Zwangsarbeit und Zerstörung der Privatsphäre in der nationalsozialistischen Mischlingspolitik


Trabajo Escrito, 2016

12 Páginas, Calificación: 1,3


Extracto


Inhaltsverzeichnis:

1. Einleitung

2. Zahlen, Altersverteilung und soziales Profil der nationalsozialistischen Mischlingspolitik

3. Die Zerstörung der Privatsphäre
3.1 Die Behandlung der Ehegenehmigungsverträge
3.2 Der Druck auf bestehende Ehen

4. Von der freien Betätigung zur Zwangsarbeit
4.1 Bildungs- und Ausbildungsbeschränkungen
4.2 Berufsbezogene Maßnahmen

5. Fazit

6. Literaturverzeichnis

1. Einleitung

In aktuellen Medien wird immer wieder deutlich, dass der Antisemitismus in Deutschland nicht der Vergangenheit angehört. Er ist und bleibt in allen Bevölkerungsgruppen und Gesellschaftsschichten präsent und wird offen gezeigt. In der Tat stellt ein Expertenbericht im Auftrag des Bundestages bei etwa einem Fünftel der Bevölkerung einen latenten Antisemitismus fest. Verschiedene Stiftungen, wie beispielsweise die Ebert-Stiftung, haben herausgefunden, dass der sogenannte "sekundäre Antisemitismus" - die Relativierung des Holocausts und der Judenfeindlichkeit in Reaktion auf den Holocaust - bei knapp 24 Prozent der Deutschen verbreitet ist. Es ist davon auszugehen, dass judenfeindliche Stereotype mittlerweile in Gesellschaftskreisen als akzeptabel gelten, in denen sie noch vor einigen Jahren abgelehnt wurden. Mit zunehmendem zeitlichen Abstand zum Holocaust scheinen viele Menschen offenbar das Gefühl zu haben, judenfeindliche Einstellungen offener ausdrücken zu können. Diese Einstellungen haben sich über alle Bevölkerungsgruppen hinweg manifestiert, hierbei spielt eine Unterscheidung in bildungsferne oder gut qualifizierte Schichten keine Rolle. Obwohl ein Bewusstsein für dieses Thema herrschen sollte, vermisst man bis heute eine öffentliche Auseinandersetzung mit diesem Thema (zeit.de, o. S.).

Die vorliegende Hausarbeit soll dieses konfliktgeladene Thema des Antisemitismus aufgreifen und beschäftigt sich im Speziellen mit der nationalsozialistischen "Mischlingspolitik". Der Fokus wird hierbei auf die Zerstörung der Privatsphäre im Hinblick auf die Eheschließung sowie auf die Zwangsarbeit gelegt.

2. Zahlen, Altersverteilung und soziales Profil der nationalsozialistischen Mischlingspolitik

B. Meyer schreibt in ihrem Buch "Jüdische Mischlinge". Rassenpolitik und Verfolgungserfahrung 1933-1945 (2015), dass gesetzlich grundsätzlich zwischen zwei Gruppen unterschieden wurde, nämlich zwischen „Juden“ und „jüdischen Mischlingen. Die Gruppe der „jüdischen Mischlinge“ wurde weiter unterteilt in „jüdische Mischlinge ersten Grades“ mit zwei jüdischen Großeltern und „jüdische Mischlinge zweiten Grades“ mit einem jüdischen Großelternteil. Ungeachtet gleicher „biologisch-rassischer Abstammung“ wurden „Mischlinge ersten Grades“ jedoch in unterschiedliche Kategorien eingeordnet: Sie galten nicht als „Mischlinge“, sondern als „Voll-Juden“, wenn sie der jüdischen Kultusgemeinde angehörten, mit einem Juden verheiratet waren oder nach 1935 einen Juden ehelichten. Für diese Gruppe von „Halbjuden“ wurde später der Begriff Geltungsjude geprägt. Halbjuden wurden in diesem Kontext als jüdische Mischlinge mit zwei volljüdischen Großeltern definiert Schätzungen, wie viele "Halbjuden" in Deutschland leben, klafften bis ins Jahr 1939 weit auseinander. Die vom Zensus ermittelte Zahl betrug 72.738 beziehungsweise 71.126 "Halbjuden" und 42.811 beziehungsweise 41.456 "Mischlinge zweiten Grades". Abzüglich der "Geltungsjuden" verblieben noch circa 64.000 "Mischlinge ersten Grades". Doch hier gilt es zu berücksichtigen, dass die tatsächlich erreichte Zahl die geschätzten Größenordnungen nicht annähernd erreichte. Bezogen auf die Gesamtbevölkerung machten die "Mischlinge ersten Grades" 0,09 % und die "Mischlinge zweiten Grades" 0,05 % aus. Bezüglich der Altersverteilung ist festzuhalten, dass Volkszählungsergebnisse neben 56.327 jüdischen Ehepaaren 19.114 Mischehen im Sinne der Nationalsozialisten auswiesen. Zudem waren 1.098 Ehen zwischen Juden und "Mischlingen ersten Grades" und 242 mit solchen "zweiten Grades" erfasst worden. Unter den "Mischlingen ersten Grades" waren Frauen stärker vertreten als Männer. Die Ledigenrate lag bei den "Mischlingen ersten und zweiten Grades" relativ hoch, was sich vor allem durch die restriktive Handhabung der Ehegenehmigungen erklären ließe. 34,2 % der "Mischlinge ersten Grades" hatten keine Kinder, 30 % ein Kind, 19,6 % zwei Kinder und letztlich hatten 16,2 % mehr als zwei Kinder. "Mischlinge zweiten Grades" hatten 6.238 Kinder gezeugt, von denen nur 29 vom Religionsbekenntnis her jüdisch waren (Meyer, 2015).

Über die Erwerbstätigkeit der "Mischlinge" konnte aufgrund der Volkszählung mitgeteilt werden, dass Juden vorwiegend im Bereich Handel und Verkehr arbeiteten, gefolgt vom Sektor Industrie und Handwerk. In der Gruppe der Selbständigen ohne Beruf waren vom eigenen Vermögen Lebende, Rentner, Heim- und Anstaltsinsassen und andere Leistungsempfänger oder Berufslose zusammengefasst (Meyer, 2015). Diese Gruppe stieg bis 1939 auf mehr als das Dreifache an, während die Zahl der erwerbstätigen Juden auf weniger als die Hälfte absank, welches als eine unmittelbare Folge der Ausgrenzung anzusehen war. Diese Ausgrenzung der Juden aus Berufen und Wirtschaftszweigen sowie die Enteignung ihrer Unternehmen war im Jahre 1939 weitgehend abgeschlossen. Der Anteil der Juden in den Bereichen Handel und Verkehr war prozentual auf ein Sechstel gefallen, in Handwerk und Industrie auf die Hälfte. Prozentual leicht gestiegen waren die Zahlen der Beschäftigten im Bereich Haushalt sowie Forst- und Landwirtschaft. In diesen Bereichen war es möglich, saisonal bedingte, ungelernte oder kurzzeitige Tätigkeiten auszuüben. Die erwerbstätigen "Mischlinge ersten Grades" hingegen waren nicht durch den Verfolgungsdruck ausgegrenzt, einzig im Bereich der Land- und Forstwirtschaft waren sie unterrepräsentiert. Jedoch lag auch bei Ihnen der Anteil der Berufslosen höher als in der Gesamtbevölkerung (Meyer, 2015).

3. Die Zerstörung der Privatsphäre

3.1 Die Behandlung der Ehegenehmigungsverträge

Was die Eheschließung anbelangt, kam es nicht zur Auflösung bereits bestehender Ehen, allerdings unterlagen neue Eheschließungen gesetzlichen Einschränkungen, die buchstäblich einem Verbot gleichkamen. "Mischlingen ersten Grades" war eine Heirat mit "Deutschblütigen" oder "Mischlingen zweiten Grades" nur mit Ausnahmegenehmigung erlaubt, untereinander konnten sie im Gegensatz zu den "Mischlingen zweiten Grades" heiraten. Neben den allgemeinen Vorschriften galten für bestimmte Gruppen Sonderregelungen: Beamte und Wehrmachtsangehörige hatten grundsätzlich die Pflicht, Anträge auf Heiratsgenehmigung bei ihren Vorgesetzten einzureichen. Diese Berufsgruppen wurde vom Standesamt und der jeweiligen Dienststelle - somit doppelt - geprüft. Die Ehe eines Beamten mit einem "Mischling zweiten Grades" bedurfte einer Genehmigung und die Ehe mit einem solchen "ersten Grades" war verboten. Diese Sonderregelungen des Innenministeriums wurden damit begründet, dass von Staatsdienern erwartet werden könne, dass sie eine solche Art von Eheschließung aufgrund ihrer weltanschaulichen Haltung ohnehin nicht anstrebten. Alle Anträge auf Ehegenehmigung unterlagen zahlreichen Prüfungen über mehrere Instanzen hinweg. Bis 1942 stieg die Zahl der Anträge auf Tausende an. 88 von 94 Anträgen scheiterten bereits an der Beurteilung der ersten Instanz, der Staatlichen Gesundheitsbehörde, welche die Verlobten charakterlich, körperlich sowie erbbiologisch begutachtete (Meyer, 2015).

[...]

Final del extracto de 12 páginas

Detalles

Título
Zwangsarbeit und Zerstörung der Privatsphäre in der nationalsozialistischen Mischlingspolitik
Universidad
University of Erfurt
Calificación
1,3
Autor
Año
2016
Páginas
12
No. de catálogo
V458196
ISBN (Ebook)
9783668908185
ISBN (Libro)
9783668908192
Idioma
Alemán
Palabras clave
zwangsarbeit, zerstörung, privatsphäre, mischlingspolitik
Citar trabajo
Sandra Schulz (Autor), 2016, Zwangsarbeit und Zerstörung der Privatsphäre in der nationalsozialistischen Mischlingspolitik, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/458196

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