Das Konzept der motivierenden Gesprächsführung im Umgang mit Menschen mit problematischen Alkoholkonsum


Seminar Paper, 2019

20 Pages, Grade: 1,0

Anonymous


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Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Umgang mit Alkohol(-abhängigkeit) - eine historische Einordnung

3. Diagnosen nach ICD-10

4. Das Konzept der motivierenden Gesprächsführung
4.1 Grundlegendes
4.2 Grundhaltung und „Spirit“
4.2.1 Kooperation/ Partnerschaftlichkeit
4.2.2 Evokation
4.2.3 Autonomie
4.3 Die Prinzipien der motivierenden Gesprächsführung
4.3.1 Empathie ausdrücken
4.3.2 Diskrepanzen entwickeln
4.3.3 Widerstand aufgreifen
4.3.4 Selbstwirksamkeit fördern
4.4 Die Strategien der motivierenden Gesprächsführung
4.4.1 Offene Fragen
4.4.2 Aktives Zuhören
4.4.3 Bestätigen
4.4.4 Zusammenfassen

5. Anwendung von MI in der Praxis mit Menschen mit problematischen Alkoholkonsum
5.1 Einleitende Worte
5.2 Anwendung in der Praxis
5.2.1 Phase 1: Motivation zur Veränderung aufbauen
5.2.2 Phase 2: Selbstverpflichtung zur Veränderung stärken
5.3 Grenzen in der Anwendung von MI

6. Fazit

Quellenverzeichnis

1. Einleitung

Im alltäglichen Berufserleben eines/einer Sozialarbeiter*in werden ständig Gespräche geführt. Um Gespräche adäquat und professionell führen zu können, bedarf es eines theoretischen Rahmens und viel Übung. Natürlich gibt es viele verschiedene Theorien und Konzepte, lösungsorientiert, klientenzentriert oder auch bedürfnisorientiert Gespräche zu führen. Diese Hausarbeit beschäftigt sich mit dem Konzept der Motivierenden Gesprächsführung (MI), die auf einer klienten- und personenzentrierten Grundlage funktioniert. Angewandt wird dieses Konzept in Beratungssituationen mit Menschen, die einen problematischen Alkoholkonsum vorweisen. Ziel dieser Hausarbeit ist es, zu erläutern, wie MI sinnvoll in Beratungssituationen mit Menschen funktionieren kann, die einen problematischen Alkoholkonsum vorweisen.

Der Alkoholkonsum ist tief in der Historie der Menschheit verankert. Um sich der Relevanz dieses Themas bewusst zu werden, wird zunächst in Kapitel 2 eine kleine historische Einordnung vorgenommen, in der der Umgang mit Alkohol vom Mittelalter bis in das heutige 21. Jahrhundert skizziert wird. Wurde früher alltäglicher Alkoholkonsum als normal angesehen, so wurde dieser folgend im 18. Jahrhundert verachtet und wird mittlerweile als krankhafte Abhängigkeit angesehen. Ebenfalls ist es für die beratende Person wichtig, ein Grundwissen über die Diagnosen zu besitzen, die in Kapitel 3 beschrieben werden. Dies befugt den/die Berater*in, den/die Klient*in professionell einschätzen zu können, ohne ihn/sie zu stigmatisieren. Ein richtiges Maß ist hierbei angebracht.

In Kapitel 4 wird das Konzept der motivierenden Gesprächsführung erläutert. Hierbei wird in Kapitel 4.2 die Grundhaltung, der sogenannte „Spirit“, vorgestellt. Ohne die Verinnerlichung der Grundhaltung von motivierender Gesprächsführung ist die Anwendung von Prinzipien oder Strategien, die in den Kapiteln 4.3 und 4.4 vorgestellt werden, nahezu sinnlos. Letztendlich wird in Kapitel 5 all das Wissen zusammengebracht, indem praktische Beispiele genannt werden, wie man die motivierende Gesprächsführung sinnvoll in Beratungssituationen mit Menschen mit problematischen Alkoholkonsum nutzen kann. Die Formulierung „problematischer Alkoholkonsum“ wird hier wissentlich gewählt, da weder ausschließlich alkoholabhängige Menschen, noch ausschließlich Menschen mit schädigendem Alkoholkonsum integriert werden soll. Diese Bezeichnung ist deshalb keinesfalls stigmatisierend gemeint, sie soll lediglich die Bandbreite an Beratungsgründen miteinschließen.

2. Umgang mit Alkohol(-abhängigkeit) - eine historische Einordnung

Damit die beratende Person adäquat auf den Klienten eingehen kann, ist es sinnvoll, sich der gesellschaftlichen Bedeutung des Alkohols bewusst zu sein. Hierzu folgt ein historischer Überblick vom Mittelalter bis in das 21. Jahrhundert, aus dem deutlich wird, inwiefern sich der Umgang mit Alkohol verändert hat und welche Bedeutung er stets für die Menschheit hatte.

Im Mittelalter, zwischen dem 6. und 15. Jahrhundert, galt Alkohol in allen gesellschaftlichen Schichten als fundamentaler Bestandteil der alltäglichen Ernährung (vgl. Thomas 2013: 11). Das Trinken von Wasser wurde verpönt, weshalb beispielsweise bereits zum Frühstück Biersuppe verspeist wurde (vgl. Schabdach 2009: 35). Der alkoholische Rausch war „[…] in magische, religiöse und andere Normensysteme mit hohem Verpflichtungsgrad eingebettet […]“ und so traf man sich regelmäßig für gemeinsame Gelage (ebd.). Der Rausch galt demnach als selbstverständlich und wurde nur selten versucht zu kritisieren. Die wenigen Versuche, die zu verzeichnen sind, beispielsweise von einzelnen Klöstern, beschäftigten sich niemals mit dem alltäglichen Alkoholkonsum an sich- kritisiert wurde lediglich der exzessive übertriebene Konsum (ebd.: 36).

Die gesellschaftliche Akzeptanz des Alkoholkonsums änderte sich zwischen dem 15. und 16. Jahrhundert allmählich (ebd.: 37). Die Menschen sahen Selbstbeherrschung als Ideal an und begannen, ihr Leben rationaler zu gestalten (ebd.: 39). Der Wunsch nach Gesundheit und einem langen Leben kam auf, sodass die Folgeschäden des starken Alkoholkonsums betrachtet wurden. (ebd.: 40) Folglich wurde Trunkenheit als Verstoß gegen den Willen Gottes und gleichzeitig als Zeichen mangelnder Selbstbeherrschung gesehen, weshalb vor allem höhere Schichten ihren Konsum möglichst ungesehen auf die eigenen Häuslichkeiten verlegten (ebd.: 41f). Exzessiver Alkoholkonsum galt als wissentlich begangene Sünde, als Entscheidung und Charakterschwäche (ebd.: 45f). Gleichzeitig erfuhren alkoholfreie Alternativen wie Kaffee und Tee immer mehr Beliebtheit (ebd.: 44)

In den folgenden Jahren änderte sich der Blickwinkel. Die mangelnde Fähigkeit, sich nüchtern zu halten, wurde pathologisiert (ebd.: 55). Der amerikanische Arzt Benjamin Rus, später bekannt als einer der Väter der Mäßigkeitsbewegung, formulierte im 18. Jahrhundert erstmals die These, dass Trinker Sünder und Opfer gleichzeitig seien und vollkommene Abstinenz die einzige Alternative wäre (vgl. Griffith 2000: 172). Die Idee der Abstinenz war völlig neu und veränderte den Blickwinkel enorm, obwohl Rus ebenfalls mit religiös-moralischen Ansätzen argumentierte (vgl. Schabach 2009: 55f).

Das 19. Jahrhundert wurde vom russischen Arzt Constantin von Brühl-Cramer beeinflusst, der 1819 Alkoholsucht unabhängig von moralischer Willensschwäche definierte und Betroffene nicht in der Verantwortung sah. Viel mehr sprach er von Entzugserscheinungen und Kontrollverlust, er argumentierte medizinisch-wissenschaftlich (ebd.: 56). 1851 folgte die erste Trinkerheilanstalt in Deutschland, bis zum 1. Weltkrieg zählte das Land bereits 54 Einrichtungen, die Patienten wurden von örtlichen Pfarrern behandelt (ebd.).

Innerhalb des 20. Jahrhunderts manifestierten sich Selbsthilfeorganisationen wie die Anonymen Alkoholiker, des Weiteren entwickelten sich die Trinkerheilanstalten zu Fachkliniken mit speziellem Fachpersonal und sie grenzten sich von der Kirche ab (ebd.: 58). Elvin Morton Jellinek sprach 1960 erstmals von genetischen Dispositionen, durch die manche Personen von einer höheren Suchtgefährdung betroffen wären. Diese und weitere Thesen seinerseits eablierten die Sichtweise, Alkoholismus als Krankheit anzusehen (ebd.)

Aktuell, im 21. Jahrhundert, gilt Sucht immer noch als Krankheit, die eine Behandlung erfordert. Es gibt viele verschiedene Ansätze hierfür, die auch stetig diskutiert werden. Selbsthilfegruppen sind immer noch sehr beliebt, des Weiteren gibt es stationäre oder ambulante Behandlungsmethoden. So gibt es beispielsweise den kalten Entzug, den warmen, medikamentengestützten Entzug, den therapiegestützten Entzug oder auch das langsame Abdosieren (vgl. Naar-King/Suarez: 104).

3. Diagnosen nach ICD-10

Nachdem ein historischer Überblick die Relevanz des Themas bewiesen hat, folgen nun die Diagnosen nach ICD-10. Das ICD-10 ist die internationale Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme in der 10. Revision als deutsche Modifikation. Sie dient zur Einteilung von Krankheiten, aber auch zur Berichterstattung für die Krankenkassen, Rentenversicherung und andere Kostenträger (vgl. Klein/Schmidt 2017: 14).

In Kapitel V des ICD-10 sind in den Kategorien F00-F99 die „Psychischen Verhaltensstörungen“ zu finden, spezifisch werden Suchterkrankungen in den Kategorien F10-F19 unter dem Namen „Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen“ aufgeführt. Unter F10 ist als „verursachende Substanz“ Alkohol gelistet. Das jeweilige klinische Erscheinungsbild wird weiterhin aufgeteilt. F10.0 definiert akuten Rausch, F10.1 schädlichen Rausch, F10.2 ein Abhängigkeitssyndrom. Die Kategorie F10.3 klassifiziert ein Entzugssyndrom mit Delir, F10.5 die psychotische Störung, F10.6 das amnestische Syndrom und F10.7 den Restzustand und verzögert auftretende psychotische Störung (ebd.).

So liegt nach der Einordnung des ICD-10 ein schädlicher Gebrauch von Alkohol (F10.1) vor, wenn eine Gesundheitsschädigung durch Alkohol, körperlich oder psychisch, nachgewiesen wird. Die Schädigung muss klar benannt werden können und das Konsummuster muss entweder mindestens seit einem Monat konstant oder seit zwölf Monaten wiederholt aufgetreten sein.

Ein Abhängigkeitssyndrom (F10.2) liegt vor, wenn der/die Klient*in ein starkes Verlangen oder einen Zwang verspürt, Alkohol zu konsumieren (vgl. Baltin/Häring 2003: 1). Der/die Klient*in hat eine verminderte Kontrolle über seinen/ihren Konsum, was sich in der Dauer, der Menge oder in erfolglosen Kontrollversuchen widerspiegelt (ebd.). Außerdem klagt der/die Klient*in über körperliche Entzugssyndrome bei Reduzierung oder Beenden des Alkoholkonsums. Ebenfalls kann eine Toleranzentwicklung nachgewiesen werden. Des Weiteren wird dem Konsum im Alltagsleben ein höherer Stellenwert als andere Interessengebiete zugewiesen und der Konsum hält auch an, obwohl eindeutig schädliche Folgen erkennbar sind (ebd.).

Generell können eine Abhängigkeit und ein schädlicher Gebrauch nicht gleichzeitig diagnostiziert werden. Oftmals gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen. Viele Mediziner ordnen den Zustand nach dem Verlauf der Abhängigkeit ein, andere nach dem gegenwärtigen Konsumverhalten oder nach dem Vorhandensein oder der Abwesenheit von körperlichen Symptomen (vgl. Klein/Schmidt 2017: 16). Daher ist es für die beratende Person wichtig, vorsichtig mit Diagnosen umzugehen und den/die Klient*in als Individuum zu sehen, ohne sich auf die Diagnose zu versteifen oder den/die Klient*in darüber zu definieren. Natürlich helfen Diagnosen, um eine vorherige Einordnung zu erleichtern, sie sollten jedoch nicht als Leitfaden für eine Beratung genutzt werden.

4. Das Konzept der motivierenden Gesprächsführung

4.1 Grundlegendes

Das Konzept der motivierenden Gesprächsführung wurde 1982 von den Psychologen William R. Miller und Stephen Rollnick entwickelt und legte seinen Fokus damals spezifisch auf einen klinischen Kontext, nämlich auf die Behandlung von Menschen mit Alkoholproblemen (vgl. Beushausen 2016: 296). Motivierende Gesprächsführung, auch MI abgekürzt, erfreute sich immer mehr Beliebtheit und so wird das Konzept mittlerweile auch in ganz verschiedenen Bereichen weltweit angewandt, als nur bei der Behandlung von Alkoholproblemen. MI ist eine flexible Konzeption und kann stets gut in Verbindung mit anderen Therapieformen als Hilfsmittel eingesetzt werden (ebd.).

MI sieht die Behandlung als etwas an, was den natürlichen Prozess der Veränderung fördern soll. So arbeitet MI klienten- und personenzentriert, wodurch die intrinsische Motivation gefördert werden soll (vgl. Naar-King/Suarez 2012: 45). Generell geht MI davon aus, dass Ambivalenzen in der Behandlung durchaus natürlich sind und der Berater geschickt reagieren muss, um die Veränderungsbereitschaft zu stärken (vgl. Miller/Rollnick 2002: 18). Um dies zu erreichen, wird die Behandlung in zwei Phasen unterteilt. In der ersten Phase soll der/die Klient*in unterstützt werden, positive und negative Seiten der Verhaltensweisen zu erleben. Hierbei wird der Fokus auf die Förderung der Motivationsentwicklung, die Lösung von Ambivalenzen und das Aufbauen von Veränderungsbereitschaft gesetzt. Innerhalb der zweiten Phase können konkrete Änderungsziele formuliert werden, so könnte man das konkrete Vorgehen zur Zielerreichung planen und die Selbstverpflichtung für die Veränderung stärken (vgl. Beushausen 2016: 296). MI möchte Situationen schaffen, die motivieren und Lust machen, Veränderungen anzugehen (vgl. Batin/Häring 2003: 45).

4.2 Grundhaltung und „Spirit“

4.2.1 Kooperation/ Partnerschaftlichkeit

Der erste wichtige Punkt der Grundhaltung von MI ist die kooperative Einstellung der beratenden Person. Die Relevanz der Partnerschaftlichkeit machen Miller und Rollnick deutlich, indem sie angeben, dass die Partnerschaftlichkeit „ein elementarer Bestandteil des Wesens der motivierenden Gesprächsführung […]“ sei (Miller/Rollnick 2004: 53). Der/die Beratende fungiert hier, anders als bei direktiven Beratungsansätzen, nicht als Experte, sondern agiert auf Augenhöhe mit dem/der Klient*in (vgl. Naar-King/Suarez 2012: 32). Demnach handelt der/die Beratende wie ein Lotse, der Veränderung zwar fördert, jedoch keinesfalls erzwingt (ebd.: 33).

4.2.2 Evokation

Die Evokation ist der zweite Grundpfeiler, um eine MI-gerechte Grundhaltung einzuhalten. Beratende Personen, die nach MI agieren, versuchen Argumente, die für eine Veränderung sprechen, zu aktivieren, ohne unerbetene Ratschläge zu erteilen (ebd.). Der automatische Verbesserungsreflex sollte hierbei dementsprechend unterdrückt werden, denn dies löst im Klienten schnell Widerstand aus und drängt ihn in eine passive Rolle (ebd.). Miller und Rollnick sprechen davon, „dass man die intrinsische Motivation in der Person findet und sie sichtbar macht, sie ,ausbildet´“ (Miller/Rollnik 2004: 54).

4.2.3 Autonomie

Das Beachten der Autonomie des Klienten wird als dritter fundamentaler Grundpfeiler gesehen, um MI angemessen anwenden zu können. Laut Miller und Rollnick (2004: 54) „[…] liegt die Verantwortung für eine Veränderung beim Klienten“. Das Bedürfnis nach Autonomie sollte immer beachtet werden, da bei Missachtung Widerstand resultieren kann (vgl. Naar-King/Suarez 2012: 32). So wird stets die Freiheit der/des Klient*in betont, der/die Beratende unterstützt den/die Klient*in auf der Suche nach eigenen Lösungswegen (ebd.).

4.3 Die Prinzipien der motivierenden Gesprächsführung

4.3.1 Empathie ausdrücken

Ein Prinzip von MI ist der empathische Umgang mit dem/der Klient*in, der als Basis aller weiterer Interventionen stets eingehalten werden sollte (vgl. Widulle 2012: 128). Wenn der/die Beratende Empathie ausdrückt, fühlt sich der/die Klient*in akzeptiert und ernst genommen, ohne dass der/die Beratende den Vorstellungen und Meinungen des/der Klient*in zustimmen muss (vgl. Batin/Häring 2003: 50). Generell gilt, dass ein wertfrei akzeptierender und empathischer Umgang die Veränderungsbereitschaft fördert (vgl. Beushausen 2016: 297).

4.3.2 Diskrepanzen entwickeln

Das Entwickeln von Diskrepanzen ist ein weiteres Prinzip, welches die Veränderung fördern kann. Hierbei kann das derzeitige Verhalten des/der Klient*in mit seinen/ihren Zielen gegenübergestellt werden (vgl. Batin/Häring 2003: 50). Beispielsweise kann der/die Klient*in selbst Argumente nennen, die für oder gegen eine Veränderung sprechen (vgl. Beushausen 2016: 297). Erkennt er/sie, dass Diskrepanzen zwischen seinem/ihren aktuellen Verhalten und der Zielsetzung liegen, fördert dies die intrinsische Motivation (ebd.). Wichtig ist, dass die beratende Person niemals gesellschaftliche oder familiäre Normen als Vergleichswerte anführt, da dies schnell als belehrende Kritik aufgefasst wird und somit Widerstand auslösen kann (vgl. Widulle 2012: 128).

4.3.3 Widerstand aufgreifen

Die motivierende Gesprächsführung sieht Widerstand als natürlichen zwischenmenschlichen Prozess an und erwartet von der beratenden Person, dass sie den Grund für den Widerstand herausfindet, um dem/der Klient*in eine neue Perspektive eröffnen zu können (vgl. Beushausen 2016: 297). Wird der Widerstand nicht ergründet, verhindert dies die Weiterarbeit (vgl. Batin/Häring 2003: 50). Widerstand kann beispielsweise entstehen, wenn der/die Klient*in sich bevormundet oder in seiner/ihrer Lebensweise angegriffen fühlt (vgl. Naar-King/Suarez 2012: 36). Oftmals argumentiert der/die Klient*in dann gegen eine Veränderung, was auch Sustain Talk genannt wird (ebd.). Als Lösungsvorschlag nennen Naar-King und Suarez (ebd.) die „Anhalten-Aufgeben-Aufgreifen“-Methode. Zunächst sollte die beratende Person innehalten, die Situation überdenken und sich fragen, ob der/die Klient*in sich darauf konzentriert, weshalb er/sie nichts ändern sollte oder ob er/sie anderen Personen die Schuld für seine/ihre etwaige Situation gibt. Wenn dies der Fall ist, sollte die beratende Person ihren aktuellen Beratungsansatz aufgeben und einen Neuen wählen, um zu testen, ob dieser besser funktioniert. Letztendlich sollte der Widerstand aufgegriffen werden, um die Wahrscheinlichkeit des erneuten Widerstandes zu verringern und weiteren Sustain Talk zu verhindern. Strategien, die zeigen, wie dies funktionieren kann, werden in Kapitel 4.4 aufgeführt.

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Excerpt out of 20 pages

Details

Title
Das Konzept der motivierenden Gesprächsführung im Umgang mit Menschen mit problematischen Alkoholkonsum
College
University of Applied Sciences Braunschweig / Wolfenbüttel; Salzgitter
Course
Beratung in der Sozialen Arbeit: Motivierende Gesprächsführung
Grade
1,0
Year
2019
Pages
20
Catalog Number
V459971
ISBN (eBook)
9783668913608
ISBN (Book)
9783668913615
Language
German
Keywords
Motivierende Gesprächsführung, MI, Motivational Interviewing, Gesprächstechnik, Soziale Arbeit, Sozialarbeitswissenschaft, Soziologie, Alkoholismus, Suchterkrankung, Alkoholabhängigkeit, Beratung, ICD-10, Hilfe zur Selbsthilfe, intrinsische Motivation, Alkoholmissbrauch, Drogenmissbrauch, Drogenabhängigkeit, Sucht, Suchtverhalten, Umgang mit Sucht
Quote paper
Anonymous, 2019, Das Konzept der motivierenden Gesprächsführung im Umgang mit Menschen mit problematischen Alkoholkonsum, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/459971

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