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Die subjektiven Merkmale der Willenserklärung

Titre: Die subjektiven Merkmale der Willenserklärung

Exposé Écrit pour un Séminaire / Cours , 2018 , 41 Pages , Note: 16

Autor:in: Jan Hendricks (Auteur)

Droit - Autres
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Wenn es ein Fallbeispiel in der juristischen Ausbildung gibt, das wirklich jedem bekannt ist, dann ist es der Fall der sog. Trierer Weinversteigerung. Er dient als klassischer Fall dazu, das seit jeher umstrittene Problem des fehlenden Erklärungsbewusstseins im Zusammenspiel mit Willenserklärungen zu illustrieren. Diese Frage fehlenden Erklärungsbewusstseins ist aber nicht die einzige, die sich im Zusammenhang mit den subjektiven Merkmalen der Willenserklärung stellt. Neuerdings wird ein subjektiver Tatbestand der Willenserklärung völlig abgelehnt, sodass selbst der Handlungswille nicht mehr notwendiges Merkmal der Willenserklärung zu sein scheint. Dass es sich aber bei diesen Problematiken um nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch bedeutsame handelt, zeigt ein Grundsatzurteil des BGH, in dem es von den subjektiven Elementen, konkret dem Erklärungsbewusstsein, einer Willenserklärung abhing, ob die erklärende Bank von vornherein mangels tatbestandlicher Willenserklärung nicht gebunden war, oder ob es auf die Wirksamkeit einer Anfechtung ankam.
Die Einigkeit über den Begriff, das Wesen und den Tatbestand der Willenserklärung ist nur eine scheinbare, sind die Details doch umstritten. Die Frage nach den subjektiven Merkmalen der Willenserklärung ist in erster Linie eine Frage des tatbestandlichen Vorliegens einer Willenserklärung als solcher, mithin des subjektiven Tatbestands. Sie berührt naturgemäß aber auch weitergehende Fragen, nämlich nach den Rechtsfolgen eines Fehlens der subjektiven Merkmale. Diese Fragen reichen in ihren Wurzeln noch in die Zeit vor dem BGB zurück und haben sich bis in die heutige Zeit zu einem vielbehandelten, geradezu klassischen Thema entwickelt.
Ziel dieser Arbeit kann es daher angesichts der Fülle an Literatur zu diesen Grundfragen der Rechtsgeschäftslehre nicht sein, alle vertretenen Positionen in ihren Details zusammenzutragen und zu bewerten. Ziel ist es vielmehr, die grundlegenden Positionen herauszuarbeiten und zu ihren jeweiligen Argumentationslinien bewertend Stellung zu nehmen.

Extrait


Inhaltsverzeichnis

A. Einleitung

B. Die Willenserklärung im BGB

I. Definition der Willenserklärung

1. Wortlaut

2. Historie und Systematik

3. Telos

II. Bedeutung des Tatbestands

C. Was sind die subjektiven Merkmale der Willenserklärung?

I. Beinhaltet der Tatbestand der Willenserklärung subjektive Voraussetzungen?

1. Historische Entwicklung

a. Willenstheorie

b. Erklärungstheorie

c. Konzeption des BGB

d. Geltungstheorie

e. Zwischenergebnis

2. Heute herrschende Auffassung

3. Streng objektive Theorien

4. Stellungnahme

II. Wie setzt sich der subjektive Tatbestand konkret zusammen?

1. Handlungswille

2. Erklärungsbewusstsein

a. Definition

b. Zugehörigkeit zum Tatbestand

aa. Ansicht des BGH und Lehre von der Erklärungsfahrlässigkeit

bb. Kritik von subjektiver Seite

cc. Kritik von objektiver Seite

dd. Stellungnahme

(1) Unersetzbar konstitutives Merkmal

(2) Völliger Verzicht auf das Erklärungsbewusstsein

ee. Zwischenergebnis

3. Geschäftswille

D. Fazit

Zielsetzung & Themen

Die Arbeit untersucht kritisch die Bedeutung und Notwendigkeit der subjektiven Tatbestandsmerkmale einer Willenserklärung im deutschen Zivilrecht, insbesondere vor dem Hintergrund historischer Debatten und moderner, streng objektiver Theorien.

  • Konstitutive Bedeutung des subjektiven Tatbestands bei Willenserklärungen
  • Differenzierung zwischen Handlungswille, Erklärungsbewusstsein und Geschäftswille
  • Analyse der Rechtsprechung zur "Erklärungsfahrlässigkeit"
  • Die Rolle der Privatautonomie und des Vertrauensschutzes
  • Kritische Würdigung des BGH-Ansatzes und alternativer Lehrmeinungen

Auszug aus dem Buch

1. Handlungswille

Ursprünglich wurde der Handlungswille als der Willensakt bezeichnet, der sich bewusst „auf die Beobachtung des äußeren Verhaltens richtet, aus dem der Geschäftswille (die Erfolgsabsicht) geschlossen werden kann“132. Während teilweise auch aus Gründen terminologischer Klarstellung für eine Bezeichnung als Handlungsbewusstsein plädiert wurde,133 hat sich mittlerweile die Bezeichnung als Handlungswille durchgesetzt.134 Definiert wird er heute als bewusster Willensakt, der auf die Vornahme eines äußeren Verhaltens gerichtet ist, also als derjenige Wille, das Erklärungszeichen zu setzen.135

Die Zugehörigkeit des Handlungswillens zum konstitutiven Tatbestand der Willenserklärung wird nur von den schon behandelten streng objektiven Theorien abgelehnt.136 Diese überzeugen aber aus den dargelegten Gründen nicht, sodass der Handlungswille zum konstitutiven Tatbestand der Willenserklärung zu zählen ist. Fehlt der Handlungswille,137 liegt daher keine Willenserklärung vor.

Zusammenfassung der Kapitel

A. Einleitung: Diese Einleitung führt in die Problematik des fehlenden Erklärungsbewusstseins ein und skizziert die methodische Zielsetzung der Untersuchung, die subjektiven Merkmale einer Willenserklärung zu analysieren.

B. Die Willenserklärung im BGB: Das Kapitel erläutert abstrakt das Rechtsinstitut der Willenserklärung durch Auslegung von Wortlaut, Historie, Systematik und Telos, um die Notwendigkeit einer zweigliedrigen Definition zu begründen.

C. Was sind die subjektiven Merkmale der Willenserklärung?: Dieser Kernbereich der Arbeit untersucht historisch und systematisch, ob subjektive Merkmale zum Tatbestand gehören, und bewertet die unterschiedlichen Lehrmeinungen zum subjektiven Tatbestand, insbesondere das Erklärungsbewusstsein und die Erklärungsfahrlässigkeit.

D. Fazit: Das Fazit fasst zusammen, dass nur der Handlungswille ein echtes konstitutives Tatbestandsmerkmal darstellt, während Erklärungsbewusstsein und Geschäftswille lediglich für die Anfechtbarkeit, nicht aber für das tatbestandliche Entstehen einer Willenserklärung relevant sind.

Schlüsselwörter

Willenserklärung, subjektiver Tatbestand, objektiver Tatbestand, Handlungswille, Erklärungsbewusstsein, Geschäftswille, Erklärungsfahrlässigkeit, Privatautonomie, Vertrauensschutz, Rechtsgeschäftslehre, Anfechtbarkeit, BGB, Zivilrecht, Rechtsdogmatik.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?

Die Arbeit analysiert die dogmatischen Grundlagen des Tatbestands der Willenserklärung im deutschen Zivilrecht, insbesondere die Frage, welche subjektiven Elemente für deren wirksame Entstehung zwingend erforderlich sind.

Was sind die zentralen Themenfelder der Analyse?

Zu den zentralen Themen gehören die Abgrenzung von subjektiven und objektiven Tatbestandsmerkmalen, die Einordnung von Handlungswillen, Erklärungsbewusstsein und Geschäftswillen sowie die kritische Auseinandersetzung mit der "Erklärungsfahrlässigkeit".

Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage der Arbeit?

Das Ziel ist es, die grundlegenden Positionen zur Bedeutung subjektiver Merkmale in der Rechtsgeschäftslehre herauszuarbeiten und zu bewerten, ob diese Merkmale tatsächlich als konstitutive Voraussetzungen für eine Willenserklärung anzusehen sind.

Welche wissenschaftliche Methode wird primär verwendet?

Die Arbeit bedient sich der klassischen juristischen Auslegungsmethodik, indem sie Wortlaut, Systematik, Historie und Telos der relevanten BGB-Normen sowie die maßgebliche Literatur und Rechtsprechung in den Diskurs einbezieht.

Was wird im Hauptteil der Arbeit schwerpunktmäßig behandelt?

Der Hauptteil widmet sich der historischen Entwicklung der Theorien (Willens- vs. Erklärungstheorie), der heutigen herrschenden Auffassung zur Zweiteilung des Tatbestands und der detaillierten kritischen Untersuchung der einzelnen Willenskomponenten.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Untersuchung am besten?

Wichtige Schlüsselbegriffe sind insbesondere Willenserklärung, Handlungswille, Erklärungsbewusstsein, Privatautonomie und Erklärungsfahrlässigkeit.

Wie bewertet der Autor die Rolle des Erklärungsbewusstseins?

Der Autor kommt zu dem Schluss, dass das Erklärungsbewusstsein kein konstitutives Tatbestandsmerkmal einer Willenserklärung ist; sein Fehlen führt lediglich zur Anfechtbarkeit, nicht zum automatischen Nichtvorliegen der Erklärung.

Warum wird die Lehre der "Erklärungsfahrlässigkeit" abgelehnt?

Die Lehre wird abgelehnt, da sie keine zwingende gesetzliche Grundlage hat und die Systematik des BGB, das bei Anfechtung gerade nicht auf ein Verschulden bei der Abgabe der Erklärung abstellt, inkonsequent anwendet.

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Résumé des informations

Titre
Die subjektiven Merkmale der Willenserklärung
Université
Ruhr-University of Bochum
Note
16
Auteur
Jan Hendricks (Auteur)
Année de publication
2018
Pages
41
N° de catalogue
V458770
ISBN (ebook)
9783668903005
ISBN (Livre)
9783668903012
Langue
allemand
mots-clé
BGB - Allgemeiner Teil Willenserklärung Rechtsgeschäftslehre
Sécurité des produits
GRIN Publishing GmbH
Citation du texte
Jan Hendricks (Auteur), 2018, Die subjektiven Merkmale der Willenserklärung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/458770
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Extrait de  41  pages
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