Am 18. Juli 1998 endete die Konferenz der Vereinten Nationen in Rom, bei der die Gründung eines ständig eingerichteten internationalen Strafgerichtshofes beschlossen wurde.
Die Forderung nach einem solchen Gerichtshof geht auf das vorige Jahrhundert zurück. Bereits 1872 hatte der Schweizer Gustave Moynier unter dem Eindruck der im deutsch-französischen Krieg von 1870/71 begangenen Grausamkeiten den ersten förmlichen Vorschlag zur Errichtung eines solchen internationalen Strafgerichtshofes unterbreitet. Im Zeitalter der Nationalstaaten und des ausgeprägten Souveränitätsdenkens hatte dieser Vorschlag jedoch lange Zeit keine Chance.
Dieses Werk soll einen Einblick in die Entwicklung der internationalen Strafgerichtsbarkeit - von den ad-hoc Gerichtshöfen zu dem fest eingerichteten Gerichtshof in Den Haag - geben.
Inhaltsverzeichnis
- A. Historische Entwicklung des Völkerstrafrechts – der Weg von Nürnberg nach Den Haag..
- B. Das Kriegsverbrechertribunal von Nürnberg (IMT)..
- I. Rechtsgrundlage des IMT..
- II. Kritik am Gerichtshof...
- C. Die Kriegsverbrechertribunale der Vereinten Nationen..
- I. Der ad hoc - Gerichtshof in Jugoslawien (ICTY)..
- 1. Die Entwicklung bis hin zur Errichtung des ICTY..
- 2. Rechtsgrundlagen des ICTY.
- 3. Kompetenzen des ICTY.
- 4. Fazit
- II. Der Ad-hoc- Gerichtshof in Ruanda (ICTR).
- 1. Die Entwicklung bis hin zur Errichtung des ad hoc - Gerichtshofes in Ruanda
- 2. Rechtsgrundlagen des ICTR..
- 3. Kompetenz des Gerichtes....
- 4. Fazit
- D. Der Internationale Strafgerichtshof (ICC, ISTGH)
- I. Funktion des IStGH..
- II. Zuständigkeit.......
- 1. Persönliche Zuständigkeit...
- 2. Der Gerichtsbarkeit des Statuts unterliegende Verbrechen........
- 3. Zeitliche Zuständigkeit..
- 4. Formelle Zuständigkeit bzw. Gerichtsbarkeit des IStGH....
- 4.1. Art. 12 IStGH – Statut….......
- 4.2. Die,,Trigger Mechanisms\"..
- 4.2.1. Staatenklage....
- 4.2.2. Überweisung durch den Sicherheitsrat..
- 4.2.3. „Ex officio - Befugnis“ des Anklägers…........
- 5. Grundsatz der Komplementarität..
- III. Beschränkungen der Gerichtsbarkeit..
- IV. Strafen und deren Ausführung..
- V. Ausschluss der strafrechtlichen Verantwortlichkeit...
- VI. Third party jurisdiction......
- VII. Fazit...
- I. Der ad hoc - Gerichtshof in Jugoslawien (ICTY)..
- Historische Entwicklung des Völkerstrafrechts
- Rechtliche Rahmenbedingungen und Kompetenzen internationaler Strafgerichtshöfe
- Kritik und Herausforderungen der internationalen Strafgerichtsbarkeit
- Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) und seine Rolle in der modernen Welt
- Die Bedeutung des Prinzips der Komplementarität
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieses Seminar befasst sich mit der Entwicklung der internationalen Strafgerichtsbarkeit, beginnend mit dem Nürnberger Prozess bis hin zum Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag. Die Arbeit analysiert die historische Entwicklung des Völkerstrafrechts und beleuchtet wichtige Meilensteine wie die Kriegsverbrechertribunale von Nürnberg und die ad-hoc-Gerichtshöfe in Jugoslawien und Ruanda. Das Seminar untersucht die Rechtsgrundlagen, Kompetenzen, Beschränkungen und die Funktionsweise dieser internationalen Gerichtsbarkeit. Ziel ist es, ein tieferes Verständnis für die Herausforderungen und Chancen der internationalen Strafgerichtsbarkeit im Kampf gegen schwerwiegende Verbrechen wie Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zu entwickeln.
Zusammenfassung der Kapitel
Das Seminar beginnt mit einer Analyse der historischen Entwicklung des Völkerstrafrechts, beginnend mit den Nürnberger Prozessen. Es werden die Rechtsgrundlagen des IMT sowie die Kritik am Gerichtshof beleuchtet. Anschließend werden die Kriegsverbrechertribunale der Vereinten Nationen, insbesondere der ad-hoc-Gerichtshof in Jugoslawien (ICTY) und der ad-hoc-Gerichtshof in Ruanda (ICTR), vorgestellt. Die Arbeit beschreibt die Entstehung, die Rechtsgrundlagen, die Kompetenzen und die Funktionsweise dieser Tribunale.
Im Fokus steht der Internationale Strafgerichtshof (IStGH). Das Seminar analysiert die Funktionsweise des IStGH, seine Zuständigkeit, die Beschränkungen seiner Gerichtsbarkeit und die Strafen, die er verhängen kann. Des Weiteren werden wichtige Prinzipien wie das der Komplementarität sowie das der „Trigger Mechanisms“ erläutert.
Schlüsselwörter
Internationale Strafgerichtsbarkeit, Völkerstrafrecht, Nürnberg, Den Haag, Internationaler Strafgerichtshof (IStGH), Kriegsverbrechertribunal, ad-hoc-Gerichtshof, Jugoslawien, Ruanda, Komplementarität, Trigger Mechanisms, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Völkermord, Kriegsverbrechen, Rechtsgrundlagen, Zuständigkeit, Strafen, Beschränkungen.
- B. Das Kriegsverbrechertribunal von Nürnberg (IMT)..
- Citar trabajo
- Ines Flesch (Autor), 2005, Entwicklung der internationalen Strafgerichtsbarkeit, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/45959