Am 18. Juli 1998 endete die Konferenz der Vereinten Nationen in Rom, bei der die Gründung eines ständig eingerichteten internationalen Strafgerichtshofes beschlossen wurde.
Die Forderung nach einem solchen Gerichtshof geht auf das vorige Jahrhundert zurück. Bereits 1872 hatte der Schweizer Gustave Moynier unter dem Eindruck der im deutsch-französischen Krieg von 1870/71 begangenen Grausamkeiten den ersten förmlichen Vorschlag zur Errichtung eines solchen internationalen Strafgerichtshofes unterbreitet. Im Zeitalter der Nationalstaaten und des ausgeprägten Souveränitätsdenkens hatte dieser Vorschlag jedoch lange Zeit keine Chance.
Dieses Werk soll einen Einblick in die Entwicklung der internationalen Strafgerichtsbarkeit - von den ad-hoc Gerichtshöfen zu dem fest eingerichteten Gerichtshof in Den Haag - geben.
Inhaltsverzeichnis
A. Historische Entwicklung des Völkerstrafrechts – der Weg von Nürnberg nach Den Haag
B. Das Kriegsverbrechertribunal von Nürnberg (IMT)
I. Rechtsgrundlage des IMT
II. Kritik am Gerichtshof
C. Die Kriegsverbrechertribunale der Vereinten Nationen
I. Der ad hoc – Gerichtshof in Jugoslawien (ICTY)
1. Die Entwicklung bis hin zur Errichtung des ICTY
2. Rechtsgrundlagen des ICTY
3. Kompetenzen des ICTY
4. Fazit
II. Der Ad- hoc- Gerichtshof in Ruanda (ICTR)
1. Die Entwicklung bis hin zur Errichtung des ad hoc – Gerichtshofes in Ruanda
2. Rechtsgrundlagen des ICTR
3. Kompetenz des Gerichtes
4. Fazit
D. Der Internationale Strafgerichtshof (ICC, ISTGH)
I. Funktion des IStGH
II. Zuständigkeit
1. Persönliche Zuständigkeit
2. Der Gerichtsbarkeit des Statuts unterliegende Verbrechen
3. Zeitliche Zuständigkeit
4. Formelle Zuständigkeit bzw. Gerichtsbarkeit des IStGH
4.1. Art. 12 IStGH – Statut
4.2. Die „Trigger Mechanisms“
4.2.1. Staatenklage
4.2.1. Überweisung durch den Sicherheitsrat
4.2.3. „Ex officio – Befugnis“ des Anklägers
5. Grundsatz der Komplementarität
III. Beschränkungen der Gerichtsbarkeit
IV. Strafen und deren Ausführung
V. Ausschluss der strafrechtlichen Verantwortlichkeit
VI. Third party jurisdiction
VII. Fazit
Zielsetzung & Themen
Die Arbeit untersucht die historische Entwicklung der internationalen Strafgerichtsbarkeit von den Nürnberger Prozessen über die ad-hoc-Tribunale für Jugoslawien und Ruanda bis hin zur Etablierung des ständigen Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH). Dabei steht die Frage im Mittelpunkt, wie sich die rechtliche Verankerung und die Zuständigkeit internationaler Strafjustiz gewandelt haben, um strafrechtliche Verantwortung für völkerrechtliche Kernverbrechen weltweit zu gewährleisten.
- Historische Genese des Völkerstrafrechts seit dem 19. Jahrhundert.
- Rechtliche Grundlagen und Kritik am Nürnberger Militärgerichtshof.
- Strukturen und Kompetenzen der UN-Ad-hoc-Tribunale (ICTY und ICTR).
- Zuständigkeitsregelungen und Trigger-Mechanismen des IStGH-Statuts.
- Die Problematik der "Third party jurisdiction" und des Komplementaritätsprinzips.
Auszug aus dem Buch
II. Kritik am Gerichtshof
Dem IMT – Statut ist die fehlende Bestimmtheit der Strafbarkeitsvoraussetzungen und ihre rückwirkende Anwendung vorgeworfen worden. Mit den Straftatbeständen des Verbrechens gegen den Frieden, der Verschwörung und Planung desselben sowie den Verbrechen gegen die Menschlichkeit sei neues Recht geschaffen worden und somit gegen den Grundsatz nullum crimen, nulla poena sine lege verstoßen worden. Diesen Grundsatz sah der IMT allerdings als moralischen „Gerechtigkeitssatz“ an, den die Angeklagten durch ihre vorsätzlichen Völkerrechtsbrüche verwirkt hätten.
Die Feststellung der Völkerrechtswidrigkeit des Krieges war richtig, die seines Charakters als Verbrechen falsch. Keine Völkerrechtsquelle, weder Verträge noch Staatspraxis, auch nicht die ohnehin schwer fassbaren „Rechtsprinzipien aller zivilisierten Völker“ (auf die sich die Anklageschrift berufen hatte) gaben bis 1939 ein solches Verbrechensverdikt über den Angriffskrieg her – ganz zu schweigen von der individuellen Strafbarkeit seiner Urheber.
Soweit es sich um Verbrechen gegen den Frieden handelt, hat der gegenwärtige Prozess keine gesetzliche Grundlage im internationalen Recht, sondern ist ein Verfahren, das auf einem neuen Strafrecht basiert, einem Strafrecht, das erst nach der Tat geschaffen worden ist. Lediglich die Völkerrechtswidrigkeit der Kriegsverbrechen war anerkannt. Außerdem wurden bei dem Prozess fast alle „tu quoque“ - Argumente (gleiches Maß für gleichen Tatbestand) ausgeschlossen. Dies widersprach sämtlichen Grundsätzen eines gerechten Verfahrens.
Zusammenfassung der Kapitel
A. Historische Entwicklung des Völkerstrafrechts – der Weg von Nürnberg nach Den Haag: Gibt einen Überblick über frühe Bemühungen einer internationalen Strafgerichtsbarkeit ab dem 19. Jahrhundert und die Reaktivierung dieser Idee nach den Weltkriegen.
B. Das Kriegsverbrechertribunal von Nürnberg (IMT): Analysiert die Rechtsgrundlagen des Nürnberger Militärgerichtshofs sowie die damit verbundene fundamentale Kritik an der Rückwirkung der Strafbestimmungen.
C. Die Kriegsverbrechertribunale der Vereinten Nationen: Beleuchtet Entstehung, Kompetenzen und praktische Schwierigkeiten der Ad-hoc-Tribunale für Jugoslawien (ICTY) und Ruanda (ICTR).
D. Der Internationale Strafgerichtshof (ICC, ISTGH): Detaillierte Betrachtung des ständigen IStGH, seiner Zuständigkeitsbereiche, der "Trigger Mechanisms" sowie der grundlegenden Bedeutung des Komplementaritätsprinzips.
Schlüsselwörter
Internationaler Strafgerichtshof, IStGH, Völkerstrafrecht, Nürnberger Prozesse, ICTY, ICTR, Zuständigkeit, Komplementarität, Kriegsverbrechen, Völkermord, Rom-Statut, Sicherheitsrat, Völkerrecht, Strafgerichtsbarkeit, Third party jurisdiction.
Häufig gestellte Fragen
Worum geht es in der Arbeit grundsätzlich?
Die Arbeit analysiert die Evolution der internationalen Strafjustiz von den Nürnberger Prozessen bis zur Gründung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) in Den Haag.
Was sind die zentralen Themenfelder?
Die Schwerpunkte liegen auf der Rechtsgrundlage internationaler Tribunale, der Entwicklung von Straftatbeständen und den Mechanismen zur Durchsetzung dieser Gerechtigkeit.
Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?
Das Ziel ist es, die Entwicklungslinie nachzuzeichnen, die zur Etablierung eines ständigen, unabhängigen Strafgerichts führte, das individuelle Verantwortlichkeit für schwere Völkerrechtsverbrechen fordert.
Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?
Die Arbeit basiert auf einer juristisch-analytischen Aufarbeitung von Verträgen, Statuten (wie dem Rom-Statut) und der Auswertung relevanter Fachliteratur.
Was wird im Hauptteil behandelt?
Der Hauptteil analysiert detailliert die Strukturen des Nürnberger Tribunals, der UN-Ad-hoc-Tribunale sowie das komplexe Zuständigkeitsmodell des IStGH.
Welche Schlüsselbegriffe charakterisieren die Arbeit?
Zu den zentralen Begriffen zählen Komplementarität, "nullum crimen sine lege", "Trigger Mechanisms" und die Herausforderungen der staatlichen Kooperation.
Welche Rolle spielt das Komplementaritätsprinzip beim IStGH?
Es besagt, dass der IStGH nur dann aktiv wird, wenn nationale Staaten nicht willens oder nicht in der Lage sind, selbst ernsthafte Ermittlungen und Strafverfahren durchzuführen.
Was wird unter "Third party jurisdiction" verstanden?
Es bezeichnet die Problematik der Zuständigkeit des IStGH über Staatsangehörige von Ländern, die das Rom-Statut nicht unterzeichnet oder ratifiziert haben.
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- Ines Flesch (Author), 2005, Entwicklung der internationalen Strafgerichtsbarkeit - von Nürnberg nach Den Haag, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/45973