Artikel 68 GG regelt die so genannte „Vertrauensfrage“, eine einst wohlüberlegte Umsetzung der Lehren, die aus der instabilen Weimarer Reichsverfassung gezogen wurden. In Verbindung mit dem Konstruktiven Misstrauensvotum (Art. 67 GG) wollte der Parlamentarische Rat bei der Formulierung des Grundgesetzes so die Position des Bundeskanzlers stärken. Spätestens jedoch seit Kanzler Gerhard Schröder zum zweiten Mal in seiner Amtszeit die Vertrauensfrage stellte (Juli 2005) wird dieser Teil des Grundgesetzes immer mehr infrage gestellt. Kritiker äußern, Artikel 68 GG werde nur noch zur Auflösung des Bundestages missbraucht, die Bundesrepublik verkomme zu einer „Kanzlerdemokratie“. Diese Arbeit schildert die Geschichte der Vertrauensfrage, berichtet von den einzelnen Fällen ihrer Anwendung und stellt darüber hinaus die Frage, ob Artikel 68 GG mittlerweile seines Grundgedankens beraubt worden ist – oder diesen eventuell sogar niemals besessen hat.
Der eigentliche Text umfasst rund 28 Seiten und wurde 2005 als Hausarbeit am Institut für Politische Wissenschaft der RWTH Aachen eingereicht. Zitierte Internetquellen sind in den 19-seitigen Anhang aufgenommen.
Der Autor:
Patrick Kreitz, Jahrgang 1983, ist Student der Politischen Wissenschaft und der Germanistik an der RWTH Aachen sowie Freier Mitarbeiter der Tageszeitung "Aachener Nachrichten".
(Stand: Juli 2007)
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Ursprünge der Vertrauensfrage
- 2.1 Fehler in der Praxis - Artikel 25 und 54 der Weimarer Verfassung
- 2.2 Die Lehren aus Weimar - Artikel 67 und 68 GG
- 3. Artikel 68 GG - Die Vertrauensfrage
- 3.1 Definition des Artikels und die Konsequenzen bei Zustimmung/Ablehnung
- 3.2 Echte und unechte Vertrauensfrage
- 4. Echt oder unecht? - Die Historie der Vertrauensfrage in der Bundesrepublik
- 4.1 Willy Brandt, 1972
- 4.2 Helmut Schmidt, 1982
- 4.3 Helmut Kohl, 1982
- 4.4 Gerhard Schröder, 2001
- 5. Diskussion
- 5.1 Ist Artikel 68 GG seines Grundgedankens beraubt worden?
- 5.2 Ein Selbstauflösungsrecht des Bundestages? - Pro und Contra
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit analysiert die Vertrauensfrage nach Artikel 68 des Grundgesetzes und untersucht, ob diese noch ihre ursprüngliche Funktion erfüllt oder ob sie in der politischen Praxis eine andere Bedeutung erlangt hat. Der Fokus liegt dabei insbesondere auf der Frage, ob die Vertrauensfrage durch ein Selbstauflösungsrecht des Bundestages ergänzt oder gar ersetzt werden sollte.
- Historische Entwicklung der Vertrauensfrage und ihre Ursprünge in der Weimarer Republik
- Definition von „echter“ und „unechter“ Vertrauensfrage
- Analyse der Anwendung der Vertrauensfrage in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
- Diskussion der Kritik an der Vertrauensfrage und deren möglicher Missbrauch
- Bewertung eines Selbstauflösungsrechts des Bundestages als Alternative zur Vertrauensfrage
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung präsentiert die Ausgangssituation, die zur Anwendung von Artikel 68 GG führte, und stellt die zentrale Frage der Arbeit: Hat die Vertrauensfrage noch ihre ursprüngliche Funktion oder wurde sie in der Praxis uminterpretiert?
Kapitel 2 beleuchtet die historischen Hintergründe der Vertrauensfrage und analysiert die Schwächen der Weimarer Verfassung, die zur Entstehung von Artikel 68 GG führten. Kapitel 3 definiert den Artikel und erklärt die Konsequenzen bei Zustimmung oder Ablehnung der Vertrauensfrage.
Kapitel 4 analysiert die bisherige Anwendung der Vertrauensfrage in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland anhand von fünf Beispielen.
In der Diskussion wird die Frage erörtert, ob Artikel 68 GG seinen Grundgedanken verloren hat und ob ein Selbstauflösungsrecht des Bundestages eine sinnvolle Alternative darstellen könnte.
Schlüsselwörter
Vertrauensfrage, Artikel 68 GG, Grundgesetz, Weimarer Republik, konstruktives Misstrauensvotum, Selbstauflösungsrecht, Bundeskanzler, Bundestag, Bundespräsident, politische Praxis, historische Entwicklung, politische Geschichte der Bundesrepublik Deutschland
Häufig gestellte Fragen
Was regelt Artikel 68 des Grundgesetzes?
Artikel 68 GG regelt die Vertrauensfrage, die es dem Bundeskanzler ermöglicht, beim Bundestag einen Antrag auf Vertrauen zu stellen, was zur Auflösung des Parlaments führen kann.
Was ist der Unterschied zwischen einer echten und einer unechten Vertrauensfrage?
Eine echte Vertrauensfrage dient der Bestätigung der Regierungsmehrheit, während eine unechte Vertrauensfrage gezielt auf eine Wahlniederlage abzielt, um Neuwahlen herbeizuführen.
Welche Lehren wurden aus der Weimarer Verfassung gezogen?
Um die Instabilität der Weimarer Republik zu vermeiden, wurde die Vertrauensfrage (Art. 68) eng mit dem konstruktiven Misstrauensvotum (Art. 67) verknüpft, um die Position des Kanzlers zu stärken.
Welche Bundeskanzler haben die Vertrauensfrage gestellt?
Die Arbeit analysiert Fälle von Willy Brandt (1972), Helmut Schmidt (1982), Helmut Kohl (1982) und Gerhard Schröder (2001/2005).
Wird Artikel 68 GG heute kritisch gesehen?
Ja, Kritiker bemängeln, dass der Artikel oft nur noch als Instrument zur Parlamentsauflösung missbraucht wird, was die Frage nach einem eigenen Selbstauflösungsrecht des Bundestages aufwirft.
- Citation du texte
- Patrick Kreitz (Auteur), 2005, Artikel 68 GG - Ein Frage des Vertrauens oder politischen Kalküls?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/45945