richteten sich sowohl an Mütter, Ehefrauen, wie auch berufstätige Frauen und versprachen durch ihre Stimme Aussichten auf eine bessere Zukunft. (Siehe hierzu Abb. 3, 4, 5 u. 6.)

2.2 Legalisierte Frauenvereine als Rahmen politischer Interessenvertretung

Ein wichtiger Schritt zu Gunsten der weiblichen Mündigkeit und Etablierung in der Gesellschaft, war das offizielle Vereinsrecht für Frauen. Die Frauenvereine wurden in der Weimarer Republik in weiten Kreisen der Bevölkerung zum Ausdruck des neuen weiblichen Selbstbewusstseins.9 Im November 1907 wurde im Reichstag der Entwurf landesweit verbindliches Vereins- und Versammlungsgesetz eingereicht. Dies wurde am 19. April 1908 im Reichsgesetzblatt veröffentlicht wurde und 15. Mai 1908 schließlich in Kraft gesetzt.10 August Bebel, ein einflussreicher Vertreter Frauenemanzipationstheorie in der Weimarer Republik, äußerte sich dazu um 1910 wie folgt: „Das neue Reichsvereinsgesetz vom 19. April 1908 — es ist die einzige Verbesserung, die als wesentlich bezeichnet werden kann — die Herstellung der Gleichberechtigung der Frauen im Vereins- und Versammlungsleben.“11

Durch besagtes Getz wurde allen Bürgern, und somit erstmals auch Frauen, die Gründung von Vereinen, jeglicher Zwecksetzung, Ausrichtung und Zusammenstellung gestattet, solange Vereinsziele nicht mit den Bestimmungen des Strafgesetzes im Konflikt standen. Im Gegensatz zu anderen Vereinen, wurden politische Vereinigungen zur behördlichen Bestimmung eines Vereinsvorstandes und der Niederlegung ihrer Statuten verpflichtet. Ab dem 21. Januar 1922 wurden ihnen zudem auferlegt, spätestens zwei Tage vor einer öffentlichen Versammlung, diese bei der zuständigen Behörde zu melden, was auch für jegliche Art von Demonstration unter freiem Himmel galt.12

Sowohl die Deutsche Volkspartei (DVP), als auch die Deutschnationale Volkspartei (DNVP) traten während der Weimarer Republik niemals namentlich als offizielle Organisatoren von Demonstrationen auf. Diese Aufgabe kam stattdessen den unterschiedlichen rechten Interessenverbänden zu, darunter auch Frauenvereinen, weil diese den potentiellen Teilnehmern und Themen näherstanden. Ab 1929 von völkisch- deutschnationalgesinnte Studenten und Studentinnen jährliche Demonstrationen ausgetragen.13 Insbesondere die zwischen 1929 und 1932 veranstalteten Proteste der rechten Studentenschaft waren hoch ideologisch aufgeladen. Ihnen wurde nachträglich der Rang eines symbolträchtigen Tages der Abkehr vom bestehenden politischen System zugesprochen.14

2.3 Zugangsberechtigung für Frauen zur universitären Bildung und Karriere

Zum Wintersemester 1908/09 erfolgte die formale und lang erkämpfte Öffnung der preußischen Universitäten für Frauen.15 Ab 1920 wurde ihnen in der Weimarer Republik zudem das Habilitationsrecht gewährt und ab 1922 stand ihnen die Möglichkeit des Richteramtes und des Justizdienstes offen.16 Schon zu Beginn der Weimarer Republik galten gut ausgebildete Frauen , insbesondere Akademikerinnen , als Vorreiterinnen der angestrebten Gleichberechtigung.17 Im Jahre 1931 erreichte die weibliche Studienbeteiligung schließlich ihren bis dato absoluten Höhepunkt. Mit fast 2000 Studentinnen, umfasste der Anteil weiblicher Studierenden ca. 18,9% der gesamten Studentenschaft.18 Gegen Ende der Weimarer Republik setzte jedoch ein negativer Trend ein, unter dem die Studentinnenanzahl stagnierte. Aufgrund der Weltwirtschaftskrise verschärften sich die Vorbehalte gegen das Frauenstudium, da dieses für die zunehmende Arbeitslosigkeit unter den Akademikern verantwortlich gemacht wurde. Im Allgemeinen wurden Frauen zunehmend als unerwünschte Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt angesehen.19

Die immer größeren Massen an Studierenden auf und der hohe Frauenanteil an den Universitäten, versetzten die bürgerlich-akademischen Kreise in eine regelreichte Panik. Während sich das, am 25. April 1933, im Reichgesetzblatt bekanntgegebene „Gesetz gegen die Überfüllung von Schulen und Hochschulen“, noch vor allem gegen nicht deutschstämmige Hochschulanwärter richtet,20 wurde im Jahre 1934 die allgemeine Anzahl an Abiturienten, die ein Hochschulstudium aufnehmen durften auf 15000 begrenzt, wovon nur noch 10% weiblich sein durften. Der Reichsminister des Inneren, Wilhelm Frick, legte Entsprechendes bereits in einer Verordnung vom 28. Dezember 1933 fest, die aber erst am 12. Januar 1934 bekanntgeben wurde.21

Zur Umsetzung dieser Verordnung wurde ein geschlechterspezifische Numerus Clausus eingeführte, der zu einer eklatanten Chancenungleichheit zwischen Männern und Frauen führte.22 Mitunter wegen dieser gesetzlichen Einschränkungen, nahm nach dem Auftakt des Dritten Reiches die Zahl der weiblichen Studierenden deutlich ab, wobei jedoch bereits schon vor 1933 ein Rückgang der Neuimmatrikulationen beider Geschlechter zu verzeichnen war.23 Aufgrund des Wehrmachtsaufbaus kam es zu einem erheblichen Rückgang aller Studierenden, was mitunter ausschlaggebend dafür war, dass der geschlechterspezifische NC bereits 1935 wieder aufgehoben wurde und die Anzahl der Studentinnen ab 1936 erneut anstieg.24

[...]


1 Vgl. Rosemarie Nave-Herz, Die Geschichte der Frauenbewegung in Deutschland, Hannover 1997, S. 29.

2 Vgl. Ursula Büttner, Weimar. Die überforderte Republik. 1918-1933. Leistung und Versagen in Staat, Gesellschaft, Wirtschaft und Kultur, Stuttgart 2008, S. 253

3 Vgl. Kyra T. Inachin, Parlamentarierinnen. Landespolitikerinnen in Mecklenburg und Pommern 1918 bis heute, Kückenshagen 2005, S. 39.

4 Vgl. Ursula Büttner, Weimar, Stuttgart 2008, S. 253.

5 Vgl. Ebd.

6 Vgl. Ebd., S. 253-254.

7 Claudia Bruns, „Deutsche Frau, dehne Deinen Einfluß aus!“. Die Nationalisierung und Politisierung von Frauen der politischen Rechten (1890-1938). Internationales Kolloquium des Arbeitskreises Historische Frauenforschung an der Universität Bremen. 25.-26. Juni 1999. Tagungsbericht, in: L’Homme. Zeitschrift für Feministische Geschichtswissenschaft 2. 1999, S. 301.

8 Vgl. Ebd.

9 Vgl. Rosemarie Nave-Herz, Geschichte, Hannover 1997, S. 29.

10 Vgl. Marie-Luise Ehls, Protest, Berlin 1997, S. 36.

11 Vgl. August Bebel, Die Frau und der Sozialismus. Die rechtliche Stellung der Frau, in: Stephan Meder u.a. (Hg.), Die Rechtsstellung der Frau um 1900. Eine kommentierte Quellensammlung. Köln 2010, S. 77.

12 Vgl. Marie-Luise Ehls, Protest, Berlin 1997, S. 36-37.

13 Vgl. Ebd., S.347.

14 Vgl. Ebd., S. 348-349.

15 Vgl. Thomas Erdmann Fischer, Die Anfänge des Frauenstudiums um 1900, in: Julia K. Koch u. Eva-Mara Mertens (Hg.), Eine Dame zwischen 500 Herren. Johanna Mestorf - Werk und Wirkung, Münster 2002, S. 51.

16 Vgl. Rosemarie Nave-Herz, Geschichte, Hannover 1997, S. 23.

17 Vgl. Eva Jantzen u. Merith Niehuss, Das Klassenbuch. Chronik einer Frauengeneration. 1932-1976, Weimar 1994, S. 289.

18 Vgl. Claudia Huerkamp, Bildungsbürgerinnen. Frauen im Studium und in akademischen Berufen 1900–1945, Göttingen 1996, S. 76-78.

19 Vgl. Konrad Krause, Alma mater Lipsiensis. Geschichte der Universität Leipzig von 1409 bis zur Gegenwart, Leipzig 2003, S. 250.

20 Adolf Hilter u. Wilhelm Frick, Gesetz gegen die Überfüllung deutscher Schulen und Hochschulen. Vom 25. April 1933, in: Wilhelm Frick (Hg.), Reichgesetzblatt 1, 1933, S. 64.

21 Vgl. Claudia Huerkamp, Bildungsbürgerinnen, Göttingen 1996, S. 79-80.

22 Vgl. Ebd., S. 80.

23 Vgl. Claudia Huerkamp, Geschlechtsspezifischer Numerus Clausus – Verordnung und Realität, in: Elke Kleinau u. Claudia Opitz (Hg.), Geschichte der Mädchen- und Frauenbildung, Bd. 2: Vom Vormärz bis zur Gegenwart, Frankfurt a.M. 1996, S. 330-331.

24 Vgl. Claudia Huerkamp, Bildungsbürgerinnen, Göttingen 1996, S. 81.

Ende der Leseprobe aus 20 Seiten

Details

Titel
Der Einfluss intellektueller Frauen in der Weimarer Republik
Untertitel
Studentinnen, Akademikerinnen und Publizistinnen als Medium der nationalsozialistischen Gesinnung
Hochschule
Universität Konstanz
Note
1,7
Autor
Jahr
2013
Seiten
20
Katalognummer
V458092
ISBN (eBook)
9783668893757
ISBN (Buch)
9783668893764
Sprache
Deutsch
Schlagworte
einfluss, frauen, weimarer, republik, studentinnen, akademikerinnen, publizistinnen, medium, gesinnung
Arbeit zitieren
Lucius Müller (Autor:in), 2013, Der Einfluss intellektueller Frauen in der Weimarer Republik, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/458092

Kommentare

  • Noch keine Kommentare.
Im eBook lesen
Titel: Der Einfluss intellektueller Frauen in der Weimarer Republik



Ihre Arbeit hochladen

Ihre Hausarbeit / Abschlussarbeit:

- Publikation als eBook und Buch
- Hohes Honorar auf die Verkäufe
- Für Sie komplett kostenlos – mit ISBN
- Es dauert nur 5 Minuten
- Jede Arbeit findet Leser

Kostenlos Autor werden