Doppelwahl, Gegenkönige und Doppelkönigtum - Der Streit um den deutschen Thron zwischen Ludwig dem Bayern und Friedrich dem Schönen, 1314 bis 1330


Dossier / Travail de Séminaire, 2004

25 Pages, Note: 1,3


Extrait


Inhaltsverzeichnis

Einleitung

1. Vorbetrachtung: Bestimmende Institutionen bei Königswahl und Königskrönung
1.1. Die Entstehung des Kurfürstenkollegiums
1.2. Die Entstehung der Erzkanzlerämter

2. Der Streit um den deutschen Thron 1314-1330
2.1. Die Wahlverhandlungen und die Doppelwahl von 1314
2.2. Das Gegenkönigtum Ludwigs des Bayern und Friedrichs des Schönen
2.3. Das Doppelkönigtum - Friedrich der Schöne als Garant für die Herrschaft Ludwigs des Bayern in Deutschland

Schluss

Abkürzungsverzeichnis

Literaturverzeichnis

Einleitung

Der überraschende Tod des Kaisers Heinrich VII. am 24. August 1313 nach nur fünfjähriger Regierungszeit stellte dieselben Kurfürsten, die schon den Verstorbenen gewählt hatten, vor dasselbe Problem wie 1308. Wieder versuchte der französische König seinen jüngeren Sohn Philipp - diesmal mit Unterstützung des Papstes Clemens V. - als Kandidaten zu etablieren.[1] In Deutschland selbst war die Suche nach einem Nachfolger in den Machtkampf zwischen den Häusern Luxemburg und Habsburg verstrickt.

Um die komplexen Zusammenhänge in den Wahlverhandlungen und der Doppelwahl des Wittelsbacher Ludwigs des Bayern und seinem habsburgischen Gegenkandidat Friedrich des Schönen zu verstehen, müssen zuerst die bedeutenden Institutionen dieser Zeit, namentlich das Kurfürstenkollegium und die Erzkanzlerämter, erläutert werden.

Als besonders hilfreich bei der Bearbeitung dieser Themen erwiesen sich der Aufsatz Faußners[2], der die Entstehungsgeschichte des Kurfürstenkollegs breit gefächert darlegt, die Monografie Erkens[3], der alte Thesen und neue Theorien zur Entstehung des Kollegs diskutiert, sowie die Darstellung Hubers[4], die die Entstehung der Erzkanzlerämter in komprimierter Form beleuchtet und das Wirken der Erzkanzler in direkten Vergleich mit dem zu behandelden Zeitabschnitt setzt.

Anhand der Wahlverhandlungen soll festgestellt werden, wie der Machtwechsel im konkreten Beispiel vonstatten ging und an welche Personen bzw. Institutionen er gekoppelt war. Dabei wird unterschwellig die Frage aufgeworfen, welchen Stellenwert die Wahl bzw. die Krönung zu dieser Zeit hatte. Außerdem lässt sich erklären, warum es zur Doppelwahl und zum Gegenkönigtum Ludwigs und Friedrichs kam. Anregungen zu diesem Themenkomplex gaben mir hauptsächlich die Monografien des oben genannten Hubers, Thomas[5], der eine sehr ausführliche Darstellung des Lebens und Wirkens Ludwig des Bayern verfasst hat, und Paulers[6], welcher in seiner Veröffentlichung über die deutschen Könige des 14. Jahrhunderts ein kurzes, aber erhellendes Lebensbild Ludwigs zeichnet.

Eben dieser Pauler beleuchtet in einem Aufsatz[7] – ebenso wie Heckmann[8] - das spätere Doppelkönigtum der beiden Kontrahenten, dessen Betrachtung diese Hausarbeit abschließen soll.

Weitere, ebenfalls verwendete, Literatur zu allen Themenbereichen meiner Darstellung sind dem Literaturverzeichnis zu entnehmen.

1. Vorbetrachtung: Bestimmende Institutionen bei Königswahl und Königskrönung

1.1. Die Entstehung des Kurfürstenkollegiums

Die Frage nach den Ursprüngen des Kurfürstenkollegiums ist heute noch nicht eindeutig geklärt und die Forschung hat eine Menge unterschiedlicher Thesen dazu aufgestellt. Becker unterscheidet sieben Theorien über die Ursprünge des Kurfürstenskollegs: 1. Die kuriale Theorie, 2. Die Reichsgesetztheorie, 3. Die Elektortheorie, 4. Die Herleitung des Kurkollegs aus Reichsstaatsideen, 5. Die Stammestheorie, 6. Die Theorie vom Viererquorum und 7. Die Erzämtertheorie.[9]

In dieser Hausarbeit soll auf die Ursprünge des Kollegiums nicht weiter eingegangen werden, da sonst der Rahmen gesprengt werden würde. Allerdings sollen die stichhaltigen Fakten zur Entstehung zusammengetragen und daraus auf die Bedeutung und die Macht des Kurfürstenkollegs zur Zeit Ludwigs des Bayern geschlossen werden.

Die Institutionalisierung des Königswahlrechts mit dem aus zwei Kurien bestehendem Kurfürstenkollegium fand auf dem Reichstag zu Frankfurt im Dezember 1196 statt. In die II. Kurie wurden all jene weltlichen Reichsfürsten aufgenommen, die Nachkommen Kaiser Heinrichs IV. (gestorben 1106), des Gegenkönigs Rudolf von Rheinfelden (gestorben 1080) und des Sachsenkönigs Bernhards II. (gestorben 1059) waren, insgesamt dreizehn Grafen und Herzöge. In die I. Kurie wurde zu den drei Erzbischöfen von Köln, Mainz und Trier ein sächsischer Reichsfürst, der Markgraf von Brandenburg und ein Pfalzgraf berufen. Damit war die Konstituierung des Kurfürstenkollegiums abgeschlossen. Die einzige Veränderung, die die I. Kurie bis ins 17. Jahrhundert erfuhr, war die Aufnahme des Königs von Böhmen um 1211, als König Ottokar I. zu Friedrich II. übertrat. Die vier weltlichen Kurfüsten der I. Kurie bekamen zum Kurrecht auch noch die Erzämter (Truchsess, Marschall, Kämmerer und Mundschenk) übertragen. Starb ein Kurfürst der II. Kurie söhnelos, so wurde das Fürstentum binnen Jahr und Tag wieder ausgegeben, das Kurrecht allerdings wurde nicht mehr neu vergeben und ging somit unter. Dieser Fall trat bis 1218 schon so häufig ein, dass sich - nach gerade einmal 20 Jahren Kurfürstenkolleg - die II. Kurie bis auf drei Fürsten reduziert hatte. Wenn jedoch ein Kurfürst der I. Kurie söhnelos starb oder resignierte, so wurden das mit seinem Fürstentum in Personalunion stehende Kurrecht und das Erzamt zusammen neu verliehen, um die I. Kurie in ihrer festgelegten Struktur zu bewahren. Deshalb blieb die I. Kurie mit ihren erst sechs, dann sieben Kurfürsten über Jahrhunderte unverändert. Unter Rudolf von Habsburg, ungefähr seit 1257, wurde die I. Kurie zu dem alleinigen Kurfürstenkollegium der Sieben, bestehend aus den drei geistlichen Kurfürsten zu Köln, Mainz und Trier und den vier weltlichen Kurfürsten (König von Böhmen, Pfalzgraf bei Rhein, Markgraf von Brandenburg und Herzog von Sachsen). Dies wurde 1356 mit der Goldenen Bulle Kaiser Karls IV. für die kommenden Jahrhunderte institutionalisiert.[10]

In dem Zeitraum zwischen 1257 und 1356 "bildete sich das Gremium der sieben Wahlfürsten, die 1298 erstmals als Kurfürsten bezeichnet worden sind, auch in einem engeren Sinne zum Kurkolleg aus, zu einer immer fester gefügten Vereinigung, die ebenfalls 1298 erstmals als collegium charakterisiert und bald nicht mehr nur bei Königswahlen tätig wurde, sondern allmählich auch bei anderen Gelegenheiten handelnd in die Geschicke des Reiches eingriff und am Ende des Mittelalters schließlich sogar als eigene Korporation auf dem nun voll ausgestalteten Reichstag auftrat."[11]

Übrigens hatte das 1196 neugeschaffene Kurfürstenkolleg von Beginn an die volle Zustimmung des Papstes Innozenz III., hatte dieses Kolleg doch rechtliche Ähnlichkeiten mit dem Kardinalskollegium.[12]

1.2. Die Entstehung der Erzkanzlerämter

Ab der zweiten Hälfte des 9. Jahrhunderts wurde der Metropolit oder der angesehenste Bischof des Stammlandes bzw. des Gebietes, welches den Schwerpunkt königlicher Macht darstellte, mit dem Amt des Erzkanzlers betraut. Seit 965 hatten die Mainzer Erzbischöfe, von wenigen Unterbrechungen abgesehen, das Erzkanzleramt für Deutschland inne.[13]

Im 10. und 11. Jahrhundert verlor das Erzkanzleramt seinen ursprünglichen, allein auf das Beurkundungsgeschäft bezogenen Charakter. Vielmehr entwickelte sich der Erzkanzler zu einem rein politischen Würdenträger, "der vom Herrscher bei vielen wichtigen Entscheidungen zu Rate gezogen wurde, und der unter anderem das Recht hatte, das Reich zu verwesen, die Neuwahl vorzubereiten und den Wahlakt zu leiten. Diese Machtbefugnisse wie die stete Nähe zum Herrscher machten den Erzkanzler zu einem der mächtigsten Männer des Reichs, der die Politik entscheidend mitgestalten, dessen Einfluss aber einerseits von seinen Fähigkeiten und Ansprüchen andererseits von Stärke, Schwäche und Beeinflussbarkeit des Herrschers abhängig war."[14]

Um ein Gegengewicht zum mächtigen Mainzer Metropoliten zu schaffen, wurden 1031 die Kölner Erzbischöfe mit dem von Otto I. 962 eingerichteten Erzkanzleramt für Italien betraut.[15]

Auch der Erzbischof von Trier stellte Ansprüche an ein eigenes Erzkanzleramt. Zu Zeiten des Interregnums hielt sich die Ansicht im Kurfürstenkolleg, dass dem Erzbischof von Trier nach den Vorbildern der Kanzleien Mainz und Köln, das Kanzleirat für das Arelat bzw. Gallien zustehe. Balduin von Trier begann diesen Gedanken 1308 zu verwirklichen. Ludwig der Bayer erkannte ihm am 20. September 1314 das Recht zu, der Reichskanzlei 'Gallie aut regni Arlathense' vorzustehen.[16]

2. Der Streit um den deutschen Thron 1314-1330

2.1. Die Wahlverhandlungen und die Doppelwahl von 1314

Johann von Boehmen, Sohn des gerade verstorbenen Kaiser Heinrichs VII. und von diesem mit den Regierungsgeschäften während seiner Abwesenheit betraut, bewarb sich als erster um die Königskrone. Mitte September 1313 schickte er zwei Gesandte zu Peter von Mainz, um diesen zu einer Unterredung nach Würzburg, wo Mitte Oktober Abmachungen zu der Wahlhilfe Johanns durch Peter getroffen wurden, zu laden. Nicht Johanns Onkel Balduin von Trier war der erste Ansprechpartner in bezug auf die Königswahl. Dies verweist auf den großen Einfluss, den der Erzbischof von Mainz und der Erzkanzler für Deutschland auf die Königswahl hatte. Gerade von diesem erhoffte sich der König von Böhmen eine Verbesserung seiner Bewerbungschancen.[17]

Doch bevor Peter nach Würzburg ging, traf er sich Ende September bis Anfang Oktober 1313 mit seinen Amtsbrüdern Heinrich von Köln und Balduin von Trier in Rhens. Allerdings konnten sich die drei geistlichen Kurfürsten nicht auf einen Kandidaten einigen.[18] Balduin von Trier, der Bruder des verstorbenen Kaisers Heinrich VII., und Peter von Mainz traten entschieden für Johann und damit für einen Kandidaten des luxemburgischen Hauses ein. Heinrich von Köln dagegen hatte in den Jahren Heinrichs VII. die geringste Rolle unter den drei Erzkanzlern gespielt. Würde jetzt ein weiterer Luxemburger an die Macht kommen, so käme es wahrscheinlich zu einer Fortsetzung dieser Politik. Dem zu folge lehnte er den Kandidaten Johann im eigenen Interesse ab. Die drei Erzbischöfe vereinbarten einen neuen Termin, zu dem auch die weltlichen Kurfürsten erscheinen sollten.[19]

Doch erschienen zu der zweiten Wahlkonferenz, die am 2. Januar 1314 wiederum in Rhens stattfand, von den Kurfürsten allein Heinrich von Köln und Balduin von Trier. Wichtig in bezug auf den Wittelsbacher Ludwig den Bayern ist bei dieser zweiten Besprechung folgendes: Ein Thronprätendent (Graf Wilhelm I. von Hennegau) war selbst zugegen, während die anderen Prätendenten (der König von Böhmen, der Graf von Nerves und ein Herzog von Bayern) Bevollmächtige entsandt hatten. Die Forschung ist sich uneins, ob es sich bei diesem Bayernherzog um Ludwig oder um Pfalzgraf Rudolf, den Bruder Ludwigs des Bayern, handelt. Während Huber[20] Pfalzgraf Rudolf angibt, hat Thomas - leider ohne konkrete Nennung, welche Quelle er verwendete - dargelegt, dass nur Ludwig in Frage komme.[21]

[...]


[1] Vgl. Pauler, Roland: Die deutschen Könige und Italien im 14. Jahrhundert, Darmstadt 1997, S. 117.

[2] Faußner, Hans Constantin: Die Thronerhebung des deutschen Königs im Hochmittelalter und die Entstehung des Kurfürstenkollegiums. In: Zeitschrift der Savigny Stiftung für Rechtsgeschichte, Germanistische Abteilung 108 (1991), S. 1-60.

[3] Erkens, Franz-Reiner: Kurfürsten und Königswahl. Zu neuen Theorien über den Königswahlparagraphen im Sachsenspiegel und die Entstehung des Kurfürstenkollegiums, Hannover 2002.

[4] Huber, Alexander: Das Verhältnis Ludwigs des Bayern zu den Erzkanzlern von Mainz, Köln und Trier (1314-1347) (=Münchener Historische Studien, Abteilung Geschichtliche Hilfswissenschaften, Bd. 21), Kallmünz 1983.

[5] Thomas, Heinz: Ludwig der Bayer (1282-1347). Kaiser und Ketzer, Regensburg u. a. 1993.

[6] Pauler, Roland: Die deutschen Könige und Italien im 14. Jahrhundert, Darmstadt 1997.

[7] Pauler, Roland: Friedrich der Schöne als Garant der Herrschaft Ludwigs des Bayern. In: Zeitschrift für bayerische Landesgeschichte 61 (1998), Heft 3, S. 645-662.

[8] Heckmann, Marie-Luise: Das Doppelkönigtum Friedrichs des Schönen und Ludwigs des Bayern (1325-1327). Vertrag, Vollzug und Deutung im 14. Jahrhundert. In: MIÖG 109 (2001), Heft 1-2, S. 53-81.

[9] Vgl. Becker, Winfried: Der Kurfürstenrat. Grundzüge seiner Entwicklung in der Reichsverfassung und seine Stellung auf dem Westfälischen Friedenskongress (=Schriftenreihe der Vereinigung zur Erforschung der neueren Geschichte 5), Münster 1973, S. 33-47.

[10] Vgl. Faußner, Hans Constantin: Die Thronerhebung des deutschen Königs, S. 35-55.

[11] Erkens, Kurfürsten und Königswahl, S. 1.

[12] Vgl. Faußner, Thronerhebung des deutschen Königs, S. 37.

[13] Dies ging besonders auf die kluge Politik Wilhelms von Mainz, der zu dieser Zeit Erzkanzler war und auf die sich bei Hof und Geistlichkeit durchsetzende Ansicht, dass "das höchste Amt dauernd mit dem vornehmsten Bischofssitz - der kraft der Tradition des Bonifatius der Mainzer war - verbunden sein sollte", zurück. Bärmann, Johannes: Die Entstehung des Mainzer Erzkanzleramtes. In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germanistische Abteilung 75 (1958), S. 59.

[14] Huber, Das Verhältnis Ludwigs des Bayern zu den Erzkanzlern, S. 2.

[15] Vgl. Huber, Das Verhältnis Ludwigs des Bayern zu den Erzkanzlern, S. 2.

[16] Vgl. Huber, Das Verhältnis Ludwigs des Bayern zu den Erzkanzlern, S. 4.

[17] Vgl. Huber, Das Verhältnis Ludwigs des Bayern zu den Erzkanzlern, S. 10.

[18] Vgl. Thomas, Ludwig der Bayer, S. 43.

[19] Vgl. Huber, Das Verhältnis Ludwigs des Bayern zu den Erzkanzlern, S. 11.

[20] Vgl. Huber, Das Verhältnis Ludwigs des Bayern zu den Erzkanzlern, S. 12.

[21] Vgl. Thomas, Ludwig der Bayer, S.43-44.

Fin de l'extrait de 25 pages

Résumé des informations

Titre
Doppelwahl, Gegenkönige und Doppelkönigtum - Der Streit um den deutschen Thron zwischen Ludwig dem Bayern und Friedrich dem Schönen, 1314 bis 1330
Université
Dresden Technical University  (Institut für Geschichte)
Cours
Machtwechsel. Mittelalterliche Modelle der Machtübertragung
Note
1,3
Auteur
Année
2004
Pages
25
N° de catalogue
V45903
ISBN (ebook)
9783638432252
ISBN (Livre)
9783638658331
Taille d'un fichier
528 KB
Langue
allemand
Annotations
Die Doppelwahl von 1314 zwischen Ludwig dem Bayern und Friedrich dem Schönen sowie das Gegenkönigtum der beiden bis zum Tode Friedrichs 1330 werden unter dem Aspekt des Machtwechsels beleuchtet. Es soll erhellt werden, wie im konkreten Beispiel der Machtwechsel sich vollzog, an welche Institutionen, an welche Riten und an welche Personen er gekoppelt war.
Mots clés
Doppelwahl, Gegenkönige, Doppelkönigtum, Streit, Thron, Ludwig, Bayern, Friedrich, Schönen, Machtwechsel, Mittelalterliche, Modelle, Machtübertragung
Citation du texte
Carl Röthig (Auteur), 2004, Doppelwahl, Gegenkönige und Doppelkönigtum - Der Streit um den deutschen Thron zwischen Ludwig dem Bayern und Friedrich dem Schönen, 1314 bis 1330, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/45903

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