Wechselkurspolitik der Schweiz und nicht der Euro-Zone angehörender EU-Staaten im Verhältnis zum Euro


Term Paper, 2015

29 Pages, Grade: 1,3


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Inhaltsverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Einleitung

2 Verschiedene Wechselkurssysteme
2.1. System mit flexiblen Wechselkursen
2.2. System mit festen Wechselkursen

3 Das Europäische Währungssystem
3.1. Grundlagen des Europäischen Währungssystems
3.2. Die Europäische Währungseinheit
3.3. Der Wechselkursmechanismus

4 Der neue Wechselkursmechanismus

5 Wechselkurspolitik von EU – Mitgliedsstaaten

ohne den Euro als Währung

5.1. Mitgliedsstaaten, welche ihre Währung an den Euro gebunden haben
5.1.1. Mitgliedsstaaten, welche ihre Währung
fest an den Euro gebunden haben
5.1.2. Mitgliedsstaaten, welche ihre Währung mit Wechselkursbandbreiten an den Euro gebunden haben

5.2. Mitgliedsstaaten, welche ihre Währung nicht an den Euro gebunden haben

6. Nicht EU – Mitgliedsstaaten, welche ihre Währung an den Euro gebunden haben
6.1. Die Schweiz
6.2. Weitere Länder

7. Schlussteil

Quellenverzeichnis

Abbildungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1. Einleitung

Die Gemeinschaftswährung der Europäischen Union (EU), der Euro, hat große Auswirkungen auf internationale währungspolitische Entscheidungen, insbe- sondere innerhalb Europas. Nicht nur EU – Mitgliedstaaten werden davon be- troffen, sondern auch nicht EU – Mitgliedstaaten, wie zum Beispiel die Schweiz. Ziel dieser Arbeit ist es herauszuarbeiten, ob europäische Länder ohne den Eu- ro als Währung unabhängig vom Euro agieren können. Zur Erreichung des Ziels wird speziell auf die nicht der Eurozone angehörenden EU – Mitglieds- staaten und die Schweiz eingegangen. Ein besonderer Fokus wird auf die Wechselkurspolitik der besagten Länder im Verhältnis zum Euro gelegt. Um das Ziel dieser Arbeit zu erreichen wird zuerst auf die Grundlagen der Thematik eingegangen. Dazu gehören die wesentlichen Unterschiede von verschiedenen Wechselkurssystemen und der Aufbau und die Funktion des Europäischen Währungssystems. In diesem Zusammenhang wird gesondert auf den Wech- selkursmechanismus II eingegangen, da dieser eine zentrale Rolle spielt bei der Einführung des Euro. Im Anschluss daran wird gesondert auf die Wechsel- kurspolitik von EU - Mitgliedsstaaten ohne den Euro als nationale Währung ein- gegangen. Unter diesem Punkt wird nach der Art der Vorgehensweise der Län- der weiter differenziert. Kapitel 6 beschäftigt sich mit der Wechselkurspolitik von nicht EU – Mitgliedsstaaten, welche ihre Währung an den Euro gekoppelt haben bzw. hatten. Hierzu wird stellvertretend die Schweiz betrachtet. Im Rah- men der Schlussbetrachtung wird das Ziel der Arbeit erneut aufgegriffen und anhand der herausgearbeiteten Ergebnisse eine Schlussfolgerung gezogen.

2. Verschiedene Wechselkurssysteme

Ein Wechselkurssystem beschreibt die Art und Weise, in der unterschiedliche Währungen verschiedener Länder in Beziehung zueinander stehen. Man kann grundsätzlich zwischen zwei wichtigen Wechselkurssystemen unterscheiden:

Systeme mit flexiblen/freien Wechselkursen und Systeme mit festem Wechsel- kurse.1

2.1. System mit flexiblen Wechselkursen

Bei einem System mit flexiblen Wechselkursen bestimmen ausschließlich An- gebot und Nachfrage auf den Devisenmärkten die Höhe der Währungsschwan- kungen. Das gilt auch für den Euro. Der Wert des Euro ist nicht gegenüber an- deren Währungen fixiert, sondern flexibel.2

Die Bildung völlig frei schwankender Wechselkurse wird auch als Floating be- zeichnet (vom englischen Wort „to float“, auf Deutsch „fließen; treiben“). Ideal- erweise greifen in diesem System die Nationalbanken nicht in das Geschehen am Devisenmarkt ein. In der Realität kommt es jedoch zu gelegentlichen Inter- ventionen der Zentralbanken auf den Devisenmärkten. Sobald eine Zentralbank gezielt auf den Devisenmärkten eingreift spricht man von Managed Floating oder kontrolliertem Floating. Im Vergleich zu einem System mit festen Wechsel- kursen existieren hier jedoch keine vorgeschriebenen Interventionsgrenzen und Regeln.3

Wesentliche Gründe, welche die Zentralbankinterventionen auslösen sind:

1. Die Unterbindung von starken Wechselkursschwankungen auf kurzfristiger Ebene (Tages – oder Wochenbasis) um Wechselkursrisiken zu verringern und somit auch damit verbundene Risikoabsicherungskosten.
2. Interventionen werden häufig auch vorgenommen um eine Aufwertung der Inländischen Währung zu verhindern. In diesem Fall kauft die jeweilige Zentralbank Devisen in großen Mengen um die eigene Währung in einer Unterbewertungsposition zu halten. Dies stärkt insbesondere die Wettbe- werbsfähigkeit der Exportwirtschaft des jeweiligen Landes.
3. Als eine Folge von relativ hoher inländischer Inflation wird die jeweilige

Währung infolgedessen abgewertet. Um der Abwertung entgegenzuwirken

Intervenieren die Zentralbanken am Devisenmarkt. Der Grund dafür ist, dass die Abwertung die nationalen Importe deutlich verteuert und die Infla- tionsrate weiter in die Höhe treibt. Jedoch wird bei dieser Methode ein ne- gativer Nebeneffekt wahrgenommen, denn durch die Aufwertung der eige- nen Währung sinkt die eigene Wettbewerbsfähigkeit und damit auch die Exportwirtschaft.1

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

Abbildung 1: Folgen von Wechselkursveränderungen auf die Verbraucherpreise, Quelle: Deut- sche Bundesbank (Hrsg.), 2009, S. 170.

2.2. System mit festen Wechselkursen

Feste Wechselkurse bilden sich nicht durch Angebot und Nachfrage am Devi- senmarkt, sondern werden von staatlicher Seite her festgelegt. Bei diesem System beruhen die festen Paritäten (Leitkurse) auf Vereinbarungen zwischen den jeweiligen Ländern.2 Wechselkursschwankungen sind nur begrenzt inner- halb gewisser Bandbreiten möglich oder sogar ganz ausgeschlossen. Um den festen Wechselkurs am Devisenmarkt stabil zu halten müssen die Zentralbanken dafür sorgen, dass Angebot und Nachfrage sich zu der festgelegten Parität ausgleichen. Dies kann nur durch Käufe und Verkäufe von Devisen bewerkstel- ligt werden. Die Zentralbanken haben also in diesem System eine Interventi- onspflicht und spielen eine zentrale Rolle.1

Es gibt verschiedene Varianten von Systemen mit festen Wechselkursen. Zum einen gibt es das System mit absolut starren Wechselkursen, wie es der Gold- standard im 19. Jahrhundert war. Beim Goldstandard wurde eine festgelegte Parität der nationalen Währung zu einer Gewichtseinheit Gold festgelegt und man verpflichtete sich Gold zu diesem Preis zu kaufen und zu verkaufen.2

Zum anderen gibt es Systeme mit festen Wechselkursen aber mit gewissen Bandbreiten, binnen denen die Wechselkurse schwanken dürfen. Man nennt solche Systeme auch, Systeme mit relativ festen Wechselkursen oder bandbrei- tenfixierte Wechselkurse. Ein Beispiel für solch ein System stellt der Wechsel- kursmechanismus II (WKMII) dar. Auf dieses System wird in Kapitel 3 genauer eingegangen.3

Selbst in einem System mit festen Wechselkursen kann es notwendig sein, die Paritäten aufgrund von veränderten Situationen ab und zu anzupassen und neu festzulegen. Wenn dies der Fall ist, spricht man von einem System mit festen, aber anpassungsfähigen Wechselkursen.4

Ein gutes Beispiel für solch ein System ist das Bretton – Woods – System.

1944 wurde auf der internationalen Währungs – und Finanzkonferenz, im ame- rikanischen Ort Bretton – Woods, ein Währungsabkommen ausgehandelt, wel- ches den Kern zur Neuordnung der Weltwirtschaft bildete. Ziel dieses Abkom- mens war es, Barrieren bei den internationalen Zahlungsvorgängen zu entfer- nen und so den Welthandel und die Weltwirtschaft zu fördern.5

Im Zeitraum von 1946 bis 1971 prägte das Bretton – Woods – System das weltweite währungspolitische Geschehen. Das System beruhte auf festen, aber anpassungsfähigen, Paritäten. Die USA legten eine Parität des Dollars gegen- über einer Unze Gold fest und verpflichteten sich somit zum An – und Verkauf von US – Dollar zu diesem festgesetzten Preis. Alle anderen Staaten setzten eine Parität ihrer Währung gegenüber dem US – Dollar fest. Die Zentralbanken dieser übrigen Länder verpflichteten sich zusätzlich noch dazu ihren Wechsel- kurs binnen einer Bandbreite von 1% um die Parität zu halten. Die Zentralban- ken hatten in diesem System also eine Interventionspflicht auf dem Devisen- markt.1

Bis ende der 60er Jahre funktionierte das System ohne merkliche Probleme. In den 70er Jahren brach das System jedoch komplett zusammen. Grund dafür war ein wesentlicher Konstruktionsfehler des Systems. Das Problem war, den US – Dollar als Leitwährung für alle anderen Währungen zu setzen. Somit hatte die Geldpolitik der USA starke Rückwirkungen auf alle anderen Staaten. Das Leitwährungsland nimmt in diesem System eine besondere Stellung ein, es ist als einziges Land dazu fähig seine Geldpolitik frei zu wählen. Die gewählte Geldpolitik beeinflusst die Inflationsraten aller anderen Mitgliedsstaaten maß- geblich. Ende der 60er Jahre, bedingt durch den Vietnamkrieg, verfolgte die USA eine inflationäre Geldpolitik und war aus Folge dessen nur sehr be- schränkt dazu bereit US – Dollar in Gold einzutauschen. 1971 beschloss die USA dann schlussendlich ihre Verpflichtung zur Goldkonvertibilität komplett aufzuheben und die Wechselkurse wieder freizugeben. Somit fiel das Grundge- rüst für das Bretton – Woods – System weg und dies war ein entscheidender Punkt für den Zusammenbruch.2

3. Das Europäische Währungssystem

3.1. Grundlagen des Europäischen Währungssystems

Das Europäische Währungssystem (EWS) zählt zu den bandbreitenfixierten

Systemen mit festen, aber anpassungsfähigen Wechselkursen.3

Am 13. März 1979 wurde das System als offizieller Nachfolger des Europäi- schen Wechselkursverbundes, auch bekannt unter dem Namen „Währungs- schlange“, gegründet und eingeführt.4

Die Zielsetzung des EWS war es, eine stabile Währungszone innerhalb Euro- pas zu schaffen um somit die Stellung Europas im internationalen Währungs- system zu verbessern. Dieses Ziel sollte erreicht werden durch die Stabilisie- rung der Wechselkurse zwischen den teilnehmenden EU – Mitgliedsstaaten (externe Stabilität), das heißt die Wechselkursschwankungen sollen in den da- für vorgesehenen Bandbreiten gehalten werden.1 Um diese externe Stabilität zu gewährleisten wird eine Verringerung der Inflationsraten (innere Stabilität) auf Dauer angestrebt.2

Grundsätzlich gehörten alle EU – Länder (früher EG – Länder) zu den Teilneh- mern am EWS, jedoch beteiligten sich nicht alle Staaten direkt am Wechsel- kursmechanismus.3

Die Kernelemente des Europäischen Währungssystems sind die Europäische

Währungseinheit und der Wechselkursmechanismus.4

3.2. Die Europäische Währungseinheit

Die ECU (European Currency Unit) wird als zentraler Punkt des EWS bezeich- net. Sie wurde am 1. Januar 1979 als rechnerische Bezugsgröße des EWS eingeführt.5 Es handelt sich bei der ECU um eine Europäische Währungsein- heit, welche als Währungskorb definiert ist. Da die ECU keine eigenständige Währung ist, werden Anteile aller beteiligten Währungen in einem bestimmten Verhältnis in diesen Währungskorb eingebracht.6

So lässt sich für jede einzelne Mitgliedswährung ein eigener ECU – Leitkurs ermitteln. Ausgehend von diesen ECU - Leitkursen lassen sich dann die Leit- kurse der Mitgliedswährungen untereinander ableiten. Es entsteht ein soge- nanntes „Paritätengitter“ von bilateralen Leitkursen für jede Mitgliedswährung.7

Der ECU wurden im Rahmen des EWS die folgenden vier Funktionen zugewie- sen:

1. Bezugsgröße für den Wechselkursmechanismus,
2. Grundlage für den Abweichungsindikator,
3. Rechengröße im Interventions – und Kreditmechanismus,
4. Zahlungsmittel zwischen den EWS – Zentralbanken untereinander.1

3.3. Der Wechselkursmechanismus

Das zweite zentrale Element des EWS war der Wechselkursmechanismus (WKM). Da es sich beim EWS um ein System mit Bandbreiten handelt, ver- pflichteten sich die teilnehmenden Zentralbanken dazu die ermittelten bilatera- len Leitkurse nur innerhalb der vorgeschriebenen Bandbreiten schwanken zu lassen. Dies wird durch Interventionen der Zentralbanken sichergestellt.2

Generell gilt eine vorgeschriebene Bandbreite von ± 2,25% um den vereinbar- ten bilateralen Leitkurs. Eine Sonderregelung gibt es für Staaten, welche vor der Einführung des EWS kein Mitglied der „Währungsschlange“ waren. Für die- se Länder gelten erweiterte Bandbreiten von ± 6%. Nach der Wechselkurskrise im Jahre 1993 wurden die Bandbreiten für alle Teilnehmerstaaten auf ± 15% erhöht, da viele Staaten die engen Bandbreiten von ± 2,25% nicht mehr einhal- ten konnten, mit Ausnahme von den Währungen Deutschlands und den Nieder- landen. Die Bandbreiten dieser beiden Staaten betrugen weiterhin nur ± 2,25%.3

4. Der Wechselkursmechanismus II

[...]


1 Vgl. Ramirez, F. (Hrsg.).

2 Vgl. Deutsche Bundesbank (Hrsg.) 2009, S. 209.

3 Vgl. Willms, M. (1995), S. 169.

1 Vgl. Willms, M. (1995), S. 170.

2 Vgl. Dynamicdrive GmbH & CO. KG (Hrsg.).

1 Vgl. Deutsche Bundesbank (Hrsg.) 2009, S. 208.

2 Vgl. Willms, M. (1995), S. 158.

3 Vgl. Dynamicdrive GmbH & CO. KG (Hrsg.).

4 Vgl. Bundeszentrale für Politische Bildung (Hrsg.), feste Wechselkurse.

5 Vgl. Deutsche Bundesbank (Hrsg.) 2009, S. 209.

1 Vgl. Willms, M. (1995), S. 160

2 Vgl. Willms, M. (1995). S. 161 – 162.

3 Vgl. Deutsche Bundesbank (Hrsg.) 2009, S. 210.

4 Vgl. Willms, M. (1995), S. 223.

1 Vgl. Hallensleben, P. (2001), S. 7.

2 Vgl. Willms, M. (1995), S. 223.

3 Vgl. Hallensleben, P. (2001), S. 3.

4 Vgl. Deutsche Bundesbank (Hrsg.) 2009, S. 210.

5 Vgl. Hallensleben, P. (2001), S. 8.

6 Vgl. Euro – Informationen (Hrsg.).

7 Vgl. Hallensleben, P. (2001), S. 9.

1 Vgl. Hallensleben, P. (2001), S. 8.

2 Vgl. Willms, M. (1995), S. 223.

3 Vgl. Hallensleben, P. (2001), S. 11 – 12.

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Details

Title
Wechselkurspolitik der Schweiz und nicht der Euro-Zone angehörender EU-Staaten im Verhältnis zum Euro
College
University of Applied Sciences Bonn-Rhein-Sieg
Grade
1,3
Author
Year
2015
Pages
29
Catalog Number
V458669
ISBN (eBook)
9783668893146
ISBN (Book)
9783668893153
Language
German
Keywords
Wechselkurs, Schweiz, Euro, Wechselkurspolitik, EU
Quote paper
Patrick Odenhausen (Author), 2015, Wechselkurspolitik der Schweiz und nicht der Euro-Zone angehörender EU-Staaten im Verhältnis zum Euro, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/458669

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