Die Internet- und Kommunikationskriminalität ist eine Folge der immer mehr zunehmenden und nicht mehr wegzudenkenden Nutzung der neuen Medien. Die Computerkriminalität ermöglicht die Ausführung einer großen Zahl verschiedener Arten von Straftaten. Heutzutage kann sogar schon nicht mehr von einer homogenen Gruppe der Computerkriminalität gesprochen werden, da der Computer mit dem Eindringen in nahezu alle Bereiche des täglichen Lebens ebenso in nahezu alle Bereiche der Kriminalität eingedrungen ist.
Die vorliegende Arbeit analysiert systematisch die Straftaten, welche durch das Einspeisen von Viren und dem Ausspähen von Daten (Trojaner) immer häufiger ausgeübt werden. Einführend werden die Unterschiede der beiden Schädlinge dargestellt, welche sich auch in den Entwicklungen der Straftaten wieder spiegelt. Ausführlich werden die jeweiligen Gefahren, Schäden und die existierenden rechtlichen Grundlagen dargelegt.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Begriffserläuterung und Unterschied
1.2 Entwicklung der Straftaten
2. Viren
2.1 Mögliche Schäden und Gefahren
2.2 Rechtliche Grundlagen
2.2.1 Datenveränderung nach § 303a StGB
2.2.2 Computersabotage nach § 303b StGB
3. Trojaner
3.1 Mögliche Schäden und Gefahren
3.2 Rechtliche Grundlagen
3.2.1 Ausspähen von Daten nach § 202a StGB
3.2.2 Strafbarkeit gem. § 303a StGB und § 303b StGB
4. Fazit und Aussicht
Zielsetzung und Themen
Die Arbeit untersucht die Bedrohung durch Computerviren und Trojaner im Kontext der modernen Kommunikation und analysiert die hierbei relevanten strafrechtlichen Tatbestände im deutschen Strafgesetzbuch.
- Phänomenologie und Unterschiede von Computerviren und Trojanern
- Analyse potenzieller Schäden und Gefahren für Anwender und Unternehmen
- Strafrechtliche Bewertung von Virenprogrammierung und -verbreitung
- Untersuchung der Rechtslage beim Ausspähen von Daten durch Trojaner
- Statistische Entwicklung der Computerkriminalität in Deutschland
Auszug aus dem Buch
1.1 Begriffserläuterung und Unterschiede
Computer-Viren gehören zu den Programmen mit Schadensfunktionen. Als Schaden ist hier insbesondere der Verlust oder die Verfälschung von Daten oder Programmen von größter Tragweite. Solche Funktionen von Programmen können sowohl unbeabsichtigt als auch bewußt gesteuert auftreten.
Die Definition eines Computer-Virus bezieht sich nicht unmittelbar auf eine möglicherweise programmierte Schadensfunktion: Ein Computer-Virus ist eine nicht selbständige Programmroutine, die sich selbst reproduziert und dadurch vom Anwender nicht kontrollierbare Manipulationen in Systembereichen, an anderen Programmen oder deren Umgebung vornimmt. Eine nicht selbstständige Programmroutine bedeutet, dass der Virus ein Wirtsprogramm benötigt. Diese Eigenschaft und seine Befähigung zur Reproduktion führte in Analogie zum biologischen Vorbild zu der Bezeichnung "Virus". Die Absicht vieler Viren ist es, so viele Dateien wie möglich innerhalb eines Computers zu infizieren oder vitale Funktionen zu blockieren.
Eine völlig andere Form von Computerschädlingen sind die sogenannten Trojanischen Pferde. Trojaner sind Programme, die sich als nützliche Anwendungen tarnen, im Hintergrund aber ohne das Wissen des Anwenders eine Schadensroutine ausführen. Durch diese Taktik bekamen solche Schädlinge ihren bekannten Namen aus der griechischen Geschichte. Nach dem Start des Tarn-Programms wird auch die schädliche Ladung auf dem PC aktiviert. Die Absicht vieler Trojaner ist es, unbemerkt so viele sensible Benutzerdaten wie möglich auszuspähen. Wenn der Internetbenutzer persönliche Daten, wie zum Beispiel Paßwörter für das Onlinebanking oder für Mailaccounts, Kreditkartennummern und Ähnliches übermittelt, schreibt der Trojaner mit (Key-Logging). Die Leistungsfähigsten unter ihnen sind in der Lage, die wirklich interessanten Informationen herauszufiltern, und übermitteln diese dann per Email an den Hacker, sprich den Absender des Trojaners.
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung: Diese Einführung erläutert die zunehmende Relevanz der Computerkriminalität und definiert die grundlegenden Unterschiede zwischen Viren und Trojanern.
2. Viren: Das Kapitel behandelt die vielfältigen Schadensszenarien durch Computerviren sowie die strafrechtliche Einordnung unter § 303a und § 303b StGB.
3. Trojaner: Hier werden die Funktionsweise und Gefahren von Trojanern sowie die rechtliche Würdigung gemäß § 202a StGB und weiteren relevanten Strafnormen dargestellt.
4. Fazit und Aussicht: Dieses Kapitel zieht ein Resümee über die anhaltende Bedrohungslage und plädiert für eine stärkere Sensibilisierung der Öffentlichkeit für IT-Sicherheit.
Schlüsselwörter
Computerkriminalität, Viren, Trojaner, IT-Sicherheit, Datenveränderung, Computersabotage, Ausspähen von Daten, StGB, Strafrecht, Schadensfunktion, Key-Logging, Prävention, Netzwerksicherheit, Cyberkriminalität, Datenschutz.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser Arbeit?
Die Arbeit befasst sich mit der strafrechtlichen Bewertung von Computerschädlingen, insbesondere von Viren und Trojanern, in der modernen digitalen Kommunikation.
Welche zentralen Themenfelder werden behandelt?
Schwerpunkte sind die technischen Definitionen von Schädlingen, die Analyse der dadurch entstehenden wirtschaftlichen und privaten Schäden sowie die rechtliche Einordnung dieser Taten.
Was ist das primäre Ziel der Forschungsarbeit?
Das Ziel ist es, aufzuzeigen, wie das Inverkehrbringen von Viren und das Einschleusen von Trojanern nach geltendem deutschen Strafrecht sanktioniert werden können.
Welche wissenschaftliche Methode kommt zum Einsatz?
Die Arbeit nutzt eine rechtswissenschaftliche Analyse unter Heranziehung von Gesetzestexten, Kommentarliteratur und statistischen Daten des Bundeskriminalamtes.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Im Hauptteil werden detailliert die Gefahren von Viren und Trojanern erläutert sowie die Tatbestände der Datenveränderung (§ 303a StGB), der Computersabotage (§ 303b StGB) und des Ausspähens von Daten (§ 202a StGB) analysiert.
Welche Schlagworte charakterisieren diese Publikation?
Zentrale Begriffe sind Computerkriminalität, Strafgesetzbuch, IT-Schutz und die rechtliche Abgrenzung von Schadprogrammen.
Warum unterscheidet der Autor zwischen Viren und Trojanern?
Die Unterscheidung ist für die juristische Bewertung essenziell, da Viren primär Daten zerstören oder verändern, während Trojaner primär auf das unbefugte Ausspähen von Daten und Informationen abzielen.
Wie bewertet der Autor die Wirksamkeit aktueller Schutzmaßnahmen?
Der Autor stellt fest, dass zwar Sicherheitsmaßnahmen existieren, aber dennoch eine hohe Dunkelziffer bei Straftaten besteht, da Anwender Bedrohungen oft nicht als solche wahrnehmen oder Anzeigen scheuen.
Welches Fazit zieht der Autor zur Privatsphäre?
Der Autor warnt davor, dass durch mangelnde Sensibilisierung der Internetnutzer und die zunehmende Bedrohung die Privatsphäre erodieren könnte, was zu einer Entwicklung hin zum "gläsernen Surfer" führt.
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- Lars Vogt (Author), 2005, Viren und Trojaner, eine Bedrohung der modernen Kommunikation, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/45896