Wie gewiss sind Politiknachrichten?

Diachrone Kontingenzanalyse der innenpolitischen Berichterstattung von SZ und FAZ zu den Bundestagswahlen 1998, 2009 und 2017


Tesis de Máster, 2018

159 Páginas, Calificación: 1,0


Extracto


Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Tageszeitungen als politischer Informationslieferant: Zwischen normativem Qualitätsanspruch und ökonomischen Restriktionen

2 Politikjournalismus in der deutschen Tagespresse
2.1 Grundlagen journalistischer Arbeit im politischen Journalismus der
Tagespresse
2.1.1 Berichterstattungsgegenstände
2.1.2 Routinen und Arbeitsprozesse
2.1.3 Einflussfaktoren auf die politische Berichterstattung
2.2 Gesellschaftliche Funktionen des Politikjournalismus

3 Qualität im Politikjournalismus
3.1 Journalistische Qualität in der Kommunikationswissenschaft: Theoretische und empirische Perspektiven
3.2 Unparteilichkeit, Binnenpluralismus und Transparenz als zentrale Dimensionen journalistischer Qualität

4 Ansatz der kontingenzbezogenen Textanalyse nach Theis-Berglmair und Kellermann zur Differenzierung zwischen PR-Angeboten und journalistischen Texten und Ermittlung journalistischer Qualität
4.1 Annäherung über den Begriff der Kontingenz
4.2 Differenzierung zwischen offener und geschlossener Kontingenz
4.3 Theoretisches Konstrukt: Ansatz der Gewissheitsgrade nach Baeriswyl
4.3.1 Gewissheitsreduzierende Klauseln
4.3.2 Semantische Felder und deren Gewissheitsgrade
4.3.3 Gewissheitsgrade in der schweizerischen Tagespresse: Empirische
Erkenntnisse
4.4 Adaptionen im Rahmen der kontingenzbezogenen Textanalyse
4.4.1 Definition der Analyseeinheit
4.4.2 Semantische Felder und Gewissheitsgrade
4.5 Empirische Evidenz: Geschlossene Kontingenz als zentrales Textmerkmal von PR-Texten

5 Diachrone Kontingenzanalyse der innenpolitischen Wahlberichterstattung von Süddeutsche Zeitung und Frankfurter Allgemeine Zeitung zu den Bundestagswahlen 1998, 2009 und
5.1 Forschungsfrage und endogene sowie exogene Einflussfaktoren auf die Ausprägung von Kontingenz im Politikjournalismus der deutschen Tagespresse
5.1.1 Akuter Aktualitätsverlust der politischen Printnachrichten: Mehrwert durch ressourcenintensive Hintergrundberichterstattung
5.1.2 Kommerzialisierung als deterministische Marktmechanismus des
Printjournalismus
5.1.3 Medialisierung und Professionalisierung der politischen
Öffentlichkeitsarbeit
5.1.4 Forschungsleitende Hypothesen
5.2 Konzeption der empirischen Methode: Wandel der Kontingenzausprägung in der innenpolitischen Wahlberichterstattung ausgewählter Leitmedien im Vorfeld von Bundestagswahlen
5.2.1 Die Medien: Süddeutsche Zeitung und Frankfurter Allgemeine
Zeitung als politische Leitmedien
5.2.2 Der Berichterstattungsgegenstand: Innenpolitische
Wahlberichterstattung
5.2.3 Die Messzeitpunkte: Latente und finale Wahlkampfphase der
Bundestagswahlen 1998, 2009 und
5.3 Forschungsmethodisches Vorgehen
5.3.1 Methodenauswahl und -begründung: Vergleichende Inhaltsanalyse
5.3.2 Durchführung der empirischen Studie
5.3.3 Methodenkritik

6 Empirische Ergebnisse der vergleichenden Kontingenzanalyse
6.1 Darstellung der Häufigkeitsverteilung
6.1.1 Häufigkeitsverteilung der Auswahleinheiten
6.1.2 Häufigkeitsverteilung der Analyseeinheiten
6.2 Darstellung der Ergebnisse der vergleichenden Kontingenzanalyse: Gewissheitsgrade in der innenpolitischen Wahlberichterstattung von FAZ
und SZ in den sechs Erhebungszeiträumen
6.2.1 Erhebungszeitraum M1: März
6.2.2 Erhebungszeitraum M2: September
6.2.3 Erhebungszeitraum M3: März
6.2.4 Erhebungszeitraum M4: September
6.2.5 Erhebungszeitraum M5: März
6.2.6 Erhebungszeitraum M6: September
6.3 Vergleichende Darstellung sowie Einordnung der Kontingenzausprägung in temporärer und medialer Dimension
6.3.1 Das Verhältnis von objektivem zu perspektivischem Text
6.3.3 Die kategorialen Indexwerte
6.3.4 Der Ungewissheitsgrad des Analysematerials
6.3.5 Die kategorialen Mittelwerte
6.3.2 Die kategorialen Summenwerte
6.3.6 Die Anzahl referierter Instanzen

7 Kontingenz als dynamisches Textmerkmal – Wiedererstarken der journalistischen Vielfalt?

Anhang

Literaturverzeichnis

Datenträger

Ehrenwörtliche Erklärung

Abkürzungsverzeichnis

Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten

1 Tageszeitungen als politischer Informationslieferant: Zwischen normativem Qualitätsanspruch und ökonomischen Restriktionen

„In Deutschland gelten Tageszeitungen als wichtiges Kulturgut und Eckpfeiler der Demokratie. Sie stoßen gesellschaftspolitische Debatten an, die zur Meinungsbildung im Land beitragen“ (Hanke 2011: o.S.). In diesem Kontext sind vor allem überregionale Tageszeitungen (TZ) von zentraler Bedeutung (vgl. Ebd.) – insbesondere in Hochzeiten von Fake News auf Internetseiten, „die häufig so heißen und aussehen wie seriöse Massenmedien“ (Kaiser 2017: o.S.): Mit der gezielten Streuung und viralen Verbreitung von politischen Fehlinformationen wird nicht nur Einfluss auf die öffentliche Meinung ausgeübt und der öffentliche Diskurs gelenkt, sondern auch die gewonnene Aufmerksamkeit in ökonomischen Profit umgewandelt (vgl. Ebd.). Trotz der hohen Dynamik des World Wide Web, derartige Desinformationen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen, stuft die Mehrheit der deutsche Online-Nutzer laut des diesjährigen Digital News Report des Reuters Institute der Universität Oxford die Gefahren von Fake News als eher gering ein – nicht zuletzt aufgrund der Vorrangstellung traditioneller Medien als (politische) Nachrichtenquelle (vgl. Peitz 2018: o.S.). Zudem können Rezipienten manipulative Fehlinformationen auf Textebene identifizieren; Indizien hierfür sind etwa einseitige Darstellungen sowie fehlende Quellenangaben von verwendete Zahlen und Zitaten (vgl. Toyka-Seid o.J.: o.S.).

Die entsprechenden Qualitätskriterien der Transparenz, des Binnenpluralismus und der Unabhängigkeit beanspruchen hingegen etablierte TZ für sich – etwa die Süddeutsche Zeitung (SZ), die sich als „Qualitätszeitung“ (Süddeutsche Zeitung o.J.: o.S.) betitelt, und die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ), die ihren „exzellenten, unabhängigen Qualitätsjournalismus“ (Frankfurter Allgemeine Zeitung o.J.: o.S.) hervorhebt. Die reine Proklamation von qualitativ hochwertigem Journalismus ist aber keineswegs mit der konstanten Einhaltung qualitätssichernder Standards in der Praxis gleichzusetzen (vgl. Theis-Berglmair/ Kellermann 2017: S. 106). Dennoch verankern sich entsprechende Qualitätsversprechungen bei Mediennutzern: In der aktuellen Erhebung der Langzeitstudie Massenkommunikation schreiben die Befragten TZ insbesondere die Attribute „glaubwürdig“ „sachlich“ und „kritisch“ zu (vgl. Best et al. 2016: S. 149). In der Folge wird diese Mediengattung als „informationsorientiertes Medium“ (Ebd.: S. 143) zur Erfüllung von Motiven wie „Information, Denkanstöße bekommen, mitreden können, Nützlichkeit für den Alltag“ (Ebd.) angesehen.

Die Zeitung vereint damit multiple Funktionen: Neben der politischen Informationsvermittlung und der Thematisierung „plurale[r] gesellschaftliche[r] Bedürfnisse“ (Bisiaux 2002: S. 208) bildet die Berichterstattung (BE) auch das Fundament für die Meinungsbildung (vgl. Ebd.). Gleichermaßen fungiert sie als Kontrollorgan von Legislative, Exekutive und Judikative (vgl. Ebd.). Aus dieser M ultifunktionalität resultiert ein enormes Einflusspotential (vgl. Schulz 2011: S. 28 f.). Dies mündet wiederum in einem gesteigerten Qualitätsanspruch zum Zwecke eines verantwortungsbewussten Umgangs mit politischen Informationen, wenngleich sich Definition und Messung entsprechender Kriterien als problematisch darstellen: „Qualität im Journalismus definieren zu wollen, gleicht dem Versuch, einen Pudding an die Wand zu nageln“ (Ruß-Mohl 1992: S. 85).

Verschärft wird die journalistische Qualitätsdebatte durch ökonomische Zwänge, mit denen sich aufgrund der Abwanderung der Werbekunden ins Internet insbesondere deutsche TZ – inklusive der Leitmedien SZ und FAZ – konfrontiert sehen (vgl. Pürer/ Raabe 2007: S. 397). Während bei TZ beschäftigte Politikjournalisten (PJS) laut einer Studie von Lünenborg und Berghofer im Auftrag des Deutschen Fachjournalisten-Verbandes aus dem Jahr 2009 einen gesteigerten Arbeitsdruck wahrnehmen (vgl. Lünenborg/Berghofer 2010b: S. 44), „[sind] PR-treibende Organisationen finanziell und personell zunehmend besser ausgestattet [..] als Redaktionen“ (Theis-Berglmair/ Kellermann 2017: S. 104). Aus diesem Ressourcenungleichgewicht der beiden Kommunikationssysteme kann ein neuartiges, aufgrund der ökonomischen Abhängigkeit des Journalismus deterministisches Beziehungsgeflecht resultieren (vgl. Ebd.): Werden Redaktionen zu Sprachrohren der Public Relations (PR) – etwa durch organisationsfreundlicher BE aus Angst vor dem Ausbleiben von Werbeeinnahmen oder im Rahmen des Native Advertising – verblassen die Grenzen zwischen den Kommunikationssystemen– insbesondere für die Rezipienten (vgl. Schade 2015: o.S.). Die fehlende Glaubwürdigkeit der TZ kann schließlich nicht nur die „freiheitlich-demokratische Grundordnung“ (Ebd.) schwächen. Denn auch PR-Treibende sehen sich angesichts des Verlusts von glaubwürdigen Multiplikatoren mit neuen Herausforderungen bezüglich der Wahrung des öffentlichen Ansehens konfrontiert (vgl. Ebd.; vgl. Theis-Berglmair/ Kellermann 2017: S. 104).

Doch spiegelt sich dieses düstere Bild tatsächlich in der Praxis wider? Wie ist es um die journalistische Qualität – insbesondere um Vielfaltsanforderungen – bestellt? Und heben sich journalistische Beiträge (JB) durch die Einhaltung derartiger Qualitätskriterien von anderen Textsorten ab? Um den Einfluss der Rahmenbedingungen, unter denen sich journalistisches Handeln in den Redaktionen überregionaler TZ vollzieht, auf das journalistische Endprodukt abzuleiten, greift die vorliegende Studie auf eine vergleichende Inhaltsanalyse zurück, die das T extmerkmal der Kontingenz ins Zentrum rückt: Mit der Umsetzung der journalistischen Qualitätsdimensionen Transparenz, Binnenpluralismus und Unparteilichkeit geht die Öffnung von Kontingenzräumen – also ein höherer Ungewissheitsgrad (UG) – einher (vgl. Theis-Berglmair/ Kellermann 2017: S. 108 ff.). Eine diachrone Kontingenzanalyse gibt daher Aufschluss darüber, ob und inwieweit die Kontingenzausprägung (KA) der BE einem Wandel unterliegt.

Konkret liegt der vorliegenden Arbeit die forschungsleitende Frage zugrunde, inwieweit die KA in der innenpolitischen Wahlberichterstattung (WB) zu den Bundestagswahlen (BW) 1998, 2009 und 2017 von SZ und FAZ zwischen latenter und finaler Wahlkampfphase sowie im diachronen Vergleich differiert. Neben dem Vergleich der Medien und der Wahljahre als Ganzes findet also auch eine Gegenüberstellung der BE zweier Wahlkampfphasen statt, um differenzierte Aussagen zur Konstanz dieses Textmerkmals treffen zu können.

Die Schwerpunktsetzung der Kontingenzanalyse auf die politische BE erfolgt einerseits aus Gründen ihrer eben dargelegten Relevanz für die politische Informationssammlung und Meinungsbildung der Rezipienten, andererseits aufgrund ihrer zentralen Bedeutung als klassisches Themengebiet innerhalb des tagesaktuellen Printjournalismus (vgl. Deutscher Fachjournalisten-Verband o.J.: o.S.). Die Festlegung des Untersuchungsgegenstands auf die innenpolitische WB soll sicherstellen, dass thematisch vergleichbare Texte in die Analyse einfließen. Zudem stellt der Themenkomplex eine natürliche Einheit dar und kann anhand spezifischer Selektionskriterien von verwandten Themen separiert werden.

In temporärer Dimension kann die Auswahl des Untersuchungsgegenstandes durch die enorme politische Bedeutung von und dem damit einhergehenden Medieninteresse an BW begründet werden. Darüber hinaus eignet sich die Konzeption der Messzeitpunkte – diese verteilen sich auf jeweils zwei Wahlkampfphasen über drei Jahrzehnte –, um sowohl kurzfristige als auch langfristige Veränderungen in der KA abbilden zu können.

Das Spannungsfeld zwischen normativem Qualitätsanspruch und ökonomischen Restriktionen der Medien und dem damit verknüpften Einfluss der Öffentlichkeitsarbeit wird sowohl in der öffentlichen Diskussion als auch von der Wissenschaft vermehrt behandelt. In diesem Kontext kann etwa auf die Determinationsforschung als zentrales Forschungsgebiet verwiesen werden, die den Niederschlag von PR-Materialien in der BE ergründet (vgl. Raupp/ Klewes 2004: S. 9). Ein solch rollenbeziehungsweise akteurbezogenes Erklärungsmodell basiert jedoch weitgehend auf normativen Vorstellungen und wird der – insbesondere im neuen Kommunikationszeitalter – hohen Komplexität des Entstehungsprozesses eines journalistischen Produkts nicht vollumfänglich gerecht (vgl. Theis-Berglmair/ Kellermann 2017: S. 103). Daher mangelt es in der Kommunikationswissenschaft an theoretischen wie empirischen Beiträgen, die auf Ebene des Textes spezifische Charakteristika herausbilden und damit eine übergeordnete Perspektive einnehmen. Einen derartigen Forschungsansatz bringen die Wissenschaftler Theis-Berglmair und Kellermann hervor, indem sie den Forschungsansatz der Gewissheitsgrade (GG) von Baeriswyl weiterentwickeln und verschiedene Textsorten auf das Textmerkmal der Kontingenz analysieren. Ihnen gelingt es im Rahmen einer qualitativen Inhaltsanalyse eine deutliche höhere KA JB im Vergleich zu PR-Texten nachzuweisen (vgl. Theis-Berglmair/ Kellermann 2018: o.S.). An dieser Stelle knüpft die vorliegende Studie an und analysiert Ausmaß und Konstanz der KA innerhalb der innenpolitischen WB der beiden Leitmedien SZ und FAZ. Hierfür wird zunächst eine theoretische Einordnung des politischen Journalismus vorgenommen, in diesem Zuge werden neben Berichterstattungsgegenständen, Routinen und Arbeitsprozessen auch potentielle Einflussfaktoren auf das redaktionelle Handeln beleuchtet. Qualitätsanforderungen an die Politikberichterstattung sowie die Schwierigkeit, journalistische Qualität empirisch greifbar zu machen, stehen im Zentrum des dritten Kapitels. Basierend auf diesen Ausführungen wird in Kapitel vier mit dem Ansatz der kontingenzbezogenen Textanalyse nach Theis-Berglmair und Kellermann ein innovativer Forschungsansatz vorgestellt, der aus den journalistischen Qualitätsdimensionen das Textmerkmal der Kontingenz ableitet. Auf Grundlage dieses textbasierten Modells erfolgen anschließend Darstellung sowie Erläuterung der Auswahlgründe von Forschungsanlage und -methode dieser Studie. Kapitel sechs widmet sich den empirischen Ergebnissen, die aus der Kontingenzanalyse hervorgehen, und setzt diese miteinander in Verbindung. Am Ende dieser Arbeit steht ein Fazit, in dem zentrale Forschungsergebnisse prägnant zusammengestellt und diskutiert werden.

2 Politikjournalismus in der deutschen Tagespresse

Der Politikberichterstattung kommt in der deutschen Medienlandschaft ein zentraler Stellenwert zu. So eruieren Weischenberg, Löffelholz und Scholl im Rahmen einer Repräsentativstudie über den Journalismus in Deutschland im Jahr 2005, dass rund 15 Prozent der deutschen Journalisten im Politikressort1 eines Medienunternehmens beschäftigt sind. Damit nimmt der Politikjournalismus hierzulande im Hinblick auf die personelle Ressourcenausstattung – nach dem Lokaljournalismus – eine Vorrangstellung innerhalb der deutschen Medienlandschaft ein (vgl. Weischenberg/ Scholl/ Malik 2006b: S. 351). Diese im Vergleich zu anderen Ressorts recht hohe Mitarbeiterzahl des Politikjournalismus kann als ein Indiz dafür angesehen werden, dass die BE über politische Prozesse einen kontinuierlichen und universellen Themenschwerpunkt innerhalb der deutschen Medienlandschaft bildet. Vor dem Hintergrund der voranschreitenden Auflösung der klassischen Ressortstruktur in deutschen TZ (vgl. Lünenborg/ Berghofer 2010a: S. 17) besteht zudem die Möglichkeit, dass einige Befragte trotz Zugehörigkeit zu einem anderen journalistischen Ressort vermehrt in die Politikberichterstattung involviert sind, dies jedoch im Rahmen der Befragung nicht als ihr Kernressort angegeben haben.

In der Politischen Kommunikation – also der „Kommunikation […], die von politischen Akteuren ausgeübt wird, die an sie gerichtet ist, oder die sich auf politische Akteure und ihre Aktivitäten bezieht“ (Schulz 2011: S. 16) – kommt den Printmedien – insbesondere die überregionalen TZ – aufgrund medienspezifischer Charakteristika zentrale Bedeutung zu (vgl. Pfetsch 2003: S. 166). So bieten Printmedien etwa im Gegensatz zu Rundfunksendern vergleichsweise viel Raum für eine tiefgehende BE. Überregionale Leitmedien erweisen sich zudem als relevante Informationsquelle für Dritte, weshalb deren publizistische Leistungen in anknüpfende Kommunikationsmaßnahmen münden können (vgl. Jarren/ Donges 2006: S. 167 ff.).

Politikberichterstattung findet in den Printmedien einerseits in TZ, andererseits in Wochenzeitungen sowie Magazinen statt. Erstgenannte kommen ihrem zentralen Wesensmerkmal der Aktualität nach und fokussieren sich daher in erster Linie auf die zeitnahe BE über politische Themen (vgl. Deutscher Fachjournalisten-Verband o.J.: o.S.). In der deutschen Tagespresse überwiegen daher informierende Darstellungsformen über aktuelle Ereignisse (vgl. Schulz 2011: S. 87) – „wie Meldungen, Berichte [und] […] Reportagen […] –, die auf das aktuelle Geschehen Bezug nehmen und dabei professionellen Normen wie Objektivität, Relevanz und Wahrheit verpflichtet sind“ (Ebd.).

Trotz der hohen Bedeutung des Politikjournalismus in Deutschland und der dadurch intensiven Auseinandersetzung der Wissenschaft mit dem Forschungskomplex herrscht im Fachdiskurs „keine einheitliche oder gar konsistente Definition“ (Jarren/ Donges 2006: S. 170) vor. Dies liegt insbesondere in der bereits angedeuteten Vielfalt Politischer Kommunikation sowie einem abstrakten Handlungskontext, bestehend aus Medienbetrieben, Institutionen und Akteuren des politischen Systems, begründet. An dieser Stelle soll daher Politikjournalismus auf Grundlage zweier allgemeiner Wesensmerkmalen beschrieben und von anderen journalistischen Themenfeldern abgegrenzt werden: Dass Politikjournalismus überwiegend im Kontext einer Medienorganisation betrieben wird, erweist sich als ein zentrales Charakteristikum. Zudem kann Politikjournalismus aus systemtheoretischer Perspektive als Schnittstelle zwischen dem publizistischen und dem politischen System angesehen werden (vgl. Ebd.: S. 170 - 174; vgl. Marcinkowski/ Bruns 2004: S. 494). So definieren etwa Marcinkowski und Bruns Politikjournalismus „als Einrichtung der strukturellen Kopplung von Politik und Publizistik“ (Marcinkowski/ Bruns 2004: S. 494), weshalb „die Anwendungsbedingungen teilsystemischer Codes durch Gesichtspunkte konditioniert werden, die aus anderen Systemen [hier: dem politischen beziehungsweise journalistischen System] stammen und in der Programmstruktur von Organisationssystemen verortet sind“ (Ebd.). Für die Praxis bedeutet dies, dass das journalistische System für die „Beobachtung und Beschreibung von Politik“ (Ebd.) auf politische Programmkriterien wie Konflikt oder Macht zurückgreift (vgl. Ebd.).

Auch auf Akteursebene zeichnen sich die Vorteile eines allgemeingültigen Definitionsversuchs ab. Grundsätzlich können PJS als Beobachter und Berichterstatter von Politik in Medienorganisationen verstanden werden (vgl. Jarren/ Donges 2006: S. 172). Allerdings unterliegt das Berufsfeld stetigem Wandel (vgl. Wagner 1998: S. 96) – dies äußert sich derzeit etwa in der Auflösung der klassischen Ressortstruktur (vgl. Lünenborg/ Berghofer 2010a: S. 17) – weshalb die Betrachtung der Politikressorts allein nicht genügt, um PJS zu identifizieren. Vielmehr macht es das ausdifferenzierte Mediensystem in Deutschland notwendig, die Berufsbezeichnung auch für diejenigen Journalisten anzuwenden, die sich generell „mit politischen Akteuren oder Themen befassen“ (Jarren/ Donges 2006: S. 172). Diese weite Definition, an der sich die vorliegende Arbeit orientiert, bezieht damit etwa auch Korrespondenten ein (vgl. Ebd.).

Die Notwendigkeit einer solch unspezifischen Definition liegt nicht nur in dem breiten Tätigkeitsspektrum eines PJS und den Veränderungen im journalistischen System begründet, sondern auch in den vielfältigen Ausbildungswegen (vgl. Lünenborg/ Berghofer 2010b: S. 14 f.). So gewährleistet Artikel 5 des Grundgesetzes jedem „das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten“ (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz o.J.: o.S.) – und ermöglicht damit den freien Zugang zum Beruf des Journalisten (vgl. Lünenborg/ Berghofer 2010a: S. 18). In der Folge ist die Berufsbezeichnung des (Politik-)Journalisten nicht geschützt, außerdem muss kein spezieller Ausbildungsweg für die Berufsausübung durchlaufen werden (vgl. Fengler/ Vestring 2009: S. 27).

2.1 Grundlagen journalistischer Arbeit im politischen Journalismus der Tagespresse

Basierend auf diesen Ausführungen wird nun das Arbeitsfeld eines PJS bei einer TZ näher beleuchtet. Hierzu wird sowohl ein prägnanter Einblick in die zentralen Berichterstattungsgegenstände sowie Routinen und Arbeitsprozesse des Politikjournalismus gegeben als auch potentielle Einflussfaktoren auf diesen benannt.

2.1.1 Berichterstattungsgegenstände

Dem Politikressort kommt als klassisches journalistisches Ressorts ein hoher Stellenwert in der Tagespresse zu, Informationen über das tagespolitische Geschehen bilden ein zentrales Element deutscher TZ (vgl. Deutscher Fachjournalisten-Verband o. J.: o. S.). Damit geht allerdings nicht zwangsläufig eine Konsonanz der Politikberichterstattung einher. Vielmehr erweisen sich die Politikressorts in der deutschen Tagespresse als heterogen, was sich unter anderem in der Thematisierung unterschiedlicher Politikebenen abzeichnet. So misst jede TZ – etwa in Abhängigkeit von ihrer Position in der Medienlandschaft sowie ihrem Verbreitungsgrad – den einzelnen Politikebenen ein bestimmtes Maß an Bedeutung zu (vgl. Lünenborg/ Berghofer 2010b: S. 35). Während sich lokale und regionale Medien vermehrt auf Lokal- und Regionalpolitik konzentrieren, widmen sich überregionale TZ insbesondere der Bundesund Europapolitik zu (vgl. Deutscher Fachjournalisten-Verband o. J.: o. S.). Der Schwerpunkt der Politikberichterstattung in deutschen TZ liegt – das zeigt die Online-Befragung deutscher PJS von Lünenborg und Berghofer aus dem Jahr 2009 – auf bundespolitischem Geschehen (vgl. Lünenborg/ Berghofer 2010b: S. 36).

Die Politikressorts unterscheiden sich allerdings nicht nur im Hinblick auf die unterschiedliche Relevanzbewertung politischer Ebenen, sondern es können zudem bestimmte Politikfelder in den Fokus gerückt werden. Die Untersuchung von Lünenborg und Berghofer attestiert diesbezüglich ein breites Themenspektrum innerhalb der Politikressorts deutscher Medienorganisationen. Gleichzeitig wird aber ersichtlich, dass bestimmte Themenfelder verstärkt in den deutschen Medien behandelt werden: So gibt die Mehrheit der befragten PJS an, sich insbesondere mit den Politikfeldern der Sozial-, Innen- sowie Wirtschaftspolitik auseinanderzusetzen (vgl. Ebd.).

2.1.2 Routinen und Arbeitsprozesse

Generell verfügt der Beruf des Journalisten – unabhängig von Medium und Themenschwerpunkt – über ein breites Aufgabenspektrum, das sich im Zuge der Digitalisierung ausgeweitet hat. Mit dieser Ausdifferenzierung geht auch vermehrt der Trend zur Arbeitsteilung in Medienorganisationen einher: Im Rahmen der ablaufspezifischen Strukturierung kann etwa zwischen Arbeitsrollen, die für die Verteilung eingehender Materialien, Redigiertätigkeiten, Recherchen oder schließlich für die Produktion eines Medienbeitrags zuständig sind, differenziert werden (vgl. Weischenberg et al. 2006a: S. 78 ff.).

In diesem Unterkapitel werden die Arbeitsprozesse im politischen Themensektor einer TZ als Ganzes – unabhängig davon, ob die einzelnen Schritte arbeitsteilig oder ganzheitlich von einem PJS durchgeführt werden – beschrieben. Grundsätzlich durchlaufen PJS, die für eine TZ arbeiten, die klassischen Arbeitsfelder in einer Redaktion. Jedoch zeigen sich auch speziell auf das Themenfeld Politik abgestimmte Routinen, die im Folgenden herausgearbeitet werden.

Die Themenfindung für die Politikberichterstattung in TZ geschieht in erster Linie in Abhängigkeit vom tagespolitischen Geschehen (vgl. Deutscher Fachjournalisten-Verband o. J.: o. S.) und wird „von den Regierungen, Parteien, politischen Organisationen oder Bürgeriniativen vorgegeben“ (Ebd.). Eine Übersicht über die wichtigsten Akteure in der Politikberichterstattung ist im Anhang2 abgebildet. Aus dieser Fülle an Themen müssen anschließend bestimmte Themen für die Politikberichterstattung anhand gewisser Selektionskriterien – den sogenannten Nachrichtenfaktoren – ausgewählt werden. Diese beschreiben spezielle Ereignismerkmale, die schließlich in ihrer Summe den Nachrichtenwert eines Themas bilden. Im Rahmen der Politikberichterstattung wird insbesondere den Themen eine große Bedeutung zugemessen, die die Nachrichtenfaktoren Relevanz, Status, Valenz, Dynamik und Identifikation bedienen (vgl. Schulz 2011: S. 90 ff.). Eine Übersicht über diese Ereignismerkmale ist im Anhang3 abgebildet. Zudem können PJS den ausgewählten Themen anschließend durch Platzierung und Umfang eine bestimmte Relevanz in der BE zuweisen, was wiederum die Bedeutung des Themas aus Sicht der PJS widerspiegelt (vgl. Ebd.).

Neben genuinen Ereignissen wie Bundestagssitzungen berichten TZ insbesondere über m edialisierte Ereignisse – zum Beispiel über den Staatsbesuch eines Präsidenten (vgl. Ebd.) – als auch über Pseudo-Ereignisse – also eigens für die mediale BE erschaffene Ereignisse wie Pressekonferenzen (vgl. Jäckel 2008: S.

210). Politische Ereignisse werden vermehrt strategisch inszeniert, um mediale Aufmerksamkeit zu generieren (vgl. Schulz 2011: S. 99). Neben der Themenfindung über die tagespolitische Agenda orientieren sich insbesondere Lokal- und Regionalzeitungen auch an den Themen, die die Leitmedien vorgeben (vgl. Weischenberg et al. 2006a: S. 121), um die Personalkosten möglichst gering zu halten (zitiert nach Rehländer 2014: o.S.).

Nach der Themenfindung erfolgt die Themenbearbeitung durch Recherche. Hierfür werden mittels verschiedener Quellen Informationen zum Sachverhalt akquiriert, die Glaubwürdigkeit dieser Quellen bewertet sowie deren Motive offengelegt (vgl. Leyendecker 2005: S. 96). Hierbei kann zwischen verschiedenen Recherchequellen für die Politikberichterstattung unterschieden werden: So sind Nachrichtenagenturen Urheber politischer Informationen, die in der Politikberichterstattung von TZ aufgrund ihrer unzureichenden Infrastruktur häufig verwertet werden. Diese werden von TZ häufig verwendet, ohne die Inhalte umfassend gegenzuprüfen, da sie sich qualitativer auf die etablierten Agenturen verlassen (vgl. Hagen 1995: S. 19 ff.). Kritischer werden Informationen hinterfragt, die aus Pressemitteilungen „von Pressestellen, Parteien und sonstigen politischen Organisationen und Initiativen“ (Ebd.) stammen. Denn diese Akteure setzen die politische Kommunikation strategisch ein, um durch Adaption der Medienlogik mediale Aufmerksamkeit zu erregen (vgl. Jarren/ Donges 2006: S. 223 - 226) und letztendlich „positiv besetz[e] Themen durchzusetzen und als schädlich angesehene Thematisierungen zu vermeiden oder diese durch öffentliche Stellungsnahmen rechtzeitig und nachhaltig umzudeuten“ (Ebd.: S. 226). Dies spiegelt sich etwa in der Einseitigkeit dieser Texte sowie in der Gewichtung einzelner Aspekte wider. Für Hintergrundberichte greifen PJS zudem auf Fachinformationen von Experten, Ministerien und Behörden zurück (vgl. Hagen 1995: S. 19 ff.). Auch Ortstermine und andere Medien stellen zentrale Informationsquellen für den Politikjournalismus in der Tagespresse dar. Schließlich ist der hohe Stellenwert von Informanten in der Politikberichterstattung hervorzuheben (vgl. Lünenborg/ Berghofer 2010b: S. 26), die jedoch auch spezifische Motive verfolgen (vgl. Burkhardt 2009: S. 153). Durch die Digitalisierung gewinnt auch die Online-Recherche zunehmend an Bedeutung (vgl. Lünenborg/ Berghofer 2010b: S. 26 f.; vgl. Fengler/ Vestring 2009: S. 143).

Schließlich steht am Ende des journalistischen Arbeitsprozesses die Produktion eines Medienbeitrags. PJS müssen hierfür die gewonnen Informationen so verarbeiten, dass sich der Rezipient – im Sinne der Objektivitätsnorm – unvoreingenommen und umfassend informieren kann. Aufgrund dieser hohen Anforderungen an den Politikjournalismus wird im Politikressort des deutschen Tageszeitungsjournalismus größtenteils auf tatsachenbetonte Darstellungsformen zurückgegriffen, die eine objektive BE ermöglichen (vgl. Wallisch 1995: S. 62 f.). Zusätzlich sind auch meinungsorientierte Darstellungsformen wie Kommentare in den politischen Teilen deutscher TZ vorzufinden, die vornehmlich genutzt werden, um Kritik an politischen Entscheidungen oder Prozessen zu äußern (vgl. Deutscher Fachjournalisten-Verband o. J.: o. S.).

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass PJS verschiedene Arbeitsprozesse durchlaufen und dabei Entscheidungen treffen, die der Medienlogik unterliegen. Das Ziel besteht darin, politische Sachverhalte an die Rezipienten vermitteln zu können – und so politische Öffentlichkeit herzustellen (vgl. Schulz 2011: S. 78). Ein Überblick über den medialen Vermittlungsprozess befindet sich im Anhang4.

2.1.3 Einflussfaktoren auf die politische Berichterstattung

Für eine umfassende Charakterisierung der Politikberichterstattung in der deutschen Tagespresse soll auch ein Blick auf die vielfältigen Einflussfaktoren5, die auf diese einwirken können (vgl. Weischenberg et al. 2006a: S. 145 - 165), geworfen werden. Um auf dem ökonomisch angespannten und übersättigten Medienmarkt bestehen zu können, sind die deutschen TZ heute in hohem Maße auf die „Gunst des Publikums“ (Kramp/ Weichert 2010: S. 201) angewiesen (vgl. Weischenberg et al. 2006a: S. 143). Die Wünsche und Erwartungen der Rezipienten dienen folglich als Orientierungshilfe für eine in wirtschaftlicher Hinsicht erfolgreiche BE. Da die Politikberichterstattung in den Printmedien vornehmlich „Teile der aktiven Öffentlichkeit der Gesellschaft sowie die Angehörigen der Eliten“ (Jarren/ Donges 2006: S. 339) erreicht, können diese als Bezugsgröße ausgemacht werden. Allerdings sind die Möglichkeiten der Leserschaft, direkt Einfluss auf die Politikberichterstattung zu nehmen, begrenzt (vgl. Kramp/ Weichert 2010: S. 201). Zwar suchen PJS vermehrt sowohl den Kontakt zum Publikum als auch nach weiterführenden Informationsquellen wie Kennzahlen aus der Marktforschung (vgl. Lünenborg/ Berghofer 2010a: S. 20 f.), aber auch diese Maßnahmen gewähren nur ein beschränktes Abbild der Publikumsinteressen. Aufgrund dessen orientieren sich PJS in verschiedensten Aspekten ihrer Tätigkeit auch an ihren Vorstellungen von der Leserschaft und deren Wünschen. Das organisatorische Umfeld ist maßgeblich an der Herausbildung derartiger Publikumsimages beteiligt (vgl. Weischenberg et al. 2006a: S. 143 f.).

Auch politische Entscheidungsträger (Deutscher Fachjournalisten-Verband o. J.: o. S.) nutzen die Medien als zentrale Informationsquelle rund um das politische Tagesgeschäft (vgl. Marcinkowski/ Bruns 2004: S. 491). Zudem durchbrechen sie mittels strategischer Öffentlichkeitsarbeit die Rolle des passiven Rezipienten und nehmen selbst Einfluss auf die politische Kommunikation (vgl. Schulz 2011: S. 28f.). Im Zuge der Medialisierung, die als „gesellschaftliche[r] Wande[l] infolge des Wandels der Medien“ (Ebd.: S. 30) definiert werden kann, haben sich politische Akteure wie Politiker, Parteien, Parlamente und Regierungen an die Medienlogik angepasst und richten ihre Kommunikationsmaßnahmen strategisch nun so aus, dass sie die politische BE in ihrem Sinne beeinflussen können (vgl. Ebd.: S. 38).

Des Weiteren stellen aus Sicht der PJS medienorganisatorische Einflussfaktoren eine wesentliche Größe dar, welche die journalistische Arbeit tangieren kann. Dazu zählen etwa die Einflussnahme von Vorgesetzen oder Kollegen (vgl. Weischenberg et al. 2006a: S. 146 ff.). Auch die betrieblichen Entscheidungsstrukturen und technische Rahmenbedingungen (vgl. Schulz 2011: S. 88) sowie die redaktionelle Linie einer Medienorganisation (vgl. Ebd.: S. 102) vermögen Einfluss auf die Politikberichterstattung auszuüben.

Zudem wirken auch auf den PJS als Individuum verschiedene Einflusskräfte – darunter etwa das persönliche Umfeld (vgl. Ebd.: S. 150 - 154) oder individuelle Einstellungen (vgl. Ebd.: S. 88) – und können somit indirekt dessen BE prägen.

2.2 Gesellschaftliche Funktionen des Politikjournalismus

Basierend auf den vorherigen Ausführungen können TZ als informationsverarbeitende Medienorganisationen (vgl. Ebd.: S. 76) begriffen werden, die im Rahmen ihrer Politikberichterstattung „der Öffentlichkeit aktuelle Beobachtungen von Ereignissen [aus dem politischen System] als ,Fremdbeobachtung‘ zur Verfügung stellen“ (Weischenberg et al. 2006a: S. 30). Auf Basis dieser Medienrealität, die nur einen Ausschnitt der politischen Realität wiedergibt und unter Beachtung medienspezifischer Logiken produziert wird, werden schließlich die politischen Vorstellungen der Rezipienten geformt, da sie meist über keinen direkten Informationszugang zum politischen Feld verfügen und daher auf die Massenmedien angewiesen sind (vgl. Schulz 2011: S. 76 ff.).

Damit erbringt der Politikjournalismus die gesellschaftliche Funktion, die Rezipienten mit politischen Informationen zu versorgen und damit Öffentlichkeit herzustellen (vgl. Ebd.: S. 112), und trägt damit maßgeblich zum „Funktionieren demokratischer Gesellschaften“ (Lünenborg/ Berghofer 2010a: S. 18; Fengler/ Vestring 2009: S. 30) bei: Denn durch die Bereitstellung von Wissen rund um politische Prozesse und Entscheidungen wird der öffentliche Diskurs ermöglicht (vgl. Lünenborg/ Berghofer 2010a: S. 18).

Zudem kommt dem Politikjournalismus, der idealtypisch auch als „Vierte Gewalt“ neben Exekutive, Legislative und Judikative konzipiert wird (vgl. Weischenberg et al. 2006a: S. 21), zentrale Bedeutung als unabhängige Kontrollinstanz zu: Durch die in Artikel 5 des Grundgesetzes gewährleistete Pressefreiheit und den damit einhergehenden rechtlichen Privilegien des Journalismus – etwa dem Zeugnisverweigerungsgerecht – kann der Politikjournalismus frei von staatlichen Einflüssen agieren und der Funktion des politischen Wächters nachkommen (vgl. Deutscher Fachjournalisten-Verband o. J.: o. S.).

„Diese normative begründete, diskursive Privilegierung des Politikjournalismus spiegelt sich auch im Selbstverständnis der Journalisten wider […], steht gleichzeitig [aber] in einem Spannungsverhältnis zur beruflichen Realität der journalistischen Akteure“ (Lünenborg/ Berghofer 2010b: S. 1)

– etwa im Hinblick auf das über die letzten Jahrzehnte kleiner gewordene Zeitfenster, das für Recherchen aufgewendet wird (vgl. Weischenberg et al. 2006a: S. 80). Grundsätzlich finden sich deutsche Journalisten in den drei klassischen Rollenbildern des Informationsvermittlers, des Wächters und des Ratgebers wieder (vgl. Greck 2017: S. 107). Auch im Politikjournalismus herrschen derartige Rollenverständnisse vor (vgl. Deutscher Fachjournalisten-Verband o. J.: o. S.): In einem ähnlichen Ausmaß wie deutsche Journalisten generell sehen sich PJS insbesondere als Informationsvermittler und Erklärer, wobei Letzterem im Politikjournalismus im Vergleich zum Journalismus als Ganzes ein höherer Stellenwert beigemessen wird. Der deutsche PJS unterscheidet sich vom durchschnittlichen Journalisten auch durch eine stärkere Ausprägung des Selbstverständnisses, Kritik und Kontrolle auszuüben. Deutlich weniger Akzeptanz als bei der Gesamtheit aller deutschen Journalisten erfährt hingegen bei PJS das Rollenbild des Ratgebers und Entertainers (vgl. Lünenborg/ Berghofer 2010b: S. 37 - 40).

Aus dieser – auch im Selbstverständnis der PJS vorherrschenden – öffentlichen Informationsfunktion, aufgrund derer die Politikberichterstattung auch den Prozess der Meinungsund Willensbildung der Rezipienten tangiert (vgl. Wellbrock/ Klein 2014: S. 391), resultieren normative Qualitätsanforderungen an den Politikjournalismus 6. So werden unter dem Bestreben nach objektiver BE mehrere Qualitätskriterien – darunter Transparenz, Ausgewogenheit und Vielfalt – subsummiert (vgl. Hagen 1995: S. 19 ff.). Im folgenden Kapitel soll daher das komplexe Konstrukt der Qualität im Politikjournalismus aus theoretischer und empirischer Perspektive beleuchtet werden.

3 Qualität im Politikjournalismus

Sowohl in der öffentlichen Debatte (vgl. Wellbrock/ Klein 2014: S. 388; vgl. Rehländer 2014: o.S.) als auch in der Kommunikationswissenschaft wird der Diskussion über die Qualität journalistischer Produkte zunehmend große Beachtung eingeräumt (vgl. Held/ Ruß-Mohl 2005: S. 54). Aufgrund der demokratietheoretischen Bedeutung der Politikberichterstattung ist es insbesondere ein

Anliegen des Politikjournalismus, Medienbeiträge mit einer möglichst hohen Qualität zu produzieren. Allerdings agieren Medienorganisationen in unterschiedlichen strukturellen, ökonomischen und institutionellen Kontexten, woraus Qualitätsunterschiede resultieren können (vgl. Deutscher Fachjournalisten- Verband o. J.: o. S.).

3.1 Journalistische Qualität in der Kommunikationswissenschaft: Theoretische und empirische Perspektiven

Der wachsende Stellenwert der Qualitätsforschung in der Kommunikationswissenschaft wird maßgeblich von zwei Entwicklungen angeregt: Einerseits werden „staatliche und gesellschaftliche Prozesse immer stärker von den Leistungen der Massenmedien“ (Hagen 1995: S. 35) tangiert, gleichzeitig verschärft sich im Zuge der Kommerzialisierung die Wettbewerbssituation der Medienorganisationen (vgl. Ebd.; vgl. Held/ Ruß-Mohl 2005: S. 61; vgl. Haas/ Lojka 1998: S. 117), was in Rationalisierungsmaßnahmen münden kann. Daraus ergibt sich die ökonomische Notwendigkeit, „qualitätssichernde Standards und Routinen“ (Mothes 2014: S. 34) – wie umfangreiche Recherchearbeiten (vgl. Weischenberg et al. 2006a: S. 80) – in ihrer Intensität zu verringern (vgl. Mothes 2014: S. 34). Vor diesem Hintergrund wird ein zunehmender Qualitätsverfall journalistischer Produkte diagnostiziert (vgl. Rehländer 2014: o.S.).

Trotz der intensiven Auseinandersetzung mit dem Forschungskomplex, die im Vergleich zu anderen Fragestellungen der Journalismusforschung verspätet eingesetzt hat (vgl. Haas/ Lojka 1998: S. 115), herrscht in der Kommunikationswissenschaft bis heute keine einheitliche Definition von journalistischer Qualität vor und auch im Hinblick auf zugrundeliegende Qualitätskriterien sind divergierende Auffassungen zu verzeichnen (vgl. Wellbrock/ Klein 2014: S. 388). Es ist jedoch festzustellen, dass bisherige Definitionsversuche journalistischer Qualität aus drei verschiedenen Perspektiven betrachten und dementsprechend bestimmte Qualitätskriterien in den Fokus rücken: Während Journalismus dem funktional-systemorientierter Ansatz zufolge vor allem die gesellschaftliche Selbstbeobachtung durch eine möglichst aktuelle und vielfältige BE ermöglichen soll (vgl. Arnold 2009: S. 185), betonen normativ-demokratieorientierte Ansätze den Beitrag des Journalismus zum Funktionieren demokratischer Gesellschaften – also die öffentliche Aufgabe der Massenmedien (vgl. Ebd.: S. 200). Daraus resultieren Qualitätsanforderungen wie Unabhängigkeit, Kritik sowie Zugänglichkeit (vgl. Ebd.). Schließlich zeichnet sich Qualität von Medienprodukten auf nutzerbezogen-handlungsorientierter Ebene dadurch aus, dass „Bezüge zur Lebenswelt des Publikums her[ge]stell[t] [werden]“ (Ebd.: S. 223). Als Qualitätsmaßstäbe dienen in diesem Kontext Kriterien wie Quellentransparenz, Unterhaltsamkeit und Gebrauchswert (vgl. Ebd.; vgl. Wellbrock/ Klein 2014: S. 389). Eine Übersicht über alle im Rahmen dieser Ansätze relevanten Qualitätskriterien journalistischer Produkte ist im Anhang7 abgebildet.

Anhand dieser unterschiedlichen Ansätze zur Bestimmung journalistischer Qualität wird die Komplexität eines Definitionsversuchs (vgl. Haas/ Lojka 1998: S. 132) ersichtlich, denn journalistische Qualität erweist sich als „ multifaktorielles Phänomen “ (Theis-Berglmair/ Kellermann 2017: S. 106), das sowohl theoretisch als auch empirisch schwer zu greifen ist (vgl. Wellbrock/ Klein 2014: S. 388 f.). In der Kommunikationswissenschaft haben sich deshalb verschiedene Verfahren zur Messung und Bewertung journalistischer Qualität gebildet (vgl. Held/ Ruß-Mohl 2005: S. 54 ff.). Es kann zwischen akteursowie produktbezogenen Messverfahren unterschieden werden (vgl. Theis-Berglmair/ Kellermann 2017: S. 106). Zur erstgenannten Kategorie zählen Untersuchungen, die das Qualitätsverständnis von Journalisten (vgl. Lünenborg 2012: S. 5) beziehungsweise Journalismus-Experten (vgl. Wilke 1998: S. 138 - 141; vgl. Wellbrock/ Klein 2014: S. 390) oder das der Rezipienten (vgl. Lünenborg 2012: S. 5; vgl. Arnold 2009: S. 298 ff.; vgl. Neuberger 2011: S. 13) in den Mittelpunkt rücken.

„Stehen in der professionellen Bewertung Kriterien wie Relevanz, Vielfalt, Aktualität, Glaubwürdigkeit, Unabhängigkeit, Rechercheleistung und Kritik im Mittelpunkt, so erhalten aus der Rezipientenperspektive unter user quality gefasste Kriterien wie Verständlichkeit sowie leichte und vielfältige Zugänglichkeit verstärkt Bedeutung.“ (Lünenborg 2012: S. 5).

Qualitätsmessungen anhand von Akteuren werden im Fachdiskurs jedoch zunehmend kritisch betrachtet. Dies liegt hauptsächlich in der geringen Aussagekraft (vgl. Theis-Berglmair/ Kellermann 2017: S. 106) subjektiver Qualitätsurteile begründet. Die Bewertung journalistischer Qualität aus Perspektive der Mediennutzer erfolgt darüber hinaus ohne tiefgehende Fachkenntnis, weshalb die „hohe Akzeptanz beim Rezipienten per se kein hinreichender Qualitätsausweis ist“ (Held/ Ruß-Mohl 2005: S. 58). Die Gefahr einer unreflektierten, vornehmlich an den Publikumsvorlieben orientierten Bewertung besteht bei Expertenurteilen zwar nicht. Allerdings sind Fachleute selbst in die Medienbranche involviert, wodurch eine völlig unabhängige Qualitätsbeurteilung ausgeschlossen ist. Zudem besteht bei der Befragung von Experten die Möglichkeit, dass diese journalistische Qualität aufgrund ihrer meist langjährigen Tätigkeit stark perspektivisch und damit nicht umfassend wahrnehmen (vgl. Ebd.).

Die Beurteilung publizistischer Leistungen unter ökonomischen Aspekten ist zwar eng mit der Bewertung journalistischer Qualität aus Rezipientensicht verknüpft, kann jedoch nicht den akteurbezogenen Messverfahren zugerechnet werden. Hierbei wird der Markterfolg eines Medienprodukts in direkten Bezug zu dessen Qualität – im Sinne von ökonomischer Qualität – gesetzt. Diese wird anhand des Preises, der fristgerechten Bereitstellung der Inhalte sowie der Berücksichtigung allgemeingültiger Qualitätsstandards ermittelt. Bei dieser – im Vergleich zu anderen Messverfahren weniger tiefgreifenden – Bewertungsmethode wird jedoch der Produktqualität als zentralen Faktor für kontinuierlichen Markterfolg zu wenig Bedeutung beigemessen (vgl. Haas/ Lojka 1998: S. 118).

Ein weiteres Messverfahren, das analytisch vorgeht und dadurch weder akteurnoch produktbezogenen Bewertungsmethoden zugeordnet werden kann, stellt die Ermittlung indirekter Qualitätsindikatoren dar. Als relevante Qualitätsmaßstäbe sind in diesem Zusammenhang medienorganisatorische Charakteristika wie die Anzahl an Nachrichtenagenturen-Abonnements und beschäftigten Redakteure zu nennen (vgl. Wellbrock/ Klein 2014: S. 390). Aufgrund der unzureichenden Aussagekraft derartiger Organisationsmerkmale wird diese Messmethode jedoch kritisch hinterfragt (vgl. Held/ Ruß-Mohl 2005: S. 59).

Schließlich kann journalistische Qualität auf Ebene journalistischer Endprodukte eruiert werden (vgl. Theis-Berglmair/ Kellermann 2017: S. 106). Für die Operationalisierung journalistischer Qualität muss das Konstrukt jedoch in einzelne Qualitätskriterien zerlegt werden (vgl. Ebd.), die anschließend separat – meist inhaltsanalytisch (vgl. Wellbrock/ Klein 2014: S. 390) – erhoben werden. In diesem Forschungskomplex hat insbesondere die von Barbara Baerns in Deutschland initiierte Determinationsforschung große Beachtung erfahren. Unter diesem Forschungsfeld werden Studien summiert, die anhand von akteurspezifischen Endprodukten der – meist politischen – Öffentlichkeitsarbeit sowie den daraus resultierenden Medienbeiträgen den Einfluss der Public Relations auf den Journalismus (vgl. Schantel 2000: S. 73 f.) und damit auch die Qualität journalistischer Produkte (vgl. Haas/ Lojka 1998: S. 126 f.) analysieren.

Baerns hat sich in ihrer Studie „Öffentlichkeitsarbeit oder Journalismus?“ das Ziel gesetzt, den Einfluss der Public Relations auf die mediale BE vor dem Hintergrund der öffentlichen Aufgabe der Medien (vgl. Baerns 1991: S. 24) im Hinblick auf Qualitätskriterien wie Unabhängigkeit, Quellentransparenz, Vielfalt und Aktualität (vgl. Ebd.: S. 87 - 90; vgl. Raupp/ Vogelsang 2009: S. 60) zu analysieren. Die Determinationsforschung als Ganzes bringt heterogene – und teils widersprüchliche – empirische Ergebnisse hervor (vgl. Donsbach/ Meißner 2004: S. 100 f.). Während einige Forscher aufgrund hoher Übernahmequoten einen Autonomieverlust des journalistischen Systems attestierten und damit Baerns Determinationsthese bekräftigten (vgl. Schulz 2011: S. 49; vgl. Lang 1980: S. 110 - 120; vgl. Rossmann 1993: S. 91 ff.), werden in anderen Untersuchung durchaus Eigenleistungen des Journalisten erkennbar – weitere Faktoren und Rahmenbedingungen beeinflussen die Abdruckwahrscheinlichkeit von PR- Texten (vgl. Schulz 2011: S. 295 f.; vgl. Saffarnia 1993: S. 416 - 419; vgl. Müller-Hennig 2000: S. 60 - 63). Im Rahmen der Determinationsforschung gilt lediglich als empirisch gesichert, wonach PR-Materialien für die BE eine relevante Informationsquelle darstellen (vgl. Fröhlich 1992: S. 37).

Die produktbezogene Messung lässt in diesem Kontext durch die bloße Ermittlung gewisser PR- und BE-Anteile keine wissenschaftlich verlässlichen Qualitätsaussagen zu. Größere empirische Aussagekraft kommen hingegen – insbesondere bei qualitativen Analysen – Erhebungen bezüglich journalistischer Transformationsleistungen (vgl. Raupp/ Vogelgesang 2009: S. 72 f.) sowie der Ermittlung der Quellentransparenz zu. Positiv herausgestellt werden muss in diesem Kontext allerdings, dass die Determinationsforschung zur Beurteilung journalistischer Qualität auch Public Relations in den Kontext journalistischer Handlungen integriert (vgl. Haas/ Lojka 1998: S. 129), journalistische Qualität also nicht als statisches Konstrukt begreift.

Aber auch abseits der Determinationsforschung muss die produktbezogene Messung journalistischer Qualität kritisch betrachtet werden. Denn für empirische Erhebungen muss das multidimensionale Konstrukt stets – wie im Beispiel der Determinationsforschung angedeutet – in einzelne Qualitätskriterien, die anschließend operationalisiert und gemessen werden, aufgegliedert werden (vgl. Theis-Berglmair/ Kellermann 2017: S. 106). Mit dieser notwendigen Simplifizierung, durch die nicht alle Facetten eines journalistischen Produkts abgebildet werden (vgl. Held/ Ruß-Mohl 2005: S. 58), geht zudem das Problem einher, dass einige Qualitätskriterien miteinander korrelieren (vgl. Theis-Berglmair/ Kellermann 2017: S. 106).

3.2 Unparteilichkeit, Binnenpluralismus und Transparenz als zentrale Dimensionen journalistischer Qualität

Ungehindert dieser Problematik sollen in diesem Unterkapitel Qualitätskriterien identifiziert werden, welche von zentraler Bedeutung für den Politikjournalismus sind. Sowohl im Rahmen des funktional-systemorientierten als auch bei normativ-demokratieorientierten und nutzerbezogen-handlungsorientierten Definitionsansätzen finden die Qualitätsdimensionen Unparteilichkeit, Binnenpluralismus und Transparenz Erwähnung (vgl. Ebd.: S. 107; vgl. Wagner 2003: S. 23; vgl. Schönhagen 1998: S. 272 - 279).

Unparteilichkeit wird im kommunikationswissenschaftlichen Qualitätsdiskurs nicht als normativer Anspruch an den Journalismus begriffen, sondern als dessen zentrales Wesensmerkmal (vgl. Wagner 1998: S. 105). Das journalistische Arbeitsprinzip der Unparteilichkeit herrscht im deutschen Nachrichten- und Zeitungsjournalismus seit den Anfängen der ersten Periodika vor (vgl. Behmer 2004: S. 34; vgl. Schönhagen 1998: S. 291). Dieses „Ur-Prinzip des Journalisten“ (Schönhagen 1998: S. 268) resultiert aus seiner Funktion als unabhängiger Mediator (vgl. Ebd.: S. 267) „für die gesamte soziale Kommunikation wie auch für die gesamte Kommunikation eines gesellschaftlichen Teilbereiches und aller darin vertretenen Partner(schaften) und Interessen“ (Ebd.).

Schönhagen identifiziert journalistische Unparteilichkeit als mehrdimensionales K onstrukt (vgl. Ebd.: S. 291), das „ (1.) […] die allseitige Vermittlung der in der Gesellschaft virulenten Wissens- und Bewußtseinsinhalte, Standpunkte und Meinungen […] (2.) die konsequente Trennung von Nachricht und Kommentar […] (3.) die Offenlegung der Primärquellen […] (4.) die getreue, das heißt dem ursprünglichen Sinn gemäße und vollständige Vermittlung jeder Einzelmitteilung […] [sowie] (5.) ein spezifisches journalistisches Selbstverständnis im Sinne der Funktion eines neutralen Vermittlers […]“ (Ebd.)

umfasst. Auf Basis der möglichst vielfältigen und unverzerrten in den Medien abgebildeten Meinungen und Interessen, wodurch die öffentliche Diskussion angeregt wird (vgl. Wagner 1998: S. 105), wird schließlich die politische Wahlentscheidung getroffen (vgl. Arnold 2009: S. 234).

Bereits in der ersten Dimension der Unparteilichkeit verweist Schönhagen auf Vielfaltsanforderungen an die journalistische BE, die im Fachdiskurs unter dem Terminus Binnenpluralismus konkretisiert werden (vgl. Wagner 1998: S. 105). Die Forderung nach Vielfalt scheint in einem Spannungsverhältnis zum journalistischen Qualitätskriterien der Relevanz zu stehen (vgl. Hagen 1995: S. 125), wonach aus der Vielzahl an „Themen, Meinungen, Personen, Organisationen oder Format[e] für Nachrichten“ (Ebd.) für die mediale BE selektiert wird. Jedoch findet die Forderung nach Pluralität insbesondere dort Anwendung, „wo sich Sachverhalte in ihrer Relevanz nicht sicher vergleichen lassen, oder wo sich keine intersubjektiv akzeptierten Ausgewogenheitskriterien angeben lassen“ (Ebd.). Die Forderung nach binnenpluralistischer Darstellung bezieht sich daher einerseits darauf, alle beteiligten Kommunikationsrepräsentanten des Bezugsystems zu identifizieren und in die BE zu integrieren, wofür es aktiver Recherche bedarf (vgl. Schönhagen 1998: S. 272 ff.). Dies wird in der Fachliteratur als inhaltliche Vielfalt bezeichnet, denn die Darstellung von pluralistischen Informationen und Meinungen steht hierbei im Fokus. Andererseits bezieht sich Binnenpluralismus auch auf die zugrundeliegende Quellenvielfalt eines Medienbeitrags (vgl. Hagen 1995: S. 125). Unparteiliche BE geht also in der Regel mit einer – sowohl im Hinblick auf Inhalte als auch auf Quellen – allseitigen Vermittlungsleistung der Journalisten einher (vgl. Schönhagen 1998: S. 275).

Schönhagen verbindet mit journalistischer Unparteilichkeit außerdem die Offenlegung der für den Medienbeitrag genutzten Primärquellen. Damit sind „die Urheber der vermittelten Mitteilungen, die Ausgangspartner oder Aussageträger“ (Wagner 1998: S. 105) gemeint. Diese Forderung nach Transparenz, die ebenso wie der Binnenpluralismus innerhalb der kommunikationswissenschaftlichen Qualitätsforschung auch als eigenständiges Qualitätskriterien konzipiert werden kann, geht über die bloße Benennung der Informationsquelle hinaus, denn sie ist zudem mit der Bewertung deren Güte verknüpft. Insbesondere bei Bewertungen innerhalb der (Politik-)Nachrichten sind Quellenangaben unerlässlich, damit die Mediennutzer die Aussage ihrem Urheber zuordnen und so akteurspezifische Motive und Interessen identifizieren – und damit letztlich die Glaubwürdigkeit der Inhalte eigenständig bewerten – können (vgl. Schönhagen 1998: S. 277 f.; vgl. Hagen 1995: S. 113 f.). Benennt ein Journalist also eine konkrete Quelle, bezieht er sich auf seine Rolle als reiner Informationsvermittler im Sinne von „relata refero“ (Wagner 1998: S. 105), da er den Mitteilungsinhalt nicht selbst bezeugen kann (vgl. Hagen 1995: S. 113 f.). Übernimmt ein Journalist hingegen etwa PR-Materialien ohne Quellenverweis, handelt dieser nicht transparent und verwehrt damit den Mediennutzern die Einordnung der Aussage in einen übergeordneten Kontext (vgl. Theis-Berglmair/ Kellermann 2017: S. 108). Quellentransparenz stellt damit eine elementare Orientierungshilfe für das Publikum dar (vgl. Schönhagen 1998: S. 278), erleichtert zugleich aber auch die Nachkonstruktion des redaktionellen Entstehungsprozesses (vgl. Bentele 2008: S. 330).

4 Ansatz der kontingenzbezogenen Textanalyse nach Theis-Berglmair und Kellermann zur Differenzierung zwischen PR-Angeboten und journalistischen Texten und Ermittlung journalistischer Qualität

Trotz der aufgezeigten Problematik, journalistische Qualität theoretisch wie empirisch greifbar zu machen, wird die Qualitätsdebatte aufgrund aktueller Entwicklungen in der Kommunikationsbranche erneut angeregt. So resultiert aus der Kommerzialisierung der Massenmedien ein sich – in ökonomischer und personeller Hinsicht – immer deutlicher abzeichnendes Ressourcenungleichgewicht zwischen Öffentlichkeitsarbeit und Journalismus (vgl. Kilz 2005: S. 107 f.). Dies kann die Übernahme von Pressemitteilungen ohne zusätzliche journalistische Eigenleistungen – wie sie PR-Praktiker zunehmend beobachten und kritisieren – begünstigen (vgl. Rehländer 2014: o.S.).

Für Rezipienten ist es jedoch im Prozess der eigenen Meinungsbildung zwingend notwendig, zwischen PR-Texten und JB differenzieren und damit – wie bereits in den Ausführungen zur Quellentransparenz erwähnt – den Informationsgehalt mit seinem Entstehungskontext verknüpfen und kritisch hinterfragen zu können (vgl. Fröhlich 1992: S. 47; vgl. Donsbach et al. 2009: S. 18). Vor dem Hintergrund, dass freie Journalisten immer häufiger nebenberuflich die Rolle des Öffentlichkeitsarbeiters einnehmen (vgl. Meyen/ Springer 2009: S. 78 - 81), verschärft sich diese Problematik weiter, denn die rollenspezifischen Grenzen zwischen den Kommunikationsberufen verschwimmen. Auch die Ausdifferenzierung der Öffentlichkeitsarbeit – im Rahmen der Corporate Communications gewinnen etwa Kundenmagazine, die auf journalistisches Storytelling setzen, an Bedeutung (vgl. Amerland 2013: o.S.) – erschwert die klassische Einteilung in PR-Angebote und journalistische Texte (vgl. Theis-Berglmair/ Kellermann 2017: S. 105). Ebenso tragen die Digitalisierung und die damit aufgekommenen Möglichkeiten, als Laie im Sinne des Bürgerjournalismus oder partizipativen Journalismus journalistisch tätig zu werden, zur Entgrenzung des Journalismus bei (vgl. Ebd.). Eine Qualitätsbewertung wird auf Grundlage dieser Entwicklungen für Mediennutzer zunehmend schwieriger.

Ein innovativer Forschungsansatz der renommierten Wissenschaftler Theis-Berglmair und Kellermann verzichtet auf den starken Akteurbezug der bisherigen Qualitätsforschung und wählt einen alternativen Zugang, um die Qualität eines Textes zu beurteilen sowie Unterschiede zwischen PR-Texten und JB aufzuzeigen: Mithilfe eines textorientierten Vorgehens werden die Qualitätsmerkmale Unparteilichkeit, Binnenpluralismus und Transparenz unabhängig vom Informationslieferanten, stattdessen auf Ebene des Endprodukts greifbar gemacht (vgl. Ebd.: S. 108), sodass „journalistische Produkte nicht automatisch als qualitativ hochwertig(er) klassifiziert werden können als Texte andrer Informationslieferanten, wenn sie die Prinzipien des Binnenpluralismus, der Unparteilichkeit und der Transparenz verletzten“ (Ebd.). Eine solche Textanalyse nimmt den Referenzbegriff Kontingenz zum Ausgangspunkt (vgl. Ebd.).

4.1 Annäherung über den Begriff der Kontingenz

„Kontingent ist etwas, was weder notwendig ist noch unmöglich ist; was also so, wie es ist (war, sein wird), sein kann, aber auch anders möglich ist“ (Luhmann 1984: S. 152). Kontingenz kann also als Offenheit, als „grundsätzliche Ungewissheit“ (Kohring 2004: S. 89) begriffen werden.

Verschiedene Kommunikationsebenen sind von Kontingenz betroffen. Nach Luhmann, der Kommunikation als mehrstufigen Selektionsprozess – genauer gesagt als „dreistellige Einheit“ (Luhmann 1984: S. 196) von Information, Mitteilung und Verstehen (vgl. Ebd.: S. 195 f.) – begreift, ist Kontingenz auf jeder dieser Selektionsstufen zu verorten (vgl. Theis-Berglmair/ Kellermann 2017: S. 108). Auf der Informationsebene spiegelt sich Kontingenz „in der Vielfältigkeit von Gegenständen und Sachverhalten“ (Marcinkowski/ Bruns 2004: S. 493) der BE wider. Dies resultiert aus der Notwendigkeit aus einem immensen Informationsbestand aufgrund beschränkter Publikationskapazitäten Themen mithilfe spezieller Entscheidungsprogramme (vgl. Marcinkowski/ Bruns 2004: S. 494) selektieren zu müssen (vgl. Luhmann 1984: S. 195; vgl. La Roche 2011: S. 17).

Auf der Mitteilungsebene besteht Kontingenz in der Art und Weise, wie die ausgewählten Informationen dargestellt werden (vgl. Luhmann 1984: S. 197). So können etwa „Texte so, aber auch anders verfasst sein“ (Theis-Berglmair/ Kellermann 2017: S. 108). Die in Kapitel 3.2 vorgestellten Qualitätsdimensionen können in diesem Zusammenhang als Indikatoren für Kontingenz angesehen werden, denn sowohl Binnenpluralismus als auch Unparteilichkeit und Transparenz eröffnen Kontingenzräume: Im Rahmen von unparteiischer BE wird der thematisierte Sachverhalt möglichst neutral dargestellt, sodass den Rezipienten keine Beurteilung der Geschehnisse vorweggenommen wird. Demnach steht die Qualitätsdimension der Unparteilichkeit in direkten Zusammenhang mit Kontingenz, denn unparteiische BE bietet für Rezipienten vielseitige Möglichkeiten zur eigenständigen Bewertung. Auch die Qualitätsdimension des Binnenpluralismus – also der Forderung nach möglichst vielfältiger Darstellung – ist unmittelbar mit dem Kontingenzbegriff verknüpft. Denn durch die Fülle an verschiedenen Themen, Perspektiven und Quellen eröffnen sich Kontingenzräume. Schließlich verweisen Journalisten im Rahmen der Qualitätsdimension Transparenz mit der Nennung der Primärquellen auf die Möglichkeit, dass sie auch andere Quellen hätten wählen können (vgl. Ebd.: S. 109).

Kommunikation kommt nach Luhmann allerdings erst dann zustande, wenn Information, Mitteilung und Verstehen synthetisieren (vgl. Luhmann 1984: S. 196). Auch auf dieser letzten Verstehensebene wird Kontingenz ersichtlich: Sie betrifft unterschiedliche Möglichkeiten des Verstehens, die sich auf Seiten der Rezipienten ergeben. So besteht die Möglichkeit, kommunikative Angebote als solche zu begreifen oder diese anderweitig einzuordnen (vgl. Ebd.: S. 108).

Die vorliegende Forschungsarbeit fokussiert sich – wie die Forscher Theis-Berglmair und Kellermann im Rahmen ihres neuartigen Forschungsansatzes vorschlagen – auf die Mitteilungsebene. Auf Basis der aus journalistischen Redaktionen sowie PR-Abteilungen stammenden Endprodukte, so die Annahme der Forscher, lassen sich mithilfe des Kontingenzbegriffs spezifische Textmerkmale identifizieren, die – auch ohne Kenntlichmachung des Urhebers – eine Abgrenzung zwischen diesen beiden Kommunikatoren ermöglichen. In einem weiteren Schritt können diese Textmerkmale in Bezug zur journalistischen Qualität gesetzt werden (vgl. Ebd.: S. 108 f.). Bevor allerdings das eigene Forschungsdesign in Kapitel 5 ausführlich dargestellt wird, soll zunächst eine umfassende Vorstellung der weiteren theoretischen Überlegungen sowie des textanalytischen Verfahrens der Bamberger Wissenschaftler erfolgen.

4.2 Differenzierung zwischen offener und geschlossener Kontingenz

Dem Forschungsansatz von Theis-Berglmair und Kellermann liegt die Annahme zugrunde, dass sich journalistische Texte auf der Mitteilungsebene deutlich von PR-Angeboten unterscheiden. Erstgenannte müssten aufgrund der spezifischen Qualitätsforderungen – darunter Unparteilichkeit, Binnenpluralismus und Transparenz, die wie bereits erwähnt Kontingenzdimensionen aufweisen – mehr Kontingenzräume eröffnen als PR-Texte. Diese stellen im Gegensatz zum Journalismus, der als Beobachter zweiter Ordnung hervortritt und idealerweise mehrere Perspektiven aufzeigt, partikulare Interessen dar, weshalb geschlossene Kontingenz als PR-spezifisches Textmerkmal vermutet wird (vgl. Ebd.: S. 109).

Wenn also PR-Texte als journalistische Informationsquelle benutzt werden, so ist nach Theis-Berglmair und Kellermann nicht der Niederschlag der PR-Inhalte in der BE entscheidend – wie es einst die Determinationsforschung suggeriert hat –, sondern die journalistischen Transformationsleistungen, die in Verbindung mit der Gewissheitsbewertung der von der PR induzierten Aussage stehen (vgl. Ebd.). So stellt bereits Grossenbacher im Rahmen seiner Analysen von PR- Materialen und deren Niederschlag in der BE im Jahr 1985 (vgl. Grossenbacher 1986: S. 28 - 32) fest, dass in JB, die aus PR-Material hervorgehen, teilweise Änderungen an semantischen Textmerkmalen der ursprünglichen Informationsquelle vorgenommen werden: Journalisten neutralisieren etwa vermehrt Wertungen und Relevanzbewertungen aus PR-Materialien, zudem werden auf nicht signifikantem Niveau Zweifel in den Text eingebracht (vgl. Ebd.: S. 82 f.).

Die Kommunikationswissenschaftler Theis-Berglmaier und Kellermann knüpfen an diese Erkenntnisse an: „Informationsinputs mit geschlossener Kontingenz (z.B. PR-Texte) [müssten also] durch journalistische Bearbeitung wieder geöffnet werden“ (Theis-Berglmair/ Kellermann 2017: S. 109), um als unabhängiger Beobachter verschiedene Perspektiven wiedergeben zu können und damit den journalistischen Qualitätsanforderungen zu entsprechen (vgl. Ebd.). Die Forscher modellieren auf Basis dieser These eine Gewissheitsskala 8, die von maximaler Unbestimmtheit bis zur absoluten Bestimmtheit von Textaussagen reicht. PR-Texte verorten sie als Texte mit sehr schwach ausgeprägter Kontingenz am linken Ende der Skala, die die absolute Bestimmtheit von Textaussagen beschreibt. Demgegenüber ordnen die Wissenschaftler journalistischen Endprodukten aufgrund ihrer höheren Kontingenz deutlich geringere GG zu (vgl. Ebd.: S. 110).

4.3 Theoretisches Konstrukt: Ansatz der Gewissheitsgrade nach Baeriswyl

Zur Ermittlung der textspezifischen Kontingenz orientieren sich die Forscher am Ansatz der GG nach Baeriswyl (vgl. Ebd.). Im Zentrum stehen dabei die sogenannten gewissheitsreduzierenden Klauseln (vgl. Baeriswyl 1989: S. 175), die

„im allgemeinen [sic!] die Gewissheit einer Nachricht [reduzieren], indem sie dem abstrakten Leser auf irgendeine Art bewusst werden lassen, dass gewisse Instanzen als Vermittler zwischen realem Sachverhalt und Nachricht figurieren. Damit wird die Referenzillussion aufgehoben, d.h. dem Leser wird bewusst, dass es sich bei der Nachricht nicht um den realen Sachverhalt, sondern um das Ergebnis eines Bewusstseinsprozesses handelt.“ (Ebd.)

4.3.1 Gewissheitsreduzierende Klauseln

Baeriswyl identifiziert im Rahmen seiner theoretischen Hinführung zu einer quantitativen Inhaltsanalyse informativer Zeitungstexte (vgl. Ebd.: S. 88) mithilfe einer qualitativen Untersuchung des vollständigen Untersuchungsmaterials (vgl. Ebd.: S. 85) zunächst verschiedene sprachliche Ausdrücke, mit deren Hilfe „der Autor die Gewähr für die Richtigkeit der Nachricht abgeben kann“ (Ebd.: S. 61) und damit schließlich die Gewissheit reduziert. Ein Überblick über die gewissheitsreduzierenden Klauseln nach Baeriswyl in Verbindung mit konkreten Beispielen befindet sich im Anhang9 dieser Arbeit.

Als gewissheitsreduzierende Klauseln nennt der Forscher zunächst Modaladverbien

der bedingten Gültigkeit (vgl. Ebd.: S. 45) – „Wörter wie wohl, womöglich, offensichtlich, möglicherweise, kaum, vielleicht, sicherlich, bestimmt, garantiert, vermutlich, durchaus “ (Ebd.: S. 46) sind dieser Kategorie zuzurechnen. Durch deren Verwendung wird eine Nachricht „als Bewusstseinsinhalt des Erzählers oder einer vermittelnden Instanz deklariert“ (Ebd.), was mit unterschiedlichen Gewissheitsbewertungen einhergeht (vgl. Ebd.). Informationen zu den unterschiedlichen Graden von Gewissheit werden im Kapitel 4.3.2 dargestellt.

Auch den Modalverben „ können, müssen, dürfen, mögen und wollen “ (Ebd.: S. 47) schreibt Baeriswyl im subjektiven Gebrauch – also im Rahmen einer persönlichen Stellungnahme des Autors – die Fähigkeit zu, die Gewissheit einer Aussage zu verringern (vgl. Ebd.). Ebenso wie bei den Modaladverben kann der durch die genannten Modalverben zum Ausdruck gebrachte Bewusstseinsinhalt als unterschiedlich wahrscheinlich dargestellt werden10 (vgl. Ebd.).

Zugleich weist Baeriswyl den sogenannten Redeerwähnungen eine gewissheitsreduzierende Funktion zu (vgl. Ebd.: S. 48 f.). Hierbei wird eine nachrichtenwürdige Proposition – diese kann als sprachlich behaupteter Sachverhalt (vgl. Ebd.: S. 14), der „aktuell, von öffentlichem Interesse oder für das Publikum interessant ist und in einem Satz eines Zeitungsartikels geäussert [sic!] wird“ (Ebd.: S. 210), definiert werden – in die direkte oder indirekte Rede einer vermittelnden Instanz integriert, sodass die Aussage als Bewusstseinsinhalt dieser Instanz deklariert wird. Auch Infinitivkonstruktionen, präpositionale Ausdrücke sowie Modalgefüge aus „wollen“ und „sollen“ mit Infinitiv sind den Redeerwähnungen zuzurechnen (vgl. Ebd.: S. 48 f.).

Eng mit den Redeerwähnungen sind gewissheitsreduzierende Klauseln rund um Verba Dicendi verknüpft. Neben der bloßen Kennzeichnung einer Rede wird diese häufig durch Verben des Sagens in Gestalt einer Redeeinleitung konkretisiert. Dem Autor bietet sich dadurch die Möglichkeit, Stellung zum Wahrheitsgehalt der von der vermittelnden Instanz induzierten Aussage zu beziehen. In diesem Kontext unterscheidet Baeriswyl zwischen positiver und negativer Stellungnahme des Autors: Während der Erzähler bei Ernstgenannter den Wahrheitsunterhalt der Nachricht durch seine Bewertung unterstreicht, lassen negative Stellungnahmen die Richtigkeit der Aussage zweifelhaft erscheinen. Die Mehrheit der Verba Dicendi bringt Baeriswyl aber mit keiner direkten Stellungnahme des Autors in Verbindung (vgl. Ebd.: S. 54 f.).

Auch Verba Sentiendi, also Verben des Wahrnehmens, Wissens und Glaubens, zählt der schweizerische Kommunikationswissenschaftler zu den gewissheitsreduzierenden Klauseln. Denn zum einen können Verba Sentiendi auf einen Bewusstseinsinhalt, der auf einen Wahrnehmungsvorgang einer Instanz hervorgeht, verweisen. Zum anderen kann der Autor mit diesen Verben Annahmen sowie (vorsichtige) Vermutungen der vermittelnden Instanz kennzeichnen. In diesem Zusammenhang wird – wie bei den Modaladverbien und Modalverben auch – zwischen verschiedenen GG11 differenziert (vgl. Ebd.: S. 55 f.).

Schließlich identifiziert Baeriswyl den Fragesatz als gewissheitsreduzierende Klausel, da dieser absolute Ungewissheit auszudrücken vermag. Es besteht aber die Möglichkeit, dass der Fragesatz als rhetorisches Mittel eingesetzt wird – das bedeutet, dass in diesem Fall die dargestellte Ungewissheit nicht der realen Ungewissheit entsprechen würde (vgl. Ebd.: S. 56 f.).

4.3.2 Semantische Felder und deren Gewissheitsgrade

In einem nächsten Schritt entwickelt Baeriswyl ein Schema, in dem die gewissheitsreduzierenden Indikatoren zunächst auf Grundlage von inhaltlichen Aspekten den drei semantischen Feldern „Bewusstseinsinhalt“, „wissende Instanz“ sowie „Stellungnahme des Erzählers“ zugeordnet werden (vgl. Ebd.: S. 66).

Die Dimension „Bewusstseinsinhalt“ zielt auf die Frage ab, ob „[d]ie Nachricht […] perspektivisch, aus der Sicht des Erzählers oder einer vermittelnden Instanz dargestellt [wird]“ (Ebd.: S. 67). Wird kein Bewusstseinsinhalt ersichtlich, so handelt es sich um objektiven Text (1. Grad). Wird in der Nachricht hingegen ein Bewusstseinsinhalt kenntlich gemacht, verliert diese als perspektivische Darstellung im Vergleich zur objektiven Nachricht automatisch an Gewissheit. Mithilfe von GG kann im Anschluss daran bestimmt werden, als wie gewiss dieser Bewusstseinsinhalt dann letztendlich einzustufen ist. In diesem Kontext ist zwischen einer Feststellung (2. Grad), einer Überzeugung (3. Grad), einer Annahme (4. Grad), einer Vermutung (5. Grad) sowie der vorsichtigen Vermutung (6. Grad) und Ungewissheit (7. Grad) zu differenzieren, wobei die Gewissheit von der erstbis zur letztgenannten Ausprägung graduell abnimmt (vgl. Ebd.: S. 67 ff.). Eine Kurzbeschreibung dieser einzelnen GG befindet sich im Anhang12.

Die Dimension „wissende Instanz“ bezieht sich auf einen spezifischen Akteur, dem die Nachricht zugeordnet ist. Liegt kein Hinweis auf eine wissende Instanz vor, so handelt es sich um objektiven Text (1. Grad). Tritt jedoch eine Instanz hervor, ist zwischen dem Autor (2. Grad), der Allgemeinheit (3. Grad) und einer vermittelnden Instanz (4. Grad) zu differenzieren. Auch in diesem Zusammenhang reduziert sich die Gewissheit zwischen den Polen völlige Gewissheit (1. Grad) und maximale Ungewissheit (4. Grad) graduell (vgl. Ebd.: S. 69 ff.). Im Anhang13 sind die Charakteristika der GG dieses semantischen Felds dargestellt. Schließlich zielt die „Stellungnahme des Erzählers“ als drittes semantisches Feld auf die Art und Weise ab, wie der Erzähler die Aussage einer wissenden Instanz bewertet. Hierbei verteilen sich die GG auf insgesamt sechs Ausprägungen: So kann der Autor positiv Stellung zur Nachricht der vermittelnden Instanz beziehen – es werden also Redeeinleitungen verwendet, die die Aussage bekräftigen und wahr erscheinen lassen. Erfolgt eine positive Stellungnahme im Indikativmodus (1. Grad), kann dies als höchstmögliche Gewissheit in dieser Dimension eingestuft werden. Die Gewissheit reduziert sich und Kontingenzräume eröffnen sich bei einer positiven Stellungnahme im Konjunktivmodus (2. Grad), keiner Stellungnahme im Indikativmodus (3. Grad) sowie keiner Stellungnahme im Konjunktivmodus (4. Grad). Mit keiner Stellungnahme ist gemeint, dass neutrale Redeeinleitungen wie „sagen“ verwendet werden, die keine Rückschlüsse auf eine Bewertung durch den Autor zulassen (vgl. Ebd.: S. 71 - 74). Negative Stellungnahmen im Indikativmodus (5. Grad) und im Konjunktivmodus (6. Grad) bilden hingegen (völlige) Ungewissheit ab (vgl. Ebd.), da der Erzähler mit Redeeinleitungen wie „behaupten“ die Nachricht „als zweifelhaft/ unsicher qualifizieren kann“ (Ebd.: S. 73). Eine Übersicht über die Grade befindet sich erneut im Anhang14. Wie die Darstellung der GG bereits verdeutlicht, geht mit der Verwendung des Konjunktivs generell eine Gewissheitsreduktion einher. Dies begründet Baeriswyl mit der gewissheitsreduzierenden Wirkung des Konjunktivs, denn der Erzähler distanziert sich durch die Verwendung dieses Modus – unabhängig von der Art der Stellungnahme – automatisch von der Aussage der vermittelnden Instanz (vgl. Ebd.: S. 71 - 74).

Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass nach der Identifikation gewissheitsreduzierender Indikatoren drei semantische Felder konstruiert wurden, in denen zwischen verschiedenen GG differenziert wird. Die GG, die die „Intensität der Gewissheitsreduktion der verschiedenen gewissheitsreduzierenden Klauseln“ (Ebd.: S. 80) ausdrücken, orientieren sich in allen drei Dimensionen an einer Gewissheitsskala, die das Spektrum von völliger Gewissheit bis zur maximalen Ungewissheit abbildet. Je niedriger die Ausprägung des entsprechenden Grads ausfällt, desto gewisser wird die Nachricht dargestellt. Hohe Grade drücken hingegen fortschreitende Kontingenz aus (vgl. Ebd.: S. 74 f.).

Zur Textanalyse werden für jede Aussage die GG der Dimensionen „Bewusstseinsinhalt“, „wissende Instanz“ sowie „Stellungnahme des Erzählers“ bestimmt. Grundsätzlich ergeben sich hierfür nach dem Schema von Baeriswyl theoretisch 168 Kombinationsmöglichkeiten (vgl. Ebd.: S. 75). Allerdings reduziert sich die Anzahl der Kombinationsmöglichkeiten vor dem Hintergrund, dass einerseits „gewisse Kombinationen sprachlich nicht möglich sind […] [und andererseits] andere aufgrund von Besonderheiten des informativen Zeitungsstiles nicht realisiert werden können“ (Ebd.).

Da sich die semantischen Felder gegenseitig bedingen, werden folgende grundsätzlichen Aussagen zur Erhebung der GG getroffen: Das Hervortreten einer wissenden Instanz geht zwangsläufig mit einem Bewusstseinsinhalt dieser einher, im Umkehrschluss handelt es sich bei einer Nachricht ohne wissende Instanz in den Dimensionen „wissende Instanz“ und „Bewusstseinsinhalt“ zwangsläufig um objektiven Text. Für das semantische Feld „Stellungnahme des Erzählers“ werden nur GG erhoben, wenn eine wissende Instanz in Form der Allgemeinheit oder einer vermittelnden Instanz hervortritt. Demnach identifiziert Baeriswyl 33 in der Praxis auftretende und aus sprachlicher Sicht logische Kombinationsmöglichkeiten der GG der verschiedenen Dimensionen (vgl. Ebd.: S. 75 ff.).

4.3.3 Gewissheitsgrade in der schweizerischen Tagespresse: Empirische Erkenntnisse

Im Anschluss an die theoretische Ausarbeitung des Ansatzes der GG wendet Baeriswyl die konzeptionierte Gewissheitsskala auf einen aus informativen Zeitungsartikeln der schweizerischen Tagespresse bestehenden Textkorpus (vgl. Ebd.: S. 85 ff.) an, um Rückschlüsse auf die 1) Häufigkeit von gewissheitsreduzierenden Klauseln in informativen Zeitungstexten 2) Häufigkeit bestimmter gewissheitsreduzierender Indikatoren in informativen Zeitungstexten sowie 3) Gewissheit der Zeitungsartikel als Ganzes ziehen zu können (vgl. Ebd.: S. 83).

Bei Baeriswyl fungieren die Sätze innerhalb eines Zeitungsartikels als Analyseeinheit (AE) der quantitativen Inhaltsanalyse (vgl. Ebd.: S. 88). Als Satz kann

„eine Texteinheit, die vom Kontext durch Punkte, Fragezeichen, Ausrufezeichen, Strichpunkte oder durch mehrere Leerzeichen abgetrennt ist“ (Ebd.), verstanden werden. Insgesamt codiert der Wissenschaftler auf Basis einer repräsentativen Stichprobe an informierenden Zeitungsartikeln, die im Januar 1985 in den schweizerischen TZ „Neue Zürcher Zeitung“, „Tages Anzeiger“ und „Blick“ erschienen sind, 10.547 Sätze (vgl. Ebd.: S. 85 - 88).

Baeriswyl stuft 84 Prozent der untersuchten Sätze als objektiven Text ein (vgl. Ebd.: S. 89). Jedoch zeigt der Wissenschaftler diesbezüglich Unterschiede zwischen den drei TZ auf: So verwendet die „Neue Zürcher Zeitung“ von allen drei TZ die geringste Anzahl an gewissheitsreduzierenden Klauseln. Kommen solche Elemente allerdings zum Einsatz, so verringern diese die Gewissheit der Nachricht mittel bis stark. Zudem identifiziert Baeriswyl in der „Neue Zürcher Zeitung“ vergleichsweise häufig Nachrichten, die auf einen Bewusstseinsinhalt des Autors zurückgehen und als Überzeugung, Annahme oder schwache Vermutung gewissheitsreduzierend wirken. Dennoch treten gewissheitsreduzierenden Klauseln in der „Neue Zürcher Zeitung“ in einer großen Vielfalt auf (vgl. Ebd.: S. 175 f.).

Die Sätze des „Tages Anzeiger“ bewertet Baeriswyl im Vergleich zu den anderen beiden TZ überdurchschnittlich oft als Bewusstseinsinhalt einer vermittelnden Instanz. Hierbei nutzt der Autor häufig die Möglichkeit, Stellung zur Aussage der vermittelnden Instanz zu beziehen – diese wirken in erster Linie gewissheitsreduzierende sowie gewissheitsvermittelnd (vgl. Ebd.: S. 176).

Schließlich verfügt die BE der TZ „Blick“ über die größte Anzahl an gewissheitsreduzierenden Klauseln. Im Gegensatz zur „Neue Zürcher Zeitung“ treten diese Elemente jedoch in einer vergleichsweise geringen sprachlichen Vielfalt auf. Die Auswertung ergibt, dass in der „Neue Zürcher Zeitung“ insbesondere solche gewissheitsreduzierenden Klauseln eingesetzt werden, die nur schwach gewissheitsreduzierend wirken. Außerdem weist Baeriswyl nach, dass der Erzähler im Falle eines Bewusstseinsinhalts einer vermittelnden Instanz die Gewissheit der getroffenen Aussage vergleichsweise häufig verstärkt (vgl. Ebd.).

4.4 Adaptionen im Rahmen der kontingenzbezogenen Textanalyse

Im Rahmen des Ansatzes der kontingenzbezogenen Textanalyse orientieren sich die Forscher am theoretischen Konstrukt von Baeriswyl. Bei der Erstellung eines speziell auf das Forschungsvorhaben zugeschnittenen Codebuchs – neben Zeitungsartikeln zählen bei Theis-Berglmair und Kellermann auch Pressemitteilungen und Agenturnachrichten zum Untersuchungsmaterial (vgl. Theis-Berglmair/ Kellermann 2017: S. 111) – übernehmen die Wissenschaftler zwar das Grundgerüst des Codebuchs von Baeriswyl, modifizieren und konkretisieren gleichzeitig jedoch zentrale Aspekte. Diese werden in diesem Kapitel benannt.

4.4.1 Definition der Analyseeinheit

Dem Forschungsvorhaben von Theis-Berglmair und Kellermann liegt bereits eine alternative Definition der AE zugrunde. Im Gegensatz zu Baeriswyl, der den durch Satzschlusszeichen gekennzeichneten Satz zur AE bestimmt (vgl. Baeriswyl 1989: S. 88), fungiert bei der kontingenzbezogenen Textanalyse ein Satz beziehungsweise eine Aussage als AE, wobei sich diese nicht durch die Kennzeichnung durch Satzschlusszeichen ergibt, sondern durch das Vorhandensein der Satzelemente Subjekt, Prädikat sowie Objekt (vgl. Theis-Berglmair/ Kellermann 2016a: S. 1). Auch elliptische Satzformen sind in dieser Definition inbegriffen (vgl. Ebd.). Der Vorteil dieses Vorgehens gegenüber der bloßen Einteilung anhand Satzschlusszeichen von Baeriswyl besteht in einer vergleichbaren Informationsmenge der einzelnen Aussagen (vgl. Baeriswyl 1989: S. 88).

Mit dieser konkreteren Definition der AE gehen spezifische Anweisungen zur Einteilung von Sätzen beziehungsweise Aussagen einher, da ein solcher Arbeitsschritt einen vergleichsweise höheren Komplexitätsgrad als die Einteilung auf Grundlage der Satzschlusszeichen aufweist. Theis-Berglmair und Kellermann haben in diesem Kontext ein Regelwerk – die sogenannten Codieranweisungen für Sätze beziehungsweise Aussagen – erarbeitet. Dieses soll die Reliabilität der AE gewährleisten und ist im Anhang15 dieser Arbeit vollständig abgedruckt. In diesem Kontext wird zwischen Parataxen und Hypotaxen unterschieden. Während Parataxen als eine Aneinanderreihung von Hauptsätzen, die mittels koordinierender Konjunktionen verknüpft sind, für die Satzeinteilung auf Basis von Subjekt, Prädikat und Objekt in ihre einzelnen Aussageelemente zerlegt werden müssen, entfällt dies bei Hypotaxen. Denn bei einer Hypotaxe handelt es sich um einen Hauptsatz, dem mindestens ein Nebensatz durch unterordnende Konjunktionen syntaktisch untergeordnet ist. Dieser Differenzierung liegt die Überlegung zugrunde, dass in Parataxen durch die Gleichwertigkeit der Hauptsätze die Möglichkeit besteht, dass unterschiedliche Instanzen hervortreten können. Dies erübrigt sich hingegen bei Hypotaxen, da auch für den untergeordneten Satzteil die übergeordnete Instanz des Hauptteils bezeichnend ist. Folglich dient die exakte Bestimmung der AE dem Zweck, alle Instanzen adäquat erfassen zu können (vgl. Theis-Berglmair/ Kellermann 2016a: S. 1 ff.).

Im Rahmen dieses Regelwerks wird auch der Umgang mit direkten und indirekten Zitaten einer vermittelnden Instanz thematisiert. Handelt es sich – nach dem bereits dargelegten Satzverständnis im Sinne von Subjekt, Objekt und Prädikat – um mehrere Sätze beziehungsweise Aussagen, so plädieren die Wissenschaftler für den Zusammenzug der einzelnen Aussagen zu einer Sinneinheit. Es ist bei längeren direkten oder indirekten Zitaten, die auf eine bestimmbare oder unbestimmbare Instanz zurückgeführt werden können, also grundsätzlich unerheblich, ob es sich dabei um Parataxen oder Hypotaxen handelt. Die AE bildet in solchen Fällen lediglich die Redeeinbeziehungsweise -ausleitung zum Zitat, obwohl das Zitat selbst mehrere Sätze umfassen kann (vgl. Ebd.: S. 4).

4.4.2 Semantische Felder und Gewissheitsgrade

Weiterhin nehmen die Forscher Adaptionen am theoretischen Konstrukt von Baeriswyl vor. Die Semantischen Felder und GG der kontingenzbezogenen Textanalyse halten die Wissenschaftler in einem Codebuch fest. Deren vollständiges Codebuch mitsamt ausführlichen Erläuterungen sowie Praxisbeispielen befindet sich im Anhang16 dieser Arbeit.

Die erste Kategorie, die es im Rahmen der kontingenzbezogenen Textanalyse zu erheben gilt, bezieht sich auf die Instanz, auf die ein Bewusstseinsinhalt zurückgeführt werden kann. Im Gegensatz zu Baeriswyl, der dieses semantische Feld als „wissende Instanz“ bezeichnet, differenzieren Theis-Berglmair und Kellermann diese Dimension für die empirische Operationalisierung aus: So bezieht sich die erste Kategorie des Codebuchs lediglich auf eine Instanz, die konkret bestimmt werden kann – die Ausprägungen der Kategorie „bestimmbare Instanz“ entsprechen den GG der Dimension „wissende Instanz“ bei Baeriswyl: Wenn also ein Bewusstseinsinhalt von einer bestimmbare Instanz identifiziert werden kann, kann es sich dabei um den Autor (Ausprägung 1), die Allgemeinheit (Ausprägung 2) oder eine andere konkrete Instanz (Ausprägung 3) handeln. Theis-Berglmair und Kellermann berücksichtigen bei der Erarbeitung ihres der kontingenzbezogenen Textanalyse zugrundeliegenden Theoriekonstrukts zudem eine weitere Gegebenheit: Wird aus einer Aussage nicht zweifelsohne ersichtlich, auf wen der geäußerte Bewusstseinsinhalt zurückgeführt werden kann, muss die Aussage in dieser Kategorie als nicht codierbar (Ausprägung 99) eingestuft werden (vgl. Theis-Berglmair/ Kellermann 2016b: S. 1 f.).

In diesem Fall greift die zweite zu erhebende Kategorie „Unbestimmbare Instanz“ (vgl. Ebd.). Sie dient als „Auffangkategorie für direkte und indirekte Zitate, hinter denen zwar augenscheinlich eine Instanz steht, diese Instanz aber nicht eindeutig identifiziert werden kann“ (Ebd.: S. 2). Wenn die Aussage keinen Bewusstseinsinhalt wiedergibt oder dieser auf eine bestimmbare Instanz zurückzuführen werden kann, kommt keine unbestimmbare Instanz vor (Ausprägung 77). Kann einem direkten oder indirekten Zitat jedoch keine konkrete Instanz zugeordnet werden, handelt es sich um eine „Unbestimmbare Instanz in direktem oder indirektem Zitat“ (Ausprägung 3) (vgl. Ebd.).

Die dritte Kategorie „Perspektive“, die im Rahmen der kontingenzbezogenen Textanalyse erhoben wird, ist gleichbedeutend mit dem semantischen Feld „Bewusstseinsinhalt“ bei Baeriswyl. Es wird also analysiert, ob der „Inhalt einer Nachricht als Bewusstseinsinhalt einer Person kenntlich [ge]macht [wird]“ (Ebd.). Gleichermaßen wie bei der theoretischen Ausarbeitung von Baeriswyl gilt auch an dieser Stelle, dass die Identifizierung eines Bewusstseinsinhalts zwangsläufig mit der Existenz einer Instanz – also einer Codierung der Ausprägung 1 bis 3 in der Kategorie „Bestimmbare Instanz“ oder der Ausprägung 3 in der Kategorie „Unbestimmbare Instanz in direktem oder indirektem Zitat“ – verknüpft sein muss. Unterschiede sind hingegen bei den Ausprägungen zu verzeichnen, da Theis-Berglmair und Kellermann eine Vereinfachung vornehmen: Zwar bleiben die GG objektiver Text (Ausprägung 0), Primäre Wahrnehmung/ Beobachtung (Ausprägung 1), Überzeugung (Ausprägung 2), Annahme (Ausprägung 3) sowie Ungewissheit (Ausprägung 5) erhalten. Allerdings fassen die Wissenschaftler die GG Vermutung und vorsichtige Vermutung, die bei Baeriswyl den fünften beziehungsweise sechsten GG bilden, angesichts vermehrter Problemfälle bei der exakten Einordnung zu dem GG Vermutung/ vorsichtige Vermutung (Ausprägung 4) zusammen. Zudem erweitern Theis-Berglmair und Kellermann das theoretische Konstrukt von Baeriswyl – wie auch bei der Kategorie „Bestimmbare Instanz“ – um die Möglichkeit, die Aussage als nicht codierbar einzustufen (Ausprägung 99) (vgl. Ebd.: S. 2 f.).

Schließlich bildet die vierte Kategorie „Gewissheitsbewertung“ der kontingenzbezogenen Textanalyse die Dimension „Stellungnahme des Erzählers“ von Baeriswyl ab – es wird also analysiert, ob der Autor die direkte oder indirekte Aussage einer wissenden Instanz gewissheitsvermittelnd oder gewissheitsreduzierend darstellt. Zwar behalten Theis-Berglmair und Kellermann in diesem Kontext die GG von Baeriswyl bei. Auch die Annahme, dass sich der Autor durch die Verwendung des Konjunktivmodus von der Aussage distanziert, wird übernommen.

Schließlich soll im Rahmen der kontingenzbezogenen Textanalyse zur Ermittlung der Vielfalt der Quellen zusätzlich erhoben werden, wie viele unterschiedliche Instanzen innerhalb eines Textes ihre Perspektive in diesen einbringen. Zu diesem Zweck führen Theis-Berglmair und Kellermann die fünfte Kategorie

[...]


1 s. Anhang 1, S. i

2 s. Anhang 2, S. ii

3 s. Anhang 3, S. iii

4 s. Anhang 4, S. iv

5 s. Anhang 5, S. v

6 s. Anhang 6, S. v

7 s. Anhang 7, S. vi

8 s. Anhang 8, S. vi

9 s. Anhang 9. S. vii

10 s. nachfolgendes Kapitel

11 s. nachfolgendes Kapitel

12 s. Anhang 10, S. viii

13 s. Anhang 11, S. ix

14 s. Anhang 12, S. ix

15 s. Anhang 13, S. x ff.

16 s. Anhang 14, S. xiii - xvi

Final del extracto de 159 páginas

Detalles

Título
Wie gewiss sind Politiknachrichten?
Subtítulo
Diachrone Kontingenzanalyse der innenpolitischen Berichterstattung von SZ und FAZ zu den Bundestagswahlen 1998, 2009 und 2017
Universidad
University of Bamberg
Calificación
1,0
Autor
Año
2018
Páginas
159
No. de catálogo
V459842
ISBN (Ebook)
9783668905054
ISBN (Libro)
9783668905061
Idioma
Alemán
Palabras clave
Kontingenz, Journalismus, Public Relations, Kontingenzanalyse, diachrone Kontingenzanalyse, Politiknachrichten, Gewiss, Gewissheit, Baeriswyl, Gewissheitsgrade, Süddeutsche Zeitung, Frankfurter Allgemeine Zeitung, Textanalyse, Linguistische Textanalyse, Inhaltsanalyse, innenpolitische Berichterstattung, Bundestagswahl, Bundestagswahlen, Wahlberichterstattung, Politikjournalismus, Journalistische Qualität, Unparteilichkeit, Transparenz, Binnenpluralismus, Kontingenzbezogene Textanalyse, Theis-Berglmair, Kommerzialisierung, Abhängigkeit, Journalistische Vielfalt, Determinationsthese, Determinationsforschung, Barbara Baerns, Baerns, Determinationshypothese, Bundestagswahl 2017, Bundestagswahl 1998, Bundestagswahl 2009
Citar trabajo
Sandra Heimrich (Autor), 2018, Wie gewiss sind Politiknachrichten?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/459842

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