Im vergangenen Jahr wurde die Ehe für alle in Deutschland eingeführt und legitimiert seitdem auch gleichgeschlechtliche Paare zur rechtmäßigen Eheschließung. Zahlreiche Bewegungen, Proteste, Petitionen, Bundestagsdebatten und Gesetzesentwürfe führten endlich zu dieser Gesetzesänderung. Wie schneidet Deutschland jedoch im europäischen Vergleich im Bereich der ehelichen Gleichbehandlung Homosexueller ab?
Um diese Frage zu beantworten wird zunächst ein kurzer geschichtlicher Rückblick über die gesellschaftliche Akzeptanz von Homosexualität in Deutschland gegeben. Es folgt die Darstellung der aktuell geltenden Gesetzeslage der Ehe für alle und eine Auflistung von Hürden, die die Implementierung der gleichgeschlechtlichen Ehe erschwert und deutlich verzögert haben.
Der anschließende europäische Vergleich beinhaltet eine Übersicht über die aktuelle Gesetzeslage anderer Länder und deren gesellschaftliche Akzeptanz hinsichtlich der Ehe für alle und einem gleichwertigen Adoptionsrecht. Als Vergleichsobjekte im europäischen Vergleich dienen Frankreich, Schweden und Tschetschenien.
Des Weiteren werden die Abgeordnetenstimmen für und gegen den Gesetzesentwurf "Ehe für alle" ausgewertet. Bundestagsabgeordnete repräsentieren das Volk und sind insofern auch als Faktor der gesellschaftlichen Akzeptanz anzusehen. In einer abschließenden Diskussion werden die Ergebnisse des europäischen Vergleichs reflektiert und interpretiert.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Die Reform der Ehe für alle
2.1 Akzeptanz von Homosexuellen im geschichtlichen Rückblick
2.2 Das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
2.3 Hürden der Gesetzesänderung
3 Gesetzeslage und gesellschaftliche Akzeptanz im europäischen Vergleich
3.1 Vergleichsländer
3.2 Auswertung
4 Diskussion
Zielsetzung & Themen
Die vorliegende Arbeit untersucht die gesetzliche Einführung der „Ehe für alle“ in Deutschland sowie deren gesellschaftliche Akzeptanz im Vergleich zu ausgewählten europäischen Ländern, um den Stand der ehelichen Gleichbehandlung von Homosexuellen zu beleuchten.
- Historische Entwicklung der Akzeptanz von Homosexualität in Deutschland.
- Analyse der gesetzlichen Reformen zur Eheschließung für gleichgeschlechtliche Paare.
- Europäischer Rechtsvergleich mit den Ländern Schweden, Frankreich und Tschetschenien.
- Untersuchung der gesellschaftlichen Akzeptanz mittels Daten der Europäischen Kommission.
- Diskussion der Diskrepanz zwischen Rechtslage, Adoptionsrecht und gesellschaftlicher Wahrnehmung.
Auszug aus dem Buch
2.2 Das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts
Das Inkrafttreten des „Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ am 1. Oktober 2017 erlaubte gleichgeschlechtlichen Paaren die Eheschließung und steht gleichbedeutend mit ehelicher Gleichberechtigung Homosexueller (vgl. BMJV 2017). Diese Gesetzesänderung ist die zweite in diesem Jahrhundert, nachdem im Jahre 2001 das Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) über Eingetragene Lebenspartnerschaft erlassen wurde und zwei gleichgeschlechtlichen Personen im Zuge derer persönlichen Erklärungen gegenüber einem Standesamtbeamten respektive einer Standesamtbeamtin zu einer begründeten Lebenspartnerschaft legitimierte (vgl. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 2001; Wapler 2005, Vorwort).
Der Gesetzeserlass vom 1. Oktober 2017 sorgte für weitreichende Gesetzesänderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch. Zum einen wurde §1309 Ehefähigkeitszeugnis für Ausländer um einen Absatz erweitert: „(3) Absatz 1 gilt nicht für Personen, die eine gleichgeschlechtliche Ehe eingehen wollen und deren Heimatstaat die Eingehung einer gleichgeschlechtlichen Ehe nicht vorsieht.“ (BMJV 2018). Somit sind Ausländer auch dann befugt eine gleichgeschlechtliche Ehe einzugehen, wenn der Heimatstaat dies untersagen würde. Dagegen verlangt eine verschiedengeschlechtliche Eheschließung von den beiden Involvierten jeweils ein Dokument darüber, dass kein Ehehindernis existiert (vgl. ebd.). Zum anderen wurde §1353 Eheliche Lebensgemeinschaft reformiert und impliziert seit Gesetzeseinführung folgende Erweiterung: „Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.“ (vgl. BMJV 2018a). Dieser kleine Halbsatz, bestehend aus sieben Wörtern, hat immense Auswirkungen, da er gleichgeschlechtlichen Paaren zu einer verfassungsrechtlichen Eheschließung legitimiert (vgl. ebd.). Des Weiteren sind noch einige weitere Paragraphen von der Reform betroffen und umfassen in ihrer Allgemeinheit die Umwandlung von Lebenspartnerschaften in Ehen (vgl. BMJV 2017).
Zusammenfassung der Kapitel
1 Einleitung: Diese Einleitung stellt die Einführung der Ehe für alle in Deutschland dar und definiert die Zielsetzung der Arbeit, Deutschland im europäischen Kontext zu vergleichen.
2 Die Reform der Ehe für alle: Dieses Kapitel betrachtet die historischen Hintergründe, die gesetzliche Neuregelung sowie die administrativen und rechtlichen Hürden bei der Einführung der gleichgeschlechtlichen Ehe.
3 Gesetzeslage und gesellschaftliche Akzeptanz im europäischen Vergleich: Hier erfolgt ein detaillierter Vergleich der Gesetzeslage und Akzeptanzwerte in Schweden, Frankreich und Tschetschenien sowie eine Auswertung der Ergebnisse.
4 Diskussion: Das abschließende Kapitel reflektiert die Ergebnisse des Vergleichs und diskutiert den bestehenden Nachholbedarf Deutschlands insbesondere im Adoptionsrecht.
Schlüsselwörter
Ehe für alle, Gleichberechtigung, Homosexualität, Lebenspartnerschaftsgesetz, Europäischer Vergleich, Adoptionsrecht, Diskriminierung, Gesetzesänderung, BGB, Gesellschaftliche Akzeptanz, Bundestag, Schweden, Frankreich, Tschetschenien, Rechtslage.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in dieser wissenschaftlichen Arbeit grundlegend?
Die Arbeit analysiert die Einführung der Ehe für alle in Deutschland und vergleicht diese Entwicklung sowie die damit verbundene gesellschaftliche Akzeptanz mit anderen europäischen Ländern.
Was sind die zentralen Themenfelder der Untersuchung?
Die Schwerpunkte liegen auf der rechtlichen Entwicklung der Ehe, den historischen Hintergründen der Diskriminierung von Homosexuellen, dem Adoptionsrecht und dem politischen Diskurs zur Gleichstellung.
Was ist das primäre Ziel oder die Forschungsfrage?
Die zentrale Fragestellung lautet, wie Deutschland im europäischen Vergleich mit ausgewählten Ländern hinsichtlich der ehelichen Gleichbehandlung von Homosexuellen abschneidet.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer fundierten Literaturarbeit, die existierende Gesetze, Bundestagsdebatten und statistische Daten wie das Eurobarometer analysiert.
Was wird im Hauptteil der Arbeit behandelt?
Der Hauptteil gliedert sich in die historische Rückschau, die detaillierte Darstellung der deutschen Gesetzesreformen und den Ländervergleich mit Schweden, Frankreich und Tschetschenien.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Wichtige Begriffe sind Ehe für alle, Diskriminierung, Rechtsangleichung, gesellschaftliche Akzeptanz und Adoptionsrecht.
Warum wurde Tschetschenien als Vergleichsland gewählt?
Tschetschenien dient als negatives Anschauungsobjekt im europäischen Vergleich, um die extremen Ausmaße von Diskriminierung und staatlicher Verfolgung gegenüber Homosexuellen aufzuzeigen.
Welche Bedeutung hat das Adoptionsrecht für die Argumentation der Autorin?
Das Adoptionsrecht wird als Indikator für eine noch nicht vollständig erreichte Gleichstellung herangezogen, bei der Deutschland im Vergleich zu Vorreitern wie Schweden Nachholbedarf hat.
- Citar trabajo
- Jana Täuber (Autor), 2018, Die Ehe für alle. Ist Deutschland fortschrittlicher in der Gleichbehandlung homosexueller Partnerschaften als andere europäische Länder?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/459706